DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT. Stadtratsbeschlüsse vom 25. November 2013

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1 DAS NEUESTE AUS DEM EUPENER STADTRAT Stadtratsbeschlüsse vom 25. November 2013 Punkt 1: Mitteilungen Dankesschreiben Ihrer Majestäten Nach der "Joyeuse Entrée" Ihrer Majestäten in Eupen am 23. Oktober 2013 erhielt die Stadt zwei Dankesschreiben. Vizeadmiral Pierre Warnauts, Protokollchef am Haus Seiner Majestät des Königs, spricht im Namen Ihrer Majestäten Ihren regen Dank aus für das Gelingen des Antrittsbesuches. Der König und die Königin waren von der Organisation dieses Besuches, der Qualität der Begegnungen sowie von der ergreifenden Ergebenheit und Begeisterung der Bevölkerung sehr beeindruckt. Ihre Majestäten bitten all denjenigen, die an der Organisation dieses Besuches mitgewirkt haben, Ihre Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen. Auch haben Ihre Majestäten den schönen Kunstband mit Zeichnungen von Adolf Christmann, der Ihnen zum Andenken an ihren Antrittsbesuch überreicht wurde, mit Freude empfangen. Der König und die Königin danken herzlich und innig für dieses prachtvolle Werk mit Darstellungen verschiedener Gebäude der Stadt Eupen und auch für das goldene Buch mit den netten Berichten der Bevölkerung von Eupen. Punkt 2: Umbesetzungen: a) in der Verwaltungskommission des öffentlichen Zolllagers b) im Konzertierungsausschuss Stadt-ÖSHZ Nach dem Ausscheiden des H. Alfred Evers aus dem Stadtrat wird H. Schöffe Philippe Hunger ihn in der Verwaltungskommission des öffentlichen Zolllagers und im Konzertierungsausschuss Stadt-ÖSHZ ersetzen. c) ATO: in der Kommission für das Zusammenleben der Kulturen Mit Schreiben vom 14. November 2013 bittet die CSP-Fraktion darum, H. Stadtverordneten Gerd Völl in der Kommission für das Zusammenleben der Kulturen durch Fr. Stadtverordnete Maria Bellin-Moeris zu ersetzen. Entsprechend dem Wunsch der CSP-Fraktion und im Einvernehmen mit der Finanzkommission beschließt der Stadtrat, die Angelegenheit in Dringlichkeit außerhalb der Tagesordnung zu behandeln und H. Stadtverordneten Gerd Völl in der Kommission für das Zusammenleben der Kulturen durch Fr. Stadtverordnete Maria Bellin-Moeris zu ersetzen. Punkt 3: Beschlussfassung betreffend die Tagesordnung der Generalversammlung verschiedener Interkommunalen: a) INTEROST Mit Schreiben vom 17. Oktober 2013 lädt die Interkommunale INTEROST gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten

2 ordentlichen Generalversammlung am 2. Dezember 2013 ein. Zur Tagesordnung steht die Genehmigung des strategischen Plans Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. b) FINOST Mit Schreiben vom 13. November 2013 lädt die Interkommunale FINOST gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am 23. Dezember 2013, in Eupen ein. 1. Genehmigung des strategischen Plans Festlegung der Anwesenheitsgelder, Entschädigungen und Fahrtkosten Der Stadtrat stimmt der Genehmigung des strategischen Plans zu. Für den anderen Punkt der Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der Stadt dann frei entscheiden. c) AIDE Per vom 6. November 2013 lädt die Interkommunale Vereinigung für Wasserhaltung und Wasserklärung der Gemeinden der Provinz Lüttich AIDE gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zu einer strategischen Generalversammlung mit anschließender außerordentlichen Generalversammlung am 16. Dezember 2013 ein. Strategische Generalversammlung: 1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni Strategischer Plan: a) Investitionen b) Betrieb c) Dienste für Gemeinden d) Dienste für Privatpersonen Außerordentliche Generalversammlung: Einziger Punkt: Statutenanpassungen Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen und der außerordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt dann frei entscheiden. d) INTRADEL Mit Schreiben vom 12. November 2013 lädt die Interkommunale INTRADEL zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am Dienstag, dem 19. Dezember 2013, in Herstal ein. 0. Bezeichnung eines Sekretärs und zweier Stimmzähler 1. Strategischer Plan Annahme 2. Beteiligungen Gründung einer gemischten Gesellschaft zum Betrieb der Biomethanisierungseinheit Zustimmung der Versammlung 3. Demissionen / Statutarische Ernennungen Der Stadtrat stimmt dem strategischen Plan zu. Für alle anderen Punkte der Tagesordnung, die

