Zusammenfassung des Alterseinkünftegesetzes (Alt EinKG) Alters- Einkünftegesetz 3 Schichtenmodell

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusammenfassung des Alterseinkünftegesetzes (Alt EinKG) Alters- Einkünftegesetz 3 Schichtenmodell"

Transkript

1 Zusammenfassung des Alterseinkünftegesetzes (Alt EinKG) Alters- Einkünftegesetz 3 Schichtenmodell 1. Schicht Basisversorgung - gesetzliche Rente - berufsständige Versorgungswerke und Landwirtschaftliche Alterskassen - Basisrente (Rürup-Rente) 2. Schicht Zusatzversorgung - betriebliche Altersversorgung - Zulagenrente (Riester-Rente) 3. Schicht Kapitalanlageprodukte - Kapitallebensversicherungen - Rentenversicherungen (mit Kapitalwahlrecht) Vorteile 1. Schicht - gesetzliche Rente und berufsständige Versorgungswerke, steuerlich abzugsfähig - Beiträge zur Basisrente in %, steuerlich abzugsfähig, Steigerung + 2% / Jahr ,00 Einzahlung max. p.a. - Hartz IV Schutz Nachteile - nicht vererbbar, nur Hinterbliebenenversorgung für Ehegatten und versorgungsberechtigte Kinder möglich - keine Beleihung möglich - kein Verkauf / Versicherungsnehmerwechsel möglich 2. Schicht - Beiträge 100% steuerlich absetzbar - bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei - Hartz IV Schutz - siehe 1. Schicht 3. Schicht -Todesfallschutz - freie Wahl des Bezugsrechts - Bei Rentezahlung nur Ertragsanteils Versteuerung (z.b. 65 J. 18%) - mindestens 12 Jahre Laufzeit und mindestens Endalter 60 Jahre, damit die Erträge nur zu 50% versteuer werden - kein vollständiger Hartz IV Schutz Fazit: Auf Grund der steuerlichen Gegebenheiten und der Vorteile bei der Sozialversicherungsfreiheit ist eine genaue Analyse der Versorgungssituation besonders wichtig. Uns stehen zu dieser Analyse verschiedene EDV-gestützte Programme zur Verfügung. Deshalb kann eine Beratung nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinKG) nur in einem persönlichen Termin geschehen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! 1

2 2. Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung wird nicht nur von dem AltEinKG geregelt. Es ist hier auch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu beachten. 1b Abs. 1 bis 4 BetrAVG führen 5 Wege auf: - unmittelbare Versorgung (Direktzusage = Pensionszusage) - Direktversicherung - Pensionskasse - Pensionsfonds - Unterstützungskasse 2.1. Unmittelbare Versorgung (Pensionszusage) Bei dieser Zusage verspricht der Arbeitgeber, aus eigenen Mitteln bav-leistungen zu erbringen. Damit richten sich Versorgungsansprüche direkt an den Arbeitgeber. Die Finanzierung erfolgt durch Pensionsrückstellungen, die sich in der Bilanz gewinnmindernd auswirken ( 6a EStG) Finanzierung von Direktzusagen Durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen auf das Leben des Versorgungsberechtigten wird bei richtiger Gestaltung ein zweckgebundenes Kapitalpolster geschaffen, das in der Bilanz zu aktivieren ist. Durch die Kürzung der Überschüsse der Versicherungsgesellschaften sind in der Vergangenheit Finanzierungslücken entstanden, die jetzt geschlossen werden müssen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Finanzierungsinstrumente. Die Finanzierung des Versorgungskapitals kann auch durch Investmentfonds erfolgen. Im Gegensatz zu Rückdeckungsversicherungen müssen diese nur nach dem gemäßigten Niederstwertprinzip bilanziert werden, was bei thesaurierenden Fonds zu stillen Reserven führt, die erst bei Veräußerung der Fondsanteile (i.d.r. bei Eintritt des Versorgungsfalles) zu versteuern sind. Eine Pensionszusage sollte auch unter dem Aspekt der Innenfinanzierung gesehen werden, da durch Beleihung, zusätzliches Innenfinanzierungspotential zur Verfügung steht Steuerliche Aspekte der Direktzusage. Ein steuerpflichtiger Lohnzufluss liegt in der Anwartschaftsphase nicht vor. Dafür sind die späteren Renten wie Arbeitslohn zu versteuern ( 19 Abs. 2 Nr. 2 EStG) und unterliegen der Krankenversicherungspflicht. Wird statt einer laufenden Rente eine Kapitalabfindung gewählt, besteht die Möglichkeit einer steuerlichen Verteilung (Fünftelregelung gemäß 34 (1) EStG). 2

