Bürgermeister aus Selm und Schwerte einig: Stärkungspakt nachbessern!

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1 Presseinformation STADT SCHWERTE Bürgermeister aus Selm und Schwerte einig: Stärkungspakt nachbessern! Schwerte. Das von der Landesregierung geplante Stärkungspaktgesetz stellt für die betroffenen Kommunen einen rigorosen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Diese Auffassung vertreten Schwertes Bürgermeister Heinrich Böckelühr (CDU) sowie sein Amtskollege aus Selm, Bürgermeister Mario Löhr (SPD). Die im Süden und im Norden des Kreises Unna gelegenen Kommunen gehören zu den Gemeinden, die an der Stufe 1 des geplanten Stärkungspaktes teilnehmen sollen und künftig einen besonders rigiden Sparkurs fahren (v.l.) Schwertes Bürgermeister Heinrich Böckelühr, Kämmerer Peter Schubert (Schwerte), Kämmerin Sylvia Engemann (Selm), Selms Bürgermeister Mario Löhr. müssen. Gemeinsam mit insgesamt 28 von dem Stärkungspaktgesetz betroffenen kreisangehörigen Kommunen haben die betroffenen Städte und Gemeinden in dieser Woche ein Positionspapier verabschiedet. Darin werden einerseits die Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von jährlich 350 Mio. Euro begrüßt. Von der eigentlichen Zielsetzung der Landesregierung, das Anwachsen der Liquiditätskredite einzudämmen, den Kommunen auf mittlere Sicht den Haushaltsausgleich wieder zu ermöglichen und am Ende die Überschuldung umzukehren, ist der Gesetzentwurf noch weit entfernt, heißt es darin. Mit der gemeinsamen Resolution richten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden deshalb noch einmal einen deutlichen Appell an die Landesregierung und Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, den Gesetzentwurf nachzubessern. Die beiden Bürgermeister vermissen in dem vorliegenden Gesetzentwurf die konkrete Einbeziehung der Umlageverbände wie Kreise und Landschaftsverbände. Die Kreisumlage hat inzwischen eine erdrosselnde Wirkung auf die Haushaltssituation der kreisange- Stadt Schwerte Rathausstr Schwerte Besuchen Sie uns im virtuellen Rathaus unter PM_111104_4.DOC Pressekontakt Carsten Morgenthal Telefon: 02304/ Telefax: 02304/ presse@stadt-schwerte.de

2 2 hörigen Gemeinden erreicht, sagen Bürgermeister Heinrich Böckelühr und Mario Löhr. Vielen Städten dürfte es angesichts der immensen tatsächlichen Fehlbeträge nachweislich nicht gelingen die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen. Als Konsequenz drohe der Einsatz eines Sparkommissars sowie die Erhebung eines Bürgerbeitrages über eine exorbitante Erhöhung der Grundsteuer B (teilweise über %-Punkte), kritisieren die beiden Bürgermeister. Zur Wiedererlangung der kommunalen Selbstverwaltung werde es nicht ausreichen, die kommunalen Haushalte nach sog. freiwilligen Leistungen zu durchforsten. Auch sämtliche Pflichtaufgaben gehörten auf den Prüfstand. Ebenso ist das Land aufgefordert, Standards bei der Aufgabenerfüllung zu senken und bei Gesetzesvorhaben die Finanzierung sicherzustellen. Dieses werde noch nicht in allen Fällen ausreichend beachtet. PM_111104_4.DOC

3 Stärkungspakt Stadtfinanzen deutlich nachbessern Gemeinsames Positionspapier der 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die an der Stufe 1 des Stärkungspaktgesetzes verpflichtend teilnehmen sollen Beschlossen in Dorsten am Die vom Stärkungspaktgesetz betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden begrüßen ausdrücklich die Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein- Westfalen in Höhe von jährlich 350 Mio. Euro. Diese Unterstützung ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Kommunen zu einer auskömmlichen Finanzausstattung zurückkehren können. Damit wurden zumindest die seit mehr als einem Jahrzehnt erhobenen Forderungen der kommunalen Familie endlich erhört. Von der eigentlichen Zielsetzung der Landesregierung, das Anwachsen der Liquiditätskredite einzudämmen, den Kommunen auf mittlere Sicht den Haushaltsausgleich wieder zu ermöglichen und am Ende die Überschuldung umzukehren, ist der Gesetzentwurf allerdings noch weit entfernt. Im Gegenteil. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, bedeutet dies einen rigorosen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung mit all seinen Konsequenzen. Zur Erfüllung der den Kommunen mit diesem Gesetz auferlegten Pflichten sind zukünftig weder die Schließung von Einrichtungen noch betriebsbedingte Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auszuschließen. Die 28 kreisangehörigen Städte und Gemeinden richten deshalb noch einmal mit einem gemeinsamen Positionspapier einen deutlichen Appell an die Landesregierung und Landtagsfraktionen in Nordrhein-Westfalen, den Gesetzentwurf nachzubessern. 1. Grundsätzlich begrüßen die betroffenen Städte und Gemeinden jede Unterstützung und Initiative des Landes zur Rückführung der Kredite und zum Abbau der Überschuldung. Es ist allen Kommunen klar, dass der Gesetzentwurf nicht alle Probleme lösen kann. Das Stärkungspaktgesetz ist aber ein richtiger und wichtiger, wenn auch nur erster Schritt. 2. Für einen strukturellen Haushaltsausgleich reichen die vom Land bereitgestellten Mittel nicht annähernd aus. Hierzu bedarf es weiterer Veränderungen der Rahmenbedingungen. Vor allem sind der Abbau von Standards in der Aufgabenerfüllung sowie die bedingungslose Einhaltung des Konnexitätsprinzipes von Bund und Land erforderlich. Hierzu wird die Einrichtung eines kommunalen Beirates in der Vorbereitung von Gesetzgebungsverfahren gefordert. 3. Die von Herrn Innenminister Jäger aufgenommene kommunale Forderung, auch die Umlageverbände (Kreise, Landschaftsverbände etc.) in den Stärkungspakt einzubeziehen wird ausdrücklich begrüßt. Aber die Einbeziehung muss sich

