Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Emerging Market Debt Fund

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1 Absolute Insight Funds p.l.c. Ergänzungsbeilage mit Datum vom 27. Februar 2015 zum Prospekt für den Absolute Insight Emerging Market Debt Fund Diese Ergänzungsbeilage enthält spezielle Informationen hinsichtlich des Absolute Insight Emerging Market Debt Fund (der Fonds ), eines Fonds von Absolute Insight Funds p.l.c. (die Gesellschaft ), einer von der Zentralbank gemäß den Rechtsvorschriften als OGAW zugelassenen offenen Umbrella- Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und separater Haftung zwischen den Teilfonds. Diese Ergänzungsbeilage ist Teil der im Prospekt der Gesellschaft vom 17. Februar 2014 (der Prospekt ) enthaltenen allgemeinen Beschreibung der Gesellschaft und sollte in Verbindung damit gelesen werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft, deren Namen im Prospekt unter Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft erscheinen, übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und in dieser Ergänzungsbeilage enthaltenen Informationen. Diese Informationen entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Mitglieder des Verwaltungsrats (die sich in angemessenem Umfang bemüht haben, dies sicherzustellen) den Tatsachen und es wurde nichts ausgelassen, was sich wahrscheinlich auf die Bedeutung dieser Informationen auswirken würde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats übernehmen diesbezüglich die Verantwortung. Der Fonds kann überwiegend in Finanzderivate investieren und der Nettoinventarwert des Fonds kann aufgrund seiner Anlagestrategien sehr volatil sein. Mit einer Investition in dem Fonds ist ein beträchtliches Risiko verbunden, eine solche Anlage sollte daher keinen erheblichen Teil eines Portfolios ausmachen und ist eventuell nicht für alle Anleger geeignet. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben im Prospekt definierte Begriffe und Ausdrücke in dieser Ergänzungsbeilage dieselbe Bedeutung. 1

2 Inhaltsverzeichnis ANLAGEZIEL UND -STRATEGIEN... 3 VERWENDUNG VON FINANZDERIVATEN... 5 ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN... 9 RISIKOFAKTOREN... 9 HEDGING VON ANTEILSKLASSEN DIVIDENDENPOLITIK WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME GEBÜHREN UND AUFWENDUNGEN NOTIERUNG VERSCHIEDENES

3 Anlageziel und -strategien Anlageziel Das Anlageziel des Fonds besteht darin, unter allen Marktbedingungen attraktive positive absolute Renditen zu erzielen. Anlagestrategie Der Fonds zielt darauf ab, sein Anlageziel auf einer rollierenden 12-Monats-Basis durch diskretionäre Verwaltung zu erzielen, und kann eine Reihe von Absicherungstechniken einsetzen. Darüber hinaus ist der Fonds bestrebt, mindestens den 3-Monats-LIBID + 4 % auf rollierender, annualisierter Fünf-Jahres- Basis vor Abzug von Gebühren und Ausgaben zu erreichen. Die Gesamtstrategie besteht aus drei verschiedenen Elementen. Zunächst strebt der Fonds Anlageerträge durch direkte Positionen an Schuldtiteln und schuldtitelbezogenen Wertpapieren (wie im Prospekt beschrieben) mit Bezug vorwiegend zu Schwellenländern an, die eine geringe Volatilität und eine geringe Korrelation mit anderen Märkten aufweisen. Zweitens strebt der Fonds die Zunahme dieser Erträge durch die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalzuwachses an und investiert hierzu hauptsächlich in Renten-, Zins- und Devisenstrategien (wie nachfolgend näher beschrieben) in einer Reihe von Anleihenmärkten in vorwiegend Schwellenländern unter Verwendung einer umfassenden Palette an Finanzderivaten (siehe Verwendung von Finanzderivaten weiter unten). Der Hauptschwerpunkt liegt zwar auf Schwellenländern und den Anleihenmärkten von Schwellenländern, der Fonds kann jedoch auch in Schuldtitel, schuldähnliche Wertpapiere und Strategien investieren und eine vollständige Palette von Derivaten einsetzen wie in den obigen Absätzen dargelegt, die sich auf Nichtschwellenländer und Anleihenmärkte beziehen, die nach Ansicht des Unteranlageverwalters Anlagemöglichkeiten bieten, die mit denen vergleichbar sind, die normalerweise mit Schwellenmärkten verbunden sind, wobei diese Anlagen zum Zeitpunkt der Anlage insgesamt höchstens 10 % des Nettovermögens des Fonds ausmachen dürfen. Zur Klarstellung: Alle nachfolgenden Bezugnahmen auf Schwellenländer beziehen sich auch auf Nichtschwellenländer, die nach Ansicht des Unteranlageverwalters Anlagemöglichkeiten bieten, die mit denen in Schwellenländern vergleichbar sind. Drittens führt der Fonds ein Portfolio mit liquiden oder hoch liquiden Anlagen. Diese Anlagenklasse wird sowohl im eigenen Interesse zur Erzeugung einer absoluten Rendite gehalten als auch, um Liquidität zu schaffen und Risiken aus der Verwendung von Finanzderivaten zu decken. Ein zentrales Merkmal des Fonds besteht darin, dass es sich um einen so genannten Absolute Return -Fonds handelt, d. h., dass er stets darauf abzielt, unter allen Marktbedingungen positive absolute Renditen zu erwirtschaften. Zusätzlich zur Führung eines Portfolios mit liquiden oder hoch liquiden Vermögenswerten (wie oben beschrieben) wird der Unter-Anlageverwalter bestrebt sein, dies durch eine Kombination der folgenden Strategien zu erreichen: Absicherung des marktabhängigen Zins- und Währungsrisikos, das normalerweise aus direkten Positionen von Schuldtiteln aus Schwellenländern verbunden ist, so dass dem Fonds nur das wertpapierspezifische Kreditrisiko verbleibt, und/oder Aufnahme von Long - und Short -Anlagepositionen in verschiedenen Märkten. Eine Short- Position (Leerverkauf) entsteht, wenn der Fonds eine Anlage verkauft, die er gar nicht besitzt, mit der Absicht, diese in der Zukunft nachzukaufen. Wenn der Preis der short gehandelten Anlage fällt, steigt der Wert der Position und umgekehrt. Eine Long-Position entsteht durch Kauf eines Anlagewerts. 3