3 nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt dann frei entscheiden. e) ATO: SPI Mit Schreiben vom 14. November 2013 lädt die Interkommunale SPI gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am 17. Dezember 2013 ein. 1. Strategieplan Fortschrittsbericht zum und Abschluss 2. Strategieplan Rücktrittserklärung und Ernennung von Verwaltungsratsmitgliedern Der Stadtrat beschließt, dringlichkeitshalber außerhalb der Tagesordnung darüber zu beraten. Er stimmt sodann dem Abschluss des Strategieplans und dem Strategieplan zu. Für den anderen Punkt der Tagesordnung, der nur zur Kenntnis genommen wird, können die Vertreter der Stadt dann frei entscheiden. f) ATO: NEOMANSIO (Krematorium des öffentlichen Dienstes) Mit Schreiben vom 18. November 2013 lädt die Interkommunale Neomansio gemäß den Bestimmungen des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur zweiten ordentlichen Generalversammlung am 18. Dezember 2013 ein. 1. Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans Bewertung und Zustimmung der Prognosen zum Budget Festlegung des Betrags der Dienstabfindungen und Anwesenheitsgelder, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der begrenzten Verwaltungsorgane zugeteilt werden 4. Lesung und Genehmigung des Protokolls Der Stadtrat beschließt, dringlichkeitshalber außerhalb der Tagesordnung darüber zu beraten. Er stimmt sodann der Bewertung und Zustimmung der Auswertung des strategischen Plans zu. Für die anderen Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung, die nur zur Kenntnis genommen werden, können die Vertreter der Stadt dann frei entscheiden. Punkt 4: Mitteilungsblatt Eupen Aktuell: a) Prinzipbeschluss zur weiteren Gestaltung als Informationsblatt zu den städtischen Projekten und Diensten Das Gemeindekollegium möchte das Gemeindemitteilungsblatt Eupen Aktuell professioneller und ansprechender gestalten und hat aus diesem Grund den Vertrag mit der Firma REGIFO, der Ende 2013 auslief, nicht mehr verlängert. Seit einer Anpassung des Kodex der lokalen Demokratie im Juni 2012 (Art. L3221-3) kann die Veröffentlichung eines von der Gemeinde verteilten Mitteilungsblattes nur vom Stadtrat beschlossen werden, der auch entscheidet, ob dieses Mitteilungsblatt als Informationsblatt zu den Aktionen und Projekten der Gemeinde erstellt wird oder als politisches Forum, in dem alle Fraktionen des Stadtrates ihre politischen Standpunkte erklären können. Der Stadtrat beschließt, Eupen Aktuell wie bisher als reines Informationsblatt für die Bevölkerung herausgeben.

4 b) Genehmigung des Lastenheftes für die Erstellung des Mitteilungsblattes EUPEN AKTUELL : Konzept für ein Professionelles Layout, graphische Gestaltung und Druck inklusive Planung jeder Ausgabe, Bildbearbeitung, Korrekturschleifen und Musterdrucke Für die Erstellung von Eupen Aktuell in einer professionelleren und ansprechenderen Form soll ein professioneller Partner eingebunden werden. Die Verwaltung hat daher ein Lastenheft erstellt, das die Vergabe dieses Auftrags in einem Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung vorsieht. Hierbei handelt es sich um einen Lieferauftrag für die Dauer eines Jahres mit der Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung bis zu einer maximalen Dauer von 6 Jahren. Die Kosten werden für das erste Jahr auf geschätzt und für die Folgejahre auf , da die Layoutkosten nur einmalig anfallen. Der Finanzdirektor hat zu diesem Lastenheft ein günstiges Gutachten abgegeben. Der Stadtrat stimmt dem Lastenheft zu zu. Punkt 5: Anschaffung von 94 PCs für die Stadtverwaltung Spätestens ab Frühjahr 2014 wird das derzeit in der Verwaltung eingesetzte Betriebssystem Windows XP und das dazugehörige Office 2003 nicht mehr durch Microsoft unterstützt, daher müssen alle PCs der Stadtverwaltung bis dahin auf Microsoft Windows 7 und Microsoft Office 2010 umgerüstet werden. Die aktuellen PCs der Stadtverwaltung (Anschaffung in 2007) genügen aber nicht mehr den Anforderungen dieser neuen Programme; eine Aufrüstung der PCs ist aufgrund deren Alters und der damit verbundenen Kosten nicht zu empfehlen. Daher werden die 94 PCs der Stadtverwaltung durch neue, angepasste Geräte ersetzt. Das derzeitige Angebot für PC-Material der Einkaufzentrale für Informatikmaterial der Französischen Gemeinschaft ETNIC ist in Bezug auf den Preis und die Rahmenbedingungen (u. a. 6 Jahre Garantie vor Ort) sehr vorteilhaft.. Da bei einem Einkauf über diese Zentrale den gesetzlichen Bestimmungen über die öffentlichen Aufträge Genüge getan ist, kann der Stadtrat diese Anschaffung ohne weitere Ausschreibung des Auftrags beschließen. Der Finanzdirektor hat zu dieser Anschaffung ein günstiges Gutachten abgegeben. Der Stadtrat stimmt dieser Anschaffung zum Preis von inkl. MwSt. zu. Punkt 6: Anschaffung zur Installation der VoIP-Telefonie: a) Anschaffung von 71 Telefonen Mit Beschlüssen vom 27. Januar 2012, 5. September 2013 und 3. Oktober 2013 hat das Gemeindekollegium die Einführung der Internettelefonie, die Kündigung der Verträge der jetzigen Telefonzentrale und die Durchführung einer Testphase für diese Telefonie beschlossen. Da diese Testphase betreffend die Handhabung der Telefone Yealink SIP-T46G sowie der Programmierung dieser Geräte (Weiterleitung, Definition von Gruppen, usw.) positiv verlaufen ist, werden nunmehr zusätzliche 71 Telefone dieses Typs angeschafft, damit die gesamte Stadtverwaltung entsprechend umgerüstet werden kann. Die Kosten dieser Anschaffung werden auf inkl. M.w.St. geschätzt

