R+V Lebensversicherung AG Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014
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- Stanislaus Schenck
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1 R+V Lebensversicherung AG Überschussbeteiligung 05 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 04
2 R+V Lebensversicherung AG Raiffeisenplatz, 6589 Wiesbaden, Telefon (06) 5-0 Eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden Nr. HRB 769 Anlage zum Geschäftsbericht 04 Überschussbeteiligung für das Geschäftsjahr 05
3 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer I. Entstehung der Überschüsse Lebensversicherungsverträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen und haben über die gesamte Vertragslaufzeit garantierte Beiträge. Um die vertraglich zugesagten Leistungen auf Dauer gewährleisten zu können, müssen Lebensversicherungsunternehmen ihre Beiträge unter vorsichtigen Annahmen kalkulieren. Wirtschaftliches Handeln, über dem Rechnungszins liegende Kapitalerträge und ein günstiger Risikoverlauf führen dann zu Überschüssen, die an die Versicherungsnehmer in Form der Überschussbeteiligung entstehungsgerecht und zeitnah weitergegeben werden. II. Beteiligung an Bewertungsreserven Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die vorhandenen Reservepuffer geben der Gesellschaft Spielräume, um beispielsweise Engagements an den durch höhere Chancen, aber auch Risiken gekennzeichneten Aktienmärkten vorzunehmen. Bei Auszahlung beziehungsweise bei Rentenübergang werden nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungen und aufgeschobenen Rentenversicherungen die dem Vertrag zugeordneten Bewertungsreserven zur Hälfte zugeteilt. Die für die Verträge zur Verfügung stehenden Bewertungsreserven werden nach 5 Absatz VVG und den Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere 56 a Absatz und 4 VAG, ermittelt und nach einem verursachungsorientierten Verfahren den Verträgen rechnerisch zugeordnet. Positive und negative Bewertungsreserven werden miteinander verrechnet. Dabei wird nach Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nach 6 Mindestzuführungsverordnung und anderen Anlagen getrennt. Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften sind bei der Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven nur insoweit zu berücksichtigen, als sie einen etwaigen Sicherungsbedarf aus den Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie nach VAG überschreiten. III. Ermittlung und Verteilung der Überschüsse und Bewertungsreserven Jede einzelne überschussberechtigte Versicherung erhält Anteile an den oben genannten Überschüssen, die entsprechend der getroffenen Vereinbarung verwendet werden. Die Höhe dieser Anteilsätze wird vom Vorstand unter Beachtung der maßgebenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars jährlich festgelegt und im Geschäftsbericht veröffentlicht. Die Bewertungsreserven werden in der Regel monatlich neu ermittelt. Der Vorstand legt unter Berücksichtigung des Vorschlags des Verantwortlichen Aktuars eine Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven ein Jahr im Voraus fest. Falls die einzelvertragliche Beteiligung an den Bewertungsreserven zum Zuteilungszeitpunkt niedriger als die deklarierte Mindestbeteiligung ist, wird diese entsprechend um den Differenzbetrag bis zur Mindestbeteiligung erhöht. Dieses Vorgehen sichert die Beteiligung an den Bewertungsreserven unabhängig von kurzfristigen, unterjährigen Schwankungen am Kapitalmarkt bis zu einem bestimmten Niveau. Über die Anforderungen aus dem VVG hinaus wird somit auch dem Ziel der Kontinuität Rechnung getragen.
4 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Systematik, nach der die Überschüsse den Versicherungsverträgen zugeteilt werden, ist im Geschäftsplan beziehungsweise in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Abhängig von der Vertragsgestaltung kommen unterschiedliche Überschussbeteiligungssysteme zur Anwendung. Hierdurch wird sichergestellt, dass die einzelnen Verträge verursachungsorientiert in dem Maße an den Überschüssen beteiligt werden, wie sie zu deren Entstehung beigetragen haben. IV. Überschussbeteiligung für Verträge der R+V Lebensversicherung AG ohne den Teilbestand der ehemaligen KRAVAG-LEBEN Versicherungs-AG für das Geschäftsjahr 05 Für das in 05 beginnende Versicherungsjahr bei fondsgebundenen Versicherungen für das Geschäftsjahr 05 hat der Vorstand die unten aufgeführten Überschussanteilsätze festgelegt.