4 Die OGAW-Rechtsvorschriften verbieten zwar den Leerverkauf physischer Wertpapiere, erlauben jedoch die Schaffung synthetischer Short-Positionen ( synthetisch bedeutet, dass im Wesentlichen dasselbe wirtschaftliche Ziel, jedoch ohne Leerverkäufe erreicht wird) durch den Einsatz von Derivaten, wie z. B. Währungsoptionen, Optionen auf Anleihen aus Schwellenländern und Credit Default Swaps. (Die genauen Techniken werden detailliert unter Verwendung von Finanzderivaten beschrieben, siehe unten). Der Unter-Anlageverwalter wird versuchen, mit folgenden Methoden Anlagegewinne zu erzielen: Kreditstrategien. Das primäre Ziel des Unter-Anlageverwalters besteht darin, durch richtiges Vorhersagen von Veränderungen der Kreditwürdigkeit von Unternehmens- und Staatsschulden aus Schwellenländern Anlagegewinne zu erzielen. So ist der Anlageprozess des Unter- Anlageverwalters in Bezug auf Schulden aus Schwellenländern speziell darauf angelegt, Unternehmens- und Staatsschulden zu identifizieren, die hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit falsch bewertet sind. Es können Positionen mit einzelnen Wertpapieren gehalten werden (oft gleichzeitig mit der Absicherung des Zins- und Währungsrisikos). Alternativ dazu kann der Unter-Anlageverwalter Relative-Value-Strategien verfolgen: Dabei versucht er, Gewinne zu erzielen, indem er die Veränderung der Kreditwürdigkeit eines bestimmten Schuldtitels oder bestimmter Schuldtitel aus einem Schwellenland im Verhältnis zu einem anderen Titel oder einer Gruppe von Titeln richtig vorwegnimmt. Währungsstrategien. Der Unter-Anlageverwalter kann von Zeit zu Zeit auch versuchen, mit Long- und Short-Positionen in Währungen von Schwellenländern Gewinne zu erzielen, wenn diese seiner Meinung nach falsch bewertet sind. Alternativ dazu kann der Unter- Anlageverwalter seine Ansichten in Bezug auf die zukünftige Volatilität des Werts eines Zinssatzes oder eines Währungspaars ausdrücken. Wenn er der Meinung ist, dass die zukünftige Volatilität höher als vom Markt insgesamt erwartet sein wird, kauft er Volatilität, indem er Optionen kauft. Der Fonds würde von einer zukünftigen Zunahme der Volatilität des Zinssatzes oder des Währungspaars profitieren. Wenn der Unter-Anlageverwalter dagegen der Meinung ist, dass die zukünftige Volatilität geringer als vom Markt insgesamt erwartet sein wird, verkauft er Volatilität, indem er Optionen verkauft. Der Fonds würde von einer zukünftigen Abnahme der Volatilität des Zinssatzes oder des Währungspaars profitieren. Wie oben erwähnt werden diese Strategien sowohl durch Direktanlagen in Schuldtiteln aus Schwellenländern als auch über die Verwendung von Finanzderivaten umgesetzt. Es wird eine umfangreiche Palette von Finanzderivaten eingesetzt, einschließlich Devisentermingeschäften (sowohl zu Sicherungszwecken als auch zur Umsetzung von Devisenstrategien), Devisenoptionen, Optionen auf Anleihen aus Schwellenländern, Zinsfutures, Optionen und Swaps und Credit Default Swaps. Der Einsatz dieser Instrumente und die verwendeten Implementierungstechniken werden nachfolgend im Abschnitt Verwendung von Finanzderivaten näher beschrieben. Der Fonds kann vollständig in Schuldtitel und schuldtitelbezogene Wertpapiere (zu diesem Zweck einschließlich Festgeldern und Sichteinlagen bei Institutionen, die Einlagen annehmen) investieren, die auf eine der G7-Währungen oder auf Währungen von Schwellenländern lauten und die von einem Staat, einer Kommune, einer supranationalen Institution oder einer sonstigen Organisationsstruktur mit oder ohne Rechtspersönlichkeit in einem Schwellenland ausgegeben wurden oder garantiert werden, oder die unter Umständen ausgegeben wurden, unter denen mit der jeweiligen Emission ein Risiko verbunden ist, das sich auf einen Emittenten in einem Schwellenland bezieht. Der Fonds investiert nur in Schuldtitel und schuldtitelbezogene Wertpapiere und Derivate der oben dargestellten Arten aus Schwellenländern, wenn Anlagechancen identifiziert werden, die dem Fonds nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters ein Potenzial für signifikante längerfristige Anlagegewinne bieten. Ansonsten investiert der Fonds in liquide oder hoch liquide Vermögenswerte. Die Schuldtitel, in die der Fonds eventuell investiert, können ein Rating von einer anerkannten Kreditbewertungsagentur wie z. B. Standard & Poor s haben, das unterhalb von Investment Grade (BBB) (oder äquivalent) liegt, oder nach Ansicht des Unter-Anlageverwalters von vergleichbarer Qualität sind; Emittenten mit einem Rating von weniger als BBB sind von geringerer Qualität als solche 4

5 mit einem Rating von A oder höher, und Investitionen in Wertpapieren dieser Emittenten sind mit einem hohen Risiko verbunden. Der Fonds kann seine Ziele und Strategien ebenfalls mit Hilfe von Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen verfolgen, wobei eine Obergrenze in Höhe von 10 % des Nettovermögens des Fonds gilt. Der Fonds kann in Organismen für gemeinsame Anlagen investieren, die den Anforderungen der Zentralbank in Bezug auf zulässige Anlagen für OGAW entsprechen, so wie in der entsprechenden Richtlinie 2/03 (in der jeweils geltenden Fassung) festgelegt. Diese Organismen können als OGAW- oder Nicht-OGAW-Fonds, Anlagegesellschaften oder sonstige zulässige Organismen organisiert sein und ihren Sitz überwiegend im Vereinigten Königreich, in Irland, in Luxemburg und auf den Kanalinseln haben; sie können ihren Sitz jedoch auch in sonstigen anerkannten Fonds-Ländern haben und offen oder geschlossen sein. Investitionen in geschlossenen Fonds sind auf Fonds beschränkt, die vom Unter-Anlageverwalter ihrer Art nach für relativ liquide erachtet werden, entweder aufgrund einer Notierung an einem Geregelten Markt oder weil es einen Sekundärmarkt für die Anteile dieser Fonds gibt. Eine solche Anlage muss eine Anlage in einem Wertpapier in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank bilden. Die Organismen, in die der Fonds investiert, können ebenfalls vom Anlageverwalter oder vom Unter-Anlageverwalter oder von mit diesen verbundenen Unternehmen verwaltet werden. Mit Ausnahme zulässiger Investitionen in nicht börsennotierten Wertpapieren und offenen Organismen für gemeinsame Anlagen erfolgen sämtliche Investitionen an den in Anhang 2 zum Prospekt aufgeführten regulierten Märkten. Vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen kann der Fonds zu Anlagezwecken ebenfalls Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. Verwendung von Finanzderivaten Der Fonds kann Derivategeschäfte abschließen, entweder zu Anlagezwecken oder im Interesse eines effizienten Portfoliomanagements des Fonds. Der Ausdruck effizientes Portfoliomanagement bezieht sich auf Transaktionen, die mit dem Ziel abgeschlossen werden, Risiken zu reduzieren, Kosten zu reduzieren oder zusätzliches Kapital für den Fonds mit einem geeigneten Risikoniveau zu generieren, wobei das in dieser Ergänzungsbeilage und den allgemeinen Bestimmungen der Richtlinie beschriebene Risikoprofil des Fonds berücksichtigt wird. Eine Liste der regulierten Märkte, an denen die Derivate notiert oder gehandelt werden können, ist im Anhang 2 des Prospekts enthalten. Der Fonds kann ebenfalls außerbörslich gehandelte Derivate einsetzen. Wie oben erwähnt, kann der Fonds vorbehaltlich der in den Mitteilungen der Zentralbank dargelegten Bedingungen und Einschränkungen zu Anlagezwecken auch Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte sowie Effektenleihverträge abschließen. Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass bei Abschluss von Pensions- bzw. umgekehrten Pensionsgeschäften oder Derivatkontrakten (einschließlich jener zur Absicherung von Währungsrisiken, wie weiter unten ausführlich beschrieben) Betriebskosten und/oder Gebühren von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden. Solche Gebühren und Kosten können Finanzierungsgebühren und im Falle von an geregelten Märkten gehandelten Derivaten Maklergebühren beinhalten. Bei der Auswahl von Maklern und Kontrahenten für Derivategeschäfte im Namen des Fonds berücksichtigt der Unter-Anlageverwalter unter anderem, dass solche Kosten und/oder Gebühren, die von den vom Fonds erzielten Erträgen abgezogen werden, zu marktüblichen Sätzen berechnet werden und keine versteckten Erträge enthalten. Solche direkten oder indirekten Kosten und Gebühren werden an den relevanten Makler oder Kontrahenten des Derivategeschäfts gezahlt, bei dem es sich im Falle von Derivaten, die zur anteilsklassenspezifischen Absicherung von Währungsrisiken verwendet werden, um die Depotbank oder um mit der Depotbank verbundene Unternehmen handeln kann. Bei Abschluss von Derivategeschäften sind die Makler oder Kontrahenten solcher Geschäfte Kreditinstitute, die in Absatz 2.7 der in Anhang 1 des Prospekts dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen beschrieben sind und die ein Kreditrating von mindestens A- haben (gemäß der Bewertung einer anerkannten Rating-Agentur wie Standard and Poor s), oder niedriger, wenn das Kreditinstitut einen Anfangseinschuss leistet. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen liegt die Auswahl von Kontrahenten für den Abschluss von Derivategeschäften im Rahmen der Verfolgung von Anlageziel 5

