ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND KREDITGENEHMIGUNG FÜR DEN WETTBEWERB UND DAS VORPROJEKT NEUES SCHULHAUS KRÄMERACKER

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1 Uster, 16. Januar 2013 Nr. 160/2013 S1.01 V3.2. / V Zuteilung: KBK/RPK Seite 1/15 ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE BETREFFEND KREDITGENEHMIGUNG FÜR DEN WETTBEWERB UND DAS VORPROJEKT NEUES SCHULHAUS KRÄMERACKER (ANTRAG NR. 160) Die Primarschulpflege beantragt dem Gemeinderat, gestützt auf Art. 21 lit. a der Gemeindeordnung vom 25. November 2007, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für die Durchführung des Wettbewerbs und die Erarbeitung des Vorprojektes für ein neues Schulhaus Krämeracker wird ein Investitionskredit von 1' Franken (inkl. MwSt.) bewilligt. 2. Die vom Gemeinderat am 13. Februar 2012 genehmigten Planungsgrundlagen für das neue Schulhaus Krämeracker werden um die Optionen Kunstrasenfeld und Abbruch einer Turnhalle der Sekundarstufe (Basisvariante) mit den entsprechenden zusätzlichen Investitionskosten erweitert. 3. Mitteilung an die Primarschulpflege. Referentin des Stadtrates: Sabine Wettstein-Studer, Schulpräsidentin

2 Geschäftsfeld Primarschule A B B1 B2 Strategie Leitbild Stadt Uster Leitbild Primarschule Strategischer Schwerpunkt Strategische Ziele Massnahme --- Wir unterstützen ein vielfältiges Bildungs-, Kultur, Sport- und Gesundheitsangebot sowie ein aktives Vereins- und Quartierleben. Ein breites Angebot an Infrastrukturen für Freizeit und Sport ist vorhanden. Wir sind kinderfreundlich und den Eltern steht eine grosse Palette familienergänzender Betreuungsangebote zur Verfügung. Unsere Bildungs- und Betreuungsangebote decken die vielfältigen sozialen und pädagogischen Bedürfnisse in Stadt und Region ab. Als einheitliche, in den Quartieren verankerte, grosse Primarschule bieten wir allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen. Wir setzen unsere Mittel zweckmässig ein und investieren nachhaltig. Die Stadt Uster stellt eine bedarfsgerechte Infrastruktur für die Bildung sicher, schafft ein Jugendkonzept und ein bedarfsgerechtes Angebot an schulergänzender Betreuung, optimiert das Kultur- und Sportangebot und setzt das Alterskonzept um. Uster bietet auf allen Stufen ein vielseitiges, qualitativ hochwertiges Bildungsangebot an. Uster bietet allen Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen und schafft ein inspirierendes Bildungsumfeld. NPM: Wirkungs- und Leistungsziel, das mit Antrag verfolgt wird Bestehend LG Schulliegenschaften Z 01 Leistung, die mit diesem Antrag erbracht werden soll Bestehend LG Regelunterricht L 01 Neu L Städtebauliche Entwicklung mit einem angemessenen Qualitätsanspruch, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und den finanziellen Mitteln, verfolgen und die Ziele der Energiestadt mittragen. Regelunterricht (Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule) gemäss Lehrplan Mit dem geplanten neuen Schulhaus Krämeracker steht eine stufenübergreifende Schulanlage für den Kindergarten, die Primarschule, die Sekundarstufe sowie für die Musikschule, die Kultur und das Quartier zur Verfügung. Indikatoren, die zur Messung der Zielerreichung verwendet werden soll Bestehend I --- Neu I Für die wegen der Bevölkerungsentwicklung von Uster zu erwartenden zusätzlichen Schüler/innen im Gebiet Niederuster/Pünt/Gschwader sind die nötigen Schulräume vorhanden. Seite 2/15

3 B3 Kennzahl, die aufgrund dieses Antrages aufgenommen wird Bestehend K --- B4 Neu K --- Finanzen (inkl. allfälliger Personalkosten), die aufgrund dieses Antrages benötigt werden Einmalig Investitionsrechnung Einmalig Laufende Rechnung - Folgekosten total - davon Kapitalfolgekosten - davon übrige Mehrkosten 1' Franken (inkl. MwSt.) (Wettbewerb und Vorprojekt) Franken (inkl. MwSt.) Franken (inkl. MwSt.) 0 Franken (inkl. MwSt.) (Wettbewerb und Vorprojekt) B5 C Personal, welches aufgrund dieses Antrages benötigt wird Veränderung, Begründung keine Bemerkungen zu Konzepten, anderen bestehenden Dokumenten, Grundlagen etc

