Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften
|
|
- Hannelore Kerner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau) BLE 2010 Fruchtsafttechnik Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften D1 Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Autorin: Gliederung 1 Rechtliche Bestimmungen Marketing Logo von Öko-Verbänden auf ökologisch erzeugten Produkten Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Regelwerke und Systematik... 6
2 1 Rechtliche Bestimmungen Bei der Umstellung auf die Produktion von Bio-Fruchtsäften ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der rechtlichen Bestimmungen der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau die Wareneingangskontrolle aufwändiger wird, die Kosten für Analytik vermutlich steigen werden, die Produktion durch Wegfall einzelner Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe zeitaufwändiger werden und/oder geringere Ausbeuten bringen kann, die Sortenauswahl für Verschnitte zur Wahrung des sensorischen Standards eventuell geringer und die Entwicklung der Mischungsparameter dadurch aufwändiger werden kann, der Verwaltungsaufwand bei der Vermarktung von Bioprodukten höher ist, insbesondere, wenn Ware aus dem außereuropäischen Ausland importiert wird. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Marketingstrategie gerade wegen der Kalkulation der zusätzlichen Kosten die Vor- und Nachteile einer Bioproduktion oder Teilumstellung auf Bio-Produkte abzuwägen hat, und zu klären ist, ob eine Verbandsmitgliedschaft anzustreben ist. 1.1 Wareneingangskontrolle Beim Empfang von Bio-Rohware für die Bioproduktion muss die Ware als Bio-Ware identifiziert werden und ein aktuelles Zertifikat des Lieferbetriebs von einer anerkannten Kontrollstelle vorliegen. Im Falle des Verdachts, dass die gelieferte Ware nicht den Anforderungen der EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau entspricht, muss das Unternehmen entweder Verfahrensschritte einleiten, um die Zweifel auszuräumen oder die Ware als konventionelles Produkt vermarkten. In derartigen Zweifelsfällen unterrichtet das Unternehmen unverzüglich die Kontrollstelle oder -behörde. In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau werden zwar keine Grenzwerte für Pestizidrückstände genannt, aber es besteht teilweise die Rechtsauffassung, dass Bio- Ware keine Pestizidrückstände und gentechnisch veränderte Organismen enthalten dürfe. Dies ist durch die Umweltkontamination auch bei Bioprodukten nicht selbstverständlich, bei Bio-Honig beispielsweise treten manchmal unvermeidbare gentechnische Belastungen auf. 2 BLE 2010
3 Im Sinne der eigenen Sorgfaltspflicht ist also zu ermessen, wie oft und wie viele Analysen intern zu fertigen oder wegen der Neutralität in externen unabhängigen Laboren in Auftrag zu geben sind. 1.2 Verarbeitung Grundsätzlich gilt, dass für Bio-Produkte nur die Verwendung von den Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gestattet ist, die in Anhang VIII der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau explizit genannt werden ( Positivliste ). Auch für Bio-Fruchtsäfte ist der Einsatz von (gentechnisch unveränderten) Enzymen erlaubt, es gibt jedoch kritische Verbraucher, die den Einsatz von Enzymen ablehnen und Hersteller genau nach ihren Produktionsverfahren fragen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Öko-Anbauverbände für Bio-Fruchtsäfte und -nektare sind im Hinblick auf Zutaten, Verarbeitungsverfahren, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe häufig strenger als die EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. 1.3 Sortenauswahl Die Sicherung des betriebsspezifischen sensorischen Standards kann sich problematisch gestalten, wenn die Früchte naturgemäß von Erntejahr zu Erntejahr in ihren sensorischen Eigenschaften schwanken und nicht genügend Einkaufsquellen für Bio-Ware zur Verfügung stehen. 1.4 Verwaltungsaufwand Voraussetzung für die Vermarktung von Bio-Produkten ist die Anmeldung als Bio-Produzent bei der zuständigen Behörde. Gleichzeitig muss ein Vertrag mit einer anerkannten Kontrollstelle abgeschlossen werden. Die Inspektionskosten sollten mit in den Verkaufspreis der Fruchtsäfte einkalkuliert werden. Zudem kann ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen, sofern das Unternehmen nicht bereits über eine transparente Buchführung und Dokumentation der Warenströme vom Rohwareneingang bis zum Verkauf verfügt. Bei einer Teilumstellung der Produktion muss die Trennung der Warenströme und in jedem Falle, also auch bei kompletter Umstellung auf Bioproduktion, die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein. 3 BLE 2010
