BVK Zusatzversorgungskasse, München Denninger Str. 37, München U4 Richard-Strauss-Straße
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- Frieda Böhme
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1 BVK Zusatzversorgungskasse, München Postanschrift: Hausanschrift: U-Bahn: München Denninger Str. 37, München U4 Richard-Strauss-Straße An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Durchwahl: (089) PPA: (06322) Telefax: (089) PPA: (06322) Telefonvermittlung: (089) Internet: Sie erreichen uns am besten von , freitags bis Uhr Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) Ihr Zeichen München, G 300 GA 402/1 15. Mai 2006 zkdbg@versorgungskammer.de Rundschreiben Nr. 1 / 2006 Freiwillige Versicherung (PlusPunktRente) Beratungstage beim Arbeitgeber Vorteile der Entgeltumwandlung für Arbeitgeber und Beschäftigte Die PlusPunktRente aus der Zusatzversorgung so ist sie wirklich Besondere Versicherungsmöglichkeiten für Geschäftsführer, Chefärzte und leitende Angestellte Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie zum Thema Freiwillige Versicherung und staatliche Förderungen informieren. Der Anlass hierzu ist vielfach: Zum einen ist das Thema Eigenvorsorge das aktuelle Topthema in den Medien. Obwohl viele Arbeitnehmer wissen, dass es mit ihrer späteren Altersversorgung nicht gut aussieht, zögern doch viele noch eine Beratung oder gar den Abschluss einer Altersvorsorge hinaus. Dabei ist es einfach, sich umfassend und objektiv über die eigene Versorgungssituation beraten zu lassen. Mit dem Beratungsservice der Zusatzversorgungskasse bieten wir eine individuelle Beratung zur Versorgungssituation an: Umfassend, kostenlos und im Hause des Arbeitgebers. Zum anderen stellen wir in diesem Rundschreiben noch einmal unsere Freiwillige Versicherung mit der PlusPunktRente dar. Anlass hierzu ist, dass leider noch immer einige Anbieter anderer Altersvorsorgeprodukte die Argumente für die eigenen Produkte nicht ausreichend finden und zur Unterstützung ihres Produktes falsche Behauptungen über die PlusPunktRente machen. Abgesehen davon, dass solche falschen Behauptungen den Ruf unseres Produkts schädigen, ist noch weitaus erheblicher, dass dem Arbeitgeber und dem Verbraucher also dem Rat suchenden Arbeitnehmer schlichtweg falsche Tatsachen vorgelegt Bankverbindung: Bayerische Landesbank, München (BLZ ) Kto (Umlage, Rente, Sonstiges); Kto (Zusatzbeitrag); Kto (freiwillige Versicherung) Mehrfach ausgezeichnetes Kapitalmanagement der Bayerischen Versorgungskammer
2 2 werden, aufgrund deren er sich entscheiden soll. Damit wird das Vertrauen in Altersvorsorgeberatungen, welches unverzichtbare Grundlage für eine Entscheidung ist, erheblich beeinträchtigt. Gerade im Bereich der Altersvorsorge, wo es um eine sich über lange Jahre hinziehende Finanzierung von späteren Leistungen geht, ist Vertrauen, Sachlichkeit und Objektivität alles entscheidend nicht der schnelle Abschluss von Verträgen. I. Beratungstage beim Arbeitgeber Die gesetzliche Rente bisher die Grundversorgung für Arbeitnehmer stagniert und verliert infolge der Inflation Jahr um Jahr an Bedeutung. In Zukunft wird sie in immer stärkerem Maße zu versteuern sein. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern die ausgewiesenen Rentenbeträge. Bereits in weniger als 25 Jahren wird es mehr Rentner als Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung geben. Daher ist es wichtig, heute zu wissen, wie die zukünftige Versorgung aussehen wird. Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern kostenlose Informations- und Beratungstage zur Altersvorsorgeberatung an in Ihrem Haus. Mit einem Vortrag über die künftige Entwicklung der gesetzlichen Rente und der Betriebsrente bereiten wir die Mitarbeiter darauf vor, dass auch ihnen aller Wahrscheinlichkeit nach eine Versorgungslücke in ihrer Altersversorgung droht. In persönlichen Beratungen analysieren wir für Ihre Mitarbeiter deren konkrete Versorgungssituation im Alter und beraten sie umfassend, objektiv und unverbindlich über eine eigene konkrete Altersvorsorge. Wir stehen Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unserem für Sie kostenlosen Beratungsangebot zur Seite. Wir beraten zu allen Fragen der Altersversorgung ermitteln die persönliche Versorgungssituation zeigen individuelle Versorgungslücken auf beraten über die staatlich geförderten Altersvorsorgeleistungen wie Entgeltumwandlung und Riester-Rente helfen Versorgungslücken zu schließen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf egal ob Sie an einem Vortrag und/oder Beratungsterminen interessiert sind. Es lohnt sich für Sie und Ihre Beschäftigten. Sie erreichen uns unter (089) oder in der Pfalz unter (06322) oder in unserem Service-Center unter (089)