4 A. Das Wichtigste in Kürze Die Stadt Uster hat in den letzten Jahren eine starke Zunahme der Bevölkerung erfahren. Während Gebiete wie das Hasenbühl, Oberuster und Talacker eher stagnierten, gab es auf der Achse Gschwader/Pünt/Niederuster eine grosse Bautätigkeit, was sich auch auf die Zahl der Kindergartenkinder und der Schüler/innen der Primarschule ausgewirkt hat. Schon in den Schulraumplanungen der früheren Jahre war der Bedarf für ein neues Schulhaus Krämeracker ausgewiesen, das auf zwei Parzellen westlich des Sekundarschulhauses zwischen der Zürichstrasse und der Krämerackerstrasse realisiert werden soll. Das erste Projekt für ein neues Primarschulhaus in Uster West scheiterte allerdings aus verschiedenen Gründen schon in der Projektphase. Weil das neue Schulhaus dringend benötigt wird und die Bautätigkeit auf der erwähnten Achse weiter zugenommen hat (Baugebiete Gschwader, Hohfuren, Loren, Niederuster, Zellweger-Areal), wurde das Projekt Schulhaus Krämeracker letztes Jahr wieder in Angriff genommen. Dem Gemeinderat wurden im Antrag Nr. 117 die Planungsgrundlagen für das neue Schulhaus Krämeracker zur Genehmigung vorgelegt. Gleichzeitig legte die Primarschulpflege zusammen mit der Sekundarstufenpflege die Schulraumstrategie sowie den Pädagogischen Kompass dem Gemeinderat zur Kenntnis vor. Das neue Schulhaus Krämeracker soll 4 Kindergärten, 12 Klassen der Primarschule, 6 Klassenzimmer für die Sekundarstufe, eine Dreifach-Turnhalle sowie die notwendigen Nebenräume und Verkehrsflächen umfassen. Von den 12 Klassenzimmern der Primarschule sind 4 als Reserve für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl gedacht. Angesichts der von der Stimmbevölkerung angenommenen Kulturlandinitiative ist offen, ob das Gebiet Eschenbühl eine Chance auf Realisierung hat. Das Resultat der Abklärung dieser Frage durch den Kanton wird jedoch kaum vor Baubeginn des Schulhauses Krämeracker vorliegen. Die für die Sekundarstufe vorgesehenen Räume werden der Sekundarschulpflege für eine kostendeckende Miete zur Verfügung gestellt. Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche nicht ausreicht für die geplanten Gebäude und die nötigen Aussenflächen. Die Sekundarstufe wird der Primarschule ein zusätzliches Grundstück von ca. 4'400 m2 zur Verfügung stellen. Auf dem Grundstück befindet sich eine sanierungsbedürftige Turnhalle der Sekundarstufe. Damit die ganze Fläche zur Verfügung steht, muss diese abgebrochen werden. Die Sekundarschulpflege klärt zur Zeit die Modalitäten ab für die Übergabe des Grundstückes an die Primarschule (Verkauf/Abgabe im Baurecht mit Nutzung gegen Miete). Bei der Vorbereitung des Projektes sind von verschiedenen Seiten Begehren für Räume und für die Ausgestaltung der Schulanlage gestellt worden. Diese sind im Kapitel E. Investitionskosten einzeln aufgeführt und begründet. Die Primarschulpflege gibt zu jeder Option eine Empfehlung ab. Die Machbarkeitsstudie mit Testplanung hat ergeben, dass die Investitionskosten für den Bau des Schulhauses und der Dreifach-Turnhalle höher sein werden als die ersten Berechnungen ergeben haben. Die Gründe für die höheren Kosten sind im Kapitel C. dargelegt. Die Primarschulpflege hat deshalb entschieden, eine Basisvariante mit Kosten von 37 Mio. Franken, eine Minimalvariante von 31,8 Mio. Franken und eine Maximalvariante mit Kosten von 44,4 Mio. Franken ausarbeiten zu lassen. (Alle Varianten sind inkl. MwSt. aber ohne Land und mit einer Kostengenauigkeit von Seite 4/15

5 +/-20%). Die Primarschulpflege beantragt die Basisvariante (mit Schulräumen für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl sowie einer Dreifachturnhalle) mit den zusätzlichen Optionen für ein Kunstrasenfeld und für den Abbruch einer der beiden Turnhallen der Sekundarstufe. Die Minimalvariante verzichtet zwar auf Reserven, kann aber den heutigen Schulraumbedarf abdecken und einen normalen Schulbetrieb ermöglichen. Die Maximalvariante beinhaltet mehrere Optionen die im Kapitel 5.2. erläutert werden.

