Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften"

Transkript

1 Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) BLE 2010 Fruchtsafttechnik Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften D1 Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Autorin: Gliederung 1 Rechtliche Bestimmungen Marketing Logo von Öko-Verbänden auf ökologisch erzeugten Produkten Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Regelwerke und Systematik... 6

2 1 Rechtliche Bestimmungen Bei der Umstellung auf die Produktion von Bio-Fruchtsäften ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau die Wareneingangskontrolle aufwändiger wird, die Kosten für Analytik vermutlich steigen werden, die Produktion durch Wegfall einzelner Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe zeitaufwändiger werden und/oder geringere Ausbeuten bringen kann, die Sortenauswahl für Verschnitte zur Wahrung des sensorischen Standards eventuell geringer und die Entwicklung der Mischungsparameter dadurch aufwändiger werden kann, der Verwaltungsaufwand bei der Vermarktung von Bioprodukten höher ist, insbesondere, wenn Ware aus dem außereuropäischen Ausland importiert wird. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Marketingstrategie gerade wegen der Kalkulation der zusätzlichen Kosten die Vor- und Nachteile einer Bioproduktion oder Teilumstellung auf Bio-Produkte abzuwägen hat, und zu klären ist, ob eine Verbandsmitgliedschaft anzustreben ist. 1.1 Wareneingangskontrolle Beim Empfang von Bio-Rohware für die Bioproduktion muss die Ware als Bio-Ware identifiziert werden und ein aktuelles Zertifikat des Lieferbetriebs von einer anerkannten Kontrollstelle vorliegen. Im Falle des Verdachts, dass die gelieferte Ware nicht den Anforderungen der EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau entspricht, muss das Unternehmen entweder Verfahrensschritte einleiten, um die Zweifel auszuräumen oder die Ware als konventionelles Produkt vermarkten. In derartigen Zweifelsfällen unterrichtet das Unternehmen unverzüglich die Kontrollstelle oder -behörde. In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau werden zwar keine Grenzwerte für Pestizidrückstände genannt, aber es besteht teilweise die Rechtsauffassung, dass Bio- Ware keine Pestizidrückstände und gentechnisch veränderte Organismen enthalten dürfe. Dies ist durch die Umweltkontamination auch bei Bioprodukten nicht selbstverständlich, bei Bio-Honig beispielsweise treten manchmal unvermeidbare gentechnische Belastungen auf. 2 BLE 2010

3 Im Sinne der eigenen Sorgfaltspflicht ist also zu ermessen, wie oft und wie viele Analysen intern zu fertigen oder wegen der Neutralität in externen unabhängigen Laboren in Auftrag zu geben sind. 1.2 Verarbeitung Grundsätzlich gilt, dass für Bio-Produkte nur die Verwendung von den Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gestattet ist, die in Anhang VIII der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau explizit genannt werden ( Positivliste ). Auch für Bio-Fruchtsäfte ist der Einsatz von (gentechnisch unveränderten) Enzymen erlaubt, es gibt jedoch kritische Verbraucher, die den Einsatz von Enzymen ablehnen und Hersteller genau nach ihren Produktionsverfahren fragen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Öko-Anbauverbände für Bio-Fruchtsäfte und -nektare sind im Hinblick auf Zutaten, Verarbeitungsverfahren, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe häufig strenger als die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. 1.3 Sortenauswahl Die Sicherung des betriebsspezifischen sensorischen Standards kann sich problematisch gestalten, wenn die Früchte naturgemäß von Erntejahr zu Erntejahr in ihren sensorischen Eigenschaften schwanken und nicht genügend Einkaufsquellen für Bio-Ware zur Verfügung stehen. 1.4 Verwaltungsaufwand Voraussetzung für die Vermarktung von Bio-Produkten ist die Anmeldung als Bio-Produzent bei der zuständigen Behörde. Gleichzeitig muss ein Vertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle abgeschlossen werden. Die Inspektionskosten sollten mit in den Verkaufspreis der Fruchtsäfte einkalkuliert werden. Zudem kann ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, sofern das Unternehmen nicht bereits über eine transparente Buchführung und Dokumentation der Warenströme vom Rohwareneingang bis zum Verkauf verfügt. Bei einer Teilumstellung der Produktion muss die Trennung der Warenströme und in jedem Falle, also auch bei kompletter Umstellung auf Bioproduktion, die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. 3 BLE 2010