5 5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer A. Kapitalbildende Lebensversicherungen Laufende Überschussbeteiligung. Kapitalbildende Lebensversicherungen.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN VOR 000 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in der maßgeblichen Versicherungssumme in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 87, 87 G und 87 VG Männer 0,0 0,05 Frauen 0,00 0,05 90 Männer,70 0,00 Frauen,0 0,00 90 G Männer,00 0,00 Frauen,60 0,00 90 VG Männer,0 0,00 Frauen 0,80 0,00 95, 95 S Männer,70 0,00 Frauen,00 0,00 95 G ) Männer,50 0,00 Frauen 0,80 0,00 95 VG Männer 0,90 0,00 Frauen 0,0 0,00 ) Nur für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung in variabler Höhe wird kein Grundüberschussanteil gewährt. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. Im 95 erhalten Versicherungen mit laufender Beitragszahlung mit einer Versicherungssumme ab 5.9 ab dem zweiten Versicherungsjahr zusätzlich 0,00 der maßgeblichen Versicherungssumme.
6 6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 000 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des maßgeblichen in % des überschussberechtigten in % des überschussberechtigten Jahresbeitrages ) Risikobeitrages 5 ) 6 ) Deckungskapitals 00G 0,70 4 ) 0,00 0,00 00SG 0,70 0,00 0,00 00FG, 00XG,0 0,00 0,00 00VG 0,50 5,00 0,00 00VBG 0,70 0,00 0,00 00GE, 00FGE, 00XGE 0,00 0,00 04G 0,70 4 ) 0,00 0,5 04SG 0,70 0,00 0,5 04FG, 04XG,0 0,00 0,5 04VBG 0,70 0,00 0,5 04GE, 04FGE 0,00 0,5 07G 0,70 4 ) 0,00 0,90 07SG 0,70 0,00 0,90 07FG,0 0,00 0,90 07GE, 07FGE ,00 0,85 ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten und Ratenzuschlägen. 4 ) Zusätzlich 0,00 % für den 600 übersteigenden Beitragsteil. 5 ) Mit Ausnahme des es 00VG fällt dieser Überschussanteilsatz linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. Bei dem 00VG bleibt der Satz konstant. 6 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen.
7 7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des in % des maßgeblichen überschussberechtigten in % des Jahresbeitrages ) Risikobeitrages 5 ) 6 ) überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < 4 ) FG,0 0,00,0,40 FG, XG,0 0,00,0,40 G 0,00,0 7 ),40 7 ) SG 0,00,0 7 ),40 7 ) FGN, XGN 0,00,0 7 ),40 7 ) GE, FGE, SGE, XGE ,00,5 7 ) 8 ) ,00,5 7 ) 8 ) ,00,5 7 ) 9 ) ,00,55 7 ) 9 ) sonst ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten. 4 ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. 5) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. 6 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen. 7 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 8 mit 0 %, 5 %, 5 %, 5 %, 5 %. 9 mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %.
8 8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer..4 VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des in % des in % des maßgeblichen überschussberechtigten überschussberechtigten Jahresbeitrages ) Risikobeitrages 4 ) 5 ) Deckungskapitals 5XGL,0 0,00,95 5FGL,0 0,00,05 5GE, 5SGE, 5XGE ,00,85 6 ) 7 ) 5FGE ,00,95 6 ) 7 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen und Einmalbeitragsversicherungen. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Der maßgebliche Jahresbeitrag ist der Jahresbeitrag vor Stückkosten. 4 ) Dieser Überschussanteilsatz fällt linear ab Alter 60 Jahre bis auf 0 % im Alter 85. Bei mehreren versicherten Personen ist das Alter der ältesten versicherten Person maßgeblich. 5 ) Auch für tariflich beitragsfrei gestellte Versicherungen. 6 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 7 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %.. Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 005 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrages in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 05GT, 05GTE, 05GTL, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL 5,00 0,5 07GT, 07GTE, 07GTL, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL 5,00 0,90 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus.
9 9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrages in % des überschussberechtigten Deckungskapitals für BZW < ) sonst GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00 0,80 4 ) 0,90 4 ) GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00,0 5 ),40 5 ) GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 5,00,0 5 ),40 5 ) GTE, FGTE, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 5,00,5 5 ) GTE, FGTE, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 5,00,5 5 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Verträgen, die im vorangegangenen Versicherungsjahr eine unterjährige Beitragszahlweise hatten. 4 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 5 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus... VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Grundüberschussanteil ) Zusatzüberschussanteil ) in % des überschussberechtigten Risikobeitrages in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5GTE, 5FGTE, 5XGTE 5,00,85 ) 5GTLE, 5FGTLE, 5XGTLE ,00,85 ) 4 ) ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr für beitragspflichtige Versicherungen, für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. ) Frühestens ab dem zweiten Versicherungsjahr. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus :,85 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 4 ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %.