6 B. Ausgangslage Der Bedarf für ein neues Schulhaus Krämeracker ist unbestritten. Angesichts der ständig steigenden Bevölkerungszahl von Uster und als Folge davon der zunehmenden Zahl der Kindergartenkinder sowie der Primar- und Sekundarschüler sollte es eigentlich schon heute zur Verfügung stehen. Weil es aber zuerst bewilligt, projektiert und gebaut werden muss, kann es von der Schule gemäss Terminplanung frühestens auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 genutzt werden. In der Schulraumstrategie ist in den nächsten Jahren sowohl bei den Kindergartenkindern (Zunahme von 94 Kindern im Zeitraum 2011/12 bis 2015/16) als auch bei den Primarschüler/innen (Zunahme von 121 Kindern im Zeitraum 2011/12 bis 2015/16) ein erheblicher Zuwachs zu verzeichnen, der rund 10 Klassen entspricht. Diese Entwicklung findet jedoch vor allem auf der Achse Gschwader, Pünt, Niederuster statt. Bis zum Bezug des neuen Schulhauses Krämeracker müssen die drei Schulhäuser die wenigen noch vorhandenen Raumreserven nutzen und sich mit Provisorien behelfen, um den Boom bei den Schülerzahlen aufzufangen. Mit der Verspätung von einigen Jahren wird sich die Schülerzunahme auch auf die Sekundarstufe auswirken, welche im geplanten Schulhaus Krämeracker ebenfalls Klassenzimmer belegen möchte. Für das neue Schulhaus Krämeracker sind im Investitionsprogramm der Stadt Uster für die nächsten Jahre 29 Mio. Franken (inkl. MwSt., ohne Land) für den Bau und 4,5 Mio. Franken für das Grundstück vorgesehen. C. Projektgrundlagen für das neue Schulhaus Krämeracker Das neue Schulhaus soll 4 Kindergärten, 12 Klassen der Primarschule (4 davon als Reserve für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl) und 6 Klassenzimmer für die Sekundarstufe umfassen. Hinzu sollen Räume für den Unterricht in Gruppen, für Therapien, für die Schülerbetreuung, für die Lehrpersonen, die Schulleitung und die Sozialarbeit sowie Nebenräume und Verkehrsflächen kommen. Ergänzt wird die Anlage durch eine Dreifach-Turnhalle. Um zukünftige Unterrichtsmodelle wie altersdurchmischtes Lernen zu ermöglichen, soll das Schulhaus so flexibel wie möglich gestaltet werden. Die vom Gemeinderat genehmigten Planungsgrundlagen waren die Richtschnur für die von der externen Projektleitung Bauherr durchgeführten Machbarkeitsstudie mit Testplanung. Diese haben zu folgenden Resultaten geführt: - Die Fläche der beiden Parzellen auf welcher das neue Schulhaus erstellt werden soll, ist mit 11'200 m2 für ein Schulhaus mit 22 Klassenzimmern und einer Dreifach-Turnhalle zu klein. Die Sekundarschulpflege stellt der Primarschule ein Grundstück mit ca m2 im Süden ihrer Parzelle (Ecke Landihofstrasse/Krämerackerstrasse) zur Verfügung. Die Sekundarschulpflege klärt zur Zeit ab, welche der Möglichkeiten Verkauf/Abtretung im Baurecht mit Nutzung gegen Miete (die mit der Miete der Sekundarstufe für ihre Klassenzimmer im neuen Schulhaus verrechnet werden kann) in Frage kommt. - Für die Basisvariante des geplanten neuen Schulhauses mit 22 Klassenzimmern, Nebenräumen, Verkehrsflächen, Dreifach-Turnhalle und Aussenflächen ist ein Investitionskredit von 37,0 Mio. Franken (inkl. MwSt., ohne Land und mit den Optionen Kunstrasenfeld und Abbruch einer Turnhalle der Sekundarstufe) nötig. Seite 6/15

