Auswertung Anhörung regionaler Richtplan Vom RWU-Vorstand verabschiedet am 6. Mai 2015

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1 RWU Regionalplanung Winterthur und Umgebung Auswertung Anhörung regionaler Richtplan Vom RWU-Vorstand verabschiedet am 6. Mai 2015 Basis der Stellungnahmen waren die abgegebenen Unterlagen zu den Kleinregionen-Konferenzen (Entwurf regionaler Richtplan, November 2014). Im Nachgang zur Vorprüfung ARE fanden Differenzbereinigungen statt, die ebenfalls eingeflossen sind. Nr. Kapitel Thema Antragsteller Gebiet / Kapitel Änderungsantrag Entscheid Vorstand Begründung 0 Allgemein 1 0 Allgemein 00 Allgemein KRK Der regionale Richtplan soll Ziele definieren und Keine keine genauen Vorschriften vorgeben. 2 0 Allgemein 00 Allgemein KRK Themenkarten überprüfen. Teilweise wurden Unstimmigkeiten zwischen Tabelle und Themenkarte festgestellt. 3 0 Allgemein 00 Allgemein Dättlikon, Illnau- Die Landeskarten sind zu aktualisieren. Effretikon, Winterthur Richtplanes: Themenkarten bereinigen. Richtplanes: Verwendung neue Karte sobald verfügbar. 4 1 Allgemein 01 Allgemein PZU Evtl. wäre zu prüfen, ob im Sinne einer Kürzung auf gewisse analytische Elemente verzichtet werden könnte. Z.B. Grafik zu den bisherigen ÖV-Güteklassen (S. 76) ist an dieser Stelle eher verwirrend. 5 1 Allgemein 01 Allgemein RZO Zwischen den Gemeinden Zell und Wildberg ist die Regionsgrenze falsch eingetragen bzw. verläuft nicht über die eingetragenen Gemeindegrenzen. Im Richtplan werden einerseits allgemeine Zielsetzungen festgelegt aber auch weitergehende Vorgaben für die einzelnen Planungsträger gemacht. Nur so ist sichergestellt, dass die Ziele erreicht werden.

2 1 RegioROK 6 1 RegioROK 02 Gesamtentwicklung Kanton 1.2 Die für die zukünftige Gesamtentwicklung wichtigen Themenbereiche "Raum für Arbeiten" und "Bauliche Dichte" sind entsprechend zu thematisieren und mit den Abbildungen aus dem RegioROK zu visualisieren. Richtplanes: Der Plan "Arbeitsplatzgebiete" wird abgebildet. Das RegioROK ist ausführlich zitiert und thematisch sind die Kernpunkte in den Richtplan eingeflossen. Das RegioROK ist ein eigenständiges Dokument, welches an der DV 2011 verabschiedet wurde. Mit dem Richtplan erfolgte eine Weiterentwicklung, weshalb dieser mit dem RegioROK nicht deckungsgleich ist. Aus diesem Grund wurde auf eine ausführliche Wiedergabe verzichtet. Der Plan der Arbeitsplatzgebiete (Seite 12 RegioROK) wird in den Richtplantext integriert, der Plan bezüglich den baulichen Dichten ist bereits im Gesamtplan enthalten. Sollten sich Widersprüche ergeben, geht der regionale Richtplan dem RegioROK vor. 2 Siedlung 7 2 Siedlung 00 Allgemein KRK Region Das kantonale Siedlungsgebiet ist im Plan unvollständig dargestellt. 8 2 Siedlung 00 Allgemein Dinhard Ausser Dinhard Das Siedlungsgebiet im nordöstlichen Bereich von Ausser Dinhard ist um das bebaute Gebiet zu erweitern. 9 2 Siedlung 00 Allgemein Illnau-Effretikon Bisikon, Ottikon und Hackenberg Effretikon Südhang gehören ins Siedlungsgebiet sowie ebenfalls die ARA Mannenberg und die anschliessende Parzelle (Gemeinde Lindau) Siedlung 00 Allgemein Kyburg Ettenhusen, Billikon, Brünggen Die Aussenwachten sind als Siedlungsgebiet aufzunehmen und farblich zu markieren Siedlung 00 Allgemein Lindau Plattenächer Das Gebiet Plattenächer ist eingezont und gehört ins Siedlungsgebiet. Keine Keine Keine Keine Keine Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet (Weiler sind in der Karte nicht dargestellt). Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet (Weiler sind in der Karte nicht dargestellt). Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet (Weiler sind in der Karte nicht dargestellt). Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen.

3 12 2 Siedlung 00 Allgemein Neftenbach Bereiche Schulstrasse, Wartgutstrasse, Schmittenacker, Apacherstrasse, Weiachstrasse, Hünikon, Riet etc. Die Gebiete sind als Siedlungsgebiet aufzunehmen. Keine Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen Siedlung 00 Allgemein Neftenbach Hünikon, Aesch, Riet, Mittlerhueb und Oberhueb 14 2 Siedlung 00 Allgemein Weisslingen Theilingen, Lendikon, Neschwil, Dettenried und Schwändi Die bestehenden Kernzonen sind im Richtplan als Siedlungsgebiet zu bezeichnen. Die Aussenwachten sind als Siedlungsgebiet aufzunehmen und farblich zu markieren Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton 2.1 Die Prognosen der RWU und des Kantons hinsichtlich der Zunahme an Einwohnern und Arbeitsplätzen sind zwischen dem ARE und der RWU abzustimmen. Keine Keine Richtplanes: Erwähnung der kantonalen Zahlen (Prognosezahlen) Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton Im Zusammenhang mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnen und Arbeiten zu erreichen, ist zu ergänzen, dass zur Sicherung und Umsetzung einer Vielfalt von Arbeitsplätzen, insbesondere für das produzierende Gewerbe, den regionalen Richtplänen für die gemeindeübergreifende Koordination eine grosse Bedeutung zukommt. Keine Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet (Weiler sind in der Karte nicht dargestellt). Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Die RWU-Zahlen weichen von der kantonalen Einwohner- und Beschäftigtenprognose ab (Jahr 2030 RWU Einwohner, Kanton Einwohner; RWU Arbeitsplätze, Kanton rund Arbeitsplätze). Neben den regionalen Zahlen, welche eine Zielgrösse darstellen, werden die kantonalen Prognosezahlen dargelegt. Die überkommunale Abstimmung erfolgt mit dem kantonalen und regionalen Richtplan. Auf Gemeindestufe müssen diese Pläne möglichst abschliessende Vorgaben machen. Dies schliesst eine freiwillige Zusammenarbeit nicht aus. Die Ziele und auch Massnahmen sind im RegioROK und im regionalen Richtplan umfassend dargelegt. Es ist unklar, welche Themen und wie diese zwischenkommunal zu behandeln sind Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton In den Siedlungen im ländlichen Umfeld sind Strategien zum qualitativen Wachstum im Rahmen von kommunalen Richtplänen zu erarbeiten. Insbesondere gilt es Raum für anderes Wohnen (neuartige Wohnformen, familienfreundliches Wohnen, stilles Wohnen) sowie nachhaltige lokale Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe anzustreben. Keine Die Ziele und auch Massnahmen sind im RegioROK und im regionalen Richtplan umfassend dargelegt. Auf eine Einführung der Pflicht von kommunalen Siedlungsplänen (vgl. abgelehnter Revisionsvorschlag im Rahmen Kulturlandinitiative) ist zu verzichten. Den Gemeinden ist offen zu lassen, welche Wohnungsund Betriebstypen (im Rahmen der regionalen Vorgaben) sie anstreben.