10 0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. GenerationenPlan.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages in % des überschussberechtigten Deckungskapitals GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,00 0,00 ) GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,00 0,0 ) GPE, SGPE, FGPE, XGPE ,00,5 ) ) ,00,5 ) ) ,00,5 ) 4 ) ,00,5 ) 5 ) ,00,55 ) 5 ) ) Deckungskapital: nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode. mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %. mit 5 %, 5 %, 0 %, 0 %, 0 %. 4 mit 0 %, 5 %, 5 %, 5 %, 5 %. 5 mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %... VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 05 Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil in % des überschussberechtigten Risikobeitrages in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 5GPE, 5FGPE, 5SGPE, 5XGPE ,00,85 ) ) ) Deckungskapital: nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode. ) Die jährlichen Überschussanteilssätze auf das überschussberechtigte Deckungskapital werden für die ersten neun Zuteilungen anteilig berücksichtigt: mit 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 0 %, 5 %, 0 %, 5 %, 0 %.
11 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.4 Versicherungen mit Indexpartizipation VERZINSUNG DES POLICENWERTES Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) IVT, XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,0 ) 0,0 ) in 06 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) 0,0 ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,5 4 ) 5 ) 0,0 4 ) 5 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 4 ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 05 und vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. 5 ) Gilt für in 05 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 05 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
12 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES IVT, XIVT Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.4. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,0 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.4. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
13 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES IVT, XIVT Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.5. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,95 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.5. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,95 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,95 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
14 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES IVT, XIVT Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.8. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,70 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.8. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,70 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,70 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
15 5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES IVT, XIVT Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,45 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.0. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,45 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,45 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
16 6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES IVT, XIVT Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00,0 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 05 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge IVT, XIVT in 04 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) ) 0,0 ) ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 04 und vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 04 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 04 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
17 7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE 5IVT, 5XIVT Überschussanteilsatz Aufschubzeit Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge in 04 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) in 05 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) ) Gilt für in 04 oder 05 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 05 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. VERZINSUNG DES POLICENWERTES Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) 5IVT, 5XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00 in 06 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge 5IVT, 5XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) ) 0,0 ) ) in 06 beginnendes Versicherungsjahr,5 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 05 und vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 05 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten.
18 8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer VERZINSUNG DES POLICENWERTES 5IVT, 5XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00 Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Mindestbeteiligung Beitragsverrechnung Überschussanteilsatz an Bewertungsreserven in % des überschussberechtigten in % des Risikobeitrags Policenwerts zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres ) in 06 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) 0,0 ) ) Erstmals zu Beginn des zweiten vollständigen Versicherungsjahres. ) Für die Überschusszuführung am Ende der Aufschubzeit gilt diese Festlegung auch für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 06 endet, nicht für Verträge, deren Aufschubzeit am Versicherungsjahrestag 07 endet. UNTERJÄHRIGE VERZINSUNG DER BEITRÄGE Aufschubzeit für Verträge mit Versicherungsjahrestag.. Überschussanteilsatz Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in % für die Verzinsung der während des Versicherungsjahres entrichteten Beiträge 5IVT, 5XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) ) 0,0 ) ) in 06 beginnendes Versicherungsjahr,0 ) 0,0 ) ) Gilt für die unterjährige Verzinsung der ab dem Versicherungsjahrestag in 05 und vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 05 beginnende Verträge ohne Versicherungsjahrestag in 05 für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. ) Gilt für in 06 beginnende Verträge für die unterjährige Verzinsung der vor dem Versicherungsjahrestag in 06 entrichteten Beiträge nach Abzug von Kosten. Aufschubzeit Beitragsverrechnung in % des überschussberechtigten Risikobeitrags 5IVT, 5XIVT in 05 beginnendes Versicherungsjahr 0,00
19 9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Laufzeitbonus Versicherungen, die im Geschäftsjahr 05 ihre 0., 5. oder 0. Zuteilung in der Aufschubzeit erhalten, erhalten den unten aufgeführten Laufzeitbonus zusätzlich zu der jeweiligen Zuteilung. 5GTLE, 5FGTLE, 5XGTLE Laufzeitbonus in % des maßgeblichen Deckungskapitals ) bei Zuteilung ) mit der 0. Zuteilung mit der 5. Zuteilung mit der 0. Zuteilung ,5,40,40 5GE, 5SGE, 5XGE ,5,40,40 5FGE ,5,50,50 ) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien der garantierten Leistung, die bei den ersten 0, 5 bzw. 0 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind. ) Auch wenn der Termin des Ablaufs ein Jahrestag der Versicherung ist. Versicherungen, für die im Geschäftsjahr 05 das., 6. oder. Versicherungsjahr beginnt, erhalten zu Beginn dieses Versicherungsjahres den unten aufgeführten Laufzeitbonus. Laufzeitbonus in % des maßgeblichen Deckungskapitals ) bei Zuteilung zu Beginn des. Versicherungsjahres 6. Versicherungsjahres. Versicherungsjahres 5GPE, 5FGPE, 5SGPE, 5XGPE ,5,40,40 ) Das maßgebliche Deckungskapital ist der Durchschnitt der überschussberechtigten Deckungskapitalien, die bei den ersten 0, 5 bzw. 0 Zuteilungen zugrunde gelegt worden sind.