7 Die Mehrkosten gegenüber den Planungsgrundlagen und gegenüber dem Investitionsprogramm sind auf folgende Faktoren zurück zu führen: -- Bei der Ermittlung der Geschossfläche des neuen Schulhauses Krämeracker für das Investitionsprogramm wurde die vorgegebene Hauptnutzfläche mit einem zu grossen Faktor (0,68) dividiert. Daraus ergab sich eine zu kleine Geschossfläche, welche mit dem Quadratmeterpreis multipliziert wiederum eine zu kleine Investitionssumme ergab. Anstatt 29 Mio. Franken (inkl. MwSt., ohne Land) ergibt sich mit dem Faktor von 0,57 gemäss FM-Monitor 2011 für Bildungsbauten eine Investitionssumme von 34,4 Mio. Franken. -- Die Dreifachturnhalle konnte im Schulhaus Oberuster ins Gebäude integriert werden, was auf der Kostenseite eine Einsparung von ca. 1 Mio. Franken gebracht hat. Die Integration der Turnhalle in ein Schulgebäude mit 22 Klassenzimmern und Nebenräumen ist jedoch auf dem vorhandenen, engen Projektgelände architektonisch und städtebaulich schwierig oder gar unmöglich sein. -- In der Kostenschätzung der Testplanung ist auf die gesamte Summe noch eine Reserve für Unvorhergesehenes von 5% enthalten, was knapp 2 Mio. Franken ausmacht. -- Die Summe im Investitionsprogramm hat eine Genauigkeit von +/-25%, jene aus der Testplanung eine Genauigkeit von +/-20%. Die Abweichungen entsprechen der SIA-Normvorgabe für diese frühe Projektphase. Deshalb wurde eine Testplanung durchgeführt. Die Beiträge des als nächstes durchzuführenden Projektwettbewerbes werden sich je nach Projektgeometrie und Gestaltung in der Grössenordnung von einigen Millionen Franken unterscheiden. Die Primarschulpflege hat eine Minimalvariante berechnen lassen, welche auf die 4 Klassenzimmer mit Nebenräumen für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl verzichtet (Einsparung von 1,426 Mio. Franken). An Stelle der Dreifachturnhalle wird nur eine Doppelturnhalle (Einsparung von 3,049 Mio. Franken) vorgesehen, da eine Doppelturnhalle den Schulbedarf abdeckt. Für diese Variante muss mit Investitionskosten von 31,8 Mio. Franken (inkl. MwSt. aber ohne Land) gerechnet werden. Ausserdem wurde eine Maximalvariante ausgearbeitet, welche alle Optionen umfasst und Investitionskosten von 44,4 Mio. Franken (inkl. MwSt. aber ohne Land) zur Folge hat. D. Raumprogramm, Aussenflächen und weitere Optionen Wegen des Wegfalls der Staatsbeiträge des Kantons für Schulhaus-Neubauten ab 2012 gelten die bisher verbindlichen Schulbaurichtlinien nur noch als Empfehlungen. Sie haben sich jedoch in der Praxis als realistisch erwiesen und sind nach wie vor die Voraussetzung für einen normalen Schulbetrieb. Die Richtlinien wurden deshalb bei den Planungsgrundlagen und somit auch beim Raumprogramm für die Testplanung eingehalten. Bei der Ausarbeitung des pädagogischen Kompasses, bei der Diskussion der Planungsgrundlagen im Gemeinderat und während der Testplanung wurden von verschiedenen Seiten Begehren und Anträge gestellt für die Erweiterung des Raumprogramms. Diese werden von der Primarschulpflege als Option betrachtet und dem Gemeinderat zum Entscheid vorgelegt.

8 E. Investitionskosten 1. Kosten für die Projektphasen 0 und 1 Für die Projektphasen 0 und 1 sind bisher Kosten von rund Franken angefallen (Zukunftswerkstatt, pädagogischer Kompass, Raumprogramm, Submission externe Projektleitung Bauherr, Abklärungen Tagesschule). Diese wurden von der Primarschulpflege in eigener Kompetenz genehmigt und sind nicht Teil des Investitionskredites für den Bau des neuen Schulhauses. 2. Kosten für die Projektphase 2 (Machbarkeit und Wettbewerb) Für die Teilphase 21 (Machbarkeitsstudie) werden Kosten von rund Franken anfallen. Diese wurden von der Primarschulpflege in eigener Kompetenz genehmigt und sind nicht Teil des Investitionskredites. Für die Teilphase 22 (Wettbewerb) sind Kosten von rund Franken zu erwarten. Diese setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen: - Externe Fachpersonen für Vorprüfung Wettbewerb (inkl. PL Bauherr) Fr. 280' Interne Projektleitung Betrieb Fr. 60' Durchführung Wettbewerb (Jury, Preisgelder, Modelle) Fr. 300' Sitzungsgelder und Reserve (15%) Fr. 100'000.- Total Kosten Phase 22 (Wettbewerb) Fr. 740'000.- Die Kosten für die Teilphase 22 (Wettbewerb) werden dem Gemeinderat zur Genehmigung beantragt, sind aber nicht Teil des Investitionskredites. 3. Kosten für die Projektphase 3 (Vorprojekt) Um den Zeitplan für die Realisierung des neuen Schulhauses Krämeracker mit der Inbetriebnahme auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 einhalten zu können, muss die Phase 31 (Vorprojekt) zeitlich überlappend mit dem Planungskreditantrag umgesetzt werden. Für die Phase 31 sind Kosten von rund 750'000 Franken zu erwarten. Diese setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen: - Planerteam Fr. 500' externe Projektleitung Bauherr Fr. 90' Interne Projektleitung Betrieb Fr. 40' Beizug Sportexperte Fr. 10' Sitzungsgelder und Reserve (15%) Fr. 110'000.- Total Kosten Phase 31 (Vorprojekt) Fr. 750'000.- Diese Kosten werden ebenfalls dem Gemeinderat zur Genehmigung beantragt. Sie sind Teil des Investitionskredites für den Bau des neuen Schulhauses. Während die Planer das Vorprojekt erarbeiten, wird der politische Weg für die Volksabstimmung des Planungskredites durchlaufen. Der Planungskredit wird auf der Grundlage der Kosten des aus dem Wettbewerb hervor gehenden Siegerprojektes berechnet und beantragt. 4. Kosten für Wettbewerb und Vorprojekt (vorliegender Antrag an Gemeinderat) Die dem Gemeinderat mit der vorliegenden Weisung beantragten Kosten von 1'490'000 Franken für die Durchführung des Wettbewerbes (mit Präqualifikation) und für das Vorprojekt basieren auf der Basisvariante von 37 Mio. Franken (ohne Land). Falls der Gemeinderat zusätzliche Optionen Seite 8/15