4 18 2 Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton Um Missverständnisse und falsche Erwartungen Die RWU steht grundsätzlich hinter dem Ziel, zu vermeiden, ist am grundsätzlichen Bekenntnis festzuhalten, wonach die Siedlungsentwicklung gemäss dem kantonalen Ziel zu 80% im urbanen Gebiet zu erfolgen hat. Die RWU legt dar, dass sich der Kanton gegenüber dem Bund zum Prinzip 80/20 verpflichtet dass die Siedlungsentwicklung zu 80% im urbanen Gebiet erfolgen sollte. Bei der Umsetzung muss jedoch eine Flexibilität (namentlich auch Etappierung) möglich sein Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton Hinsichtlich den Zielen zu den Zentrumsgebieten ist zwischen bauliche Dichte erhöhen und moderat erhöhen zu differenzieren, dies in Abstimmung zu den Zielen zur baulichen Dichte, Kapitel Siedlung 02 Gesamtstrategie Kanton Der regionale Richtplan hat die Bezeichnung für die drei kantonalen Handlungsanweisungen (bewahren/umstrukturieren/weiterentwickeln) gemäss kantonalem Richtplan zu übernehmen sowie im Richtplantext die Abgrenzung der neu strukturierten Gebiete der Stadt Winterthur auf die kantonalen Zentrumsgebiete abzustimmen Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton Die Gemeinden haben die baulichen Dichten nicht nur gestützt auf die Mindestausnützung gemäss PBG festzulegen, sondern auch entsprechend den im regionalen Richtplan festgelegten anzustrebenden baulichen Dichten und noch zu ergänzenden Nutzungsdichten sowie den kantonalen Vorgaben (vgl. Bemerkungen zu Kap. 2.5) Siedlung 01 Gesamtstrategie Kanton Hinsichtlich des Spezialfalls "grössere Fabrikund Gewerbekomplexe" ist zur rechtlichen Klarstellung auf den kantonalen Richtplan (Richtplantext Pt ) zu verweisen Siedlung 01 Gesamtstrategie Lindau Ölwis, Blankenwis Dieses Gebiet ist als "Weiterentwickelte Gebiete" in der Karte aufzunehmen. hat und die RWU sich daran orientiert. Richtplanes: Zuordnung der Bahnhofsumfelder Oberwinterthur und Winterthur Töss zur Stufe "Weiterentwicklung". Keine Richtplanes: Es erfolgt eine Zuordnung von Nutzungsdichten zu den 4 Dichtestufen der RWU. Massgebend bleibt jedoch die bauliche Dichte (vgl. Kapitel 2.5). Keine Noch offen ist, ob und wie die Entwicklung im "20%-Gebiet" gesteuert werden kann. Die bestehenden Reserven in diesen Gebieten sind sehr gross und eine Ab- resp. Auszonung ist weder politisch umsetzbar noch planerisch erwünscht. Eingezonte Bauzonen sollten, der ländlichen Umgebung entsprechend, dicht überbaut werden. Die Stadt Winterthur macht einen gesamthaft angepassten Vorschlag zur Strukturierung des Siedlungsgebietes (vgl. Antrag der Stadt Winterthur). Die drei im kantonalen Richtplan angetönten Kategorien sind sinngemäss weiterentwickelt worden und entsprechen den regionalen Bedürfnissen. Gemäss 30 PBG ist die Region frei in der Umsetzung. Hauptakteure in der Entwicklung der Detailstrategie und deren Umsetzung sind die Gemeinden. Das Anliegen ist bereits erfüllt, da als Massnahme die Erfüllung der Ziele von Kanton und Region aufgeführt ist (vgl. Kap. 2.5). In der RWU bestehen nur 4 Dichtestufen. Es erfolgt eine Zuordnung von Nutzungsdichten zur baulichen Dichte. Da diese Zielgrösse nicht direkt umsetzbar ist (steuerbar ist die bauliche Dichte) gilt sie lediglich untergeordnet. Ziel ist ein knapper Richtplantext ohne Wiederholungen und auch ohne Verweise. Zu beachten ist auch die Genehmigung des Bundes.

5 24 2 Siedlung 01 Gesamtstrategie Seuzach Die Gemeinden sollen nicht zur Festsetzung einer Mindestausnützung verpflichtet werden. Keine Die Festlegung einer Mindestausnützung ist aus raumplanerischen Gründen wichtig, weil dadurch der haushälterische Umgang mit dem Boden sichergestellt wird. Die Mindestausnützung ist nur in der Dichtestufe "hoch" und "sehr hoch" zwingend. Den %-Satz der Mindestausnützung kann die Gemeinde festlegen Siedlung 01 Gesamtstrategie Wiesendangen Es stellt sich die Frage, ob das neue Arbeitsplatzgebiet als neu strukturiertes Gebiet eingestuft werden soll Siedlung 01 Gesamtstrategie Winterthur Es ist die neu erarbeitete, differenziertere Darstellung der Entwicklungsgebiete für Winterthur in die Karte zur Gesamtstrategie zu übernehmen Siedlung 01 Gesamtstrategie Winterthur Es ist die neue Kategorie "Weiterentwicklung/Neustrukturierung prüfen" aufzunehmen. Diese Gebiete sollen bezüglich ihrer Eignung für eine Weiterentwicklung oder Neustrukturierung geprüft werden Siedlung 01 Gesamtstrategie Zell Die Heimstätte Rämismühle beabsichtigt, eine zusätzliche Klinik zu erstellen. Dafür ist eine Erweiterung der vorhandenen WG3-Bauzone in östlicher Richtung um rund 150 m erforderlich. Keine Entscheidfindung aufgrund konkretisiertem Antrag. Es handelt sich um eine Neueinzonung, welche unter der Kategorie "neu strukturierte Gebiete" geführt wird. Die Gemeinde resp. der Träger hat den tatsächlichen Bedarf (inkl. Umfang) nachzuweisen. Eine Vergrösserung des Siedlungsgebietes ist nicht möglich, ein geplanter Ausbau kann jedoch allenfalls als "geplante öffentliche Baute" aufgenommen werden Siedlung 02 Zentrumgsgebiet Kanton Die einzelnen Massnahmen auf Stufe Kanton, Region und Gemeinde sind nicht auf den kantonalen Richtplan (Richtplantext Pt ) abgestimmt. Zur Klarstellung ist entweder darauf zu verweisen oder sie sind entsprechend wiederzugeben. Keine 30 2 Siedlung 02 Zentrumsgebiet Elgg Nr. 2 Bei Gebiet Nr. 2 ist die angestrebte Entwicklung zu ergänzen: Attraktive, publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen etablieren. Die RWU kann keine Nichtübereinstimmung erkennen Siedlung 02 Zentrumsgebiet Seuzach Die Gemeinden sollen nicht zur Festsetzung einer publikumsorientierten Erdgeschossnutzung verpflichtet werden. Richtplanes: Aussage zur spezifischen Ausscheidung der Nicht-Wohnnutzung in der jeweiligen BZO. Zur Belebung des Zentrums sind Nicht- Wohnnutzungen im Erdgeschoss wichtig. Es kann jedoch eine differenzierte Ausscheidung (nur an Publikumslagen) auf der Stufe BZO erfolgen. Zudem ist die Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen ein wichtiges Anliegen der Region (dreiteilige Arbeitsplatzstrategie).

