Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an:
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- Lothar Wagner
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1 Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen, für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an: Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungsberatung, Frau Schmidt/Herrn Volkmer, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, Tel.: 0211/ /8516, Fax: 02 11/ Bewerbungen für den Bereich Köln: Ansprechpartner für Ärzte: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Hens, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: 02 21/ Ansprechpartner für Psychologische Psychotherapeuten: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: 02 21/ Rheinisches Ärzteblatt 6/2006
2 Im Bereich Düsseldorf Bis Kreis Neuss Facharzt für Orthopädie Chiffre: 129/2006 Facharzt für Orthopädie Chiffre: 130/2006 Kreis Neuss Facharzt für Augenheilkunde Chiffre: 132/2006 Stadt Duisburg Facharzt für Allgemeinmedizin Chiffre: 134/2006 Stadt Duisburg Chiffre: 135/2006 Kreis Mettmann Facharzt für Neurologie u. Psychiatrie Chiffre: 136/2006 Kreis Kleve Chiffre: 137/2006 Facharzt für Chirurgie Schwerpunkt: Unfallchirurgie Chiffre: 140/2006 Kreis Mettmann Facharzt für Neurologie u. Psychiatrie Chiffre: 141/2006 Stadt Essen Chiffre: 142/2006 Facharzt für Hals- Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: 143/2006 Stadt Mülheim Psychologischer Psychotherapeut Chiffre: 144/2006 Bis Kreis Neuss Facharzt für Allgemeinmedizin (Einstieg in Chiffre: 131/2006 Stadt Wuppertal Chiffre: 133/2006 Stadt Wuppertal Chiffre: 138/2006 Stadt Mülheim Chiffre: 139/2006 Stadt Oberhausen Facharzt für Allgemeinmedizin (Einstieg in eine Chiffre: 145/2006 Facharzt für Augenheilkunde Chiffre: 146/2006 Im Bereich Köln Bis Rhein-Sieg-Kreis Facharzt für Anästhesiologie Chiffre: 068/2006 Arzt ( Chiffre: 069/2006 Facharzt für Anästhesiologie Chiffre: 070/2006 Rheinisch- Bergischer-Kreis Facharzt für Radiologie (gebietsübergreifende Chiffre: 072/2006 (Auflösung Chiffre: 073/2006 (Auflösung Chiffre: 074/2006 Chiffre: 075/2006 Facharzt für Chirurgie Chiffre: 076/2006 Praktischer Arzt Chiffre: 079/2006 Bis Kreis Heinsberg Facharzt für Innere Medizin -fachärztliche Versorgung- (versorgungsbereichs- und gebietsübergreifende Chiffre: 071/2006 Praktischer Arzt Chiffre: 077/2006 Facharzt für Allgemeinmedizin Chiffre: 078/2006 Im Bereich Köln Bis Arzt -Psychotherapie- Chiffre: P 10/2006 Psychologischer Psychotherapeut Chiffre: P 12/2006 Bis Psychologischer Psychotherapeut Chiffre: P 11/2006 Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizi- Rheinisches Ärzteblatt 6/
3 nern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten (hausärztliche Versorgung) möglich. Ärztliche Körperschaften im Internet Veröffentlichung von durch den Landesausschuss frei gegebenen Vertragsarztsitzen in Bereichen, die bisher für eine Zulassung gesperrt waren (Aufhebungsbeschluss). Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß Nr. 23 Sätze 4 und 5 der Bedarfsplanungs-Richtlinien- Ärzte die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze: Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: - berufliche Eignung, - Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, - Approbationsalter, - Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V. Bei der Auswahl unter mehreren geeigneten Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes und ihre Beurteilung im Hinblick auf die bestmögliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im Job-Sharing zugelassenen Vertragsärzte, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der durch den Landesausschuss wieder freigegebenen Vertragsarztsitze, enden. Im Bereich Düsseldorf Bis Kinderarzt 1 Psychologischer Psychotherapeut Kreis Kleve 1 HNO-Arzt Rhein-Kreis Neuss 1 Hausarzt Kreis Viersen 1 Frauenarzt Kreis Viersen 2 Nervenärzte Kreis Viersen 2 Hausärzte Kreis Wesel 3 Hausärzte Im Bereich Köln Bis Kreis Aachen 1 ärztlicher Psychotherapeut Kreis Aachen 1 Hausarzt 1 Hausarzt 2 Frauenärzte 1 HNO-Arzt 1 Hautarzt 2 ärztliche Psychotherapeuten Stadt Leverkusen 1 Nervenarzt Rheinisch-Bergischer Kreis 3 Hausärzte Rhein-Sieg-Kreis 3 Hausärzte Bis Anästhesist 1 Orthopäde Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an: Bewerbungen für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf, z. H. Frau Schmidt/Herrn Volkmer, Tersteegenstr. 