4 2 Marketing Logo von Öko-Verbänden auf ökologisch erzeugten Produkten Es ist eine Frage der Marketingstrategie, ob zusätzlich zur Inspektion gemäß EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ein Vertrag mit einem Öko-Anbauverband wie Demeter, Bioland, Naturland etc. zu einer werbewirksameren Vermarktung der Bio- Produktpalette beitragen kann. Da die Verbände eigene Verarbeitungsrichtlinien erhoben haben, deren Einhaltung ebenso mindestens einmal jährlich bei einer Betriebsinspektion überprüft wird, kann es sein, dass einige Verbraucher Wert auf verbandszertifizierte Ware legen. Dabei ist zu beachten, dass die Öko-Anbauverbände nicht nur die Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe, die in den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau meist allgemein zugelassen sind, auf einzelne Produkte beschränken, sondern auch Verarbeitungsverfahren bestimmen und den Einsatz von Süßungsmitteln für Bio-Fruchtsäfte untersagen bzw. für Bio-Fruchtnektare stark beschränken, insbesondere die Verwendung von Weißzucker. 3 Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe Die Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Dieser Wunsch bezieht sich auf alle Lebensmittel, insbesondere aber auf ökologische. Im Folgenden werden die Erwägungsgründe nach den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erläutert (Stand: 20. September 2010). Der genaue Text findet sich unter (Verarbeiter > Zutaten und Zusatzstoffe > Rechtliche Einordnung > Verzicht auf Zusatzstoffe) Verzicht auf Zusatzstoffe Grundsätze für die Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln Die EU berücksichtigt diese Verbrauchererwartung: In Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau) fordert sie, dass die Herstellung von Biolebensmittel unter anderem auf der "Beschränkung der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten mit überwiegend technischen und sensorischen Funktionen sowie von Mikronährstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient" beruht. Zudem widerspricht 4 BLE 2010
5 der Einsatz von Stoffen und Herstellungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten, den Grundsätzen der EG- Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Anhang VIII der Durchführungsverordnung (Verordnung (Nr.) 889/2008) regelt die zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung ökologischer Erzeugnisse erlaubt sind. Die Hersteller ökologischer Lebensmittel haben deshalb Verfahren entwickelt und Technologien in den Unternehmen etabliert, die ohne beziehungsweise mit einem Minimum an Zusatzstoffen auskommen. Dies entspricht der Tradition der Bio-Branche, die von Beginn an insbesondere chemischsynthetischen Zusatzstoffen gegenüber sehr kritisch war und die Idee entwickelte, Lebensmittel nach natürlichen Verfahren und Methoden zu bearbeiten. Zunächst war hierbei auch der Gedanke maßgebend, dass Lebensmittel, die nach "natürlichen" Prinzipien nicht herzustellen sind, auch nicht nötig sind. Diese Idee lässt sich nur schlüssig begreifen, wenn sie mit den Konzepten einer gesunden vollwertigen Ernährung verbunden wird. Die Vollwerternährung nach der Giessener Schule und die anthroposophisch orientierte Ernährungslehre sind die wichtigsten Paten des alternativen Ernährungskonzeptes. Zulassungsprinzipien Aus dieser Position ergeben sich heute auch die nach wie vor aktuellen Zulassungsprinzipien für Zusatzstoffe in ökologischen Lebensmitteln: Es dürfen nur Zusatzstoffe und technische Hilfsstoffe verwendet werden, ohne die diese Lebensmittel nachweislich weder erzeugt noch haltbar gemacht werden können. Diese Praxis hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Lebensmittelproduktion. Der Einsatz von Zusatzstoffen führt zu mehr Produktionssicherheit, trägt zur Optimierung von Produkten bei, verlängert die Haltbarkeit, ersetzt teure Rohstoffe, macht die Herstellungsprozesse effektiver usw. kurzum: Zusatzstoffe sind kostenrelevant. Der Verzicht auf Zusatzstoffe verteuert in der Regel die Produktion der Lebensmittel. Verbrauchererwartung Welche Erwartungen haben Verbraucher detailliert und mit welcher Abstufung der Gewichtung an die ökologische Verarbeitung? Welche Rolle hierbei der Verzicht auf Zusatzstoffe spielt (zum Beispiel Zusatzstoffe versus Preis) ist nicht eindeutig geklärt. Studien, die diese Zusammenhänge beleuchten, sind nicht vorhanden. 5 BLE 2010