6 und Anlagepolitik des Fonds im alleinigen Ermessen des Unter-Anlageverwalters. Es ist nicht möglich, in dieser Ergänzung alle Kontrahenten aufzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch nicht ausgewählt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. Alle durch die Verwendung von Derivaten zur effizienten Portfolioverwaltung erwirtschafteten Erträge werden nach Abzug der direkten und indirekten Betriebskosten und Gebühren dem Fonds gutgeschrieben. Wie in dieser Ergänzung beschrieben, kann der Fonds bestimmte derivative Instrumente für die Anlage in Finanzindizes verwenden, die ein Engagement in die in der Anlagepolitik aufgeführten Anlagenklassen bieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Anlage in Finanzindizes mittels Finanzderivaten des Prospekts. Der Fonds kann innerhalb der von der Zentralbank zugelassenen Grenzen durch den Einsatz von Finanzderivaten gehebelt werden. Der Fonds verwendet den Commitment-Ansatz zur genauen Messung, Überwachung und Verwaltung der Hebelwirkung, die durch den Einsatz von Derivaten erzeugt wird. Der Commitment-Ansatz wird durch Konvertierung der Derivatposition in die äquivalente Position des Basiswerts auf Basis des Marktwerts des Basiswerts oder des Marktwerts des Kontrakts berechnet, wie im Risikomanagementverfahren beschrieben. Die Preise von Derivaten einschließlich von Futures und Optionen sind äußerst volatil. Zahlungen aus Swap-Verträgen können ebenfalls hoch volatil sein. Die Kursbewegungen von Futures und Optionen und Zahlungen aus Swap-Verträgen sind hoch volatil und werden unter anderem von Zinssätzen, sich verändernden Nachfrage- und Angebotsbeziehungen, Handels-, Steuer-, Geldmarkt- und Devisenkontrollprogrammen und der Politik der jeweiligen Regierungen, sowie von nationalen und internationalen politischen und wirtschaftlichen Ereignissen und nationalen und internationalen Vorschriften beeinflusst. Der Wert von Futures, Optionen und Swaps hängt ebenfalls vom Preis der zugrunde liegenden Vermögenswerte ab. Darüber hinaus unterliegt das Vermögen des Fonds ebenfalls dem Risiko, dass eine der Börsen, an denen seine Positionen gehandelt werden, oder seine Clearingstellen oder Kontrahenten ausfallen. Zu den Finanzderivaten, in die der Fonds investieren kann, gehören unter anderem Futures, Optionen, verschiedene Arten von Swaps, Swaptions und Devisenterminkontrakte. Sicherheitsleistung Wenn dies erforderlich ist, akzeptiert der Fonds Sicherheiten von seinen Kontrahenten, um das Kontrahentenrisiko zu reduzieren, das durch die Verwendung von im Freiverkehr gehandelten Derivaten entsteht. Jegliche Sicherheit, die der Fonds erhält, muss aus Barsicherheiten und/oder staatlich garantierten Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten bestehen, die die Auflagen der Zentralbank bezüglich unbarer Sicherheiten für OGAWs erfüllen. Vom Fonds erhaltene Barsicherheiten können gemäß den Auflagen der Zentralbank im Ermessen des Unter-Anlageverwalters wieder angelegt werden. So können Barsicherheiten bei relevanten Kreditinstituten als Einlage hinterlegt werden, soweit dies gemäß den OGAW-Richtlinien zulässig ist. In diesem Fall ist der Fonds dem Risiko der Kreditwürdigkeit des entsprechenden Kreditinstituts ausgesetzt, bei dem die Barsicherheit hinterlegt ist. Die erforderliche Höhe der zu hinterlegenden Sicherheiten kann je nach Kontrahent variieren. Der Sicherheitsabschlag für hinterlegte Sicherheiten wird auf Kontrahentenebene verhandelt und variiert abhängig von der Anlagenklasse, die der Fonds erhält, wobei die Kreditwürdigkeit und Preisvolatilität des jeweiligen Kontrahenten berücksichtigt werden. 6

7 Futures Futures (Terminkontrakte) sind Verträge über den Kauf oder Verkauf einer Standardmenge eines bestimmten Vermögenswerts (oder in manchen Fällen über den Erhalt oder die Leistung einer Barzahlung auf der Grundlage der Performance eines zugrunde liegenden Vermögenswerts, Instruments oder Indexes) zu einem zuvor bestimmten zukünftigen Zeitpunkt und zu einem durch ein Geschäft an einer Börse vereinbarten Preis. Mit Futures-Kontrakten können Anleger sich gegen Marktrisiken absichern oder am zugrunde liegenden Markt partizipieren. Da für diese Kontrakte jeden Tag ein Kurs ermittelt wird, können Anleger sich vor dem Lieferdatum des Kontrakts von ihrer Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf der zugrunde liegenden Vermögenswerte befreien, indem sie ihre Position schließen. Es fallen geringere Transaktionskosten an, wenn zur Umsetzung einer bestimmten Anlagestrategie häufig verwendete Futures anstatt der zugrunde liegenden oder damit zusammenhängenden Wertpapiere oder Indizes verwendet werden. So kann der Unter- Anlageverwalter zum Beispiel Zins- oder Anleihefutures eingehen, um das Zinssatzrisiko von festverzinslichen Anleihen zu senken. Optionen Es gibt zwei Arten von Optionen, Put- und Call-Optionen. Put-Optionen sind Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und einer Partei (dem Käufer) das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, eine bestimmte Menge eines bestimmten Produkts oder eines Finanzinstruments zu einem bestimmten Preis an die andere Vertragspartei (den Verkäufer) zu verkaufen. Call-Optionen sind ähnliche Verträge, die gegen Zahlung einer Prämie verkauft werden und dem Käufer das Recht einräumen, aber keine Verpflichtung darstellen, zu einem bestimmten Preis vom Verkäufer der Option zu kaufen. Optionen können auch bar ausgeglichen werden. Der Fonds kann als Käufer oder Verkäufer von Put- und Call-Optionen auftreten. Devisenoptionen oder Optionen auf Devisenfutures können z. B. eingesetzt werden, um in Devisenvolatilität zu investieren. Hierbei könnte der Fonds z. B. täglich über eine Reihe von Währungspaaren hinweg Volatilität verkaufen, vorausgesetzt, dass der Kurs der Volatilität ein bestimmtes Maß überschreitet. Der Unter- Anlageverwalter kann auch Optionen auf Zins- oder Anleihefutures eingehen, um seiner Ansicht Rechnung zu tragen, dass sich die Renditekurve in einer bestimmten Weise verändern kann, oder um seiner Einschätzung der Zinsvolatilität zu entsprechen. Der Unteranlageverwalter kann auch zu Absicherungszwecken Put-Optionen auf Aktienindizes oder Aktien-ETFs eingehen. Der Fonds kann diese Instrumente entweder einzeln oder kombiniert kaufen oder verkaufen. Zinsswaps Ein Zinsswap ist ein Vertrag, der zwischen zwei Parteien ausgehandelt wird. Die Vertragspartner vereinbaren, an bestimmten Tagen während der Laufzeit des Swaps Kapitalflüsse aus Zinszahlungen auszutauschen, die auf Basis eines Nennbetrags berechnet werden. Der Nennbetrag dient nur zur Ermittlung der Zahlungen im Rahmen des Swaps und wird nicht ausgetauscht. Die Zahlungsverpflichtung der einzelnen Vertragspartner wird unter Verwendung eines anderen Zinssatzes errechnet. Normalerweise handelt es sich bei einem Vertragspartner um einen variablen Zinssatz, während der andere Vertragspartner einen festen Zinssatz aufweist. Die Zahlungen erfolgen entweder in regelmäßigen Abständen während der Laufzeit des Swaps oder bei Fälligkeit des Swaps. Außerbörslich gehandelte Zinsswaps können eingesetzt werden, um das Zinssensibilitätsprofil des Fonds schneller, kostengünstiger und genauer zu verändern, als dies auf dem Kassamarkt oder an einer Börse möglich wäre. Credit Default Swaps Ein Credit Default Swap ist eine Art Kreditderivat, bei dem eine Partei (der Sicherungsnehmer ) das Kreditrisiko einer Referenzinstitution (die Referenzinstitution ) an eine oder mehrere andere Parteien übertragen kann (der Sicherungsgeber ). Der Sicherungsnehmer zahlt eine regelmäßige Gebühr an den Sicherungsgeber. Als Gegenleistung sichert dieser den Sicherungsnehmer gegen eine Reihe von Ereignissen bei der Referenzinstitution ab. Credit Default Swaps sind mit besonderen Risiken verbunden. Dazu zählen hohe Verschuldungsgrade, die Möglichkeit, dass Prämien für Credit Default Swaps gezahlt werden, die ablaufen und wertlos werden, breite Spreads und Dokumentationsrisiken. Darüber hinaus kann nicht zugesichert werden, dass der Kontrahent eines Credit Default Swaps in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen gegenüber dem Fonds zu erfüllen, wenn in Bezug auf die 7

