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1 QUALIFIZIERUNG 2. Halbjahr 2015 Corporate Compliance professionell managen. So setzen Sie Ihr Compliance Management rechtssicher um.

2 INHALT Seminare zum Thema Compliance Management. Corporate Compliance professionell managen. So setzen Sie Ihr Compliance Management rechtssicher um. Lehrgänge, Seminare, Workshops Lehrgänge mit Personenzertifizierung Compliance Officer (TÜV) 4 Compliance Auditor (TÜV) 7 IT-Compliance Manager (TÜV) 9 Compliance-Beauftragte: An for derungen, Aufgaben, Risiken 10 Compliance Haftungsrisiken für die Unternehmensführung 11 Kartellrecht aus Compliance-Sicht 13 Compliance in Einkauf und Vertrieb 14 Rechtliche Verantwortung von Führungskräften 15 Compliance und Datenschutz 16 E-Learning-Kurs Compliance Grundlagen. Online-Training. 17 Seminare für Ihre Rezertifizierung Seminare zu den Themen: Recht, Geldwäschebekämpfung, IT-Sicherheit, Risikomanagement, Business Continuity Management, Datenschutz, Healthcare Compliance 18 Organisatorisches Anmeldung Faxantwort 19 Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer weibliche und männliche Personen gemeint. Garantietermine: Ihre Weiterbildung bei uns 100 % planungssicher! Einige der in dieser Broschüre an - ge botenen Semi nare und Lehrgänge führen wir als Garantie termine durch. Sie haben damit absolute Planungs sicherheit für Ihre Weiterbildung. Sie wissen schon bei der Anmeldung, dass Sie Ihr Seminar mit 100%iger Sicherheit zu Ihrem ausgewählten Termin und an Ihrem Wunschort bei uns absolvieren werden. Ihre Vorteile Planungssicherheit für Ihre Weiterbildung Vermeiden Sie hohen Suchaufwand Seminar findet zum gewünschten Termin und Ort statt Sie erkennen die garantierten Termine in der Übersicht an diesem Zeichen: Certipedia. ID Die Online-Zertifikatsdatenbank Certipedia zeigt den Unterschied: alle von TÜV Rheinland zertifizierten Produkte, L eis tungen, Unternehmen, Systeme und Qualifikationen. Gründlich dokumentiert und weltweit zugänglich. Kontakt Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Fahling Telefon Sandra.Fahling@de.tuv.com 2

3 QUALIFIZIERUNG Mit wirksamem Compliance Management das Haftungsrisiko minimieren. Ein risikoorientiertes Compliance Management ist heute unverzichtbar. Nur wer die Haftungs risiken kennt, kann sich dagegen schützen. Es lohnt sich im wirtschaftlichen Interesse des Unter neh mens und im persönlichen Interesse der Compliance-Verant wort - lichen, Organ ver treter und Führungskräfte in der Organisation, wirksame Compliance- Strukturen aufzubauen. So bekommen Sie die Risiken sicher in den Griff. Compliance: nachhaltiger Unternehmenserfolg Corporate Compliance steht heute für mehr als bloße Risiko begrenzung und Haftungs vermeidung. Compliance steht für aktive Risiko prävention, die Verbesserung der Wettbewerbsfä higkeit und die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Zertifizierte Compliance-Kompetenz bewahrt Ihr Unternehmen vor wirtschaft lichem Schaden und unterstützt Sie dabei, eine integre und nachhal tige Unternehmensführung umzusetzen sowie die geschäftliche Reputation und den langfristigen Unternehmenserfolg zu sichern. Sorgfaltspflichten erfüllen Den Leitungs- und Aufsichtsorganen der Unternehmen sind weit reichende Sorgfaltspflichten auferlegt. Nicht nur bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aus dem Unternehmen heraus, sondern auch bei einer Verletzung der Aufsichts- und Sorgfaltspflichten seitens der Geschäfts leitungen, Organe oder Compliance-Verantwortlichen gehen die Ermittlungsbehörden heute konsequent vor. Sanktionen in Form von Haftstrafen oder Bußgeldern können schnell eine geschäfts- oder existenzbedrohende Größenordnung erreichen. Verschärfungen der Rechtslage im internationalen Kontext erhöhen die Anforderungen zusätzlich. Wirksames Compliance Management Nur mit wirksamen Compliance- Strukturen kann das Haftungsrisiko präventiv reduziert werden. Dies beinhaltet die wirksame Umsetzung eines Compliance-Programms und das Implementieren einer effizienten Compliance-Organisation, die Förderung einer das Risiko vermeidenden Compliance-Kultur im Unternehmen, einen Verhaltenskodex und ein internes Compliance-Regelwerk, die Kenntnis und Analyse der Compliance-Risiken im operativen Bereich, Instrumente der Risikofrüherkennung und ein Hinweisgebersystem, wirksame Kontrollen im operativen Bereich, ein risikoorientiertes Compliance- Schulungssystem, das Monitoring der Lieferkette und das Screening der Lieferanten, Vertriebspartner und weiterer Geschäftspartner, rechtssicher umgesetzte interne Untersuchungen im Falle von Verdachts momenten, Compliance-Berichterstattung und -Kommunikation, die Erfüllung der Prüf- und Dokumentationsanforderungen von Aufsichtsbehörden, Wirtschaftsprüfern und unabhängigen Auditoren. Personenzertifizierte Compliance-Kompetenz Profitieren Sie vom anerkannten TÜV-Abschluss als Compliance Officer (TÜV), Compliance Auditor (TÜV) und IT-Compliance Manager (TÜV). Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren und können bei dem Nachweis aktiver Compliance-Tätigkeit und regelmäßiger themenbezogener Weiterbildung durch eine Re zertifizierung verlängert werden. Je nach persönlicher Eingangsvoraussetzung können Vorqualifikationen auf Nachweis anerkannt werden sprechen Sie uns an! 3