5 b) Genehmigung des Lastenheftes zur Anschaffung von DECT-Antennen und 5 mobilen Telefonen Da ab März 2014 die bestehenden DECT-Antennen und mobilen Telefone der Firma AASTRA aufgrund der Kündigung der Verträge zurückgegeben werden müssen, die Stadt aber solche Antennen benötigt, damit weiterhin der Empfang für mobile Telefone innerhalb des Hauses gewährleistet ist, werden eigene Telefone und Antennen angeschafft. Die Kosten für diese Anschaffung werden auf inkl. M.w.St. geschätzt. Punkt 7: Gutachten zum Projekt der wallonischen Regierung einer positiven Referenzkarte der Windkraft in der Wallonie Aufgrund einer Richtlinie der Europäischen Union hat die Wallonische Regierung sich zum Ziel gesetzt, bis 2020: - 20 % CO 2 zu reduzieren, - 20 % Anteil an erneuerbaren Energien zu erreichen, - die energetische Effizienz um 20 % zu erhöhen. Mittels der positiven Referenzkarte soll demnach das diesbezügliche Windkraftkonzept mit der Zielsetzung einer Produktion von GWh auf dem Gebiet der Wallonie im Jahr 2020 verwirklicht werden, bei gleichzeitiger Festlegung der sektorbezogenen Bedingungen für Windkraftanlagen. Das Vorprojekt des Referenzrahmens wurde im April-Mai 2013 einer Konsultation und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, woraufhin folgende Abänderungen in den am 11. Juli 2013 angenommenen, vorliegenden Projektentwurf aufgenommen wurden: - Die systematische Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie wird zur Auflage. - Der Mindestabstand zum Wohngebiet wird von der dreifachen Höhe der Windkraftanlagen auf die vierfache Höhe vergrößert (600 m), mit Ausnahme der Wohnungen außerhalb des Wohngebietes des Sektorenplans (400 m). - Die Lärmnormen werden für nachts im Sommer auf 40 dba festgelegt, ansonsten auf 43 dba begrenzt. - Die günstigen Zonen für das Aufsetzen von Windkraftanlagen werden von ha durch strengere Auflagen auf ha reduziert. Gemäß den Bestimmungen von Buch I des Umweltgesetzbuches wurde eine öffentliche Untersuchung vom 16. September bis zum 30. Oktober 2013 organisiert, wobei folgende Einrichtungen schriftliche Bemerkungen hinterlegt haben, die der wallonischen Region weiterzuleiten sind: - EDORA (Fédération des énergies renouvelables) - Verwaltungskommission des Naturparks Hohes Venn-Eifel, route de Botrange 131, 4950 Robertville - SPW, OG Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt - Courant d Air, Wirtzfelder Straße 48, 4750 Elsenborn - Aviaclub Eupen, Lascheterfeld 16, 4700 Eupen Die Eingaben können wie folgt zusammengefasst werden: - Die Fédération des énergies renouvelables (EDORA) steht dem Projekt Windenergieanlagen in der Wallonie positiv gegenüber mit Hinweis darauf, dass lediglich 5 % der Wallonen gegen Windkraft in der Agrarzone seien. - Die Verwaltungskommission des Naturparks Hohes Venn-Eifel befürwortet, dass gewisse Punkte nachgebessert bzw. klarer definiert werden, so z. B. die Liste der bedrohten Arten, das Verfahren zur einzelnen Losvergabe sowie die finanzielle Beteiligung für die Gemeinden und Bürger. - Die SPW Naturschätze, Abteilung Natura 2000 spricht sich gegen den Standort Walhorner