6 Man weiß heute auch, dass für eine Reihe von Zusatzstoffen die nach dem ADI (Akzeptable tägliche Aufnahme) - Konzept vorgegebenen Aufnahmemengen schon überschritten werden. Dies trifft zum Beispiel für Erwachsene auf Schwefelverbindungen, Nitrite, Natrium und Calciumstearoyllactylat, Sulfate, Sorbitanmonooleat, Sorbitanmonolaurat und für Kinder auf Annatto, Bixin, Benzoesäure, Nitrite, Schwefelverbindungen, Sulfate, Sulfite, Phosphate, Polyethylen, Sorbitane, Zuckerester der Fettsäuren, Polyglycerinester der Fettsäuren usw. zu. Gesetze und Richtlinien Der Gesetzgeber und die Verbände des ökologischen Landbaus haben Richtlinien für die Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel erlassen. Wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinien sind die Positivlisten der zugelassenen Zusatzstoffe und technischen Hilfsstoffe, die bei der Herstellung der Biolebensmittel eingesetzt werden dürfen. Zwischen den gesetzlichen Regelungen und den privatrechtlichen Regelungen der Verbände gibt es in diesem Bereich teilweise Unterschiede. 4 Regelwerke und Systematik 4.1 EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau Der Anhang VIII Bestimmte Stoffe und Erzeugnisse zur Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln" der EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau regelt diejenigen Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die neben Erzeugnissen aus ökologischem Landbau bei der Verarbeitung der ökologischen Lebensmittel eingesetzt werden dürfen. Abschnitt A: Lebensmittelzusatzstoffe, einschließlich Träger Die zugelassenen Zusatzstoffe sind in Abschnitt A entsprechend ihren E-Nummern in aufsteigender Reihenfolge aufgelistet. Es handelt sich dabei unter anderem um Säuerungsmittel, Stabilisatoren, Antioxidantien, Konservierungsstoffe, Emulgatoren, Binde- oder Trennmittel. Die Zulassung eines Zusatzstoffes schließt gegebenenfalls auch den dafür verwendeten Träger, einschließlich Trägerlösungsmittel, mit ein. Enzyme, die als Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden, müssen im Anhang VIII, Abschnitt A aufgelistet sein. 6 BLE 2010
7 Abschnitt B: Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung von ökologischen/biologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen Bei den in Abschnitt B zugelassenen Stoffen handelt es sich unter anderem um Wasser, Salze, Mineralien oder Säuren. Abschnitt C: Verarbeitungshilfen für die Herstellung von Hefe und Hefeprodukten Abschnitt C regelt seit 1. Januar 2009 die Verarbeitung von Hefe und Hefeprodukten und hat insofern für den Fruchtsaftbereich keine Bedeutung. Den genauen Gesetzestext mit den Anhängen finden Sie unter (> Landwirtschaft & Ländliche Räume > Ökologischer Landbau) 4.2 Hinweise zu den Vorgaben der Öko-Anbauverbände Eine Aufstellung der zugelassenen Zutaten für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Öko- Anbauverbände Demeter und Bioland im Vergleich zu den laut EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau zugelassenen Zutaten finden Sie im Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Verarbeitungsverfahren für Bio-Fruchtsaft: In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau sind keine Verarbeitungsverfahren vorgeschrieben/ausgeschlossen, aber die Bio-Anbauverbände schränken die Verfahren ein. Siehe dazu auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Positivliste Zusatzstoffe für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Öko-Anbauverbände im Vergleich zu den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau siehe auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Positivliste Verarbeitungshilfsstoffe für Bio-Fruchtsaft und -nektar der Bio-Anbauverbände im Vergleich zu den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau siehe auch Foliensatz Umstellung auf Produktion von Bio-Fruchtsäften Die Richtlinien der einzelnen Öko-Anbauverbände können über die Internetseiten der Verbände heruntergeladen werden. Die Internetadresse der wichtigsten Öko-Anbauverbände finde Sie unter (> Erzeuger > Grundlagen > Geschichte und Verbände > Anbauverbände). 7 BLE 2010
BIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte
Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche
MehrProdukte aus ökologischem Landbau beschaffen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrFörderprojekt Junges Gemüse. 1. Das Förderprojekt. 2. Die Tüte für s Junge Gemüse. 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel
Förderprojekt Junges Gemüse in der / dem Schule /Kindergarten 1. Das Förderprojekt 2. Die Tüte für s Junge Gemüse 3. Ökologischer Landbau ökologische Lebensmittel Das Förderprojekt Darum geht s uns: Die
MehrAllgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben
Allgemeine Anforderung zur Bio-Kontrolle und Zertifizierung von Verarbeitungsbetrieben Einleitung Die Grundlage für die Erzeugung von Bioprodukten in Österreich bzw. in der Europäischen Union (EU) ist
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick
MehrVorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5
Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?