6 32 2 Siedlung 02 Zentrumsgebiet Winterthur Winterthur-Töss Bei den Gebieten Nrn. 7 und 8 ist die Winterthur- Wülflingen angestrebte Entwicklung zu ergänzen: Attraktive publikumsorientierte Erdgeschossnutzungen etablieren Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 34 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 35 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild Kanton Die Aufnahme der neu bezeichneten Ortsbilder in das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung wird grundsätzlich begrüsst. Kanton Das Ortsbild Kirch-Dinhard wird analysiert und geprüft. Sollte sich die überkommunale Bedeutung bestätigen, wird das Ortsbild ins Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung aufgenommen. Kanton Beim Ortsbild Kemptthal handelt es sich um einen Fabrikkomplex. Ob in Zukunft Fabrikanlagen in das überkommunale Inventar aufgenommen werden, ist noch nicht entschieden. Im Rahmen der Aktualisierung des Inventars ist mit einem Grundsatzentscheid zu diesem Thema zu rechnen. z.k. Keine Richtplanes: Streichung als regionales Ortsbild. Das Ortsbild hat klar eine überkommunale Bedeutung (Eintrag ISOS) und wird daher als regionales Ortbild bezeichnet. Bis zum Entscheid des ARE betreffend der Erarbeitung eines Eintrages als überkommunales Ortsbild wird auf einen Eintrag im regionalen Richtplan verzichtet. Die RWU erwartet einen zeitgrechten Entscheid (vor der öffentlichen Auflage) durch das ARE Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 37 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 38 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild Kanton Beim Schloss Mörsburg kann eine Aufnahme ins Inventar ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei nicht um ein schützenswertes Ortsbild sondern um Einzelschutzobjekte. Diese sind durch kommunale oder überregionale Inventare ausreichend geschützt. Kanton Um festzustellen, inwiefern das Ortsbild von Seuzach von überkommunaler Bedeutung ist, wird durch den Kanton die Natur- und Heimatschutzkommission (NHK) herbeigezogen. Kanton Für das Ortsbild Eschlikon wurde bereits durch ein NHK-Gutachten die überkommunale Bedeutung festgestellt. Die Aufnahme ins Inventar erfolgt im Rahmen der Aktualisierung. Keine Richtplanes: Abgrenzung auf Antrag Gemeinde abstimmen. Entscheid noch offen (Rückmeldung ARE pendent). Das Ortsbild hat klar eine überkommunale Bedeutung (Eintrag ISOS) und wird daher als regionales Ortsbild bezeichnet. Die Mörsburg ist ein Einzelschutzobjekt von kantonaler Bedeutung und bisher im regionalen Richtplan eingetragen. Beim Ortsbildschutz geht es entgegen der Begründung des Kantons nicht um den Schutz der Einzelobjekte, sondern um die Erhaltung des Ortsbildes an sich, d.h. auch der nicht geschützten oder inventarisierten Bauten. Das Ortsbild hat eine überkommunale Bedeutung und wird daher als regionales Ortbild bezeichnet (vgl. auch zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme). Betreffend Abgrenzung ist der Antrag der Gemeinde Seuzach zu beachten (enge Umgrenzung Kirchbereich). Sofern die Festlegungen auf kommunaler Stufe das Ziel des Schutzes erfüllen, ist auf einen Eintrag im regionalen Richtplan zu verzichten.

7 39 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 40 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 41 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 42 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild Kanton Gemäss Kapitel unterstützt der Kanton die baulichen Massnahmen zur Erhaltung der schutzwürdigen Ortsbilder und leistet Beiträge an deren Kosten. Der Abschnitt ist dahingehend zu ergänzen, dass der Kanton beitragsberechtigte Kosten übernimmt. Dättlikon Richtplanes: Kanton leistet Beiträge an beitragsberechtigte Kosten. Das schutzwürdige Ortsbild in den Kernzonen Keine I+II mit dem Inventar der Objekte des Denkmal- und Heimatschutzes soll in seinen Abgrenzungen keine Änderungen erfahren. Dinhard Eschlikon Eschlikon ist nicht als schutzwürdiges Ortsbild aufzunehmen. Ellikon a.d. Thur Die Bibliothek mit Umgebung ist als schutzwürdiges Ortsbild aufzunehmen. Entscheid offen (Rückmeldung ARE pendent). Dem Kanton wird eine Perimeters vorgeschlagen Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 44 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 45 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild 46 2 Siedlung 03 Schutzwürdiges Ortsbild Lindau Neftenbach Rickenbach Seuzach Kemptthal (ehemals Maggi) Dorfkern Neftenbach Es ist zu ergänzen, dass dieses Gebiet als Arbeitsplatzgebiet für eine weitere Entwicklung offen sein muss. Für Neftenbach sehen wir keinen Bedarf nach Anpassungen oder einer Redimensionierung des schutzwürdigen Ortsbildes. Der Text bei Nr. 10 soll wie folgt angepasst werden: Grösseres Wein- und Ackerbauerndorf mit geschlossener Dachlandschaft und attraktiven Strassenräumen. Das regional schützwürdige Ortsbild ist auf den südwestlichen Teil der Kernzone (südlich der Kirchgasse, westlich des Flurwegs Kat. Nr. 2309, gemäss Plan) zu beschränken. Die Bezeichnung eines schutzwürdigen Ortbildes ist aufgrund der Aufnahme im ISOS nicht 1) Streichung als regionales ausgeschlossen (vgl. Antrag Kanton). Als Basis Ortsbild (vgl. Antrag für das Inventar ist eine vertragliche Regelung Kanton). bezüglich den erhaltenswerten Bauten zu prüfen 2) Falls eine Aufnahme (System Sulzer-Areal Winterthur Stadt). erfolgt: Es ist eine Triage der Bauten bezüglich Erhaltungswürdigkeit (analog "Heimatschutz"- Vertrag Sulzer-Areal Winterthur) vorzunehmen. z.k. Richtplanes: Verkleinerung des Perimeters schutzwürdiges Ortsbild. Die Kirche Seuzach war im bisherigen Siedlungsplan als Einzelobjekt von regionaler Bedeutung festgelegt. Da es diese Kategorie als Festlegung nicht mehr gibt, ist nun die Kirche als schutzwürdiges Ortsbild bezeichnet. Ein enger Perimeter ist zweckmässig.

