Working Paper. Und sie lohnt sich doch! Riestern ist auch und gerade für Geringverdiener wichtig

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1 ALLIANZ DR E S DN E R ECONOM IC R E S EARCH Working Paper M AKROÖKONOMIE FINANZMÄRKTE W I RTSCHAF T SPOLITIK BRANCHEN Dr. Martin Gasche Und sie lohnt sich doch! Riestern ist auch und gerade für Geringverdiener wichtig

2 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / Working Paper Nr Das Anreizproblem Annahmen Gesetzliche Rente Gesetzliche Rente und Riester-Rente Informationsprobleme und Versorgungsmentalität Rendite der Riester-Rente Fazit Anhang

3 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H A U T O R : DR. MARTIN GASCHE Tel.: martin.gasche@dresdner-bank.com In jüngster Vergangenheit hat es eine breite Medienberichterstattung darüber gegeben, dass sich die Riester-Rente für Geringverdiener nicht lohne. Begründet wurde dies damit, dass die zu erwartenden gesetzlichen Rentenansprüche dieser Personengruppe unterhalb des staatlich garantierten Grundsicherungsniveaus lägen und eine zusätzliche Riester-Rente das Alterseinkommen nicht erhöhen würde, weil die Riester-Rente voll auf die Grundsicherung angerechnet werde. Im Folgenden soll die Diskussion etwas versachlicht werden, indem gezeigt wird, dass sich die notwendige Anzahl der Beitragsjahre zur Erreichung einer Rente in Höhe des Grundsicherungsniveaus (Mindestbeitragszeit) signifikant reduzieren lässt, wenn zur gesetzlichen Rente noch zusätzlich eine Riester-Rente abgeschlossen wird. Dabei ist die Reduktion der Mindestbeitragszeit umso größer, je geringer das Einkommen ist. Die Riester-Rente lohnt sich also besonders für Geringverdiener. Und dies nicht (nur) wegen der Förderung, sondern weil durch die Riester-Rente das Alterseinkommen auch für Geringverdiener mit geringen Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenver-sicherung über das Grundsicherungsniveau hinaus gesteigert werden kann. DAS ANREIZPROBLEM Beitragsjahre und Einkommen bestimmen Höhe der GRV-Rente Jährliche Sparleistung, Verzinsung und Beitragsjahre bestimmen Höhe der Riester-Rente Grundsicherung im Alter gewährt bei Bedürftigkeit Mindesteinkommen Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist nach dem Prinzip der Teilhabeäquivalenz organisiert. Dies bedeutet, dass sich die Rentenhöhe eines Versicherten nach dessen Einkommensposition relativ zum Durchschnittseinkommen während der gesamten Beitragszeit richtet. Die in einem Jahr erworbenen Rentenansprüche sind damit umso höher, je höher das verbeitragte Einkommen in diesem Jahr im Vergleich zum Durchschnittseinkommen ist, und die insgesamt erworbenen Rentenansprüche, sind umso größer, je länger ein Versicherter in das Rentensystem eingezahlt hat. Kurz: die GRV-Rente hängt von der individuellen Einkommenshöhe im Vergleich zum Durchschnittseinkommen und von den Beitragsjahren ab. Die Riester-Rente ist ebenfalls nach dem Äquivalenzprinzip organisiert. Vom Grundprinzip her speisen die Beiträge einen Kapitalstock, der verzinst und später als Rente ausgezahlt wird. Der Kapitalstock und damit die ausgezahlte Rente ist umso größer, je höher die pro Jahr eingezahlten Beiträge sind, je höher die Verzinsung ist und je länger die Beitragszahlungen getätigt werden. Die Höhe der Riester-Rente hängt damit ähnlich wie die GRV-Rente von der jährlichen Sparleistung und von der Beitragsdauer ab. Ökonomisch gesehen ist eine Versicherung, die sich nach dem Äquivalenzprinzip richtet, also einen Zusammenhang zwischen der Höhe der Beiträge und der Höhe der Leistung herstellt, positiv zu beurteilen, da man für die Beiträge eine Gegenleistung erhält, die Beiträge also keinen Steuercharakter haben. Die ökonomischen Anreize, die von der Beitragszahlung in eine Rentenversicherung ausgehen, hängen aber ganz entscheidend von dem neben dem Rentenversicherungssystem etablierten System der Grundsicherung ab. In Deutschland garantiert der Staat jedem Bürger in Form der Grundsicherung im Alter ein Mindesteinkommen auf Sozialhilfeniveau. Liegen die Alterseinkommen, also gesetzliche Rente, Riester-Rente, Betriebsrente und andere Einkommen insgesamt unterhalb dieses Grundsicherungsniveaus, stockt der Staat das Alterseinkommen auf. Derzeit beträgt nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Grundsicherungsbedarf für einen über 65-Jährigen im Durchschnitt 627 EUR im Monat. Für den Fall, dass die gesetzliche Rente niedrig ist, kann dies bedeuten, dass selbst mit einer ergänzenden kapitalgedeckten 3