MehrProdukte und Dienstleistungen aus ökologischem Landbau verkaufen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch das
MehrInterpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln
Interpretation des Verbotes der Anwendung von Gentechnik in der Erzeugung und bei der Verarbeitung von biologischen Lebensmitteln 1. Hintergrund Die Anwendung der Gentechnik in Öko-Lebensmitteln ist gesetzlich
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrGemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)
Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Stand: 01.01.2016
MehrMerkblatt. Zusatzstoffe in Bioprodukten. August 2006
Zusatzstoffe in Bioprodukten August 2006 Eschenweg 31 85354 Freising Tel: 08161-787 36 03 Fax: 08161-787 36 81 E-Mail: info@milchhandwerk.info Internet: www.milchhandwerk.info Positivliste für Zusatzstoffe
MehrZulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen
Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.
MehrDie Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Die Untersuchung von Bio-Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen Erfahrungen aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung Hans-Ulrich Waiblinger Messe BioFach 22.02.2008 Gentechnik im Lebensmittelbereich
MehrAktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch
Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten
MehrKlarer Fall: Gäbe es bei uns schon gentechnisch verändertes Obst und Gemüse zu kaufen, dann müsste es gekennzeichnet werden - ohne wenn und aber.
Kompakt 2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel: Kennzeichnung Gentechnik, Landwirtschaft, Lebensmittel www.transgen.de Für alle, die Lebensmittel einkaufen, ist es eigentlich eine Selbstverständlichkeit:
MehrProduktion von Käse aus Bio-Milch in einer Großkäserei
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.
MehrWarmfleischverarbeitung
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/152 "Süßungsmittel" Brüssel, den 11. Dezember 2002 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie
MehrGentechnisch verändert?
Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte
MehrIm Bio-Anbauverband o DEMETER sind ausschließlich Betriebe mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise organisiert.
Charakterisierung der unterschiedlichen Voraussetzungen für die Erzeugung und Kennzeichnung im ökologischen Weinbau Matthias Wolff und Johannes Hügle (Berater für ökologischen Weinbau), Dr. Jörger (Geschäftsführer),
MehrOhne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung
Ohne Gentechnik Kennzeichnung Rechtliche Grundlagen und Marktentwicklung Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 10. November 2012 München Kleine VLOG Historie Mai 2008 EGGenTDurchfG
Mehr4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik
4.3 Zusatzstoffe und Gentechnik 4.3.1 Einleitung In der Öffentlichkeit wird immer wieder behauptet, dass Gentechnik bei Zusatzstoffen eine Rolle spielt. Tatsächlich können verschiedene der in der EU und
MehrImport ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern. Richtlinien und Entscheidungshilfen für den Import aus Staaten außerhalb der Europäischen Union
ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern Richtlinien und Entscheidungshilfen für den aus Staaten außerhalb der Europäischen Union 2 -Grundlagen Broschürentitel Die Grundlagen zum Ökologische erzeugnisse
MehrRAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat
MehrGibt es einen Unterschied der Begriffe "bio" und "öko"?
Gibt es einen Unterschied der Begriffe "bio" und "öko"? Nein. Die Begriffe "bio" und "öko" werden synonym benutzt. Beide sind im Zusammenhang mit Lebensmitteln gleichermaßen für Produkte, die nach den
MehrGemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat
MehrAnwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben
Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Einleitung Gesetzliche Vorgaben gemäß LMIV - verpflichtende, freiwillige Nährwertangaben - Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung
MehrBIO kinderleicht erklärt!
