1.1 Graf AG (Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung)
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- Juliane Graf
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1 1.1 Graf AG (Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung) Die Graf AG handelt mit Baumaterial, welches sie ausschliesslich von der Muttergesellschaft in Deutschland, der Graf GmbH bezieht resp. importiert. Beliefert werden ausschliesslich Kunden im Inland. Ihnen liegt der Abschluss für das Jahr 2010 vor, welcher wie folgt aussieht: Bilanz Aktiven Flüssige Mittel 400' '000 Debitoren 1'200'000 1'500'000 Delkredere -100' '000 Warenlager 300' '000 Anlagevermögen 200' '000 Total Aktiven 2'000'000 2'500'000 Passiven Kreditor Graf GmbH Deutschland 500' '000 Kreditoren Verwaltung, Werbung etc. 300' '000 Kreditor AHV, SUVA etc. 100' '000 Darlehen der Muttergesellschaft 500' '000 Eigenkapital (Aktienkapital, Reserven, Gewinnvortrag) 600' '000 Total Passiven 2'000'000 2'500'000 Erfolgsrechnung Warenverkauf 10'000'000 Warenaufwand 7'500'000 Personalkosten 1'400'000 Verwaltung und Werbung 800'000 Verpflegungskosten von Vertretern 25'000 Abschreibungen Anlagevermögen 100'000 Steuern, Versicherungen und Gebühren 75'000 Erfolg 100'000 Aufwand 10'000'000 Die Graf AG verbucht die Umsätze nach dem Zahlungsverkehr und rechnet nach vereinnahmten Entgelten ab. Die entsprechende Bewilligung der ESTV liegt vor. Die MWST- Abrechnungen der Graf AG 2010 wurden von verschiedenen Personen der Graf AG erstellt. Gesamthaft wurden folgende Umsätze und Vorsteuern deklariert: Deklarierter Umsatz zu 7,6% 9'750' '000 Vorsteuer auf Warenaufwand -874'000 Vorsteuer auf Investitionen/übrigem Betriebsaufwand -59'660 Guthaben der Graf AG gegenüber der ESTV -192'660 Intensivstudium MWST Herbst
2 Dem Leiter der Buchhalter der Graf AG erscheint es etwas seltsam, dass die Graf AG von der ESTV Geld zurückerhalten soll. Er beauftragt Sie deshalb, das Jahr 2010 bezüglich MWST zu überprüfen. a) Nehmen Sie für das Jahr 2010 eine Umsatzabstimmung vor. b) Nehmen Sie für das Jahr 2010 eine Plausibilitätsprüfung vor, getrennt nach Warenaufwand und Investitionen/übrigem Betriebsaufwand. Zusatzfragen Aufgrund des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung haben Sie die Vorsteuerseite der Graf AG näher untersucht. Ihnen ist dabei folgendes aufgefallen: 1) Im 3. Quartal 2010 wurden die Kreditorenrechnungen von einer Aushilfskraft verbucht. Diese hat auf den Wareneinfuhren der Graf GmbH Deutschland korrekt die Einfuhrsteuer als Vorsteuer gebucht. Zusätzlich hat sie aber Zahlungen an die Graf GmbH Deutschland von brutto 2'044'400 Franken mit dem MWST-Code 7,6% verbucht, was auf diesem Betrag einen Vorsteuerabzug von 144'400 Franken bewirkte. 2) Die Graf GmbH Deutschland beliefert den Grosskunden König AG in der Schweiz direkt und stellt diesem auch direkt Rechnung. Die Waren für die König AG werden jeweils von Transportunternehmungen zusammen mit den Waren für die Graf AG von Deutschland in die Schweiz eingeführt. Da die Graf AG bei der EZV ein Konto über das zentralisierte Verfahren (ZAZ-Konto) eingerichtet hat, wird die Einfuhr der ganzen Waren der Einfachheit halber mittels Proformarechnungen über die Graf AG abgewickelt. Die Graf AG hat deshalb auf Waren im Wert von 