Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu)

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1 Kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu) Markterkundung im Rahmen der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland fördert mit der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom (nachfolgend Förderrichtlinie des BMVI genannt) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download, wobei sich die Downloadgeschwindigkeit mindestens verdoppeln und die Upload-Geschwindigkeit mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Die Förderrichtlinie des BMVI basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-RR), die von der EU-Kommission auf Grundlage der Breitbandrichtlinie am genehmigt wurde. Neben dieser werden die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 25/01, geändert durch Mitteilung der Kommission am EU 2014/C 198/30) herangezogen. Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Kempten (Allgäu) gem. Ziff. 5 der Förderrichtlinie des BMVI eine vorgeschaltete Markterkundung entsprechend 4 der NGA-RR durchzuführen und Netzbetreiber zur eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Stadt Kempten (Allgäu) bittet daher, zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen: 1. Beschreibung Zielgebiet Kempten (Allgäu) ist eine kreisfreie Stadt in der Region Allgäu im Regierungsbezirk Schwaben. Einwohner Stand: Gebietsfläche 63,28 km² Stand: Bevölkerungsdichte 1037 Einwohner je km² (abgeleitet) Wohnungen/Haushalte Stand: [Angaben laut Statistik kommunal 2014, Bayerisches Landesamt für Statistik] Das Kommunalgebiet beinhaltet 155 Ortsteile: 1 Kempten (Allgäu) 2 Adelharz 3 Ajen 4 Aschen 5 Atzenried Seite 1 von 8

2 6 Bachen 7 Bachtelmühle 8 Bachtelsteig 9 Bahnholz 10 Batzen 11 Bezachmühle 12 Binzenried 13 Birken 14 Bockarten 15 Borstadels 16 Breiten 17 Bremberg 18 Bucharts 19 Bühl 20 Bühls 21 Burkarts 22 Dolders 23 Dorns 24 Dottenried 25 Dreifaltigkeit 26 Eggen 27 Eich 28 Ellatsberg 29 Ellharten 30 Elmatried 31 Eppenried 32 Feigen 33 Felben 34 Greinats 35 Grub 36 Härtnagel 37 Härtnagel a.mariaberg 38 Hafenthal 39 Halden 40 Hasenbühl 41 Haslach 42 Haßberg 43 Haubensteig 44 Heiligkreuz 45 Hinterbach 46 Hinteregg Seite 2 von 8

3 47 Hinterholz 48 Hinterrottach 49 Hirschdorf 50 Hochstraß 51 Höflings 52 Hohenrad 53 Hub 54 Jägers 55 Johannisried 56 Kargen 57 Kaurus 58 Kindo 59 Klingen 60 Kniebos 61 Kollerbach 62 Kornangers 63 Lämmlings 64 Lauben o.d.bruck 65 Lauben u.d.bruck 66 Leinschwenden 67 Lenzfried 68 Letten 69 Leubas 70 Leupolz 71 Leupratsried 72 Lochbruck 73 Lotterberg 74 Lugemanns 75 Mariaberg 76 Mayrhof 77 Mollenmühle 78 Moos 79 Moosers 80 Motzen 81 Mühlbach 82 Neuhausen 83 Oberbühl 84 Obergrünenberg 85 Oberheggers 86 Oberried 87 Oberschmieden Seite 3 von 8

4 88 Oberwang 89 Oberwies 90 Oberwittleiters 91 Öschberg 92 Ohnholz 93 Prestlings 94 Rappenscheuchen 95 Rauhen 96 Reichelsberg 97 Reinharts 98 Reisachmühle 99 Reiters 100 Ried 101 Riederau 102 Ringlers 103 Rockhöflings 104 Rößlings 105 Rothkreuz 106 Rottach 107 Rottachmühle 108 Sankt Mang 109 Schatten 110 Schlatt 111 Schnattern 112 Schwabelsberg 113 Schwarzen 114 Seeangers 115 Segger 116 Seibäumen 117 Sommers 118 Stadtallmey 119 Stadtweiher 120 Staudach 121 Staudach b.mariaberg 122 Steig 123 Steinberg 124 Sterklings 125 Steufzgen 126 Stiftallmey 127 Stiftbleiche 128 Stockers Seite 4 von 8