BIO kinderleicht erklärt! Arbeitsunterlage für den Sachunterricht FINANZIERT MIT FÖRDERMITTELN DER EUROPÄISCHEN UNION UND MITTELN DER AGRARMARKT AUSTRIA MARKETING GESMBH. WIR SIND EUROPAMEISTER! Nicht
MehrVolldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -
Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April
MehrW7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.
Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2
MehrKennzeichnungsbestimmungen nach der EG-Öko-VO 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG-VO 889/2008
Die AoeL informiert : 8. Version vom 09.07.2012 Kennzeichnungsbestimmungen nach der EG-Öko-VO 834/2007 und deren Durchführungsbestimmungen EG-VO 889/2008 Mit dem Stichtag 01.07.2010 wurden neue Kennzeichnungselemente
MehrGetreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren
Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Getreideprodukte (Mahlerzeugnisse, Braumalz, Brennmalz), Backwaren, Teigwaren Stand:
MehrFassung vom 26. Februar Regionalmarke. Pflichtenheft. für den Produktbereich. Essig
Fassung vom 26. Februar 2009 Regionalmarke Pflichtenheft für den Produktbereich Essig Pflichtenheft Essig vom 26. Februar 2009 Seite 1 I. Anwendungsbereich / Produktdefinition Die Bezeichnung Essig ist
MehrÖkologischer Landbau und Bioprodukte
C.H. Beck Lebensmittelrecht Ökologischer Landbau und Bioprodukte Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Heinz-Joachim Kopp, Dipl. Ing. Agr. Dietmar Betz 2. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte
MehrProduktkennzeichnung
AInformationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrAktuelle Studie im Auftrag der Andechser Molkerei Scheitz: Wie bio is(s)t Stuttgart?
Presseinformation Aktuelle Studie im Auftrag der Andechser Molkerei Scheitz: Wie bio is(s)t Stuttgart? Andechs, 10. Oktober 2016 Was verstehen die Verbraucher in Stadt und Kreis Stuttgart unter bio? Aus
MehrHerstellungsverfahren einer feinen schnittfesten Rohwurst
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrInhalt. Anhang. Checkliste Schwachstellenanalyse. www.bioxgen.de Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik Inhalt
Inhalt V 3 Kontamination vom Hoftor bis zum Endverbraucher: Probleme und Maßnahmen 1 V 3.1 Transport 1 V 3.2 Sammelstellen, Lagerung 2 V 3.3 Um- und Verladestellen 2 V 3.4 Verarbeitung 2 V 3.5 Konventionelle
MehrMitteilung für die Presse
Mitteilung für die Presse 28.11.2002 Sind Bio-Lebensmittel in? Oder nur teuer? Repräsentative EMNID-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums Klasse statt Masse ist ein Maßstab für die Neuorientierung
MehrChemie der Gebrauchsartikel
Chemie der Gebrauchsartikel - Chemie in Süßigkeiten - Bearbeitet von: Anne-Carina Böbel Betreut von: Dr. Christine Sögding Sommersemester 2009, Chemie der Gebrauchsartikel 1 - Inhaltsverzeichnis - 1. Allgemeines
MehrZeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz
Zeichen für ein besseres Leben. Kriterienkatalog für die Verarbeitung von Fleisch im Rahmen des Tierschutzlabels Für Mehr Tierschutz Inhalt Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches 2 Anforderungen an die Verarbeitung
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrÜbungen - Für das Deutsche Sprachdiplom der KMK
Die Basis für die Übungen ist der Beitrag Bioprodukte - Der ökologische Trend im Journal vitamin de, Nr. 67, Seite 16 und 17. Alle Aufgaben können auch einzeln bearbeitet werden. Es werden alle Textteile
MehrGut gewählt: Knospe- Getreide
Gut gewählt: Knospe- Getreide Die Knospe Jedes Jahr wählen mehr Menschen Bio. Denn sie schätzen den einmalig guten Geschmack und die Natürlichkeit der Bio-Lebensmittel. Knospe-Produkte stehen für Genuss,
MehrKriterienkatalog Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung
Kriterienkatalog 09004 28. Mai 2010 Hühnerfrischei und pasteurisiertes Ei aus Freilandhaltung ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiterin: Dipl. Ing. Herta Maier Wiener Krankenanstaltenverbund
MehrZusatzstoffe bei der ökologischen Wurstherstellung
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrHealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel
HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen
MehrNATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H
NATUR- UND BIOKOSMETIK: RICHTLINIEN UND SIEGEL M A G. A N N A P I E P E R, P I E P E R B I O K O S M E T I K M A N U FA K T U R G M B H ENTWICKLUNG NATUR- UND BIOKOSMETIK Bis frühe 90er undefiniert, ideologisch
MehrNicht kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe für die Herstellung ökologischer Wurst- und Fleischwaren Wirkungen
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrLebensmittel und Gentechnik
Lebensmittel und Gentechnik Die wichtigsten Fakten www.bmelv.de 1 Gentechnik in Lebensmitteln ist ein sensibles Thema. Nach einer Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
MehrQualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter
Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe Obst/Gemüse/Kartoffeln/Kräuter Stand 4. Juli 2012 Unternehmen Straße, PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon E-Mail Hiermit erkläre ich, dass ich die folgenden Qualitätsrichtlinien
Mehr(Initiiert durch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrAugen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln
Augen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident LK OÖ LAbg. ÖR Annemarie Brunner Vorsitzende der
MehrOhne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit?