9 ergänzt, können diese im Kredit für den Wettbewerb und das Vorprojekt über den Reservebetrag aufgefangen werden. 5. Gesamtkostenschätzung des neuen Schulhauses Krämeracker gemäss Machbarkeitsstudie und Testplanung (+/-20%, ohne SIA-Phasen 0 2) Die Investitionskosten haben in der vorliegenden Projektphase 2 (Testplanung) eine Genauigkeit von +/- 20%. Sie beinhalten ausserdem eine Reserve von 5%. Die Primarschulpflege hat drei Kostenvarianten rechnen lassen, spricht sich aber für die Ausführung der Basisvariante aus: Kosten (ohne Variante Land, inkl. wst.) Umfang der Variante Fr. 31' Minimalvariante Schulhaus ohne 4 Klassenzimmer mit Nebenräumen für Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl; nur Zweifachturnhalle, ohne Abbruch Turnhalle Sek Fr. 37' Basisvariante Schulhaus mit zusätzlichen 4 Klassenzimmern und Nebenräumen für Gebiet Eschenbühl; Dreifachturnhalle; enthalten sind zudem die Optionen Kunstrasenfeld und Abbruch einer Turnhalle der Sekundarstufe Fr. 44' Maximalvariante Wie Basisvariante aber mit allen Optionen gemäss Kapitel 6.2. Aus Sicht des Schulbetriebes ist die Basisvariante für die Primarschule und die Sekundarstufe optimal. Die Maximalvariante weist Optionen auf welche für die Volksschule nicht zwingend sind und vor allem anderen Nutzern der Schulanlage oder der Nachhaltigkeit zugute kommen. Die Minimalvariante ist vertretbar, darf jedoch nicht unterschritten werden wenn ein sinnvoller Schulbetrieb gewährleistet sein soll. Wenn die bei der Minimalvariante wegfallenden 4 Klassenzimmer mit Nebenräumen nachträglich realisiert werden müssen, ist mit den zweieinhalbfachen Kosten zu rechnen, was Zusatzkosten von 3,5 Mio. Franken ergibt. Die Kosten für eine nachträgliche Erweiterung der Zweifachturnhalle sind abhängig davon, ob die zusätzliche Halle an die bestehende angebaut oder allein stehend errichtet wird. 6. Kosten der Optionen (Investitionskredit) In der Aufstellung 6.2. sind alle Optionen aufgeführt, welche für das Schulhaus Krämeracker in Frage kommen. Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um Schätzungen mit einer Kostengenauigkeit von +/-20%. Zu jeder Option ist angegeben, welche Haltung die Primarschulpflege dazu vertritt Tagesschule Der Gemeinderat hat der Primarschulpflege den Auftrag erteilt, eine Tagesschule im neuen Schulhaus Krämeracker zu prüfen. Die im Auftrag der Primarschulpflege von der Firma Infras im September 2012 durchgeführte Umfrage bei rund 3'000 Haushalten in Uster mit Kindern im Vorschul- und Primarschulalter zur Einführung einer Tagesschule hat bei einem Rücklauf von ca. 40% (bei Eltern mit Kindern im Kindergartenalter und in der Unterstufe 50 %) einen Bedarf der Zielgruppe für eine Tagesschule von 30% ergeben. Dieser Rücklauf kann als zufriedenstellend bezeichnet werden. Die grosse Nachfrage für Tagesschulplätze muss aber relativiert werden, weil die an der Umfrage teilnehmenden Eltern ihre Kinder wegen der noch nicht vorhandenen Tagesschulen und wegen der noch nicht festgelegten Beitragsregelung noch gar nicht verbindlich

