Betriebliche Altersversorgung

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1 Betriebliche Altersversorgung Westerwald Bank eg am in Hachenburg Dr. Matthias Dernberger Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement

2 Agenda Die Versorgung des GmbH-Geschäftsführers - Neugestaltung und Prüfung bestehender Pensionszusagen Lebensarbeitszeitmodelle - attraktive Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmen Arbeitgeber/Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersversorgung - Erfolgsrente Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 2

3 Versorgung des GmbH-Geschäftsführers Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement

4 Versorgungssituation bei Geschäftsführern Hoher Versorgungsbedarf aufgrund Unternehmerstellung in der Regel sozialversicherungsfrei bzw. Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung begrenzt auf Gehaltsteile bis zur Beitragsbemessungsgrenze ( / ) Private Vorsorge steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen nach Art und Höhe begrenzt Riesterrente: ab 2008 max p.a. (1.575 ) Basisrente: ,9% v = (64%) Finanzierung erfolgt überwiegend aus versteuertem Einkommen Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 4

5 Alternative Vorsorgemöglichkeiten Basisdaten: Jahreseinkommen ,- angenommener Steuersatz als Rentner: 25% Alter 40, Steuerklasse III/0 Zins für Kapitalanlage 5% Einmaliger Beitrag zur Altersvorsorge Steuerpfl. Kapitalanlage Basisrente (64% St.-effekt) Riester privat Betriebl. Altersvers. Gehaltsteil Barauszahlung Mittel für Altersvers. Bruttokapital Alter 65 Nettokapital Alter 65 Wirkungsgrad % 167 % 202 % 202 % Steuerfrei: 162% mit KV: 169% Stand: 2007 Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 5

6 Eignung der verschiedenen Finanzierungswege (1) Direktversicherung (Pensionskasse) - 40b EStG - nur noch bei Altzusagen Pauschalierungsgrenze liegt bei (2.148 ) als Grundsicherung einsetzbar Direktversicherung / Pensionskasse / Pensionsfonds 3 Nr. 63 EStG Dotierungsgrenze liegt bei 4% der BBG bei Neuzusagen (2007: ) als Grundsicherung einsetzbar Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 6

7 Eignung der verschiedenen Finanzierungswege (2) (rückgedeckte) Unterstützungskasse keine Beitrags-, lediglich Leistungshöchstgrenzen (Jahresrente von max ) wenn die Unterstützungskasse keine körperschaftsteuerliche Segmentierung praktiziert, relativieren sich diese Einschränkungen Direktzusage keine formspezifischen Beitrags- oder Leistungseinschränkungen, generell geeignet Besondere steuerliche Vorschriften müssen erfüllt werden, gleichzeitig Kürzung des Sonderausgaben-Höchstbetrages Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 7

8 Kürzung der Sonderausgaben bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern Aktuelle Rechtslage Kürzung des Sonderausgaben-Höchstbetrages für Basisversorgung bei Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung ohne eigene Beitragsleistung (evtl. bei Pensionszusagen und Unterstützungskassen) Spielt soweit keine Basisrente abgeschlossen wird auf Dauer keine große Rolle mehr aber Günstigerprüfung Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 8

9 Mehrere Gesellschafter (BFH-Urt. v ; OFD Koblenz v ) Keine Kürzung, wenn der Aufwand für die Altersversorgung des jeweiligen GGF s seiner quotalen Beteiligung an der GmbH entspricht Maßgeblich ist nicht der aktuelle Jahresaufwand (Rückstellungszuführung), sondern der Gesamtaufwand bei typisierender vorausschauender Betrachtungsweise Vereinfachungsregel: Entspricht das Verhältnis der einzelnen Altersversorgung an der Summe der Altersversorgung für alle GGF s der GmbH-Beteiligung oder ist es niedriger, dann erfolgt keine Kürzung Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 9