8 Referenzinstitution ein Kreditereignis eintritt. Weiterhin kann der Kontrahent eines Credit Default Swaps versuchen, im Anschluss an ein angebliches Kreditereignis die Zahlung zu vermeiden, indem er vorbringt, dass die Sprache des Vertrags nicht klar sei oder eine andere Bedeutung habe, insbesondere der Teil, in dem bestimmt wird, was ein Kreditereignis darstellt. Credit Default Swaps können vom Unter-Anlageverwalter eingesetzt werden, um eine Absicherung gegen den Zahlungsverzug bei vom Fonds gehaltenen Einzelanleihen zu erzielen, oder um ein Wertpapier, das der Fonds nicht hält, für den Fall einer erwarteten Verschlechterung der Kreditposition des Emittenten abzusichern. Der Unter-Anlageverwalter kann auch als Sicherungsgeber bei einem Credit Default Swap auftreten, wenn die Erwartung einer stabilen oder sich verbessernden Kreditposition besteht. Der Fonds kann Credit Default Swaps entweder einzeln oder in Kombinationen als Teil eines Relative- Value-Geschäfts eingehen. In diesem Fall erfolgt der Kauf bzw. Verkauf der Absicherung jeweils für zwei Vermögenswerte, um das allgemeine Marktrisiko zu bereinigen, jedoch das kreditspezifische Risiko beizubehalten. Der Fonds kann zudem Credit Default Swaps auf Kredit- oder Indexkörbe abschließen, vorausgesetzt, dass derartige Indizes zuvor von der Zentralbank freigegeben wurden. Währungsswaps Ein Währungsswap ist ein zwischen zwei Parteien ausgehandelter Vertrag über den Austausch der Barrendite gegen die Rendite verschiedener Währungen. Der Unter-Anlageverwalter kann Währungsswaps-Kontrakte abschließen, um auf eine sowohl positive als auch negative Entwicklung der Währungsbewegungen zu setzen. Total Return Swaps Ein Total Return Swap (TRS) ist eine Art außerbörslicher Derivatkontrakt, mit dem der Fonds ein Engagement in einer Anlage oder Anlageklasse auf synthetischer Basis erzielen kann. Der Fonds erhält den absoluten Ertrag einer Referenzanlage oder anlageklasse für einen bestimmten Zeitraum als Gegenleistung für eine Finanzierungsgebühr. Wenn der Anlageertrag höher ist als die Finanzierungsgebühren für den TRS, erhält der Fonds eine Rendite, die höher ist als die Rendite, die der Fonds mit dem Basiswert allein erwirtschaftet hätte. Der Fonds kann Credit Total Return Swaps für einzelne Anleihen genauso abschließen wie die oben genannten Credit Default Swaps. Der Fonds schließt nur Total-Return-Swap-Geschäfte im Namen des Fonds mit Kreditinstituten ab, die in Absatz 2.7 der in Anhang 1 des Prospekts dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen beschrieben sind und die ein Kreditrating von mindestens A- haben (gemäß der Bewertung einer anerkannten Rating-Agentur wie Standard and Poor s), oder niedriger, wenn das Kreditinstitut einen Anfangseinschuss leistet. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen liegt die Auswahl von Kontrahenten für den Abschluss von Total-Return-Swap-Geschäften im Rahmen der Verfolgung von Anlageziel und Anlagepolitik des Fonds im alleinigen Ermessen des Unter-Anlageverwalters. Es ist nicht möglich, in dieser Ergänzung alle Kontrahenten aufzuführen, da sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ergänzung noch nicht ausgewählt wurden und sich von Zeit zu Zeit ändern können. Die Risiken in Verbindung mit der Verwendung von Total Return Swaps, darunter der Ausfall des Kontrahenten, werden im Prospekt im Abschnitt Risikofaktoren erläutert. Devisenterminkontrakte Ein Forward-Kontrakt schreibt den Preis fest, zu dem ein Index oder ein Anlagewert zu einem späteren Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden kann. Bei Devisenterminkontrakten sind die Inhaber der Kontrakte verpflichtet, die Währung zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft in einer bestimmten Menge zu einem bestimmten Kurs zu kaufen oder zu verkaufen. Devisenterminkontrakte können zu Sicherungszwecken verwendet werden, um das Wechselkursrisiko zu verringern, wenn die Vermögenswerte des Fonds auf andere Währungen als die Basiswährung lauten; sie können jedoch auch dazu verwendet werden, Prognosen hinsichtlich der Entwicklung von Währungskursen umzusetzen. 8

9 Es kann Währungshedging eingesetzt werden, um Anteilsklassen abzusichern, die auf andere Währungen als die Basiswährung des Fonds lauten. Siehe dazu den Abschnitt Hedging von Anteilsklassen weiter unten. Bevor sie in ein Finanzderivat investiert, hat die Gesellschaft bei der Zentralbank einen Risikomanagementprozessbericht für den Fonds einzureichen, und sie darf nur die von der Zentralbank genehmigten und in dem Bericht enthaltenen Finanzderivate verwenden. Die Gesellschaft wird den Anteilsinhabern auf Anfrage weitere Informationen in Bezug auf die verwendeten Risikomanagementmethoden zukommen lassen, einschließlich der angewandten quantitativen Begrenzungen und aktuellen Entwicklungen bei den Risiko- und Renditemerkmalen der Hauptkategorien der Anlagen in Finanzderivaten. Anlagebeschränkungen Es gelten die in Anhang 1 zum Prospekt dargelegten allgemeinen Anlagebeschränkungen. Der Verwaltungsrat kann im Sinne der Einhaltung der Gesetze und Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Anteilsinhaber ansässig sind, von Zeit zu Zeit weitere Anlagebeschränkungen auferlegen, die mit den Interessen der Anteilsinhaber vereinbar sein oder diesen entsprechen müssen. Risikofaktoren Die allgemeinen im Prospekt dargelegten Risikofaktoren gelten auch hier. Für den Fonds gelten die folgenden zusätzlichen Risikofaktoren. Schwellenländer Der Fonds kann in die Schuldtitel und Wertpapiere von Schwellenmärkten investieren. Durch die Anlage in Schwellenmärkten kann sich die Volatilität des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. Dementsprechend kann eine Anlage in den Anteilen des Fonds bei der Rücknahme mehr oder weniger wert sein als der ursprüngliche Kaufpreis. Mit Investitionen in Schwellenländern sind zusätzliche Risiken und besondere Erwägungen verbunden, die bei Investitionen in etablierteren Volkswirtschaften oder Wertpapiermärkten normalerweise nicht gegeben sind. Derartige Risiken umfassen (i) Beschränkungen für ausländische Investitionen und für die Rückführung des in Schwellenmärkten investierten Kapitals; (2) Währungsschwankungen; (3) eine potenzielle Kursvolatilität und geringere Liquidität von Wertpapieren, die in Schwellenmärkten gehandelt werden; (4) wirtschaftliche und politische Risiken, einschließlich des Risikos der Verstaatlichung bzw. Enteignung von Vermögenswerten oder der konfiszierenden Besteuerung; (5) Risiken im Zusammenhang mit Depotbankverträgen und Verzögerungen oder anderen Faktoren bei der Abrechnung von Wertpapiertransaktionen; und (6) Bilanzierungs-, Prüf-, Finanz- und andere Berichtstandards in Schwellenländern, die nicht gleichwertig mit denen in höher entwickelten Märkten sind. Unter anderem können Anlagen in Wertpapieren auf Schwellenmärkten mit dem Risiko weniger öffentlich verfügbarer Informationen, volatilerer Märkte, einer weniger strengen Regulierung der Wertpapiermärkte und ungünstigerer Steuervorschriften verbunden sein; außerdem mit dem Risiko, dass die Wahrscheinlichkeit für eine hohe Inflation, instabile Währungen, Krieg und Enteignung von Privateigentum höher ist als bei Anlagen in Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in Industrieländern. Schwellenmärkte sind im Allgemeinen nicht so effizient wie die Märkte in Industrieländern. In einigen Fällen ist vor Ort kein Markt für ein bestimmtes Wertpapier vorhanden, und die Transaktionen müssen an einer Nachbarbörse durchgeführt werden. Das Handelsvolumen und die Liquidität auf Schwellenmärkten sind niedriger als in Industrieländern. Wenn man versucht, Wertpapiere auf einem Schwellenmarkt zu verkaufen, besteht möglicherweise nur ein geringer oder gar kein Markt für diese Wertpapiere. Darüber hinaus unterliegen Emittenten mit Sitz in Schwellenländern im Allgemeinen keinen einheitlichen Bilanzierungs- und Finanzberichtstandards, -praktiken und -anforderungen, die mit den für Emittenten in Industrieländern geltenden Standards vergleichbar wären. Daher ist das Risiko für Betrug und andere täuschende Praktiken potenziell höher. Zudem vermitteln die Qualität und Verlässlichkeit amtlicher Daten, die von den Regierungen oder Wertpapierbörsen in Schwellenländern veröffentlicht werden, möglicherweise kein der Wirklichkeit entsprechendes Bild der Umstände, die Gegenstand der Berichterstattung sind. 9

