Axel Napolitano Maßgeschneiderte Lösungen für erfolgreiche Softwareprojekte.

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1 1 Präambel 1.1 Auftragnehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Axel Napolitano, Käthe-Bauer- Weg 4, München, im Folgenden "Auftragnehmer" oder "AN" genannt. 1.2 Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen, im folgenden "Auftraggeber" oder "AG" genannt. 2 Vertragsabschluss 2.1 Für Verträge mit dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese AGBs. Abweichenden, widersprechenden oder ergänzenden AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. 2.2 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 2.3 Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. 3 Leistungsumfang 3.1 Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: IT Beratung Durchführung von Schulungen Projektsteuerung und Projektbegleitung Individuelle Softwareentwicklung 3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach den individuellen Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Beratung, Einweisung, Schulung und Installation gehören nur zu den Leistungspflichten der Auftragnehmers wenn dies schriftlich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss der Auftragnehmer nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Seite 1 von 15

2 3.3 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hingewiesen hat. 3.4 Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind. 4 Gesetzliche Pflichten des Auftraggebers 4.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es handelt sich dabei insbesondere um: Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach 5 TMG Informationspflichten nach 312c BGB (Fernabsatzverträge) Informationspflichten nach 312e (Elektronischer Geschäftsverkehr) Prüfpflichten bei Linksetzung Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften Seite 2 von 15

3 Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritte (siehe dazu auch Nutzungsrechte) 4.2 Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte dem Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 5.1 Der Auftraggeber benennt für die Dauer des Projektes gegenüber dem Auftragnehmer einen kompetenten Ansprechpartner und dessen Kontaktinformationen (Telefon, Mail, Zeitfenster) 5.2 Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte wie beispielsweise Logos, Datenmaterial, Texte, Bilder, Videos, Tondokumente, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. 5.3 Entstehen dem Auftragnehmer Aufwände in Folge nicht, nicht zeitgerecht, fehlerhaft oder unvollständig gelieferter Daten, so können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. 5.4 Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält. 5.5 Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht sorgen. 5.6 Über Fehler oder Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit Leistungen des Auftragnehmers wie z.b. einer Internetseite oder Hybrid-Applikation auftreten, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Kontaktdaten des Fehlerfinders davon unterrichten. Seite 3 von 15

4 6 Preise und Zahlung 6.1 Leistungen werden ausschließlich zeitbasiert nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Die Vereinbarung von Pauschal- oder Projektpreisen ist ausgeschlossen. 6.2 Stunden- oder Tagessätze werden bei Vertragsabschluss für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit festgelegt. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sowie mögliche Reise- und Unterbringungskosten sind darin enthalten. 6.3 Dem Auftragnehmer wird transparent dargelegt, aus welchen kalkulatorischen Komponenten sich der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz zusammensetzt. 6.4 Entstehen dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht absehbare Mehrkosten (beispielsweise durch Verlegung des Einsatzortes, Verschlechterung von Bahn- oder Verkehrsanbindung, Änderung von Beförderungsentgelten oder Preisänderungen gebuchter Hotels / angemieteten Wohnraums) für eine Dauer von mindestens 5 Werktagen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Mehrkosten in Rechnung stellen. 6.5 Stunden- oder Tagessätze werden Netto angegeben. Sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten, Beratung, Einweisung, Schulung und Installation sind im vereinbarten Stunden- oder Tagessatz nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 6.6 Sofern keine abweichenden Regelungen festegelgt worden sind, sind Zahlungen innerhalb von 14 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungsziele des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. 6.7 Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe der gesetzlich geltenden Regelungen rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. 6.8 Seite 4 von 15

5 Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 4 Wochen in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung geschuldeter Beträge auszusetzen und geschuldete Lieferungen zurückzubehalten. Für mögliche Folgen der Aussetzung der Leistungserbringung infolge von Zahlungsverzug trägt der Auftraggeber alleine die Verantwortung. 6.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geleistete Teilzahlungen im Verzugsfall zunächst mit entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen. 7 Bonitätsprüfung 7.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Einzelfall vor Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung des Auftraggebers durchzuführen. Die vorab erteilte schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist hierfür Voraussetzung. 7.2 Verweigert der Auftraggeber die Zustimmung zur Bonitätsprüfung durch den Auftragnehmer, ist das Zustandekommen eines Vertrages ausgeschlossen. 7.3 Die Kosten der Bonitätsprüfung trägt der Auftragnehmer 7.4 Bei negativ verlaufender Bonitätsprüfung kann der Auftragnehmer den Vertragsabschluss verweigern oder von einem bereits geschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten Der Auftraggeber kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Zeitkontingents vom Auftraggeber verlangen. In diesem Fall werden Leistungen frühestens am Tag des Eingangs der Sicherheitsleistung auf dem Konto des Auftragnehmers erbracht Wurde kein Zeitkontingent vereinbart, ist bei negativ verlaufener Bonitätsprüfung ein Vertragsabschluss ausgeschlossen. 7.5 Ergeben sich im Projektverlauf tatsächliche, begründete Anhaltspunkte für eine negative Entwicklung Seite 5 von 15