10 Qualitative Unterschiede Rückgedeckte Unterstützungskasse Direktzusage mit/ohne Rückdeckung Bilanzneutralität (keine Aktivierungs-/Passivierungspflicht Vollständige Risikoauslagerung Zwingende Versicherungsrückdeckung, laufende Beiträge Keine steuerlichen Sondereffekte auf Gesellschaftsebene Bilanzniederschlag durch Pensionsrückstellung und jeweilige Rückdeckungsform Risikoauslagerung nur bei Rückdeckung möglich Rückdeckungsformen frei wählbar, Beitragsform variabel Zusätzliche steuerliche Vorteile bei Fondsrückdeckung Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 10

11 Inhalt einer Versorgungszusage Hintergrund Geltung des Betriebsrentengesetzes nur für Arbeitnehmer, nicht für Unternehmer, die auf das Schicksal der Gesellschaft einen bestimmenden Einfluss ausüben vertragliche Regelung erforderlich für flexible Altersgrenze Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden Anpassung der laufenden Renten (privatrechtlichen) Insolvenzschutz Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 11

12 Steuerliche Anforderungen Pensionsrückstellungen sind dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, soweit die Voraussetzungen des 6a EStG erfüllt (bei Unterstützungskassen die des 4d EStG) und die Versorgungszusagen betrieblich veranlaßt sind Voraussetzungen: Erdienbarkeit der Zusage Ernsthaftigkeit der Zusage Angemessenheit der Zusage Üblichkeit der Zusage Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 12

13 Erdienbarkeit Grundsätzlich auch für qualitative Verbesserungen Mindestrestdienstzeit von 10 Jahren Erteilung vor Vollendung des 60. Lebensjahres Jährliche Steigerungen von max. 2-3 % der Aktivbezüge Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 13

14 Ernsthaftigkeit Mindestpensionsalter 65 Wartezeit / Probezeit 2-3 Jahre für die Eignung des Geschäftsführers 5 Jahre für die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft (gesicherte Gewinnerwartung bei Zusageerteilung) Finanzierbarkeit, d.h. keine Überschuldung im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Überschuldungsbilanz (Berücksichtigung mit dem Anwartschaftsbarwert bei Zusageerteilung) Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 14

15 Alte Rechtslage (BMF-Schr. v ) Deckungslücke Pensionsrückstellung Witwenrentenbarwert Invalidenrentenbarwert Invaliden-/Altersrente p.m., 60% Witwenrente, 2% Rentendynamik Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 15

16 BFH-Urteil vom Eine Pensionszusage ist nicht bereits dann unfinanzierbar, wenn im ungünstigsten Fall bei Verwirklichung des größten denkbaren Risikos die Aufstockung der Pensionsrückstellung zu einer bilanziellen Überschuldung (reines Bilanzsprungrisiko) führen würde Sie ist dann nicht finanzierbar, wenn im Zusagezeitpunkt ihre Passivierung zur Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne führen würde Belastung ist mit dem Anwartschaftsbarwert anzusetzen, Auflösung stiller Reserven, Berücksichtigung der weiteren Ertragsaussichten Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 16

17 Anwartschaftsbarwert Teilwert Anwartschaftsbarwert Alters-, Invalidenrente: p.a. Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 17

18 Angemessenheit Angemessene Gesamtvergütung (fiktive Jahresnettoprämie) Begrenzung der Pensionsbezüge auf 75% der letzten Aktivbezüge (Überversorgung/Unüblichkeit) Dynamisierungsklauseln bis zu 3% grundsätzlich zulässig Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 18

19 Üblichkeit Sofortige Unverfallbarkeit Dienstzeitunabhängige Invaliditätsversorgung Nur-Pension Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 19

20 Prüfung des Pensionsvertrages auf inhaltliche Vollständigkeit Unverfallbarkeit / vorzeitiges Ausscheiden vorgezogene Altersgrenze / Kürzungsbetrag Abfindung / Kapitalwahlrecht Anpassung Insolvenzsicherung Erdienbarkeit wenn zugesagt BU-Definition sonstiges wie z.b. Spätehenklausel Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 20