10 Die Tatsache, dass die Beweismittel für das Eigentum an dem Wertpapierportfolio des Fonds möglicherweise außerhalb eines Industrielandes aufbewahrt werden, kann für den Fonds mit zusätzlichen Risiken verbunden sein. Hierzu gehören mögliche nachteilige politische und wirtschaftliche Entwicklungen sowie das Begleitrisiko der Konfiszierung oder Verstaatlichung ausländischer Einlagen. Darüber hinaus kann der Fonds hierdurch der möglichen Übernahme von Regierungsbeschränkungen unterliegen, die sich negativ auf Zahlungen für Wertpapiere oder Zahlungen an Anleger außerhalb des Landes der Emittenten auswirken können, beispielsweise durch die Unmöglichkeit der Konvertierung von Währungen oder andere Gründe. Einige Wertpapiere auf Schwellenmärkten können Makler- oder Aktienübertragungssteuern unterliegen, die von den Regierungen erhoben werden. Hierdurch würden sich die Kosten für die Anlage erhöhen und die beim Verkauf derartiger Wertpapiere realisierten Gewinne würden reduziert bzw. die realisierten Verluste würden sich erhöhen. Die Emittenten einiger dieser Wertpapiere, beispielsweise Banken und andere Finanzinstitute, können weniger strikten Rechtsvorschriften unterliegen, als dies bei Emittenten in Industrieländern der Fall ist. Hiermit könnte potenziell ein höheres Risiko verbunden sein. Darüber hinaus erfolgt die Abrechnung von Handelsgeschäften in einigen Schwellenländern wesentlich langsamer und unterliegt einem größeren Fehlerrisiko als auf Märkten in Industrieländern. Die Depotbankgebühren für ein Portfolio aus Wertpapieren in Schwellenmärkten sind generell höher als für ein Portfolio aus Wertpapieren von Emittenten mit Sitz in Industrieländern. Darüber hinaus können Dividenden- und Zinszahlungen sowie die Kapitalgewinne aus bestimmten Wertpapieren Steuern unterliegen, die nicht unbedingt rückerstattungsfähig sind. Bezüglich eines Schwellenlandes besteht die Möglichkeit der Erhebung von Quellensteuern oder anderen Steuern auf Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne oder andere Erträge, sowie von Beschränkungen beim Abheben von Geldmitteln oder anderen Vermögenswerten des Fonds, und von Regierungsvorschriften, gesellschaftlicher Instabilität oder diplomatischen Entwicklungen (einschließlich Krieg), die die Volkswirtschaft solcher Länder oder den Wert der Anlagen des Fonds in solchen Ländern beeinträchtigen können. Für Anlagen des Fonds, die in eng begrenzten Sektoren einer bestimmten Volkswirtschaft getätigt werden, erhöht sich das Risiko potenziell nachteiliger Entwicklungen innerhalb derartiger Sektoren. Sonstiges Marktrisiko Wenn der Fonds in Wertpapiere in Nichtschwellenländern investiert, die nach Ansicht des Unteranlageverwalters Anlagemöglichkeiten bieten, die mit denen vergleichbar sind, die normalerweise mit Schwellenländern verbunden sind, kann er ähnlichen Risiken ausgesetzt sein wie in den Abschnitten Schwellenmarktrisiko (weiter oben) und Rechtliches Risiko (weiter unten) dargelegt. Rechtliches Risiko Viele der Gesetze zur Regelung privater Investitionen, von Wertpapiertransaktionen und anderen Vertragsbeziehungen in Entwicklungsländern sind neu und weitgehend unerprobt. Folglich kann der Fonds einer Reihe ungewöhnlicher Risiken unterliegen, z. B. einem unzureichenden Anlegerschutz, einer widersprüchlichen Gesetzgebung, unvollständigen, unklaren und sich ändernden Gesetzen, Unkenntnis der Rechtsvorschriften oder Verstößen gegen die Rechtsvorschriften durch andere Marktteilnehmer, mangelnden etablierten oder wirksamen rechtlichen Wegen für Schadensbegleichungen, mangelnden Standardpraktiken und Geheimhaltungsstandards, wie sie in Industrieländern üblich sind, sowie einer mangelnden Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften. Darüber hinaus kann es in bestimmten Schwellenländern, in denen die Vermögenswerte des Fonds angelegt sind, schwierig sein, ein Gerichtsurteil zu erwirken und durchzusetzen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass diese Schwierigkeiten beim Schutz und bei der Durchsetzung von Rechten ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Fonds und dessen Geschäfte bleiben. Aufsichtsbehördliche Kontrollen und Corporate Governance der Unternehmen in Entwicklungsländern bieten nur wenig Schutz für Kleinaktionäre. Die Gesetze zum Schutz gegen Betrug und Insiderhandel sind oftmals rudimentär. Das Konzept der Treuepflichten gegenüber Aktionären durch Vorstand und Verwaltungsrat ist im Vergleich zu derartigen Konzepten in entwickelten Märkten ebenfalls begrenzt. 10

11 Unter bestimmten Umständen kann die Geschäftsleitung wesentliche Handlungen unternehmen, ohne die Zustimmung der Aktionäre einzuholen, und auch der Schutz gegen Verwässerung kann begrenzt sein. Credit Default Swaps Credit Default Swaps sind mit besonderen Risiken verbunden, darunter ein hohes Maß an Leverage, die Möglichkeit, dass Prämien für Credit Default Swaps gezahlt werden, die sich bei Ablauf als wertlos erweisen, breite Spreads zwischen Geld- und Briefkursen sowie Dokumentationsrisiken. Darüber hinaus kann es keine Gewähr dafür geben, dass die Gegenpartei eines Credit Default Swaps in der Lage ist, ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fonds nachzukommen, falls ein Kreditereignis bezüglich der Referenzinstitution eintritt. Risiken von High-Yield- bzw. Sub-Investment Grade-Wertpapieren Wertpapiere mit geringerem Rating bieten zum Ausgleich für die schlechtere Bonität und das höhere Ausfallrisiko, die mit diesen Wertpapieren verbunden sind, normalerweise höhere Renditen als Wertpapiere mit höherem Rating. Wertpapiere mit geringerem Rating neigen im Allgemeinen dazu, kurzfristige Entwicklungen im Unternehmen und auf dem Markt in höherem Maße widerzuspiegeln als Wertpapiere mit höherem Rating, die vorwiegend auf Schwankungen beim allgemeinen Zinsniveau reagieren. In einem wirtschaftlichen Abschwung oder länger anhaltenden Perioden mit steigenden Zinsen können Emittenten von High-Yield-Wertpapieren mit hohem Leverage unter finanziellen Druck geraten und haben möglicherweise keine ausreichenden Einkünfte, um ihren Zinszahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bei Wertpapieren mit geringerem Rating gibt es weniger Anleger. Daher kann es schwieriger sein, derartige Wertpapiere in einem optimalen Zeitrahmen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte Der Fonds kann Pensionsgeschäfte und umgekehrte Pensionsgeschäfte abschließen. Diese sind mit bestimmten Risiken verbunden. Fällt beispielsweise der Verkäufer von Wertpapieren infolge Konkurs oder aus anderen Gründen gegenüber dem Fonds im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts bei seiner Verpflichtung zum Rückkauf der Basiswerte aus, so wird der Fonds versuchen, die Wertpapiere zu veräußern, was mit Kosten oder Verzögerungen verbunden sein kann. Wird der Verkäufer zahlungsunfähig und unterliegt er der Liquidation oder Umstrukturierung gemäß den geltenden Insolvenz- oder sonstigen Gesetzen, so können die Möglichkeiten des Fonds zur Veräußerung der Basiswerte begrenzt sein. Im Falle eines Konkurses oder einer Liquidation ist es möglich, dass der Fonds seine Rechte an den Basiswerten nicht geltend machen kann. Kommt ein Verkäufer seiner Verpflichtung zum Rückkauf von Wertpapieren im Rahmen eines umgekehrten Pensionsgeschäfts nicht nach, so kann dem Fonds ein Verlust in einer Höhe entstehen, die diesen zur Liquidierung der Position auf dem Markt zwingt. Der Erlös aus einem Verkauf der Basiswerte kann geringer sein als der mit dem ausgefallenen Verkäufer ursprünglich vereinbarte Rückkaufpreis. Ähnliche Risikoelemente ergeben sich bei Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers. Hedging von Anteilsklassen Die EUR-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p, S und Sp, die GBP-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p, S und Sp, die JPY-Anteile der Klassen Ap, B1p, B2p, B3p, B4p und CHF-Anteile der Klassen Ap, B1p und B2p (einzeln eine abgesicherte Anteilsklasse, kollektiv die abgesicherten Anteilsklassen ) lauten auf eine von der Basiswährung abweichende Währung, nämlich auf Euro, Pfund Sterling, Yen oder Schweizer Franken. Der Verwaltungsrat beabsichtigt derzeit, das Währungsrisiko der Inhaber der abgesicherten Anteilsklassen gegenüber dem Euro oder dem Pfund Sterling abzusichern. Wenngleich der Verwaltungsrat zurzeit eine Währungsabsicherung anstrebt, kann der Erfolg einer Hedging-Strategie, die genau dieses Risiko minimiert, nicht garantiert werden. Alle Finanzinstrumente, bei denen üblicherweise eine solche Strategie für eine oder mehrere Klasse(n) angewandt wird, müssen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des Teilfonds im Ganzen sein, werden jedoch der bzw. den jeweiligen Anteilsklasse(n) zugerechnet und die Gewinne/Verluste aus sowie die Kosten für die entsprechenden Finanzinstrumente fallen allein der jeweiligen Klasse zu. Das Währungsrisiko einer 11