4 SEMINARE Compliance Officer (TÜV). Qualifizierung zum zertifizierten Compliance Officer (TÜV) in Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen. ID Mit diesem Lehrgang erhalten Sie das erforderliche Fachwissen, um Ihre Aufgaben und Pflich ten als Compliance Officer erfolgreich umzusetzen. Sie lernen die rechtlichen Grundlagen kennen und erfahren mittels Best Practices und Case Studies, wie Sie Ihr internes Compliance-Programm gestalten und die betrieblichen Compliance-Strukturen in der Praxis passgenau für Ihre geschäftlichen Belange entwickeln. Ihr Nutzen Als zertifizierter Compliance Officer verfügen Sie über die Kompetenz und umfangreiches Praxiswissen, um wirksame risikoorientierte Compliance-Strukturen umzusetzen. Sie können Ihr Unternehmen künftig effektiv vor wirtschaftlichen, Haftungs- und Reputationsrisiken schützen. Sie begrenzen durch eigene Expertise Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko. Ihre individuellen Fragen werden im Seminar von erfahrenen und renommierten Experten beantwortet. Sie erweitern Ihr Netzwerk im Austausch mit Experten und den Seminarteilnehmern. Die Teilnehmerunterlagen können Sie künftig als Handlungshilfe für Ihre Praxis verwenden. Inhalt Grundlagen, Haftungsrisiken und Prävention Was ist Compliance? Begriffsbestimmung im Wandel Rechtliche Grundlagen von Compliance in Deutschland Bedeutung von Compliance für das Unternehmen Tone at the Top: Compliance als Leitungs- und Führungsaufgabe Compliance zentrale Aufgabe der Unternehmensorganisation Sorgfalts- und Organisationspflichten des Managements Haftungsrisiken für das Unternehmen und die Verantwortlichen Haftungsabwälzung auf Dritte, Rückgriff auf Schadensverursacher, D&O-Versicherung Internationale rechtliche Rahmenbedingungen, u.a. UK Bribery Act, Dodd-Frank Act, SOX Kartellrecht aus dem Blickwinkel des Compliance Officers Prävention von Korruption und Bestechlichkeit Prävention von Wirtschaftskrimi - nalität (Fraud) und Change Management Struktur und Funktionen einer Compliance-Organisation Verschiedene Modelle von Compliance-Organisationen Verknüpfung mit bestehenden Managementsystemen Zusammenarbeit mit Revision, Recht, Datenschutz, Betriebsrat u.a. Compliance-Reporting und interne Berichtswege Implementierung wirksamer Compliance-Strukturen und -Kontrollen im operativen Bereich Hinweisgebersysteme Whistle - blowing-hotline, Ombudsstelle Verhaltenskodex und interne Compliance-Richtlinien Risikomanagement und Risikoprävention: Risikoanalyse, Risiko - matrix, laufendes Risiko-Monitoring Compliance-bezogenes Third Party Management und Geschäftspartner- Screening Compliance Due Diligence im Rahmen von M&A-Projekten, Post Merger Integration Compliance-Schulungssystem und Praxistrainings Die Compliance-Organisation Compliance-Officer Rechts - stellung, Aufgaben, Pflichten Haftungsrisiken für den Compliance Officer Compliance als Führungsaufgabe Reaktive Compliance Interne Untersuchungen Interne Untersuchungen: Charakteristika und Ziele Repressive Maßnahmen: Vorgehen zur Aufdeckung von 4

5 Verstößen interner Umgang mit Verdachtsmomenten Durchführung von internen Ermittlungen Einschaltung externer Dienstleister Arbeitsrechtliche Aspekte bei internen Ermittlungen Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Verhaltenskodex für die Durchführung interner Ermittlungen Verbotene Untersuchungstechniken Compliance-Kommunikation (u.a. Umgang mit der Presse) Umgang mit ausländischen Ermittlungsbehörden Reaktive Compliance und die Staatsanwaltschaft Erforderlicher Verdachtsgrad Behandlung anonymer Hinweise Dokumentation bei Verneinung eines Anfangsverdachts Möglichkeit einer Schutzschrift Vor- und Nachteile einer Strafanzeige für das Unternehmen Taktisches Vorgehen, Beweissicherung und Dokumentation bei internen Untersuchungen aus forensischer Sicht Beteiligte einer Untersuchung Mögliche Quellen eines Anfangs - verdachts der Staatsanwaltschaft Voraussetzungen einer rechtmäßigen Durchsuchung Vorbereitung und Ziel einer Durchsuchung Verhalten bei der Durchsuchung: Rechte, Pflichten, Empfehlungen Notfallplan für den Ernstfall Compliance im kaufmännischen Bereich Grundsätze Compliance-Risiken Compliance Management im kaufmännischen Bereich und Rechnungswesen Verknüpfung von Compliance Management und Rechnungswesen Compliance Management bei Mergers & Acquisitions Compliance in Einkauf und Vertrieb Compliance Management im Einkauf Compliance Management in Marketing und Vertrieb Prüfung von Compliance Managementsystemen Aus Sicht des Wirtschaftsprüfers Compliance Prüfungsstandard IDW (IDW PS 980) TÜV Rheinland Compliance Managementsystem TR CMS 101:2011 Vorgehen bei der Prüfung Compliance in weiteren Unternehmensbereichen Datenschutz-Compliance HR-Datenbanken IT-Compliance Lizenzmanagement Private Internet- und - Nutzung Archivierung Social Media Compliance Prüfung Schriftliche Zertifikatsprüfung Zielgruppe Bereits bestellte und künftige Compliance Officer, Compliance Manager oder Compliance-Beauftragte aus der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung, aus Verbänden, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, Nonprofit-Institutionen, weiteren Organisationen und Körperschaften Legal und Compliance Counsels, Führungskräfte aus Rechtsabteilungen und Revision, Justiziare und Syndizi Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Gesellschafter, Mitglieder der Geschäftsleitung, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte Führungskräfte aus den Bereichen Qualitätsmanagement, Risikomanagement, Recht, kaufmännische Steuerung und Controlling, Einkauf, Vertrieb, Supply Chain Management, Business Development 5