Ohne Gentechnik Siegel Verbrauchertäuschung oder mehr Wahlfreiheit? Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 9. Januar 2012 Fulda Inhalt Sinn der Ohne Gentechnik Kennzeichnung
MehrKontrollstellen im Ökologischen Landbau. Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben
Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Leitfaden für Unternehmen, die eine Zulassung als private Kontrollstelle anstreben 2 Inhalt Das Zulassungsverfahren für Kontrollstellen im Ökologischen Landbau Inhalt
MehrBio-Gütesiegel. I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen
Mit freundlicher Genehmigung von Bio-Gütesiegel I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen Mit Abstand den größten Bekanntheits- und Akzeptanzgrad unter den Biosiegeln Österreichs hat das AMA-Biozeichen. Das AMA-Biozeichen
MehrKennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebens- und Futtermitteln
Märkte IEM-Information Kennzeichnung von gentechnisch (un-)veränderten Lebensund Futtermitteln Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Ernährungswirtschaft und Märkte Menzinger Str. 54,
MehrCheckliste Inspektion Mischfutterhersteller. Prot. Nr.: Abschnitt I. Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum: Zulassungs-/Registrierungsnummer:
Checkliste Inspektion Mischfutterhersteller Prot. Nr.: Abschnitt I Kontrollorgan:.. Betrieb:... Datum:...... Zulassungs-/Registrierungsnummer: Produktpalette Jahresproduktion (in Tonnen) Wiederkäuer Schweine
MehrKennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT
Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und
MehrMit oder ohne? Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets
Mit oder ohne? Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets Als es keinen Kühlschrank gab Lebensmittel-Zusatzstoffe sind keine Erfindung unserer Tage. Schon unsere (Ur-) Großmütter
MehrÖkologisch sinnvolle Abfüllung
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrL 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN
L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrÖkologischer Landbau ein Ausweg aus der Wachstumsfalle?
Ökologischer Landbau ein Ausweg aus der Wachstumsfalle? Evangelische Akademie Hofgeismar 27.6.2015 Heinz-Josef Thuneke, Bioland-Landesverband NRW e.v. Gliederung Vorbemerkungen Bio-Richtlinien mit immanenter
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMGF-75210/0014-IV/B/7/2007
MehrAmtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt
Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben
MehrNachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht. Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit
Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher Sicht Dr. Karin Gromann Bundesministerium für Gesundheit Was bedeutet Nachhaltigkeit? Was bedeutet Nachhaltigkeit für Kosmetika Nachhaltige Kosmetik aus rechtlicher
MehrArbeitsauftrag. Ökolandbau. Klima-SnackBar. 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau
Arbeitsauftrag 1. Arbeitsauftrag für die Gruppe (15 Min.): Mind-Map zum ökologischen Landbau Schneiden Sie die Begriffskarten aus. Ordnen Sie die Karten inhaltlich nach Gruppen. Überlegen Sie, ob Sie noch
Mehr(Initiiert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau)
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrLMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors
LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors Jeannette Schwab Institut Kirchhoff Berlin GmbH Preisschild Kennzeichnung loser Ware gemäß LMIV Angaben vor dem 13.12.2014:
MehrEntwurf zur Diskussion
Stellungnahme von Name / Firma / Organisation : Schweizer Milchproduzenten Entwurf zur Diskussion Abkürzung der Firma / Organisation : SMP Adresse : Weststrasse 10, 3000 Bern 6 Kontaktperson : Thomas Reinhard
MehrBio - erkennen und vertrauen
Bio - erkennen und vertrauen Prozessqualität - Gesetzliche Grundlagen in Österreich!EU-Bio-Verordnung (EG) 834/2007 neu seit 1.1.09!Österreichischer Lebensmittelcodex Kapitel A8 (seit Anfang der 80er-Jahre):