2'000'000 Franken (Einfuhrwert exkl. MWST) die Einfuhrsteuer abgezogen, obwohl diese Waren direkt von der Graf GmbH Deutschland an die König AG in Rechnung gestellt wurde. Die Einfuhrsteuerquittungen lauten auf die Graf AG. 3) Bei den Investitionen ist der Kauf eines Occasionsfahrzeuges von 32'280 Franken von einem nicht bei der MWST eingetragenen Autohändler enthalten. Auf der Rechnung wurde keine MWST ausgewiesen. Bei der Verbuchung wurde aber 2'280 Franken Vorsteuer geltend gemacht. Bei diesem Kauf wurde das alte Occasionsfahrzeug mit 10'000 Franken (Bruttowert, entspricht dem Buchwert) an Zahlung gegeben. c) Was haben diese drei Punkte allenfalls für MWST-Auswirkungen und welche Korrekturmöglichkeiten bestehen gegebenenfalls? d) Nehmen Sie eine bereinigte Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung unter Berücksichtigung der obigen drei Punkte vor. Intensivstudium MWST Herbst
3 1.2 Behax Die steuerpflichtige BEHAX bietet für Behinderte Beschäftigung an. Für Unternehmer im Inland werden Verpackungsarbeiten in eigenen Räumen durchgeführt. Das Material wird dabei von den Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die BEHAX ist auf Subventionen angewiesen. Da im Jahr 2010 der Betrieb während des Liegenschaftsumbaus stillgelegt werden musste, führte dies zu Minderumsatz, die Subventionen zur Deckung des Betriebdefizits wurden deshalb erhöht. Nicht zuletzt dank des Umbaus konnte dafür im Jahr 2011 der Umsatz stark gesteigert werden, die Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits konnten deshalb reduziert werden. Für die Jahre 2010 und 2011 sind folgene Zahlen bekannt (alle Zahlen in CHF exkl. MWST): Bilanz Aktiven Flüssige Mittel 65' '000 92'000 Debitoren 25'000 25'000 40'000 Angefangene Arbeiten 20'000 20'000 30'000 Liegenschaft 600' ' '000 Passiven Vorauszahlungen von Kunden 10'000 10'000 12'000 Bankschulden (Hypothek) 400' ' '000 Stiftungskapital 300' ' '000 Erfolgsrechnung Umsatz 400' '000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 600' '000 Subventionen für den Liegenschaftsumbau 150'000 0 Personalaufwand 730' '000 Allgemeiner Aufwand mit 7,6% Vorsteuer 100' '000 Allgemeiner Aufwand ohne Vorsteuer 150' '000 Sonderabschreibung Liegenschaft 150'000 Ordentliche Abschreibungen Liegenschaft 19'600 20'000 Zusatzangaben zur Liegenschaft Die Liegenschaft (Gebäudeversicherungswert von 1'000'000) wurde bereits zu Zeiten der Warenumsatzsteuer erstellt. Bis 2009 sind an der Liegenschaft nur die nötigsten Arbeiten vorgenommen worden. Dies führte dazu, dass 2010 eine Gesamterneuerung vorgenommen wurde: exkl. MWST inkl. MWST Baukosten mit 7,6% MWST 400' '400 Baukosten ohne MWST 19'600 19'600 Intensivstudium MWST Herbst
4 Berechnen Sie die Steuerzahllast für die Jahre 2010 und 2011! (Die BEHAX rechnet nach vereinnahmten Entgelten ab, das vereinnahmte Entgelt wird auch bei der Berechnung einer allfälligen Vorsteuerabzugskürzung berücksichtigt!) (Frankenbeträge sind auf ganze Franken zu runden, Kommastellen auf 2 Stellen genau!) Intensivstudium MWST Herbst
