Wann gelingt die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Hörschädigungen?

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1 Wann gelingt die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Hörschädigungen? PD Dr. Andreas Weber, MPH Ringvorlesung Rehabilitation , Halle/Saale

2 Vorbemerkung: Teilhabe am Arbeitsleben ist abhängig von den Arbeitsmarktbedingungen

3 Vorbemerkung: Teilhabe am Arbeitsleben Hängt ab von regionalem / lokalem Arbeitsmarkt berufs- bzw. ausbildungsspezifischer Arbeitslosigkeit Teildisparitäten auf dem Arbeitsmarkt Segmentationstheorien (Sesselmeier et al.) Insider-Outsider Ansatz (Lindbeck/Snower) Problemgruppenansatz (C. Offe) etc.

4 Vorbemerkung: Teilhabe am Arbeitsleben Diese Perspektive wird im Folgenden nicht weiter verfolgt. Wichtig ist aber, diese Tatsache zu beachten, da konjunkturelle Schwankungen eine Rolle spielen.

5 Teilhabe am Arbeitsleben Hängt ab von Rechtlichen Rahmenbedingungen

6 Rechtliche Rahmenbedingungen: Meilensteine für die Rechte der Menschen mit Behinderung sind: SGB IX (2001) Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen UN-Behindertenrechtskonvention (2008) (in Deutschland seit 2009) BGG Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (2002) LGG Landes-Gleichstellungs-Gesetze (LGG) AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2006)

7 81, Abs.4 SGB IX: Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf 1.Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, 2.bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, 3.Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung,

8 81, Abs.4 SGB IX: 4.behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, 5. Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen unter Berücksichtigung der Behinderung und ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung.

9 102, Abs.2 SGB IX: Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie soll dahin wirken, dass die schwerbehinderten Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können sowie durch Leistungen der Rehabilitationsträger und Maßnahmen der Arbeitgeber befähigt werden, sich am Arbeitsplatz und im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen zu behaupten.

10 102, Abs.3 SGB IX: Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen, insbesondere 1. an schwerbehinderte Menschen a) für technische Arbeitshilfen, 2. an Arbeitgeber a) zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen,

11 Teilhabe am Arbeitsleben Hängt ab von Konkreten Chancen für die Betroffenen

12 Teilhabe am Arbeitsleben Deshalb heute: Darstellung der individuellen Perspektive ggf. auch technografischen Perspektive

13 Technik- und technografische Perspektive was ist Technografie: Alltagstechnik mit ethnografischen Methoden wichtig für Hörgeschädigte: Handlungs- und Autonomieperspektive durch Technik (vgl. Diplomarbeit M.Hofmann 2011)

14 Projekt GINKO (Gesetzeswirkung bei der beruflichen Integration schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen durch Kommunikation und Organisation )

15 GINKO GINKO ist ein gemeinsames Projekt der Verbände Deutscher Gehörlosen-Bund (DGB) e. V. Deutscher Schwerhörigenbund (DSB) e. V. mit der Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) e. V. unterstützt von - der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA) e. V. - der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft (DCIG) gefördert vom: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

16 Methodik Zweistufiges Verfahren I. Stufe (quantitativ): - Befragung von > 5000 Mitgliedern der beteiligten Verbände mit einem standardisierten Fragebogen, auch online mit Gebärdensprachfilmen - Befragung zu Inhalten der aktuellen Gesetzgebung, der Situation am Arbeitsplatz II. Stufe (qualitativ): > 40 qualitative Interviews: Berufstätige mit Hörschädigung und deren Arbeitgebern

17 Datenbasis: n=4.825

18 Datenbasis: Berufstätige, n=3.189, k.a. n=23 Vollzeit /Teilzeit Weiblich (64,3%) Vollzeit Teilzeit Gesamt 577 (35,7%) Männlich (93,7%) (6,3%) Gesamt (78,7%) 674 (21,3%) 3.166

19 Datenbasis: Berufstätige, n=3.189 Wer ist berufstätig? n (%) Geschlecht Weiblich (50,7) Männlich (48,6) k.a. 23 (0,7) Alter bis 34 Jahre (32,5) 35 bis 49 Jahre (46,4) über 50 Jahre 661 (20,7) k.a. 10 (0,3) Hörstatus schwerhörig, ertaubt (67,5) gehörlos (32,6) k.a. 0 (0,0)

20 Gesetzeskenntnis

21 Datenbasis: Berufstätige, n=3.189 Gesetze: Ich kenne die wichtigsten Regelungen folgender Gesetze (in %) SGB IX 59,7 SchwbAV BGG 37,1 35,7 AGG UN-Konvention KHV keines 26,5 23,4 17,6 24,5 k.a. 3,

22 Arbeitsplatz und Ausstattung

23 Arbeitsplatzgestaltung, berufstätige Teilnehmende Wenn ich brauche, habe ich Ja (%) Nein (%) n * Lärm-Minderung (z.b. Schalldämmung an Decken, Wänden, Fußboden) 450 (35,7) 810 (64,3) Gute Licht-Verhältnisse (z.b. kein Gegenlicht, gute Beleuchtung) (85,5) 363 (14,5) Blick-Kontakt (z.b. nicht mit dem Rücken zur Tür oder zu Kollegen sitzen) (80,6) 507 (19,4) optische Signale (z.b. Türklingel, Feueralarm) (54,6) (45,4) * Teilnehmende, die von n=3.189 angeben, das jeweilige Hilfsmittel zu benötigen.

