Anlage: Entgelttabelle

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1 Anlage Entgelttabelle KAVO EKD-Ost Anlage: Entgelttabelle Entgelttabelle zu 15 Absatz 2 KAVO EKD-Ost Gültig ab 1. Januar Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe b a Zu Entgeltgruppe 9a und 9b: Gemäß 2 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 22/14 vom 23. Juni 2014 (ABl. S. 223) erfolgt die Überleitung wie folgt: (1) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen StufenregeIungen gelten, sind stufengleich und unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet (2) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die besondere Stufenregelungen gelten, sind unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Stufe der Entgeltgruppe 9a übergeleitet, deren Betrag dem Betrag ihrer bisherigen Stufe entspricht. Ist dadurch am Tag der Überleitung in die Entgeltgruppe 9a die Stufenlaufzeit zum Erreichen der nächsthöheren Stufe erfüllt, beginnt in dieser nächst höheren Stufe die Stufenlaufzeit von Neuem. Im Falle der sich aus Satz 2 ergebenden Zuordnung zu der Stufe 3 wird die zwei Jahre übersteigende Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in der Stufe 3 angerechnet. Protokollerklärung zu Absatz 1 und 2: Die Zuordnung zu einer individuellen Zwischen- oder Endstufe bleibt unberührt. Gemäß 3 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 22/14 vom 23. Juni 2014 (ABl. S. 223) tritt diese Arbeitsrechtsregelung am 1. Januar 2015 in Kraft EKM 1

2 720.1 KAVO EKD-Ost Anlage Entgelttabelle Entgelttabelle zu 15 Absatz 2 KAVO EKD-Ost Gültig ab 1. Januar Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,84 9b 2560, , , , ,92 9a 2560, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,20 1 Gemäß 1 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 35/16 vom 8. Dezember 2016 (ABl S. 62) erfolgt die lineare Entgelterhöhung wie folgt: Die Tabellenentgelte der Anlage Entgelttabelle einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü sowie die individuellen Endstufen werden ab dem 1. Januar 2017 um 2,4 Prozent erhöht und ab dem 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent erhöht.die Tabellenwerte sind bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben. Gemäß 5 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 35/16 vom 8. Dezember 2016 (ABl S. 62) tritt diese Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft EKM

3 Anlage Entgelttabelle KAVO EKD-Ost Entgelttabelle Kr 1 Gültig ab 1. Januar 2017 Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Kr 12a 3916, , ,24 Kr 11b 3916, ,04 Kr 11a 3553, , ,04 Kr 10a 3445, , ,84 Kr 9d 3358, , ,52 Kr 9c 3317, , ,96 Kr 9b 2974, , ,92 Kr 9a 2974, , ,76 Kr 8a 2498, , , , , ,76 Kr 7a 2365, , , , , ,00 Kr 4a 2124, , , , , ,36 Kr 3a 2001, , , , , ,96 1 Gemäß 3 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 37/17 vom 14. Juni 2017 (ABl. S. 168) tritt die Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft EKM 3

4 720.1 KAVO EKD-Ost Anlage Entgelttabelle Entgelttabelle zu 15 Absatz 2 KAVO EKD-Ost Gültig ab 1. Januar Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Entgeltgruppe Grundentgelt Entwicklungsstufen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,68 9b 2620, , , , , ,98 9a 2620, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,52 1 Gemäß 1 Absatz 1 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 35/16 vom 8. Dezember 2016 (ABl S. 62) erfolgt die lineare Entgelterhöhung wie folgt: (1) Die Tabellenentgelte der Anlage Entgelttabelle einschließlich der Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü sowie die individuellen Endstufen werden ab dem 1. Januar 2017 um 2,4 Prozent erhöht und ab dem 1. Januar 2018 um weitere 2,35 Prozent erhöht. Die Tabellenwerte sind bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben. Gemäß 2 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 35/16 vom 8. Dezember 2016 (ABl S. 62) erfolgt die lineare Entgelterhöhung wie folgt: Zum 1. Januar 2018 wird dem am 31. Dezember 2017 geltenden Tabellenentgelt der jeweiligen Stufe 5 ein Viertel des Differenzbetrages hinzugerechnet und die sich ergebende Summe mit dem in 1 Absatz 1 für 2018 benannten Vomhundertsatz der linearen Entgelterhöhung multipliziert. Es ergeben sich daraus die ab dem 1. Januar 2018 geltenden Tabellenwerte der jeweiligen Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9a bis 15 (Anlage zu 15 Absatz 2 KAVO EKD-Ost ab 1. Januar 2018). Jeweils zum 1. Januar der Jahre 2019 bis 2021 wird dem am 31. Dezember des Vorjahres geltenden Tabellenwert der jeweiligen Stufe 6 ein Viertel des Differenzbetrages gemäß obenstehender Tabelle hinzuaddiert und die sich ergebende Summe mit dem jeweiligen Vomhundertsatz der linearen Entgeltanpassung des jeweiligen Jahres multipliziert. Hieraus ergeben sich die Tabellenentgelte der jeweiligen Stufe 6 der Entgeltgruppen 9a bis 15 zum 1. Januar des entsprechenden Jahres. Gemäß 5 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 35/16 vom 8. Dezember 2016 (ABl S. 62) tritt diese Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft EKM

5 Anlage Entgelttabelle KAVO EKD-Ost Gültig ab 1. Januar Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Kr 12a 3916, , ,24 Kr 11b 3916, ,04 Kr 11a 3553, , ,04 Kr 10a 3445, , ,84 Kr 9d 3358, , ,52 Kr 9c 3317, , ,96 Kr 9b 2974, , ,92 Kr 9a 2974, , ,76 Kr 8a 2498, , , , , ,76 Kr 7a 2365, , , , , ,00 Kr 4a 2124, , , , , ,36 Kr 3a 2001, , , , , ,96 1 Gemäß 3 der Arbeitsrechtsregelung (Beschluss) 37/17 vom 14. Juni 2017 (ABl. S. 168) tritt die Regelung mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft EKM 5

6 720.1 KAVO EKD-Ost Anlage Entgelttabelle EKM

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