6 Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatsprüfung Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 2-jährige Berufserfahrung oder beruflicher Abschluss und mindes - tens 5-jährige Berufserfahrung Abschluss Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle Pers Cert TÜV abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Pers- Cert TÜV-Zertifikat und führen das Prädikat (TÜV) in Ihrer Abschlussbezeichnung. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss Compliance Officer (TÜV) auf der weltweit zugänglichen Internetplattform Certipedia ( unter dem Prüfzeichen mit der ID und schafft damit Transparenz. Nutzen Sie das Prüfzeichen mit indi - vidueller ID als Werbesignet zu den unter dargestellten Konditionen. Stärken Sie mit Ihrer dokumentierten Qualifikation das Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. Hinweise Das Zertifikat Compliance Officer (TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann bei Nachweis aktiver Compliance-Tätigkeit und regelmäßiger themenbezogener Weiterbildung im Umfang von 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr durch eine Rezertifizierung verlängert werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang können Sie sich weiterbilden zum Compliance Auditor (TÜV) (Veranst.-Nr ). Ihre Referenten Ulrike Grube, Associate Partner und Anwältin bei Rödl & Partner. Leiterin des Geschäftsbereiches Prävention & Verteidigung. Dr. Christine Varga, Anwältin und Senior Associate im Bereich Prävention & Verteidigung und Geldwäschebeauftragte bei Rödl & Partner. Arnd Steckenborn, Rechtsanwalt und Teamleiter IP/IT-Recht bei Rödl & Partner. Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, Rechtsanwalt und Partner einer Wirtschafts- und Arbeitsrechtskanzlei, über zehnjährige Erfahrung weltweit als Leiter Compliance/Compliance Officer in zwei Dax-30-Unternehmen. Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, langjährige Mitarbeit in einer großen internationalen Wirtschaftsprüfergesellschaft. Herr Ozimek hat verantwortlich an der Aufarbeitung großer Korruptionsfälle mitgewirkt. Dr. Jan Ulrich Wacke, Staatsanwalt, Schwerpunkt Abteilung für Wirtschaftsstraftaten. Seminar Nr Köln München Hamburg Köln Stuttgart Preis 2.695, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,05 Prüfungs- und Zertifikats ge bühr 350, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 416,50 6

7 SEMINARE Compliance Auditor (TÜV). Compliance Audits und interne Untersuchungen (Investigations) sicher umsetzen. ID Mit diesem Auditorenlehrgang erhalten Sie das erforderliche Praxis-Know-how für die Planung und Durchführung von internen Compliance-Audits, laufenden Wirksamkeitsüberprüfungen des Compliance Managementsystems sowie von internen Sonderuntersuchungen (Investigations & Forensic). Ihr Nutzen Als zertifizierter Compliance Auditor verfügen Sie über das Praxiswissen, um interne Compliance-Audits und laufende Wirksamkeitsprüfungen eines Compliance Management - systems erfolgreich umzusetzen. Sie wissen, wie Sie Compliance-Audit- Reports erstellen und dabei geeignete Maßnahmen zur Defizitbeseitigung und Verbesserung empfehlen. Sie verfügen über Kompetenz und Praxis-Know-how für die sichere Planung, Durchführung und Bewertung von internen Investigations. Sie begrenzen durch eigene Expertise Ihr funktionsbedingtes Haftungsrisiko. Ihre individuellen Fragen werden im Seminar von erfahrenen Experten beantwortet. Sie erweitern im Austausch mit Fachleuten und Seminarteilnehmern Ihr Expertennetzwerk. Inhalt Compliance-Audits Audit- und Prüfungsarten Risikoorientierte Planung des Compliance-Audits: Scope und Grenzen Methoden und Ressourcen für das Auditprojekt Auditablauf und -durchführung Auditleitfaden Interviews, Auditgesprächsführung und -fragetechniken Bewertung der Prozesslandschaft CMS und der Einhaltung von Compliance-Vorgaben Bewertung der Umsetzung von Risiko managementvorgaben Dokumentation der Auditfeststellungen; Dokumentationsrichtlinien Vorgehen bei Abweichungen oder Verdachtsmomenten Auditabschlussbericht Internes Reporting und KVP Auditpraxisbeispiele Investigations & Forensic Ziele und Berechtigungen interner Untersuchungen Identifikation von Wirtschaftskriminalitätsrisiken; Risikobewertung Handlungskonzepte zur Adressierung von Verdachtsfällen Reaktionskette bei Anfangsverdacht Maßstäbe, Voraussetzungen und Grenzen interner Untersuchungen Leitlinien zur Durchführung von forensischen Sonderuntersuchungen Planung einer internen Unter - suchung; Scope und Ressourcen des Untersuchungsobjektes; einbezogene Berichte; externe Expertise Vorgehen bei interner Investigation; Sachverhaltsaufklärung Sicherung von Beweismitteln Durchgängige Dokumentation Rechte und Pflichten der intern Ermittelnden, Zeugen, Betroffenen Hinzuziehung von Rechtsbeiständen, Betriebsrat Vermeidung von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz Anzeige, Einschalten und Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden Gestalten von Sanktionsmaßnahmen Juristische Schritte Praxisbeispiele und Falldiskussion Laufende Wirksamkeitsüberwachung des Compliance-Systems Grundsätze der Wirksamkeitsüberwachung Stellung und Verantwortung des Compliance Officers Der Compliance Officer in der Praxis: die Risiken kennen, die richtigen Fragen stellen Zusammenwirken von Com pliance Management und interner Revision Prüfungsmodelle im Vergleich: Compliance-Audits, anlassabhängige Überwachung vs. Untersuchungen Vorgehen bei laufender Wirksamkeitsüberwachung des CMS Zentrale Prüfungs- und Kontrollhandlungen Risikobewertung Stichprobenumfänge Indiziensammlung; Cross Checks zur Plausibilisierung von Kontroll - ergebnissen Compliance-Kontrollen im Rechnungswesen Feststellung betrügerischer Handlun gen Compliance-Kontrollen im Einkauf 7

8 Lieferantenauswahl, Lieferanten - screening Compliance-Kontrollen im Vertrieb Korruptionskontrollen, Einhaltung von Compliance-Richtlinien im Vertrieb Überwachungsergebnis: Optimierung des Compliance Managements Präventives Fraud Management Zielgruppe Compliance-Verantwortliche aus Unternehmen, Organisationen, Verbänden, Institutionen und öffentlichen Einrichtungen Forensik-Experten, Fraud Examiners Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Revision, Controlling, Risikomanagement und Unternehmenssicherheit Verantwortliche Mitarbeiter Corporate Legal, Compliance Counsels, Rechtsanwälte, Justiziare und Syndizi Auditoren sowie verantwortliche Fach- und Führungskräfte mit Auditaufgaben Wirtschaftsprüfer Consultants Zulassungsvoraussetzungen für die Zertifikatsprüfung: Die bestandene Prüfung zum Compliance Officer (TÜV) (Sem.-Nr ) Bei Teilnehmenden mit vergleichbarer Aus- bzw. Weiterbildung und/oder qualifizierter Auditerfahrung erfolgt die Prüfung der Vorqualifikation durch die PersCert TÜV. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Com - pliance oder beruflicher Abschluss und min des tens 5-jährige qualifizierte Berufserfahrung, davon mindestens 2 Jahre im Bereich Compliance Abschluss Die Prüfung wird von der unabhängigen Personenzertifizierungsstelle Pers- Cert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein Zertifikat, das die Qualifikation als Compliance Auditor (TÜV) bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internetplattform Certipedia ( unter dem Prüfzeichen mit der ID Nutzen Sie das Prüfzeichen mit indi vidueller ID als Werbesignet zu den unter perscert dargestellten Bedingungen. Hinweis Das Zertifikat Compliance Auditor (TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann bei Nachweis aktiver Compliance- oder Auditorentätigkeit und regelmäßiger Weiterbildung zu Compliance- und/oder Auditorenthemen oder zu verwandten Themen im Umfang von 8 UE pro Jahr durch eine Rezertifizierung verlängert werden. Trainer Rainer Ozimek, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, langjährige Mitarbeit in einer großen internationalen Wirtschaftsprüfergesellschaft. Herr Ozimek hat verantwortlich an der Aufarbeitung großer Korruptionsfälle mitgewirkt. Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, Rechtsanwalt und Partner einer Wirtschafts- und Arbeitsrechtskanzlei, über zehnjährige Erfahrung weltweit als Leiter Compliance/Compliance Officer in zwei Dax-30-Unternehmen. Walter Schlegel, Dipl.-Ing. und technischer Betriebswirt, Seniorauditor für Managementsysteme bei der TÜV Rheinland Cert GmbH. Seminar Nr Köln Nürnberg Köln Preis 1.795, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,05 Prüfungs- und Zertifikats ge bühr 350, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 416,50 8