12 Klasse kann nicht mit einer anderen Klasse kombiniert oder verrechnet werden. Soweit das Hedging erfolgreich ist, wird sich die Wertentwicklung der jeweiligen Klasse ähnlich wie die Performance der zugrunde liegenden Vermögenswerte in der Basiswährung entwickeln. Deshalb werden Anleger in abgesicherten Anteilsklassen keinen Gewinn erzielen, wenn die Währung der Klasse gegenüber der Basiswährung und/oder der Währung fällt, auf die die Anlagen des Teilfonds lauten. Das Währungsrisiko der einer Klasse zuzurechnenden Vermögenswerte kann nicht auf andere Klassen verteilt werden. Eine übermäßige oder unzureichende Absicherung der Positionen liegt nicht in der Absicht des Teilfonds. Dennoch können sich übermäßig oder unzureichend abgesicherte Positionen aufgrund von Faktoren ergeben, die sich der Kontrolle des Teilfonds entziehen. Sicherungsgeschäfte des Teilfonds dürfen 105 % des Nettoinventarwerts der jeweiligen abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Die abgesicherten Positionen werden regelmäßig überprüft, um zu gewährleisten, dass übermäßig abgesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts einer abgesicherten Anteilsklasse nicht überschreiten. Für diese Überprüfung gibt es ein Prozedere, um sicherzustellen, dass Positionen, die das Limit von 100 % wesentlich überschreiten, nicht über die nächsten Monate gehalten werden. Dividendenpolitik Die EUR-Anteile, USD-Anteile, JPY-Anteile und CHF-Anteile sind thesaurierende Anteile und somit mit keinem Dividendenanspruch verbunden. Der den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnende Nettoertrag wird innerhalb des Fonds einbehalten und findet seinen Niederschlag entsprechend in dem Wert der jeweiligen Anteilsklasse. Die GBP-Anteile sind Wiederanlageanteile, für die der Verwaltungsrat beabsichtigt, eine vierteljährliche Dividende aus dem Gewinn zu zahlen, der der jeweiligen Anteilsklasse zu diesem Zweck zur Verfügung steht. Es wird erwartet, dass diese Dividenden innerhalb von zwei Monaten nach Ende jedes Geschäftsjahrs des Fonds gemäß dem in Teil 5 des Prospekts dargelegten Verfahren gezahlt und wieder angelegt werden. WESENTLICHE INFORMATIONEN FÜR DEN KAUF UND DIE RÜCKNAHME Erstangebotsfrist Vom 18. November 2008, 9.00 Uhr, bis 15. August 2014, Uhr, für USD-Anteile der Klasse Ap, EUR-Anteile der Klasse B3p, EUR-Anteile der Klasse Sp, GBP-Anteile der Klasse Sp und USD-Anteile der Klasse Sp und vom 29. August 2011, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für JPY-Anteile der Klasse Ap, JPY-Anteile der Klasse B1p, JPY- Anteile der Klasse B2p, JPY-Anteile der Klasse B3p und JPY- Anteile der Klasse B4p und vom 29. Juli 2013, 9.00 Uhr, bis 27. August 2015, Uhr, für CHF-Anteile der Klasse Ap, CHF-Anteile der Klasse B1p und CHF-Anteile der Klasse B2p. Der Verwaltungsrat kann die Erstangebotsfrist für jede Anteilsklasse verkürzen oder verlängern und muss eine solche Verkürzung oder Verlängerung der Zentralbank melden. Nach der Erstangebotsfrist für jede einzelne Anteilsklasse sind die Anteile durchgehend zur Zeichnung verfügbar. Erstausgabepreis EUR 1 für EUR-Anteile der Klassen. GBP 1 für GBP-Anteile. USD 1 für USD-Anteile. JPY 100 für Yen-Anteile. CHF 1 für CHF-Anteile. Basiswährung Fremdkapitalgrenzen US-Dollar. 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds, wie im Prospekt unter Ermächtigung zur Kreditaufnahme und -vergabe dargelegt. Hinsichtlich 12

13 des Fonds kann durch die Verwendung von Finanzderivaten in dem von der Zentralbank genehmigten Umfang ein Leverage angewendet werden. Geschäftstag Handelstag Ein Tag, an dem die Banken in Dublin für den gewöhnlichen Geschäftsverkehr geöffnet sind, mit Ausnahme von Samstagen oder Sonntagen und/oder sonstigen eventuell vom Verwaltungsrat mit Zustimmung der Depotbank bestimmten Tagen. Jeder Geschäftstag des Fonds und/oder sonstige vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit mit der Zustimmung der Depotbank bestimmte Tag(e), der/die allen Anteilsinhabern bzw. den Anteilsinhabern des Fonds vorab mitgeteilt wurde(n), wobei es innerhalb jedes 14-Tage-Zeitraums mindestens einen Handelstag geben muss. Anteilsklassen Ausgabeaufschlag Mindestbetrag für die Erstzeichnung Mindestbetrag für weitere Zeichnungen Mindestbeteiligung EUR-Anteile der Keiner EUR EUR EUR Klasse Ap GBP-Anteile der Keiner GBP GBP GBP Klasse Ap USD-Anteile der Klasse Ap JPY-Anteile der Klasse Ap CHF-Anteile der Keiner Keiner Keiner USD JPY CHF USD JPY CHF USD JPY CHF Klasse Ap EUR-Anteile der 4 % EUR EUR EUR Klasse B1p GBP-Anteile der 4 % GBP GBP GBP Klasse B1p USD-Anteile der Klasse B1p JPY-Anteile der Klasse B1p CHF-Anteile der 4 % 4 % 4 % USD JPY CHF USD JPY CHF USD JPY CHF Klasse B1p EUR-Anteile der Keiner EUR EUR EUR Klasse B2p GBP-Anteile der Keiner GBP GBP GBP Klasse B2p USD-Anteile der Klasse B2p JPY-Anteile der Klasse B2p CHF-Anteile der Keiner Keiner Keiner USD JPY CHF USD JPY CHF USD JPY CHF Klasse B2p EUR-Anteile der Keiner EUR EUR EUR Klasse B3p GBP-Anteile der Keiner GBP GBP GBP Klasse B3p USD-Anteile der Klasse B3p JPY-Anteile der Keiner Keiner USD JPY USD JPY USD JPY Klasse B3p EUR-Anteile der 4 % EUR EUR EUR Klasse B4p GBP-Anteile der 4 % GBP GBP GBP

14 Klasse B4p USD-Anteile der Klasse B4p JPY-Anteile der Klasse B4p EUR-Anteile der Klasse S GBP-Anteile der Klasse S USD-Anteile der Klasse S EUR-Anteile der Klasse Sp GBP-Anteile der Klasse Sp USD-Anteile der Klasse Sp 4 % 4 % USD JPY USD JPY USD JPY Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Keiner Keiner Keiner Keine Anteile der Klasse B1p sind für den Vertrieb in bestimmten Ländern über Distributoren, Plattformen und andere Vermittler vorgesehen, die separate Honorarvereinbarungen mit ihren Kunden getroffen haben. Gemäß der Satzung liegt es im freien Ermessen des Verwaltungsrats, Zeichnungsanträge ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen. Der Verwaltungsrat kann alle oder einen Teil der Anteilsklassen des Fonds für Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern schließen, wenn das dem Fonds zurechenbare Vermögen eine Höhe erreicht, über der es nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht im Interesse der Anteilsinhaber liegt, weitere Zeichnungen anzunehmen z. B. wenn die Größe des Fonds die Fähigkeit des Unteranlageverwalters zur Erreichung des Anlageziels beeinträchtigen kann. Der Verwaltungsrat kann alle oder einen Teil der Anteilsklassen des Fonds anschließend nach freiem Ermessen wieder für weitere Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern öffnen, und die Schließung und mögliche erneute Öffnung der Anteilsklassen kann anschließend auf Beschluss des Verwaltungsrats gelegentlich wiederholt werden. Die Anteilsinhaber können bei der Verwaltungsstelle erfragen, ob die Anteilsklassen geschlossen oder offen sind und ob diese Anteilsklassen bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern offenstehen. Die Rücknahmerechte der Anteilsinhaber bleiben von der Schließung der Anteilsklassen für neue Zeichnungen von bestehenden und/oder neuen Anteilsinhabern unberührt. Der Verwaltungsrat kann nach freiem Ermessen für jede maßgebliche Anteilsklasse auf den Ausgabeaufschlag, den Mindestbetrag für die Erstzeichnung, die Mindestbeteiligung und den Mindestbetrag für weitere Zeichnungen verzichten und die Antragsteller diesbezüglich unterschiedlich behandeln. EUR-, GBP- und USD-Anteile der Klassen S und Sp stehen nur Anlegern zur Verfügung, die einen separaten Anlageberatungsvertrag mit Insight oder einer ihrer Tochtergesellschaften oder einem verbundenen Unternehmen abgeschlossen haben. Handelsfrist Abrechnungstag Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Sofern der Verwaltungsrat keiner abweichenden Regelung zugestimmt hat, müssen bis zum dritten auf den Handelstag folgenden Geschäftstag frei verfügbare Gelder bei der Verwaltungsstelle eingehen und von dieser angenommen werden. Im Fall von Rücknahmen wird der Erlös nach Erhalt der jeweils ordnungsgemäß unterzeichneten Rücknahmeunterlagen gewöhnlich am dritten auf den Handelstag folgenden Geschäftstag (und auf jeden 14