4 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / Rente (z.b. Riester-Rente) das gesamte Alterseinkommen nicht über das Grundsicherungsniveau hinausgeht, die Beitragszahlungen in die Rentenversicherungen also nichts genutzt haben, weil man das Grundsicherungseinkommen auch ohne diese Beitragszahlungen bekommen hätte. Steuercharakter der Rentenversicherungsbeiträge ergibt sich aus dem Zusammenspiel des Rentensystems mit dem Grundsicherungssystem Steuercharakter der Beiträge für das Riester-System problematischer als für das GRV-System Alle Beitragszahlungen sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung also auch in die Riester-Rente haben in diesem Fall Steuercharakter, da sie nicht zu einem höheren als dem ohnehin vom Staat garantierten Alterseinkommen geführt haben. Damit zeigt sich eine grundsätzliche Konsequenz, wenn der Staat ein unbedingtes Mindesteinkommen im Alter gewährt: Alle Beitragszahlungen in eine Rentenversicherung, egal welcher Provenienz, haben Steuercharakter, nutzen also nichts, solange die damit generierte Rente das staatlich garantierte Mindesteinkommensniveau nicht übersteigt. Dieses Anreizproblem ist also kein Problem des Rentenversicherungssystems weder der GRV noch der Riester-Rente sondern ein allgemeingültiges Problem in einem fürsorgenden Sozialstaat. Der Steuercharakter der Beiträge wirkt sich allerdings in den Systemen unterschiedlich aus. Da die GRV eine Zwangsversicherung ist, gibt es nur wenige Möglichkeiten, dieser Besteuerung auszuweichen. Die Riester-Rente dagegen ist freiwillig, die Steuervermeidung also leicht möglich, indem man keinen Vertrag abschließt oder nicht mehr einzahlt. Insofern ist ein tatsächlich bestehender Steuercharakter der Beiträge, aber auch ein fälschlicherweise durch Desinformationen suggerierter Steuercharakter für das Riester-System problematischer als für das GRV-System. Im Folgenden wird zunächst der Fall betrachtet, dass eine Person nur Ansprüche in der GRV erwirbt. Dargestellt wird, für welche Kombinationen aus Beitragsdauer und Einkommenshöhe in diesem Fall das beschriebene Anreizproblem auftritt, die Beiträge also Steuercharakter haben. Im zweiten Schritt wird angenommen, dass zur GRV-Rente noch eine Riester-Rente hinzutritt. Dabei zeigt sich, wie sich das Gesamtrenteneinkommen erhöht und auch für Geringverdiener über das Grundsicherungsniveau gesteigert werden kann, so dass das Anreizproblem entschärft wird, sich die Beitragszahlungen also auch und gerade für Geringverdiener lohnen. ANNAHMEN Für die Berechnungen sind einige Annahmen notwendig: Als Grundsicherungsbedarf werden 630 EUR unterstellt. Es wird vom Basisjahr 2008 ausgegangen und angenommen, dass der Grundsicherungsbedarf mit der gleichen Rate zunimmt wie die gesetzlichen Renten steigen, er in diesem Sinne also real konstant bleibt. Das Grundsicherungsniveau und das Rentenniveau stehen damit stets im gleichen Verhältnis zueinander, 1 sodass in der GRV zum Erwerb einer Rente auf Grundsicherungsniveau stets die gleiche Anzahl von Entgeltpunkten erforderlich ist und die Berechnungen deshalb zeitunabhängig vorgenommen werden können. Die ausgewiesenen Renten in Euro-Beträgen sind also als reale Größen zu interpretieren, wobei als Deflator die Rentenanpassungsrate unterstellt wurde. Für die Berechnungen zur Riester-Rente wird davon ausgegangen, dass in jedem Jahr eine Sparleistung von 4 % des Bruttoeinkommens getätigt wird. Für Bezieher sehr niedriger Einkommen wird angenommen, dass sie die Mindesteigenleistung (Sockel- 1 Diese Annahme ist durchaus realistisch, da für die Regelsatzbemessung der Grundsicherung im Alter die Entwicklung der Nettoein- kommen von Single-Haushalten (ohne Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger) des untersten Quintils auf der Einkommensskala entscheidend ist. In diesem untersten Einkommensquintil dürften Rentnerhaushalte einen hohen Anteil ausmachen, sodass die Ren- 4 tenanpassungsrate und die Anpassungsrate des Regelsatzes weitgehend übereinstimmen werden.

5 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H betrag) von 60 EUR jährlich erbringen. Deren Sparleistung ergibt sich dann aus dem Sockelbetrag zuzüglich der Zulage. 2 Die Rente wird nach Ablauf der Beitragszeit in gleich hohen Beträgen als Annuität ausgezahlt. Die Sparbeiträge und der Kapitalstock werden mit einer realen Rate von 3 % p.a. verzinst. Es wird also davon ausgegangen, dass die nominale Rendite der Riester-Rente immer um 3 Prozentpunkte über der Rentensteigerungsrate der GRV liegt. 3 Die Rentenbezugszeit wird einheitlich auf 20 Jahre festgesetzt. Um die Rentenzahlungen und die Grundsicherung im Alter vergleichbar zu machen, müssen von den GRV-Bruttorenten die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Denn Bezieher der Grundsicherung im Alter erhalten Gesundheitsleistungen und Pflegeleistungen, ohne Beiträge zu zahlen. 4 Dabei wird ein Krankenversicherungsbeitragssatz von 14,1 %, ein Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung von 0,9 % und ein Pflegeversicherungsbeitragssatz von 2 % unterstellt. 5 Der Rentenzahlbetrag aus der GRV ergibt sich aus der Bruttorente abzüglich des vollen Pflegeversicherungsbeitrags, des vollen Zusatzbeitrags und des hälftigen Krankenversicherungsbeitrags. 6 Der anzuwendende Beitragssatz beläuft sich also auf 9,95 %. Steuerliche Sachverhalte werden bei der Rentenberechnung aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt. Für die hier betrachteten niedrigen Renteneinkommen unterhalb des Grundfreibetrags der Einkommensteuer ergibt sich aber grundsätzlich kein Unterschied zwischen den ausgewiesenen Bruttobeträgen ohne Berücksichtigung der Einkommensteuer und den Nettorenten. GESETZLICHE RENTE Hohe Mindestbeitragszeiten in der GRV für Geringverdiener Zunächst wird die gesetzliche Rente betrachtet. Verdient man das Durchschnittseinkommen von jährlich rund EUR brutto und zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, erwirbt man derzeit in Westdeutschland einen monatlichen Rentenanspruch von 26,27 EUR. Hat man z.b. 25 Jahre lang Beiträge nach dem Durchschnittseinkommen gezahlt, beträgt die Bruttorente 656 EUR. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ergibt sich ein Rentenzahlbetrag von rund 590 EUR. Um einen Rentenzahlbetrag in Höhe der Grundsicherung von 630 EUR monatlich zu erreichen, sind knapp 27 Beitragsjahre nach dem Durchschnittseinkommen erforderlich (Grafik 1). Sofern das Grundsicherungsniveau mit der gleichen Rate erhöht wird wie die Renten, wird sich an dieser Mindestbeitragszeit für Durchschnittsverdiener auch in Zukunft nichts ändern. Verdient man nur die Hälfte des Durchschnittsseinkommens, also derzeit rund EUR im Jahr, dann müsste man schon über 54 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Zahlt dieser Versicherte dagegen nur 30 Jahre ein, erhält er real nur rund 355 EUR Rente (Grafik 2). Alle zusätzlichen privaten Renteneinkommen, die in der Summe unter 275 EUR monatlich liegen, erhöhen damit das Alterseinkommen nicht. Ein Versicherter, der dagegen stets 150 % des 2 Für die hier behandelte Fragestellung ist nur die Höhe der Sparleistung relevant, nicht die Zusammensetzung der Sparleistung aus Eigenleistung und Förderung. Selbstverständlich lohnt sich die Riester-Rente umso mehr, je höher die Förderung ist. 3 Legt man die Daten des Rentenversicherungsberichts 2007 zugrunde, werden unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktors und des Nachholfaktors die Renten z.b. zwischen 2008 und 2021 in Westdeutschland um durchschnittlich 1,8 % p.a. zunehmen. Implizit wird also für diesen Zeitraum für die Riester-Rente eine (nominale) Verzinsung von durchschnittlich 4,8 % unterstellt, was als recht konservativ gelten kann. 4 So sind mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die Bezieher von Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden, ohne jedoch Beiträge zahlen zu müssen. Die Sozialhilfeträger erstatten vielmehr den Krankenkassen die in Rechnung gestellten Kosten für die medizinische Behandlung. 5 Zur Vereinfachung wird hier ein konstanter Gesamtbeitragsatz unterstellt. 6 Die andere Hälfte des Krankenversicherungsbeitragssatzes zahlt der Rentenversicherungsträger. 5