4 2 Marketing Logo von Öko-Verbänden auf ökologisch erzeugten Produkten Es ist eine Frage der Marketingstrategie, ob zusätzlich zur Inspektion gemäß EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ein Vertrag mit einem Öko-Anbauverband wie Demeter, Bioland, Naturland etc. zu einer werbewirksameren Vermarktung der Bio- Produktpalette beitragen kann. Da die Verbände eigene Verarbeitungsrichtlinien erhoben haben, deren Einhaltung ebenso mindestens einmal jährlich bei einer Betriebsinspektion überprüft wird, kann es sein, dass einige Verbraucher Wert auf verbandszertifizierte Ware legen. Dabei ist zu beachten, dass die Öko-Anbauverbände nicht nur die Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die in den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau meist allgemein zugelassen sind, auf einzelne Produkte beschränken, sondern auch Verarbeitungsverfahren bestimmen und den Einsatz von Süßungsmitteln für Bio-Fruchtsäfte untersagen bzw. für Bio-Fruchtnektare stark beschränken, insbesondere die Verwendung von Weißzucker. 3 Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Die Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Dieser Wunsch bezieht sich auf alle Lebensmittel, insbesondere aber auf ökologische. Im Folgenden werden die Erwägungsgründe nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erläutert (Stand: 20. September 2010). Der genaue Text findet sich unter (Verarbeiter > Zutaten und Zusatzstoffe > Rechtliche Einordnung > Verzicht auf Zusatzstoffe) Verzicht auf Zusatzstoffe Grundsätze für die Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Die EU berücksichtigt diese Verbrauchererwartung: In Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau) fordert sie, dass die Herstellung von Biolebensmittel unter anderem auf der "Beschränkung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten mit überwiegend technischen und sensorischen Funktionen sowie von Mikronährstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient" beruht. Zudem widerspricht 4 BLE 2010

5 der Einsatz von Stoffen und Herstellungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten, den Grundsätzen der EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Anhang VIII der Durchführungsverordnung (Verordnung (Nr.) 889/2008) regelt die zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung ökologischer Erzeugnisse erlaubt sind. Die Hersteller ökologischer Lebensmittel haben deshalb Verfahren entwickelt und Technologien in den Unternehmen etabliert, die ohne beziehungsweise mit einem Minimum an Zusatzstoffen auskommen. Dies entspricht der Tradition der Bio-Branche, die von Beginn an insbesondere chemischsynthetischen Zusatzstoffen gegenüber sehr kritisch war und die Idee entwickelte, Lebensmittel nach natürlichen Verfahren und Methoden zu bearbeiten. Zunächst war hierbei auch der Gedanke maßgebend, dass Lebensmittel, die nach "natürlichen" Prinzipien nicht herzustellen sind, auch nicht nötig sind. Diese Idee lässt sich nur schlüssig begreifen, wenn sie mit den Konzepten einer gesunden vollwertigen Ernährung verbunden wird. Die Vollwerternährung nach der Giessener Schule und die anthroposophisch orientierte Ernährungslehre sind die wichtigsten Paten des alternativen Ernährungskonzeptes. Zulassungsprinzipien Aus dieser Position ergeben sich heute auch die nach wie vor aktuellen Zulassungsprinzipien für Zusatzstoffe in ökologischen Lebensmitteln: Es dürfen nur Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe verwendet werden, ohne die diese Lebensmittel nachweislich weder erzeugt noch haltbar gemacht werden können. Diese Praxis hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Lebensmittelproduktion. Der Einsatz von Zusatzstoffen führt zu mehr Produktionssicherheit, trägt zur Optimierung von Produkten bei, verlängert die Haltbarkeit, ersetzt teure Rohstoffe, macht die Herstellungsprozesse effektiver usw. kurzum: Zusatzstoffe sind kostenrelevant. Der Verzicht auf Zusatzstoffe verteuert in der Regel die Produktion der Lebensmittel. Verbrauchererwartung Welche Erwartungen haben Verbraucher detailliert und mit welcher Abstufung der Gewichtung an die ökologische Verarbeitung? Welche Rolle hierbei der Verzicht auf Zusatzstoffe spielt (zum Beispiel Zusatzstoffe versus Preis) ist nicht eindeutig geklärt. Studien, die diese Zusammenhänge beleuchten, sind nicht vorhanden. 5 BLE 2010