8 47 2 Siedlung 04 Gebiet mit Nutzungsvorgaben Kanton Für die SVN-Gebiete sind sowohl der Begriff (Gebiete für verkehrsintensive Einrichtungen) als auch die Definition gemäss kantonalem Richtplan zu verwenden. Ergänzung, dass SVN in etwa VE entspricht. In der BZO erfolgt die Umsetzung mittels SVN. Deshalb soll auch im regionalen Richtplan die umsetzbare Definition verwendet werden, in der Vorgabe des ARE ist dies auch so enthalten. Dabei ist ein gewisse Abweichung (oder Präzisierung) zum kantonalen Richtplan in Kauf zu nehmen. Es wird ein Bezug zwischen "SVN" und "verkehrsintensiven Einrichtungen" dargelegt Siedlung 04 Gebiet mit Nutzungsvorgaben 49 2 Siedlung 04 Gebiet mit Nutzungsvorgaben Kanton Für die geeigneten regionalen Arbeitsplatzgebiete sind die Gebiete mit Anschlussgleisen spezifisch zu bezeichnen. Kanton Aus Sicht des Naturschutzes wird empfohlen, den Eintrag Nr. 34, Winterthur, Rosenberg, nochmals zu prüfen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Altikon Neunfornstrasse Die bezeichnete Fläche an der Neunfornstrasse ist neu als Wohn- und Gewerbezone zu bezeichnen (Planbeilage 1) Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Elgg Im Arbeitsplatzgebiet soll Dienstleistung und Detailhandel möglich sein Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Ellikon a.d. Thur Grosswis Die nordwestliche Grenze ab Grosswis ist bis zur Kläranlage auszudehnen. Richtplanes: Hinweis auf Arbeitsplatzgebiete mit Gleisanschluss. Keine Keine Richtplanes: im Arbeitsplatzgebiet ist auch Detailhandel zulässig. Keine 53 2 Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Hettlingen Kat. Nr Die Epple Druckfarben GmbH, Hünikerstrasse 2 Keine (kantonale Landwirtschaftszone) soll in das Arbeitsplatzgebiet mit hoher baulicher Dichte aufgenommen werden Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Hettlingen Unter Gmeind Das Gebiet Unter Gmeind ist wie folgt zu ergänzen: Dienstleistung, kein Detail-/ Grossdetailhandel und Fachmarkt. Keine Die Massnahmen zur Förderung der Nutzung der Anschlussgleise sind im Kapitel "Anschlussgleise" beschrieben. Problematisch ist die mangelnde Vernetzung des Naturschutzgebietes. Deshalb ist auf die Erstellung der Landschaftsverbindungen über die A1 zu drängen. Es ist der Gemeinde aus regionaler Sicht freigestellt, welche Zonen sie in der BZO festlegt. Die Zulassung von Detailhandel im Arbeitsplatzgebiet kann zu einer unerwünschten Konkurrenzierung von publikumsorientierten Nutzungen im Zentrumsgebiet führen. Aus regionaler Sicht steht einer Öffnung des Arbeitsplatzgebietes aber nichts entegegen. Es empfiehlt sich aber eine kommunale Strategie bezüglich den Einkaufsnutzungen zu entwickeln (z.b. Umfang der Verkaufsnutzungen, örtliche Beschränkung usw.), da die Ansiedlung von Detailhandel ein kaum widerrufbarer Entscheid von grosser Tragweite ist. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Das Gebiet liegt bereits im Arbeitsplatzgebiet mit hoher baulicher Dichte. Der Begriff "Detailhandel" umfasst Grossdetailhandel und Fachmärkte.

9 55 2 Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Illnau-Effretikon Geen, Längg Die Entwicklungsziele/Hauptfunktion der Arbeitsplatzgebiete Nrn. 8 und 10 wurden vertauscht Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Lindau Eschikon Das Gebiet Eschikon Strickhof-Agrovet ist angesichts der geplanten Erweiterung als Forschungs- und Bildungsgebiet aufzuführen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Neftenbach Tössallmend Es ist eine Erweiterung bestehender Gewerbebetriebe ausserhalb des Siedlungsgebietes LARAG AG und Mühle Transport AG zu ermöglichen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Neftenbach Weiachstrasse Vergrösserung des im Regio-ROK festgesetzten Arbeitsplatzgebietes nördlich der Weiachstrasse Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Pfungen Gebiet Wani Sekundäres Entwicklungsziel und Hauptfunktion: Dienstleistung und Detailhandel 60 2 Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Pfungen Gebiet Grosswisen Im Gebiet Grosswisen soll zusätzlicher Raum für (lokales) Gewerbe geschaffen werden Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Seuzach Oberohringen Nr. 18 Keine Keine Keine Keine Keine Der Planeintrag der Gewerbezone Asp in Keine Oberohringen als Arbeitsplatzgebiet wird begrüsst. Im Siedlungs- und Landschaftsplan ist der westliche Rand der geltenden Zonengrenze anzupassen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Turbenthal Fridtal-Süd Das Gebiet Fridtal-Süd ist als Mischnutzung aufzunehmen (Genehmigung durch Kanton ZH noch ausstehend). Falls nicht bewilligt, soll das Areal nicht als regionales Arbeitsplatzgebiet aufgenommen werden Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Winterthur SVN-Bestandesgebiete Stadtmitte und Grüzefeld sind nur als Hinweis in Text und Themenkarte aufzuführen. Auf der Richtplankarte sind nur die für die Positivplanung vorgesehenen Gebiete Rosenberg und Töss-Auwiesen sowie Steig aufzuführen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Winterthur Oberwinterthur Beim Arbeitsplatzgebiet Oberwinterthur ist auch das Industriegebiet auf der Westseite des Gleises einzubeziehen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Zell Hinterrikon Das Gebiet heisst nicht "Müliwis" sondern ist als "Hinterrikon" zu bezeichnen. Keine Die Forschungseinrichtung ist im kantonalen Richtplan umfassend enthalten. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen. Die Nutzungen Detailhandel sollen südlich der Weiacherstrasse angesiedelt werden (SVN- Gebiet). Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Ausserhalb des Siedlungsgebietes können keine Arbeitsplatzgebiete ausgeschieden werden. Die Abgrenzung entspricht der Abgrenzung des Siedlungsgebietes. Die Arbeitsplatzzonen sollen den reinen Arbeitsplatznutzungen vorbehalten bleiben. Eine totale oder auch nur teilweise Öffnung führt zu einer unerwünschten Reduktion der Arbeitsplatzkapazitäten in den Gewerbe- und Industriezonen.