6 der Bonität des Auftraggebers (z.b. durch Zahlungsverzug, Insolvenz etc.), so ist der Auftragnehmer berechtigt eine erneute Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vorzeitig vom Vertrag zurückzutreten oder innerhalb einer zu vereinbarenden Frist eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen Der Auftragnehmer hat das Recht ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer die geforderte Sicherheitsleistung verweigert oder nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet Für die Folgen des vorzeitigen Rücktritts wegen negativer Bonitätsentwicklung sowie Verweigerung oder Verzug von Sicherheitsleistungen trägt der Auftraggeber alleine die Verantwortung. 8 Durchführung der Zusammenarbeit 8.1 Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl seiner Arbeitsmittel und seiner Zeiteinteilung. Er ist keinen Weisungen des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen unterworfen. 8.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nicht in firmeninterne Arbeitsläufe eingliedern oder zur Teilnahme an firmeninternen Veranstaltungen auffordern. 8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer nicht in eigene Adressbücher, Telefonlisten, Personalveraltungssysteme, -Verteiler, Teilnehmerlisten oder sonstige Listen und Verteiler aufnehmen. 8.4 Wünscht der Auftraggeber die Leistungserbringung in seinen eigenen Räumen, so hat er für einen angemessen großen Arbeitsplatz mit Strom, Licht und - sofern erforderlich - Netzwerkzugang zu sorgen. Der Auftraggeber hat für das Vorhandensein funktionierender sanitärer Einrichtungen (WC, Waschbecken) zu sorgen Können die Räume des Auftraggebers nicht ohne Schlüssel oder Zutrittskarte betreten werden, so hat der Auftraggeber für die vereinbarte Vertragsdauer dafür Sorge zu tragen, das ein Zutritt zu üblichen Geschäftszeiten jederzeit möglich ist. Seite 6 von 15

7 8.4.2 Beabsichtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer mit einer Zutrittskarte auszustatten, so ist diese deutlich sichtbar als Gastkarte oder als Karte für externe Dienstleister zu kennzeichnen Der Auftragnehmer wird keine Schlüssel des Auftraggebers annehmen. 8.5 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer weder Telekommunikationseinrichtungen noch eine - Adresse oder ein -Postfach zur Verfügung stellen. Eine Nutzung vorhandener Telekommunikationseinrichtungen oder -Postfächer durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. 8.7 Der Auftragnehmer setzt ausschließlich eigene Arbeitsmittel (Software, Hardware) ein. Er nutzt außerdem ausschließlich eigene Telekommunikationseinrichtungen und -Adressen Der Auftragnehmer wird technisch mögliche und erforderliche Vorkehrungen treffen, um durch ihn bearbeitete Quellcodes und Informationen vor unbefugtem Zugriff zu schützen Ist für den Zugriff auf Systeme des Auftraggebers spezielle Hardware oder Software erforderlich, so ist diese vor Vertragsabschluss zu benennen. Verfügt der Auftragnehmer nicht über die erforderliche Software oder Hardware, kann ihm der Auftraggeber für die vereinbarte Vertragsdauer diese leihweise zur Verfügung stellen oder die notwendigen Kosten für die Lizenzierung und Beschaffung durch den Auftragnehmer übernehmen. 8.8 Der Auftraggeber erfasst Zeiten in einer Software seiner Wahl. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer für die vereinbarte Vertragsdauer einen Lesezugriff auf sein Zeiterfassungssystem zur Verfügung Wurde vertraglich festgelegt, das die Zeiterfassung auch in Systemen des Auftraggebers erfolgt, so hat der Auftraggeber sicherzustellen, das jederzeit deutlich erkennbar ist das der Erfasser ein externer Dienstleister ist. Insbesondere hat der Auftraggeber es zu unterlassen, dem Auftragnehmer eine Mitarbeiternummer oder Mitarbeiterkennung zuzuweisen. Seite 7 von 15

8 8.9 Der Auftragnehmer kann im Rahmen seiner vertraglichen Pflichten beliebig eigene Mitarbeiter oder von ihm ausgewählte Subunternehmer beauftragen. Die Kosten hierfür sind mit dem vereinbarten Stundenoder Tagessatz bereits abgegolten Beauftragte Mitarbeiter oder Subunternehmer arbeiten ausschlie0lich für den Auftragnehmer. Sie unterliegen keinen Weisungen oder Vorgaben durch den Auftraggeber. Die Leistungserbringung beauftragter Mitarbeiter oder Subunternehmer erfolgt ausschließlich in eigenen Räumlichkeiten oder am Firmensitz des jeweiligen Subunternehmers Der Auftragnehmer wird bei Einsatz eigener Mitarbeiter dem Auftraggeber nötige Kontaktinformationen zur Verfügung stellen. Beauftragte Subunternehmer werden aussschließlich vom Auftragnehmer gesteuert Der Auftragnehmer stellt sicher, das von ihm beauftragte Mitarbeiter oder Subunternehmer die erforderliche Qualifikation aufweisen Der Auftragnehmer verpflichtet beauftragte Mitarbeiter oder Subunternehmer zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung und wird jede Verletzung dieser Vereinbarungen zivil- und strafrechtlich verfolgen Der Auftragnehmer kann jederzeit während der vereinbarten Vertragslaufzeit für beliebige andere Auftraggeber tätig sein. Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen werden dabei strikt eingehalten Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen und Maßnahmen, die den Anschein der Scheinselbstständigkeit des Auftragnehmers erwecken. 9 Termine, Fristen und Leistungshindernisse 9.1 Liefertermine oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Seite 8 von 15