6 Man weiß heute auch, dass für eine Reihe von Zusatzstoffen die nach dem ADI (Akzeptable tägliche Aufnahme) - Konzept vorgegebenen Aufnahmemengen schon überschritten werden. Dies trifft zum Beispiel für Erwachsene auf Schwefelverbindungen, Nitrite, Natrium und Calciumstearoyllactylat, Sulfate, Sorbitanmonooleat, Sorbitanmonolaurat und für Kinder auf Annatto, Bixin, Benzoesäure, Nitrite, Schwefelverbindungen, Sulfate, Sulfite, Phosphate, Polyethylen, Sorbitane, Zuckerester der Fettsäuren, Polyglycerinester der Fettsäuren usw. zu. Gesetze und Richtlinien Der Gesetzgeber und die Verbände des ökologischen Landbaus haben Richtlinien für die Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel erlassen. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinien sind die Positivlisten der zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung der Biolebensmittel eingesetzt werden dürfen. Zwischen den gesetzlichen Regelungen und den privatrechtlichen Regelungen der Verbände gibt es in diesem Bereich teilweise Unterschiede. 4 Regelwerke und Systematik 4.1 EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Der Anhang VIII Bestimmte Stoffe und Erzeugnisse zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln" der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regelt diejenigen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die neben Erzeugnissen aus ökologischem Landbau bei der Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Abschnitt A: Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger Die zugelassenen Zusatzstoffe sind in Abschnitt A entsprechend ihren E-Nummern in aufsteigender Reihenfolge aufgelistet. Es handelt sich dabei unter anderem um Säuerungsmittel, Stabilisatoren, Antioxidantien, Konservierungsstoffe, Emulgatoren, Binde- oder Trennmittel. Die Zulassung eines Zusatzstoffes schließt gegebenenfalls auch den dafür verwendeten Träger, einschließlich Trägerlösungsmittel, mit ein. Enzyme, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, müssen im Anhang VIII, Abschnitt A aufgelistet sein. 6 BLE 2010

7 Abschnitt B: Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung von ökologischen/biologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen Bei den in Abschnitt B zugelassenen Stoffen handelt es sich unter anderem um Wasser, Salze, Mineralien oder Säuren. Abschnitt C: Verarbeitungshilfen für die Herstellung von Hefe und Hefeprodukten Abschnitt C regelt seit 1. Januar 2009 die Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten und hat insofern für den Fruchtsaftbereich keine Bedeutung. Den genauen Gesetzestext mit den Anhängen finden Sie unter (> Landwirtschaft & Ländliche Räume > Ökologischer Landbau) 4.2 Hinweise zu den Vorgaben der Öko-Anbauverbände Eine Aufstellung der zugelassenen Zutaten für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Öko- Anbauverbände Demeter und Bioland im Vergleich zu den laut EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zugelassenen Zutaten finden Sie im Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Verarbeitungsverfahren für Bio-Fruchtsaft: In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sind keine Verarbeitungsverfahren vorgeschrieben/ausgeschlossen, aber die Bio-Anbauverbände schränken die Verfahren ein. Siehe dazu auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Positivliste Zusatzstoffe für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Öko-Anbauverbände im Vergleich zu den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau siehe auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Positivliste Verarbeitungshilfsstoffe für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Bio-Anbauverbände im Vergleich zu den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau siehe auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Die Richtlinien der einzelnen Öko-Anbauverbände können über die Internetseiten der Verbände heruntergeladen werden. Die Internetadresse der wichtigsten Öko-Anbauverbände finde Sie unter (> Erzeuger > Grundlagen > Geschichte und Verbände > Anbauverbände). 7 BLE 2010