9 SEMINARE IT-Compliance Manager (TÜV). Wie Sie Ihre IT-Prozesse und -Strukturen mit einem IT-Compliance- Managementsystem rechts- und vertragskonform gestalten. ID Bei IT-Compliance geht es um die Einhaltung aller für den Bereich der IT-Landschaft relevanten gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen. Zahl und Komplexität der IT-Compliance- und Sicherheitsanforderungen sowie der Kontroll- und Reporting-Auflagen seitens Wirtschaftsprüfung, Finanzbehörden oder Aufsichtsrat steigen kontinuierlich an und verstärken das Risiko potenzieller Regelverstöße. Wesent licher Faktor für Erfolg und Schutz vor Haf tungsrisiken sind praxistaugliche Lösungen zur Erfüllung der technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Anforderungen an die IT-Compliance im Unternehmen. Ihr Nutzen Sie erhalten einen umfassenden Überblick über die für die IT-Compliance relevanten rechtlichen Vorgaben, Standards und Normen. Sie können die Compliance-Anforderungen an die IT bewerten und wissen, wie diese praktisch umzusetzen sind. Sie können ein IT-Compliance- Managementsystem in Ihrem Unternehmen planen, einführen, kontrollieren, steuern und pflegen. Sie wissen, wie Sie IT-Compliance in die Corporate Compliance und das Risikomanagement einbinden. Inhalt IT-Compliance Ziele, Kernthemen, Regelungsfokus, externe und interne Treiber für Compliance in der IT Schnittstellen und Abgrenzung zu Corporate Compliance und IT- Governance Gesetzliche Vorgaben und Normen mit IT-Relevanz (u. a. Kon- TraG, Basel II, BDSG, SiG, TKG, Euro-SOX, ISO 27001, ISO 20000) Haftungsszenarien/-risiken und Ansätze zur Vermeidung COBIT (Control Objectives for Information and Related Technology) als Grundlage für die Etablierung der IT-Compliance Einführung eines IT-Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung Einhaltung der IT-Compliance bei der Gestaltung IT-spezifischer Verträge (z. B. Lizenz- und Outsourcing- Verträge, SLA-Vereinbarungen) IT-Compliance Abgrenzung zu und Verknüpfung mit IT-Sicherheit, Informationssicherheit und Risikomanagement Implementierung, Aufrechterhaltung und Pflege eines IT-Compliance- Managementsystems sowie geeignete Verknüpfung mit der Corporate Compliance und anderen Managementsystemen Zielgruppe Führungskräfte und Beschäftigte aus den Bereichen IT, IT-Compliance, IT- Sicherheit, Compliance, Risikomanagement, IT-Management, IT-Controlling, IT-Revision, IT-Strategie, Unternehmenssicherheit sowie Mitglieder der Geschäftsleitung Zulassungsvoraussetzungen An der Zertifikatsprüfung zum IT-Compliance Manager (TÜV) können Sie teilnehmen, wenn Sie über mindestens einen IT-bezogenen TÜV-Ab schluss verfügen oder den TÜV-Ab schluss als Compliance Officer (TÜV) erworben haben. Abschluss Die Prüfung wird von der Personenzerti fizierungsstelle PersCert TÜV abgenom men. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat, das die Qualifikation als IT-Compliance Manager (TÜV) bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforderungen an Ihren Abschluss auf der Internetplattform unter dem Prüfzeichen mit der ID Hinweis Das Zertifikat IT-Compliance Manager (TÜV) hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und kann bei Nachweis aktiver IT-Ma - nagement- oder Compliance-Tätigkeit und regelmäßiger themenbezogener Weiterbildung im Umfang von 8 Unter - richtseinheiten pro Jahr durch Rezertifizierung verlängert werden. Trainer Florian Gerhard, Loomans & Matz AG Seminar Nr Berlin-Spandau München Dresden Preis 1.345, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,55 Prüfungs- und Zertifikats ge bühr 350, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 416,50 9