15 Fall nach spätestens zehn Geschäftstagen) auf Risiko und Kosten des Anteilsinhabers per Überweisung auf ein angegebenes Konto gezahlt. Bewertungszeitpunkt Verwässerungsanpassung Uhr (irischer Zeit) an jedem Handelstag. Die Gesellschaft kann gemäß Teil 4 Preise und Bewertung des Prospekts, Abschnitt Ausgabe- und Rücknahmepreise, im Falle von Nettozeichnungen oder -rücknahmen an jedem Handelstag eine Anpassung des Nettoinventarwerts je Anteil vornehmen. Gebühren und Aufwendungen Bei der Rücknahme oder dem Austausch werden keine Gebühren erhoben. Gebühren des Anlageverwalters Die Gebühren des Anlageverwalters für die einzelnen Anteilsklassen des Fonds lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Anteilsklasse Jährliche Anlageverwaltungsgebühren EUR-Anteile der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse Ap GBP-Anteile der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse Ap USD-Anteile der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse Ap JPY-Anteile der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den JPY-Anteilen der Klasse Ap CHF-Anteile der Klasse Ap 1,50 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse Ap EUR-Anteile der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B1p GBP-Anteile der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B1p USD-Anteile der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B1p JPY-Anteile der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den JPY-Anteilen der Klasse B1p CHF-Anteile der Klasse B1p 1,00 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse B1p EUR-Anteile der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B2p GBP-Anteile der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B2p USD-Anteile der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B2p JPY-Anteile der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den JPY-Anteilen der Klasse B2p CHF-Anteile der Klasse B2p 0,85 % p. a. des den CHF-Anteilen der Klasse B2p EUR-Anteile der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B3p GBP-Anteile der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B3p USD-Anteile der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B3p JPY-Anteile der Klasse B3p 0,75 % p. a. des den JPY-Anteilen der Klasse B3p 15

16 EUR-Anteile der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den EUR-Anteilen der Klasse B4p GBP-Anteile der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den GBP-Anteilen der Klasse B4p USD-Anteile der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den USD-Anteilen der Klasse B4p JPY-Anteile der Klasse B4p 0,65 % p. a. des den JPY-Anteilen der Klasse B4p EUR-Anteile der Klasse S Keine Anlageverwaltungsgebühr GBP-Anteile der Klasse S Keine Anlageverwaltungsgebühr USD-Anteile der Klasse S Keine Anlageverwaltungsgebühr EUR-Anteile der Klasse Sp Keine Anlageverwaltungsgebühr GBP-Anteile der Klasse Sp Keine Anlageverwaltungsgebühr USD-Anteile der Klasse Sp Keine Anlageverwaltungsgebühr Diese Gebühren fallen an jedem Handelstag an, werden am jeweiligen Handelstag berechnet und sind monatlich im Nachhinein zu zahlen. Performancegebühr Der Fonds braucht in Bezug auf die EUR-Anteile, GBP-Anteile und USD-Anteile der Klasse S keine Performancegebühr zu zahlen. Der Anlageverwalter ist zum Erhalt einer an der Wertentwicklung ausgerichteten Anlageverwaltungsgebühr berechtigt (die Performancegebühr ), die rückwirkend für jeden Performancezeitraum zu zahlen ist. Die Performancegebühr ist in Bezug auf die Nettovermögenswerte zu zahlen, die Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap JPY, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p JPY, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p JPY, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p JPY, B4p EUR, B4p GBP, B4p USD, B4p JPY, Sp EUR, Sp GBP und Sp USD zuzuordnen sind. Die Performancegebühr wird am Ende des Performancezeitraums (wie im Folgenden definiert) für jeden einzelnen in Umlauf befindlichen Anteil berechnet, und die für eine bestimmte Anteilsklasse zu zahlende Gesamtgebühr ist die Summe aller dieser Einzelberechnungen in Bezug auf diese Anteilsklasse. Die Performancegebühr für einen bestimmten im Umlauf befindlichen Anteil wird fällig, sofern die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der prozentuelle Zuwachs des Nettoinventarwerts (NIW) je Anteil im Performancezeitraum übersteigt eine Target-Rate für das Wachstum, die der für diesen konkreten Anteil geltenden Hurdle-Rate (wie unten definiert) im gleichen Zeitraum entspricht; und der Nettoinventarwert je Anteil am Ende des Performancezeitraums übersteigt die High Watermark für diesen konkreten Anteil. Hierbei handelt es sich um den höchsten Nettoinventarwert pro Anteil am Ende aller vorausgegangenen Performancezeiträume für den jeweiligen Anteil (oder den Ausgabepreis, wenn der Anteil während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde). Der Performancezeitraum läuft normalerweise vom 1. Januar bis zum 31. Dezember jedes Jahres mit folgender Ausnahme: Bei der Erstausgabe von Anteilen jeder Klasse läuft der erste Performancezeitraum vom Datum der Ausgabe bis zum 31. Dezember. Im Falle einer Rücknahme von Anteilen endet der Performancezeitraum für diese Anteile am Tag der Rücknahme der Anteile, und eine Performancegebühr wird innerhalb eines Monats fällig. 16

17 Für die erste Berechnung der Performancegebühr für einen bestimmten Anteil gilt der Nettoinventarwert je Anteil zum Ausgabedatum des Anteils als Ausgangspunkt für den Nettoinventarwert des jeweiligen Anteils. Die Performancegebühr in Bezug auf jeden einzelnen Anteil entspricht 10 % des Betrags, um den der NIW je Anteil am Ende eines Performancezeitraums den Ziel-NIW je Anteil übersteigt. Der Ziel- Nettoinventarwert je Anteil ist gleich dem Nettoinventarwert je Anteil am Ende des vorhergehenden Performancezeitraums (oder dem Ausgabepreis, wenn der Anteil während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde), multipliziert mit der Hurdle-Rate +1 oder der High Watermark für den jeweiligen Anteil, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Performancegebühr wird einen Monat nach Ende des Performancezeitraums fällig. Die Hurdle-Rate für die einzelnen Anteilsklassen ist der jeweilige durchschnittliche Leitzins für den Performancezeitraum (siehe nachstehende Tabelle). Anteilsklasse Geltender Leitzins (in Prozent) Klasse Ap EUR, Klasse B1p EUR, Klasse B2p 3-Monats-EURIBID EUR, Klasse B3p EUR, Klasse B4p EUR und definiert als 3-Monats-EURIBOR (der von der Klasse Sp EUR European Banking Federation festgesetzte Interbanken-Angebotssatz) minus 0,1 % Klasse Ap GBP, Klasse B1p GBP, Klasse B2p GBP, Klasse B3p GBP, Klasse B4p GBP und Klasse Sp GBP Klasse Ap USD, Klasse B1p USD, Klasse B2p USD, Klasse B3p USD, Klasse B4p USD und Klasse Sp USD Klasse Ap JPY, Klasse B1p JPY, Klasse B2p JPY, Klasse B3p JPY und Klasse B4p JPY Klasse Ap CHF, Klasse B1p CHF und Klasse B2p CHF Die Performancegebühr kann wie folgt ausgedrückt werden: 3-Monats-LIBID definiert als 3-Monats-LIBOR (der von der British ICE Benchmark Administration (IBA) festgesetzte Interbanken-Angebotssatz) minus 0,125 % 3-Monats-US-LIBID definiert als 3-Monats-US-LIBOR (der von der British ICE Benchmark Administration (IBA) festgesetzte Interbanken-Angebotssatz für US-Dollar) minus 0,1 % 3-Monats-JPY-LIBID definiert als 3-Monats-JPY- LIBOR (der von der British ICE Benchmark Administration (IBA) festgesetzte Interbanken- Angebotssatz für den japanischen Yen) minus 0,1 % 3-Monats-CHF-LIBID definiert als 3-Monats-CHF-LIBOR (der von der British ICE Benchmark Administration (IBA) festgesetzte Interbanken-Geldsatz für Schweizer Franken) minus 0,1 %. n Performancegebühr = 10 % x Überschuss_Rendite_i i = 1 Wobei: n = Anzahl der am Ende des Performancezeitraums in Umlauf befindlichen Anteile für die jeweilige Anteilsklasse, oder die Anzahl der zurückgenommenen Anteile, wenn die Performancegebühr in Bezug auf eine Rücknahme von Anteilen berechnet wird Überschuss_Rendite_i = der größere Wert aus: (a) NIWEnde NIWZiel_i ; und (b) null NIWEnde = NIW je Anteil (vor Performancegebühren) am letzten Tag des Performancezeitraums NIWZiel_i = der größere Wert aus: (a) NIWAnfang_i x (1 + Hurdle Rate); und (b) High Watermark in Bezug auf den i-ten in Umlauf befindlichen Anteil 17