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte

BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche

Mehr

Produkte aus ökologischem Landbau beschaffen

Produkte aus ökologischem Landbau beschaffen Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Förderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel

Förderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Förderprojekt Junges Gemüse in der / dem Schule /Kindergarten 1. Das Förderprojekt 2. Die Tüte für s Junge Gemüse 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Das Förderprojekt Darum geht s uns: Die

Mehr

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben

Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Einleitung Die Grundlage für die Erzeugung von Bioprodukten in Österreich bzw. in der Europäischen Union (EU) ist

Mehr

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

Produkte und Dienstleistungen aus ökologischem Landbau verkaufen

Produkte und Dienstleistungen aus ökologischem Landbau verkaufen Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das

Mehr

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln

Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln 1. Hintergrund Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich

Mehr

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind

Mit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU

Mehr

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)

Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Stand: 01.01.2016

Mehr

Merkblatt. Zusatzstoffe in Bioprodukten. August 2006

Merkblatt. Zusatzstoffe in Bioprodukten. August 2006 Zusatzstoffe in Bioprodukten August 2006 Eschenweg 31 85354 Freising Tel: 08161-787 36 03 Fax: 08161-787 36 81 E-Mail: info@milchhandwerk.info Internet: www.milchhandwerk.info Positivliste für Zusatzstoffe

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich

Mehr

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten

Mehr

Klarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber.

Klarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber. Kompakt 2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel: Kennzeichnung Gentechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel www.transgen.de Für alle, die Lebensmittel einkaufen, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit:

Mehr

Produktion von Käse aus Bio-Milch in einer Großkäserei

Produktion von Käse aus Bio-Milch in einer Großkäserei Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Warmfleischverarbeitung

Warmfleischverarbeitung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/152 "Süßungsmittel" Brüssel, den 11. Dezember 2002 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Im Bio-Anbauverband o DEMETER sind ausschließlich Betriebe mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise organisiert.

Im Bio-Anbauverband o DEMETER sind ausschließlich Betriebe mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise organisiert. Charakterisierung der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Erzeugung und Kennzeichnung im ökologischen Weinbau Matthias Wolff und Johannes Hügle (Berater für ökologischen Weinbau), Dr. Jörger (Geschäftsführer),

Mehr

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung

Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG

Mehr

4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik

4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik 4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik 4.3.1 Einleitung In der Öffentlichkeit wird immer wieder behauptet, dass Gentechnik bei Zusatzstoffen eine Rolle spielt. Tatsächlich können verschiedene der in der EU und

Mehr

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Import ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Gibt es einen Unterschied der Begriffe "bio" und "öko"?

Gibt es einen Unterschied der Begriffe bio und öko? Gibt es einen Unterschied der Begriffe "bio" und "öko"? Nein. Die Begriffe "bio" und "öko" werden synonym benutzt. Beide sind im Zusammenhang mit Lebensmitteln gleichermaßen für Produkte, die nach den

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Einleitung Gesetzliche Vorgaben gemäß LMIV - verpflichtende, freiwillige Nährwertangaben - Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Mehr

BIO kinderleicht erklärt!

BIO kinderleicht erklärt! BIO kinderleicht erklärt! Arbeitsunterlage für den Sachunterricht FINANZIERT MIT FÖRDERMITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION UND MITTELN DER AGRARMARKT AUSTRIA MARKETING GESMBH. WIR SIND EUROPAMEISTER! Nicht

Mehr

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April

Mehr

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.

