Sammlung betrieblicher Vorschriften, Anlage 20. Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH
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- Dennis Becker
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1 Betriebliche Anweisungen zum Einsatz von Zweiwegefahrzeugen auf den Strecken der RISS GmbH Dauer-Betra Nr. 400/0 Dauer-Betra Nr. 300/0 Dauer-Betra Nr. 500/0 Dauer-Betra Nr. 600/0 Dauer-Betra Nr. 700/0 Strecke 1a Stollberg/Sachs Abzw Altchemnitz Strecke 1b Abzw Altchemnitz Chemnitz Süd Strecke 2 Stollberg/Sachs St. Egidien Strecke 3 Hainichen Niederwiesa Strecke 4 Nossen Freiberg/Sachs 1 Ber. 31, gültig ab
2 Dauer-Betra 400/0 Diese Betriebliche Anweisung regelt den Einsatz von Zweiwegefahrzeugen. Sie gilt ausschließlich auf der Strecke 1a (Stollberg (Sachs) Abzw Altchemnitz) und nur für den unter Pkt. 4 benannten und gesondert eingewiesenen Mitarbeiterkreis 1. Lage der Baustelle: 1.1 Lageplan/ -skizze: entfällt 1.2 Bf Stollberg/Sachs, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Pfaffenhain, von km 16,975 (Ra 10) bis km 17,239 (Sig 1F) 1.3 Streckengleis Stollberg/Sachs Pfaffenhain, 1.4 Bf Pfaffenhain, von Sig 2A bis Sig 2F (gesamt), 1.5 Streckengleis Pfaffenhain Neukirchen - Klaffenbach, 1.6 Bf Neukirchen - Klaffenbach, von Sig. 3A bis Sig 3F (gesamt) 1.7 Streckengleis Neukirchen-Klaffenbach Abzw Altchemnitz (Sig 4F / Sig 4G) 2. Arbeitszeit, Gleissperrung, Abschalten der Oberleitung: 2.1 Arbeitszeit: wie Gleissperrung 2.2 Bf Stollberg/Sachs, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Pfaffenhain, von km 16,975 (Ra 10) bis km 17,239 (Sig. 1F) 2.3 Streckengleis Stollberg/Sachs Pfaffenhain, von km 17,239 (Sig F) bis km 22,774 (Sig 2A), 2.4 Bf Pfaffenhain, von Sig 2A bis Sig 2F (gesamt), 2.5 Streckengleis Pfaffenhain Neukirchen - Klaffenbach, von km 23,537 (Sig 2F) bis km 28,334 (Sig. 3A), 2.6 Bf Neukirchen - Klaffenbach, von Sig. 3A bis Sig 3F (gesamt), 2.7 Streckengleis Neukirchen - Klaffenbach Abzw Altchemnitz (Sig 4F / Sig 4G/ Sig 4A) Diese Betriebliche Anweisung kann jederzeit durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 in Kraft gesetzt werden und gilt nur dann. 2 Ber. 31, gültig ab
3 Die gesperrten Gleise sind auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. Die Oberleitung ist bei Bedarf durch den Verantwortlichen für Bahnerden/Schaltantragsteller/Schaltberechtigten gem. Pkt. 4.5 abzuschalten und zu erden. 3. Geschwindigkeiten: Die größte zulässige Geschwindigkeit im Baugleis beträgt 40 km/h (siehe hierzu Punkt 5.). 4. Zuständige / verantwortliche Personen: 4.1 Für betriebsdienstliche Regelungen ist zuständig: Zl Stollberg/Sachs Tel.: / Fax: / Mobil: 0173 / Technischer Berechtigter**: Herr Küttner, Bahnmeister Mobil: 0173 / , 4.3 Verantwortlicher Leit- und Sicherungstechnik**: Herr Kühnert, Signalmeister Mobil: 0173 / , Herr Löschner, Signalmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Tf**: Herr Hein, Tf Mobil: 0173 / , oder anderer RISS-Mitarbeiter/ggf. als Lotse 4.5 Verantwortlicher für Bahnerden/Schaltantragsteller/Schaltberechtigter**: Herr Schönfelder, Elektrotechn. Fachkraft: Mobil: 0173 / ** Die Namen der zuständigen/verantwortlichen Personen sowie deren Rufnummern müssen dem Zl Stollberg/Sachs jederzeit namentlich bekannt sein. 5. Anordnungen für den Betriebsdienst: Auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt sperrt der Zl die Gleisabschnitte gemäß Pkt Die Sperrung der einzelnen Abschnitte erfolgt nach den Bestimmungen der FV-NE 26 (2, 8). Die gesperrten Bfe und Streckengleise sind innerhalb der Zugleitstrecke durch