5 2.1 Lösungsansatz Graf AG a) Umsatzabstimmung Warenverkauf 10'000'000 Debitorenbestand per '200'000 Debitorenbestand per '500'000 Delkredere per '000 Delkredere per '000 Vereinnahmte Entgelte 9'750'000 Deklarierter Umsatz 9'750'000 Differenz (vorbehältlich der Zusatzfragen) 0 b) Plausibilitätsprüfung WARENAUFWAND Warenaufwand 7'500'000 Warenbestand per '000 Warenbestand per '000 Total 7'600'000 Kapitalisierte Vorsteuern Waren (874'000 : 7,6% x 100%) 11'500'000 Differenz (vorbehaltlich der Zusatzfragen) 3'900'000 (Die Veränderung von Kreditor Graf GmbH muss nicht berücksichtigt werden, da es sich um einen ausländischen Lieferanten handelt. Ob dieser bezahlt wurde oder nicht hat auf den Vorsteuerabzug keinen Einfluss, da dieser ja aufgrund der Einfuhrsteuer berechnet wird. In der Praxis ist zu beachten, dass es bei den Einfuhrsteuern zu Verschiebungen kommen kann, wenn z.b. Einfuhrquittungen für 2010 erst im Jahr 2011 vorliegen.) INVESTITIONEN / ÜBRIGER BETRIEBSAUFWAND Investitionen (Zunahme Anlagevermögen + Abschreibungen) 150'000 Verwaltung und Werbung + 800'000 Verpflegungskosten von Vertretern + 25'000 Kreditoren Verwaltung, Werbung etc. per '000 Kreditoren Verwaltung, Werbung etc. per '000 Total 775'000 Kapitalisierte Vorsteuern Übriges (59'660 : 7,6% x 100%) 785'000 Differenz (vorbehaltlich der Zusatzfragen) 10'000 Auf den ersten Blick scheint die Umsatzdeklaration korrekt zu sein. Hingegen bestehen offenbar grössere Differenzen bei den Vorsteuern im Bereich Warenaufwand. Eine kleinere Differenz besteht auch im übrigen Vorsteuerbereich. In diesem Übungsbeispiel wird auch dieser näher geprüft, in der Praxis wird eine Plausibilitätsprüfung nicht auf den Franken genau abgestimmt. Intensivstudium MWST Herbst
6 c) MWST-Auswirkungen der drei aufgeführten Punkte 1) Auf Rechnungen der ausländischen Muttergesellschaft ist keine Vorsteuer zulässig. Der Betrag von Fr. 144' muss korrigiert werden. Nebst dem Steuerbetrag ist auch ein Verzugszins geschuldet. Korrekturmöglichkeit zu Gunsten der Graf AG besteht keine. 2) Die Graf AG hat hier Einfuhrsteuern geltend gemacht, die gar nicht ihren Aufwand betreffen. Dieser Vorsteuerabzug erfolgt zu Unrecht. Die Vorsteuer von Fr. 152' (7,6% von Fr. 2'000'000.00) muss mit Verzugszins korrigiert werden. Der Vorsteuerabzug auf diesen Einfuhrquittungen steht der König AG zu. Die König AG kann den Vorsteuerabzug geltend machen, auch wenn die Einfuhrsteuerquittungen auf die Graf AG lauten, wenn sie im Besitz der Original-Einfuhrdokumente ist, die Rechnungen der Graf GmbH Deutschland auf die König AG lauten, diese Rechnungen in der Buchhaltung der König AG verbucht sind und jeglicher Missbrauch ausgeschlossen ist. 3) Der Vorsteuerabzug von Fr. 2' ist nicht zulässig. Der Betrag von Fr. 2' muss korrigiert werden. Nebst dem Steuerbetrag ist auch ein Verzugszins geschuldet. Der Betriebsmittelverkauf in der Höhe von Fr. 10' ist zu versteuern, was einen Steuerbetrag von Fr (Fr. 10' : 107,6% x 7,6%) ergibt. d) Bereinigte Umsatzabstimmung und Plausibilitätsprüfung UMSATZABSTIMMUNG Warenverkauf 10'000'000 Betriebsmittelverkauf + 10'000 Debitorenbestand per '200'000 Debitorenbestand per '500'000 Delkredere per '000 Delkredere per '000 Vereinnahmte Entgelte 9'760'000 Deklarierter Umsatz 9'750'000 Differenz 10'000 Steuer hievon 706 Intensivstudium MWST Herbst