21 Prüfung des Pensionsvertrages auf rechtliche Aktualität BMF-Schreiben vom Höhe der unverfallbaren Anwartschaft für beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung BMF-Schreiben vom falsche Abfindungsklauseln bzw. ohne präzises Berechnungsverfahren steuerschädlicher Vorbehalt Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 21

22 Prüfung der Rückdeckung auf bestehende Versorgungslücken und Übereinstimmung mit Pensionsvertrag Zugesagte Rente oder versicherungsmathematischer Barwert? Langlebigkeitsrisiko versus Sterbetafel von Heubeck Rechnungszins für Rückdeckung versus Rechnungszins Heubeck Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 22

23 Auswirkungen der Rechengrundlagen Überlebende von Männern, Jahrgang DAV2004R Heubeck Rückstellung bei Rente von 1 Euro: Alter Heubeck mit RZ DAV2004R (1998) (2005) (2005) 6,00% 6,00% 2,25% RZ=2,25% 60 11,55 12,92 19,15 23, ,29 11,91 16,84 20, Alter Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 23

24 Aufwand in der Rentenphase Annahmen: Rentner ist 65 (geb. 1941) Jahresrente: Rückstellung alt - Rentenzahlung + Zins + Biometrik + Rentenanpassung (1,5%) = Rückstellung neu 6 % ,00 % Rentenzahlung Rückstellungsauflösung = (Personal-)Aufwand % 89% Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 24

25 Verzicht auf die Pensionszusage - kein genereller Königsweg Erfolgt der Verzicht aus betrieblichen Gründen, ist die Rückstellung gewinnerhöhend aufzulösen Erfolgt der Verzicht aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, ist zu differenzieren: Bei Werthaltigkeit des Anspruchs, liegt eine verdeckte Einlage vor, beim Geschäftsführer ein lohnsteuerlicher Zufluss Ist der Anspruch nicht werthaltig (z.b. nicht finanzierbar), ist die Rückstellung gewinnerhöhend aufzulösen Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 25

26 Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement Lebensarbeitszeitmodelle

27 Struktur eines Lebensarbeitszeitmodelles Aufbau des Wertguthabens Nutzung des Wertguthabens Überstunden Urlaubstage Beiträge Vorzeitiger Ruhestand Arbeitgeberzuschuss Entgeltumwandlung Weihnachtsgeld Beiträge Urlaubsgeld, Tantieme Beiträge Beiträge LAZ Konto der eingesparten Beiträge Individuelle Freistellungszeiten Ausgleich von Produktionsschwankungen Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 27

28 Alternative Verzinsungsmodelle Karrieremodell Verzinsungsmodell Partizipationsmodell Wertentwicklung ist an die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Arbeitnehmers geknüpft Das Wertguthaben wird in Zeit geführt Wertentwicklung ist entsprechend einer festen Zinszusage vorgegeben Das Wertguthaben wird in Geld geführt Wertentwicklung entspricht der Verzinsung der gewählten Kapitalanlage Das Wertguthaben wird in Geld geführt Kapitalanlage erfolgt in der Regel in Investmentfonds oder Versicherungen, die als Basis für die Insolvenzsicherungslösung dienen Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 28

29 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer (1) Grundsatz Arbeitslohn wird beim Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt versteuert, in dem er dem Arbeitnehmer zufließt Kein Zufluss liegt vor, wenn - bevor der Arbeitslohn fällig wird - eine Vereinbarung erfolgt, den Arbeitslohn einem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben weder durch die Vereinbarung noch durch die Gutschrift Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 29