den zuständigen Zl Stollberg/Sachs auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. Wärterhaltscheiben sind grundsätzlich nicht aufzustellen. Die Zuglenkung ist während des Einsatzes des UNIMOG auszuschalten. Alle Signale im Baugleis behalten ihre Gültigkeit. Entgegen den Festlegungen des allgemeinen betrieblichen Vorschriften- / Regelwerks werden ausschließlich im Rahmen der Gültigkeit dieser Betra sämtliche Fahrten mit der größtmöglichen Sicherheit d. h. mit voller Fahrstraßen-/ Signalbedienung (trotz Rangierfahrten im Baugleis) durchgeführt. 3 Ber. 31, gültig ab
4 Der Technische Berechtigte gem. Pkt kann im Einzelfall hiervon abweichende Regelungen beantragen ihm obliegt die Entscheidung über die Art der Sicherung der Fahrten (Bedienung Fahrstraßen/Hauptsignale ja/nein). Sämtliche Arbeiten dürfen erst nach Zustimmung durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt begonnen werden, das Ende der Arbeiten ist dem Technischen Berechtigten unaufgefordert anzuzeigen. Fahrten in/aus dem Baugleis sowie das Ein- und Ausgleisen der Zweiwegefahrzeuge dürfen erst nach Zustimmung des Technischen Berechtigten gemäß Abschnitt 4.2 erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass Gleisschaltmittel (Achszähler, PZB - Magnete, Schaltschleifen) nicht beschädigt werden. Werden Anbaugeräte in Verbindung mit dem hydraulisch betätigten Ausleger unter der Oberleitung verwendet, ist stets die Hub- bzw. Drehwerksbegrenzung zu verwenden. Nach Ende der Arbeiten bestätigt der Technische Berechtigte dem Zl Stollberg/Sachs, dass die gesperrten Gleisabschnitte nach Pkt wieder frei und befahrbar sind (einschließlich Regellichtraum), ggf. die Erdungsvorrichtungen entfernt wurden und die Oberleitung eingeschaltet werden kann. Der zuständige Zl Stollberg/Sachs hebt nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) durch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise innerhalb der Zugleitstrecke gem. Pkt auf. Nachweis sämtlicher Meldungen im Fernsprechbuch bzw. im Meldebuch. 6. Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb: Es gilt auf den durch RISS GmbH betriebenen Strecken das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschrift en, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VBG Branche ÖPNV/Bahnen, insbesondere die DGUV Vorschrift 73 (BGV D 30) Schienenbahnen DGUV Vorschrift 77, 78 (BGV D 33) Arbeiten im Bereich von Gleisen 7. Verteiler: gem. Verteiler SbV EIU RISS GmbH 4 Ber. 31, gültig ab
5 Dauer-Betra 300/0 Diese Betriebliche Anweisung regelt den Einsatz von Zweiwegefahrzeugen. Sie gilt ausschließlich auf der Strecke 1b (Abzweig Altchemnitz Chemnitz Süd) und nur für den unter Pkt. 4 benannten und gesondert eingewiesenen Mitarbeiterkreis. 1. Lage der Baustelle: 1.1 Lageplan/ -skizze: entfällt 1.2 Streckengleis Abzw Altchemnitz (Höhe Sig. 4F) Chemnitz Süd 2. Arbeitszeit, Gleissperrung, Abschalten der Oberleitung: 2.1 Arbeitszeit: wie Gleissperrung 2.2 Streckengleis Abzw Altchemnitz (Höhe Sig. 4F) Chemnitz Süd Diese Betriebliche Anweisung kann jederzeit durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 in Kraft gesetzt werden und gilt nur dann. Die gesperrten Gleise sind auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. 3. Geschwindigkeiten: Die größte zulässige Geschwindigkeit im Baugleis beträgt 40 km/h (siehe hierzu Punkt 5.). 4. Zuständige / verantwortliche Personen: 4.1 Für betriebsdienstliche Regelungen ist zuständig Zl Stollberg/Sachs Tel.: / Fax: / Mobil: 0173 / Technischer Berechtigter** Herr Küttner, Bahnmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Leit- und Sicherungstechnik** Herr Kühnert, Signalmeister Mobil: 0173 / , Herr Löschner, Signalmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Tf** Herr Hein, Tf Mobil: 0173 / **Die Namen der zuständigen/verantwortlichen Personen sowie deren Rufnummern müssen dem Zl Stollberg/Sachs jederzeit namentlich bekannt sein. 5 Ber. 31, gültig ab