3 3 II. Vorteile der Entgeltumwandlung für Arbeitgeber und Beschäftigte 1. Vorteile für den Arbeitgeber Die politische Diskussion über eine Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit der umgewandelten Beiträge über den hinaus ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung ist für 2007 zu erwarten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher jetzt die Entgeltumwandlungsquote seiner Beschäftigten erhöhen. Damit können Sie als Arbeitgeber nicht unerhebliche Einsparpotentiale nutzen. Beispiel: 500 Arbeitnehmer wandeln pro Monat 100 um. Dies ergibt ein umgewandeltes Bruttoentgeltvolumen von im Monat. Hiervon würde der Arbeitgeber ohne Entgeltumwandlung rund 21 v. H., also , als seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen tragen. Wenn man bis zum noch 30 Monate unterstellt, so ergibt sich bis dahin ein Einsparpotential von für den Arbeitgeber. Nutzen Sie unseren Beratungsservice (siehe oben I) er wird sich für Sie lohnen. 2. Vorteile für den Arbeitnehmer (Versicherten) Mit der Entgeltumwandlung können Beschäftigte die erforderliche Altersvorsorge mit oft erheblicher Hilfe durch den Staat betreiben. Da die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei sind, ergeben sich in aller Regel hohe Förderquoten bei geringem eigenem Aufwand. Beispiel: Wenn ein Versicherter mit einem Jahresbruttoentgelt von und Steuerklasse I monatlich 100 aus seinem Bruttoentgelt in die betriebliche Altersversorgung umwandelt, so beträgt sein Eigenanteil, also seine Nettobelastung, lediglich ca. 45. Der Rest ist die staatliche Förderung durch die in der Regel bestehende Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Beiträge. Bei Steuerklasse III beträgt die Nettobelastung ca. 55 (bei einem Beitrag von 100 ). Damit kann der/die Versicherte erheblich höhere Beiträge aus dem Brutto aufwenden, ohne dass ihn/sie diese Beiträge in voller Höhe belasten. Auf diese Weise lässt sich eine gute und hohe zusätzliche Altersversorgung finanzieren. III. Die PlusPunktRente aus der Zusatzversorgung so ist sie wirklich 1. Garantierte Leistung Mit der PlusPunktRente bieten wir unseren Versicherten eine garantierte Verzinsung von 3,25 %. Bei allen Modellberechnungen und in den alljährlich versendeten Versicherungsnachweisen zur Freiwilligen Versicherung wird zwischen der garantieren und der nicht garantierten Ablaufleistung (inkl. Überschussbeteiligung) differenziert. Wir können unseren Versicherten die hohe garantierte Verzinsung von 3,25 % bieten, weil wir das eingezahlte Kapital professionell anlegen (internationale Auszeichnungen für unser Kapitalmanagement) und sehr kostengünstig arbeiten. Es fallen keinerlei Abschlusskosten oder Kosten für Abschlussprovisionen an, wir schütten keine Dividenden an Aktionäre aus. Die Freiwillige Versicherung ähnelt in ihrer Gestaltung sehr stark der Pflichtversicherung mit ihrem Punktemodell. Damit können wir die bei uns vorhandenen Verwaltungsstrukturen der Pflichtversicherung auch
4 4 weitgehend für unsere freiwillige Versicherung nutzen. Dies alles führt zu einer sehr niedrigen Kostenbelastung, die Beiträge der Versicherten kommen tatsächlich weitestgehend ihnen selber zugute. Von Seiten anderer Anbieter wird oftmals behauptet, dass die Leistungen der Zusatzversorgungskasse nicht sicher seien, da sie bei wirtschaftlich schlechter Lage reduziert werden können. Diese in 59 unserer Satzung dargestellte Möglichkeit, die Leistungen in wirtschaftlich schlechten Zeiten abzusichern und als letzten Schritt auf eine Garantierente herunter zu setzen, ist bei allen vergleichbaren Versicherungen ebenso der Fall. Der einzige Unterschied ist, dass diese Möglichkeit in unserer Satzung offen dargestellt wird, während die Situation bei anderen Anbietern sich nur aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt. Ursache für die Darstellung in unserer Satzung ist, dass die Leistung der