9 Schriftform. 9.2 Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. 9.3 Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z.b. Software anderer EDV-Hersteller) verspätete oder nicht erfolgte Lieferung oder Bereitstellung von Software oder Hardware, sofern der Lieferverzug nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist, Naturkatastrophen sowie deren Folgen, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend. 9.4 Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer durch den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. 9.5 Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit. Seite 9 von 15

10 10 Abnahme 10.1 Der Auftragnehmer erstellt und liefert keine Werke. Er ist freiberuflich für den Auftraggeber tätig. Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert. Abnahmen gelten als nicht vereinbart. Anders lautende Regelungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. 11 Nutzungsrechte 11.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für alle durch den Auftragnehmer erstellten Quellcodes, Dokumentationen und Unterlagen ein zeitlich unbefristetes und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein Für nicht durch den Auftragnehmer erstellte Quellcodes, Dokumentationen, Unterlagen, Abbildungen, Videos oder sonstige durch nationale oder internationale Rechtsvorschriften geschützten Materialien gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen, Abbildungen und Videos des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftragnehmer über das erforderliche Nutzungsrecht verfügt Der Auftragnehmer kann im Auftrag und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber auch fremdes Lizenzmaterial in Anspruch nehmen, das dem Auftraggeber nur insbesondere zeitlich eingeschränkt übertragen werden kann. Die eingeschränkte Übertragung kann u. a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Der Auftragnehmer wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Materialien erfolgt nicht Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Wird der Auftragnehmer vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, Seite 10 von 15

11 weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber für den Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder den Auftragnehmer dabei zu unterstützen 11.7 Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers - z. B. durch Abmahnungen Dritter - bekannt, so wird er den Auftragnehmer unverzüglich darüber informieren. 12 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise 12.1 Der Auftraggeber räumt Auftragnehmer das Recht ein, den Namen des Auftraggebers in Verbindung mit groben Angaben zum Projektinhalt und eingesetzten Technologien im Zusammenhang mit Profilen, Portfolios und Referenzen im Internet sowie in Printmedien, Hörfunk und Fernsehen zu nennen Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu Geschäftsgeheimnisse zu wahren und keine Details über Projektinhalte preiszugeben Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer auf Webseiten und Apps, die unter Mitwirkung des Auftragnehmers entwickelt oder erweitert wurden, zu verlinken Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer insoweit das Recht zur Einbindung von Programmsymbolen oder Screenshots der jeweiligen Webseite oder App in die eigenen Referenzlisten / das eigene Portfolio aufzunehmen und im Internet oder in Werbematerialen zu verwenden. 13 Gewährleistung 13.1 Durch den Auftragnehmer zu verantwortende Mängel werden innerhalb der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist, die mit dem Datum der Lieferung beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer ausgebessert oder ausgetauscht. Der Auftragnehmer behebt Seite 11 von 15

12 die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen erstellter Internetseiten, Elementen und Funktionen von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen Mängel muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich, jedoch nicht später als 10 Werktage nach Erkennen mitteilen. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel sind nach Kräften detailliert wiederzugeben. 14 Haftung 14.1 Der Auftragnehmer haftet für durch ihn zu verantwortende Rechtsmängel und Garantien unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt Der Auftragnehmer haftet für von ihm verursachte vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer haftet für durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen begangene leichte Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden Seite 12 von 15

13 Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre. 15 Datenschutz und Geheimhaltung 15.1 Der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z. B. Adresse und Bankverbindung) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern. 16 Vertragsdauer und Kündigung 16.1 Dienst- und Beratungsverträge enden - sofern keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen worden sind - zum darin festgelegten Stichtag oder nach Erbringung der festgelegten Zeitkontingente Pflege und Wartungsverträge verlängern sich stillschweigend jeweils um eine weitere Vertragsperiode, wenn die Kündigung nicht fristgerecht erfolgte Beträgt die Laufzeit bis 6 Monate muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende der Vertragsperiode vorliegen. Seite 13 von 15

14 Beträgt die Vertragslaufzeit mehr als 6 Monate, so muss die Kündigung spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsperiode vorliegen Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gemäß 5 nicht nachkommt, der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist. 17 Mitteilungen 17.1 Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post ( ) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an Die muss den Namen und die -Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend Die Verbindlichkeit der gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden. 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Seite 14 von 15

15 18.1 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts Als Gerichtsstand für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird München, Deutschland vereinbart. 19 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Seite 15 von 15

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