W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2

Mehr

Kennzeichnungsbestimmungen nach der EG-Öko-VO 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG-VO 889/2008

Kennzeichnungsbestimmungen nach der EG-Öko-VO 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG-VO 889/2008 Die AoeL informiert : 8. Version vom 09.07.2012 Kennzeichnungsbestimmungen nach der EG-Öko-VO 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG-VO 889/2008 Mit dem Stichtag 01.07.2010 wurden neue Kennzeichnungselemente

Mehr

Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren

Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren Stand:

Mehr

Fassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig

Fassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig Fassung vom 26. Februar 2009 Regionalmarke Pflichtenheft für den Produktbereich Essig Pflichtenheft Essig vom 26. Februar 2009 Seite 1 I. Anwendungsbereich / Produktdefinition Die Bezeichnung Essig ist

Mehr

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Ökologischer Landbau und Bioprodukte C.H. Beck Lebensmittelrecht Ökologischer Landbau und Bioprodukte Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Heinz-Joachim Kopp, Dipl. Ing. Agr. Dietmar Betz 2. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Mehr

Produktkennzeichnung

Produktkennzeichnung AInformationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Aktuelle Studie im Auftrag der Andechser Molkerei Scheitz: Wie bio is(s)t Stuttgart?

Aktuelle Studie im Auftrag der Andechser Molkerei Scheitz: Wie bio is(s)t Stuttgart? Presseinformation Aktuelle Studie im Auftrag der Andechser Molkerei Scheitz: Wie bio is(s)t Stuttgart? Andechs, 10. Oktober 2016 Was verstehen die Verbraucher in Stadt und Kreis Stuttgart unter bio? Aus

Mehr

Herstellungsverfahren einer feinen schnittfesten Rohwurst

Herstellungsverfahren einer feinen schnittfesten Rohwurst Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Inhalt. Anhang. Checkliste Schwachstellenanalyse. www.bioxgen.de Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Inhalt

Inhalt. Anhang. Checkliste Schwachstellenanalyse. www.bioxgen.de Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Inhalt Inhalt V 3 Kontamination vom Hoftor bis zum Endverbraucher: Probleme und Maßnahmen 1 V 3.1 Transport 1 V 3.2 Sammelstellen, Lagerung 2 V 3.3 Um- und Verladestellen 2 V 3.4 Verarbeitung 2 V 3.5 Konventionelle

Mehr

Mitteilung für die Presse

Mitteilung für die Presse Mitteilung für die Presse 28.11.2002 Sind Bio-Lebensmittel in? Oder nur teuer? Repräsentative EMNID-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums Klasse statt Masse ist ein Maßstab für die Neuorientierung

Mehr

Chemie der Gebrauchsartikel

Chemie der Gebrauchsartikel Chemie der Gebrauchsartikel - Chemie in Süßigkeiten - Bearbeitet von: Anne-Carina Böbel Betreut von: Dr. Christine Sögding Sommersemester 2009, Chemie der Gebrauchsartikel 1 - Inhaltsverzeichnis - 1. Allgemeines

Mehr

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz

Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung

Mehr

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,

Mehr

Übungen - Für das Deutsche Sprachdiplom der KMK

Übungen - Für das Deutsche Sprachdiplom der KMK Die Basis für die Übungen ist der Beitrag Bioprodukte - Der ökologische Trend im Journal vitamin de, Nr. 67, Seite 16 und 17. Alle Aufgaben können auch einzeln bearbeitet werden. Es werden alle Textteile

Mehr

Gut gewählt: Knospe- Getreide

Gut gewählt: Knospe- Getreide Gut gewählt: Knospe- Getreide Die Knospe Jedes Jahr wählen mehr Menschen Bio. Denn sie schätzen den einmalig guten Geschmack und die Natürlichkeit der Bio-Lebensmittel. Knospe-Produkte stehen für Genuss,

Mehr

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung

Kriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung Kriterienkatalog 09004 28. Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiterin: Dipl. Ing. Herta Maier Wiener Krankenanstaltenverbund

Mehr

Zusatzstoffe bei der ökologischen Wurstherstellung

Zusatzstoffe bei der ökologischen Wurstherstellung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

NATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H

NATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H NATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H ENTWICKLUNG NATUR- UND BIOKOSMETIK Bis frühe 90er undefiniert, ideologisch