5 129 Stöcken 130 Stölzlings 131 Stoffels 132 Stürmers 133 Tannach 134 Tannen 135 Thingers I u. II 136 Unterbühl 137 Untergrünenberg 138 Unterheggers 139 Unterried 140 Unterschmieden 141 Unterwang 142 Unterwies 143 Unterwittleiters 144 Ursulasried 145 Voglsang 146 Vorderhalden 147 Waldmanns 148 Wegflecken 149 Weidach 150 Weidachsmühle 151 Weihers 152 Wettmannsberg 153 Wies 154 Zollhaus 155 Zur Rottach Das Zielgebiet für ein beabsichtigtes Erschließungsvorhaben ist die gesamte Gebietskörperschaft Kempten. Laut Breitbandatlas des Bundes stehen im Zielgebiet folgende Technologien für die Breitbandversorgung von verschiedenen Anbietern bereit: (DSL, FTTH/B, CATV, LTE, HSDPA, WLAN/WiFi). Laut Breitbandatlas des Bundes sind Bandbreiten größer 30 Mbit/s für rund 35 % der Haushalte mit DSL, rund 83 % der Haushalte mit FTTH/B und rund 92 % der Haushalte mit Kabelnetz (CATV) verfügbar. Die aufgeführten Techniken können sich überlagern. (Breitband über Satellit nicht berücksichtigt). Für weitere Hinweise zur derzeitigen Breitbandversorgung in der Stadt Kempten (Allgäu) kann der Breitbandatlas des Bundes herangezogen werden. Für eine hinreichend genaue räumliche Abgrenzung von Ausbau- und Projektgebiet ist die Darstellung im Breitbandatlas des Bundes nicht ausreichend. Im Sinne des Leitfadens zu Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom (Stand Leitfaden: ) können nur haushaltscharfe Angaben von Up- und Seite 5 von 8

6 Download-Geschwindigkeiten direkt von den jeweiligen Anbietern akzeptiert werden (siehe Punkt 3). 2. Markterkundung Die Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur inklusive Mobilfunk und den innerhalb der kommenden 3 Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: a) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, die bereits mit NGAfähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt werden unter Benennung der bereits vorhandenen Up- und Download-Geschwindigkeiten. b) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, die bereits mit NGAfähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt werden unter Benennung der bereits vorhandenen Up- und Download-Geschwindigkeiten. c) Die Mitteilung von (Teil-)Bereichen im genannten Zielgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Mitteilung der Bereiche, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen (einschließlich Mobilfunk). 3. Zu liefernde Unterlagen Die Stellungnahme der Netzbetreiber müssen folgende Informationen enthalten: Sofern NGA-Netze vorhanden sind: a) Angaben zur vorhandenen Infrastruktur sowie technischen Lösungen (z.b. NGA- Netzfähigkeit, FTTB-Ausbaufähigkeit). Zusätzlich Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung, ggf. Verfügbarkeit symmetrischer Bandbreiten). b) Detaillierte geographische Gebietsinformationen der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene und der Angabe, welche Gebäude mit welchen Up- und Download-Geschwindigkeiten bereits versorgt werden, insbesondere hinsichtlich der Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden. c) Die NGA-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.b. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten). Der jeweilige Interessent hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Interessenten ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann Für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der kommenden 3 Jahre (inklusive Mobilfunk): Seite 6 von 8