10 anmelden konnten. Wenn deshalb nur die Hälfte des Bedarfs gerechnet wird, werden es immer noch knapp 400 Schüler/innen sein, welche von ihren Eltern für eine Tagesschule angemeldet werden könnten. Diese Grössenordnung würde relativ genau der vorgesehenen Schülerzahl im geplanten Schulhaus Krämeracker entsprechen. Zu den zusätzlichen Investitionskosten für die Räume einer Tagesschule werden allerdings auch Mehrkosten für den Betrieb der Tagesschule hinzu kommen. Die Primarschulpflege hat entschieden, das Projekt Tagesschule weiterzuverfolgen. Es ist geplant, ab SJ 2014/15 ein Pilotprojekt für das Sammeln von Erfahrungen zu starten. Dazu muss der Standort der Räumlichkeiten geklärt werden. Seite 10/15

11 6.2. Optionen neues Schulhaus Krämeracker Haltung der Primarschulpflege In Ergänzung zum vom Gemeinderat am 13. Februar 2012 genehmigten Raumprogramm beantragt die Primarschulpflege folgenden Optionen. Totalbetrag dieser Optionen: 749'000 Franken. Fr Abbruch Turnhalle Sek. Abbruch der einen von zwei Turnhallen der Sekundarstufe zur besseren Nutzung des Geländes für Aussenflächen. Die Zusatzfläche ist für den Schulbetrieb zwingend nötig. Sollte der Gemeinderat nur eine Zweifach-Turnhalle genehmigen, wird die Turnhalle benötigt und kann nicht abgebrochen werden. Fr Kunstrasenfeld Der Kunstrasen wird wegen der absehbaren Übernutzung des Rasenspielfeldes durch die Primar- und die Sekundarschule in die Planung aufgenommen. Das GF Sport unterstützt dieses Vorhaben. Für den Schulbetrieb kann so eine ganzjährige Benutzung sichergestellt werden, was in Anbetracht der knappen Aussenräume wichtig ist. Die nachfolgenden Optionen erachtet die Primarschulpflege als sinnvoll, verzichtet aber aus Kostengründen auf deren Beantragung. Totalbetrag dieser Optionen: 4'372'000 Franken Fr. Fr. Fr. 1' Zusatzräume für eine Tagesschule mit 400 Kindern (Kosten für Rohbau und Ausbau) 1' Separate Räume für die Musikschule Nachhaltigkeitslabel DGNB-CH (Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen, Ausführung Schweiz) statt nur Ökologielabel Minergie Die Realisierung einer Tagesschule mit Bezug des neuen Krämerackers ist aus Sicht Primarschule nicht realistisch. Mittelfristig wäre aber diese sehr sinnvoll und im Vergleich zu einer nachträglichen Erweiterung bedeutend kostengünstiger. Weil die Musikschule ebenfalls einen Mangel an Räumen hat, wurden als Option separate, schallisolierte Räume für die Musikschule ins Raumprogramm aufgenommen. Im ersten Raumprogramm war die Doppelnutzung von Räumen durch Schule und Musikschule vorgesehen. Das separate Angebot würden die Betriebsabläufe erheblich vereinfachen und könnten den dauernden Raummangel der Musikschule entschärfen. Im Gegensatz zum Minergie-Label ist das neue DGNB-Label Schweiz prozess- und nachhaltigkeitsorientiert und wirkt sich mittelund langfristig auf die Unterhalts- und Betriebskosten des Schulhauses aus. Das Label wird heute schon von grossen Liegenschaftenverwaltungen (CS, SBB) favorisiert und könnte zum Standard-Label in der Schweiz werden. Fr. 1'350'000 Photovoltaik-Anlage Auf den geplanten Gebäuden könnte eine Photovoltaik-Anlage mit einer Fläche von

