Sonderpädagogische Förderung an Förder- und Schwerpunktschulen

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1 MBWJK Referat 945 B Angelika Schaub Fachtag am Damit Integration gelingt! Sonderpädagogische Förderung an Förder- und Schwerpunktschulen AUFTRAG UND ORGANISATIONSFORMEN Sonderpädagogische Förderung hat den Auftrag der schulischen Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, deren schulisches Lernen durch Benachteiligungen und/oder behinderungsbedingt unter erschwerenden Bedingungen stattfindet. Sonderpädagogische Förderung berücksichtigt diese Erschwernisse im Unterricht, um allen Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen. In Rheinland-Pfalz besuchen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeine Schulen oder Förderschulen ( 3 Abs. 5 SchulG). Schülerinnen und Schüler, die besondere sonderpädagogisch ausgerichtete Schulabschlüsse anstreben, können die erforderliche sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen für integrativen Unterricht oder in Förderschulen erhalten. Statistik 2007/08: Insgesamt besuchen Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf FÖS und SPS; Förderschulbesuchsquote: 3,8 % (Quelle: Sonderpädagogische Förderung erfolgt durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte; erfolgt im Unterricht und berücksichtigt die Lernausgangslage und die Förderbedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen; unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche durch individuelle Hilfen und Förderangebote; bietet die notwendige Unterstützung, damit die Kinder und Jugendlichen eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung erreichen können. basiert auf einer individuellen Förderplanung, die auf den Förderbedarf der einzelnen Schülerinnen und Schüler abgestimmt ist.

2 - 2 - Förderschulen (FÖS) haben den Auftrag zu Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat und die keine andere Schule einer anderen Schulart besuchen. Sie führen die Kinder und Jugendlichen zu Schulabschlüssen, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern ein möglichst hohes Maß an gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensführung zu ermöglichen. Der Unterricht erfolgt nach sonderpädagogischen Grundsätzen und berücksichtigt die individuelle Lernausgangslage der Schülerinnen und Schüler, um sie zu befähigen, sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten und /oder eine Berufsausbildung zu beginnen Förderschulen sind eine eigene Schulart und in Schulformen gegliedert, sie sind mit verschiedenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten in kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichtet, für sie sind Einzugsbereiche festgelegt, d.h. abhängig vom Wohnort und dem Förderbedarf ist eine bestimmte FÖS die zuständige Schule. Daten: im Schuljahr 2008/09: 142 Schulen Schwerpunktschulen (SPS) sind Grundschulen und weiterführende Schulen in der Sekundarstufe I, so genannte allgemeine Schulen mit erweitertem pädagogischem Auftrag. Sie sind somit keine eigene Schulart. An ihnen erfolgt mit den gleichen Zielen wie an Förderschulen sonderpädagogische Förderung allerdings in der Organisationsform des gemeinsamen Unterrichts - und sie erweitern so das Angebot an integrativem Unterricht in Rheinland-Pfalz. An SPS werden sonder- und sozialpädagogische Kompetenzen dauerhaft etabliert und professionelle Entwicklungsprozesse initiiert. Gegenüber 2005/06 hat sich die Zahl der Schulen erhöht (um 37 % in der Primarstufe; in der Sekundarstufe I mehr als verdoppelt). Die Zahl der Integrationsschüler/-innen hat sich ebenfalls auf 2025 verdoppelt. In 95 % der Gebietskörperschaften gibt es mindestens 1 Schwerpunktschule. Daten: im Schuljahr 2008/09: 158 Schulen