10 SEMINARE Compliance-Beauftragte: An for derungen, Aufgaben, Risiken. Wie Sie Ihre Pflichten rechtssicher interpretieren, Akzeptanz im Unternehmen gewinnen und Haftungsrisiken begrenzen. Immer mehr Unternehmen nicht nur große Konzerne, sondern verstärkt auch KMUs erkennen die Notwendigkeit, sich der Compliance-Thematik anzunehmen, und ernennen Compliance-Beauftragte (Compliance Officer, Compliance Manager etc.). Nicht selten übernehmen Fach- oder Führungskräfte die Compliance-Funktion als zusätzliche Aufgabe. Doch oft herrscht keine Klarheit darüber, vor welchen Herausforderungen bzw. Risiken Unternehmen/Organisationen bzw. Beauftragte stehen. Dieses Seminar gibt einen fundierten Überblick. Ihr Nutzen Sie kennen Ihre wesentlichen Auf - gaben als Compliance-Beauftragte und wissen Ihre Haftungsrisiken zu mindern. Sie finden die richtige Balance zwischen Wahrung der Regelkon - formität und Unterstützung des Geschäfts. Anhand von Praxisbeispielen lernen Sie Wege kennen, mit heiklen Situationen im Rahmen ihrer Compliance-Aufgaben souverän umzugehen. Inhalt Anforderungen an Compliance- Beauftragte Persönliche Anforderungen Fachliche Anforderungen Qualifikationen bzw. Erfahrungshorizont Ernennung/Bestellung von Compliance-Beauftragten Anforderungen an Ernennung bzw. Bestellung Arbeitsrechtliche Aspekte Stellenbeschreibung Etablierung von Compliance-Beauftragten im Unternehmen Akzeptanz durch die Belegschaft Balance zwischen Wahrung der Regelkonformität und Unterstützung des Geschäfts Haftung von Compliance- Beauftragten Allgemeine Haftungsfragen (Compliance-Funktion) Strafrechtliche Haftung ( Garantenstellung ) Möglichkeiten der Haftungsminderung Absicherung durch D&O-Versicherungen Aufgaben von Compliance-Beauftragten Aufbau, Erhalt und Weiterentwicklung der Compliance-Strukturen Überprüfung der eigenen Organisation Compliance Officer als Garde des Unternehmens Berichtswesen Compliance-Prävention: Kultur, Change Management, Trainings, Beratung, Kommunikation Compliance-Kontrolle: Monitoringund Hinweisgeber-Systeme Compliance-Reaktion: Anfangsverdacht, interne Untersuchungen und Maßnahmen bei Compliance- Verstößen Einbindung von Arbeitnehmer- Vertretungen Kontakt zu (Ermittlungs-)Behörden Zielgruppe Bestellte oder künftige Compliance Officer, Compliance-Beauftragte, Compliance Manager aus der Privatwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und von Verbänden sowie Mitglieder der Unternehmensleitung, Vorstände, Führungspersonal, Aufsichtsräte, Gesellschafter und Beiräte. Trainer Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, Rechtsanwalt und Partner einer Wirtschafts- und Arbeitsrechts-Kanzlei, über zehnjährige Erfahrungen weltweit als Leiter Compliance/Compliance Officer in zwei Dax-30 Unternehmen. Seminar Nr Köln Nürnberg Hamburg Berlin-Spandau Veranstaltung Uhr Preis 860, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,

11 SEMINARE Compliance Haftungsrisiken für die Unternehmensführung. Compliance-Management-System (CMS): Risikovermeidung, Wirksamkeitskontrolle und Grenzen der Aufgabendelegation. Die immer stärker werdende (internationale) Verrechtlichung unternehmerischen Handelns, erhöhte Transparenzan for de run gen an Unternehmen und die gesteigerte Kontrolle unternehmerischer Entscheidungen durch Gerichte und Straf verfolgungsbehörden haben zu einer verstärkten Haftung von Unternehmen und der Unternehmensführung für Rechts verstöße geführt. Compliance-Management-Systeme die nen der Dokumentation und Steue - rung geeigneter Maßnahmen und Pro zesse zur Verhinderung von Regel - ver stößen sowie zur Minimierung entsprech ender Haftungsrisiken. Gleich zei tig erfüllen Compliance- Manage ment-systeme eine wichtige Be ra tungs-, Informations-, Qua litäts - siche rungs-, Innovations- und Marketing funktion und tragen so zur Steigerung von Effektivität und Effizienz von Unter nehmen bei. Bei der Einführung und der Um set - zung von Compliance-Management- Systemen sollte neben der Frage ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit be rücksichtigt werden, dass eine vollstän dige Delegation der Pflichten der Unternehmensführung im Bereich Com pliance an Dritte (Compliance Officer etc.) nicht möglich ist und zu gleich Haftungsrisiken für alle Betei lig ten entstehen können. hr Nutzen Anhand aktueller Beispiele werden auch für Nichtjuristen verständlich die wesentlichen Haftungsrisiken für Unternehmen und die Unternehmensführung bei Regelverstößen aufgezeigt. Sie kennen die organisatorischen und regulatorischen Kernelemente von Compliance-Management- Systemen sowie Stellung und Verantwortungsbereich eines Compliance-Officers im Unternehmen. Sie können die Funktion von Internal Investigations bei der praktischen Umsetzung von Compliance-Management-Systemen bzw. zur Minimierung rechtlicher Risiken realistisch einschätzen. Inhalt Compliance als originäre Aufgabe der Unternehmensführung Bedeutung von Compliance für Unternehmen und Unternehmensführung Legalitätspflicht und Business Judgement Rule Compliance als interdisziplinäres Aufgabengebiet Rechtliche Verankerung und Kernrechtsgebiete von Compliance Internationalität von Compliance Pflichten von Gesellschaftern im Bereich Compliance Grundlagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung von Unternehmen sowie Organen und leitenden Angestellten Strafrechtliches Ermittlungsverfahren und Strafprozess Zivilrechtlicher Haftpflichtprozess Kernelemente von Compliance- Management-Systemen Pflicht und Rechtsfolgen der Einführung eines Compliance-Management-Systems Strukturelemente und zentrale Aufgaben von Compliance-Management-Systemen Compliance-Management-Systeme, Risikomanagement, Controlling und interne Revision Aufbaukonzepte und Implementierung von risikoorientierten Compliance-Management-Systemen Compliance-Kommunikation und Grundzüge des Change-Managements Wirksamkeitskontrolle und Weiterentwicklung von Compliance- Management-Systemen Branchenspezifische Besonderheiten von Compliance-Management- Systemen 11

12 Möglichkeiten und rechtliche Grenzen der Delegation von Aufgaben des Compliance-Managements Delegation von Compliance-Aufgaben als Pflicht und Möglichkeit der Unternehmensführung Berufsbild Compliance Officer Arbeitsrechtliche Grundlagen der Delegation und Stellung des Compliance Officer in der Unternehmensorganisation Hinzuziehung externer Berater, wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater Versicherbarkeit von Haftungsrisiken im Bereich Compliance Rechtliche Risiken bei der Implementierung von Compliance- Management-Systemen am Beispiel Internal Investigations Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ermittlung von Compliance- Verstößen Rechtsverfolgung und Rechtsfolgen von Compliance-Verstößen Reorganisation der Compliance- Organisation Zielgruppe Gesellschafter, Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte aus Wirtschaft, Verbänden und öffentlicher Verwaltung. Bereits bestellte und künftige Compliance Officer, Compliance Manager oder Compliance- Beauftragte aus der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und Verbänden. Trainer RA Uwe Müllner (LL.M.), Rechtsanwalt im Bereich Corporate Litigation und Compliance bei HAACK Partnerschaftsgesellschaft mbb Rechtsanwälte Steuerberater Notare. Seminar Nr Berlin-Spandau Hamburg Veranstaltung Uhr Preis 890, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,

