Ihre persönliche Vorteilsberechnung. Sehr geehrte Frau Rentenversicherung,
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- Berthold Hafner
- vor 8 Jahren
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1 AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit Dipl. Betriebswirt AGTummuseit - Fischerhüttenstr. 56c Berlin Frau RenditeOrientiert Rentenversicherung Homepage: AGToptimiert@gmx.de 20. Februar 2014 Ihre persönliche Vorteilsberechnung Sehr geehrte Frau Rentenversicherung, die sozialen Versorgungssysteme in Deutschland stellen lediglich noch eine nicht mehr ausreichende Grundversorgung dar. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind zukünftig unerlässlich, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Auf Basis der von Ihnen erhaltenen persönlichen Daten haben wir Ihnen die beigefügte Ausarbeitung erstellt, die Ihnen Ihre persönliche Situation, Chancen und Möglichkeiten aufzeigt. In einem nächsten Schritt erstellen wir Ihnen gerne einen Produktvorschlag, mit dem Sie Ihre derzeitige Versorgungssituation entscheidend verbessern können. Sehen Sie sich die Unterlagen bitte in Ruhe an. Wenn Sie noch Fragen oder Wünsche haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Anlagen
2 Inhaltsverzeichnis 1. Ihre persönlichen Angaben 2. Ihre aktuelle Einkommens- und Steuersituation 3. Ihre vorhandenen Vorsorgemaßnahmen 4. Die Direktversicherung 4.1 Modellhafte Darstellung der Auswirkungen für Vorteile der Direktversicherung 4.3 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen Anlagen: Allgemeine Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen Allgemeine Produktinformationen Erläuterungen zur Berechnung Modellhafte Übersicht über die ausgewählten Produkte Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 1
3 1. Ihre persönlichen Angaben Vielen Dank, dass Sie uns die folgenden Angaben zur Analyse überlassen haben. Sollten die Angaben fehlerhaft sein, informieren Sie uns bitte darüber, damit wir diese umgehend berichtigen können. Vorname RenditeOrientiert Name Rentenversicherung Geburtsdatum Wohnort Berlin-West Status Arbeitnehmer (DRV-pflichtig) Weitere Angaben zu Steuer und Sozialversicherung Steuerliche Veranlagung Kirchensteuerpflichtig Kranken- und Pflegeversicherung Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung Grundtabelle Nein gesetzlich Ja Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 2
4 2. Ihre aktuelle Einkommens- und Steuersituation (Werte in EUR) Bruttogehalt (inkl. VL) Summe Vorsorgeaufwendungen und andere Sonderausgaben (Werte in EUR) Aufwendungen zur Basisvorsorge - Beiträge zur allg. deutschen Rentenversicherung Freiwilliger Beitrag zur allg. dt. Rentenversicherung bzw. Beiträge zum berufsständ. Versorgungswerk -- - Beiträge zur privaten Basisvorsorge -- Aufwendungen zur RiesterRente - Eigenbeitrag -- - Zulagen -- Unbegrenzt absetzbare Kranken- und Pflegevers.beiträge Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) - Begrenzt absetzbare Krankenversicherungsbeiträge Beiträge zu Lebens-/Rentenvers. (Beginn vor 2005) -- - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung Beiträge zu Haftpfl.-, BU-, freiw.pflege-, Krankenzusatzv. -- Andere Sonderausgaben -- Steuerbelastung und Steuersatz (Werte in EUR) Jährlich zu versteuerndes Einkommen Jährliche Steuerbelastung Durchschnittlicher Steuersatz / Grenzsteuersatz 20,5% / 33,8% Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 3
5 3. Ihre vorhandenen Vorsorgemaßnahmen Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge (Werte in EUR) monatl. davon AG- monatl. Kapital- Beitrag finanziert Rente leistung Gesetzl. Rente (geschätzt) 1) ) Die Leistungen wurden über ein Rentenschätzverfahren ermittelt. Vergleiche hierzu Erläuterungen zu den Berechnungen, Abschnitt Gesetzliche Rentenanwartschaften. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 4