3 Durchführungswechsel bei Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds nach 3 Nr. 66 EStG Im Falle einer Direktzusage werden Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet, die nun nicht mehr gewünscht sind, da sie die Bilanz belasten. Hauptmotive sind die Umsetzung von Basel II. oder ein Verkauf der Firma an ein Unternehmen, bei dem Altersversorgung und Bilanzberührung nicht gewünscht wird. Bei einem Wechsel des Durchführungsweges müssen die gebildeten Pensionsrückstellungen aufgelöst werden. Damit durch die Übertragung beim Arbeitnehmer kein steuerlicher Zufluss vorliegt, muss der Arbeitgeber einen Antrag gemäß 4e Abs.3 EStG stellen. Der verdiente Teil der Altersversorgung wird als Einmalbeitrag in einen Pensionsfonds eingezahlt. Falls die Zahlung an den Pensionsfonds höher ist als die aufgelösten Rückstellungen, können diese auf 10 Jahre als Betriebsausgaben gleichmäßig verteilt werden. Diese Abwicklung bezeichnet man als Past Service, der Future Service wird in der Regel über eine Unterstützungskasse nach 4 d EStG abgebildet. Für die Umsetzung dieses komplexen Themas stellen wir Ihnen gerne unser Know How zur Verfügung, damit unter anderem der Wechsel des Durchführungsweges so liquiditätsschonend wie möglich gestaltet wird Direktversicherung Als einfachster Weg der betrieblichen Altersversorgung bietet sich die Direktversicherung (DV) an. Die Direktversicherung ist eine Kapital- oder Rentenversicherung, die der AG für den AN abschließt. Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich jedoch einiges geändert. Deshalb wird im Folgenden immer zwischen Altverträgen (vor dem ) und Neuverträgen (ab dem ) eingegangen Aspekte der Direktversicherung aus Sicht der Steuer und Sozialversicherung Bei Altverträgen wird auf die Beiträge zu einer DV bis zu 1.752,00 Euro jährlich eine Pauschalsteuer von 20% ( 40b EStG) erhoben. Bei einer Gehaltsumwandlung wird diese Steuer vom AN oder AG bezahlt. Die Kapitalleistung ab dem vollendeten 59. Lebensjahr ist steuerfrei oder wird bei einer Rentenleistung mit dem Ertragsanteil (z.b. bei einer Rente ab dem 65. Lebensjahr beträgt der Ertragsanteil 18%) versteuert ( 22 Nr.1 Satz 3 EStG). Bei einer Rente von ,00 Euro /Jahr sind somit für einen 65-jährigen nur 1.800,00 Euro zu versteuern. Bei Neuverträgen können Jahresbeiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze bezahlt werden, ohne dass hieraus Steuern zu bezahlen sind. Für 2007 können daher 3