13 SEMINARE Kartellrecht aus Compliance-Sicht. NEU! Kartellrechtliche Risiken erkennen, Verstöße per Compliance-Programm vermeiden und im Ermittlungsfall richtig agieren. Verstöße großer Unternehmen gegen das Kartellrecht haben in der Wirtschaftspresse Hochkonjunktur. Bundeskartellamt und Europäische Kommission nehmen inzwischen auch kleinere Unternehmen verstärkt ins Visier. Die Höhe der Bußgelder, aber auch die Imageschäden infolge wettbewerbswidriger Handlungen können für die betroffenen Unternehmen existenz bedrohende Ausmaße annehmen. Besonders exponiert sind dabei Angehörige der Unter nehmens - leitung, Führungs kräfte und Compliance-Beauftragte, die mittels Etablierung entsprechender Präventions maß nahmen verhindern können, in kartellrechtliche Fallen zu tappen. Ihr Nutzen Sie kennen die aktuellen kartellrechtlichen Schranken und Verbote sowie zu erwartende Sanktionen bei Verstößen. Über Praxisbeispiele gewinnen Sie die erforderliche Sicherheit, Kartellrisiken zu identifizieren und geeignete Präventionsmaßnahmen zu implementieren. Sie wissen drohende Kartellrechtermittlungen frühzeitig zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Inhalt Aktuelles Kartellrecht und Kartellrechtsfälle Im nationalen Kontext Im internationalen Kontext Kartellrechtliche Risikosituationen Horizontaler Bereich: im Verhältnis zu Wettbewerbern Vertikaler Bereich: im Verhältnis zu Kunden und Distributoren Marktbeherrschende Stellung Operative Geschäftsabläufe Unbedachte bzw. unkontrollierte Kommunikation Ausschreibungen Engagement in Verbänden Besuch von Messen oder Fach - kongressen Mergers & Acquisitions Kartellrechtliche (Haftungs-)Risiken für das Unternehmen für die Unternehmensleitung für das Compliance-Personal Kartellrechtlich relevante Aufgaben für Compliance-Personal Identifizierung kartellrechtlicher Risiken Zusammenarbeit mit der Rechts - abteilung Maßnahmen zur Prävention von Kartellrechtsverstößen Kartellrecht als Teil von Compliance-Schulungen Einbindung der Compliance- Organisation in operative Abläufe zur Vermeidung kartellrechtlicher Risiken Prozessabläufe zur Verhinderung horizontaler und vertikaler Kartellverstöße Inhalte und Implementierung einer Kartellrechtsrichtlinie Kartellrechtliche Ermittlungen Verhalten bei Verdacht kartellrechtlicher Verstöße Ermittlungsbehörden und andere Untersuchungsbefugte Identifizierung potentieller Kartelluntersuchungen Anforderungen an und Umgang mit Bonus- bzw. Kronzeugenregelungen Verhalten bei kartellrechtlicher Hausdurchsuchung Zusammenarbeit mit Kartellbehörden im Fall einer Untersuchung Zielgruppe Compliance Officer, Compliance Beauftragte, Compliance Manager aus der Privatwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung und von Verbänden, Angehörige von Rechtsabteilungen sowie Mitglieder der Unternehmensleitung, Vorstände, Führungspersonal, Aufsichtsräte, Gesellschafter und Beiräte. Trainer Dr. Schahin Seyed-Mahdavi Ruiz, Rechtsanwalt und Partner einer Wirtschafts- und Arbeitsrechts-Kanzlei, 10 Jahre Erfahrungen weltweit als Leiter Compliance bzw. Compliance Officer in zwei Dax-30-Unternehmen. Seminar Nr Nürnberg Köln Berlin-Spandau Veranstaltung Uhr Preis 860, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,

14 SEMINARE Compliance in Einkauf und Vertrieb. Wie Sie Compliance-Risiken erkennen und mit praxiserprobten Lösungen minimieren. Die Unternehmensbereiche Einkauf und Vertrieb unterliegen besonderen Compliance-Anforderungen und Compliance- Risiken, z. B. bei Annahme oder Gewährung von Geschenken oder geldwerten Vorteilen. Dieses Seminar behandelt Compliance-relevante Fragen, die sich den Einkaufs- und Vertriebsorganisationen stellen. Es bietet Verantwortlichen aus beiden Bereichen die Möglichkeit, sich auszutauschen und wirksame Compliance-Strategien für das eigene Unternehmen zu entwickeln. Ihr Nutzen Sie kennen die wichtigsten Com - pliance-anforderungen an Einkauf und Vertrieb. Sie verfügen über ein fundiertes Kriterien-Set und Tools für die Beurteilung, ob in Ihrer Einkaufs- oder Vertriebsorganisation geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Compliance-Anforderungen und zur Minimierung von Compliance-Risiken ergriffen wurden. Praxisbeispiele aus anderen Unternehmen erleichtern es Ihnen, wirksame Compliance-Maßnahmen bzw. ein Compliance Management in Einkauf und Vertrieb zu implementieren. Sie erhalten wertvolle Tipps für die Unterweisung von Mitarbeitern und Führungskräften, um Compliance- Risiken in Einkauf und Vertrieb nachhaltig zu minimieren. Inhalt Rechtliche Grundlagen, Funktionen und Aufgaben von Compliance Interne Richtlinien und deren verbindliche Umsetzung Einführung von Compliance-Maßnahmen Compliance-Management in Einkauf und Vertrieb Auswahl der Mitarbeiter (Pre-Employment Screening) Compliance-Schulungen, Förderung von Compliance-Verhalten (Un-)Zulässige Nebentätigkeiten Umgang mit Lieferanten/Dienst leistern/kunden (Compliance Checks, Compliance Screenings) Transparente Prozesse in Einkauf und Vertrieb und Umsetzung von Compliance Personelle/finanzielle Verflechtungen (Interessenkonflikte und Compliance) Definition von Zuständigkeiten, Freigabeprozessen, Funktions - trennungen, Job-Rotation Verwendung von Standardverträgen Compliance-Meldepflichten in Einkauf und Vertrieb Ausschreibungen (Compliance- Anforderungen) Interne Compliance-Kontrollen, Compliance-Monitoring, Compliance- Audits (Einkaufs-Compliance) Zielgruppe Einkaufs- und Vertriebsverantwortliche, Verantwortliche für Compliance (z. B. Chief Compliance Officer, Compliance- Beauftragte, Compliance Manager, Leitung Revision), Geschäftsführer, Vorstände oder Unternehmensjuristen Trainer Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Köln. Tätigkeitsschwerpunkte: Wirtschaftsund Steuerstrafrecht, Medizinstrafrecht, Managerhaftung, Compliance. Seminar Nr München Veranstaltung Uhr Preis 710, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 844,