6 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / Durchschnittseinkommens (derzeit also rund EUR) verdient, hat schon nach rund 18 Beitragsjahren Rentenansprüche in Höhe der Grundsicherung erworben. Alle zusätzlichen Beitragszahlungen, egal ob in die gesetzliche oder in eine private Rentenversicherung, führen danach zu höheren Alterseinkommen und haben somit in diesem Sinne keinen Steuercharakter mehr. 7 Fragt man, wie hoch das Einkommen sein muss, um bei einer gegebenen Anzahl von Beitragsjahren eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung zu erhalten, dann zeigt sich, dass man bei 20 Beitragsjahren schon rund 133 % des Durchschnittseinkommens, also derzeit rund EUR jährlich (3.335 EUR brutto monatlich), verdienen muss. Hat man 35 Beitragsjahre Zeit, reichen schon 76 % des Durchschnittseinkommens, derzeit rund EUR jährlich aus. Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten reduziert die Mindestbeitragszeit Besonders für Frauen besteht die Gefahr, dass sie später nur über ein geringes Renteneinkommen verfügen, da sie oft einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, deshalb niedrigere Einkommen erzielen und wegen der Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiographien, also weniger Beitragsjahre aufweisen. Doch in der gesetzlichen Rentenversicherung wirken Kindererziehungszeiten rentenerhöhend. Betrachtet man eine/n Alleinstehende/n mit einem Kind, das nach 1992 geboren wurde, 8 dann erhöht sich die Rente aufgrund der Kindererziehung um rund 79 EUR monatlich ohne Berücksichtigung der Höherbewertung von Beitragszeiten. Die Höherbewertung kommt hinzu, wenn die Kindererziehenden in den ersten 10 Lebensjahren des Kindes erwerbstätig sind und niedrige Einkommen erzielen. Sie wirkt sich am stärksten bei denjenigen aus, die gerade 2/3 des Durchschnittseinkommens, also derzeit EUR, verdienen. Dort führt in den Beispielsrechnungen die Höherbewertung zu einer um nochmals knapp 50 EUR höheren Bruttomonatsrente. Das Ergebnis der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten und der Höherbewertung von Beitragszeiten ist ein signifikanter Rückgang der Mindestbeitragszeit: So ist mit EUR Jahreseinkommen, also 50 % des Durchschnittseinkommens, das Grundsicherungsniveau nicht erst nach 54 Jahren (alleinstehend ohne Kind), sondern nach 44 Jahren erreicht. Für ein Jahreseinkommen von EUR reduziert sich die Mindestbeitragszeit von 41 Jahre auf 33 Jahre und für Durchschnittseinkommensbezieher von 27 auf 24 Jahre. Bei zwei nach 1992 geborenen Kindern erhöht sich der monatliche Einkommensvorteil nochmals um weitere 79 EUR, so dass die Mindestbeitragszeit beim halben Durchschnittseinkommen (derzeit EUR) noch 38 Jahre und beim Durchschnittseinkommen 21 Beitragsjahre beträgt. 7 Ein Steuercharakter anderer Art, nämlich ein impliziter Steueranteil an den Beitragszahlungen, ergibt sich im Fall der Beiträge zur GRV aus der Tatsache, dass die implizite Verzinsung der GRV niedriger ist als die Kapitalmarktrendite. Ein Teil des GRV-Beitrags ist verloren hat Steuercharakter weil man durch eine entsprechende Anlage am Kapitalmarkt eine Rente in Höhe der GRV-Rente mit geringeren Beiträgen generieren könnte. Vgl. dazu z.b. Sinn, H.W. (2000): Why a Funded Pension System is Useful and Why It is Not Useful, in: International Tax and Public Finance, 7, S Bei der Berechnung der Rente wird eine Kindererziehungszeit von 3 Jahren berücksichtigt, die zu drei zusätzlichen Entgeltpunkten führt. Zudem wirken sog. Kinderberücksichtigungszeiten rentenerhöhend. Pflichtbeiträge werden für diese Zeit höher bewertet, indem 50 % der aufgrund der gezahlten Pflichtbeiträge erworbenen Entgeltpunkte zusätzlich gutgeschrieben werden. Die Obergrenze für 6 diese Höherbewertung ist 1 Entgeltpunkt jährlich. In den Beispielrechnungen werden 7 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten unterstellt.

7 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H 100 Grafik 1 Erforderliche Beitragsjahre zum Erwerb von GRV-Rentenansprüchen auf dem Grundsicherungsniveau (Mindestbeitragszeit) 80 Beitragsjahre % 40%50% 60% 70% 80%90% Quelle: Eigene Berechnungen. 100% 110%120% 130% 140% 150%160% des Durchschnittseinkommens 170% 180%190% 200% Grafik Reale Monatsrente in Abhängigkeit von den Beitragsjahren und der Einkommenshöhe a) EUR monatlich a) In den Berechnungen wird unterstellt, dass im Zeitverlauf das Verhältnis des Jahresbruttoeinkommens zum jeweiligen Durchschnittseinkommen konstant bleibt, der ausgewiesene Einkommensbetrag also nur anfänglich gilt und dann mit der gleichen Rate wächst wie das Durchschnittseinkommen Beitragsjahre Grundsicherung Quelle: Eigene Berechnungen. Mit der GRV-Rente allein können Geringverdiener das Grundsicherungsniveau kaum überschreiten Insgesamt kann man festhalten, dass die Wahrscheinlichkeit, eine gesetzliche Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten, vor allem für Bezieher geringer Einkommen das sind nicht nur Geringqualifizierte, sondern auch Teilzeitbeschäftigte und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien besonders hoch ist. Personen, die über ihr gesamtes Erwerbsleben hinweg nicht mehr als die Hälfte des Durchschnittseinkommens (derzeit EUR) verdienen, werden immer eine gesetzliche Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus haben. Personen mit 2/3 7