4 2.520,00 Euro in eine DV einbezahlt werden ( 3 Nr. 63 EStG). Dafür unterliegen die Rente oder die Ablaufleistung der Steuer (nachgelagerte Vorsteuern). Außerdem sind die Beiträge bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sozialversicherungsfrei. Besteht bereits ein Versorgungswerk, z.b. eine Pensionskasse, das mit 4% der BBG bespart wird, können zusätzlich 1.800,00 Euro / jährlich in eine DV einbezahlt werden, sofern keine DV nach 40b EStG besteht. Besteht noch keine bav, können in eine DV 2.520,00 Euro und 1.800,00 Euro steuerfrei jährlich einbezahlt werden. Die zusätzlichen 1.800,00 Euro sind sozialversicherungspflichtig Änderungen im Bezugsrecht Bei Direktversicherungen nach 40b EStG gibt es keinerlei Einschränkungen bei der Benennung des Bezugsrechtes. Bei Neuverträgen nach 3.63 EStG existiert ein eingeschränktes Bezugsrecht, das nur noch für den Ehegatten und die versorgungsberechtigten Kinder im Sinne des 32 Abs. 3 u. 4 Satz 1 bis 3 EStG gilt. Gibt es keine Hinterbliebenen, so kann ein Sterbegeld bis 8.000,00 Euro gezahlt werden Direktversicherungen nach altem Recht bei AG-Wechsel Wer die Vorteile des 40b EStG bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verlieren will, sollte unwiderruflich auf die Befreiung der Beiträge nach 3.63 EStG bestehen. Die Beiträge sollen weiterhin gemäß 40b EStG pauschal versteuert werden. Eine Beratung bei AG-Wechsel ist aus den bisher aufgeführten Gründen dringend erforderlich Pensionskasse (PK) Die Pensionskasse wird bei Neuverträgen, wie die DV, nach dem 3.63 EStG behandelt. Gleiches gilt für die Sozialversicherungsfreiheit. Der Vorteil der Pensionskasse liegt darin, dass viele Pensionskassen die zugrunde liegende Rückdeckungsversicherung flexibler gestalten Bildung von Versorgungskapital durch Überstunden Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass künftige Entgeltbestandteile aus Überstunden zu Gunsten einer PK umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt aus dem Bruttogehalt und spart somit Steuern und Sozialabgaben. Der AG spart in gleicher Höhe Sozialabgaben. Es wird ein laufender, monatlich umzuwandelnder Beitrag (z.b. 50,00 Euro) festgelegt. Einmal jährlich kann eine flexible Zuzahlung bis 4% der BBG geleistet werden. Ob und in welcher Höhe eine Zuzahlung geleistet wird, entscheidet der AN jährlich neu. Beim 4

5 Bezugsrecht und bei Pensionskassen nach altem Recht bei AG-Wechsel bestehen die gleichen Einschränkungen wie bei der Direktversicherung Pensionsfonds Der Pensionsfonds wurde als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung ab 2002 neu eingeführt Definition Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, also ein externer Versorgungsträger in Form einer Aktiengesellschaft oder als Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit. Anders als Pensions- und Unterstützungskassen ist der Pensionsfonds nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Er gilt nicht als Sozialeinrichtung, da keine Beschränkungen der Leistungshöhe vorgesehen sind Leistungen des Pensionsfonds Die Leistungen des Pensionsfonds sind auf lebenslange Altersrenten ausgerichtet. Es dürfen aber auch ergänzende Invaliden- bzw. Hinterbliebenenrenten vorgesehen werden Rechtliche Aspekte Der Arbeitnehmer erhält einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese können als feste Versorgungsbeträge oder aber in Form einer aufwandsorientierten flexiblen Versorgung zugesagt werden. Die zugesagten flexiblen Versorgungsleistungen können dabei weitgehend vom Erfolg der Kapitalanlage abhängig gemacht werden. Da die Anlagevorschriften des Pensionsfonds wesentlich freier sind als die der Lebens- bzw. Rentenversicherung, ergeben sich daraus Chancen aber auch Risiken für den begünstigten Arbeitnehmer. Die staatliche Aufsicht über den Pensionsfonds wurde dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zugewiesen Steuerliche Grundlagen Der Arbeitgeber kann die Beiträge zum Pensionsfonds als Betriebsausgaben abziehen. Für den Arbeitnehmer unterliegt der Beitragsaufwand des Arbeitgebers grundsätzlich der Lohnbesteuerung. Durch den neu in 3 EStG eingeführten Abs. Nr. 63 sind jedoch Beiträge an eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds steuerfrei, soweit sie insgesamt im Kalenderjahr 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die späteren Leistungen sind als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig. 5