15 SEMINARE Rechtliche Verantwortung von Führungskräften. Workshop mit Sachverständigem und Oberstaatsanwalt. Inhaber oder Leiter eines Betriebes oder Unternehmens werden u. a. nach dem Arbeitsschutzgesetz stärker in die Eigenverantwortung genommen. Das Risiko für Führungskräfte, strafrechtlich belangt zu werden, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Zahl der unternehmensbezogenen Strafverfahren erhöht sich stetig. Viele Fallbeispiele veranschaulichen im Seminar die abstrakten Begriffe unseres Rechtssystems. So kann sich der Praktiker vor Ort leichter ein Bild von den juristischen Zusammenhängen bei der Beurteilung von rechtlichen Konsequenzen machen. Ihr Nutzen Sie erhalten durch die Kombination der Dozenten einen umfassenden Einblick in die Führungsverantwortung aus technischer sowie aus juristischer Sicht. Inhalt Aufgaben der Führungskräfte Arbeitssicherheitsgesetz Fremdfirmen Gefährdungsanalysen Unterweisungen Persönliche Schutzausrüstung Prüfungen Typische Haftungsversionen Rechtliche Konsequenzen Haftung, Strafe, Regress Aus der Gerichtspraxis Wie geht die Staatsanwaltschaft vor? Produkthaftung Diskussion Zielgruppe Inhaber und Geschäftsführer, Compliance-Verantwortliche, Werksleiter, Technische Leiter, Personal- und Organisationsleiter, Technische Aufsichtsbeamte, Gewerbeaufsichtsbeamte Trainer Dipl.-Ing. Horst Pulina, Sachverständiger, TÜV Rheinland. Uwe Kessel, Oberstaatsanwalt, Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Seminar Nr Hamburg Berlin-Spandau Köln Nürnberg Frankfurt/Main Hannover Köln Leipzig München Dortmund Veranstaltung Uhr Preis 860, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt ,

16 SEMINARE Compliance und Datenschutz. Datenschutz in der Compliance Abteilung und im Unternehmen praxisnah umsetzen. Arbeitet Ihre Compliance Abteilung datenschutzkonform? Hat das Unternehmen eine funktionierende und effiziente Datenschutzorganisation? Erfahren Sie welche datenschutzrechtlichen Anforderungen eine Compliance Abteilung beachten muss, zum Beispiel bei internen Ermittlungen, -Durchsuchungen oder Hinweisgebersystemen. Lernen Sie außerdem, wie Sie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Unternehmen effizient sicherstellen, insbesondere durch eine funktionierende Datenschutzorganisation. Ihr Nutzen Sie gewinnen einen fundierten Einblick in die Schnittmenge der zwei zunehmend wichtigen Bereiche Compliance und Datenschutz. Sie minimieren Rechtsrisiken und Angriffsflächen im Datenschutz. Sie erhalten praxisnahe Tipps und konkrete Gestaltungsvorschläge zur direkten Umsetzung. Inhalt Überblick zum aktuellen Datenschutzrecht Grundlegende Bedeutung und Anforderung des Datenschutz - rechtes. Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Telemedien- und Telekommunikationsgesetzes. Die Reform des Datenschutzes in Europa (EU-Datenschutz-Grundverordnung). Sicherstellung eines effektiven Datenschutzprogramms im Unternehmen Durchführung eines datenschutzrechtlichen Risk Assessments Aufbau einer effizienten Datenschutzorganisation im (internationalen) Konzern Gegenstand und Inhalt einer Datenschutzrichtlinie Umgang mit konzerninternen und externen Datenflüssen Datenschutz bei Compliance Programmen Allgemeine Datenschutzanforderungen Datenschutzrechtliche Grundlage Information von Betroffenen, z. B. bei internen Ermittlungen Löschung von Ermittlungsergebnissen Auswertung von Mitarbeiter s Datenweitergabe in die USA bei E-Discovery Compliance Screenings (IT-Forensische Untersuchungen, Massen - datenanalysen) Hinweisgebersysteme (Whistleblowing) Zentrale Complianceabteilungen im Konzern/Verbund Zielgruppe Compliance-Officer und -Manager, Datenschutzbeauftragte, Revision, Rechtsabteilung, Geschäftsführung Trainer Dr. Thomas Helbing, selbst ständiger Rechtsanwalt und Experte im Datenschutz- und IT-Recht, zuvor lang jährige Tätigkeit bei einer weltweit führenden internationalen Wirtschaftskanzlei sowie als Leiter der Abteilung Compliance Data Protection für das globale Datenschutzprogramm eines DAX-30 Konzerns. Seminar Nr München Köln Veranstaltung Uhr Preis 710, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 844,

