Stand: Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4

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1 Stand: Teil 2 öffentlich Ausschussvorlage HHA/19/4 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Haushaltsausschusses zu Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Drucks. 19/399 und Dringlicher Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer Drucks. 19/ Bund der Steuerzahler e. V. S Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein S Deutsche Steuergewerkschaft S AG der Hessischen Handwerkskammern S. 35

2 28 Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler Hessen e.v. zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Drucks. 19/399 und zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer Drucks. 19/436 Vorbemerkung Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen begrüßt ausdrücklich das auch in der Begründung zum Gesetzestext aufgeführte, vorrangige Ziel der Einhaltung der Schuldenbremse. Schon aus Gründen der Generationengerechtigkeit muss die Neuverschuldung nach über vier Jahrzehnten endlich gestoppt werden. Dieses Ziel muss aber mit für den Bürger nachvollziehbaren und möglichst wenig belastenden Maßnahmen erreicht werden. Da Hessen im Vergleich zum Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer einen erheblichen Ausgabenvorsprung aufweist, der das Volumen von einer halben Milliarde Euro deutlich überschreitet, sollte zunächst mit dessen Reduzierung begonnen werden. Die Bürger bringen vermutlich eher Verständnis dafür auf, wenn in Hessen ähnlich sparsame Strukturen herbeigeführt werden wie in den benachbarten Bundesländern, als wenn man zu drastischeren Maßnahmen greift. Solche weitergehenden Konsolidierungsmaßnahmen, wie eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf einen Wert über dem Durchschnitt der Bundesländer, sollten erst ergriffen werden, wenn der Ausgabenvorsprung abgebaut ist und darüber hinaus noch weitergehender Handlungsbedarf besteht. 1

3 29 Zum Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Der BdSt Hessen spricht sich strikt gegen eine weitere Anhebung der Grunderwerbsteuer in Hessen aus. Mit der beabsichtigten Steigerung würden die Steuerzahler in unserem Bundesland überdurchschnittlich belastet, da Hessen mit dann 6 Prozent nach Schleswig-Holstein den zweithöchsten Wert unter den Bundesländern aufweisen würde. Diese außergewöhnliche Maßnahme wird einzig mit einer Verbesserung der Einnahmesituation begründet. Damit soll verhindert werden, dass der Abbaupfad zur schrittweisen Reduzierung der strukturellen Neuverschuldung auf null erschwert wird. Im Endeffekt soll also der Spardruck verringert werden. Angesichts der momentan erfreulichen Entwicklung der Steuereinnahmen, die Jahr für Jahr einen neuen Spitzenwert erreichen, und einer äußerst unbefriedigenden Situation bei den Ausgaben, die in vielen Bereichen weit über dem Durchschnitt vergleichbarer Flächenländer liegen, ist es nicht nachvollziehbar, dass die neue Regierungskoalition als erste haushaltswirksame Maßnahme zur Einhaltung der Schuldenbremse an der Steuerschraube dreht. In den letzten Jahren waren bereits deutlich steigende Einnahmen zu verzeichnen. Betrugen die bereinigten Landeseinnahmen im Jahr 2009 noch 18,188 Milliarden Euro, werden sie nach der neuesten Prognose in diesem Jahr auf 22,549 Milliarden Euro ansteigen. Ein Anstieg von 24 Prozent in fünf Jahren ist mehr als ausreichend. Anstatt durch die erneute Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes Bürger und Investoren abzuschrecken und die Wohneigentumsbildung insbesondere junger Familien zu erschweren, sollte zuerst verstärkt der Rotstift im Bereich der politischen Führung und der zentralen Verwaltung angesetzt werden. Dort ist mit einem jährlichen Einsparvolumen von rund 180 Millionen Euro ein größeres Sanierungspotential vorhanden als bei der Grunderwerbsteuer. Ein erhebliches Einsparpotential würde auch die Abschöpfung der demographischen Rendite insbesondere im Bildungsbereich bieten. Dennoch schließt der Koalitionsvertrag diese Maßnahme explizit aus. Folgt man neuesten Äußerungen des Innenministers, soll offensichtlich auch im Polizeibereich davon Abstand genommen werden. Es sei darauf verwiesen, dass auch der Präsident des Hessischen Rechnungshofs bei der Präsentation seines neuesten Berichts ausdrücklich die Positi- 2

4 30 on vertrat, dass auch Bereiche wie Polizei und Bildung bei Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausgeklammert werden dürfen. Unverständlich bleibt die Steuererhöhung auch, solange keine umfassenden Kürzungen bei den freiwilligen Finanzhilfen und Leistungen des Landes vorgenommen werden. Vor einer Steuererhöhung müssten darüber hinaus auch die Sonderzahlungen und Privilegien für Beamte sowie Versorgungsempfänger abgeschafft werden. Eine Beihilfereform ist ebenso überfällig wie die seit Jahren zugesagten Überprüfungen der Subventionen. Fazit: Vor einer Steuererhöhung sollten zunächst der hessische Ausgabenvorsprung abgebaut und die bestehenden Einsparpotenziale vollständig abgeschöpft werden. Durch das jetzt beabsichtigte Vorziehen der Anhebung der Grunderwerbsteuer bei gleichzeitigem Verzicht auf eine sofortige Umsetzung von Sparmaßnahmen werden die Prioritäten bei der Haushaltssanierung nach Auffassung des BdSt Hessen völlig falsch gesetzt. Zum Dringlichen Gesetzentwurf der FDP Der Haushaltsabschluss des Jahres 2013 hat gezeigt, dass die Begründung der früheren CDU/FDP-Landesregierung zur Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2013 nicht stichhaltig war. Die Haushaltssituation war wesentlich positiver als prognostiziert. Die durch die Anhebung erzielten Steuermehreinnahmen wurden letztlich zur zusätzlichen Rücklagenzuführung genutzt. Sinn und Zweck von Steuererhöhungen kann aber nicht eine verstärkte Rücklagenbildung sein, daher sollte die Grunderwerbsteuer wieder auf den früheren Satz zurückgeführt werden. Der BdSt Hessen unterstützt den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. 3

5 31 Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Finanzministerium Postfach Kiel Hessischer Landtag Vorsitzender des Haushaltsausschusses Postfach Wiesbaden Ihr Zeichen: I A 2.7 Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: VI 35 Telefon: Telefax: Juni 2014 Schriftliche Anhörung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/Die Grünen für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer Drucks. 19/399 und zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer Drucks. 19/436 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, gerne nehme ich die Gelegenheit zur Stellungnahme wahr. Der Landtag Schleswig-Holstein hat bereits zweimal den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer erhöht, zum 1. Januar 2012 von 3,5 % auf 5 % und zum 1. Januar 2014 auf 6,5 %. Ab 2011 hat sich das Aufkommen wie folgt entwickelt (Angaben in T ): 2011: : : /2014: (Vergleichszeitraum Vorjahr: ) Die kontinuierliche Entwicklung der Einnahmen zeigt, dass eine Erhöhung eine vertretbare Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung und Stärkung der Kommunen ist. Die Kommunen Dienstgebäude Düsternbrooker Weg 64, Kiel Telefon Telefax poststelle@fimi.landsh.de Buslinie 41, 42, 51 -Adressen: Kein Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte Dokumente. Das Landeswappen ist gesetzlich geschützt

6 haben über den KFA einen Anteil von 17,74 % an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Jenzen

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HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.

HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18. HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main

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