6 5. Anordnung für den Betriebsdienst: Auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt sperrt der Zl die Gleisabschnitte innerhalb der Zugleitstrecke gemäß Pkt. 2.2 gemäß den Bestimmungen der FV-NE 26 (2). Das gesperrte Streckengleis sind innerhalb der Zugleitstrecke durch den zuständigen Zl Stollberg/Sachs auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären (für die Zeit der Dienstruhe muss bei absehbaren Schneeräumfahrten die Sperrung/Erklärung zum Baugleis vor Dienstende des Fdl Chemnitz Süd erfolgen). Auf das Aufstellen von Wärterhaltscheiben wird verzichtet, sämtliche Signale im Baugleis sind gültig. Die Zuglenkung am Sig. 4F ist auszuschalten. Eine Vorbeifahrt an den Hauptsignalen darf nur nach Zustimmung durch den Zl erfolgen. Sämtliche Arbeiten dürfen erst nach Zustimmung durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt begonnen werden, das Ende der Arbeiten ist dem Technischen Berechtigten unaufgefordert anzuzeigen. Fahrten in/aus dem Baugleis sowie das Ein- und Ausgleisen der Zweiwegefahrzeuge dürfen erst nach Zustimmung des Technischen Berechtigten gemäß Abschnitt 4.2 erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass Gleisschaltmittel (Achszähler, PZB - Magnete, Schaltschleifen) nicht beschädigt werden. Nach Ende der Arbeiten bestätigt der Technische Berechtigte dem Zl Stollberg/Sachs, dass die gesperrten Gleisabschnitte nach Pkt. 2.2 wieder frei und befahrbar sind (einschließlich Regellichtraum). Der zuständige Zl hebt nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) durch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise innerhalb der Zugleitstrecke gem. Pkt. 2.2 auf. Nachweis sämtlicher Meldungen im Fernsprechbuch bzw. im Meldebuch. 6 Ber. 31, gültig ab
7 6. Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb: Es gilt auf den durch RISS GmbH betriebenen Strecken das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VBG Branche ÖPNV/Bahnen, insbesondere die DGUV Vorschrift 73 (BGV D 30) DGUV Vorschrift 77, 78 (BGV D 33) Schienenbahnen Arbeiten im Bereich von Gleisen 7. Verteiler: gem. Verteiler SbV EIU RISS GmbH 7 Ber. 31, gültig ab
8 Dauer-Betra 500/0 Diese Betriebliche Anweisung regelt den Einsatz von Zweiwegefahrzeugen. Sie gilt ausschließlich auf der Strecke 2 (Stollberg (Sachs) St. Egidien) und nur für den unter Pkt. 4 benannten und gesondert eingewiesenen Mitarbeiterkreis 1. Lage der Baustelle: 1.1 Lageplan/ -skizze: entfällt 1.2. Bf Stollberg/Sachs, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Neuoelsnitz, von km 0,728 (Ra 10) bis km 0,992 (Sig. 1G) 1.3. Streckengleis Stollberg/Sachs Neuoelsnitz 1.4. Bf Neuoelsnitz, von km 5,090 (Sig Ne 1) bis km 5,900 (bis Ne 1) (gesamt) 1.5. Streckengleis Neuoelsnitz Oelsnitz (Erzgeb) 1.6. Bf Oelsnitz (Erzgeb), von km 9,055 (Sig Ne1) bis km 10,350 (Sig Ne 1) (gesamt) 1.7. Streckengleis Oelsnitz (Erzgeb) Lichtenstein (Sachs) 1.8. Bf Lichtenstein (Sachs), von km 15,183 (Sig Ne 1) bis km 16,000 (Sig Ne 1) 1.9. Streckengleis Lichtenstein (Sachs) St. Egidien 1.10.Bf St. Egidien, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Lichtenstein (Sachs), von km 19,051 (Sig 67C) bis km 19,429 (Ra 10) 2. Arbeitszeit, Gleissperrung, Abschalten der