6 Bei Versorgungsanwartschaften (also noch nicht fälligen Renten) bieten wir eine Ablösung nach 3.66 EStG über einen Pensionsfonds an, deren drei Modelle (sicherheits-, wachstums- und renditeorientiert) sich in der Praxis bestens bewährt haben. (siehe auch unter Punkt ) 2.5. Unterstützungskasse (rückgedeckte nach 4d (1) 1c EStG) Die Unterstützungskasse ist laut 1 Abs. 4 BetrAVG eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die Versorgungsleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erbringt, jedoch auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Auch wenn die Unterstützungskasse auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt, so wurde diese vermeintliche Schlechterstellung gegenüber Arbeitnehmern, deren betriebliche Altersversorgung über andere Durchführungswege abgewickelt wird, weitestgehend durch die Rechtsprechung des BAG beseitigt (Stichwort: Durchgriffshaftung). Als überbetriebliche Versorgungseinrichtung übernimmt die Gruppenunterstützungskasse die Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung und auch die Auszahlung fällig werdender Renten- oder Kapitalzahlungen an die Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen Gruppenunterstützungskasse Eine Gruppenunterstützungskasse ist dadurch gekennzeichnet, dass hier mehrere Unternehmen Mitglieder (= Trägerunternehmen) einer Kasse sind. Sie treten dem Verein Gruppenunterstützungskasse bei, um ihre betriebliche Altersversorgung über ihn abzuwickeln. Die Verwaltung einer Gruppenunterstützungskasse erfolgt zentral an einer Stelle. Diese Stelle ist zweckmäßigerweise extern angesiedelt, also in keinem der Trägerunternehmen, im Gegensatz zu einer Konzernkasse, wo die Verwaltung oft bei der Muttergesellschaft angesiedelt ist Dotierung der Unterstützungskasse Zur Finanzierung der Leistungen schließt die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen ab und zwar in voller Höhe der jeweils zugesagten Versorgungsleistungen. Für die Vermögensteile jedes Trägerunternehmens wird ein gesondertes Kapitalkonto geführt. Selbstverständlich werden auch die Erträge aus den Rückdeckungsversicherungen diesem Kapitalkonto jeweils direkt zugeordnet. Eine Quersubvention zwischen den Vermögensteilen ist ausgeschlossen. Durch die Änderung des BetrAVG per ist auch die Gehaltsumwandlung über die Unterstützungskasse möglich. Die eingezahlten Beiträge sind steuerfrei. Die Sozialversicherungsfreiheit für Einzahlungen in die Unterstützungskasse wird bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. 6