8 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / des Durchschnittseinkommens (derzeit EUR) müssen 41 Beitragsjahre aufweisen, um eine Rente auf Grundsicherungsniveau zu erhalten. Von einer niedrigen GRV-Rente dürften besonders Frauen betroffen sein, weil sie typischerweise unterbrochene Erwerbsbiographien und auch einen hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigung haben. Allerdings wirkt sich die Kindererziehung rentenerhöhend aus, so dass die Nachteile ein wenig abgefedert werden können. Zudem sind Geringqualifizierte mit niedrigen Stundenlöhnen sowie Arbeitslose gefährdet, da die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) bzw. der Bund (Arbeitslosengeld II) für Arbeitslose geringere Beiträge entrichten. 9 GESETZLICHE RENTE UND RIESTER-RENTE Es stellt sich nun die Frage, ob die besonders gefährdeten Personen mit Hilfe der privaten Vorsorge die Möglichkeit haben, ein Alterseinkommen über dem Grundsicherungsniveau zu erzielen und sich damit Beitragszahlungen in die Rentensysteme lohnen. Deshalb wird nun die Riester-Rente mit in die Betrachtung einbezogen und eine Gesamtrente als Summe aus GRV-Rente und Riester-Rente in Abhängigkeit von den Beitragsjahren und der Einkommenshöhe berechnet. Zur Vereinfachung wird angenommen, dass die Beitragsjahre bei der gesetzlichen Rente und der Riester-Rente übereinstimmen. Damit kann das oben für die gesetzliche Rente verwendete Maß der Mindestbeitragszeit weiterhin benutzt werden. Riester-Rente kann das Alterseinkommen signifikant erhöhen Riester-Rente reduziert für Geringverdiener die Mindestbeitragszeit überproportional Durch eine zusätzliche Riester-Rente kann das Einkommen je nach Beitragszeit signifikant erhöht werden. Bei einer Beitragszeit von zum Beispiel 25 Jahren (zur Riester-Rente und zur GRV) steigt das Gesamtrenteneinkommen im Vergleich zur GRV-Rente um 43 %. Insgesamt macht die Riester-Rente für Gering- und Durchschnittsverdiener je nach Einkommensklasse und Beitragszeit rund 20 % bis 40 % des Gesamtrenteneinkommens aus. 10 Somit reduziert eine zusätzlich zur gesetzlichen Rente abgeschlossene Riester-Rente die Anzahl der Beitragsjahre, die man benötigt, um eine Rente auf dem Niveau der Grundsicherung zu erreichen (Mindestbeitragszeit). Dies zeigt ein Vergleich der Grafik 3 mit der Grafik 2. Für einen Durchschnittsverdiener (derzeit EUR Jahreseinkommen) verkürzt sich z.b. die Mindestbeitragszeit um 7 Jahre von 27 auf 20 Jahre, für einen Single mit einem Jahreseinkommen von EUR von 54 auf 36 Beitragsjahre. Die Reduktion der Mindestbeitragszeit durch die Riester-Rente ist damit umso größer je geringer das Einkommen ist (Grafik 4). Geringverdiener profitieren also überproportional von der Riester-Rente. Mithin wird hier die Bedeutung der Riester-Rente auch und insbesondere für die Geringverdiener deutlich. Sobald die Mindestbeitragszeit überschritten ist, lohnen sich die Rentenbeiträge und zwar sowohl die zur GRV also auch die Riester-Beiträge. Jedes weitere Beitragsjahr kann dabei ein zusätzliches monatliches Einkommen von 10 bis 60 EUR für Gering- bis Durchschnittsverdiener bringen. Das heißt, die Riester-Rente lohnt sich umso mehr, je länger einbezahlt wird und dies gilt auch für die Geringverdiener! Bei einem Jahresbruttoeinkommen von EUR kann man zum Beispiel mit 5 weiteren Beitragsjahren über die Mindestbeitragszeit hinaus ein zusätzliches über das 9 Besonders gravierend ist dies für die Empfänger von Arbeitslosengeld II, da die Beiträge so bemessen werden, als verdiente der Arbeitslose 205 EUR im Monat. Ein Jahr Bezug von Arbeitslosengeld II in Westdeutschland erzeugt damit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 2,15 EUR (=205*12/30054*26,27). 10 Der Anteil der Riester-Rente steigt mit der Beitragszeit aufgrund der Wirkungen des Zinseszinseffektes bzw. der Tatsache, dass die kapitalgedeckte Rente eine höhere Rendite aufweist als die gesetzliche Rente. Auch für Bezieher sehr geringer Einkommen ist der Riester- 8 Anteil hoch, da die Sparleistungen (Eigenleistung+Zulage) einen relativ höheren Anteil am Einkommen ausmachen.

9 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Grundsicherungsniveau hinausgehendes Einkommen von rund 110 EUR monatlich (ausgedrückt in heutigen Preisen) generieren. Das sind 17 % mehr Alterseinkommen Monat für Monat. 11 Deshalb ist es wichtig, mit der zusätzlichen Altersvorsorge früh zu beginnen, damit eine entsprechend lange Beitragszeit erreicht wird. monatliche Gesamtrente in EUR a) In den Berechnungen wird unterstellt, dass im Zeitverlauf das Verhältnis des Jahresbruttoeinkommens zum jeweiligen Durchschnittseinkommen konstant bleibt. Der ausgewiesene Einkommensbetrag also nur anfänglich gilt und dann mit der gleichen Rate wächst wie das Durchschnittseinkommen. Mindestbeitragszeit in Jahren a) In den Berechnungen wird unterstellt, dass im Zeitverlauf das Verhältnis des Jahresbruttoeinkommens zum jeweiligen Durchschnittseinkommen konstant bleibt. Der ausgewiesene Einkommensbetrag also nur anfänglich gilt und dann mit der gleichen Rate wächst wie das Durchschnittseinkommen. Grafik 3 Reale Monatsrente (GRV + Riester) in Abhängigkeit von den Beitragsjahren und der Einkommenshöhe a) Beitragsjahre Grundsicherung Quelle: Eigene Berechnungen Grafik 4 Erforderliche Beitragsjahre zum Erwerb einer Gesamtrente (GRV + Riester) auf dem Grundsicherungsniveau (Mindestbeitragszeit) a) Die Monatsgesamtrente steigt von 644 EUR auf 756 EUR Derzeitiges Jahresbruttoeinkommen in EUR GRV-Rente alleinstehend ohne Kind Gesamtrente (GRV-Rente + Riester-Rente) alleinstehend ohne Kind Gesamtrente alleinstehend 1 Kind Quelle: Eigene Berechnungen. 9

