Aufgaben zu Chapter 5. Aufgaben zu Chapter 6. Quiz: # 1, 4, 10. Practice Questions: # 4, 7 a und b (c: analytische Ermittlung der IZF), 10, 13

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1 Aufgaben zu Chapter 5 Quiz: # 1, 4, 10 Practice Questions: # 4, 7 a und b (c: analytische Ermittlung der IZF), 10, 13 Challenge Questions: # 1 Aufgaben zu Chapter 6 Quiz: # Practice Questions: # Challenge Questions: # Außerdem: Abschlussklausur vom 15. Mai 2002 Aufgaben 1 und 2 Übung am 6. November 2003, Folie 1

2 Ertragsteuern (1) Körperschaftsteuer (KSt) seit Veranlagungsjahr 2001 (Steuersenkungsgesetz vom ): s K = 25% S K = s K SB (KSt-Schuld) (KSt-Satz bei Ausschüttung und Thesaurierung) (2) Solidaritätszuschlag (SZ) Solidaritätszuschlag als Zuschlagssatz auf die ESt-/KSt-Schuld s SZ = 5,5% (SZ-Satz) S SZ = s SZ S K = s SZ s K SB (SZ-Schuld) Übung am 6. November 2003, Folie 2

3 Kombination: (EK-/KSt-Schuld incl. SZ) S K * = S K + S SZ = s K SB + s SZ s K SB = (1 + s SZ ) s K SB = s K* SB S K * : ESt-/KSt-Schuld inkl. SZ s K * : KSt-Satz inkl. SZ Dieser Steuersatz s K * ist bei der Berechnung der aggregierten Steuersätze statt s K zu verwenden für Perioden, in denen dieser Zuschlag erhoben wird. Übung am 6. November 2003, Folie 3

4 (3) Gewerbeertragsteuer (GewSt) m ge = 5% (Steuermeßzahl) h (Hebesatz der Gemeinde) s ge = m ge h (GewSt-Satz) Die GewSt-Schuld ist von ihrer eigenen SB abziehbar: S ge = (SB - S ge ) s ge (GewSt-Schuld) S ge = (SB m ge h) - (S ge m ge h) s eff ge m h ge = (effektiver GewSt-Satz) 1+ m h ge S ge eff = SB s ge eff (effektive GewSt-Schuld) Übung am 6. November 2003, Folie 4

5 (4) Aggregierte Ertragsteuer (ERSt) Die GewSt-Schuld ist von der SB abziehbar Verringerung der SB auch für die KSt Aggregierter Ertragsteuersatz (ERSt-Satz: s ER ) S ER = SB s K + SB s eff eff ge - S ge s K = SB s K + SB s eff eff ge - SB s ge s K eff eff = SB (s K + s ge - s ge s K ) = SB [s K + s eff ge (1 - s K )] (aggr. ERSt-Schuld) s ER = s K + s eff ge (1 - s K ) (aggr. ERSt-Satz) Übung am 6. November 2003, Folie 5

6 5) Steuerbemessungsgrundlage der Ertragsteuern SB t = ZGE t - ZGA t + E t - W t = ZÜ t - I t + E t - W t mit: ZÜ t = ZGE t - ZGA t + I t Übung am 6. November 2003, Folie 6

7 Abschreibungen sollen den Wertverzehr des Anlagevermögens erfassen. Sie sind Aufwand, aber nicht Auszahlung (W t ). Verfahren der planmäßigen Abschreibung 1. Lineare Abschreibung W t = A 0 R n n n: steuerliche Nutzungsdauer R n : Restbuchwert in n sollte Null sein ( Liquidationserlös) Übung am 6. November 2003, Folie 7

8 2. Degressive Abschreibung Abschreibungsmethoden mit fallenden Abschreibungsquoten. a) Geometrisch degressive Abschreibung Konstanter Abschreibungssatz auf die jeweilige Differenz zwischen Buch- und Liquidationswert W (RBW R ) d t = t 1 d: Abschreibungssatz n Steuerlich zulässig: d 0,3 und W t degressiv 3 W t linear (Anschaffung vor dem ) d 0,2 und W t degressiv 2 W t linear (Anschaffung nach dem ) Übung am 6. November 2003, Folie 8

9 Der optimale Übergang von geometrisch-degressiver zu linearer Abschreibung nach der Periode m erfolgt mit: 1 m = 1+ n d b) Arithmetisch-degressive (digitale) Abschreibung Fallender Abschreibungssatz auf den Anschaffungswert - derzeit steuerlich nicht zulässig 3. Leistungsabschreibung Der Einsatz dieser Abschreibungsmethode erfolgt i.d.r. nur bei sehr stark schwankender Inanspruchnahme des Wirtschaftsgutes. W t = A 0 R L L g : Gesamtleistung L t : Periodenleistung g n L t Übung am 6. November 2003, Folie 9

10 Schema nach Nettomethode II s ER *SB t = ZÜ t - S t = t ZGE t - ZGA t + I t = ZÜ t - I t + E t - W t = SB t S t ZÜ t,s BW(ZÜ t,s ) Übung am 6. November 2003, Folie 10

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