7 Leistungsobergrenzen Die Dotierungen der Unterstützungskasse sind steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar. Die Höhe der Dotierungen wird durch die für die Unterstützungskasse geltenden Leistungsobergrenzen begrenzt. In der Unterstützungskasse lassen sich für 88% der Mitarbeiter Altersrenten bis Euro, für weitere 8% bis Euro und für 4% unbegrenzte Altersrenten darstellen. Innerhalb dieser Grenzen lässt sich auch für leitende Mitarbeiter ein attraktiver Leistungsplan gestalten, der einen Anreiz für eine Tätigkeit im zusagenden Unternehmen (Trägerunternehmen) bietet. Die Begünstigten der Kasse dürften sich jedoch nicht mehrheitlich aus dem Unternehmen und/oder seinen Angehörigen, bzw. bei Gesellschaften, nicht mehrheitlich aus den Gesellschaftern und/oder deren Angehörigen zusammensetzen Steuerliche Aspekte Der Arbeitnehmer wird in der Anwartschaftszeit bei der Unterstützungskasse steuerlich nicht berührt. Dafür muss er die späteren Versorgungsleistungen wie Arbeitslohn versteuern. Die Renten sind als Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit im Sinne von 19 Abs. 2 EStG zu versteuern. Allerdings können von den Versorgungsbezügen der Versorgungsfreibetrag, sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag geltend gemacht werden. Statt einer laufenden Rentenleistung kann auch eine einmalige Kapitalleistung gewählt werden, die steuerlich auf fünf Jahre verteilt werden kann ( 34 (1) EStG). Die Renten unterliegen der Krankenversicherungspflicht Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst Es gibt verschiedene Zusatzversorgungseinrichtungen im öffentlichen Dienst. Bei staatlichen Einrichtungen sind dies die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als größte Zusatzversorgungskasse (ZVK), sowie 13 Gebietskassen, 6 Stadtkassen, 2 Sparkasseneinrichtungen und 5 kirchliche Einrichtungen (KZVK) Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (Beispiel Kommunale Arbeitgeber) Kommunale Arbeitgeber haben an die VBL (West) eine Umlage von 6% des umlagepflichtigen Entgelts zu zahlen. Hierzu kommen noch der Eigenbeitrag des Arbeitnehmers mit 1,41% sowie ein Sanierungsgeld, das abhängig ist von der Anzahl der Leistungsempfänger. Da es sich hier um ein umlagefinanziertes Versorgungswerk handelt, sind die 6%-ige Umlage und der 1,41%-ige Eigenbeitrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, der Sanierungsbeitrag (z.b. 2%) steuerfrei und für den Arbeitgeber eine Betriebsausgabe. Neben den umlagepflichtigen Leistungen gibt es natürlich auch die freiwilligen Leistungen, die jedoch einen gravierenden Nachteil zu kapitalgedeckten Versorgungswerken haben: Die VBL 7

8 gewährt sowohl für umlagepflichtige- und kein Kapitalwahlrecht. wie auch für freiwillige Versorgungen nur eine Rente Bei den anzusetzenden Beiträgen zur VBL kommt man einschließlich der steuerlichen- und sozialversicherungspflichtigen Betrachtungsweise auf einen Gesamtaufwand von ca. 11,50%. Eine kapitalgedeckte Versorgung kann z.b. mit 4% des Entgeltes dotiert werden, wenn der Arbeitgeber sich mit den Arbeitnehmern auf eine solche Versorgung einigt. Voraussetzung hierfür ist, dass er in unserem Beispiel aus dem Tarif des kommunalen Arbeitgeberverbandes austritt. Wir bitten deshalb außertariflichen Mitarbeitern in öffentlichen Unternehmungen eine kapitalgedeckte Versorgung bei privaten Versicherungen an, die sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer viele Vorteile bringen. Fragen Sie uns speziell bei öffentlichen und privaten Kliniken, Altenheimen und anderen medizinischen Einrichtungen nach der Klinikrente Kirchliche Zusatzversorgungseinrichtungen (KZVK) Diese Kassen haben im Gegensatz zu der VBL ein kapitalgedecktes Versorgungswerk, d.h. es handelt sich hier nicht um eine Umlage, sondern um einen Beitrag. Dadurch sind die Zahlungen an die KZVK beim Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig. Die Problematik der Sanierungsgelder spielt hier auch eine Rolle Ausgleichszahlungen bei Austritt aus den ZVK s Die Ausgleichszahlung bzw. die Gegenwertsberechnung dient der Ausfinanzierung der aktiven und ausgeschiedenen Mitarbeiter und ist bei Austritt aus den ZVK s fällig. Dies ist nötig, weil durch das Umlagesystem in der Vergangenheit keine ausreichende Kapitaldeckung der Anwartschaften erreicht werden konnte. Die Zahlung des Gegenwerts ist ein Einmalbeitrag mit dem die (zukünftigen) Ansprüche abgegolten sind und somit eigentlich steuerfrei sein müsste. Die Finanzverwaltung sieht hier jedoch eine Schlusszahlung und somit wird der Ausgleichsbetrag zu einer Umlagezahlung. Dies führt somit wieder zu einer Besteuerung. Hier wird ein Pauschalsteuersatz von 15% vorgesehen, der vom Arbeitgeber zu tragen ist. Dadurch verteuert sich der Ablösebetrag. Bei der Berechnung der Vorteilhaftigkeit durch Austritt aus einer ZVK, sowie einer Berechnung und Finanzierung des Gegenwertes, stehen wir für Sie gerne zur Verfügung. 8

