Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen

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1 Klonen von Nutztieren: Diskussion um gesetzliche Regelungen Stand: April 2015 Testbiotech e.v. München

2 Testbiotech stärkt durch industrieunabhängige Expertise die Entscheidungskompetenz der Gesellschaft. > führt Studien / Gutachten durch > initiiert und fördert Forschungsprojekte > arbeitet als watchdog > setzt politische Impulse

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4 Klonen: Wer diskutiert über gesetzliche Regelungen? Über die Möglichkeit, das Klonen von Nutztieren gesetzlich zu regulieren, wird in der EU seit Jahren diskutiert. Die Akteure sind: EU-Kommission Europäisches Parlament Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten

5 Welche Positionen werden verteten? Die EU-Kommission will das Klonen von Nutztieren verbieten. Allerdings nur vorläufig. Hingegen sollen für Nachkommen von geklonten Tieren und Lebensmittel von diesen Tieren keine Regeln aufgestellt werden. Das Europäische Parlament fordert erhebliche Nachbesserungen an den Entwürfen der Kommission und umfassende Regelungen, die auch die Nachkommen geklonter Tiere und von diesen stammende Lebensmittel erfassen. Seit April 2015 werden entsprechende Vorschläge in Parlamentsausschüssen diskutiert. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für gesetzliche Regelungen, z.b. zur Kennzeichnung, ausgesprochen.

6 Geplante Regelungen der EU-Kommission Geplant sind zwei Richtlinien: >> Verbot des Klonens landwirtschaftlicher Nutztiere >> Regeln für das Inverkehrbringen der Produkte von Klontieren

7 Geplante Regelungen der EU-Kommission

8 Aus der Begründung der EU-Kommission Die Maßnahmen sind auf die betroffenen Tiere (d. h. Die Ersatzmuttertiere und die Klone) und auf die Arten beschränkt, bei denen ein Klonen zu landwirtschaftlichen Zwecken wahrscheinlich ist (Rinder, Schweine, Ziegen, Schafe und Equiden).

9 Aus der Begründung der EU-Kommission Auf der Grundlage der verfügbaren Daten konstatierte die EFSA Probleme im Zusammenhang mit der Gesundheit der Ersatzmuttertiere (die die Klone austragen) und der Klone selbst. Ersatzmuttertiere leiden insbesondere unter Funktionsstörungen der Plazenta, was zu einer erhöhten Zahl an Fehlgeburten beiträgt. Dies ist einer der Gründe für die geringe Effizienz der Technik (6-15 % bei Rindern und 6 % bei Schweinen) und dafür, dass mehreren Muttertieren Klonembryonen eingepflanzt werden müssen, um einen einzigen Klon zu erhalten. Außerdem führen Anomalien der Klone und außergewöhnlich große Nachkommen der ersten Filialgeneration zu schwierigen Geburten und neonatalen Todesfällen. Eine hohe Sterblichkeitsrate ist typisch für die Klontechnik.

10 Geplante Regelungen der EU-Kommission Vorläufig untersagen die Mitgliedstaaten a) das Klonen von Tieren; b) das Inverkehrbringen von Klontieren und Klonembryonen.

11 Geplante Regelung der EU-Kommission für Produkte von Klontieren

12 Aus der Begründung der EU-Kommission Bei den Unionsbürgern wird die Verwendung des Klonens in der Erzeugung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke zudem weitestgehend negativ wahrgenommen. Daher würden Verbraucher keine Lebensmittel verzehren wollen, die von einem Klon gewonnen wurden.

13 Aus der Begründung der EU-Kommission Um den Anliegen der Verbraucher in Bezug auf das Klonen gerecht zu werden, die mit Bedenken in Bezug auf das Wohlergehen der Tiere zusammenhängen, muss sichergestellt werden, dass Lebensmittel von Klontieren nicht in die Lebensmittelkette gelangen. Weniger restriktive Maßnahmen, wie eine Kennzeichnung der Lebensmittel, würden den Anliegen der Verbraucher nicht gerecht, da Lebensmittel, die mittels einer Technik erzeugt wurden, die Tieren Leid verursacht, nach wie vor vermarktet werden dürften.

14 Geplante Regelung der EU-Kommission für Produkte von Klontieren Vorläufige Verbote 1. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Lebensmittel von Klontieren nicht in Verkehr gebracht werden. 2. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Lebensmittel tierischen Ursprungs, die aus Drittländern eingeführt werden, in denen Lebensmittel von Klonen rechtmäßig in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden dürfen, in der Union nur gemäß spezifischen Einfuhrbestimmungen nach Artikel 48 und 49 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verkehr gebracht werden, mit denen sichergestellt wird, dass Lebensmittel von Klontieren aus diesen Drittländern nicht in die Europäische Union ausgeführt werden.

15 Geplante Regelung der EU-Kommission: Die Gesetzeslücken Probleme: >> Import von Zuchtmaterial nicht erfasst >> Keine Transparenz/Wahlfreiheit bei Produkten, die von Nachkommen von Klontieren stammen >> Verbote nur vorläufig

16 Klonen - Forderungen Europäisches Parlament Folgendes ist verboten: das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Klontieren und Klonembryonen, Nachkommen von Klontieren, Zuchtmaterial von Klontieren und deren Nachkommen sowie Lebensmittel von Klontieren und deren Nachkommen.

17 Klonen - Forderungen Europäisches Parlament: Rückverfolgbarkeit Damit die zuständigen Stellen und die Wirtschaftsakteure über die Informationen verfügen, die sie für die Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b benötigen, werden Verfahren zur Rückverfolgung eingerichtet für a) Tierklone; b) Nachkommen von Tierklonen; c) Zuchtmaterial von Tierklonen und deren Nachkommen.

18 Zusammenfassung Die von der EU-Kommission vorgesehenen Regelungen schaffen keine ausreichende Wahlfreiheit und Transparenz, weil sie nur die geklonten Tiere selbst, nicht aber ihre Nachkommen betreffen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes fordern dagegen Verbote und Regelungen zur Erfassung aller relevanten Produkte einschließlich der Nachkommen. Es hängt von den EU-Mitgliedsländern ab, welche Position sich durchsetzt.

19 Aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung Wir treten auf europäischer Ebene für ein Verbot des Klonens von Tieren und des Imports von geklonten Tieren und deren Fleisch ein. Wir streben eine Kennzeichnungspflicht für Nachkommen von geklonten Tieren und deren Fleisch an. Koalitionsvertrag

20 TTIP: Kennzeichnung von Klonfleisch nicht erlaubt Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages werden die Freihandelsabkommen TTIP und CETA dazu führen, dass die geplante Ausweitung der Kennzeichnung wahrscheinlich unmöglich gemacht wird: Angesichts des Ziels eines weitgehenden Abbaus von nichttarifären Handelshemmnissen durch das geplante TTIP-Abkommen sowie das CETA wäre eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für Produkte von mit GVO gefütterten Tieren nach Abschluss der Abkommen entsprechend den Maßstäben des TBT-Abkommens sowie des SPS-Abkommens mit dem Risiko entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas behaftet. Siehe auch:

21 Freier Handel oder Wahlfreiheit? Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Kennzeichnung, Transparenz und klare gesetzliche Verbote oder TTIP und freie Bahn für die Interessen der Klon-Firmen

22 Mitmachen: Eine Postkarte, um die Bundesregierung an ihre Versprechen zu erinnern

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