7 PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG WARENAUFWAND Warenaufwand 7' Warenbestand per '000 Warenbestand per '000 Total 7' Hievon 7,6% Vorsteuern 577'600 In Abzug gebrachte Vorsteuern 874'000 Doppelt abgezogene Vorsteuern (Zusatzfrage 1) - 144'400 Zu Unrecht abgezogene Vorsteuern (Zusatzfrage 2) - 152' '600 Schlussdifferenz 0 PLAUSIBILITÄTSPRÜFUNG INVESTITIONEN / ÜBRIGER BETRIEBSAUFWAND Investitionen (Zunahme Anlagevermögen + Abschreibungen = 150'000, + Habenbuchung Betriebsmittelverkauf 10'000, - nicht abzugsberechtigt ) 130'000 Verwaltung und Werbung + 800'000 Verpflegungskosten von Vertretern + 25'000 Kreditoren Verwaltung, Werbung etc. per '000 Kreditoren Verwaltung, Werbung etc. per '000 Total 755'000 Hievon 7,6% Vorsteuern 57'380 In Abzug gebrachte Vorsteuern 59'660 Zu Unrecht abgezogene Vorsteuern (Zusatzfrage 4) - 2'280 7'380 Schlussdifferenz 0 Die Berechnungen gehen hier genau auf, weil es sich um ein Übungsbeispiel handelt. In der Praxis ist dies jedoch nie der Fall. Bei der Plausibilitätsprüfung geht es darum grössere Fehler zu bemerken und nicht um Details. Intensivstudium MWST Herbst
8 2.2 Lösungsansatz BEHAX Berechnung des steuerbaren Umsatzes nach vereinnahmten Entgelten Umsatz exkl. MWST gemäss Erfolgsrechnung 400' '000 + Debitoren anfangs Jahr 25'000 25'000 - Debitoren Ende Jahr (noch nicht vereinnahmt) -25'000-40'000 + Angefangene Arbeiten anfangs Jahr 20'000 20'000 - Angefangene Arbeiten Ende Jahr (noch nicht vereinnahmt) -20'000-30'000 - Vorauszahlungen anfangs Jahr (im Vorjahr deklariert) -10'000-10'000 + Vorauszahlungen Ende Jahr (im Laufjahr zu deklarieren) +10' '000 Vereinnahmtes Entgelt exkl. MWST 400' '000 Hievon 7,6% resp. 8% MWST 30'400 50' Berechnung der Vorsteuerabzugskürzung aufgrund der Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits Steuerbarer Umsatz (exkl. MWST) 400' '000 Subventionen zur Deckung des Betriebsdefizits 600' '000 Totalumsatz 1'000' '000 Hievon Anteil der Subventionen 60,00% 35,82% 3. Berechnung der Vorsteuerkürzung auf der Gesamterneuerung Liegenschaft infolge der Direktsubventionen Gesamtkosten (inkl. MWST) 450'000 Subventionen für den Liegenschaftsumbau 150'000 in % 33,33% Vorsteuern auf dem Liegenschaftsumbau 30'400 Kürzung um 33,33% -10'133 Zwischentotal nach Berücksichtigung der Direktsubvention 20' Berechnung der abzugsberechtigten Vorsteuer Vorsteuer auf allgemeinem Aufwand (7,6%/8% von 100'000) 7'600 8'000 Bereinigte Vorsteuer auf Liegenschaftserneuerung 20'267 0 Total Vorsteuern 27'867 8'000 Kürzung um 60,00% resp. um 35,82% -16'720-2'866 Zulässiger Vorsteuerabzug 11'147 5'134 Intensivstudium MWST Herbst
9 Einlageentsteuerung auf Liegenschaftserneuerung Bei der Liegenschaftserneuerung handelt es sich um eine Grossrenovation. Auf diesem Bereich fiel 2010 eine Kürzung um 60,00% an, 2011 reduziert sich diese Kürzung auf 35,82%. Die Nutzung für zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke steigt somit um 24,18%. Dies berechtigt zur Einlageentsteuerung. Bereinigte Vorsteuer auf Liegenschaftserneuerung 20'267 Hievon 24,18% Mehrnutzung für zum Vorsteuerabzug berechtigende Zwecke 4'901 Abschreibung auf unbeweglichen Gegenständen = 5% -245 Zulässige Einlageentsteuerung 4' Berechnung der Steuerzahllast Umsatzsteuer gemäss Ziffer 1 30'400 50'160 Vorsteuer gemäss Ziffer 4-11'147-5'134 Einlageentsteuerung gemäss Ziffer 5 0-4'656 Steuerzahllast 19'253 40'370 Intensivstudium MWST Herbst
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