6 4. Die Direktversicherung Die gesetzliche Rente reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Eigene Vorsorgemaßnahmen sind daher unerlässlich. Der Staat belohnt diese Initiative durch Steuer- und Sozialabgabeersparnisse. 4.1 Modellhafte Darstellung der monatlichen Auswirkungen für 2014 Beitragsphase Versicherungsbeitrag 202,01 EUR - Beitrag des Arbeitgebers 0,00 EUR Entgeltumwandlung 202,01 EUR - Steuerersparnis 60,75 EUR - Sozialversicherungsersparnis 41,26 EUR Monatlicher Nettoaufwand 100,00 EUR Mögliche Leistung im 1. Jahr des Rentenbezugs Monatliche Bruttorente ab 67 1) 665,72 EUR - Steuern 156,32 EUR - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung 118,50 EUR Daraus resultierende Nettorente 390,91 EUR 1) Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden kann. (Hinweise zur Überschussbeteiligung stellt Ihnen Ihr Vermittler gerne zur Verfügung). Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 5
7 4.2 Vorteile Variable Beitragsleistungen Steuerfreie Beitragsleistungen Vertrag kann neben Rentenleistung auch eine Kapitaloption enthalten Möglichkeit der privaten Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel Sozialversicherungsfreie Beitragsleistungen Steuerersparnis bereits unterm Jahr durch Lohnsteuerfreiheit Keine Anrechnung bei Arbeitslosigkeit ("Hartz IV-sicher") 4.3 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge Die nach 3 Nr. 63 EStG geförderten Beiträge des Arbeitgebers sind einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses gezahlt werden und soweit sie im Kalenderjahr insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen deutschen Rentenversicherung (BBG/DRV) dies sind 2856 EUR im Jahre 2014 nicht übersteigen. Für nach dem erteilte Versorgungszusagen erhöht sich unter bestimmten Bedingungen der steuerfreie Förderrahmen um einen Festbetrag von max EUR. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von bis zu Euro sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten- Kranken- Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.b. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Leistungen Leistungen aus Direktversicherungen sind als sonstige Einkünfte zu versteuern, soweit sie auf Altersvorsorgebeiträgen beruhen, die gemäß 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen wurden ( 22 Nr. 5 EStG), und es kann der Altersentlastungsbetrag ( 24 a EStG) geltend gemacht werden. Bei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversicherten Rentnern unterliegen die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ggf. der vollen Beitragspflicht in der KVdR. Für freiwillig in der GKV versicherten Rentnern gelten diese Regelungen grundsätzlich ebenso. Nähere Einzelheiten zu Berechnung und Überschussbeteiligung sowie die Informationen zum Produkt stellt Ihnen Ihr Vermittler auf Wunsch gerne zur Verfügung. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 6
8 Modellhafte Übersicht über die ausgewählten Produkte 1) für Frau RenditeOrientiert Rentenversicherung, geboren am Werte in Euro Direkt- Pensions- Pensions- Unterstütz- Beitrag im Jahr 2014 PrivatRente BasisRente RiesterRente versicherung kasse zusage ungskasse 2) ========================== =========== =========== =========== =========== =========== =========== =========== Versicherungsbeitrag 100,00 138,10 153,27 202,01 202,01 202,01 202,01 - Arbeitgeberbeitrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - Zulagen 0,00 0,00 12,83 0,00 0,00 0,00 0, Sparleistung/Entgeltumw.betrag 100,00 138,10 140,44 202,01 202,01 202,01 202,01 - Steuerersparnis 0,00 38,07 40,44 60,75 60,75 60,75 60,75 - Sozialversicherungsersparnis 0,00 0,00 0,00 41,26 41,26 41,26 41, Monatl. Nettoaufwand 100,00 100,03 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Wirkungsgrad