9, Düsseldorf, Tel.: 0211/ /8516, Fax: 0211/ Bewerbungen für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H. Frau Hens / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, Köln, Tel.: 0221/ /6515, Fax: 0221/ Rheinisches Ärzteblatt 6/2006
4 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Wiedereröffnung weiterer Planungsbereiche für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Bereiche, die neu gesperrt wurden, sind eingerahmt fett gedruckt. In einigen Planungsbereichen sind die trotz Sperrung möglichen Zulassungen im Verhältnis Ärztliche Psychotherapeuten (erste Zahl) / Psychologische Psychotherapeuten (zweite Zahl) in Klammern angegeben. Bereiche, die wieder eröffnet wurden, sind eingerahmt dargestellt unter Angabe der maximalen Anzahl wieder zu besetzender Vertragsarztsitze in Klammern. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrags auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Datum als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. KV NORDRHEIN B E D A R F S P L A N U N G Veränderungen in den Planungsbereichen Stichtag FACHGRUPPE: Anästhesisten Augenärzte Chirurgen Fä.Internisten Frauenärzte HNO-Ärzte Hautärzte PLANUNGSBEREICH: Stadt Aachen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Aachen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Düren gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Heinsberg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) Stadt Wuppertal gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Remscheid gesperrt offen gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) gesperrt Stadt Solingen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Mettmann gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Duisburg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Kleve gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) gesperrt Kreis Wesel gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Leverkusen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) gesperrt gesperrt gesperrt offen (2) offen (1) offen (1) Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Krefeld gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Mönchengladbach gesperrt offen (1) gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Viersen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) gesperrt gesperrt Stadt Essen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Mülheim gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Oberhausen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt FACHGRUPPE: Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherap. Radiologen Urologen Hausärzte PLANUNGSBEREICH: Stadt Aachen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Aachen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (1/0) gesperrt gesperrt offen (1) Kreis Düren gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Heinsberg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (6/0) gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Wuppertal gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (45/0) gesperrt gesperrt offen Stadt Remscheid gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (15/0) gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Solingen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (24/0) gesperrt gesperrt offen offen (1) gesperrt gesperrt offen (34/1) gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Mettmann gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (2/0) gesperrt gesperrt offen Rhein-Kreis Neuss gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (10/0) gesperrt