3 - 3 - sonderpädagogischer Förderbedarf und Schwerbehinderung nach SGB IX Der Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf wurde mit den "Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland" (Empfehlungen der Kultusministerkonferenz vom 5./6. Mai 1994) eingeführt. Er ist eine Übersetzung aus dem Englischen (special educational needs) und beschreibt individuelle Förderbedürfnisse des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin in Bezug auf erfolgreiches schulisches Lernen - nämlich die Unterstützung durch sonderpädagogische Hilfen, damit die individuell möglichen Bildungs- und Schulabschlüsse erreicht werden können. Das Vorliegen einer (Schwer)Behinderung ist damit nicht mehr maßgebend für die Entscheidung über einen Förderort (die Zuweisung zur Schulart Förderschule). Damit einher ging die Ablösung des Begriffs der Sonderschulbedürftigkeit und der institutionenbezogenen Förderansätze. Vielmehr werden die Auswirkungen einer Behinderung im Hinblick auf schulischen Bildungserfolg in den Blick genommen und im Hinblick darauf gewürdigt, inwieweit besondere Hilfen zur Teilhabe und zum Erreichen von Bildungszielen erforderlich sind. Sonderpädagogischer Förderbedarf wird durch die Schulbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens festgestellt, das sich auf die schulische Bildung und Erziehung bezieht: wenn bei Kindern und Jugendlichen in ihrer schulischen Entwicklung und beim Übergang in den Beruf sonderpädagogische Unterstützung benötigt wird, um die Bildungsziele zu erreichen, die den jeweils individuellen Möglichkeiten entsprechen. Das Kriterium der Schwerbehinderung gem. 126 SGB IX ist in dieser Phase der schulischen Bildung nicht relevant und es wird auch nicht zugrunde gelegt, denn vor diesem Hintergrund ist es aus pädagogischer Sicht in der Schule kein geeignetes Kriterium. Es gibt Schüler/-innen mit Behinderung gem. SGB, die keinen sonderpädagogischen Förderbedarf haben und allgemeine Schulen besuchen; umgekehrt liegt bei den meisten der Schüler/- innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine Behinderung nach SGB IX vor. Unser Ziel ist es im Rahmen unserer Möglichkeiten daran mitzuwirken, dass allen Schülerinnen und Schülern, die den entsprechenden Bedarf haben, die erforderliche zusätzliche Unterstützung zu kommen zu lassen. Dabei sollen als sachfremd erkannte Kriterien nicht ausschlaggebend sein. Dazu gehört genauso wie das Kriterium der Schwerbehinderung als alleiniges Kriterium ebenso ein Automatismus, der vom sonderpädagogischem Förderbedarf per se auf einen zusätzlichen Beratungsbedarf am Übergang in den Beruf schließt (den die Schule nicht leisten kann).

4 - 4 - Förderschwerpunkte LERNEN (L)und GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG (G) Die Förderschwerpunkte LERNEN und GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG bezeichnen sowohl eigenständige Förderschwerpunkte und damit Förderschulformen, die zu jeweils eigenen Abschlüssen führen als auch Bildungsgänge, die Bestandteil anderer Förderschwerpunkte sind. Die drei Förderzentren stellen eine Sonderform dar, in denen bildungsund förderschwerpunktübergreifend Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. FÖRDERSCHWERPUNKT GANZHEITLICHE ENTWICKLUNG 36 Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung sowie dieser Bildungsgang an 7 Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung, an 4 Schulen für Sinnesbehinderte und an 3 Förderzentren. Daten: - ca Schülerinnen und Schüler an SFG ca Schülerinnen und Schüler an anderen FÖS ca. 170 Schüler/-innen mit diesem Förderschwerpunkt an Schwerpunktschulen das entspricht ca. 10 % der Integrationsschüler/-innen. Es geht in der Summe um ca Kinder und Jugendliche mit diesem Förderschwerpunkt in Rheinland-Pfalz, die die Klassenstufen 1-12 besuchen, für die in den einzelnen Regionen, in denen sie leben, individuelle Wege für den Übergang in den Beruf zu finden sind eine Zahl, die auf den ersten Blick recht groß erscheint, wenn wir daran denken, dass es um das Finden von individuellen Lösungen geht. Deshalb ist es erforderlich, auch einen Blick auf die Schülerstruktur und das Schulbesuchsjahr der Schülerinnen und Schüler zu werfen: Unterstufe: 20 %, Mittelstufe: 24 %, Oberstufe: 25 %, Werkstufe (einschließlich der Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der Schulzeitverlängerung diese Stufe mehr als drei Jahre besuchen): 30 %. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass derzeit pro Schuljahr an Förderschulen ca. 250 Schülerinnen und Schüler die Werkstufe verlassen und in eine berufliche Tätigkeit übergehen. Diese Zahl ist wiederum so überschaubar, dass es eigentlich nachvollziehbar ist, dass hier am Ende der Schulzeit individuelle Lösungen gefunden werden müssen und können. Andererseits reicht es nicht, den Blick nur auf diese Zahl der Abschlussschüler/-innen zu lenken die Aufgabe der Schule umfasst eindeutig, im Verlauf der gesamten