10 66 2 Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiet Zell Schöntal Für das Industriegebiet Schöntal ist eine Erweiterung des Siedlungsgebiets vorgesehen. Dieses sollte wie das bereits bestehende Arbeitsplatzgebiet ebenfalls so bezeichnet werden. Keine Grundlage bildet das kantonale Siedlungsgebiet. Die RWU wird bei Gelegenheit zuhanden ARE Anträge um Siedlungsgebietes stellen Siedlung 04 Arbeitsplatzgebiete Region Frauenfeld Gebiet Nr 3. in Ellikon an der Thur (Grosswis): Eine Weiterentwicklung dieses Gebietes in einem Landschaftsförderungsgebiet wird als heikel erachtet. Die Anbindung an das übergeordnete Strassennetz scheint suboptimal. Da die Ortsdurchfahrt von Ellikon umgestaltet werden soll, wird befürchtet, dass der Verkehr vermehrt auch über Thurgauer Gebiet abgewickelt wird. Zur Betriebserweiterung der Firma Kellermann und der Suche nach einem optimierten Standort, haben bereits Absprachen zwischen dem Kanton Zürich und dem Kanton Thurgau sowie den Gemeinden Ellikon an der Thur und der Stadt Frauenfeld stattgefunden. Keine 68 2 Siedlung 05 Dichtestufen Kanton Die grossflächig bezeichneten Gebiete "hohe bauliche Dichte" sind entsprechend den baulichen Entwicklungsmöglichkeiten mit Dichtestufen (mittlere/hohe/sehr hohe Dichte) zu strukturieren. Keine 69 2 Siedlung 05 Dichtestufen Kanton Die Richtwerte der baulichen Dichte für die Umrechnung in eine AZ und BMZ sowie die Nutzungsdichtestufen (sehr geringe/geringe/mittlere/hohe Dichte) sind anhand der Umrechnungshilfe (vgl. Vorprüfungsschreiben) festzulegen Siedlung 05 Dichtestufen KRK Region Es ist ein etappenweises Aufzonen zu ermöglichen und im Richtplantext festzuhalten. Richtplanes: Die Dichtegrafik wird um den Bezug zu den Nutzungsdichten ergänzt und es erfolgt eine Erhöhung der minimalen Dichte in der Stufe "sehr hohe Dichte" (betrifft nur Stadt Winterthur). Das Arbeitsplatzgebiet hat eine hohe Bedeutung (Strategie RWU). Die Detailstrukturierung erfolgt auf kommunaler Stufe. Die Stadt Winterthur hat zudem die Gebietszuteilungen geprüft und verfeinert. Der gewählte Ansatz der RWU ist umsetzungsorientert. Die gewählten Werte der RWU korrespondieren weitgehend mit den kantonalen Werten. Der Spielraum für die einzelnen Stufen für das gewählte Ausscheidungsprinzip der RWU ist jedoch zu eng. Deshalb wird an den 4 Dichtestufen und der Zuordnung der maximalen, resp. minimalen Dichten festgehalten. Es wird jedoch noch ein Hinweis angebracht, dass die bauliche Dichte je nach Ort (Handlungsraum gemäss kantonalem ROK) unterschiedlich gewählt werden muss. Damit soll namentlich eine zu hohe Dichte im ländlichen Raum ("20%-Gebiet") vermieden werden.

11 71 2 Siedlung 05 Dichtestufen Brütten Folgende Bauzonen sollen als "niedrige Dichte" bezeichnet werden: Wohnzone W1/20 (vollumfänglich) Wohnzone W2/30 (vollumfänglich) Wohnzone W3/40 (teilweise) 72 2 Siedlung 05 Dichtestufen Dättlikon Die Siedlungsentwicklung soll weiterhin in der niedrigen bzw. mittleren baulichen Dichtestufe erfolgen. z.k Siedlung 05 Dichtestufen Elgg Bahnhofumfeld Es ist eine Redimensionierung des Bereichs Keine hohe bauliche Dichte und der Definition mittlere bauliche Dichte entlang der Hohlengasse und nördlich der Langfurristrasse vorzunehmen Siedlung 05 Dichtestufen Ellikon a.d. Thur Dunaspi Das Gebiet "niedrige Dichte" ist nicht aufzunehmen Siedlung 05 Dichtestufen Illnau-Effretikon Von der Bezeichnung "hohe bauliche Dichte" sind folgende Gebiete auszunehmen: Kernzone Alt-Effretikon Kernzone Rikon-Effretikon Kernzone Unter-Illnau GP Alt-Effretikon EFH-Quartier Hagen Illnau 76 2 Siedlung 05 Dichtestufen Illnau-Effretikon Die Dichtekarte ist zu differenzieren: "Hohe bauliche Dichte" in Effretikon (Nr. 36) und in Illnau (Nr. 37) nicht flächendeckend, sondern gemäss überarbeitetem Plan bezeichnen Siedlung 05 Dichtestufen Lindau Foren, Lindau, Schnällböckler/ Blankenwis, Winterberg 78 2 Siedlung 05 Dichtestufen Lindau Blankenwis/Ölwis, Winterberg Keine Die bauliche Dichte in Wohngebieten ist flexibler Keine festzulegen: entweder "niedrige bis mittlere Dichte" doppelt bezeichnen oder zulässige Grenze der Ausnützung deutlich flexibler ausgestalten Das Gebiet ist im Text zu ergänzen und im Rahmen des Gestaltungsplanes als massvoll höhere Dichte vorzusehen Siedlung 05 Dichtestufen Lindau Kemptthal, Rigacher Diese Gebiete sind mit der Bezeichnung "hohe Dichte" aufzunehmen Siedlung 05 Dichtestufen Neftenbach Bei der BZO-Revision 1996 hat die Gemeinde bereits Ausnützungsziffern definiert, die eine massvolle Verdichtung nach innen erlauben. Die Festlegung von Dichtestufen ist daher heute für Neftenbach nicht notwendig. Gebiet als "mittlere Dichte" bezeichnen. Keine Das Gebiet liegt bahnhofsnah und soll langfristig aus raumplanerischer Sicht verdichtet werden. Bezüglich des Zeitpunkts wird den Gemeinden ein Spielraum eingeräumt. Die Flächen in der Kernzone sind von den Dichtevorgaben ausgenommen und werden aus Gründen der Darstellung dem jeweils umschliessenden Gebiet zugeordnet. Das Gebiet Hagen liegt bahnhofsnah und soll langfristig aus raumplanerischer Sicht verdichtet werden. Bezüglich des Zeitpunkts wird den Gemeinden ein Spielraum eingeräumt. Die vorgeschlagenen Dichtestufen bieten einen genügenden Spielraum. Die Gemeinden müssen sich im Verfahren der Gesamtrevision des regionalen Richtplanes strategisch für die bevorzugte Entwicklung entscheiden. Die Festlegung von Dichtestufen ist eine Vorgabe des Kantons.

12 81 2 Siedlung 05 Dichtestufen Rickenbach Sulz Beim Schulweg ist das Gebiet "hohe Dichte" Es handelt sich um einen Darstellungsfehler. nicht aufzunehmen Siedlung 05 Dichtestufen Rickenbach Sulz Das Gebiet der hohen baulichen Dichte in Sulz soll Richtung Norden, beidseits der Stationsstrasse bis und mit dem Gebiet Truninger, respektive bis zur Breitestrasse, zwischen Stationsstrasse und Hofackerstrasse, erweitert werden. Das Gebiet Truninger ist gegenwärtig Industrie- und Gewerbezone mit Dienstleistung. Diese Parzelle soll in gleicher Funktion künftig eine hohe bauliche Dichte erlauben Siedlung 05 Dichtestufen Seuzach Zentrum Nr. 42 Der Planeintrag des Zentrums als Gebiet mit hoher baulicher Dichte wird begrüsst. Im Siedlungs- und Landschaftsplan ist die Darstellung des Bereichs der geltenden bzw. geplanten Zonengrenze anzupassen (Planbeilage) Siedlung 05 Dichtestufen Turbenthal Bruggächer Bezüglich der anzustrebenden baulichen Dichte hat der Karteneintrag nebst dem Bahnhofumfeld auch das Gebiet Bruggächer zu umfassen Siedlung 05 Dichtestufen Weisslingen Lendikon Das bezeichnete Gebiet mit der niedrigen Keine Dichtestufe ist um den Teil mit der Aussenwacht Lendikon (siehe Plan) zu erweitern Siedlung 05 Dichtestufen Wiesendangen Juch/Gässli, Kefikon/ Wagenstoss 87 2 Siedlung 05 Dichtestufen Wiesendangen Kefikon/ Wagenstoss Gemäss BZO-Revision, die zurzeit im Gange ist, sollen die 3 nordöstlichen Parzellen im Gebiet Kefikon in die Kernzone mit BMZ 2.1 umgezont werden. Die Parzellen sollen mit "mittlere bauliche Dichte" bezeichnet werden, sofern das Gebiet nicht zu klein ist. Gemäss BZO-Revision soll in diesem Gebiet eine BMZ von 1.8 gelten. Der südliche Teil des Quartiers wird kaum mit niedriger baulicher Dichte erkannt. Es wird daher beantragt, dass Kefikon insgesamt als Gebiet mit mittlerer baulicher Dichte bezeichnet wird Siedlung 05 Dichtestufen Winterthur Es ist ein Hinweis im Richtplantext zur Differenzierung der Dichtestufen im städtischen und ländlichen Gebiet aufzunehmen. Es können keine Dichtestufen ausserhalb des kantonalen Siedlungsgebietes festgelegt werden. Es erfolgt ein Bezug zu den Handlungsräumen gemäss dem kantonalen Raumordnungskonzept.