Mehr

Nicht kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe für die Herstellung ökologischer Wurst- und Fleischwaren Wirkungen

Nicht kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe für die Herstellung ökologischer Wurst- und Fleischwaren Wirkungen Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Lebensmittel und Gentechnik

Lebensmittel und Gentechnik Lebensmittel und Gentechnik Die wichtigsten Fakten www.bmelv.de 1 Gentechnik in Lebensmitteln ist ein sensibles Thema. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft

Mehr

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter Stand 4. Juli 2012 Unternehmen Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon E-Mail Hiermit erkläre ich, dass ich die folgenden Qualitätsrichtlinien

Mehr

(Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)

(Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

Augen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln

Augen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln Augen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident LK OÖ LAbg. ÖR Annemarie Brunner Vorsitzende der

Mehr

Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit?

Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit? Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit? Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 9. Januar 2012 Fulda Inhalt Sinn der Ohne Gentechnik Kennzeichnung

Mehr

Kontrollstellen im Ökologischen Landbau. Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben

Kontrollstellen im Ökologischen Landbau. Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben 2 Inhalt Das Zulassungsverfahren für Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Inhalt

Mehr

Bio-Gütesiegel. I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen

Bio-Gütesiegel. I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen Mit freundlicher Genehmigung von Bio-Gütesiegel I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen Mit Abstand den größten Bekanntheits- und Akzeptanzgrad unter den Biosiegeln Österreichs hat das AMA-Biozeichen. Das AMA-Biozeichen

Mehr

Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebens- und Futtermitteln

Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebens- und Futtermitteln Märkte IEM-Information Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebensund Futtermitteln Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte Menzinger Str. 54,

Mehr

Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller. Prot. Nr.: Abschnitt I. Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum: Zulassungs-/Registrierungsnummer:

Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller. Prot. Nr.: Abschnitt I. Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum: Zulassungs-/Registrierungsnummer: Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller Prot. Nr.: Abschnitt I Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum:...... Zulassungs-/Registrierungsnummer: Produktpalette Jahresproduktion (in Tonnen) Wiederkäuer Schweine

Mehr

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und

Mehr

Mit oder ohne? Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets

Mit oder ohne? Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets Mit oder ohne? Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets Als es keinen Kühlschrank gab Lebensmittel-Zusatzstoffe sind keine Erfindung unserer Tage. Schon unsere (Ur-) Großmütter

Mehr

Ökologisch sinnvolle Abfüllung

Ökologisch sinnvolle Abfüllung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN

L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Ökologischer Landbau ein Ausweg aus der Wachstumsfalle?

Ökologischer Landbau ein Ausweg aus der Wachstumsfalle? Ökologischer Landbau ein Ausweg aus der Wachstumsfalle? Evangelische Akademie Hofgeismar 27.6.2015 Heinz-Josef Thuneke, Bioland-Landesverband NRW e.v. Gliederung Vorbemerkungen Bio-Richtlinien mit immanenter

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu

Mehr

Österreichisches Lebensmittelbuch

Österreichisches Lebensmittelbuch Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMGF-75210/0014-IV/B/7/2007

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit

Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was bedeutet Nachhaltigkeit für Kosmetika Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher

Mehr

Arbeitsauftrag. Ökolandbau. Klima-SnackBar. 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau

Arbeitsauftrag. Ökolandbau. Klima-SnackBar. 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau Arbeitsauftrag 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau Schneiden Sie die Begriffskarten aus. Ordnen Sie die Karten inhaltlich nach Gruppen. Überlegen Sie, ob Sie noch

Mehr

(Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)

(Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors Jeannette Schwab Institut Kirchhoff Berlin GmbH Preisschild Kennzeichnung loser Ware gemäß LMIV Angaben vor dem 13.12.2014:

Mehr

Entwurf zur Diskussion

Entwurf zur Diskussion Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Entwurf zur Diskussion Abkürzung der Firma / Organisation : SMP Adresse : Weststrasse 10, 3000 Bern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard

Mehr

Bio - erkennen und vertrauen

Bio - erkennen und vertrauen Bio - erkennen und vertrauen Prozessqualität - Gesetzliche Grundlagen in Österreich!EU-Bio-Verordnung (EG) 834/2007 neu seit 1.1.09!Österreichischer Lebensmittelcodex Kapitel A8 (seit Anfang der 80er-Jahre):

Mehr

Kennzeichnung ohne Gentechnik

Kennzeichnung ohne Gentechnik 24. VFED-Fortbildungsveranstaltung Aachen, 16.-18.09.2016 Kennzeichnung ohne Gentechnik Wie frei sind diese Lebensmittel von Gentechnik? Prof. Dr. Klaus-Dieter und Sabine Schuh Wadi-International-University

Mehr

AUSLOBUNG OHNE GENTECHNIK

AUSLOBUNG OHNE GENTECHNIK 1. Tag des deutschen Sojas - Dasing - 5. u. 6. August 2010 AUSLOBUNG OHNE GENTECHNIK DAS AIGNER-SIEGEL IM EINSATZ VLOG VERBAND LEBENSMITTEL OHNE GENTECHNIK Aktueller Sachstand zur Auslobung mit dem Label

Mehr

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?

GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin

Mehr

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche

Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter

Mehr

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Gliederung Einleitung Rechtsbestimmungen Übersicht Begriffsbestimmungen / Definitionen

Mehr

Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet

Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet Viele Verbraucher wollen wissen, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare und verständliche Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel.

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen

Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Mehr

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S.

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S. 1987R1898 DE 01.01.1988 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 1898/87 DES

Mehr

Angebote und Kriterien zur finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG an Unternehmen in der Region

Angebote und Kriterien zur finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG an Unternehmen in der Region Angebote und Kriterien zur finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG an Unternehmen in der Region August 2009 Angebot Die Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg ist ein Instrument

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Wie viel Öko hätten Sie denn gerne?

Wie viel Öko hätten Sie denn gerne? EU Bio und Naturland Öko im Vergleich Wie viel Öko hätten Sie denn gerne? EU Bio und Naturland Öko im direkten Vergleich www.naturland.de Naturland setzt höhere Maßstäbe Bio und Öko sind zwar geschützte,

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Organische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit

Organische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit Ludwig Engelhart organische Düngemittel Organische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit Tag des Bodens 2014 Die Bodenfruchtbarkeit biologisch fördern Bayerische Gartenakademie, LWG 05. Dezember 2014 Firma

Mehr

Richtlinie für Gemüse und Obst

Richtlinie für Gemüse und Obst Richtlinie für Gültig ab April 2015 Die Verarbeitungsrichtlinie stellt einen Auszug aus den Richtlinien für Verarbeitung Allgemein dar. Entsprechend sind die Rahmenregelungen der Richtlinie für Verarbeitung

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik

Mehr

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe

Mehr

Ökologischer Landbau und Bioprodukte

Ökologischer Landbau und Bioprodukte Ökologischer Landbau und Bioprodukte Der Ökolandbau in Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Dipl. Ing. Agr. Britta Weitbrecht, Heinz-Joachim Kopp 1. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte Rathke

Mehr

Was zeichnet eine gute Kita-Verpflegung aus?

Was zeichnet eine gute Kita-Verpflegung aus? Bio? Regional? Artgerecht? Zu teuer? Zu schwierig? Keine Akzeptanz? Rainer Roehl, a verdis Das ist unsere Leitfrage Was zeichnet eine gute Kita-Verpflegung aus? Praxisforum 4, Rainer Roehl 1 Eine gute

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

Leitsätze für Erfrischungsgetränke

Leitsätze für Erfrischungsgetränke Leitsätze für Erfrischungsgetränke Neufassung vom 27. November 2002 (BAnz. 2003 S. 5897, GMBl 2003 S. 383), geändert durch die Bekanntmachung vom 07. Januar 2015 (BAnz. AT vom 27.01.2015 B1, GMBl 2015

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Produktkennzeichnung

Produktkennzeichnung Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch

Mehr