17 E-LEARNING Compliance Grundlagen. Online-Training. Mit E-Learning das Compliance-Wissen aller Beschäftigten in der Organisation effektiv steigern. Compliance-Schulungen sind ein integraler Bestandteil des internen Compliance-Managements. Die Beschäftigten müssen für das wichtige Thema Compliance sensibilisiert werden und die wesentlichen Compliance- Grundsätze und -Richtlinien kennen. Mit diesem Compliance-E-Learning können Sie einen Schulungsansatz umsetzen, der alle Beschäf tigten aller Organisationsbereiche einschließt, Compliance zu einem festen Bestandteil der Unternehmenskultur macht und Compliance-Risiken effektiv eindämmt. Wir bieten Ihnen hiermit eine effiziente Standardlösung für die unternehmensweit einheitliche Schulung Ihrer Beschäftigten zu den Grund lagen von Compliance. Sie möchten Ihre Beschäftigten statt dessen mit einer firmenspezifischen Compliance-E-Learning-Lösung schulen, in der Ihre Unternehmenswerte und -ziele, die internen Compliance- Grundsätze und -Strukturen und die Bestimmungen des unternehmensinternen Compliance-Verhaltenskodex (Code of Conduct) enthalten sind? Sprechen Sie uns an! Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Entwicklung einer individuellen Compliance-E-Learning-Lösung, die Ihren spezifischen Anforderungen gerecht wird. Daneben bieten wir Ihnen die spezifische Bedarfs er mitt - lung für Ihr Compliance-Schulungs - system und den Betrieb des Lern - manage mentsystems mit gesicherter Nachweisführung zum unternehmensweiten Schulungserfolg. Ihr Nutzen Kommunikation der Grundlagen von Compliance einheitlich in der gesamten Organisation. Fundierte Sensibilisierung der Beschäftigten für das Thema Compliance so verbessern Sie die Risikoprävention. Ortsunabhängiges Lernen durch Zugriff auf den Kurs über das Internet auch von unterwegs. Flexibles Lernen nach freier Zeit - einteilung und im individuellen Lerntempo. Variable Lerninhalte und interaktive Übungen festigen den Lernstoff und sichern einen schnellen Lernerfolg. Inhalt Bedeutung von Compliance Gesetzliche Grundlagen Elemente von Compliance Wem nutzt Compliance? Verhaltenskodex Code of Conduct Korruptionsbekämpfung Geschenke und Einladungen Haftungsrisiken und Haftungsfolgen Abschlusstest Zielgruppe Alle Organisationen, die ihre Beschäftigten strukturiert und effizient zu den Grundlagen von Compliance schulen möchten. Abschluss Nach Beendigung dieses E-Learning- Kurses erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung. Hinweis Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden ihren individuellen Zugang zum TÜV Rheinland Lernportal und können unmittelbar starten. Trainer Selbstgesteuert online lernen ohne Trainer. 1 Unterrichtseinheit Seminar Nr Preis 59, zzgl. MwSt. End preis inkl. 19 % MwSt. 70,21 Noch Fragen? Sprechen Sie uns an. Weitere Informationen erhalten Sie online oder direkt in unserem Servicecenter: Telefon Fax Servicecenter@de.tuv.com Die Anmeldung und eine Demoversion zum Testen finden Sie online. 17

18 REZERTIFIZIERUNG Seminare für Ihre Rezertifizierung in den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung, Risikomanagement, Unternehmenssicherheit und IT-Sicherheit. Die Personenzertifikate der Per so nen zertifizierungsstelle PersCert TÜV haben eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Sie erlangen die Re zer ti fi zie rung, wenn Sie einen jährlichen Weiter bildungsumfang von acht Unter richtseinheiten (UE) in Compliance- und verwandten Themen sowie praktische Tätig keit/verantwortliche Posi tion im Bereich Compliance, Risi ko manage ment, Revision, Unter neh mens sicher heit, Geld wäsche be kämpfung oder in verwandten Be rei chen/ Auf gaben ge bieten nachweisen. Neben den vorstehend aufgeführten Seminaren geben wir Ihnen (in einer Auswahl) einen nach Themen geordneten Über blick über Weiter bildungs ver an stal tun gen, mit denen Sie die Vor aus setzun gen für die Rezertifizierung Ihrer Per so nen zer ti fi kate bei der unabhängigen Personen zer ti - fi zie rungs stelle PersCert TÜV erfüllen können. Informieren Sie sich darüber hinaus über weitere Möglichkeiten der Weiterbildung in der Seminardatenbank der TÜV Rheinland Akademie ( Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gern an! Ihre Ansprechpartnerin: Sandra Fahling Telefon Sandra.Fahling@de.tuv.com Recht. Vertragsrecht und Vertrags - gestaltung für Nicht-Juristen. Vertragsverhandlung und -gestaltung im Einkauf. EU- und internationales Vertragsrecht im Einkauf. Mängelhaftung, Garantie und Produkthaftung. Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV). Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering). Geldwäschebeauftragter (TÜV). IT-Sicherheit (IT Security). IT-Security-Beauftragter (TÜV). IT-Security-Manager (TÜV). IT-Security-Auditor (TÜV). Security-Awareness-Koordinator (TÜV). Gerichtsfeste Beweisführung bei IT-Kriminalität im Unternehmen. Risikomanagement und Business Continuity Management. Business Continuity Management (BCM). Risikomanagement nach EN ISO Datenschutz. Datenschutzbeauftragter (TÜV). Datenschutzauditor (TÜV). Social Media und Datenschutz. Gesundheitswesen (Healthcare Compliance). IEC die neue Norm für Medizinprodukte in IT-Netzwerken. Medizinprodukterecht Einführung für Hersteller. Medizinprodukterecht Einführung für Betreiber. Haftung in der Medizinprodukteindustrie. 18

19 UNSER SERVICE FÜR SIE Im Internet: Seminar-Nr.] Per Per Telefon: Per Fax: Sie möchten einen Kurs z. B. mit der Seminarnummer buchen? TIPP Dann geben Sie einfach in Ihren Internetbrowser ein. So sehen Sie auf einem Blick alle Termine, Orte und weiterführende Inhalte zum Seminar. Der schnelle Weg zum Seminar. Sie haben Fragen? Tel Mehr Informationen zu den Seminaren ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE. 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen im Weiteren als Bildungsmaßnahmen be zeichnet der TÜV Rheinland Akademie GmbH nach folgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüf - institutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden ge setz lichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durch geführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstal tungsdurchführung durch einen bestimmten Referen ten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die An er kennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 5. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungsmaßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Ab bruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht be gon nen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraus setzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Mona ten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang. (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semes - ter und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende ge kündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht frist gemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als 2 Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500, fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudien gebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere aber nicht ausschließlich die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zwei maliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Wider ruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter An gabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 8. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10, erheben. Dem Vertragspartner bleibt be züglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesent lich niedriger als der pauschalierte Schadensersatz anspruch des Veranstalters. 9. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6Mona ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertrags - abschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rhein land Akademie GmbH, Alboinstraße 56, Berlin, Fax: , Mail: ewiderruf@de.tuv.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 10. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffent lichen Rechts bzw. öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist Köln. 12. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutz gesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertrags - erfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veran - stalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln un verzüglich einstellen. WIDERRUFSBELEHRUNG UND WIDERRUFS FORMULAR (ENDVERBRAUCHER). Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, un ver züg lich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungs mittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion ein gesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Wider rufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstraße 56, Berlin, Fax: , Mail: ewiderruf@de.tuv.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen Ende der Widerrufsbelehrung TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, Berlin Stand: / Fernabsatz 19

20 Ausgewählte Seminare können Sie jetzt auch mit Ihren Meilen bezahlen. Informationen finden Sie unter TÜV Rheinland Akademie Am Grauen Stein Köln Telefon Fax TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. DK 23-2/15 G

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