13 89 2 Siedlung 05 Dichtestufen Winterthur Für Winterthur ist auf der Karte S. 27 die differenziertere Darstellung gemäss Beilage aufzuführen Siedlung 05 Dichtestufen Winterthur Die Skala S. 28 ist um eine zusätzliche Kategorie "urbane Dichte" mit einer minimalen Dichte ab 6.5 m3/m2 zu ergänzen. Die entsprechenden grau eingefärbten Gebiete sind in der beigelegten Karte aufgeführt Siedlung 05 Dichtestufen Winterthur Die rot markierten Gebiete sollen in der Legende als "hoch bis sehr hoch" beschrieben werden. Die Dichtestufe "sehr hohe Dichte" entspricht dieser Kategorie, der Wert ist entsprechend anzupassen. Keine Die roten Gebiete entsprechen der städtischen Stufe "hoch" Siedlung 05 Dichtestufen Zell Grundsätzlich entsprechen die Verdichtungen der Entwicklungsstrategie der Gemeinde Zell. Die angestrebten Dichten sind jedoch nicht umsetzbar. Im Richtplan ist festzuschreiben, dass die Mindestdichten schrittweise umgesetzt werden können und nicht alle Gebiete im Rahmen der nächsten Revision unmittelbar anzupassen sind. Die Gemeinden benötigen die notwendige Autonomie, um ihre Planungsstrategie in Etappen umsetzen zu können Siedlung 05 Dichtestufen PZU Bei den Dichtestufen ist die örtliche Unterscheidung zwischen hoher und sehr hoher Richtplanes: Ergänzung um baulicher Dichte unklar. Wichtig wäre die Bezeichnung der Gebiete, wo eine besonders die Stufe "sehr hohe Dichte" in der Karte. hohe bauliche Dichte angestrebt wird oder ein Verzicht auf die vierte Dichtestufe Siedlung 06 Fahrende Kanton Die einzelnen Massnahmen auf Stufe Kanton, Region und Gemeinde sind nicht auf den kantonalen Richtplan (Richtplantext Pt ) abgestimmt. Dies gilt auch für die Angaben zur Finanzierung. Als Massnahme der Region sind die bestehenden Standplätze und die zusätzlichen Durchgangsplätze im regionalen Richtplan zu bezeichnen. Keine Die Aussage zur Finanzierung erfolgt aufgrund der regionalen Bedeutung der Plätze (d.h. Finanzierung durch den Kanton). Es sind alle erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze bezeichnet.

14 95 2 Siedlung 06 Fahrende Illnau-Effretikon Effretikon Folgende Vorbehalte sind im Text einzutragen: 1. Betrieb gemäss Reglement der Stadt Illnau- Effretikon 2. Freie Verfügbarkeit der Parzelle durch Stadt Illnau-Effretikon Richtplanes: Die Festlegung ist beizubehalten und es ist ein Hinweis anzubringen, dass die Anlage aufgehoben werden kann, sofern ein Ersatzstandort bezeichnet wird. Die Anlage liegt innerhalb des Siedlungsgebietes und wird fallweise für eine Überbauung benötigt. Daher muss für die Stadt die Option einer Aufhebung der Festlegung an diesem Standort offengehalten werden.

15 3 Landschaft Aa 96 3 Landschaft 01 Gesamtstrategie Kanton Zum Thema Landwirtschaft ist - wie in anderen regionalen Richtplänen - ein eigenes Unterkapitel zu erstellen Landschaft 01 Gesamtstrategie Kanton Der fünfte Absatz in Kapitel Gewässerräume aufwerten ist zu präzisieren (Wortlaut vgl. Vorprüfungsschreiben) Landschaft 01 Gesamtstrategie Seuzach Auf die Festlegung ist zu verzichten bzw. ist sie in eine Kann-Formulierung umzuwandeln Landschaft 01 Gesamtstrategie Neftenbach Landwirtschaftsgebiet Der Gemeinderat sieht in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf Landschaft 02 Erholung Kanton Das Ziel "Zugängliche Erholungsräume am Wasser" ist derart abzuschwächen, dass die Zugänglichkeit nur in ausgewählten Flussräumen zu gewährleisten ist. Zudem muss die Nutzung eines bestimmten Flussraums jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Interessen festgelegt werden Landschaft 02 Erholung Kanton Für die abschliessende Beurteilung muss klar hervorgehen, welche Erholungsgebiete von regionaler und welche von kommunaler Bedeutung sind sowie welche bestehend und geplant bzw. neu sind. Die bereinigte tabellarische Aufstellung ist dem Kanton nochmals zur Beurteilung einzureichen Landschaft 02 Erholung Kanton Pferdesportanlagen sind nicht von regionaler Bedeutung und deshalb aus dem regionalen Richtplan zu streichen. Keine Richtplanes: vorgeschlagene Textpassage übernehmen. Einführung Kann-Formulierung unter "Gemeinden". z.k. Richtplanes: vorgeschlagene Textpassage übernehmen. Richtplanes: Aufteilung in regionale und kleinregionale Erholungsgebiete. Richtplanes: Aufteilung in regional/kleinregional (Reitsportzentren = regional). Die Region hat einen geringen Handlungsspielraum und auch einen geringen Handlungsbedarf auf regionaler Stufe erkannt. Sie setzt sich aber für eine angemessene Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Aspekte ein. Etliche Erholungsanlagen haben zwar keine gesamtregionale, jedoch eine kleinregionale Bedeutung und können deshalb nicht als rein kommunale Anlagen gelten. Im regionalen Richtplan werden sie getrennt aufgeführt. Ausser der Reitsportzentren (Anlagen mit Publikumsverkehr, Reithallen usw.), welche regionale Ausstrahlung besitzen, werden die weiteren Pferdesportanlagen als kleinregional bezeichnet. Im regionalen Richtplan erfolgt somit die Bennung der Anlagen, die aus (klein-) regionaler Sicht eine hohe Bedeutung haben und ein möglicher Ausbau soll, sofern erforderlich mittels Gestaltungsplan, offengehalten werden.