20 0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung. Kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen Versicherungen, die ab dem Versicherungsjahrestag 05 und vor dem Versicherungsjahrestag 06 ablaufen, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten -Sätzen der jeweiligen maßgeblichen Versicherungssumme der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall werden die Schlussüberschüsse nach einer Wartezeit anteilig gewährt. Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr beginnende Versicherungsjahr ) 4 ) Männer,000 4,4000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,4000 5,0000 5,0000 8,0000,4000 Frauen 5,8000 7,0000 8,6000 9,4000 9,4000 9,4000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000, ) 4 ) Männer 4,0000 5,000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 6,4000 5,0000 5,0000 8,0000,4000 Frauen 6,6000 7,8000 9,4000 9,4000 9,4000 9,4000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000,4000 ) 4 ) Männer,000 4,4000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,4000 5,0000 5,0000 8,0000 4,0000 Frauen 5,8000 7,0000 8,6000 9,4000 9,4000 9,4000 9,0000 5,0000 5,0000 8,0000 4, ), 87 bis zum. VJ ),6000,000 4,0000 4,0000 4,0000,000,4000 4,0000 6,4000 ab dem. VJ ),000 4,4000 6,0000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 5,000 4,0000 6, G 4 ), 87 G bis zum. VJ ),4000 4,0000 4,0000 4,0000 4,0000,000,4000 4,0000 6,4000 ab dem. VJ ) 4,0000 5,000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 6,8000 5,000 4,0000 6, VG 4 ) bis zum. VJ ),000,8000,6000,6000 4,0000,000,4000 4,0000 6,4000 ab dem. VJ ),8000 4,0000 5,6000 6,4000 6,4000 6,8000 6,8000 5,000 4,0000 6, VG bis zum. VJ ) 0,8000,4000,000,6000 4,0000,000 ab dem. VJ ),4000,6000 5,000 6,0000 6,4000 6,8000 6, ), 90 VG ),0000,000 4,8000 5,6000 5,6000 5, G ),8000 4,0000 5,6000 5,6000 5,6000 5, ), 95 S ), 95 VG ),4000,6000 4,8000 5, G ),000 4,4000 5,6000 5,6000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre. ) VJ = Versicherungsjahr. ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. 4 ) Ehemaliger.
21 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr /0 0 4/ /0 /0 /00 /00 87,8800,6800,6800,9440,6800, G,600,600,600,6800 4,6000 4, VG,4400,0400,0400,080,7600, ), 90 VG ) 0,0000 0,0000,6800,8400,040, G ) 0,0000 0,0000,600,5760,40, ), 95 S ), 95 VG ) 0,0000 0,0000,0400,080,7600, G ) 0,0000 0,0000,6800,9440,6800,000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. 05 4/0 0 4/ /0 /00 / G, 00GE, 00SG, 00FG, 00FGE, 00XG, 00XGE, 00VBG 0,0000,600,6800 4,6000 4,0000 5,6000 7,000 00VG 0,0000,0400,080,7600,4000 4,0000 5, G, 04SG, 04FG, 04XG, 04VBG,4800,500,8640 4,80 4,000 04GE, 04FGE ,4800,500,8640 4,80 4, ,4800,500,8640 4,80 0, GT, 05GTL, 05GTE, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL,4800,500,8640 4,80 4,000 07G, 07SG, 07FG, 07GE, 07FGE, 07GT, 07GTL, 07GTE, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL,8800 4,0400 4,460 5,500 4,8000 GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL,8800 4,0400 4,460 FG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE,0400 4,00 4,700 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.