PlusPunktRente nach demselben Punktemodell gerechnet wird wie in der Pflichtversicherung. Dort ist eine Verzinsung von 3,25 % in der Einzahlungsphase und von 5,25 % in der Rentenphase festgelegt. Da jedoch in der freiwilligen Versicherung die hohe Verzinsung von 5,25 % nicht zugesichert werden kann, kann die Leistung um bis zu 25 % reduziert werden, womit wir dann aber wieder bei dem garantierten Zins von 3,25 % sind. Festzuhalten ist also: Eine Leistung, die sich bei einer Verzinsung von 3,25 % ergibt, ist auf alle Fälle garantiert. Dieser Garantiesatz wird in der Regel höher sein als bei vergleichbaren Anbietern. Wir rechnen Ihnen gerne unsere garantierte Leistung aus. Die tatsächliche spätere Leistung wird in aller Regel höher sein, da auf die Dauer der Laufzeit ein höherer Zinsdurchschnitt zu erwarten ist. Wenn die Ertragslage es zulässt, beteiligen wir unsere Versicherten an den Überschüssen durch die Verteilung zusätzlicher Bonuspunkte. Die in unseren Angeboten ausgewiesene Garantieleistung ist also immer garantiert und kann nicht mehr abgesenkt werden die tatsächliche Leistung kann jedoch erheblich höher sein. Die in der Satzung vorgesehene Möglichkeit, die Leistungen zu reduzieren, dürfte tatsächlich kaum einmal eintreten. Bevor nämlich eine Rückführung der Leistungen auf die garantierte Leistung erfolgt, kommen zuvor andere Sicherheitsmechanismen zur Anwendung: So sind erst die Verlustrücklage und die Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen in Anspruch zu nehmen. Da der Verantwortliche Aktuar bei der Überprüfung des jährlichen Geschäftsabschlusses stets die langfristige Erfüllbarkeit der Verpflichtungen der Kasse im Blick hat und dabei auch die Risiken der Kapitalanlage aus den angesammelten Beiträgen berücksichtigt, ist der Eintritt einer kritischen Situation sehr unwahrscheinlich. Auch unser mit Mitgliedern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzter Verwaltungsrat überwacht, dass die Zusagen der Kasse langfristig erfüllbar sind und würde bei drohenden Fehlbeträgen gegensteuern. Bei welcher anderen Versicherung haben Arbeitgeber und Versicherte schon die Möglichkeit, die finanzielle Entwicklung der Versicherung zu beobachten und zu beeinflussen? Darüber hinaus wird die finanzielle Lage der Kasse vom Bayerischen Staatsministerium des Innern als Aufsichtsbehörde verfolgt, die die Verpflichtung hat, bei sich andeutenden Schwierigkeiten rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass alle Pensionskassen und sonstigen Versicherungsunternehmen über vergleichbare Sicherungsmechanismen zur Abwendung wirtschaftlicher Notlagen verfügen. Auch bei ihnen müssen die verbindlich zugesagten Leistungen bei einer finanziellen Schieflage herabgesetzt werden ( 81 a, 89 Abs. 2 VAG, 172 VVG, Allgemeine Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens).
5 5 2. Haftung des Arbeitgebers Letztendlich bleibt in allen Fällen die Haftung des Arbeitgebers. Diese ist gesetzlich geregelt ( 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) und kann von den Anbietern nicht abbedungen werden. Eine Entgeltumwandlung ist eine arbeitsvertraglich zugesagte Leistung, für die letztendlich der Arbeitgeber einzustehen hat. Da macht es Sinn, dies auch gegenüber dem Arbeitgeber offen zu legen, wie wir dies in unserer Satzung getan haben. Die Regelung in 59 Abs. 2 Satz 2 unserer Satzung ist also lediglich der Hinweis auf die allgemein gesetzlich geregelte Einstandspflicht des Arbeitgebers nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Soweit also andere Anbieter immer wieder auf die Regelungen des 59 unserer Satzung verweisen, müssen sie sich fragen lassen, wie denn die eigenen Regelungen für den Fall einer drohenden Deckungslücke lauten und welche Leistungen dann noch garantiert werden. Letztendlich gilt auch für sie die Regelung des 1 Abs. 1 Satz 3 BetrVG und somit die Einstandspflicht des Arbeitgebers. Es spricht nicht für die Offenheit und Ehrlichkeit anderer Anbieter, wenn sie die von uns offen gelegten Regelungskriterien als Unsicherheitsfaktoren bezeichnen, aber die eigenen Regularien verschweigen. Ob es hierfür wohl Gründe gibt? 3. Flexibilität Die Versicherten können nach ihrer persönlichen Lebenssituation entscheiden, ob sie neben der Altersvorsorge auch eine Absicherung bei Erwerbsminderung und/oder eine Hinterbliebenenabsicherung mitversichern wollen. Die Änderung der abgesicherten Risiken kann jederzeit kostenfrei und ohne Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Bei der Beitragszahlung hat der Versicherte die Wahl zwischen monatlicher Zahlweise und/oder jährlichen Einmalzahlungen. Änderungen in der Beitragshöhe oder eine Beitragsfreistellung sind jederzeit kostenfrei möglich. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Beschäftigte die PlusPunktRente fortführen, wenn er dies innerhalb einer Frist bei der Kasse beantragt. Die PlusPunktRente kann als Entgeltumwandlung oder mit Riester-Förderung vereinbart werden. Bei Änderung der persönlichen Lebenssituation oder Veränderungen in der staatlichen Förderung ist ein Wechsel der Vertragsart ggf. sinnvoll und bei uns kostenlos möglich. Sollten im Rahmen der Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge nach dem Jahr 2008 entfallen, wird sicherlich für einige Versicherte die Riester-Rente die höhere staatliche Förderung bieten. Dann ist es vorteilhaft, wenn man die staatliche Förderform wechseln kann, ohne die Versicherung wechseln zu müssen. 4. Garantierte Rentensteigerungen In der Rentenphase erhalten unsere Versicherten eine garantierte Rentenerhöhung von 1 v. H. jährlich. 5. Einfache Durchführung durch den Arbeitgeber Da Sie bereits Daten für die Pflichtversicherung an uns melden, ist die Freiwillige Versicherung bei unserer Kasse kein erheblicher weiterer Aufwand. Sie müssen lediglich nach Abschluss der Versicherung die Beiträge an uns überweisen und uns ggf. etwaige Änderungen mitteilen.
6 6 6. Zuverlässigkeit und Kompetenz Seit über 65 Jahren ist die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden Ihr zuverlässiger und bewährter Partner in der betrieblichen Altersversorgung. Bei uns steht eine seriöse und kompetente Information von Arbeitgebern und Beschäftigten im Vordergrund und nicht der schnelle Abschluss von Verträgen. Hinzu kommt das international ausgezeichnete Kapitalmanagement der Bayerischen Versorgungskammer (IPE-Awards 2005 und 2006), welches eine sichere und renditeträchtige Anlage garantiert. IV. Besondere Versicherungsmöglichkeiten für Geschäftsführer, Chefärzte und leitende Angestellte Chefärzte und leitende Angestellte müssen nicht durch den Arbeitgeber in der Zusatzversorgung pflichtversichert werden. Sie sind nach 1 Abs. 2 Buchst. a oder b TVöD vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen, so dass auch keine Pflicht zur Versicherung in der Zusatzversorgung besteht ( 19 Abs. 1 Buchst. k unserer Satzung). Daher ist zu überlegen (und in Beratungen zu ermitteln), ob es sinnvoll ist, diese Beschäftigten aus der Pflichtversicherung heraus zu nehmen und stattdessen eine Freiwillige Versicherung in der Zusatzversorgung abzuschließen. Diese kann ebenfalls vom Arbeitgeber finanziert werden. Ein Wechsel von der Pflichtversicherung in die Freiwillige Versicherung kann nicht nur zu einer höheren Altersversorgung des Versicherten führen, sondern auch zu zum Teil nicht unerheblichen Einsparungen für den Arbeitgeber. Eine Beendigung der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung sollte jedoch in keinem Fall ohne vorherige Beratung durch die Zusatzversorgungskasse erfolgen. Eine Pflichtversicherung von Chefärzten oder leitenden Angestellten in der durch den Arbeitgeber finanzierten Zusatzversorgung beruht auf einer arbeitsvertraglichen Grundlage, mit der eine bestimmte Versorgung zugesagt wurde. Wird diese Zusage verändert, muss der Betroffene über alle Vor- und Nachteile informiert sein, um einen späteren Haftungsanspruch gegen den Arbeitgeber auszuschließen (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seite 51-52). Zu diesem Thema finden Sie ausführliche Informationen auf unserer Internetseite unter Aktuelles. Zudem stehen Ihnen gerne unsere Spezialisten für Beratungen und konkrete Angebote (Modellrechnungen) zur Verfügung: Wolfgang Graßl Bettina Röhrl Petr Vosmansky Günther Hunglinger Gerhard Oberacher Tel wgrassl@versorgungskammer.de Tel broehrl@versorgungskammer.de Tel pvosmansky@versorgungskammer.de Tel ghunglinger@versorgungskammer.de Tel goberacher@versorgungskammer.de Mit freundlichen Grüßen Graf Mitglied des Vorstands Dietsch Abteilungsleiter
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