Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens

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1 Rechtliche Grundlagen des Planens und Bauens Übung: Ausgewählte Fragen des Bauordnungsrechts Gebäudekunde 1 SP B1 1

2 Material / Unterlagen Aufgabenstellung Organisatorisches 2

3 Anzuwendende rechtliche Grundlagen: 2, 5, 6, 29 31, 40, 41 und 43 Brandenburgische Bauordnung 2008 Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (Bbg.) Stellplatzsatzung Stadt Cottbus (s. Server Fak. 2) 3

4 Material / Unterlagen Aufgabenstellung Organisatorisches 4

5 Zeichnerische Darstellung des Gebäudes (große Anlagen M 1:500) Repräsentativer Schnitt M 1:200 Lageplan M 1:200 eigenes Grundstück mit Grenzen, sofern sinnvoll Nachbargrundstücke, verkehrliche Anbindung/ Zufahrten sowie im Grundriss Abgrenzung der Nutzungseinheiten KEINE DETAILGRUNDRISSE Wo Daten fehlen und die Recherche bei Bauaufsicht-, Liegenschafts- oder Vermessungsämtern nichts erbracht hat, oder wenn das Objekt im Ausland liegt, bitte plausible Annahmen treffen. 5

6 Abstandsflächen 6 BbgBO - In Schnitt und Lageplan: Abtragung der nach BbgBO notwendigen Abstandflächen auf dem Grundstück (auch der Nachbargebäude), ggf. Kennzeichnung der Überschneidung mit den Abstandsflächen benachbarter Gebäude durch Schraffur - Bemaßung: Gebäudehöhen und Tiefe der Abstandsflächen - Angabe der Berechnungsgrundlage nach 6 BbgBO zur Bestimmung der notwendigen Abstandsfläche für den höchsten Gebäudeteil: Gebäudehöhe (m) x H = notwendige Abstandsfläche (m) - Vorbauten, Dachaufbauten etc. berücksichtigen 6

7 Quelle: Reimus; Semtner; Langer: Die neue Brandenburgische Bauordnung. Handkommentar, rehmbau,

8 Rettungswege BbgBO Im Lageplan: - Markierung der baulichen Rettungswege von der Tür der Nutzungseinheit an durchgehend über Flur, Treppenhaus, etc. bis ins Freie sowie der Fassadenöffnungen, welche als notwendiger 2. Rettungsweg über das Rettungsgerät der Feuerwehr erreichbar sind. - Bei Hochhäusern und Sonderbauten: Markieren des 2. baulichen Rettungswegs oder des Sicherheitstreppenraums. - Kennzeichnung, wo 1 m lichte Breite nicht erfüllt. 8

9 Flächen für die Feuerwehr 5 BbgBO - Im Lageplan: Darstellung und Bemaßung der notwendigen Aufstellflächen und der notwendigen Bewegungsflächen für die Feuerwehr gemäß der Brandenburgischen Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (Bbg.) auf dem Grundstück selbst, Zufahrten vom öffentlichen Straßennetz eintragen - keine Kennzeichnung der Aufstellflächen im öffentlichen Straßenraum 9

10 10

11 Aufstellfläche - Quelle: Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken 11

12 Bewegungsflächen - Quelle: Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken 12

13 Kurvenradien - Quelle: Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken 13

14 Quelle: DIN Beispiel einer baulichen Anlage mit Flächen für die Feuerwehr auf einem Grundstück 14

15 Vollgeschosse, Wohnungen, Stellplätze Angabe folgender Informationen: Gebäudeklasse gemäß 2 BbgBO: Gebäude geringer, mittlerer Höhe, Hochhaus Zahl der Vollgeschosse des Gebäudes gemäß 2 Abs. 4 BbgBO i.v.m. Abs. 5 und 40 BbgBO: Anzahl der Wohnungen gemäß 41 BbgBO: Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge gem. StplS Cottbus, Gemeindegebietsteil II: 15

16 16

17 Material / Unterlagen Aufgabenstellung Organisatorisches 17

18 Ausgabe Rechtsübung: Konsultationen (Listen!): und Präsentation: Abgabe: Kontakt Dr.-Ing. Bernhard Weyrauch Eva Kienitz Lehrstuhl Bau- und Planungsrecht LG 2B, Raum 2.16 und

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