12 2'000 m2 installiert werden. Die Schulpflege betrachtet diese Investition als sinnvoll, um die Energiebilanz des Schulhauses aufzuwerten. Die nachfolgenden Optionen dienen der Bevölkerung, werden aber von der Primarschule für den Schulbetrieb nicht benötigt. Totalbetrag dieser Optionen: 3'145'000 Franken Fr. 1' Zivilschutzanlage mit 200 Plätzen Die Zivilschutzanlage wurde auf Antrag der Abteilung Sicherheit ins Raumprogramm aufgenommen, da ein erheblicher Bedarf besteht. Bei der Realisierung eines grösseren Bauvorhabens der öffentlichen Hand ist deshalb das Schutzplatzdefizit auszugleichen. Fr. Fr. Fr. 1' Ausgestaltung der Dreifach-Turnhalle für Wettkämpfe mit Zuschauergalerie und Catering (light- Ausführung) 135'000 Flutlicht für Kunstrasenfeld (80 Lux/m2 LED) Ökologielabel Minergie-Peco statt nur Minergie Das GF Sport würde die Ausgestaltung der Dreifach-Turnhalle in einer light-version für Wettkämpfe (einfache Besuchergalerie) und Catering (Raum, Zufahrt) begrüssen. Bei einer Zweifach-Turnhalle macht diese Option keinen Sinn. Das Flutlicht ist für den Schulbetrieb nicht nötig, weil die Nutzung des Kunstrasens während des Tages erfolgt. Der Kunstrasen könnte jedoch nach Schulschluss an Vereine für Trainings vermietet werden. Als Alternative zum Nachhaltigkeitslabel DGNB-CH könnte auch nur Minergie-P-eco zusätzlich realisiert werden. 7. Beiträge Seit diesem Jahr zahlt der Kanton Zürich keine Staatsbeiträge mehr aus an Schulbauten. Die im Kapitel 4. ausgewiesenen Bruttokosten sind deshalb gleichzeitig auch Nettokosten. 8. Investitionsfolgekosten Der beantragte Investitionskredit für die Durchführung der Teilphase 22 (Wettbewerb) und der Phase 3 (Vorprojekt) führt zu Investitionsfolgekosten von Fr. 149' Es handelt sich dabei um reine Kapitalfolgekosten. Nach der Realisierung des geplanten Schulhauses Krämeracker werden gemäss FM-Monitor (mit 477 ausgewählten Bildungsbauten der Schweiz) jährliche Investitionsfolgekosten bzw. gesamte Nutzungskosten von 3, 4 Mio. Franken anfallen. In den ersten Jahren muss jedoch noch nicht mit Unterhaltskosten gerechnet werden, weil es sich um einen Neubau handelt. F. Projektphasen Für die Realisierung des neuen Schulhauses Krämeracker sind folgende Termine geplant: Februar/März 2013 April bis Juni 2013 Genehmigung Wettbewerbskredit durch Gemeinderat Durchführung Präqualifikation Seite 12/15

13 Juli bis Oktober 2013 November 2013 November 2013 bis Mai 2014 Juni bis November 2015 Januar 2016 bis Juni 2017 August 2017 Durchführung Projektwettbewerb Entscheid Wettbewerb Genehmigung Planungskredit durch Gemeinderat (parallel dazu Ausarbeitung Vorprojekt) Genehmigung Baukredit durch Gemeinderat und Volk (parallel dazu Ausschreibung) Bauausführung Inbetriebnahme G. Durchführung des Projektwettbewerbs (Phase 22) 1. Ablauf des Wettbewerbs im selektiven Verfahren Der Wettbewerb wird in zwei Stufen ablaufen. Aus der offen ausgeschriebenen Präqualifikation werden mehrere Planungsteams ausgewählt, welche sich am eigentlichen Projektwettbewerb beteiligen können. Das Ziel dieser Phase ist die Bestimmung eines Planungsteams welches das Bauprojekt neues Schulhaus Krämeracker umsetzt. Die Abwicklung des Wettbewerbs erfolgt durch die externe Projektleitung Bauherr. 2. Terminplanung Die Präqualifikation wird mit der Publikation Ende April 2013 beginnen und Mitte Juni 2013 entschieden werden. Der Projektwettbewerb startet Mitte Juli 2013 mit der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen. Die Wettbewerbsprojekte müssen bis Anfang Oktober 2013 eingereicht werden. Der Entscheid über das Siegerprojekt wird Anfang November 2013 vorliegen. 3. Zusammensetzung Preisgericht Das Preisgericht wird sich aus einem externen Vorsitzenden, 4 Fachpreisrichtern (Barbara Thalmann und Walter Ulmann als interne sowie 2 externe Fachpreisrichter), 4 Sachpreisrichtern (Sabine Wettstein und Rosmarie Gartmann von der Primarschulpflege, Andres Wysling von der Sekundarschulpflege) und je einem Ersatz für die Fachpreisrichter (Karin Reifler vom Geschäftsfeld Liegenschaften der Stadt Uster) und für die Sachpreisrichter (Susanne Sigrist Ali von der Primarschulpflege) zusammen setzen. Die für das Preisgericht noch fehlenden Mitwirkenden werden in den nächsten Wochen ausgewählt. Für die Abwicklung und für die Vorprüfung werden externe Fachleute beigezogen. H. Durchführung des Vorprojektes (Phase 31) 1. Zielsetzungen des Vorprojektes Nach Abschluss des Auswahlverfahrens und dem Entscheid für ein Planungsteam werden in der Vorprojektphase die Entscheide gefällt (Projektorganisation, Aufgabenplanung Bauherr, Projektsteuerung) und Unterlagen erarbeitet (Projekthandbuch, Terminplanung, Kostenkontrolle, Betriebsplanung, Qualitätsmanagement) welche nötig sind, um die Durchführung eines optimalen Bauprojektes zu ermöglichen. Die Unterlagen für den Bau und die Realisierung des neuen Schulhauses Krämeracker sind optimiert und die Kostengenauigkeit ist erhöht. Die Hauptleistungen werden von der externen Projektleitung Bauherr erbracht, welche für spezifische Abklärungen und Arbeiten weitere interne und externe Fachpersonen beizieht. 2. Terminplanung Das Vorprojekt wird vom Dezember 2013 bis Ende April 2014 durchgeführt.