im Jahr 2014 ========================== =========== =========== =========== =========== =========== =========== =========== Versicherungsbeitrag im Verhältnis zum Nettoaufwand 100,00% 138,06% 153,28% 202,01% 202,01% 202,01% 202,01% Mögliche Leistung im 1. Jahr des Rentenbezugs ========================== =========== =========== =========== =========== =========== =========== =========== Bruttorente mit 67 Jahren (mtl.) 338,42 468,85 518,71 665,72 571,49 665,72 - Steuern 15,65 132,84 147,70 156,32 133,11 153,68 - Kranken- und Pflegeversicherung 0,00 0,00 0,00 118,50 101,72 118,50 Nettorente (mtl.) 322,77 336,01 371,01 390,91 336,66 393,55 1) Die Berechnungen basieren auf den Steuer- und Sozialversicherungsdaten des Jahres 2014 und Ihren persönlichen Angaben. 2) mit kongruenter Rückdeckung Hinweis: Für einen quantitativen Produktvergleich über die Gesamtlaufzeit des Vertrages verwenden Sie bitte den Produktvergleichsrechner. Achtung: Dies ist kein Produktvergleich, da nur ein einzelnes Jahr dargestellt wird! Nicht zur Weitergabe an den Kunden geeignet.
9 Allgemeine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse (gem. 3 Nr. 63 EStG) Die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse lassen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nach 3 Nr. 63 EStG jährlich steuerfreie Aufwendungen bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung zu in 2014 sind das 2856 Euro. Hinzu kommen steuerfreie Aufwendungen in Höhe von bis zu EUR für eine rentenförmige Neuzusage, sofern keine Direktversicherung oder Pensionskasse nach 40b EStG besteht. Erst im Versorgungsfall sind die Versorgungsleistungen voll gem. 22 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu versteuern, soweit sie auf steuerfreien Beiträgen beruhen. Die Aufwendungen sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von bis zu Euro sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Direktversicherung, Pensionskasse (gem. 40b EStG) Bis Ende des Jahres 2004 war es im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung möglich, die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse nach 40b EStG abzuschließen. Für diese Verträge ist auch zukünftig 40 b EStG in der bis geltenden Fassung anzuwenden. Die Durchführungswege nach 40b EStG lassen pauschal versteuerte Aufwendungen in der Regel bis jährlich Euro zu. Die Pauschalsteuer beträgt derzeit 20% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Spätere Kapitalleistungen sind in der Regel steuerfrei, wenn die Laufzeit der Versicherung mindestens 12 Jahre beträgt. Rentenleistungen sind lediglich mit ihrem Ertragsanteil (z. B. für einen 65-jährigen Rentner 18%) steuerpflichtig. Die Aufwendungen sind sozialversicherungsfrei. Die Höchstgrenze der sozialversicherungsfreien Aufwendungen ist mit der vorgenannten steuerlichen Regelung identisch. Hinweis: Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten- Kranken- Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.b. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner haben aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen allgemeinen Beitragssatz ihrer Krankenkasse zu zahlen. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 1
10 Allgemeine Produktinformationen und Hinweise zur Überschussbeteiligung Produkte Zukunftsrente Rentenversicherung gegen laufende Beiträge auf ein Leben mit aufgeschobener, lebenslanger Rentenzahlung bei Erleben des Endes der Aufschubdauer, sowie mit 5-jähriger Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn und Beitragsrückzahlung bei Tod vor Rentenbeginn. Überschusssystem vor Rentenbeginn: Tarifbonus Überschusssystem nach Rentenbeginn: Überschussrente (bei Unterstützungskasse: Zusatzrente) Beginn: Rentenbeginnalter: 67 Jahre In der betrieblichen Altersversorgung gilt die Besonderheit, dass bei Tod der versicherten Person in der Aufschubdauer eine aus dem gebildeten Kapital bzw. dem Policenwert finanzierte lebenslange Rente an die Hinterbliebenen gezahlt wird. Das Produkt kann sowohl als PrivatRente als auch in der betrieblichen Altersversorgung in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und der rückgedeckten Pensionszusage abgeschlossen werden. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung steht die Zukunftsrente auch als Sondertarif im Tarifbereich G zur Verfügung. BasisRente Rentenversicherung gegen laufende Beiträge auf ein Leben mit aufgeschobener, lebenslanger Rentenzahlung bei Erleben des Endes der Aufschubdauer, sowie mit 5-jähriger Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn und Beitragsrückzahlung (als lebenslange Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt) bei Tod vor Rentenbeginn. Überschusssystem vor Rentenbeginn: Tarifbonus Überschusssystem nach Rentenbeginn: Überschussrente Beginn: Rentenbeginnalter: 67 Jahre RiesterRente Rentenversicherung gegen laufende Beiträge auf ein Leben mit aufgeschobener, lebenslanger Rentenzahlung sowie mit Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn und Rückzahlung des gebildeten Kapitals bei Tod vor Rentenbeginn. Überschusssystem vor Rentenbeginn: Tarifbonus Überschusssystem nach Rentenbeginn: Überschussrente Beginn: Rentenbeginnalter: 67 Jahre Überschussbeteiligung vor dem Rentenbezug Kapitalbonus Die jährlichen Überschussanteile werden ausschließlich für die Erhöhung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvorsorge verwendet. Dadurch erhöht sich das Garantiekapital im Todes- und im Erlebensfall während der Aufschubdauer. Die garantierte Mindestrente erhöht sich dabei nicht. Überschussbeteiligung im Rentenbezug Überschussrente Der Versicherungsnehmer erhält ab Rentenbeginn neben der Garantierente eine beitragsfreie zusätzliche Rente. Die jeweils erreichte Gesamtrente wird ab dem zweiten Rentenbezugsjahr jährlich um einen Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 1
11 festgelegten Prozentsatz erhöht. Bei Zukunftsrenten Klassik kommt noch die Rente aus dem während der Aufschubdauer aufgelaufenen Bonus und den Schlussüberschussanteilen hinzu. Zusatzrente Die Garantierente (bei Zukunftsrenten kommt noch die Rente aus dem während der Aufschubdauer aufgelaufenen Bonus und den Schlussüberschussanteilen hinzu) steigt ab dem zweiten Rentenbezugsjahr jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Beachten Sie bitte, dass die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantiert werden kann. Sofern in dem Beratungstool künftige Leistungen einschließlich Überschussbeteiligung dargestellt werden, handelt es sich um unverbindliche Angaben. Hierbei haben wir angenommen, dass die für das Jahr 2012 festgelegten Überschussanteilsätze während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Über die Höhe der künftigen Überschussanteilsätze können wir keine Aussagen machen. Die tatsächlichen künftigen Leistungen einschließlich der Überschussbeteiligung (Gesamtleistungen) werden voraussichtlich höher oder niedriger sein als hier angegeben. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 2
12 Erläuterung zur Berechnung - Steuervorteilsrechner - Steuer und Sozialversicherung Die Darstellung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2014, erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit in allen steuerlichen Belangen. Das angewendete Steuerschätzverfahren unterstellt, dass die heutigen Gegebenheiten (z.b. der Steuertarif und die Sozialversicherungsdaten) auch in der Zukunft gültig sind, simuliert eine für den Ruhestand typische Situation und leitet daraus die steuerlichen Gegebenheiten ab. Bei der Berechnung der Nettobeiträge fließen sämtliche steuer- und (bei entsprechendem Status) sozialversicherungsrechtliche Förderungen ein. Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten- Kranken- Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z.b. des Elterngeldes). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen. Gesetzliche Rentenanwartschaften Die gesetzliche Rente wurde entsprechend Ihren Angaben durch ein Rentenschätzverfahren ermittelt. Grundlage des Verfahrens sind die heute gültigen gesetzlichen Vorgaben. Die Erfüllung der gesetzlichen Wartezeiten wurde nicht geprüft. Diese können sich in der Zukunft ändern. Die Berechnungen sind daher unverbindlich. Ergebnisberechnung Bei vorgegebener Sparleistung werden die daraus resultierenden Ersparnisse und der entsprechende Nettoaufwand errechnet. Bei vorgegebenem Nettoaufwand werden unter Berücksichtigung sämtlicher Ersparnisse die Sparleistung und die daraus resultierende Nettorente berechnet. Grundlage für die Berechnungen sind die von Ihnen gemachten Angaben und ggf. Begrenzungen aus eingeschlossenen Vorsorgemodellen und Tarifverträgen. Der Wirkungsgrad beschreibt das Verhältnis von Nettobeitrag zu Produktbeitrag. Ein Wirkungsgrad von 200% besagt, dass der Produktbeitrag, der tatsächlich als Sparleistung für die Altersvorsorge verwendet wird, doppelt so hoch ist wie der Beitrag, den der Kunde effektiv zu erbringen hat. Ist ein Durchführungsweg rein arbeitgeberfinanziert, so ist der Wirkungsgrad nicht definiert. Die monatlichen Auswirkungen werden auf das durchschnittliche monatliche Gesamt-Bruttoeinkommen abgestellt. Sonderzahlungen werden hierbei berücksichtigt. Ermittlung der Brutto- und Nettorenten Die angegebenen monatlichen Rentenleistungen zum 67. Lebensjahr wurden anhand einer Beitragstabelle (Stand 2014) für Direktversicherungen näherungsweise ermittelt (siehe "Allgemeine Produktinformationen"). Bei der Berechnung wurde ein Versicherungsbeginn zum und monatliche Zahlungsweise unterstellt. Bei jährlicher Zahlungsweise ergeben sich höhere Rentenleistungen. Produktspezifische Einschränkungen wie Mindestbeiträge oder Mindestleistungen wurden nicht berücksichtigt. Die genauen Rentenwerte und die Leistungsbeschreibung sind dem auf Sie persönlich zugeschnittenen Vorschlag zu entnehmen, den wir Ihnen gerne im nächsten Schritt zur Verfügung stellen. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 1
13 Bei der Berechnung der Netto-Renten werden auf die zu erwartenden Brutto-Renten die anfallenden Steuern berücksichtigt. Die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner und zur sozialen Pflegeversicherung werden unter individueller Betrachtung des Personen- und Krankenversicherungsstatus berücksichtigt. Wir haben Ihnen vorstehend nur Rentenleistungen zum 67. Lebensjahr aufgezeigt. Grundsätzlich sollte jedoch bei der persönlichen Versorgungssituation auch eine mögliche Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenversorgung mit berücksichtigt werden. Tarifvertrag In einem tarifgebundenen Arbeitsverhältnis können Vergütungsbestandteile zugunsten von Versorgungslohn im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nur vereinbart werden, wenn es sich hierbei um über- bzw. außertarifliche Vergütungsbestandteile handelt oder dies der Tarifvertrag vorsieht. Es ist nicht bekannt, ob Ihr Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt oder bei der Vergütung einen solchen umsetzt. Sollte dies der Fall sein, sind die tarifvertraglichen Vereinbarungen zu berücksichtigen und mit diesem Vorschlag abzugleichen, da dies nicht innerhalb dieser Anwendung abschließend durchgeführt werden kann. Falls Differenzen bestehen, bitten wir Sie um Mitteilung. Sie erhalten dann umgehend einen überarbeiteten Vorschlag. Überreicht durch AGToptimiert Altersvorsorge G Tummuseit, 20. Februar 2014, Seite 2
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