2. Betriebliche Altersversorgung

2. Betriebliche Altersversorgung 2. Betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung wird nicht nur von dem AltEinKG geregelt. Es ist hier auch das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) zu beachten. 1b Abs. 1 bis 4 BetrAVG führen

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden

Mehr

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung (bav)

Die betriebliche Altersversorgung (bav) Pferdemarkt 4 45127 Essen T 0201 810 999-0 F 0201 810 999-90 email info@fairrat.de Die betriebliche Altersversorgung (bav) Jeder Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung

Mehr

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse 2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern gegen Beitragszahlung einen Rechtsanspruch

Mehr

Die Altersversorgung für Gesellschafter- Geschäftsführer und Einzelunternehmer

Die Altersversorgung für Gesellschafter- Geschäftsführer und Einzelunternehmer Die Altersversorgung für Gesellschafter- Ihr persönlicher Ansprechpartner: Karlheinz Thumm, staatl. gepr. Betriebswirt Luitgardstr. 14-18 in 75177 Pforzheim Tel. 07231 33002, Fax 07231 356075 info@skt-beratung.de

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: Juli 2015 BA823_201507 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters 1

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011

Betriebliche Altersversorgung. für Einsteiger Teil 1. München, 14.04.2011 Betriebliche Altersversorgung für Einsteiger Teil 1 München, 14.04.2011 1 Der Demographische Wandel (Verhältnis Beschäftigte/ Rentner) 120 100 80 60 40 20 0 100 100 100 100 104 89 43 36 1992 2000 2030

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Aktiv gestalten und gewinnen. Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber

Aktiv gestalten und gewinnen. Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber Aktiv gestalten und gewinnen Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber Die betriebliche Altersversorgung gewinnt weiter an Bedeutung Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf betriebliche

Mehr

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav)

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav) Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte Neujahrsempfang 2014 Matthias Berndt Firmenkundenberater Betriebliche Altersversorgung (bav) Inhalte Schwerpunkte (1) Überblick zu den Durchführungswegen

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung mit der BVW Unterstützungskasse e.v.

Betriebliche Altersversorgung mit der BVW Unterstützungskasse e.v. Die rückgedeckte Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung mit der BVW Unterstützungskasse e.v. bav jenseits der 4% Zur Sicherung der Alterseinkommen bei sinkenden gesetzlichen Renten wird die

Mehr

Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung

Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung Bayerische Versicherungsbank AG Leitungsbereich Financial Services Forum Mittelstand Unternehmerworkshop Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung München, 26. April 2004 Jochen Laich, Unternehmensberatung

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

Rürup-Rente Informationen

Rürup-Rente Informationen Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit

Mehr

Eine optimale Lösung für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Pensionskasse Informationen für Arbeitnehmer

Eine optimale Lösung für Ihre betriebliche Altersvorsorge. Pensionskasse Informationen für Arbeitnehmer Eine optimale Lösung für Ihre betriebliche Altersvorsorge Pensionskasse Informationen für Arbeitnehmer Mit der Pensionskasse die Altersversorgung individuell gestalten Zusätzliche Vorsorge ist unumgänglich

Mehr

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der

Mehr

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen

Mehr

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL Anlage vermögenswirksamer Leistungen über BAV statt VL Altersversorgung durch BAV statt VL - keine Steuerabzüge auf VL-Leistung - keine Sozialabgaben auf VL-Leistung* (schon heute bis 31.12.2008 festgeschrieben)

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

Informationen zu Steuern und Sozial versicherung

Informationen zu Steuern und Sozial versicherung Informationen zu Steuern und Sozial versicherung INHALT Besteuerung von Beiträgen und Leistungen der Pensionskasse Rundfunk für Mitgliedschaften seit 2005 im Lebenspartnertarif Steuern und sbeiträge bezogen

Mehr

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke!

Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Auf eine frische Art, Ihre sichere Rente schließen Sie ihre Rentenlücke! Ohne zusätzliche Vorsorge geht es nicht, die Rente reicht nicht aus, um im Alter ohne finanzielle Not leben zu können. Selbst die

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Folie 1 vom 15.09.2006 S-VersicherungsService Rechtsanspruch Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Arbeitnehmer hat die Möglichkeiten Teile seines

Mehr

Interessengemeinschaft deutscher und belgischer Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger

Interessengemeinschaft deutscher und belgischer Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger Alterseinkünftegesetz für belgische Grenzgänger Dipl. Finanzwirt Rolf Moeris Historie des dt. Rechts Beamte: Vollversteuerung der Pension lebenslang und Versorgungsfreibetrag Renter: Versteuerung mit dem

Mehr

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung)

Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Versicherungsnachweis über die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zum Stand 31.12.2010 ( 51 der Satzung) Sehr geehrter, wir haben Ihre Anwartschaft unter Berücksichtigung der für das Jahr

Mehr

Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente

Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente Herzlich Willkommen zu unserer Webkonferenz: Alle Jahre wieder: Die Basisrente Kennen Sie Rürup? Für wen geeignet? Steuerzahler aufgepasst: Selbständige Personenunternehmen Einzelunternehmen Vorsicht bei

Mehr

Dürenhofstraße4,90402

Dürenhofstraße4,90402 Dürenhofstraße4,90402 Stellen Sie die Weichen für die Zukunft Die Zeiten sind härter geworden: Basel II, Produkt-Ratings, EU-Erweiterung, um nur einige Schlagworte zu nennen. Hinzu kommt eine Vielzahl

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

WERNICK Versicherungsmakler Finanzdienstleister. Vorstellung. Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften. Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003

WERNICK Versicherungsmakler Finanzdienstleister. Vorstellung. Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften. Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003 Vorstellung Wir arbeiten nur mit TOP-Gesellschaften Vorteil: Sicherheit Service Kompetenz 05/2003 Situation Seit 01.01.2005 keine steuerfreie private Altersvorsorge wie bisher mehr möglich! Folge: Verlagerung

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Gewinnen Sie neue Spielräume: Lagern Sie die Pensionsrückstellungen für Ihre Arbeitnehmer aus! Übertragung von Pensionsverpflichtungen die Vorteile im Überblick

Mehr

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung

Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Arbeitsblatt Betriebliche Altersversorgung Im 3-Säulen-Modell der Alterssicherung ist die betriebliche Altersversorgung die zweite Säule. Die sogenannte Betriebsrente kann vom Arbeitgeber finanziert werden

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz

Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Drei Säulen oder drei Schichten 1/14 Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Dr. Pascal Krimmer Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag am

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann

Mehr

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge

Mehr

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG

Sachsen. Kfz-Handwerk. Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG ZUR ENTGELTUMWANDLUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 006 47 504 537 223 00 Sachsen Handwerk: Arbeiter Angestellte Auszubildende Kfz-Handwerk Abschluss: 27.03.2002 gültig ab: 01.01.2002 kündbar: 31.12.2008 TARIFVERTRAG

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

S Sparkassen Pensionsfonds. Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. TransferR. Sparkassen-Finanzgruppe

S Sparkassen Pensionsfonds. Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. TransferR. Sparkassen-Finanzgruppe S Sparkassen Pensionsfonds Meine Direktzusage erhält jetzt das Plus an Sicherheit. Plus o i r a V e t n e r TransferR häftsführe c after-ges sch für Gesell Sparkassen-Finanzgruppe Regeln Sie Ihre Altersversorgung

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Zwischen dem Bayerischen Ziegelindustrie-Verband e.v., Bavariaring 35, 80336 München, und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung

Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Betriebliche Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Die Stützen der Altersvorsorge Die Altersvorsorge in Deutschland wird von 3 wesentlichen Säulen getragen. Rente Gesetzliche Rente Private Rente Betriebliche

Mehr

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff!