22 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Schlussüberschussbeteiligung in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Schlussüberschüsse werden auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. 05 4/0 0 /04 /0 FG, XG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE,0400 4,00 4,700 G, SG, FGN, XGN, GE, SGE, FGE, XGE 4,600 5,8800 5XGL, 5FGL, 5GTE, 5XGTE, 5FGTE, 5GTLE, 5XGTLE, 5FGTLE,4800,4800 5GE, 5SGE, 5FGE, 5XGE 4,700 4,700 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.. GenerationenPlan Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 05 und vor dem Versicherungsjahrestag 06 vertragsgemäß oder vorzeitig durch Rückkauf, Übertragung oder Tod endet, erhalten eine Schlussüberschussbeteiligung. Die Höhe der Schlussüberschussbeteiligung ergibt sich nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode aus den aufgeführten -Sätzen des in den jeweiligen Jahren vorhandenen Deckungskapitals, das auch Bezugsgröße für die Verzinsung mit dem Rechnungszins ist. Bei Rückkauf werden die Schlussüberschüsse anteilig gewährt. Schlussüberschussbeteiligung in des maßgeblichen Deckungskapitals für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) 05 4/04 4/0 0 /04 /04 /0 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 7,00 8,000 9,600 6,400 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 8,800 8,000 9,600 6,400 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,400 4,800 4,800 4,800 5GPE, 5SGPE, 5FGPE, 5XGPE,400,400 ) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.
23 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer 4 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven 4. Kapitalbildende Lebensversicherungen sowie Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen Für Versicherungen, die ab dem Versicherungsjahrestag 05 und vor dem Versicherungsjahrestag 06 ablaufen, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich aus den aufgeführten -Sätzen der jeweiligen maßgeblichen Versicherungssumme der Jahre, in denen die Versicherung beitragspflichtig bestand. Bei Rückkauf oder im vorzeitigen Versicherungsfall ergibt sich die Mindestbeteiligung nach einer Wartezeit anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr beginnende Versicherungsjahr ) 4 ) Männer 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000 0,6000 Frauen,4500,7500,500,500,500,500,500,500,500,0000 0, ) 4 ) Männer,0000,000,7000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000 0,6000 Frauen,6500,9500,500,500,500,500,500,500,500,0000 0,6000 ) 4 ) Männer 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,6000,500,500,0000,0000 Frauen,4500,7500,500,500,500,500,500,500,500,0000, ), 87 bis zum. VJ ) 0,4000 0,8000,0000,0000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ) 0,8000,000,5000,7000,7000,7000,7000,000,0000, G 4 ), 87 G bis zum. VJ ) 0,6000,0000,0000,0000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ),0000,000,7000,7000,7000,7000,7000,000,0000, VG 4 ) bis zum. VJ ) 0,000 0,7000 0,9000 0,9000,0000 0,8000 0,6000,0000,6000 ab dem. VJ ) 0,7000,0000,4000,6000,6000,7000,7000,000,0000, VG bis zum. VJ ) 0,000 0,6000 0,8000 0,9000,0000 0,8000 ab dem. VJ ) 0,6000 0,9000,000,5000,6000,7000, ), 90 VG ) 0,5000 0,8000,000,4000,4000, G ) 0,7000,0000,4000,4000,4000, ), 95 S ), 95 VG ) 0,6000 0,9000,000, G ) 0,8000,000,4000,4000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre. ) VJ = Versicherungsjahr. ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. 4 ) Ehemaliger.