4 konkret im Gesetz niederschlagen. Hierzu bedarf es Sanktionen und Genehmigungspflichten auch für die Haushalte der Umlageverbände. Die Umlagen dürfen keine erdrosselnde Wirkung auf die Haushaltssanierungspläne haben. Die Kommunen fordern die Landesregierung deshalb auf, den Umlageverbänden, in deren Einzugsbereich überschuldete Gemeinden um ihre Existenz kämpfen, die gleichen Pflichten aufzuerlegen wie den betroffenen Kommunen selbst. 4. Die Städte und Gemeinden gehen davon aus, dass die bislang dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Fehlbetragswerte aus den Jahren 2004 bis 2008 in Höhe von 610 Mio. Euro längst nicht mehr den aktuellen Realitäten entsprechen. So lässt sich aus einer Umfrage bei den betroffenen 34 Städten und Gemeinden für 2009 ein Defizit von Mio. Euro und für 2010 von Mio. Euro ermitteln. Hier ist das Land aufgefordert, schnellstmöglich für klare Verhältnisse bei der Verteilung der Mittel zu sorgen. 5. Es wird vielen Städten angesichts der immensen tatsächlichen Fehlbeträge nachweislich nicht gelingen, die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen. Als Konsequenz drohen der Einsatz eines Sparkommissars sowie die Erhebung eines Bürgerbeitrages über eine exorbitante Erhöhung der Grundsteuer B (teilweise über %-Punkte). Eine Anhebung der Grundsteuer B in dieser Größenordnung verletzt das verfassungsrechtliche Gebot gleichwertiger Lebensverhältnisse in eklatanter Weise. Das lehnen wir ab. Das Land wird deshalb bereits jetzt aufgefordert, darzulegen, welche alternativen Lösungen sich für diese Kommunen eröffnen. 6. Weil es zunächst gilt, den weiteren Anstieg der Liquiditätskredite zu verhindern, sollte das Land ernsthaft darüber nachdenken, die Parameter zur Genehmigungsfähigkeit der vorzulegenden Haushaltssanierungspläne zu modifizieren. Das drängenste Problem sind die steigenden Liquiditätskredite. Deshalb sollten Haushaltssanierungspläne zumindest vorübergehend auch dann genehmigungsfähig sein, wenn keine neuen Liquiditätskredite benötigt werden. 7. Eine strikte Fixierung der Haushaltssanierungspläne auf 2016 bzw wird dazu führen, dass in vielen Fällen von vornherein keine Genehmigungsfähigkeit hergestellt werden kann. Unmögliches zu verlangen, kann jedoch nicht in der Intention des Gesetzgebers liegen. 8. Es wird nicht ausreichen, die kommunalen Haushalte nach sog. freiwilligen Leistungen zu durchforsten. Auch sämtliche pflichtigen Aufgaben gehören auf den Prüfstand. Da die meisten Kommunen und mit ihnen die Kommunalaufsichten sowie die Gemeindeprüfungsanstalt bereits seit vielen Jahren Konsolidierungspotentiale untersuchen und ausschöpfen, wird eine darüber hinausgehende qualifizierte externe Beratung erforderlich. Das Land sollte die Mittel für die Beratungsleistungen deshalb nicht ausschließlich an einem Einsatz der GPA festmachen. Vielmehr wäre es erstrebenswert, individuelle Lösungen zuzulassen. (Hierzu haben die 6 betroffenen Städte des Kreises Recklinghausen bereits gemeinsame interkommunale Lösungsansätze angedacht.)

5 9. In den letzten Tagen mehren sich die Meldungen, wonach unterschiedliche Banken und Geldinstitute erwägen, die Kreditrahmen für überschuldete Gemeinden einzuschränken bzw. zukünftig keine neuen Kredite mehr anzubieten. Das Land wird deshalb dringend aufgefordert, öffentlich klarzustellen, dass sämtliche Kreditverpflichtungen der Städte und Gemeinden in Nordrhein- Westfalen bedingungslos gesichert sind und das Zinsaufschläge jeglicher Grundlage entbehren. 10. Auch mehren sich die Anzeichen, dass Stärkungspaktgemeinden von Förderprogrammen abgeschnitten werden, weil eine Darstellung der Eigenmittel in den Sanierungsplänen gefordert wird. Es muss seitens des Landes unmissverständlich klargestellt werden, dass eine Ausgrenzung gerade der strukturschwachen Regionen nicht gewollt ist. Es wird deshalb umgehend eine Anpassung der jeweiligen Förderbedingungen, ggfls. auch völlig ohne kommunale Eigenanteile, gefordert. Dorsten/Witten stellvertretend für die 28 Städte und Gemeinden Sonja Leidemann Bürgermeisterin der Stadt Witten Lambert Lütkenhorst Bürgermeister der Stadt Dorsten

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