10 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / Bedeutend niedrigere Mindestbeitragszeit für Alleinerziehende Keine Änderung der grundsätzlichen Ergebnisse bei Annahmenvariationen Betrachtet man die von niedrigen Einkommen und unterbrochenen Erwerbsbiographien besonders betroffenen Alleinstehenden mit Kind, zeigt sich, dass die Mindestbeitragszeit noch niedriger liegt und sich die Riester-Rente lohnt. 12 So beträgt die Mindestbeitragszeit für ein sehr geringes Bruttojahreseinkommen von EUR 37 Jahre. Das sind 27 Jahre weniger als im Fall der GRV-Rente ohne Kind (Abbildung 4). Damit zeigt sich auch hier, dass die Niedrigeinkommensbezieher von den Kindererziehungszeiten in der GRV und von der Riester-Rente in besonderem Maße profitieren. Für das halbe Durchschnittseinkommen (derzeit EUR jährlich) beträgt die Mindestbeitragszeit für Alleinstehende mit Kind 30 Jahre. Das ist eine Beitragszeit, die selbst bei einer unterbrochenen Erwerbsbiographie durchaus erreichbar sein dürfte. 13 Wichtig ist allerdings dabei, dass mit dem Ansparen in die Riester-Rente frühzeitig begonnen wird, so dass man auch hier auf 30 Jahre und mehr kommt. Noch günstigere Ergebnisse erzielt man, wenn man eine höhere Verzinsung der Riester-Rente unterstellt. Nimmt man eine reale Verzinsung von 4 % anstatt 3 % p.a. an, dann beträgt die Mindestbeitragszeit für einen Single mit dem halben Durchschnittseinkommen nicht 36 Jahre, sondern 33 Jahre. Die Mindestbeitragszeit erhöht sich allerdings wieder, wenn man von einer längeren Rentenbezugsdauer als den unterstellten 20 Jahren ausgeht. Hier ist der Anstieg der Mindestbeitragszeit allerdings relativ gering: Bei einer z.b. um 25 % längeren Rentenbezugszeit von 25 Jahren, erhöht sich die Mindestbeitragszeit für den Bezieher des halben Durchschnittseinkommens um ein Jahr auf 37 Jahre. Für den Durchschnittsverdiener wirkt sich die verlängerte Rentenbezugszeit kaum auf die Mindestbeitragszeit aus. Die Mindestbeitragszeit steigt auch, wenn man die vereinfachende Annahme aufhebt, dass die Beitragszeiten zur GRV und Riester-Rente gleich lang sind. So könnte man argumentieren, dass zu Beginn der Erwerbszeit Gedanken an die Altersvorsorge noch keine große Rolle spielen und deshalb nicht gleich mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine Riester-Rente abgeschlossen wird. Mithin wird in den Berechnungen alternativ angenommen, dass die Beitragszeit zur Riester-Rente um 10 Jahre kürzer ist als die in der GRV, die Riester-Rente also immer 10 Jahre später abgeschlossen wird als die Beitragspflicht zur Rentenversicherung eingesetzt hat. Dies würde z.b. bedeuten, dass eine Person nicht mit dem Beginn der Ausbildung und damit der Sozialversicherungspflicht im Alter von 16 Jahren eine Riester-Rente abschließt, sondern erst später im Alter von 26 Jahren. Die Mindestbeitragszeiten für den alleinstehenden Durchschnittsverdiener würden dann 23 Jahre in der GRV und 13 Jahre in der Riester-Rente betragen. Für den Bezieher des halben Durchschnittseinkommens müssten mindestens 40 Jahre Beitragszeiten in der GRV und entsprechend 30 Beitragsjahre zur Riester-Rente gegeben sein. 14 Je mehr sich allerdings die Erkenntnis durchsetzt, dass eine zusätzliche Altersvorsorge umso lohnender ist, je früher damit begonnen wird, desto mehr wird die Differenz zwischen den Beitragszeiten in beiden Rentensystemen schrumpfen. 12 Für die hier behandelte Fragestellung ob die Riester-Rente sich auch für Geringverdiener lohnt ist für die Höhe der Riester-Rente eine Unterscheidung nach Familienstand und Anzahl der Kinder nur für Bezieher ganz geringer Einkommen relevant, da unabhängig von der Förderung angenommen wurde, dass die Sparleistung immer 4 % des Einkommens beträgt. Für Bezieher sehr geringer Einkommen kann die Sparleistung (Sockelbetrag plus Förderung) einen höheren Anteil am Bruttoeinkommen ausmachen. 13 Geringverdiener haben meist keine Hochschulausbildung, so dass ein Beitragsbeginn spätestens im Alter von 20 Jahren realistisch ist. Damit kann die potenzielle Erwerbszeit 45 Jahre und länger andauern. 14 Es reichte also, wenn der Riester-Vertrag im Alter von Mitte 30 abgeschlossen werden würde. 10