18 NIWAnfang_i = NIW je Anteil am letzten Tag des vorhergehenden Performancezeitraums oder am Tag der Ausgabe des i-ten Anteils, wenn dieser während des laufenden Performancezeitraums ausgegeben wurde Bei einer Rücknahme von Anteilen wird die Rücknahme den bestehenden in Umlauf befindlichen Anteilen zugeordnet, um auf einer angemessenen und fairen Grundlage - wie mit der Depotbank vereinbart - zu bestimmen, welche konkreten Anteile zurückgenommen werden. Die gesamte zu zahlende Performancegebühr ist die wie oben berechnete Performancegebühr, die den auf derselben Basis zurückgenommenen Anteilen zuzurechnen ist. Die Performancegebühr läuft zu jedem Bewertungszeitpunkt auf und wird bei der Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil berücksichtigt. Der zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt aufgelaufene Betrag wird durch Berechnung der Performancegebühr ermittelt, die fällig würde, wenn der Bewertungszeitpunkt der letzte Tag des laufenden Performancezeitraums wäre. Es sollte beachtet werden, dass der Nettoinventarwert je Anteil bei den einzelnen Anteilsklassen unterschiedlich hoch ausfallen kann. Folglich wird die Performancegebühr für die einzelnen Anteilsklassen innerhalb desselben Fonds separat berechnet. Dementsprechend kann für jede Anteilsklasse eine unterschiedlich hohe Performancegebühr fällig werden. Ferner ist zu beachten, dass die ggf. fällige Performancegebühr anhand der realisierten und nicht realisierten Nettogewinne und -verluste am Ende eines jeden Performancezeitraums berechnet wird. Demzufolge kann ggf. eine Performancegebühr auf nicht realisierte Gewinne, die später womöglich nie realisiert werden, anfallen. Die Berechnung der Performancegebühr muss von der Depotbank geprüft werden. Der Anlageverwalter kann zu gegebener Zeit nach freiem Ermessen und unter Rückgriff auf seine eigenen Mittel beschließen: (a) Vermittlern und/oder Inhabern von Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap JPY, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p JPY, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p JPY, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p JPY, B4p EUR, B4p GBP, B4p USD und B4p JPY die Anlageverwaltungsgebühr ganz oder teilweise zu erlassen und/oder (b) Vermittlern und/oder Inhabern von Anteilen der Klassen Ap EUR, Ap GBP, Ap USD, Ap JPY, Ap CHF, B1p EUR, B1p GBP, B1p USD, B1p JPY, B1p CHF, B2p EUR, B2p GBP, B2p USD, B2p JPY, B2p CHF, B3p EUR, B3p GBP, B3p USD, B3p JPY, B4p EUR, B4p GBP, B4p USD, B4p JPY, Sp EUR, Sp GBP und/oder Sp USD die Performancegebühr ganz oder teilweise zu erlassen. Solche Nachlässe können zur Bezahlung zusätzlicher Anteile, die an den Anteilsinhaber ausgegeben werden, verwendet werden, oder sie können (nach Ermessen des Anlageverwalters) bar ausgezahlt werden. 18

19 An Berater gezahlte Gebühren und Aufwendungen Darüber hinaus ist der Anlageverwalter zur Erstattung der angemessenen Gebühren und Spesen berechtigt, die der Anlageverwalter oder der Unter-Anlageverwalter an externe Berater gezahlt hat, die von diesen mit der Einholung bestimmter quantitativer Daten für die Ausführung ihrer Risikomanagementaufgaben bezüglich des Fonds beauftragt wurden. Gebühren des Unter-Anlageverwalters Die Gebühren und Aufwendungen des Unter-Anlageverwalters werden vom Anlageverwalter bezahlt. Verwaltungsgebühr Die Verwaltungsstelle hat Anspruch auf Zahlung einer Jahresgebühr aus dem Nettovermögen des Fonds zu den handelsüblichen Sätzen, die von Zeit zu Zeit bis zu einer Obergrenze von 1 % des Nettoinventarwerts (NIW) des Fonds vereinbart werden kann, an jedem Handelstag fällig und berechnet wird und monatlich im Nachhinein zahlbar ist. Die Verwaltungsstelle hat Anspruch auf Erstattung all ihrer, auf angemessener Grundlage vereinbarten Transaktions- und sonstigen Kosten (zu branchenüblichen Sätzen) sowie ihrer sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Vergütung des Erbringers von administrativen Unterstützungsleistungen Der Erbringer von administrativen Unterstützungsleistungen hat Anspruch auf die zum jeweiligen Zeitpunkt mit der Gesellschaft vereinbarte Vergütung aus dem Nettovermögen des Fonds. Der Betrag dieser Vergütung darf zusammen mit der an die Verwaltungsstelle zu zahlenden Vergütung nicht mehr als 1 % des Nettoinventarwerts des Fonds betragen und wird an jedem Handelstag verbucht und berechnet und ist monatlich nachschüssig zu zahlen. Der Erbringer von administrativen Unterstützungsleistungen hat Anspruch auf Erstattung aller seiner vereinbarten angemessenen Transaktions- und sonstigen Kosten (zu branchenüblichen Sätzen) sowie seiner sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Depotbankgebühr Die Depotbank hat Anspruch auf Zahlung einer Jahresgebühr aus dem Nettovermögen des Fonds zu den handelsüblichen Sätzen, die von Zeit zu Zeit bis zu einer Obergrenze von 0,5 % des Nettoinventarwerts (NIW) des Fonds vereinbart werden kann, an jedem Handelstag fällig und berechnet wird und monatlich im Nachhinein zahlbar ist (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Die Depotbank hat ebenfalls Anspruch auf Unter-Depotbankgebühren zu branchenüblichen Sätzen sowie auf Erstattung der vereinbarten Transaktionskosten (zu branchenüblichen Sätzen) und ihrer sonstigen Auslagen aus dem Vermögen des Fonds (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). Notierung Bei der irischen Börse (Irish Stock Exchange) wurde für alle Anteilsklassen (außer für die EUR-, GBP-, USD- und JPY-Anteile der Klasse B4p und die EUR-, GBP- und USD-Anteile der Klasse S) ein Antrag auf Zulassung des Fonds zur amtlichen Notierung (Official List) und zum Handel auf dem Hauptmarkt der irischen Börse gestellt. Es wird damit gerechnet, dass die Zulassung am oder um das Ende der Erstangebotsfrist für die jeweilige Anteilsklasse wirksam wird. Der Prospekt und diese Ergänzungsbeilage stellen zusammen den Börsenprospekt für diesen Antrag dar. Es wurde kein Antrag auf Notierung dieser Anteilsklassen an einer anderen Börse gestellt. Der Verwaltungsrat rechnet nicht mit der Entwicklung eines aktiven Sekundärmarkts für die Anteile. Verschiedenes Es existieren fünf weitere Fonds der Gesellschaft, nämlich: 1. Absolute Insight Currency Fund 2. Absolute Insight Equity Market Neutral Fund 19

20 3. Absolute Insight Credit Fund 4. Insight Broad Opportunities Fund 5. Absolute Insight Dynamic Opportunities Fund. Der Verwaltungsrat kann von Zeit zu Zeit mit der vorherigen Zustimmung der Zentralbank neue Fonds auflegen. In diesem Fall gibt die Gesellschaft weitere Ergänzungsbeilagen mit Bestimmungen zu diesen Fonds heraus. Die Finanz- und Handelslage der Gesellschaft hat sich seit dem 31. Oktober 2012, dem Datum, zu dem der geprüfte Jahresbericht erstellt wurde, der Teil dieses Dokuments ist, nicht wesentlich geändert. 20

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