6 Feld aus auf Grund des Vorkommens einer geschützten Fledermausart. - Courant d Air bemängelt, dass den Kooperativen nicht die Möglichkeit gegeben würde, sich am Eigentum zu beteiligen, und befürwortet, dass die Beteiligung für die Bürger klarer definiert wird. - Der Aviaclub Eupen spricht sich gegen den Standort eines bestimmten Windrades auf Walhorner Feld aus, da für dieses die bestehende Richtlinie des Sicherheitsabstands zum genehmigten Fluggelände nicht gegeben sei. Im Hinblick auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und die Schaffung von gesicherten rechtlichen Bedingungen ist die Festlegung eines Referenzrahmens zu begrüßen, ebenso dessen Ziel, die Nutzung der Windkraft zu rationalisieren und eine öffentliche Beteiligung zur Regel zu machen. Die positive Referenzkarte gibt eine gute Indikation der möglichen Standorte und schließt die Bereiche aus, die von vornherein nicht in Frage kommen. Die zu erstellende Umweltverträglichkeitsprüfung soll dazu dienen, die Lebensqualität der Menschen sowie die Fauna und Flora in Einklang mit den Windkraftanlagen zu bringen. In diesem Rahmen wird auch, speziell auf den Standort Walhorner Feld bezogen, eine eventuelle Beeinträchtigung der geschützten Fledermausart eingehend geprüft werden müssen. Auch muss darin die Beachtung aller bestehenden Rechte (siehe Aviaclub, Steinbruch usw.) geprüft werden. Nach Prüfung des Dokuments und der Eingaben werden folgende Aspekte vorgeschlagen, die noch durch den Gesetzgeber einer näheren Prüfung unterzogen werden sollten: - Die im Sektorenplan als Forstgebiet ausgewiesene Zone sollte nicht kategorisch für Windkraftanlagen ausgeschlossen werden. - Es sollten ebenfalls klare Bedingungen für kleinere Windkraftanlagen (unter 100 kw) festgelegt werden. Auch die Einrichtung von Kleinstanlagen ist regelungsbedürftig. - Der Referenzrahmen hält fest, dass Windkraftanlagen in Gewerbebieten genehmigt werden könnten, aber es fehlen auch diesbezüglich klare Bedingungen. - Bürgerbeteiligungen (im Sinne der Partizipation am Gewinn) sollen im Referenzrahmen konkreter festgelegt werden und dies unter Bevorzugung der Bürger der betroffenen Gemeinde(n). - Das gleiche gilt für die Beteiligung der Gemeinden. Punkt 8: Genehmigung der Mietvereinbarungen für Räumlichkeiten im Anwesen Hillstraße 7: a) mit der V.o.G. Christliche Arbeiterjugend für das Viertelhaus Cardijn Umsiedlung des Viertelhauses Cardijn vom Schilsweg 21 zur Hillstraße 7 (rechter Flügel des Erdgeschosses). Wesentliche Bedingungen der Mietvereinbarung: - Zweckbestimmung: Einrichtung des Viertelhauses in der Unterstadt, d. h. zur Standortsicherung für Aktivitäten, die den sozialen Zusammenhalt des Viertels fördern sowie zur Schaffung einer Begegnungsstätte für einheimische und ausländische Jugendliche - Dauer: 3 Jahre, beginnend am 1. Dezember Kündigungsmodalitäten: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten für die Stadt und einem Monat für die C.A.J. - Mietentschädigung: 1 pro Jahr - Einräumung eines Nutzungsrechtes der Mieträumlichkeiten zu Gunsten der V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen - Verpflichtung der Mieterin zur guten Zusammenarbeit mit der V.o.G. Offene Jugendarbeit Eupen und dem Infoasyl des Belgischen Roten Kreuzes (Mieter des linken Flügels im Erdgeschoss) - Mietnebenkosten: Die Mieterin übernimmt die gesamten üblichen Verpflichtungen eines