24 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr /0 0 4/ /0 /0 /00 / ,4700 0,6700 0,6700 0,760 0,900 0, G 0,5900 0,8400 0,8400 0,900,500, VG 0,600 0,500 0,500 0,550 0,6900 0, ), 90 VG ) 0,0000 0,0000 0,400 0,4600 0,5760 0, G ) 0,0000 0,0000 0,5900 0,6440 0,8060 0, ), 95 S ), 95 VG ) 0,0000 0,0000 0,500 0,550 0,6900 0, G ) 0,0000 0,0000 0,6700 0,760 0,900 0,8000 ) Auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. 05 4/0 0 4/ /0 /00 / G, 00GE, 00SG, 00FG, 00FGE, 00XG, 00XGE, 00VBG 0,0000 0,8400 0,900,500,0000,4000, VG 0,0000 0,500 0,550 0,6900 0,6000,0000, G, 04SG, 04FG, 04XG, 04VBG 0,600 0,8800 0,9660,080, GE, 04FGE ,600 0,8800 0,9660,080, ,600 0,8800 0,9660,080, GT, 05GTL, 05GTE, 05SGT, 05SGTL, 05FGT, 05FGTE, 05FGTL, 05XGT, 05XGTE, 05XGTL 0,600 0,8800 0,9660,080, G, 07SG, 07FG, 07GE, 07FGE, 07GT, 07GTL, 07GTE, 07SGT, 07SGTL, 07FGT, 07FGTE, 07FGTL, 07XGT, 07XGTE, 07XGTL 0,700,000,040,800,000 GT, GTL, FGT, FGTL, SGT, SGTL, XGT, XGTL 0,700,000,040 FG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 0,7600,0800,800 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr.
25 5 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in der maßgeblichen Versicherungssumme ) für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) Die Mindestbeteiligung wird auch für beitragsfreie Versicherungsjahre bei Einmalbeitragsversicherungen und nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten abgekürzten Beitragszahlungsdauer gewährt. 05 4/0 0 /04 /0 FG, XG, GT, GTL, GTE, SGT, SGTL, FGT, FGTL, FGTE, XGT, XGTL, XGTE, GTLE, XGTLE, FGTLE 0,7600,0800,800 G, SG, FGN, XGN, GE, SGE, FGE, XGE,0400,4700 5XGL, 5FGL,5GTE, 5XGTE, 5FGTE, 5GTLE, 5XGTLE, 5FGTLE 0,8700 0,8700 5GE, 5SGE, 5FGE, 5XGE,800,800 ) Die maßgebliche Versicherungssumme ist die aktuelle Erlebensfallsumme, bei Teilauszahlungstarifen die Summe der ausstehenden Teilauszahlungen bzw. bei Sterbegeld- und Liquiditätsversicherungen die Versicherungssumme. ) Ab dem 5. Versicherungsjahr. 4. GenerationenPlan Für Versicherungen, deren Aufschubzeit ab dem Versicherungsjahrestag 05 und vor dem Versicherungsjahrestag 06 vertragsgemäß oder vorzeitig durch Rückkauf, Übertragung oder Tod endet, wird eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven festgelegt. Die Höhe der Mindestbeteiligung ergibt sich nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode aus den aufgeführten -Sätzen des in den jeweiligen Jahren vorhandenen Deckungskapitals, das auch Bezugsgröße für die Verzinsung mit dem Rechnungszins ist. Bei Rückkauf ergibt sich die Mindestbeteiligung anteilig. Ist die zugeteilte Beteiligung an den Bewertungsreserven geringer als die Mindestbeteiligung, wird die Differenz zusätzlich berücksichtigt. Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven in des maßgeblichen Deckungskapitals für das im Geschäftsjahr bzw. Zeitraum beginnende Versicherungsjahr ) 05 4/04 4/0 0 /04 /04 /0 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,8000,0000,4000,6000 GPE, SGPE, FGPE, XGPE,000,0000,4000,6000 GPE, SGPE, FGPE, XGPE 0,8500,000,000,000 5GPE, 5SGPE, 5FGPE, 5XGPE 0,8500 0,8500 ) Nach der deutschen kaufmännischen Zinsmethode.
26 6 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer B. Risikolebensversicherungen Risikolebensversicherungen mit Versicherungsbeginn bis 98 Schlusszahlung in % des überschussberechtigten Beitrags 7 R Männer 59,00 Frauen 67,00 Risikolebensversicherungen mit Versicherungsbeginn ab 98. Ohne Tarife auf verbundene Leben.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 98 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 8 R Männer 50,00 50,00 Frauen,00 60,00 90 R 7,00 46,00 0,00 90 RB 4,00 95 R Männer,00 60,00 0,00 Frauen 50,00 50,00 0,00 98 RB Männer 8,00 Frauen 0,00 00R, 00FR Männer,00 45,00 0,00 Frauen 8,00 5,00 0,00 0 RB Männer 9,00 Frauen 9,00 04R, 04FR Männer,00 45,00 0,0 Frauen 8,00 5,00 0,0 06RA Männer 0,00 Frauen 0,00 07R, 07SR, 07FR, 07XR Männer,00 45,00 0,80 Frauen 8,00 5,00 0,80 07PFRGE Männer,00 45,00 0,80 Frauen 8,00 5,00 0,80 08RA Männer 45,00 Frauen 5,00 08RB Männer,00 Frauen,00 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.