Oberleitung: 2.1 Arbeitszeit: wie Gleissperrung 2.2 Bf Stollberg/Sachs, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Neuoelsnitz, von km 0,728 (Ra 10) bis km 0,992 (Sig. 1G) 2.3 Streckengleis Stollberg/Sachs Neuoelsnitz 2.4 Bf. Neuoelsnitz, von km 5,090 (Sig Ne 1) bis km 5,900 (Sid Ne 1) (gesamt) 2.5 Streckengleis Neuoelsnitz Oelsnitz (Erzgeb) 2.6 Bf Oelsnitz (Erzgeb), von km 9,055 (Sig Ne1) bis km 10,350 (Sig Ne 1) (gesamt) 2.7 Streckengleis Oelsnitz (Erzgeb) Lichtenstein (Sachs) 2.8 Bf. Lichtenstein (Sachs), von km 15,183 (Sig Ne 1) bis km 16,000 (Sig Ne 1) 2.9 Streckengleis Lichtenstein (Sachs) St. Egidien 2.10 Bf St. Egidien, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Lichtenstein (Sachs), von km 19,051 (Sig 67C) bis km 19,429 (Ra 10) 8 Ber. 31, gültig ab
9 Diese Betriebliche Anweisung kann jederzeit durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 in Kraft gesetzt werden und gilt nur dann. Die gesperrten Gleise sind auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. 3. Geschwindigkeiten: 3.1. in den Abschnitten gem. Pkt : 40 km/h 3.2. im Abschnitt gem. Pkt. 2.10: 20 km/h 4. Zuständige / verantwortliche Personen: 4.1 Für betriebsdienstliche Regelungen ist zuständig: Zl Stollberg/Sachs Tel.: / Fax: / Mobil: 0173 / Technischer Berechtigter**: Herr Küttner, Bahnmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Leit- und Sicherungstechnik**: Herr Löschner, Signalmeister Mobil: 0173 / Herr Kühnert, Signalmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Tf** Herr Hein, Tf Mobil: 0173 / **Die Namen der zuständigen/verantwortlichen Personen sowie deren Rufnummern müssen dem Zl Stollberg/Sachs jederzeit namentlich bekannt sein. 5. Anordnung für den Betriebsdienst: Auf Antrag des Technischen Berechtigten sperrt der Zl Stollberg/Sachs die Gleisabschnitte gemäß Pkt Die Sperrung der einzelnen Abschnitte erfolgt gem. FV-NE 26 (2, 8). Die gesperrten Bfe und Streckengleise sind innerhalb der Zugleitstrecke durch den zuständigen Zl auf Antrag des Technischen Berechtigten zum Baugleis zu erklären. Auf Antrag des Technischen Berechtigten gemäß Pkt.4.2 sperrt der özf DZW 1 im Bf St. Egidien das Ein- und Ausfahrgleis aus/in Richtung Lichtenstein (Sachs) von ESig 67C in km 19,051 bis km 19,429 (Ra 10) gem. Ril Das gesperrte Ein- und Ausfahrgleis im Bf St. Egidien aus/in Richtung Lichtenstein (Sachs) ist durch den özf DFR 1 auf Antrag des Technischen Berechtigten zum Baugleis zu erklären. Bei Sperrung gem. Pkt ist in Höhe Ra 10 (km 19,429) eine doppelseitige Wärterhaltscheibe aufzustellen. Sämtliche Signale im Baugleis sind gültig. Eine Vorbeifahrt an den Hauptsignalen darf nur nach Zustimmung des zuständigen 9 Ber. 31, gültig ab
10 Zl Stollberg/Sachs / özf DZW 1 erfolgen. Die Arbeiten dürfen erst nach Zustimmung durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 begonnen werden, das Ende der Arbeiten ist dem Technischen Berechtigten unaufgefordert anzuzeigen. Die Fahrten in das/aus dem Baugleis sowie das Ein- und Ausgleisen des Zweiwegefahrzeuges darf erst nach Zustimmung durch den zuständigen Zl erfolgen. Die beabsichtigte Ein- / Ausgleisstelle ist vorher zwischen zuständigen Zl und Technischen Berechtigten gem. Pkt abzustimmen. Das Aus- und Eingleisen im Bf St. Egidien ist untersagt Räumfahrten von Lichtenstein/Sachs nach St. Egidien fahren nach Einfahrt in den Bf St. Egidien (nach Zustimmung durch den özf DZW 1) rückwärts bis zur AWANST Lichtenstein Gewerbegebiet Am Auersberg und drehen dort. Fahrten in das Baugleis vom Bf St. Egidien aus (ohne Sperrung des Ein- und