Merkblatt: Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090)

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1 Merkblatt: Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090) Herausgeber: Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst St. A Vorbeugender Brandschutz Dortmunderstr Witten Stand:01/2015

2 Allgemeiner Hinweis Das Merkblatt soll der ersten Orientierung zum Thema Flächen für die Feuerwehr dienen. Die ausgewählten Punkte sind zum Teil gekürzt und in allgemein verständlicher Form wiedergegeben. Die im Punkt Quellen (9.) aufgeführten Texte bleiben maßgeblich. Seite 2 von 7

3 1. Feuerwehrzufahrten 3,50m 3,0m 10% Die lichte Breite von Zu- und Durchfahrten muss mindestens 3m, die lichte Höhe mindestens 3,5m betragen. Steigungen oder Gefälle dürfen 10% nicht überschreiten. 2. Kurven in Zu- und Durchfahrten Außendurchmesser der Kurve in m Mindestbreite in m 21 bis 24 5,0 über 24 bis 30 4,5 über 30 bis 40 4,0 über 40 bis 80 3,5 über 80 bis140 3,2 über 140 3,0 Tabelle1: Außendurchmesser und Mindestbreite von Feuerwehrzufahrten gemäß DIN Der Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen wird dann nicht behindert, wenn Kurven in Zuund Durchfahrten den Maßen gemäß DIN entsprechen (Siehe hierzu Tabelle 1). Dazu müssen vor und hinter den Kurven Übergangsbereiche von mindestens 11m vorhanden sein. Seite 3 von 7

4 3. Befestigung und Tragfähigkeit Zu- und Durchfahrten müssen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 16t und einer Achslast von 10t ausgelegt sein. Hinzukommt, dass die Aufstellflächen eine Flächenpressung von 800kN/m² aufweisen müssen. Bild 1: Befestigte Fläche 4. Sperrvorrichtungen Sperrvorrichtungen sind nur dann zulässig, wenn sie von der Feuerwehr mit dem mitgeführten Schlüssel gemäß DIN 3223 geöffnet werden können. Weitere Schließmaßnahmen sind zulässig (z.b. Feuerwehrschließung), jedoch in jedem Fall mit der Berufsfeuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brandschutz abzustimmen. Bild 2: Sperrpfosten vor einer Feuerwehrzufahrt Seite 4 von 7

5 5. Hinweisschilder / Kennzeichnung Zufahrten sind mit dem oben abgebildeten Hinweisschild nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Es ist so anzubringen, dass es von der öffentlichen Verkehrsfläche gut erkennbar ist. 6. Randbegrenzung Die Zufahrten müssen stets deutlich erkennbar sein. Um dies auch bei Dunkelheit oder Schnee zu gewährleisten, muss eine Randbegrenzung von maximal 0,8m durch z.b. Pfosten oder Bepflanzung vorhanden sein. Bild 3: Randbegrenzungen einer Feuerwehrzufahrt mittels Pfosten Seite 5 von 7

6 7. Bewegungsflächen Bewegungsflächen sind befestigte Flächen, die dem Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen, der Entnahme und Bereitstellung von Geräten sowie der Entwicklung von Einsatzen dienen. Die Bewegungsflächen müssen eine Größe von 7m x 12m aufweisen. Vor und hinter diesen Flächen an weiterführenden Zufahrten sind mindestens 4m lange Übergangsbereiche anzuordnen. 4m 7m Übergangsbereich 12m 8. Aufstellflächen 8.1 Größe der Aufstellfläche Aufstellflächen für die Feuerwehr müssen eine Mindestgröße von 5m x 11m haben. 8.2 Aufstellflächen entlang einer Außenwand 8m Brüstungshöhe geringer 18m: A = 3m - 9m Brüstungshöhe größer 18m: A = 3m- 6m A Seite 6 von 7

7 Die Zufahrt muss einen Mindestabstand zur anleiterbaren Seite des Gebäudes von 3m haben. Bei Gebäuden mit einer Brüstungshöhe unter 18m darf der Abstand zum Gebäude maximal 9m, bei Brüstungshöhe über 18m maximal 6m betragen. 8.3 Aufstellflächen senkrecht zur Außenwand Brüstungshöhe geringer 18m: A = 1m - 9m Brüstungshöhe größer 18m: A A = 1m- 6m A Die Aufstellfläche darf nicht mehr als 1m von der Außenwand entfernt sein. Die äußerste, zum Anleitern bestimmte Stelle am Gebäude darf bei Brüstungshöhen geringer 18m maximal 9m, bei Brüstungshöhen größer 18m maximal 6m betragen. 9. Quellen Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) DIN Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Seite 7 von 7

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