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff! Die Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf den LVM-Pensionsfonds

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge, die sich für Sie auszahlt. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber

Betriebliche Altersvorsorge, die sich für Sie auszahlt. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Betriebliche Altersvorsorge, die sich für Sie auszahlt Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung, die aus dem Rahmen fällt Die Rentenlücke

Mehr

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis

Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom 01.01.2013. Inhaltsverzeichnis Information zur Portabilität der betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitgeberwechsel Version 1.04 vom Inhaltsverzeichnis 1. Definition 2 2. Inhalt des 4 BetrAVG 2 3. Das Recht eines Arbeitnehmers auf

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb

Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb Eine Information für Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung (bav) LVM-Pensionsfonds: Doppelt gut für Ihre Mitarbeiter und für Ihren Betrieb Nutzen Sie die Vorteile! Betriebliche Altersversorgung

Mehr

Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung.

Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. S V R e n t e n v e r s i c h e ru n g Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Wie Sie die magere gesetzliche

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit Private Altersvorsorge ist generationengerecht Dr. Gerhard Rupprecht Berlin, 18.02.2004 Generationengerechtigkeit Fazit aus der psychonomics-studie Jüngere: Wie zufrieden meinen Sie, werden Sie mit dem,

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung

Eine Information für Arbeitgeber. Die LVM-Direktversicherung Eine Information für Arbeitgeber Die LVM-Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung in meinem Unternehmen? Die betriebliche Altersversorgung in Ihrem Unternehmen ist bei der LVM in guten Händen.

Mehr

Eine Information für Arbeitnehmer. Betriebliche Altersversorgung mit dem LVM-Pensionsfonds

Eine Information für Arbeitnehmer. Betriebliche Altersversorgung mit dem LVM-Pensionsfonds Eine Information für Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung mit dem LVM-Pensionsfonds Unverzichtbar und äußerst lohnend die betriebliche Altersversorgung Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen

Mehr

GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig.

GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig. GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig. Der Blick auf später. Sorgen Sie vor. Damit Sie im Alter weiterhin Ihren Lebensstandard genießen können, benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung

Mehr

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! -

Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Das weitgehend unbekannte Risiko aus der betrieblichen Altersversorgung - Arbeitgeber haften, wenn Versicherungen nicht leisten! - Die Einstandspflicht des Arbeitgebers nach 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter.

Betriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter. Vorsorge Betriebliche Altersvorsorge muss sich für alle rechnen Individuelle Konzepte für Unternehmen und Mitarbeiter. Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge, die sich für alle rechnet.

Mehr

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher.

Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. S Sparkasse S Sparkassen Mit der Übertragung der Risiken ist meine Pensionszusage wirklich sicher. TransferRente Garantie für Gesellschafter-Geschäftsführer Sparkassen-Finanzgruppe Altersversorgung Als

Mehr

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710

über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 DIALOG über die betriebliche Altersversorgung (bav) bav-kompetenz-center LZ 7710 WWK Lebensversicherung a. G. 80292 München Telefon: (0 89) 51 14-3456 Fax: (0 89) 51 14-3499 E-Mail: bav@wwk.de Internet:

Mehr

Betriebliche Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung. durch Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersversorgung. Betriebliche Altersversorgung. durch Entgeltumwandlung Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung Vorsorge ausbauen, Förderung nutzen: mit der betrieblichen Altersversorgung Die gesetzliche Rente allein reicht in der

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 21. März 02 Sicherheit. Vorsorge. Zukunft. Unsere Produktphilosophie MetallRente bietet alle Durchführungswege

Mehr

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist

Mehr

Tarifvertrag zur Altersversorgung

Tarifvertrag zur Altersversorgung Tarifvertrag zur Altersversorgung zwischen dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie e.v. Bahnhofstraße 14, 26122 Oldenburg - einerseits - und der IG Metall,

Mehr