Ausfahrgleises aus/in Ri. Lichtenstein (Sachs): Für Rangierfahrten, die in das Baugleis (Streckengleis Lichtenstein (Sachs) St. Egidien) fahren, gilt Signal Ra 10 in km 19,429 (Ausfahrgleis in Ri Lichtenstein (Sachs) nicht (Ril ). Es ist bei Einsatz des Zweiwegefahrzeuges sicherzustellen, dass Gleisschaltmittel (Achszähler, PZB - Magnete, Schaltschleifen) nicht beschädigt werden. Nach Ende der Arbeiten bestätigt der Technische Berechtigte gem. Pkt. 4.2 dem Zl Stollberg/Sachs, dass die gesperrten Gleisabschnitte nach Pkt wieder frei und befahrbar sind (einschließlich Regellichtraum). Der zuständige Zl hebt nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) durch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise innerhalb der Zugleitstrecke gem. Pkt auf. Der Technische Berechtigte meldet dem zuständigen özf DZW 1 die Beendigung der Arbeiten sowie das Freisein und die Befahrbarkeit (einschließlich Regellichtraum) der gem. Pkt gesperrten Gleise im Bf St. Egidien. Der özf DZW 1 hebt im Bf St. Egidien nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises durch den Technischen Berechtigten die Sperrung des Ein- und Ausfahrgleis in/aus Richtung Lichtenstein (Sachs) von ESig 67C in km 19,051 bis km 19,429 (Ra 10). Nachweis sämtlicher Meldungen im Fernsprechbuch bzw. im Meldebuch. 6. Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb: Es gilt auf den durch RISS GmbH betriebenen Strecken das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschrift en, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VBG Branche ÖPNV/Bahnen, insbesondere die DGUV Vorschrift 73 (BGV D 30) Schienenbahnen DGUV Vorschrift 77, 78 (BGV D 33) 7. Verteiler: Arbeiten im Bereich von Gleisen gem. Verteiler SbV EIU RISS GmbH 10 Ber. 31, gültig ab
11 Dauer-Betra 600/0 Diese Betriebliche Anweisung regelt den Einsatz von Zweiwegefahrzeugen. Sie gilt ausschließlich auf der Strecke 3 (Hainichen - Niederwiesa) und nur für den unter Pkt. 4 benannten und gesondert eingewiesenen Mitarbeiterkreis 1. Lage der Baustelle: 1.1 Lageplan/ -skizze: entfällt 1.2 Bf. Hainichen, von Gleisendabschluss in km 19,695 bis km 20,495 (Sig Ne 1) 1.3 Streckengleis Hainichen Frankenberg (Sachs) 1.4 Bf Frankenberg (Sachs), von km 28,140 (Sig A) bis km 29,499 (Sig K) (gesamt) 1.5 Streckengleis Frankenberg (Sachs) - Niederwiesa 1.6 Bf Niederwiesa, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Frankenberg (Sachs), von km 36,685 (Sig 59B) bis km 36,810 (W 59W01) 2. Arbeitszeit, Gleissperrung, Abschalten der Oberleitung: 2.1 Arbeitszeit: wie Gleissperrung 2.2. Bf Hainichen, von Gleisendabschluss in km 19,695 bis km 20,495 (Sig Ne 1) 2.3 Streckengleis Hainichen Frankenberg (Sachs) 2.4 Bf Frankenberg (Sachs), von km 28,140 (Sig A) bis km 29,499 (Sig K) (gesamt) 2.5 Streckengleis Frankenberg (Sachs) - Niederwiesa 2.6 Bf Niederwiesa, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Frankenberg (Sachs), von km 36,685 (Sig 59B) bis km 36,810 (W 59W01) Diese Betriebliche Anweisung kann jederzeit durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 in Kraft gesetzt werden und gilt nur dann. Die gesperrten Gleise sind auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. 3. Geschwindigkeiten: 3.1. in den Abschnitten gem. Pkt : 40 km/h 3.2. im Abschnitt gem. Pkt. 2.6: 20 km/h 11 Ber. 31, gültig ab