16 103 3 Landschaft 02 Erholung Kanton Das Erholungsgebiet Nr. 24, Modellflugplatz First, ist aus dem regionalen Richtplan zu Richtplanes: auf das neu Die Erholungsnutzung (vgl. auch Loipe) geht in dieser Landschaftskammer vor. streichen (Konflikt mit Landschaftsförderungsgebiet). vorgeschlagene regionale Landschaftsförderungs- Gebiet wird verzichtet Landschaft 02 Erholung Kanton Die Aussage, wonach der Kanton Beiträge an allgemeine Erholungsgebiete leistet, ist dahingehend zu präzisieren, dass der Kanton Beiträge für beitragsberechtigte Kosten an Massnahmen für kommunale Erholungsgebiete leistet Landschaft 02 Erholung Altikon Büelhüsli Die Liegenschaft Büelhüslistrasse 6 ist neu als Pferdesportanlage zu bezeichnen (Planbeilage 2) Landschaft 02 Erholung Altikon Das Schützenhaus mit Scheibenstand ist neu als Erholungsgebiet einzutragen (Planbeilage 3) Landschaft 02 Erholung Ellikon a.d. Thur Kat. Nrn und Neuer Eintrag Pferdesportanlage an der 1535 Uesslingerstrasse Landschaft 02 Erholung Elsau Im Richtplantext sollte erwähnt werden, welche permanenten Anlagen bei Hundeschulen ausserhalb der Bauzone erstellt werden dürfen (z.b. Einzäunung, Beleuchtung, Aufenthaltsraum, Sanitäranlagen etc.) Landschaft 02 Erholung Hagenbuch Badweiher Das Erholungsgebiet Badweiher soll im Richtplantext mit den Begriffen Naherholung, Baden und Eislauf definiert werden Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Girhalde Der Eintrag Hundeschule Girhalde ist zu streichen Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Hürlistein Im Gebiet Hürlistein (Gemeinde Lindau) ist eine (Gemeinde Hundeschule einzutragen. Lindau) Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Allmend (Gemeinde Kyburg) Im Gebiet Allmend (Gemeinde Kyburg) ist eine Hundeschule einzutragen. Keine Richtplantextes. Keine Richtplantextes Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Horben In Horben ist die Pferdesportanlage einzutragen Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Mühle Würglen Die Familiengartenanlage vis-à-vis Mühle Würglen ist als Erholungsgebiet einzutragen Landschaft 02 Erholung Illnau-Effretikon Bisikon Das Naturbad Bisikon ist einzutragen. Das Schützenhaus wird als öffentliche Baute und Anlage in den regionalen Richtplan aufgenommen. Eine detaillierte Aufzählung von Massnahmen ist für den Richtplan nicht stufengerecht und die Entscheide können der nachgelagerten Nutzungsplanung (Gestaltungsplan, Baubewilligung) gefällt werden. Es erfolgt eine vereinheitlichte Funktionsbezeichnung. Die genauen Funktionen des jeweiligen Erholungsgebietes resp. die zulässigen Bauten und Anlagen können in der kommunalen Nutzungsplanung festgelegt werden.

17 116 3 Landschaft 02 Erholung Lindau Hürlistein Die Hundeschule bei der Lichtung Hürlistein ist als Erholungsgebiet aufzunehmen Landschaft 02 Erholung Neftenbach Chräen Das Gebiet Chräen ist als allgemeines Erholungsgebiet oder evtl. auch als OeBA aufzunehmen. Das Gebiet wird dem allgemeinen Erholungsgebiet zugeordnet Landschaft 02 Erholung Neftenbach Riet Die Hundesportanlage Riet ist nur provisorisch bewilligt. Der diesbezügliche Eintrag kann entfernt werden Landschaft 02 Erholung Neftenbach Pöschenriet Die Sportanlagen Pöschenriet müssen sinnvoll erweitert werden können. Dementsprechend soll die bestehende Erholungszone erweitert werden können Landschaft 02 Erholung Neftenbach Schützenhaus Rund um das Schützenhaus im Dorfteil Neftenbach soll eine Erholungszone den Ausbau der besthenden Hundeschule ermöglichen Landschaft 02 Erholung Neftenbach Wartbad Neben der Pferdesportanlage Im Buck, Aesch, soll auch die bestehende Anlage im Wartbad aufgenommen werden Landschaft 02 Erholung Pfungen Langrüteli, Schützenhaus (Nr. 47) Die Bezeichnung Sportanlage soll angepasst werden in Sport- und Freizeitanlage Landschaft 02 Erholung Schlatt Kat. Nr. 801 Der Bereich des Schützenhauses Schlatt zwischen Oberschlatt und Unterschlatt soll als Erholungsgebiet eingetragen werden Landschaft 02 Erholung Seuzach Unterohringen Nr. 61 Die Ortsbezeichnung der Poloanlage in Unterohringen ist zu korrigieren in Wisental (statt Wissenzaum). Diese ist als regional einzustufen. Im Siedlungs- und Landschaftsplan fehlt die entsprechende Bezeichnung (P). Das Schützenhaus wird als öffentliche Baute und Anlage in den regionalen Richtplan aufgenommen Landschaft 02 Erholung Turbenthal Schwimmbad Neuguet Der zum Schwimmbad Neuguet gehörende Parkplatz ist ebenfalls als Erholungsgebiet aufzunehmen Landschaft 02 Erholung Turbenthal Sitzberg Der Friedhof bei der reformierten Kirche Sitzberg liegt ausserhalb der Bauzone und ist ebenfalls als regionales Erholungsgebiet aufzunehmen Landschaft 02 Erholung Turbenthal Schmidrüti In Schmidrüti existiert keine Sportanlage. Der Hinweis ist zu streichen Landschaft 02 Erholung Wiesendangen Schnidacker Die sogenannte Hundeschule Schnidacker bei Bertschikon ist als Erholungsgebiet zu streichen. Richtplantextes. Im Richtplantext wird ergänzt, dass die Festlegung "Erholungsgebiete" auch die dazugehörige Parkplätze umfasst.

18 129 3 Landschaft 02 Erholung Wiesendangen Birchstrasse / Buebeweg Die Pferdesportanlage Birchstrasse/Buebeweg ist von regionaler Bedeutung und ist als Erholungsgebiet zu bezeichnen Landschaft 02 Erholung Wiesendangen Rütihof Der Landwirtschaftsbetrieb Rütihof bei Attikon wird als Pferdesportanlage mit regionaler Bedeutung betrieben. Die beiden Parzellen Kat. Nrn. WD1027 und WD1034 (ohne Waldgebiete) sind als Erholungsgebiet zu bezeichnen Landschaft 02 Erholung Winterthur Folgende Erholungsgebiete sind neu in den Richtplan aufzunehmen: Schützenweiher Ganze Freihaltezone Goldenberg Grüzefeld (Siedlungstrenngürtel Mattenbach- Seen) Landschaft 02 Erholung Winterthur Alle Familiengärten sowie Pferde- und Hundesportanlagen in Winterthur sind aus der Liste zu entfernen, ebenso die Golfübungsanlage Stadel und die Badeanlage Wolfensberg Landschaft 02 Erholung Winterthur Simelwis, Sporrer Das Erholungsgebiet Nr. 99 Sportanlage Simelwis soll in "Sportanlage Sporrer" umbenannt werden Landschaft 02 Erholung Zell Pferdesportanlage Die Pferdesportanlage ist zu streichen. Nr Landschaft 02 Erholung Zell Erholungszone Arlets Die Erholungszone Arlets muss planerisch verlegt werden, da diese im Jahr 2008 an den Standort des neuen Fussballplatzes verlegt wurde Landschaft 03 Aussichtspunkt Kanton Die Formulierung zu den rechtlichen Auswirkungen ist zu ändern (keine dauernde Niederhaltung). Richtplanes: Aufnahme Goldenberg und Grüzefeld. Teilweise Keine Landschaft 03 Aussichtspunkt Lindau Loren / Haberwis Der Aussichtspunkt Loren/Haberwis Winterberg ist in den regionalen Richtplan aufzunehmen Landschaft 03 Aussichtspunkt Neftenbach Chräen Das Gebiet "Chräen" soll als Aussichtspunkt von regionaler Bedeutung aufgenommen werden. Die Erholungsgebiete sind aus Sicht der Stadt ebenfalls von wichtiger Bedeutung. Der Schützenweiher ist ein Erholungsgebiet von kantonaler Bedeutung. Ausser der Golfübungsanlage Stadel, welche regionale Ausstrahlung besitzt, werden alle aufgeführten Erholungseinrichtungen als kleinregional bezeichnet. Mit dem Eintrag in den regionalen Richtplan erfolgt die Interessenabwägung (Aussicht vor absoluter Walderhaltung). Ob als Massnahme eine "permanente Niederhaltung" (evtl. nur partiell) anzuwenden ist, ist im Einzelfall durch die Forstbehörde zu entscheiden. Es geht bei einer allfälligen Niederhaltung lediglich um die aussichtsrelevanten Sektoren Landschaft 03 Aussichtspunkt Turbenthal Chapf Das Gebiet "Chapf" ist als Aussichtspunkt aufzunehmen (zurzeit noch Militärgebiet).