gesperrt offen (1) Stadt Duisburg gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (12/0) gesperrt gesperrt gesperrt Kreis Kleve gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (4/0) gesperrt gesperrt offen Kreis Wesel gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (14/0) gesperrt gesperrt offen (3) gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (2/0) gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt offen (1) Stadt Leverkusen gesperrt offen (1) gesperrt gesperrt (13/0) gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (6/0) gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt offen (1) gesperrt (5/0) gesperrt gesperrt gesperrt Oberberg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (8/0) gesperrt gesperrt gesperrt Rhein.-Berg. Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt offen (3) Rhein-Sieg-Kreis gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt offen (3) Stadt Krefeld gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (27/0) gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Mönchengladbach gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (28/0) gesperrt gesperrt offen Kreis Viersen gesperrt offen (2) gesperrt gesperrt (9/0) gesperrt gesperrt offen (2) Stadt Essen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (0/0) gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Mülheim gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (5/0) gesperrt gesperrt gesperrt Stadt Oberhausen gesperrt gesperrt gesperrt gesperrt (6/0) gesperrt gesperrt gesperrt Rheinisches Ärzteblatt 6/
5 Honorarverteilungsvertrag Vereinbarung auf der Grundlage des 85 Abs. 4 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, dieser vertreten durch den Vorsitzenden (KV Nordrhein) einerseits und der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse, Düsseldorf, dieser vertreten durch den Vorsitzenden dem Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordrhein-Westfalen, Essen, dieser vertreten durch den Vorsitzenden der IKK Nordrhein, Bergisch-Gladbach, dieser vertreten durch die Vorsitzende der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Nordrhein-Westfalen, Münster, vertreten durch den Hauptgeschäftsführer dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v., Siegburg, vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, sowie dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v., Siegburg, vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, andererseits Präambel Gemäß 85 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist der anzuwendende Honorarverteilungsvertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, den nordrheinischen Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen einheitlich und gemeinsam zu vereinbaren. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der zum in Kraft getretene EBM 2000plus stärker als bisher auf die Honorarverteilung wirken muss. Auf Grund dessen kommt für den Zeitraum vom bis zum der am geltende Honorarverteilungsvertrag vom , Rheinisches Ärzteblatt 1/2006, Seite 63 ff. zur Anwendung. Hierzu werden die nachstehenden Vorschriften wie folgt gefasst; im Übrigen gilt der Honorarverteilungsvertrag unverändert weiter. I) Hierzu werden in 6 b die Absätze 4 und 5 ersetzt durch die nachfolgenden Absätze 4 und 5: 6 b Honorarverteilung im fachärztlichen Versorgungsbereich 4) Von dem hiernach verbleibenden Verteilungsbetrag wurden in den Quartalen 2 4/05 0,9707 % für Pathologen der Arztgruppe 47 abgezogen, die auch in der vergleichenden Betrachtung nach Abs. 5 für diesen Zeitraum in Abzug gebracht werden. Im Übrigen werden für die Pathologen der Arztgruppe 47 von dem verbleibenden Verteilungsbetrag für das Quartal 3/06 1,2206 %, für das Quartal 4/06 1,4079 % und für das Quartal 1/07 1,5953 % in Abzug gebracht. 