12 4. Zuständige / verantwortliche Personen: 4.1 Für betriebsdienstliche Regelungen ist zuständig: Zl Frankenberg (Sachs) Tel.: / Fax: / Mobil: 0173 / Technischer Berechtigter**: Herr Küttner, Bahnmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Leit- und Sicherungstechnik**: Herr Löschner, Signalmeister Mobil: 0173 / Herr Kühnert, Signalmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Tf**: Herr Hein, Tf Mobil: 0173 / **Die Namen der zuständigen/verantwortlichen Personen sowie deren Rufnummern müssen dem Zugleiter Stollberg (Sachs) jederzeit namentlich bekannt sein. 5. Anordnung für den Betriebsdienst: Auf Antrag des Technischen Berechtigten sperrt der Zl Frankenberg (Sachs) die Gleisabschnitte gemäß Pkt Die Sperrung der einzelnen Abschnitte erfolgt gem. FV-NE 26 (2, 8). Die gesperrten Bfe und Streckengleise sind innerhalb der Zugleitstrecke durch den zuständigen Zl Frankenberg (Sachs) auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 zum Baugleis zu erklären. Auf Antrag des Technischen Berechtigten gemäß Pkt.4.2 sperrt der özf DFR 2 im Bf Niederwiesa das Ein- und Ausfahrgleis aus/in Ri Frankenberg (Sachs) von ESig 59B bis km 36,810 (W 59W01) gem. Ril Das gesperrte Ein- und Ausfahrgleis im Bf Niederwiesa aus/in Ri Frankenberg (Sachs) ist durch den özf DFR 2 auf Antrag des Technischen Berechtigten zum Baugleis zu erklären. Bei Sperrung gem. Pkt ist in Spitze W 59W01 (km 36,810) eine doppelseitige Wärterhaltscheibe aufzustellen. Sämtliche Signale im Baugleis sind gültig. Eine Vorbeifahrt an den Hauptsignalen darf nur nach Zustimmung durch den zuständigen Fdl/Zl erfolgen. Alle Arbeiten dürfen erst nach Zustimmung durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 begonnen werden, das Ende der Arbeiten ist dem Technischen Berechtigten unaufgefordert anzuzeigen. 12 Ber. 31, gültig ab
13 Die Fahrt in das/aus dem Baugleis sowie das Ein- und Ausgleisen von Zweiwegefahrzeugen darf erst nach Zustimmung des Technischen Berechtigten gemäß Abschnitt 4.2 erfolgen die Ein- und Ausgleisstellen sind durch den Technischen Berechtigten mit dem zuständigen Fdl / Zl abzustimmen. Fahrten in das Baugleis vom Bf Niederwiesa aus (mit Sperrung des Ein- und Ausfahrgleises aus/in Ri. Frankenberg (Sachs): Für Rangierfahrten, die in das Baugleis (Streckengleis Frankenberg (Sachs) Niederwiesa) fahren, gilt Sperrsignal 59L205Y (Ausfahrgleis in Ri Frankenberg (Sachs). Es ist bei Einsatz von Zweiwegefahrzeugen sicherzustellen, dass Gleisschaltmittel (Achszähler, PZB - Magnete, Schaltschleifen) nicht beschädigt werden. Nach Ende der Arbeiten bestätigt der Technische Berechtigte dem Zl Frankenberg (Sachs), dass die gesperrten Gleisabschnitte nach Pkt wieder frei und befahrbar sind (einschließlich Regellichtraum). Der Zl Frankenberg (Sachs) hebt nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) durch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise innerhalb der Zugleitstrecke gem. Pkt auf. Der Technische Berechtigte meldet dem özf DFR 2 die Beendigung der Arbeiten sowie das Freisein und die Befahrbarkeit der unter Pkt gesperrten Gleise im Bf Niederwiesa. Der özf DFR 2 hebt im Bf Niederwiesa nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt die Sperrung des Ein- und Ausfahrgleis aus/in Ri Frankenberg (Sachs) von ESig 59B in km 36,685 bis km 36,810 (W 59W01) gem. Pkt. 2.6 auf. Nachweis sämtlicher Meldungen im Fernsprechbuch bzw. im Meldebuch. 6. Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb: Es gilt auf den durch RISS GmbH betriebenen Strecken das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VBG Branche ÖPNV/Bahnen, insbesondere die DGUV Vorschrift 73 (BGV D 30) DGUV Vorschrift 77, 78 (BGV D 33) Schienenbahnen Arbeiten im Bereich von Gleisen 7. Verteiler: gem. Verteiler SbV EIU RISS GmbH 13 Ber. 31, gültig ab