11 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H INFORMATIONSPROBLEME UND VERSORGUNGSMENTALITÄT Bisher wurde gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit, ein Renteneinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus zu beziehen, deutlich reduziert werden kann, wenn zur GRV-Rente noch eine Riester-Rente hinzutritt und wenn die Beitragszeiten in beide Systeme lang sind. Es ist also keinesfalls so, dass sich Beitragszahlungen in die Riester-Verträge für Geringverdiener nicht lohnen, sondern es ist so, dass Beitragszahlungen in die GRV oft nur mit zusätzlichem Riester-Vertrag lohnend werden. Weitreichende Informationen erforderlich Jenseits dieser einfachen Berechnungen muss man sich aber klar machen, dass es für den einzelnen nicht so einfach ist, für sich selbst ein solches Kalkül anzustellen. Denn, um beurteilen zu können, ob man im Alter ein Gesamtrenteneinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus haben wird und sich somit Beitragszahlungen in die Riester-Rente aber auch in alle anderen Rentensysteme nicht mehr lohnen, müsste man weitreichende Informationen über die eigenen zukünftigen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse sowie über Einkommen und Vermögen eines etwaigen Ehe- bzw. Lebenspartners haben, so zum Beispiel die vollständige eigene Erwerbsbiographie, also alle Zeiten der abhängigen Beschäftigung, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Selbständigkeit oder Teilzeitarbeit sowie den Zeitpunkt des Renteneintritts. die derzeitigen und zukünftigen beitragspflichtigen Einkommen in der GRV. In den Beispielrechnungen wurde unterstellt, dass das Erwerbseinkommen über das gesamte Erwerbsleben das angegebene Niveau hat. Diese Annahme ist aber restriktiv, da Erwerbsbiographien i.d.r. durch mit dem Alter im Vergleich zum Durchschnittseinkommen steigenden Einkommen gekennzeichnet sind. Nur wenige Personen werden für alle Zukunft ausschließen können, dass ihr Einkommen einmal höher ausfallen könnte. die Beteiligung an anderen Alterssicherungssystemen und die daraus entstehenden Anwartschaften. So kann ein Versicherter z.b. zusätzliche Rentenansprüche aus Betriebsrentensystemen, aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, aus berufständischen Versorgungswerken, aus der Beamtenversorgung oder aus anderen Formen der privaten Altersvorsorge erworben haben. Alle Einkommen aus diesen Systemen speisen das Gesamtalterseinkommen und erst die Summe aller Einkommen entscheidet über die Berechtigung auf Grundsicherung im Alter. die Anzahl der Kinder. Da Zeiten der Kindererziehung und der Familienstand für die Rentenhöhe und die Förderung bei der Riester-Rente entscheidend sind, müsste auch dies bekannt sein. die Einkommen unterhaltsverpflichteter Personen. Da Leistungen der Grundsicherung im Alter nur dann erfolgen, wenn keine andere unterhaltverpflichteten Personen eintreten, die Leistungen also subsidiär sind, müssten diese Personen, deren Erwerbsbiographien und Einkommen ebenfalls bekannt sein. So kann es sein, dass das Haushaltseinkommen über dem Grundsicherungsbedarf liegt, weil z.b. der Ehepartner über höhere Renteneinkommen verfügt. Generell muss beachtet werden, dass die hier geführten Berechnungen nur für den ungünstigsten Fall gelten, dass kein anderes Einkommen im Haushalt vorhanden ist. 11

12 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / die Höhe des Vermögens. Selbst wenn keine hohen Alterseinkommen vorhanden sind, kann das Vermögen so hoch sein, dass keine Berechtigung auf Grundsicherung im Alter besteht. Hier müssten z.b. zukünftige mögliche Erbschaften ins Kalkül einbezogen werden. die Höhe einer möglichen Hinterbliebenenrente. Selbst wenn die eigene Rente nicht hoch ist, kann ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente bestehen, der das Gesamteinkommen über das Grundsicherungsniveau hebt. Verzicht auf zusätzliche Altersvorsorge aufgrund eines Informationsdefizits wäre riskant Menschenbild des Transferoptimierers entspricht nicht der Realität Eine Person müsste all diese Informationen über ihre eigenen Verhältnisse haben und zusätzlich noch eine Prognose über die zukünftige Höhe der Fürsorgeleistungen des Staates aufstellen, um abschätzen zu können, ob sie ein Alterseinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus erzielen wird und sich deshalb der Abschluss bzw. die Beitragszahlung in eine Riester-Rente nicht lohnt. Da dies nur den allerwenigsten möglich sein dürfte, werden Entscheidungen über die Altersvorsorge immer mit unvollständigen Informationen und unter Unsicherheit getroffen. Ein Verzicht auf zusätzliche Altersvorsorge aus solch einem Informationsdefizit heraus wäre höchst riskant. Sicherer wäre es für den Einzelnen, auf jeden Fall eine zusätzliche Altersvorsorge wie die Riester-Rente abzuschließen. Sollte sich tatsächlich herausstellen und das kann der Versicherte, wenn überhaupt, relativ sicher erst kurz vor Renteneintritt wissen dass sein Gesamtrenteneinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegen würde, dann bliebe immer noch die Möglichkeit, den Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen. Der Sparer erhielte dann zumindest sein eingezahltes Kapital zurück. Doch einer solchen vorzeitigen Auflösung wie auch dem gesamten oben aufgezeigtem Kalkül liegt ein Menschenbild zugrunde, das so sicherlich nicht für die Mehrheit zureffen wird. Denn dieses Kalkül geht von einem Transferoptimierer aus, der die Transferleistungen des Staates maximieren will und sich völlig auf die Solidarität der Gesellschaft verlässt, ohne selbst eine solche Solidarität oder den Willen zur Eigenvorsorge und Eigenverantwortung zu zeigen. Zwar mag es solche Personen im Einzelfall geben. Doch ist diese Versorgungsmentalität bestimmt nicht die Regel. RENDITE DER RIESTER-RENTE Zwar ist die Frage nach der Höhe der Rendite der Riester-Rente eine nachgelagerte Fragestellung, da sich selbst bei einer sehr hohen Rendite, die Riester-Rente nach dem oben beschriebenen Kalkül nicht lohnen kann. Trotzdem bestimmt die Rendite, also diejenige Verzinsung, die sich ergibt, wenn man die Einzahlungen (Sparleistung) in Beziehung zu den erwarteten Rentenzahlungen setzt, ganz entscheidend die Attraktivität eines Anlageprodukts mit. Deshalb wird im Folgenden die Rendite der Riester-Rente für einige Beispiele berechnet. Rendite der Riester-Rente hängt von der Förderung ab Da die Riester-Rente dadurch charakterisiert ist, dass der Sparer nicht die gesamte Sparleistung selbst tragen muss, sondern der Staat in Form von Zulagen oder Steuerersparnissen faktisch einen Teil der Sparsumme übernimmt, hängt die Höhe der Rendite nicht nur vom Kapitalmarktzins, sondern auch von der Höhe der Förderung ab. Die Förderung wiederum variiert nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder, so dass die Rendite der Riester-Rente (selbst beim gleichen Produkt) je nach individuellen Verhältnissen höchst unterschiedlich ausfallen kann. Zudem weisen 12