7 Mieters. Hierzu zählen insbesondere die Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungskosten, die Telefon- und Müllbeseitigungskosten. - Die Mieterin trägt die gesetzlichen Mieterlasten; der Stadt obliegen die gesetzlichen Eigentümerlasten. - Hausordnung: die Mieterin regelt die Nutzung der Räumlichkeiten durch eine Hausordnung, die dem Gemeindekollegium zwecks Genehmigung zu unterbreiten ist. - Verfügungsrecht der Stadt Eupen aus Gründen des allgemeinen Interesses b) mit dem Belgischen Roten Kreuz der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Büro des Infoasyl Umsiedlung des Belgischen Roten Kreuzes - Infoasyl vom Schilsweg 21 zur Hillstraße 7 (linker Flügel des Erdgeschosses). Wesentliche Bedingungen der Mietvereinbarung: - Zweckbestimmung: Einrichtung einer Empfangsstelle für Personen mit Migrationshintergrund, d.h. zum Ausbau eines Referenzzentrums in Sachen Asylfragen; - Dauer: 3 Jahre, beginnend am 1. Dezember Kündigungsmodalitäten: jederzeit unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten für die Stadt und einem Monat für das Belgische Rote Kreuz - Mietentschädigung: 200 pro Monat - Mietnebenkosten: Die Mieterin übernimmt die gesamten üblichen Verpflichtungen eines Mieters. Hierzu zählen insbesondere die Strom-, Gas-, Wasser- und Heizungskosten, die Telefon- und Müllbeseitigungskosten. - Die Mieterin trägt die gesetzlichen Mieterlasten; der Stadt obliegen die gesetzlichen Eigentümerlasten. - Hausordnung: das Belgische Rote Kreuz Infoasyl verpflichtet sich an der Erstellung der Hausordnung mitzuwirken und diese Hausordnung einzuhalten. - Verfügungsrecht der Stadt Eupen aus Gründen des allgemeinen Interesses Punkt 9: Genehmigung des Verwaltungsmandats mit der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau für sechs Sozialwohnungen im Anwesen Borngasse 1/B Für das städtische Wohnungsbauprojekt auf dem ehemaligen Brauereigelände Borngasse wurden seitens der Wallonischen Region im Rahmen der Neugestaltung von stillgelegten sanierungsbedürftigen Industriebrachen sowie im Rahmen der kommunalen Verankerung des Wohnungswesens - Zweijahresplan Finanzbeihilfen zum Bau von 7 Sozialwohnungen und vier Durchschnittswohnungen bewilligt. In Anwendung der gesetzlichen Vorgaben muss die Vermietung dieser Wohnungen über die Wohnungsbaugesellschaft Nosbau erfolgen. Auf Grund dessen wird der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau für die Dauer von 9 Jahren ein Verwaltungsmandat für die sechs Sozialwohnungen im Anwesen Borngasse 1/B übertragen. Die Verwaltungskosten der Wohnungsbaugesellschaft Nosbau werden festgelegt auf 15 % der bezogenen Mieten (Betrag einschl. MwSt.). Das Gewinnsaldo nach Abzug der Verwaltungskosten wird an die Stadt Eupen abgeführt. Das Verwaltungsmandat für vier Durchschnittswohnungen und eine Sozialwohnung im Gebäude Borngasse 1 und 1/A soll erst im 2. Quartal 2014 nach Regelung diverser Fragen in Kraft treten.

8 Punkt 10: Haushaltsplan 2013 der Stadt Eupen: Genehmigung der Anpassungen Nr. 2 Ordentlicher Haushaltsplan Einnahmen Ausgaben Neues Resultat Kredit Haushaltsplan , , ,80 nach der 1. Anpassung Kreditanpassungen Neuer Kredit , ,95 Außerordentlicher Haushaltsplan Kredit Haushaltsplan nach der 1. Anpassung Kreditanpassungen , , Neuer Kredit , , Punkt 11: Genehmigung des Haushaltsplans 2014 der Kirchenfabrik Sankt Katharina In Einnahmen und Ausgaben: ,32... (2013: ,00 ) Städtischer Zuschuss: ,77...(2013: ,68 ) Punkt 12: Bewilligung eines Zuschusses 500 zu Gunsten der V.o.G. Haus Franz für die Anbringung einer Akustikdecke im Jugendlokal La Rocca * * *

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