14 Dauer-Betra 700/0 Diese Betriebliche Anweisung regelt den Einsatz von Zweiwegefahrzeugen. Sie gilt ausschließlich auf der Strecke 4 (Nossen Freiberg/Sachs) und nur für den unter Pkt. 4 benannten und gesondert eingewiesenen Mitarbeiterkreis 1. Lage der Baustelle: 1.1 Lageplan/ -skizze: entfällt 1.2 Bf Nossen, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg, von km 0,675 (Ra 10) bis km 0,960 (ESig A) 1.3 Streckengleis Nossen - Großvoigtsberg 1.4 Bf Großvoigtsberg, von km 9,770 (Sig Ne 1) bis km 10,880 (Sig Ne 1) (gesamt) 1.5 Streckengleis Großvoigtsberg Freiberg (Sachs) 1.6 Bf Freiberg (Sachs), Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg, von km 22,870 (Sig 55G) bis km 23,170 (Ra 10) 2. Arbeitszeit, Gleissperrung: 2.1 Arbeitszeit: wie Gleissperrung 2.2 Bf Nossen, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg, von km 0,675 (Ra 10) bis km 0,960 (ESig. A) 2.3 Streckengleis Nossen - Großvoigtsberg 2.4 Bf Großvoigtsberg, von km 9,770 (Sig Ne 1) bis km 10,880 (Sig Ne 1) (gesamt) 2.5 Streckengleis Großvoigtsberg Freiberg (Sachs) 2.6 Bf Freiberg/Sachs, Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg, von km 22,870 (Sig 55G) bis km 23,170 (Ra 10) Diese Betriebliche Anweisung kann jederzeit durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 in Kraft gesetzt werden und gilt nur dann. Die gesperrten Gleise sind auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt zum Baugleis zu erklären. 3. Geschwindigkeiten: 3.1. in den Abschnitten gem. Pkt : 40 km/h 3.2. in den Abschnitten gem. Pkt und 2.6.: 20 km/h 14 Ber. 31, gültig ab
15 4. Zuständige / verantwortliche Personen: 4.1 Für betriebsdienstliche Regelungen ist zuständig: Zl Frankenberg (Sachs) Tel.: / Fax: / Mobil: 0173 / Fdl Nossen (für Sperrung Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg) Tel.: 0151/ Fax: / özf DFR 1 (für Sperrung Ein- und Ausfahrgleis von/nach Großvoigtsberg) Tel.: 0341 / Fax: 0341 / Technischer Berechtigter** Herr Küttner, Bahnmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Leit- und Sicherungstechnik Herr Löschner, Signalmeister Mobil: 0173 / Herr Kühnert, Signalmeister Mobil: 0173 / Verantwortlicher Tf** Herr Hein, Tf Mobil: 0173 / **Die Namen der zuständigen/verantwortlichen Personen sowie deren Rufnummern müssen dem zuständigen Zl jederzeit namentlich bekannt sein. 5. Anordnung für den Betriebsdienst: Auf Antrag des Technischen Berechtigten gemäß Pkt.4.2 sperrt der Zl Frankenberg (Sachs) die unter Pkt genannten Abschnitte gem. FV-NE 26 (2), (8) innerhalb der Zugleitstrecke. Die gesperrten Bfe und Streckengleise sind innerhalb der Zugleitstrecke durch den Zl Frankenberg (Sachs) auf Antrag des Technischen Berechtigten zum Baugleis zu erklären. Auf Antrag des Technischen Berechtigten gemäß Pkt.4.2 sperrt der Fdl Nossen im Bf Nossen das Ein- und Ausfahrgleis aus/in Ri Großvoigtsberg von Höhe Ra 10 bis ESig A gem. FV-NE 26 (2), (8). Das gesperrte Ein- und Ausfahrgleis im Bf Nossen aus/in Ri Großvoigtsberg ist durch den Fdl Nossen auf Antrag des Technischen Berechtigten gem Pkt. 4.2 zum Baugleis zu erklären. Auf Antrag des Technischen Berechtigten gemäß Pkt.4.2 sperrt der özf DFR 1 im Bf Freiberg (Sachs) das Ein- und Ausfahrgleis aus/in Ri Großvoigtsberg von Höhe Ra 10 bis Sig 55G gem. Ril Das gesperrte Ein- und Ausfahrgleis im Bf Freiberg (Sachs) aus/in Ri Großvoigtsberg ist durch den özf DFR 1 auf Antrag des Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 zum Baugleis zu erklären. 15 Ber. 31, gültig ab