5 - 5 - Schulzeit das Bildungs- und Erziehungsziel Teilhabe und Selbstbestimmung im Auge zu haben und altersangemessene Konzepte zur Umsetzung zu erarbeiten. An dieser Schulform erfüllen Schülerinnen und Schüler ihre gesetzliche Berufsschulpflicht, dies erfolgt in der Werkstufe. Diese ist Bestandteil der Förderschule, die damit als einzige Förderschulform die Schulstufen Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II umfasst. Diese Förderschulform hat daher die Verpflichtung zur Vorbereitung auf den Übergang in das Arbeitsleben. Daher regelt die SoSchO eine verpflichtende Aufnahme aller Jugendlichen in die Werkstufe ab dem 10. Schulbesuchsjahr. Statistische Daten zum Förderschwerpunkt Lernen 79 Schulen mit 9700 Schüler/innen = 2,3 % ca. 43 % davon in der Sek I (d.h. in den Klassen 5-10) Klasse 7: 1280 ca. 13 % Klasse 8: 1500 ca 15 % Klasse 9: 1690 ca 17 %% Klasse 10: 550 ca 6 % Schulabschlüsse: 174 Abgangszeugnis (d.h. ohne Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen) 1241 Abschlusszeugnis

6 - 6 - Organisatorische Rahmenbedingungen Sonderpädagogische Förderung ist strukturell und inhaltlich im Schulgesetz und Schulordnungen verankert. Der Auftrag der FÖS ist im Schulgesetz definiert; sie in das Schulsystem verankert und haben die gleichen Pflichten und Aufgaben nach Schulgesetz bei der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, dies schließt die Verpflichtung zur Erstellung von Qualitätsprogrammen ein ebenso wie die Erstellung von Arbeitsplänen, Planung der individuellen Förderung, Durchführung von Vergleichsarbeiten, usw. Sonderpädagogische Förderung und die Institutionen, an denen sie verankert ist. erleben eine Aufgabenerweiterung, insbesondere in den Bereichen Beratung und Unterstützung, Vernetzung und Kooperation sowie der systemischen Beratung. Damit geht eine bedeutende inhaltliche Entwicklung einher, die dazu dient, sonderpädagogische Kompetenz im Schulsystem sicher zu verankern und überall dort verfügbar zu machen, wo Schülerinnen und Schüler sie benötigen. Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern die ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschlüsse zu ermöglichen, um sie optimal auf den Übergang in eine berufliche Tätigkeit oder eine Ausbildung vorzubereiten. Rolle der Schulleitungen und der Schulaufsicht Die Dienst- und Fachaufsicht wird durch die Schulaufsicht bei der ADD durchgeführt, zu deren Auftrag insbesondere auch gehört, die inhaltliche und fachliche Weiterentwicklung der Schulen zu begleiten und Impulse zur Umsetzung zu geben. Es gibt in jedem Schulaufsichtsbezirk (Koblenz, Neustadt, Trier) je 2 Referent/-innen für sonderpädagogische förderung/förderschulen(vgl. Schulen) Der Übergang von der Schule in Arbeit und Leben wird traditionell als Schnittstelle beschrieben, das bedeutet nicht ein Verständnis von etwas Trennendem, das einen Bruch und Probleme bereitet, sondern als eine Schnittstelle und Gelenkstelle, die ausgestaltet werden muss und auch ausgestaltet werden kann, um Synergien zu nutzen, Verlässlichkeit und Transparenz herzustellen und um Hand in Hand ohne doppelte Qualifikationsschritte zu arbeiten. In diesem Prozess kommt Schulleitungen eine besondere Rolle zu. Die Sicherung und Weiterentwicklung von Unterricht- und Schulqualität erfordert professionelle und kompetente

7 - 7 - Führung von Schulleitungen. Dieser Prozess der pädagogischen Weiterentwicklung an den Schulen braucht deren aktive Unterstützung. Wenn er aktiv von ihnen angestoßen, unterstützt und begleitet wird, wenn erkennbar ist, dass sie hinter diesem Prozess stehen, werden die notwendigen Veränderungen auch die tägliche Unterrichtspraxis und damit die Schülerinnen und Schüler erreichen. Ein einfaches Gewähren lassen von engagierten Kolleginnen und Kollegen hier nicht immer genügt erst recht nicht in einer Anfangsphase ; gerade diese brauchen ihre nachhaltige und nachdrückliche Unterstützung, um den langfristigen Veränderungsprozess auch erfolgreich durchzuhalten. Dazu gibt es schulinterne Gremien und Aufgabenverteilungen, insbesondere sind hier die Fach- und Teilkonferenzen nennen, die hilfreich sind und von den Schulen in eigener Zuständigkeit eingerichtet werden. In Gesamtkonferenzen sind Eltern und Schüler beteiligt. weiterführende Informationen: (Landesbildungsserver) Broschüre: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Hg):Sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und an Förderschulen. Mainz 2008 (vgl. auch Landesbildungsserver)

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