30 Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer (2) Zufluss liegt erst bei Abbau in Höhe der Minderung des Arbeitszeitguthabens vor Fünftelungsregelung keine Anwendung im Rahmen einer Arbeitsfreistellung, da keine Zusammenballung Anwendung im Rahmen eines Störfalles, soweit über mehrere Jahre angesammelt Kein Zufluss bei Übertragung des Wertguthabens auf einen neuen Arbeitgeber Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 30

31 Verwendung des Guthabens für betriebliche Altersversorgung Grundsätzlich liegt ein Störfall vor Ausnahme: Bei Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Fälligkeit des Arbeitszeitguthabens (=planmäßige Auszahlung während Freistellungsphase) zur Verwendung des Guthabens zur bav, handelt es sich um eine steuerlich anerkannte Entgeltumwandlung Zufluss ist abhängig vom gewählten Durchführungsweg ( 3 Nr. 63, 10a, 19 u. 40b EStG) Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 31

32 Besonderheiten für den GGF Entsprechendes BMF-Schreiben war für Februar 2006 angekündigt, bisher noch nicht erschienen Erwartete Einschränkungen: keine Einbringung von Überstunden begrenzte Einbringungsmöglichkeiten aus laufenden Entgeltbestandteilen (Tantieme?) konkrete Regelung im Hinblick auf Geschäftsführer funktion in der Freistellungsphase keine beliebige Entnahmemöglichkeiten Fristen? Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 32

33 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber (1) (BMF-Schreiben v ) Einstellung von Vergütungsansprüchen in ein Arbeitszeitkonto Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand (Vergütung + darauf entfallende Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) Ohne gesonderte Gegenleistung ist die Rückstellung mit 5,5% abzuzinsen (letztmöglicher Zeitpunkt ist dabei pauschal um drei Jahre zu vermindern) Gesonderte Gegenleistung: Verzinsung der Vergütungsansprüche Wertentwicklung der angelegten Vermögenswerte Anpassung mit Gehaltstrend Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 33

34 Bilanzielle Behandlung beim Arbeitgeber (2) Sofern eine Verzinslichkeit besteht, wird wirtschaftlich gesehen der Barwert mit einem Zins von 0% ermittelt - Karrieremodell: Aktuell bewertetes Zeitguthaben - Verzinsungsmodell: Nominalbetrag zuzüglich Zins - Partizipationsmodell: Zeitwert der Rückdeckungsanlage (bei Versicherungen identisch mit dem Deckungskapital, bei Fonds mit dem Kurswert) Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 34

35 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber (3) Besonderheit: kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Zusage wählen, ob die Leistungen mit Arbeitsfreistellung (vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis) oder erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig werden, muss jede Leistungsalternative für sich bewertet werden Rückstellung nach 6 bzw. 6a EStG, nur der niedrigere Wert darf in der Steuerbilanz ausgewiesen werden Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 35

36 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung (1) Grundsatz: gem. 2 Abs. 2 Nr. 1 SGB IV sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert Arbeitszeitmodelle bei Arbeitszeitmodellen liegt auch in der Freistellungsphase eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor, soweit Freistellung schriftlich vereinbart ist, Höhe des Entgelts nicht unangemessen vom normalen Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate abweicht, keine Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze von 400 vorliegt Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 36

37 Sozialversicherungsrechtliche Behandlung (2) Beitragspflichtiges Entgelt: Ansparphase: erzieltes Arbeitsentgelt gemindert um den Teil, der in ein Arbeitszeitkonto eingestellt wurde Freistellungsphase: das aus dem Arbeitszeitkonto ausgezahlte Arbeitsentgelt Störfall Beitragspflichtiger Teil des Wertguthabens muss gem. 23b Abs. 2 SGB IV nach dem Summenfelder- bzw. dem Alternativ-/Optionsmodell ermittelt werden (wenn mehr als 250 Stunden zugelassen sind) Wechsel des Arbeitgebers kein Störfall bei Mitnahme des Wertguthabens, soweit inländisches Versicherungspflichtverhältnis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 37