MehrKennzeichnung ohne Gentechnik
24. VFED-Fortbildungsveranstaltung Aachen, 16.-18.09.2016 Kennzeichnung ohne Gentechnik Wie frei sind diese Lebensmittel von Gentechnik? Prof. Dr. Klaus-Dieter und Sabine Schuh Wadi-International-University
MehrAUSLOBUNG OHNE GENTECHNIK
1. Tag des deutschen Sojas - Dasing - 5. u. 6. August 2010 AUSLOBUNG OHNE GENTECHNIK DAS AIGNER-SIEGEL IM EINSATZ VLOG VERBAND LEBENSMITTEL OHNE GENTECHNIK Aktueller Sachstand zur Auslobung mit dem Label
MehrGVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?
GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin
MehrCorinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche
Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter
MehrZusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012
Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Gliederung Einleitung Rechtsbestimmungen Übersicht Begriffsbestimmungen / Definitionen
MehrZucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet
Zucker in Lebensmitteln klar und transparent gekennzeichnet Viele Verbraucher wollen wissen, was sie essen. Dabei helfen ihnen klare und verständliche Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel.
MehrSeite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts
MehrDas neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen
Das neue Einstufungsverfahren für Stoffe in Wassergefährdungsklassen im Rahmen der Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Mehrvom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S.
1987R1898 DE 01.01.1988 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B VERORDNUNG (EWG) Nr. 1898/87 DES
MehrAngebote und Kriterien zur finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG an Unternehmen in der Region
Angebote und Kriterien zur finanziellen Beteiligung der Regionalwert AG an Unternehmen in der Region August 2009 Angebot Die Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg ist ein Instrument
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrWie viel Öko hätten Sie denn gerne?
EU Bio und Naturland Öko im Vergleich Wie viel Öko hätten Sie denn gerne? EU Bio und Naturland Öko im direkten Vergleich www.naturland.de Naturland setzt höhere Maßstäbe Bio und Öko sind zwar geschützte,
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrOrganische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit
Ludwig Engelhart organische Düngemittel Organische Dünger fördern die Bodenfruchtbarkeit Tag des Bodens 2014 Die Bodenfruchtbarkeit biologisch fördern Bayerische Gartenakademie, LWG 05. Dezember 2014 Firma
MehrRichtlinie für Gemüse und Obst
Richtlinie für Gültig ab April 2015 Die Verarbeitungsrichtlinie stellt einen Auszug aus den Richtlinien für Verarbeitung Allgemein dar. Entsprechend sind die Rahmenregelungen der Richtlinie für Verarbeitung
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrQualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch
84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
MehrÖkologischer Landbau und Bioprodukte
Ökologischer Landbau und Bioprodukte Der Ökolandbau in Recht und Praxis von Kurt-Dietrich Rathke, Dipl. Ing. Agr. Britta Weitbrecht, Heinz-Joachim Kopp 1. Auflage Ökologischer Landbau und Bioprodukte Rathke
MehrWas zeichnet eine gute Kita-Verpflegung aus?
Bio? Regional? Artgerecht? Zu teuer? Zu schwierig? Keine Akzeptanz? Rainer Roehl, a verdis Das ist unsere Leitfrage Was zeichnet eine gute Kita-Verpflegung aus? Praxisforum 4, Rainer Roehl 1 Eine gute
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrLeitsätze für Erfrischungsgetränke
Leitsätze für Erfrischungsgetränke Neufassung vom 27. November 2002 (BAnz. 2003 S. 5897, GMBl 2003 S. 383), geändert durch die Bekanntmachung vom 07. Januar 2015 (BAnz. AT vom 27.01.2015 B1, GMBl 2015
MehrVerordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische
MehrProduktkennzeichnung
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
Mehr