5) Der dann verbleibende Verteilungsbetrag wird auf Honorartöpfe, getrennt für einzelne Facharztgruppen, verteilt. Dabei wird der Anteil der einzelnen Fachgruppen an der Summe des Bruttoleistungsbedarfes für punktzahlbewertete Leistungen der Quartale 2 4/05 prozentual ermittelt und auf die Summe der Verteilungsbeträge der Quartale 2 4/05 für punktzahlbewertete Leistungen, die der Begrenzungsregelung nach 7 unterliegen, angewandt. Unter Berücksichtigung der bis zum geltenden Systematik bei der Bildung der Honorartöpfe und der jeweiligen Vergütung hieraus sowie der Vergütung aller der Begrenzungsregelung nach 7 (Individualbudget) unterliegenden und anerkannten Punktzahlen einschließlich des gemäß 7 Abs. 2 erfolgten Ausgleichs der Fachgruppenquoten bei +/- 10 %, sind den Verteilungsbeträgen für punktzahlbewertete Leistungen in 2 4/05 die Summen der sog.vorwegabzüge ( 6 b Abs. 6) in 2 4/05 je Fachgruppe prozentual zuzuführen. Aus der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise zur Bildung von Honorarkontingenten je Facharztgruppe ergeben sich prozentuale Veränderungen zu den bis zum geltenden 70 Rheinisches Ärzteblatt 6/2006
6 Honorartöpfen. Im Rahmen einer Konvergenzphase sollen diese prozentualen Veränderungen in drei Teilschritten, jeweils mit Wirkung ab dem für das Quartal 3/06, ab dem für das Quartal 4/06 und ab dem für das Quartal 1/07 dergestalt vollzogen werden, dass die Abweichungen je Facharztgruppe zunächst mit 40 %, dann mit 70 % und dann zu 100 % auf die Honorarverteilung durchgreifen. Die Facharztgruppen und deren prozentuale Anteile am Verteilungsbetrag ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle, wobei die Untergruppeneinteilung der Anlage 1 zur Prüfvereinbarung folgt. Die Aufteilung ist ggf. bei nachhaltig wesentlich geänderten Verhältnissen anzupassen, wenn die Veränderung der Zahl der Leistungserbringer hierfür ursächlich ist und durch die Regelung dieses HVV keine hinreichende Berücksichtigung findet. Die Zuordnung einer versorgungsbereichsübergreifenden und/oder fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis zum fachärztlichen Versorgungsbereich richtet sich nach dem überwiegenden Anteil der haus- bzw. fachärztlichen oder der fachärztlichen Leistungen an den Gesamtleistungen der Gemeinschaftspraxis bezogen auf die Frequenzen. Neue Gemeinschaftspraxen werden nach Einschätzung durch den Bezirksstellenrat zugeordnet. Eine Änderung der Zuordnung erfolgt bei dauerhafter Veränderung bei mehr als zwei aufeinander folgenden Quartalen. Vertragskassen Arztgruppen Anteile Fachärzte Honorartöpfe Honorar- Honorar- Honorarzzgl. des Aus- töpfe für töpfe für töpfe für gleichs der das Quar- das Quar- das Quar- Fachgruppen- tal 3/06 tal 4/06 tal 1/07 quoten nach 7 Abs. 2 (i.d.f. bis ) in den Quartalen 2-4/05 Anaesthesisten 2,8869 % 2,9873 % 3,0630 % 3,1390 % der FG 01 Augenärzte der FG 04 8,3874 % 8,4424 % 8,4838 % 8,5254 % Chirurgen der FG 07 6,9268 % 7,0560 % 7,1532 % 7,2509 % Gynäkologen der FG 10 12,6998 % 12,5681% 12,4688% 12,3691% HNO-Ärzte der FG 13 7,7658 % 7,6006 % 7,4762 % 7,3514 % Hautärzte der FG 16 5,5116 % 5,4157 % 5,3433 % 5,2707 % der FG 19/UG A, B, C, 9 3,6897 % 4,0300 % 4,2863 % 4,5437 % der FG 19/UG6 2,9907 % 3,0147 % 3,0329 % 3,0511 % der FG 19/UG 7 0,8562 % 0,9001 % 0,9331 % 0,9662 % der FG 19/ UG 8 0,5866 % 0,6151 % 0,6366 % 0,6581 % Laborärzte der FG 26 6,5103 % 6,5245 % 6,5352 % 6,5460 % Lungenärzte der FG 29 2,1770 % 2,3033 % 2,3984 % 2,4939 % Mund-Kiefer- Gesichtschirurgen der FG 35 0,5009 % 0,4714 % 0,4492 % 0,4269 % Nervenärzte der FG 38 7,1748 % 7,2277 % 7,2676 % 7,3076 % Neurochirurgen der FG 41 0,2691 % 0,2732 % 0,2763 % 0,2794 % Orthopäden der FG 44 12,3792 % 11,9134% 11,5625% 11,2103% Radiologen/ Strahlentherapie und Nuklearmedizin der FGn 53 und 59 13,7414 % 13,8504% 13,9326% 14,0151% Urologen der FG 56 4,6042 % 4,4595 % 4,3505 % 4,2411 % Ärzte für Physikalisch-rehabilitative Medizin der FG 63 0,1510 % 0,1526 % 0,1538 % 0,1551 % Humangenetiker u.a. der FG 72 0,1906 % 0,1939 % 0,1964 % 0,1990 % II) 1. 7 Abs. 2 wird nach den Worten dass sich quartalsweise eine Fachgruppenquote ergibt, die auf das maximal abrechenbare individuelle Punktzahlvolumen anzuwenden ist; wie folgt ergänzt: die anzuwendende Fachgruppenquote ist auf 100% begrenzt. 