27 7 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.. VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 009 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 09RGI Männer,00 45,00 Frauen 8,00 5,00 0FRC Männer 45,00 Frauen 5,00 R, SR, FR, XR Männer 67,00 0,00 0,80 Frauen 67,00 0,00 0,80 RGI Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 FRC Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 PFRGE Männer 67,00 0,00 0,80 Frauen 67,00 0,00 0,80 RA Männer 45,00 Frauen 5,00 R, SR, FR, XR Männer 67,00 0,00,0 Frauen 67,00 0,00,0 RGI Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 FRC Männer 67,00 0,00 Frauen 67,00 0,00 PFRGE Männer 67,00 0,00,0 Frauen 67,00 0,00,0 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung... VERSICHERUNGEN MIT BEGINN AB 0 Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals RA 0,00 RB 6,00 RAC 0,00 R, SR, FR, XR 67,00 0,00,0 RGI 67,00 0,00 FRC 67,00 0,00 PFRGE 67,00 0,00,0 5R, 5SR, 5FR, 5XR 67,00 0,00,80 5RGI 67,00 0,00 5FRC 67,00 0,00 5PFRGE 67,00 0,00,80 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung.
28 8 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Nur Tarife auf verbundene Leben Todesfallbonus oder Beitragsverrechnung Zusatzüberschussanteil ) Beitragsverrechnung in % in % des Todesfallbonus in % der des überschussberechtigten überschussberechtigten Versicherungssumme Beitrags Deckungskapitals 95 R Männer ),00 60,00 0,00 Frauen ) 86,00 55,00 0,00 00R Männer ),00 45,00 0,00 Frauen ) 00,00 40,00 0,00 04 R Männer ),00 45,00 0,0 Frauen ) 00,00 40,00 0,0 07 R, 07 SR Männer ),00 45,00 0,80 Frauen ) 00,00 40,00 0,80 09RGI Männer ),00 45,00 Frauen ) 00,00 40,00 R, SR Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 RGI Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 R, SR Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 RGI Männer ) 67,00 0,00 Frauen ) 67,00 0,00 R, SR, XR 67,00 0,00 RGI 67,00 0,00 5R, 5SR, 5XR 67,00 0,00 5RGI 67,00 0,00 ) Nur für Einmalbeitragsversicherungen zusätzlich zum Todesfallbonus als laufende Überschussbeteiligung. ) Ausschließlich männliche Versicherte. ) Mindestens eine weibliche Versicherte.
29 9 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer C. Leibrentenversicherungen Laufende Überschussbeteiligung. Rentenversicherungen mit Beginn bis VERSICHERUNGEN IN DER AUFSCHUBZEIT jährlicher Überschussanteil in % des in % des in % des überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten Beitrags ) ) Beitrags ) ) Deckungskapitals 4 ) LR und LRE 6,00 0,00 0,00 ) Nur für Versicherungen gegen laufende Beitragszahlung. ) Ab dem dritten Versicherungsjahr. ) Erstmals zu Beginn des vierten Versicherungsjahres, für jedes weitere Beitragszahlungsjahr um diesen Anteilsatz steigend. 4 ) Nur für beitragsfreie Versicherungen... VERSICHERUNGEN IM RENTENBEZUG Rentenbeginn vor ab 999 in % des überschussberechtigten Deckungskapitals LR und LRE 0,00 0,00 0,00 0,00. Rentenversicherungen mit Beginn ab VERSICHERUNGEN IN DER AUFSCHUBZEIT Überschussanteil in % des überschussberechtigten Deckungskapitals 94 L, 94 LE 0,00.. VERSICHERUNGEN IM RENTENBEZUG Rentenbeginn vor ab 00 in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 94 L 0,00 0,00 0,00 94 LE 0,00 0,00 0,00 94 LSE 0,00 ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit.