13 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H U-förmiger Verlauf der Riester- Förderung die Förderquoten (Fördersumme in Relation zur Sparleistung) aufgrund der speziellen Konstruktion der Riester-Förderung in Abhängigkeit vom Einkommen einen u-förmigen Verlauf auf. So ist z.b. bei Alleinstehenden die Förderquote für sehr geringe Einkommen (5.000 EUR) mit 72 % sehr hoch, sinkt aber mit zunehmenden Einkommen schnell bis auf 26 % für Einkommen von EUR um dann wieder auf 44 % für hohe Einkommen anzusteigen (Grafik 5). Grundsätzlich scheint das Ausmaß der Förderung weitgehend unsystematisch zu sein. Erkennbar ist nur eine stärkere Förderung bei ganz geringen Einkommen sowie bei Personen mit Kindern. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Personen mit Kindern in jeder Einkommensklasse eine höhere Förderung erhalten als Personen ohne Kinder (Grafik 5). Grafik 5 Förderquote in % der Sparleistung Förderung bei der Riester-Rente in Abhängigkeit vom Einkommen und vom Familienstatus Alleinstehend Verheiratet, alleinverdienend, ohne Kind Quellen: BMF, eigene Berechnungen Jahresbruttoeinkommen Alleinstehend, 1 Kind Verheiratet, alleinverdienend, 2 Kinder Unter Berücksichtigung dieser je nach Einkommen und Familienstatus unterschiedlichen Förderquoten wird im Folgenden für einen repräsentativen Riester-Sparer eines Geburtsjahrgangs die Rendite der Riester-Rente berechnet. Dabei wird angenommen, dass er im Jahr 2008 eine Riester-Rente abschließt und dann bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters 4 % seines Bruttoeinkommens in den Riester- Vertrag einbezahlt. Wie oben wird davon ausgegangen, dass sich die Einkommensposition des Sparers über die Zeit nicht verändert. Zusätzlich wird unterstellt, dass seine Förderquote konstant bleibt. 15 Die Rentenbezugszeit entspricht seiner ferneren Lebenserwartung beim Renteneintritt. Die Riester-Rente wird in gleich hohen Annuitäten ausgezahlt. Die Sparbeiträge und der angesammelte Kapitalstock werden mit dem Kapitalmarktzins abzüglich eines Abschlags von einem Prozentpunkt für besondere Verwaltungs- und Sicherungskosten verzinst. Der unterstellte Kapitalmarktzins (ohne Abschlag) sinkt im Zeitverlauf von 6,8 % auf 5,9 % im Jahr 2050, womit den Effekten der demographischen Entwicklung auf die Kapitalmarktrendite Rechnung getragen wird. 16 Die Renditen werden zur Vereinfachung in dem Sinne als Brut- 15 Dies ist eine starke Annahme, da dies bedeutet, dass die Zulagen und der Höchstbetrag des Steuerabzugs im Zeitverlauf entsprechend angehoben werden und dass sich am Sonderausgabenabzug selbst sowie am Steuertarif nichts ändert. 16 Im Vergleich zu oben wird also nun die Annahme einer real konstanten Verzinsungsrate aufgegeben. Der Verlauf der Kapitalmarktverzinsung wurde in einem Simulationsmodell des mea, Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel, generiert. Vgl. Börsch-Supan, A., Ludwig A. und J. Winter: Aging pension reform, and capital flows: A multi-country simulation model, in: Economica, 73, S ,

14 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / torendite ausgewiesen, dass die Besteuerung der Alterseinkünfte sowie der Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen unberücksichtigt bleiben. Hohe Renditen der Riester-Rente Wie zu erwarten war, ist die Rendite der Riester-Rente umso höher, je höher die Förderung ist (Grafik 6). Für den alleinstehenden Durchschnittsverdiener beläuft sie sich je nach Geburtsjahrgang zwischen 6 % und knapp 11 % (Grafik 6 und Grafik 7). Sie liegt damit erheblich über der nominalen impliziten Rendite der GRV, die je nach Geburtsjahrgang zwischen 2,4 % und 2,8 % ausmacht. Die Rendite der Riester-Rente für einen alleinstehenden Geringverdiener mit EUR Jahreseinkommen liegt aufgrund der geringeren Förderquote unterhalb der Rendite des Durchschnittsverdieners (Grafik 6). Dagegen können alle anderen betrachteten Personengruppen mit EUR Jahreseinkommen zum Teil zweistellige Renditen realisieren (Grafik 8), Alleinstehende mit einem Kind zum Beispiel je nach Geburtsjahrgang zwischen 7 % und 18 %. Auch für die Bezieher sehr geringer Einkommen ist die Rendite besonders lukrativ. Bei einem Jahreseinkommen von z.b EUR beträgt die Rendite für einen Alleinstehenden ohne Kind mit einer Fördequote von 39 % je nach Geburtsjahrgang zwischen 6 % und 13 %. Alleinstehende mit einem Kind und EUR Jahreseinkommen können aufgrund der Förderquote von 85 % stets zweistellige Renditen erzielen. Sehr hohe Renditen für die älteren Riester-Sparer Die Rendite für die älteren Geburtsjahrgänge ist durchweg besonders hoch. Hier macht sich zusätzlich zum ohnehin etwas höheren Kapitalmarktzins durch die kurze Beitragszeit und aufgrund des hohen Förderanteils eine Art Hebeleffekt bemerkbar. Mithin kann mit einer im höheren Alter abgeschlossenen Riester-Rente zwar wegen der kurzen Beitragszeit kein hoher Rentenzahlbetrag mehr generiert werden, die Rendite des eingesetzten Kapitals ist aber besonders hoch. Mit zunehmender Beitragszeit (jüngere Geburtsjahrgänge) wird die Förderquote für die Höhe der Rendite unbedeutender und die Höhe des Kapitalmarktzinses wird wichtiger, da dann vor allem die Zinserträge für die Höhe des Kapitalstocks (Zinseszinseffekt) bzw. die Rentenhöhe relevant sind. Insgesamt gilt es festzuhalten, dass die Förderung der Riester-Rente eine überdurchschnittlich hohe Rendite beschert und sich in diesem Sinne die Riester-Rente gerade auch für Geringverdiener lohnt. Problematisch ist allerdings bei der Gruppe der Alleinverdiener der starke Rückgang der Förderquote im Niedrigeinkommensbereich. Wenn über eine Reform der Riester-Rente vor dem Hintergrund drohender Altersarmut nachgedacht wird, sollte vor allem dieses schnelle Absinken der Förderquoten bei Alleinstehenden im niedrigen Einkommensbereich und ganz grundsätzlich der u-förmige Verlauf der Förderquoten ins Blickfeld genommen werden. 14