2. Im Übrigen wird in 7 Abs. 2 die Regelung Die Quoten der einzelnen Fachgruppen werden auf Überschreitungen bis plus 10% bzw. Unterschreitungen bis minus 10% der durchschnittlichen Fachgruppenquote aller der Individualbudgetierung unterliegenden Fachgruppen begrenzt. Sofern die Quote einer Fachgruppe die durchschnittliche Fachgruppenquote um mehr als 10% überschreitet, wird der über die 10%-ige Begrenzung hinausgehende Betrag der Anhebung der Quoten von Fachgruppen zugeführt, die um mehr als 10% die durchschnittliche Fachgruppenquote unterschreiten. Unter- bzw. überschreitet dieser Betrag die erforderlichen Finanzierungsmittel, wird eine prozentuale Verteilung gemäß den in 6 b Abs. 5 geregelten Honorartopfanteilen vorgenommen mit der Maßgabe, dass die Fachgruppen, die Unterschreitungen von mehr als minus 10% verzeichnet haben, mit der prozentualen Verteilung nicht belastet wer- Rheinisches Ärzteblatt 6/
7 den und die Fachgruppen, die Überschreitungen von plus 10% haben, nicht begünstigt werden. Diese Ausgleichsregelung gilt nicht für die Quoten der Fachgruppen, aus deren Honorartopf weitaus überwiegend (mindestens 75 %) der Kostenanteil der Leistungen vergütet wird. ersatzlos gestrichen. III) In 6 Absatz 3 j) wird die Regelung aufgeteilt in einen Honorartopf zur Vergütung von Leistungen aufgrund Institutsermächtigungen und in einen Honorartopf zur Vergütung von Notfallleistungen ersatzlos gestrichen. IV) In 12 wird der Absatz 3 wie folgt gefasst: 12 Ausnahmeregelung/ Nach- und Neuverhandlung 3) Die Vertragspartner werden mit Wirkung ab dem bei der Honorarverteilung die Individualbudgetierung aufgeben und Regelleistungsvolumina ( 85 Abs. 4 SGB V i. V. m. dem Beschluss des Bewertungsausschusses vom ) nach Maßgabe der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage einführen. Diese neue Honorarverteilung entwickeln die Vertragspartner bis zum gemeinsam in einer Arbeitsgruppe. Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Höhe aller im Honorarverteilungsvertrag zu vereinbarenden Punktwerte einerseits die medizinisch notwendige Versorgung der GKV-Versicherten, andererseits die Höhe der Gesamtvergütung berücksichtigen sollen. V) 15 HVV erhält folgende Fassung: Düsseldorf, den 20. April 2006 gez. Dr. med. Leonhard Hansen Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gez. Wilfried Jacobs Vorsitzender des Vorstandes der AOK Rheinland Die Gesundheitskasse gez. Jörg Hoffmann Vorsitzender des Vorstandes des BKK Landesverbandes Nordrhein-Westfalen gez. Frau Dr. Brigitte Wutschel-Monka Vorsitzende des Vorstandes der IKK Nordrhein gez. Heimo-Jürgen Döge Hauptgeschäftsführer der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Nordrhein-Westfalen gez. Andreas Hustadt Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e.v. gez. Andreas Hustadt Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes e.v. Wegschauen hilft nicht. 15 Laufzeit / Kündigung Die Vereinbarung tritt zum in Kraft und läuft bis zum Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende frühestens zum durch jeden der Vertragspartner, seitens jeder/s Krankenkassen/-Verbandes gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein mit Wirkung für alle Krankenkassen/-Verbände sowie seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gegenüber einer Krankenkasse bzw. einem Krankenkassenverband mit Wirkung für alle, gekündigt werden. Spendenkonto-Nr Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ Kennwort: KinderschutzAmbulanz Sexuelle, körperliche und seelische Gewalt gegen Kinder gibt es auch in Düsseldorf. Die KinderschutzAmbulanz am Evangelischen Krankenhaus Düsseldorf hilft mit Diagnostik, Betreuung und Therapie, damit kleine Kinderseelen wieder lachen lernen. Ihre Spende hilft direkt den Kindern. Die KinderschutzAmbulanz Wir helfen misshandelten Kindern. 72 Rheinisches Ärzteblatt 6/2006
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