30 0 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Rentenversicherungen mit Beginn ab 995 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 95 L, 95 LS, 95 LG, 97 FL, 95 LE, 97 FLE 0,00 ) 0,00 95 LSE, 95 SLSE, 97 FLSE 0,00 ) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Frühestens zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Rentenbonus zu den Tarifen L, SL, GL, FL und XL: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Rentenbonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals..4 Rentenversicherungen mit Beginn ab 000 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 00L ), 00SL ), 00FL ), 00XL ), 00LE 4 ), 00SLE 4 ), 00FLE 4 ), 00XLE 4 ) 0,00 0,00 00LU 4 ) 0,00 0,00 00LSE, 00SLSE, 00FLSE 0,00 00LSU 0,00 ) Erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Aufschubzeit: Bei Wahl des Überschussverwendungssystems "Erlebensfallbonus" zu den Tarifen L, SL, XL, und FL: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Erlebensfallbonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,00 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. 4 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 00L, 00SL, 00FL bzw. 00XL.
31 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.5 Rentenversicherungen mit Beginn ab 004 Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 04L, 04SL, 04FL, 04XL 0,5 ) 0,55 04LE 4 ), 04SLE 4 ), 04FLE 4 ), 04XLE 4 ) 0,5 ) 0,55 04LSE, 04SLSE, 04FLSE 0,55 04LSU 0,55 ) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit. ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus zu den Tarifen L, SL, XL, FL, LE, SLE, XLE und FLE: 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus zu den Tarifen LH, SLH, XLH und FLH: 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 4) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 04L, 04SL, 04FL bzw. 04XL..6 Rentenversicherungen mit Beginn ab RENTENVERSICHERUNGEN Aufschubzeit Rentenbezug in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) in % des überschussberechtigten Deckungskapitals ) 05L, 05SL, 05FL, 05XL 0,5 ),05 05LE 4 ), 05SLE 4 ), 05FLE 4 ), 05XLE 4 ) 0,5 ),05 05ULE 5 ) 0,5 ),05 05LSE, 05SLSE, 05FLSE,05 05LSV,05 ) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus mit Todesfallleistung : 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. Bei nach Rückkauf verbleibenden Versicherungen auf den Erlebensfall: 0,50 % des überschussberechtigten Deckungskapitals. 4 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall erhalten Überschussanteile gemäß der Festlegung für die Überschussverbände 05L, 05SL, 05FL bzw. 05XL. 5 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden in dem 05LE geführt.
32 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer.6. RENTENVERSICHERUNGEN MIT HINTERBLIEBENENRENTE Aufschubzeit Rentenbezug in % des in % des in % des in % des überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten Risikobeitrags ) ) Risikobeitrags ) 4 ) Deckungskapitals 4 ) Deckungskapitals 5 ) Männer 6 ) Frauen 6 ) Männer 6 ) Frauen 6 ) 05LH 8 ), 05SLH 8 ), 05FLH 8 ), 05XLH 8 ) 60,00 50,00 0,00 0,00 0,5 7 ),05 05LHE 9 ), 05SLHE 9 ), 05FLHE 9 ), 05XLHE 9 ) 60,00 50,00 0,00 0,00 0,5 7 ),05 ) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit. ) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug. ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr. 4 ) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. 5 ) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz. 6 ) Geschlecht der versicherten Person. 7 ) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 8 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden in den Überschussverbänden 05L, 05SL, 05FL bzw. 05XL geführt. 9 ) Nach Rückkauf verbleibende Versicherungen auf den Erlebensfall werden in den Überschussverbänden 05LE, 05SLE, 05FLE bzw. 05XLE geführt..6. RENTENVERSICHERUNGEN MIT KOLLEKTIVER HINTERBLIEBENENRENTE Aufschubzeit Rentenbezug in % des in % des in % des in % des überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten überschussberechtigten Risikobeitrags ) ) Risikobeitrags ) 4 ) Deckungskapitals 4 ) Deckungskapitals 5 ) Männer 7 ) Frauen 7 ) Männer 7 ) Frauen 7 ) 05FLHK 60,00 50,00 0,00 0,00 0,5 6 ),05 05FLHKE, 05PFLHKE 60,00 50,00 0,00 0,00 0,5 6 ),05 05FLSKE,05 ) Risikobeitrag für die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft in der Aufschubzeit. ) Risikobeitrag für die Rente und die Absicherung der Hinterbliebenenanwartschaft im Rentenbezug. ) Ab dem zweiten Versicherungsjahr. 4) Frühestens zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. 5) Erstmals zu Beginn der Rentenbezugszeit; eine mitversicherte Hinterbliebenenrente in der Anwartschaft erhält denselben Satz. 6) Bei Wahl des Überschussverwendungssystems Bonus : 0,5 % des überschussberechtigten Deckungskapitals des Bonus. 7) Geschlecht der versicherten Person.
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