14 Parallel zur Vorprojektplanung wird der Planungskredit beantrag. Die Abstimmung über den Planungskredit findet voraussichtlich am 18. Mai 2014 statt. I. Projektleitung Die Projektleitung liegt bei der Primarschulpflege, welche diese Aufgabe an eine Steuergruppe delegiert hat. Diese setzt sich wie folgt zusammen - Präsidentin der Primarschulpflege, Sabine Wettstein - Stadträtin Barbara Thalmann - Präsident der Sekundarschulpflege, Thomas Pedrazzoli - Mitglied Primarschulpflege, Anita Unholz - Mitglied Primarschulpflege, Enrico Müller - Fachbegleiterin des GF Liegenschaften, Karin Reifler. Die Steuergruppe wird unterstützt von der externen Projektleitung Bauherr, Thomas Häberli und Michael Pauli (Brandenberger+Ruosch AG) und zieht bei Bedarf und je nach Stand des Projektes weitere Fachleute bei. J. Antrag Die Primarschulpflege beantragt dem Gemeinderat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Für die Durchführung des Wettbewerbs und die Erarbeitung des Vorprojektes für das neue Schulhaus Krämeracker wird ein Investitionskredit von 1' Franken (inkl. MwSt.) bewilligt. 2. Die vom Gemeinderat am 29. November 2011 genehmigten Planungsgrundlagen für das neue Schulhaus Krämeracker werden um die Optionen Kunstrasenfeld und Abbruch einer der beiden Turnhallen der Sekundarstufe (Basisvariante) mit den entsprechenden zusätzlichen Investitionskosten erweitert. 3. Mitteilung an die Primarschulpflege zum Vollzug. PRIMARSCHULPFLEGE USTER Sabine Wettstein-Studer Präsidentin Markus Vanza Sekretär Antrag des Stadtrates Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeinderat, dem Antrag der Primarschulpflege zuzustimmen und folgende Empfehlungen zu berücksichtigen: 1. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass das von der Primarschule bevorzugte Basisprojekt in Höhe von 37 Mio. Franken (+/- 20 %, inkl. 5 % Reserve, inkl. MwSt, ohne Land) zu teuer ist. Der Stadtrat empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, die vier für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl vorgesehenen Schulräume aus dem Raumprogramm zu streichen, da die Realisierungschance für das Bauentwicklungsgebiet Eschenbühl aufgrund der Annahme der Kulturlandinitiative durch das Volk wenig realistisch erscheint. Seite 14/15

15 2. Zudem empfiehlt der Stadtrat dem Gemeinderat, dass sich die Sekundarstufe an den Investitionskosten anteilmässig beteiligt. Somit würden für die Sekundarstufe die Mietkosten entfallen. Mit diesem Finanzierungsvorgehen würden beide Schulgemeinden dem Volk je eine Vorlage zur Abstimmung bringen. Mietkosten ab jährlich 500'000 Franken wären ebenfalls dem Volk zu unterbreiten. 3. Das Vorprojekt darf erst gestartet werden, wenn der Wettbewerb abgeschlossen ist und die Resultate die vom Gemeinderat genehmigten Rahmenbedingungen bezüglich Raumprogramm und Kosten erfüllen. 4. Die Höhe der Wettbewerbskosten von 740'000 Franken erachtet der Stadtrat im Verhältnis zu anderen bereits durchgeführten Wettbewerben als zu hoch. Die Höhe dieser Kosten soll nochmals verifiziert werden. STADTRAT USTER Martin Bornhauser Stadtpräsident Hansjörg Baumberger Stadtschreiber Beilage: Schlussbericht Machbarkeitsstudie mit Testplanung und Raumprogramm

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