Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen

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1 Potenzialberatung für kleine und mittlere Unternehmen - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 21. Juni 2010 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A) gelten für die unter Ziff dieser Richtlinie genannte Aktion Externe Beratungsleistungen für KMU folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein festgelegte förderspezifische Kriterien: Zuwendungszweck Die sich aufgrund der Finanzkrise veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Finanzmärkte erschweren zum Teil die Kreditversorgung und Liquiditätssicherung von Unternehmen. Dabei kann es vorkommen, dass die Vergabe von Krediten an ein begleitendes Monitoring und kennzahlengestütztes Controlling geknüpft wird, damit Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind hierauf oftmals nicht optimal vorbereitet. Mit einer Potenzialberatung können solche begleitenden Instrumente einer Finanzierungsversorgung unterstützt werden. Kleine und mittlere Unternehmen in Schleswig-Holstein können mit der nachstehend beschriebenen Förderung einer Potenzialberatung Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch nehmen, um damit die notwendigen Rahmenbedingungen für eine präventive Begleitung einer Finanzierungsversorgung sicherzustellen und um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu 1

2 stärken und zukunftssichere Arbeitsplätze zu erhalten und auszubauen. Darüber hinaus können mit Hilfe der Potenzialberatung betriebliche Umstrukturierungsprozesse insbesondere für neue Arbeitszeitmodelle, der Fortentwicklung der Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen insbesondere Stärken und Schwächen des zu beratenden Unternehmens analysiert werden, ein Handlungsplan zur Durchführung betrieblicher Veränderungsprozesse erstellt und dessen Umsetzung begleitet werden. Gegenstand der Zuwendung Gefördert wird die Inanspruchnahme der Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen. Dabei kann sich die Beratung auf folgende Inhalte erstrecken: Beratung im Zusammenhang mit Finanzierungsanträgen, Beratung im Zusammenhang mit Investitionsplanungen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Personalentwicklungen unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, Stärkung der Innovationsfähigkeit von Betrieben. Die vorstehend genannten Punkte können auch die Verbesserung des Umweltschutzes, die Entwicklung von Arbeitszeitmodellen, die Verwirklichung der Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfassen. Nicht gefördert werden: Beratungen, die den Abbau von Beschäftigung zum Ziel haben, Beratungen, die allgemeine Rechts-, Versicherungs- sowie Steuerfragen und / oder die Erarbeitung von Verträgen zum Inhalt haben, Beratungen, die Architekten- und Ingenieurleistungen beinhalten, 2

3 Existenzgründungsberatungen sowie Existenzgründungsaufbauberatungen, Beratungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von privat-rechtlichen Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, durchgeführt werden, Beratungen, die aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden (Kumulierungsverbot), Beratungen durch Betriebsangehörige oder durch ein mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar verbundenes Beratungsunternehmen, Beratungen, die durch Angehörige durchgeführt werden - dies gilt auch für Personen, die Angehörige einer oder eines Beschäftigten des Antrag stellenden Unternehmens sind, Beratungen, deren Zweck auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen ausgerichtet ist, Beratungen im Verbund mehrerer Unternehmen, Beratungen, die ein Insolvenzverfahren und / oder einen Beschäftigtentransfer zum Ziel haben, Beratungen zur Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Software, Schulungs-, Trainings-, Einweisungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten. Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und die die Voraussetzungen der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361 EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt EG L 124/36) erfüllen. Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Beratung fünf oder mehr Jahre bestehen. Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, 3

4 die innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren einschließlich der durch diese Richtlinie gewährten Zuwendungen mehr als öffentliche Beihilfen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 (deminimis-beihilfen) erhalten haben, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmensberaterin bzw. Unternehmensberater, als Wirtschaftsprüferin bzw. Wirtschaftsprüfer, als Steuerberaterin bzw. Steuerberater oder als vereidigte Buchprüferin bzw. vereidigter Buchprüfer tätig sind. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung zu den der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in Rechnung gestellten Beratungskosten des Beratungsunternehmens. Zu den zuwendungsfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Reisekosten; nicht jedoch die Umsatzsteuer. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die geleisteten Beratungstage von mindestens acht Stunden. Eine Aufteilung der Beratung auf mehrere Stundenblöcke mit weniger als acht Stunden täglich ist zulässig, wenn daraus rechnerisch ganze Beratungstage gebildet werden. Die Höhe der Förderung beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 300 pro Beratungstag für bis zu 10 Beratungstage. Es werden nur ganze Beratungstage gefördert. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Es werden nur Beratungen gefördert, die von selbständigen Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. 4

5 Das Beratungsunternehmen muss in der KfW Beraterbörse verzeichnet sein. Die einzelnen Beratungsschritte der geförderten Beratung sind einschließlich Zeitablauf und Inhalt in einem Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist der Zuwendungsempfängerin bzw. dem Zuwendungsempfänger auszuhändigen und von ihr bzw. ihm gegen zu zeichnen. Die geförderte Beratung muss mindestens die folgenden Beratungsschritte umfassen: Potenzialanalyse der Stärken und Schwächen des zu beratenden Unternehmens, Definition von betrieblichen Zielen, Erarbeitung und ggf. Begleitung eines betrieblichen Handlungsplans, Erstellung einer Beschäftigungsprognose, d. h. der Einschätzung der künftigen Beschäftigungsentwicklung im Betrieb. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung von Unternehmensvertreterinnen bzw. Unternehmensvertretern und in der Regel im Unternehmen stattzufinden; in Ausnahmefällen ist auch eine Beratung an anderen Orten zulässig. Der Beratungsbericht kann auch ohne Beteiligung der Unternehmensvertreterin oder des Unternehmensvertreters verfasst werden. Darüber hinaus sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung einer Beratung, die außerhalb des Unternehmens erbracht werden, abrechnungsfähig. Telefonische Beratungen sind nicht förderfähig. Ist für die Durchführung der Beratung die Abstimmung bzw. Kooperation mit Dritten, z.b. Agentur für Arbeit, Weiterbildungsträgern und Finanzierungsinstituten erforderlich, sind diese Beratungszeiten ausnahmsweise auch dann förderfähig, wenn sie ohne die Anwesenheit von Unternehmensvertreterinnen bzw. Unternehmensvertretern erbracht werden. 5

6 Jede Zuwendungsempfängerin bzw. jeder Zuwendungsempfänger kann das Angebot einer Förderung der Potenzialberatung nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in Anspruch nehmen. Messbare Ziele: 70 % der geförderten Unternehmen haben 12 Monate nach Abschluss der Förderung Maßnahmen durchgeführt, die Gegenstand der Beratung waren 300 gesicherte bzw. geschaffene Arbeitsplätze im Jahr Es ist vorgesehen, die einzelnen Aktionen alle zwei Jahre zu evaluieren, um die Erreichung der messbaren Ziele zu überprüfen und die Aktionen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Verfahren Mit dem Antrag sind der Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme oder Übernahme der gewerblichen Tätigkeit sowie die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Die Zuwendung wird von der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Diese ergänzenden Förderkriterien gelten nur in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A). 6

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