38 Verwendung des Guthabens für bav Bis zum 4. Euro-Einführungsgesetz stets ein Störfall, seitdem keine Sozialversicherungspflicht unter folgenden Voraussetzungen: Guthaben darf nur für bav verwendet werden, wenn es nicht mehr für Zeiten einer Arbeitsfreistellung verwendet werden kann Möglichkeit muss bereits ab Abschluss der Vereinbarung vorgesehen werden bav sichert alle drei biometrischen Risiken ab bav darf keine Abfindung vorsehen oder zulassen bei Ansammlung des Wertguthabens darf nicht vorhersehbar sein, dass das Wertguthaben nicht für eine Freistellung genutzt werden kann Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 38

39 Qualitative Unterschiede zur bav (1) Zeitkonten Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bei Umwandlung zeitlich und in der Höhe unbegrenzt Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung wird auf das Zeitkonto eingezahlt Leistungen werden wie normales Gehalt versteuert und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegt Betriebliche Altersversorgung SV-Vorteile nur bis 2008 und begrenzt auf 4% der BBG, steuerliche Vorteile abhängig vom Durchführungsweg Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung entfällt (bis 2008) Leistungen unterliegen der Krankenund Pflegeversicherungspflicht, steuerlich greifen alterspezifische Freibeträge bzw. Fünftelungsregel Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 39

40 Qualitative Unterschiede zur bav (2) Zeitkonten Leistungen sind flexibel abrufbar Generelle Vererbbarkeit Bei vorzeitigem Ausscheiden Störfall mit sofortiger Auszahlung Insolvenzsicherung ab dem 3- fachen der monatlichen Bezugsgröße, Laufzeit > 27 Monate Betriebliche Altersversorgung Leistungen werden nur bei Eintritt von Versorgungsfällen gezahlt, früheste Altersgrenze 60 Jahre Enger Hinterbliebenenbegriff Bei vorzeitigem Ausscheiden unverfallbarer Anspruch, Leistungen werden erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig Insolvenzsicherung abhängig vom Durchführungsweg Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 40

41 Arbeitgeber/Arbeitnehmer finanzierte betriebliche Altersversorgung Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement

42 Erfolgsrente Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden an den Unternehmenserfolg gekoppelt 1. Der Arbeitgeber legt ein Budget fest, das er in normalen Jahren aufbringen möchte, z.b oder 2% der Lohn- und Gehaltssumme Budget der Firma für bav z. B bei 10 Mio. Gewinn 2. Der Arbeitgeber bestimmt die Bezugsgröße, anhand der das zu verteilende Budget festgelegt wird, z.b. Dividende, Umsatz, Gewinn vor Steuer > Wird diese Bezugsgröße überschritten, erhöht sich das zu verteilende Budget > Wird sie unterschritten, sinkt es auf einen Sockelbeitrag oder auf Null Gewinn 2006 (12 Mio. ) Gewinn 2007 (8 Mio. ) Verteilung des Budgets nach genau abgestimmtem Verteilungsschlüssel (z.b. Angestellte, Prokuristen etc.) Mitarbeiter Mitarbeiter 4. Die Mitarbeiter können ihre Versorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung durch Eigenleistung individuell erhöhen Entgeltumwandlung z. B Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 42

43 Beispiel für einen Verlauf von Jahresbeiträgen und der daraus resultierende Aufbau der versicherten jährlichen Altersrente versicherte Altersrente Ergänzungsstufe Basisstufe 0 35 Jahre Sockelbeitrag Entgeltumwandlung Arbeitgeberbeitrag der R+V-ErfolgsRente Arbeitgeber-Sockelbeitrag Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 43