19 140 3 Landschaft 03 Aussichtspunkt Winterthur Brühlberg Der Aussichtsturm Brühlberg ist falsch eingetragen Landschaft 03 Aussichtspunkt Zell Hand Der Aussichtspunkt "Hand" ist als "Garten" zu bezeichnen Landschaft 04 Naturschutz Kanton Die Formulierung zu den Karteneinträgen (Naturschutzgebiete im Wald) ist anzupassen (Wortlaut vgl. Vorprüfungsschreiben). Richtplanes: vorgeschlagene Textpassage übernehmen Landschaft 04 Naturschutz Dinhard Gurisee Der Gurisee ist als kantonales Naturschutzgebiet zu bezeichnen. z.k. Der Gurisee ist bereits als kantonales Naturschutzgebiet im Wald bezeichnet Landschaft 04 Naturschutz Lindau Folgende Gebiete sind als Naturschutzgebiete aufzunehmen: Holgenbühl, Lindau Blattenholz, Winterberg Hinterriet, Tagelswangen Landschaft 04 Naturschutz Rickenbach Hard Der Trockenstandort Hard Nr. 41 liegt im Gemeindegebiet Dinhard. Die Gemeindebezeichnung ist anzupassen Landschaft 04 Naturschutz Rickenbach Charrhalden Der Rebberg Charrhalden (Kiesgrübchen) Nr. 40 ist zu streichen. Keine Keine Nicht im GIS-Browser. Regionale Bedeutung gerechtfertigt? Genaue Lage? Der Trockenstandort Hard befindet sich gemäss GIS- Browser auf Gemeindegebiet Rickenbach Landschaft 04 Naturschutz Wiesendangen Oberbertschikon Das Naturschutzgebiet "Oberer Weiher" ist Keine korrekt. Hingegen ist das Waldgebiet südöstlich Richtplanes davon als Gewässer bezeichnet. Dieser Fehler ist zu korrigieren Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Kanton Thurgau Dinhard Mörsburg/ Eschberg Das Gebiet westlich der Brücke Altikon- Neunforn, zwischen dem südlichen Hochwasserdamm und der Kantonsgrenze, ist massgeblich von der Thur beeinflusst. Hier ist ein höherer Schutz wünschenswert, da auf Thurgauer Seite nördlich angrenzend das Auenschutzgebiet von nationaler Bedeutung liegt. Das Landschaftsschutzgebiet Nr. 4 ist auf die Stadt Winterthur zu begrenzen. Keine Keine Elgg Die Rebghänge am Humberg sind aufzunehmen. Illnau-Effretikon Örmis, Wildert Die Gebiete sind nicht als Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen. Als Verbindung ist lediglich ein Vernetzungskorridor einzuzeichnen. Das Gebiet ist als " Nicht-Fruchtfolgefläche" bezeichnet und nicht als Gewässer. Die Farbgebung des kantonalen Richtplanes ist irreführend. Das Gebiet liegt innerhalb des BLN-Perimeters und ist als kantonales Landschaftsförderungsgebiet bezeichnet. Weiter ist es im kantonalen Richtplan als Vorranggebiet für naturnahe und ästhetisch hochwertige Gestaltung der Fliessgewässer ausgeschieden. Weitergehende Festlegungen auf regionaler Stufe sind nicht erforderlich. Die topografische Abgrenzung des Talgebiets macht nicht an Gemeindegrenze halt. Es befindet sich nur eine kleine Fläche auf Gemeindegebiet von Dinhard.

20 152 3 Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Seuzach Heimenstein Es wird zur Kenntnis genommen, dass der z.k. Rebhang Heimenstein von regionaler Bedeutung ist Landschaft 05 Landschaftsschutzgebiet Zell Iberg-Eidberg Landschaftsraum Nr. 5 ebenfalls auf Gemeindegebiet Zell. Im Text ergänzen Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet AWEL Die Begrifflichkeiten betreffend den Direktbeiträgen (Direktzahlungsbeiträge) sind zu Richtplanes: Begriff klären. Direktzahlungsbeitrag verwenden. Region Nord-Ost Rickenbacher, Das Landschaftsförderungsgebiet Nr. 1 ist nicht Elliker Oberholz aufzunehmen. Altikon Dägerlen Ellikon a.d. Thur Der Karteneintrag als Landschaftsförderungsgebiet ist für das ganze Gemeindegebiet von Altikon zu entfernen. Die Wirkung der Landschaftsförderungsgebiete ist unklar: Stellungnahme Kanton Zürich einfordern. z.k. Eine Benennung macht nur dann Sinn, wenn mehrere Gemeindegebiete zusammenkommen. Im aktuellen Plan ist ein Gebiet über Ellikon, Rickenbach, Altikon, Dinhard eingezeichnet. Dieser Eintrag kann deshalb für Ellikon a.d. Thur gestrichen werden. Die Rückfrage ergab Folgendes: Gemäss kantonalem Richtplan (Kap. 3.8) sind die für die einzelnen Gebiete festgelegten Förderschwerpunkte in den nachfolgenden Planungen, Massnahmen und Bewilligungen zu berücksichtigen. Die Wirkung zeigt sich somit erst im Rahmen von nachgelagerten Planungsverfahren Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Landschaft 06 Landschaftsförderungsgebiet Neftenbach Rickenbach Seuzach Die vorgesehenen Landschaftsförderungsgebiete im Gemeindegebiet sind zu streichen. Im regionalen Richtplan sind neben den im kantonalen Richtplan festgelegten Landschaftsförderungsgebieten keine zusätzlichen Gebiete zu bezeichnen. Es soll den Gemeinden offengelassen werden, ob sie, allenfalls zusammen mit Nachbargemeinden, Massnahmen ergreifen und Konzepte erarbeiten wollen. Auf die Festlegung ist zu verzichten bzw. ist sie in eine Kann-Formulierung umzuwandeln.

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