Sozialmedizinische Aspekte: Beruf, Versicherung, Recht Fortbildungskurs Klinische Diabetologie
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- Martina Gerber
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1 Sozialmedizinische Aspekte: Beruf, Versicherung, Recht Fortbildungskurs Klinische Diabetologie RA Oliver Ebert Vorsitzender Ausschuss Soziales DDG
2 Diabetes im Bewerbungsgespräch
3 Im Bewerbungsgespräch wahrheitsgemäß antworten? Rechtsprechung unterscheidet zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen. Zulässige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden ansonsten Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich Unzulässige Fragen: keine oder wahrheitswidrige Antwort erlaubt Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Kenntnis
4 Frage nach Krankheit im Bewerbungsgespräch: zulässig? Fragen nach Krankheiten nur zulässig, wenn - wenn aufgrund der Krankheit konkrete und nicht anders abwendbare Gefahren bestehen (z.b. Ansteckungsgefahr) und/oder - wenn die Tätigkeit aufgrund der Krankheit gar nicht ausgeführt werden kann
5 Frage nach Diabetes im Bewerbungsgespräch: zulässig? Nur zulässig, wenn aufgrund des Diabetes eine konkrete und nicht anders abwendbare Gefahr besteht und/oder die Tätigkeit deswegen gar nicht ausgeführt werden kann. Fallbeispiele: Wie ist die Situation bei... Dachdecker? Berufskraftfahrer? Bibliotheksfachkraft (nachts oft alleine)? Tiefseetaucher? Pilot?
6 Konfliktherd: Diabetes bei der Stellensuche - Frage nach (Diabetes-)Erkrankung grundsätzlich unzulässig - Keine Verpflichtung zur Angabe der Diabetes-Erkrankung - Schwerbehinderung kann langfristig nachteilig sein - Vorsicht bei versteckten Fragen und Personalfragebögen Grundsätzlich nie ungefragt Diabetes mitteilen!!!
7 Schwerbehinderung muß nicht mitgeteilt werden! Aktuelles Urteil des BAG ( , Az. 6 AZR 553/10): Zur Vorbereitung betrieblich bedingter Kündigungen wurden Arbeitnehmer nach Schwerbehinderung befragt zulässig, Arbeitgeber muß Pflichten erfüllen können Cave! Entgegen mancher Informationen im Internet: Frage im Bewerbungsgespräch ist unzulässig! Im Zweifel die Schwerbehinderung verschweigen, da kein nennenswertes Risiko!
8 Diabetes am Arbeitsplatz
9 Problemsituationen am Arbeitsplatz - Probleme oftmals durch unberechtigte Vorzugsbehandlung - Messen und Spritzen kann nicht untersagt werden - Kein grundsätzliches Recht auf Sonderpausen - Rücksichtnahme auch seitens des Betroffenen erforderlich
10 Problemsituationen am Arbeitsplatz Kündigungsschutz bei Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern Bei Kleinbetrieben: kein Kündigungsgrund erforderlich! -Keine Kündigung allein wegen Diabetes Aber: krankheitsbedingte Kündigung grundsätzlich zulässig! Kündigungsschutz für Schwerbehinderte auch in Kleinbetrieben! Wichtig: Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht!
11 Diabetes und Versicherung
12 Gesundheitsprüfung bei Risikoversicherungen Beim Antrag auf Risikoversicherungen müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden: Insbesondere bei: Lebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Krankenversicherung Unfallversicherung Dread-Disease-Absicherungen
13 Gesundheitsprüfung bei Risikoversicherungen Unwahre oder unvollständige Angaben führen in der Regel zum Verlust des Versicherungsschutzes. -> Unbedingt alle Krankheiten, Beeinträchtigungen und Krankenhausaufenthalte angeben auch wenn vermeintlich unbeachtlich!
14 Problem: Diabetes meist zu hohes Risiko In vielen Fällen wird aufgrund des Diabetes keine Risikoversicherung angeboten. Vertragsangebote meist nur mit hohen Zuschlägen bzw. Ausschlüssen Daher beachten: -> Unbedingt prüfen, ob Vertrag auch trotz etwaiger Ausschlüsse noch sinnvoll -> Möglichst viele gleichzeitige Anträge bei unterschiedlichen Versicherungen stellen
15 Verordnung von Teststreifen
16 Änderung der Arzneimittel-Richtlinie
17 AM-RL sieht zahlreiche Ausnahmeregelungen vor Instabile Stoffwechsellage Die explizit aufgeführten Gründe (bei interkurrenten Erkrankungen, Ersteinstellung auf oder Therapieumstellung bei oralen Antidiabetika mit hohem Hypoglykämierisiko) stellen nur Beispiele dar ( kann gegeben sein bei... ) Grundsätzlich bis zu 50 Teststreifen Der Begriff grundsätzlich wird im juristischen Sinne verwendet (= im Prinzip, in der Regel ) Bei nachvollziehbaren Begründungen sind auch Ausnahmen möglich! je Behandlungssituation Beschränkung gilt nicht pro Quartal, sondern je Behandlungssituation Wenn Therapie bzw. das Patientenverhalten auch nur gering angepasst werden muß, dann beginnt eine neue Behandlungssituation - für die wiederum ein neues Rezept über 50 Streifen ausgestellt werden kann. Engmaschige Wiedervorstellungstermine unterliegen der ärztlichen Entscheidung
18 Therapie- und Verordnungsfreiheit ist gewährleistet! 31 Abs1. Satz 4 SGB V Der Vertragsarzt kann Arzneimittel, die auf Grund der Richtlinien [...] von der Versorgung ausgeschlossen sind, ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen. 16 Abs. 5. Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann die [...] in ihrer Verordnung eingeschränkten und von der Verordnung ausgeschlossenen Arzneimittel ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen mit Begründung verordnen.
19 Kostenlose Broschüre mit Tipps zum Antrag auf GdB Eine ausführliche Broschüre mit Tipps zur Antragstellung gibt es bei diabetesde.
20 Weitere Infos Das Diabetes Rechtsfragen-Buch
Änderungen aufgrund des GKV-VStG
Gesellschafterwechsel, Zulassungsausgliederung &MVZ-Übertragung: Von der Theorie zur Praxis Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Tel.: 0331/27 57 0-19 Mail:
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