23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin)

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1 Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom , geändert zum (siehe jeweilige Fußnoten) 23.2 Facharzt / Fachärztin für Pathologie (Pathologe / Pathologin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung im Gebiet die Erlangung der Facharztkompetenz Pathologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Weiterbildungszeit: 72 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon 1-24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet Pathologie und - 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu - 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präparations- und Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik - der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von Leichen - der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Gebieten der Medizin - der diagnostischen Zytopathologie - der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung - der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: - Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation - histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich Dermatohistologie sowie Schnellschnittuntersuchungen - zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie - molekularpathologische Untersuchungen, insbesondere DNA- und RNA-Analysen 1 eingefügt

2 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/ Pathologie Weiterbildungsinhalte in der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präparations- und Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen Diagnostik Datum / Unterschrift des der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von Leichen der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Gebieten der Medizin der diagnostischen Zytopathologie der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung

3 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/ Pathologie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und Dokumentation histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten einschließlich Dermatohistologie sowie molekularpathologische Untersuchungen, insbesondere DNAund RNA-Analysen Schnellschnittuntersuchungen 500 zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie, davon zytopathologische Untersuchungen aus der gynäkologischen Exfoliativzytologie Richtzahl von 200 auf 150 gesenkt 3 Unter-Spiegelstrich eingefügt

4 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/4 23. Basisweiterbildung Pathologie Weiterbildungsinhalte in den Inhalten der Weiterbildung gemäß 5 Abs. 4 der Weiterbildungsordnung der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen 4 Datum / Unterschrift des der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließlich bioptischer Schnellschnittuntersuchungen den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, insbesondere Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der Zytogenetik der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen 4 Spiegelstrich eingefügt

5 Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/4 23. Basisweiterbildung Pathologie Weiterbildungsinhalte in Datum / Unterschrift des der fotografischen Dokumentation der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, der Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließlich der Durchführung von klinischpathologischen Konferenzen

6 Name, Vorname: Geburtsdatum: 23. Gebiet Pathologie Definition: Das Gebiet Pathologie umfasst die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die morphologiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte. Weiterbildungsziel: Ziele der Weiterbildung im Gebiet Pathologie ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 23.1 oder 23.2 nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 23.1 und 23.2: Weiterbildungszeit : 24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 6 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen in - der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen 5 - der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer Auswertungen - der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung - der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließlich bioptischer Schnellschnittuntersuchungen - den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der Zytogenetik - der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen - der fotografischen Dokumentation - der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, der Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließlich der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen 5 Spiegelstrich eingefügt

7 Name, Vorname: Geburtsdatum: Dokumentation des jährlichen Gespräches in (der Bezeichnung): 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom "Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen." Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift/Stempel des/der Ermächtigten Unterschrift des/der Assistenz-Arztes/Ärztin

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