7 a) Darstellung und Beschreibung der technischen Lösung seitens des Anbieters (grobes technisches Konzept) sowie Darstellung der voraussichtlichen technischen Verfügbarkeit nach Umsetzung inkl. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, ggf. Möglichkeit zur Entbündelung, ggf. Verfügbarkeit symmetrischer Bandbreiten) des Netzes. b) Die NGA-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft den zukünftigen flexiblen Ausbau zu FTTB/H nach Bedarf (z.b. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten). Der jeweilige Interessent hat zu erläutern, wie und in welchem Umfang er den Anforderungen nachkommen wird. Von den Interessenten ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann c) Quartalsweise gegliederter Zeitplan inklusive der Darstellung von Meilensteinen der Maßnahme. In einem entsprechend abzuschließenden Vertrag würden u. a. verschiedene Meilensteine vorgesehen, die innerhalb des zu regelnden Zeitraums erreicht werden müssen (z. B. Ausbau definierter Teilgebiete innerhalb bestimmter Fristen. Siehe dazu RN 65 inkl. Fußnote 80 der Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau, ABl. EU 2013/C 25/01 vom sowie 4 Absatz 3 NGA- RR). d Für den Nachweis der konkreten Ausbauabsicht ist eine verpflichtende, rechtsverbindliche Erklärung dieses Inhalts vom Entscheidungsbevollmächtigten vorzulegen (z. B. Geschäftsführerbeschluss). e) Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben. f) Meldebescheinigung sowie Bescheinigung der BNetzA über Einräumung von Wegerechten gem. 6, 69 TKG. g) Angaben zu Mindestbandbreiten am letzten Verteilpunkt der errichteten Infrastruktur (bspw. KVz bei FTTC) und beim endkundenseitigen Netzabschlussgerät (Modem/Router). h) Georeferenzierte kartographische Darstellung (in GIS oder CAD Formaten) der bereits vorhandenen und verfügbaren Netze. i) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen der nächsten, kommenden drei Jahre (inklusive Mobilfunk) bis auf Straßen- und Hausnummernebene und der Angabe, welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. j) Auskunft über den zu erwartenden Erschließungsgrad nach der Maßnahmen (z. B. Zahl der Gebäudeanschlüsse, geplanten Versorgungsgrad in Prozent der in einer zusammenhängenden Fläche verlegten Anschlüsse für Haushalte und Gewerbe mit Angabe der Download- und Upload-Geschwindigkeiten). k) Mitteilung darüber, ob der Aufbau des Netzes durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen oder eines bezuschussten Darlehens erfolgen wird (siehe 4 Absatz 2 NGA-RR). Seite 7 von 8

8 l) Nachweis über eine Finanzierungszusage oder ggf. eine rechtsverbindliche Eigenerklärung. m) Im Falle eines geplanten Kabelverzweiger-Ausbaus mittels Vectoring-Technik Angabe der Kabelverzweiger und Nachweis über den Eintrag der Ausbauplanung in die Vectoring-Liste, sowie Angabe des Eintragungszeitpunktes und des eingetragenen, spätesten Ausbauzeitpunktes. n) Im Falle eines bereits erfolgten Kabelverzweiger-Ausbaus mittels Vectoring-Technik Angabe der ausgebauten Kabelverzweiger und Nachweis über den Eintrag in die Vectoring-Liste. 4. Sonstiges Gemäß 4 Abs. 8 NGA-Rahmenregelung gilt: Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu." Kündigt ein Unternehmen im Rahmen dieser Markterkundung den Ausbau an, so wird die Stadt Kempten (Allgäu) eine rechtsverbindliche Zusage des Unternehmens i.s.d. 4 Abs. 10 NGA-Rahmenregelung verlangen sowie den Abschluss eines Ausbauvertrages über die zugesagten Ausbauziele, insbesondere die Meilensteine des geplanten Ausbaus im Zeitraum der nächsten drei Jahre. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung der Stellungnahme, ggf. der Zusage und des Ausbauvertrages entstehen, ist ausgeschlossen. Die Stellungnahme mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen (siehe Ziffer 3) sind spätestens bis zum :00 Uhr bei der Stadt Kempten (Allgäu) einzureichen. Etwaige Fragen zur Markterkundung sind an folgende Kontaktstelle zu richten: Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Z. Hd. Frau Cordula Muth Kronenstraße Kempten (Allgäu) Telefon: +49 (831) Telefax: +49 (831) cordula.muth@kempten.de Anlage 1: Kartographische Darstellung des Zielgebiets Seite 8 von 8

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