16 Wärterhaltscheiben (doppelseitig) sind aufzustellen: - bei Sperrung gem. Pkt. 2.2.: Bf Nossen Höhe Ra 10 (km 0,675) - bei Sperrung gem. Pkt. 2.6.: Bf Freiberg/Sachs Höhe Spitze W 55W72 Sämtliche Signale im Baugleis sind gültig. Eine Vorbeifahrt an den Hauptsignalen darf nur nach Zustimmung durch den jeweils zuständigen Fdl / Zl erfolgen. Der Technische Berechtigte gem. Pkt. 4.2 meldet dem Zl Frankenberg (Sachs) die Beendigung der Arbeiten sowie das Freisein und die Befahrbarkeit (einschließlich Regellichtraum) der unter Pkt gesperrten Bfe und Streckengleise innerhalb der Zugleitstrecke. Diese Meldung darf erst abgegeben werden, wenn alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind. Der Zl Frankenberg (Sachs) hebt nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises (einschließlich Regellichtraum) durch den Technischen Berechtigten die Sperrung der Gleise innerhalb der Zugleitstrecke gem. Pkt auf. Der Technische Berechtigte gem. Pkt. 4.2 meldet dem zuständigen Fdl Nossen die Beendigung der Arbeiten sowie das Freisein und die Befahrbarkeit der unter Pkt. 2.2 gesperrten Gleise im Bf Nossen. Der Fdl Nossen hebt im Bf Nossen nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises durch den Technischen Berechtigten die Sperrung des Ein- und Ausfahrgleis in/aus Ri Großvoigtsberg von Höhe Ra 10 in km 0,675 bis Höhe ESig A in km 0,960 gem. Pkt. 2.2 auf. Der Technische Berechtigte meldet dem zuständigen özf DFR 1 die Beendigung der Arbeiten sowie das Freisein und die Befahrbarkeit der unter Pkt. 2.6 gesperrten Gleise im Bf Freiberg (Sachs). Der özf DFR 1 hebt im Bf Freiberg (Sachs) nach Eingang der Meldung über das Freisein und die Befahrbarkeit des Baugleises durch den Technischen Berechtigten die Sperrung des Ein- und Ausfahrgleis in/aus Ri Großvoigtsberg von Höhe Ra 10 bis Sig 55G in km 22,870 gem. Pkt. 2.6 auf. Sämtliche Arbeiten dürfen erst nach Zustimmung durch den Technischen Berechtigten gem. Pkt. 4.2 begonnen werden, das Ende der Arbeiten ist dem Technischen Berechtigten unaufgefordert anzuzeigen. Fahrten in/aus dem Baugleis sowie das Ein- und Ausgleisen der Zweiwegefahrzeuge dürfen erst nach Zustimmung des Technischen Berechtigten gemäß Abschnitt 4.2 erfolgen. Ein- und Ausgleisstellen der Zweiwegefahrzeuge sind durch den Technischen Berechtigten mit dem zuständigen Fdl / Zugleiter abzustimmen. Fahrten in das Baugleis vom Bf Nossen aus (ohne Sperrung des Ein- und Ausfahrgleises aus/in Ri Großvoigtsberg: Für Rangierfahrten, die in das Baugleis (Streckengleis Nossen Großvoigtsberg) fahren, gilt Signal Ra 10 in km 0,675 (Ausfahrgleis in Ri Großvoigtsberg) nicht. Fahrten in das Baugleis vom Bf Freiberg (Sachs) aus: (ohne Sperrung des Ein- und Ausfahrgleises aus/in Ri Großvoigtsberg): Für Rangierfahrten, die in das Baugleis (Streckengleis Großvoigtsberg Freiberg (Sachs) fahren, gilt Signal Ra 10 in km 23,170 (Ausfahrgleis Ri Großvoigtsberg) nicht (Ril ). Es ist bei Einsatz von Zweiwegefahrzeugen sicherzustellen, dass Gleisschaltmittel (Achszähler, PZB - Magnete, Schaltschleifen) nicht beschädigt werden. Nachweis sämtlicher Meldungen im Fernsprechbuch bzw. im Meldebuch! 16 Ber. 31, gültig ab
17 6. Sicherung der Beschäftigten gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb: Es gilt auf den durch RISS GmbH betriebenen Strecken das Unfallverhütungsregelwerk, bestehend aus Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der VBG Branche ÖPNV/Bahnen, insbesondere die DGUV Vorschrift 73 (BGV D 30) DGUV Vorschrift 77, 78 (BGV D 33) Schienenbahnen Arbeiten im Bereich von Gleisen 7. Verteiler: gem. Verteiler SbV EIU RISS GmbH 17 Ber. 31, gültig ab
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