24 Technische Arbeitshilfen, berufstätige Teilnehmende Wenn ich brauche, habe ich Ja (%) FM-Anlage, z.b. Mikroport, Mikrolink 391 (34,2) Zusatz-Mikrofon 97 (10,4) Ringschleifen-Verstärker 91 (9,6) Telefone für Hörgeschädigte 589 (38,9) Nein (%) 751 (65,8) 832 (89,6) 859 (90,4) 925 (61,1) Hörverstärker für Telefon, Handy (31,3) (68,7) Bildtelefon und ähnliche Geräte 709 (37,9) Internet (Webcam, Messenger, ) (79,5) Schreibtelefon 243 (19,0) Handy (SMS) (80,4) Fax (83,0) * Teilnehmende, die von n=3.189 angeben, das jeweilige Hilfsmittel zu benötigen (62,1) 541 (20,5) (81,0) 512 (19,6) 428 (17,0) n

25 Berücksichtigung der Hörschädigung bei der Arbeit ( 81 SGB IX) Mein Arbeitsplatz ist mit erforderlichen technischen Hilfsmitteln ausgestattet. Ich kann meine Fähigkeiten und Kenntnisse bei der Arbeit voll einsetzen. Bei Fort- und Weiterbildungen im Betrieb werde ich bevorzugt berücksichtigt. Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen außerhalb vom Betrieb wird mir erleichtert % n 32, , , ,6 496 Mein Arbeitsplatz ist hörgeschädigten-gerecht 31,5 960 Mein Arbeitsumfeld (andere Arbeitsbereiche) ist hörgeschädigtengerecht 17,2 547 Die Arbeitsorganisation ist hörgeschädigten-gerecht 18,5 591 Die Arbeitszeit ist hörgeschädigten-gerecht (z.b. regelmäßige Pausen) 22,6 720 Keine Aussage trifft zu 23,5 751 n=3.189; fehlend: n=138 (4,3%)

26 Berücksichtigung der Hörschädigung bei der Arbeit Hilfsmittel stehen vielen erwerbstätigen Teilnehmenden nicht zur Verfügung, obwohl brauche ich angegeben wurde. Eher geringe Abstimmung des gesamten Arbeitsumfeldes auf die Hörschädigung.

27 Ausstattung und Erwerbstatus

28 Datenbasis: berufstätig; arbeitslos; erwerbsunfähig bzw. in Frührente; n=3.932 Regressionsanalyse, einbezogene Fälle n=3.331: Abhängige Variable: Erwerbsstatus: berufstätig ja/nein Unabhängige Variablen: Alter Geschlecht Schulabschluss Hörstatus Berücksichtigung der Hörschädigung am Arbeitsplatz Gesetzeskenntnis: SGB IX

29 Signifikante Einflussfaktoren p- Wert Konstante <,001 aor 95%-KI Arbeitsplatz hörgeschädigten-gerecht,015 1,35 (1,06;1,72) Technische Hilfsmittel <,001 1,67 (1,36;2,04) Fähigkeiten einsetzen,021 1,41 (1,05;1,90) Alter (Referenz: Jahre) < bis 49 Jahre <.001 1,68 (1,35;2,09) 50 bis 65 Jahre.120 1,22 (0,94;1,57) Schulabschluss (Referenz: Haupt-/Volksschulabschluss) <.001 Mittlere Reife, Realschulabschluss <.001 1,72 (1,39;2,13) Fachabitur <.001 2,53 (1,71;3,74) Abitur <.011 2,13 (1,50;3,03) n=3.331, H-L-Test p=0.514

30 Signifikante Einflussfaktoren Erhöhte Chancen für Berufstätigkeit gegenüber der Referenzgruppe bei: Alter (Referenzgruppe: Jahre): Altersgruppe 35 bis 49 Jahre um den Faktor 1,68 Schulabschluss (Referenzgruppe Haupt/Volksschulabschluss): Mittlere Reife um den Faktor 1,72 Fachabitur um den Faktor 2,53 Abitur um den Faktor 2,13

31 Signifikante Einflussfaktoren Erhöhte Chancen für Berufstätigkeit bei: Arbeitsplatz hörgeschädigten-gerecht Technische Hilfsmittel vorhanden Möglichkeiten, seine Fähigkeiten voll einzusetzen

32 Zusammenfassung

33 Zusammenfassung Die durch 81 Abs.4, SGB IX vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen werden in eher geringem Maße umgesetzt. Wo die Maßnahmen aber umgesetzt wurden, zeigen sich anhand der bisherigen Analysen positive Effekte auf die Teilhabe am Arbeitsleben.

34 Zusammenfassung Technografische Perspektive für gehörlose und schwerhörige Menschen wichtig, da durch Alltags- Techniken (Gebärdensprache, Schriftsprache, Hilfsmittel) Handeln und selbstbestimmte Teilhabe erst möglich wird. Durch barrierefreie Kommunikation Gesetzeskenntnis der Betroffenen erreichen.

35 Vielen Dank an alle gehörlosen, ertaubten und schwerhörigen Menschen, die mitgemacht haben!

36 Kontakt Projekt GINKO Forschungsstelle zur Rehabilitation von Menschen mit kommunikativer Behinderung (FST) an der Martin Luther-Universität Halle-Wittenberg Schulstraße 7, Halle/Saale Tel.: (03 45) oder 79 Fax: (03 45) ginko@fst.uni-halle.de

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