15 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H % Grafik 6 Rendite der Riester-Rente für Alleinstehende in Abhängigkeit vom Einkommen Geburtsjahrgang EUR (Förderquote 39 %) EUR (Förderquote 26 %) EUR (Förderquote 32 %) EUR (Förderquote 39 %) GRV Quelle: Eigene Berechnungen. GRV: Implizite Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung als interner Zinsfuß einer Zahlungsreihe bestehend aus den Beitragszahlungen in die GRV und den Rentenzahlungen an einen repräsentativen Versicherten des jeweiligen Geburtsjahrgangs. % Grafik 7 Rendite der Riester-Rente für einen Durchschnittsverdiener ( EUR Jahreseinkommen) Geburtsjahrgang Alleinstehend ohne Kind ( Förderquote 32 %) Alleinstehend, ein Kind (Förderquote 29 %) Verheiratet ohne Kind (Förderquote 26 %) Verheiratet, 2 Kinder (Förderquote 57 %) Quelle: Eigene Berechnungen. 15

16 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / % Grafik 8 Rendite der Riester-Rente für einen Geringverdiener ( EUR Jahreseinkommen) Geburtsjahrgang Alleinstehend (Förderquote 26 %) Alleinstehend, 1 Kind (Förderquote 57 %) Verheiratet, ohne Kind (Förderquote 51 %) Verheiratet, 2 Kinder (Förderquote 92 %) Quelle: Eigene Berechnungen. FAZIT Zunächst muss festgehalten werden, dass das hier aufgezeigte Anreizproblem nichts mit der Riester-Rente an sich oder überhaupt mit der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu tun hat. Es handelt sich vielmehr um ein Problem, das sich für jedes auf dem Äquivalenzprinzip beruhende Rentenversicherungssystem im Zusammenspiel mit dem Fürsorgesystem des Sozialstaats ergibt. Das Problem besteht darin, dass Beitragszahlungen zur Rentenversicherung nichts nutzen ökonomisch gesprochen Steuercharakter haben wenn der Staat ein Mindesteinkommen garantiert, das über den zu erwartenden Renteneinkommen liegt. Sicherlich kann man nicht von der Hand weisen, dass für bestimmte Personengruppen das Risiko besteht, ein Gesamtalterseinkommen unterhalb des Grundsicherungsniveaus zu haben, und dass dieses Risiko in Zukunft möglicherweise steigen wird. Denn das Rentenniveau in der GRV wird allmählich gesenkt, und es kommen zunehmend Personen ins Rentenalter, deren Erwerbsbiographien lange Phasen der Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit oder geringfügigen Beschäftigung aufweisen. Dieses Risiko kann aber reduziert werden, wenn zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird. Da gerade bei Geringverdienern die Riester-Förderung mit teilweise über 90 % der Sparleistung ausgesprochen hoch und die erforderliche Eigenleistung entsprechend gering ist, ist ein Riester-Vertrag besonders für die Geringverdiener eine attraktive Sparform. Er reduziert die Wahrscheinlichkeit im Alter auf Fürsorgeleistungen des Staates angewiesen zu sein und erhöht die Chance, ein Einkommen über dem Grundsicherungsniveau zu erzielen. Fazit: Riestern lohnt sich! Konkret hat die Analyse gezeigt, dass die Antwort auf die Frage, ob sich Beitragszahlungen in die Rentenversicherung lohnen, hauptsächlich vom Einkommen, der Beitragszeit und dem Ausmaß der zusätzlichen privaten Vorsorge abhängt. Verlässt man sich nur auf die GRV-Rente, wird die Rente bei Einkommen von nicht mehr als dem halben Durchschnittseinkommen (heute rund EUR im Jahr) nie über das Grundsicherungsniveau hinauskommen. Dies ändert sich allerdings, wenn zusätz- 16

17 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H lich in einen Riester-Vertrag gespart wird. Denn dann reduziert sich die Beitragszeit, die erforderlich ist, um eine Rente in Höhe des Grundsicherungsniveaus zu beziehen (Mindestbeitragszeit) signifikant. Dabei ist die Reduktion der Mindestbeitragszeit für Geringverdiener überproportional hoch. Für Bezieher des halben Durchschnittseinkommens reduziert sich die Mindestbeitragszeit z.b. von 54 Jahre auf 36 Jahre. Somit zeigt sich, wie wichtig die Riester-Rente für Geringverdiener ist und wie wichtig es ist, schon früh mit dem Riester-Sparen anzufangen. Für Geringverdiener ist die Förderung im Rahmen der Riester-Rente grundsätzlich hoch, was zu einer hohen Rendite der Riester-Produkte beiträgt. Mit Blick auf die Rendite lohnt sich die Riester-Rente damit in den allermeisten Fällen. Da die kapitalgedeckte Altersvorsorge (z.b. Riester-Rente) eine größere Rendite aufweist als die GRV, also mit jedem in ein kapitalgedecktes Vorsorgeprodukt eingezahlten Beitragseuro ein höherer Rentenanspruch als in der GRV erworben werden kann, ist die noch stärkere Fokussierung auf die Kapitaldeckung angezeigt. Im Ergebnis darf den Niedrigeinkommensbeziehern also auf keinen Fall von der Riester-Rente abgeraten werden, weil sie angeblich nicht nutze. Es ist im Gegenteil ratsam, die Geringverdiener, die noch keine Riester-Rente abgeschlossen haben, zu ermuntern, dies baldmöglichst zu tun, damit sich sowohl die Beitragszahlungen in die GRV als auch in einen Riester-Vertrag lohnen und ein höheres Alterseinkommen erzeugen. Kurz: Erwartete niedrige Renteneinkommen bedeuten nicht, dass man die Riester-Rente ganz bleiben lassen sollte, sondern dass die Anstrengungen bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge sogar noch verstärkt werden müssten. 17

18 A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Working Paper / Nr. 107 / Anhang Monatlicher GRV-Rentenzahlbetrag a) in EUR in Abhängigkeit von den Einkommen und den Beitragsjahren (Alleinstehend ohne Kinder; Westdeutschland) Derzeitiges Jahreseinkommen % des Durchschnittseink. Beitragsjahre 33% 40% 50% 67% 83% 100% 133% 166% a) Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 18

19 Working Paper / Nr. 107 / A L L I A N Z D R E S D N E R E C O N O M I C R E S E A R C H Monatlicher Gesamtrentenzahlbetrag a) (GRV + Riester) in EUR in Abhängigkeit von den Einkommen und den Beitragsjahren (Alleinstehend ohne Kinder, Westdeutschland) Derzeitiges Jahreseinkommen % des Durchschnittseink. 33% 40% 50% 67% 83% 100% 133% 166% Beitragsjahre a) Bruttorente abzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. 19

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