44 Steuerungsparameter Um die Anspruchsvoraussetzungen und den Verteilungsschlüssel der arbeitgeberfinanzierten Beiträge der R+V-ErfolgsRente festzulegen, sind durch den Arbeitgeber die Bezugsgröße und das zu verteilende Budget zu definieren. Beispiele: Dividende des Unternehmens Umsatz vor Steuern Gewinn nach Steuern in Relation zur Zahl der Mitarbeiter Eigenkapitalverzinsung Krankenstand Zielerreichung etc. Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 44

45 Verteilung des Budgets Bei Zielerreichung wird das vorgegebene Budget gemäß dem genau abgestimmten und definierten Verteilungsschlüssel verteilt. Wird das Ziel unterschritten so sinkt das Budget entsprechend und kann bis auf Null sinken. Alternativ kann aber ein Mindestniveau oder - unabhängig davon - ein festgelegter Sockelbetrag definiert werden, der in jedem Fall vom Arbeitgeber gezahlt wird. Wird das Ziel überschritten dann erhöht sich das zu verteilende Volumen. Das heißt, dass bei guter Ertragslage des Unternehmens die Beiträge zur bav höher sind und bei einer schlechteren Ertragslage niedriger. Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 45

46 Auffülloption für die Mitarbeiter Es empfiehlt sich, die Mitarbeiter an einem arbeitgeberfinanzierten Versorgungswerk wie der R+V-ErfolgsRente zu beteiligen, um die Akzeptanz innerhalb der Belegschaft für die betriebliche Altersversorgung zu erhöhen und um eine höhere Versorgung im Alter sicherzustellen. Die Mitarbeiter sollten deshalb die Möglichkeit haben, entweder über einen Sockelbeitrag die Grundlage für die betriebliche Altersversorgung sicherzustellen oder die jährlichen variablen Arbeitgeberbeiträge mit eigenen Beiträgen aufzustocken (Auffülloption). Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass ein Arbeitgeber die Mitarbeiter verpflichtet, sich mit einer Eigenleistung (durch Entgeltumwandlung) an dem Modell zu beteiligen. Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 46

47 Durchführungswege Direktversicherung eine rückgedeckte Pensionszusage oder eine Kombination der genannten Durchführungswege. Die Unterstützungskasse eignet sich hingegen aus steuerrechtlicher Sicht nicht für ein System mit variabler Beitragszahlung. Die Unterstützungskasse eignet sich unter Umständen jedoch sehr gut für den Sockelbeitrag die Grenzen des 3.63 EStG stehen komplett für die variablen Leistungen des Arbeitgebers und für die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter zur Verfügung. Der vom Arbeitgeber gewünschte Durchführungsweg ist vom Arbeitgeber in der Versorgungsregelung (Betriebsvereinbarung) festzulegen. Die Wahl des Durchführungsweges kann mitbestimmungsfrei vom Arbeitgeber getroffen werden. Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 47

48 Die Vorteile Dauerhafte Finanzierbarkeit durch die enge Verzahnung von Geschäftsergebnis und Versorgungsaufwand Optimierung der steuerlichen Gestaltungsräume durch die mögliche Einbindung mehrerer Durchführungswege Steuerbegünstigter und insolvenzgeschützter Aufbau der Altersvorsorge (auch in rezessiven Phasen) Gewährleistung hoher Transparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch regelmäßige Kontoauszüge Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 48

49 Sicherheit für den Arbeitgeber: Sicherheit für den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber zahlt nur dann Beiträge, wenn das Unternehmensergebnis es zulässt Auch nach 2008 ist die bav kein Hemmschuh und sichert nachhaltig Ihre Altersversorgung Bei schlechter Unternehmenslage reduziert sich der Aufwand für die bav auf den Sockelbeitrag oder auf Null Die zugesagten Leistungen sind immer voll ausfinanziert Einfache Insolvenzabsicherung: bei der Direktversicherung durch Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf die Versicherungsleistungen zugunsten des Mitarbeiters bei der Pensionszusage durch die Verpfändung der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 49

50 Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement 50

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