GRANER+PARTNER I N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG

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1 BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg Bergisch Gladbach T (02202) F (02202) Robert-Koch-Str Luth. Wittenberg T (03491) F (03491) info@graner-ingenieure.de wi A0006 sgut Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla - 13 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Untersuchung der auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen sowie der von dem geplanten Feuerwehrgerätehaus ausgehenden Geräuschemissionen in Pulheim-Geyen Stadt Pulheim Der Bürgermeister Postfach Pulheim A0006 UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung S Grundlagen S Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung S Allgemeines S Orientierungswerte der DIN S Immissionsrichtwerte der TA Lärm S Beschreibung des Plangebietes S Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen S Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen S Verkehrsaufkommen der Straßen S Prognoseverfahren S Berechnungsergebnisse S Bewertung der Berechnungsergebnisse S Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN S Passive Schallschutzmaßnahmen S Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus S Art der Nutzung / Nutzungszeiten S Ansatz der Geräuschemissionen S Berechnung der Schallimmissionen S Berechnungsergebnisse S Schallschutzmaßnahmen S Zusammenfassung S

3 1. Situation und Aufgabenstellung In Pulheim-Geyen wird an der in Anlage 1 dargestellten Position die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 geplant. Im Rahmen des städtebaulichen Kozeptes ist der Bau eines Feuerwehrgerätehauses und Wohnbebauung am Nellesweg in Pulheim- Geyen geplant. Die Flächen innerhalb des Bebauungsplangebietes sollen gemäß Baunutzungsverordnung als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Das Gebiet wird durch Verkehrslärmimmissionen beaufschlagt. Darüber hinaus wird in unmittelbarer Nachbarschaft an die geplante Wohnbebauung die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses geplant. Somit ist aus schalltechnischer Sicht zu prüfen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden Prognoseberechnungen durchgeführt, um die auf das Bebauungsplangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen zu ermitteln und mit den einschlägigen Anforderungen zu vergleichen. Darüber hinaus wurden Berechnungen bezüglich der Geräuscheinwirkungen des geplanten Feuerwehrgerätehauses auf die umliegenden Wohnbebauungen durchgeführt. Die Ergebnisse und Dokumentation der durchgeführten Untersuchungen werden im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten erläutert. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 98 Geyen, Maßstab 1:5000 mit Darstellung der geplanten Baukörper innerhalb des Plangebietes, Stand 12/ Angabe der zu berücksichtigenden Verkehrsdaten im Bereich des Bebauungsplan-Gebietes durch die Stadt Pulheim - Betriebsbeschreibung des Feuerwehrgerätehauses -3-

4 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG TA-Lärm (1998) Bundes-Immissionsschutzgesetz vom , in der derzeit gültigen Fassung 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom (BGBl. I S. 1036) DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 RLS 90 VDI 2719 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 VDI 2720, Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen - 6. Auflage August 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober

5 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1 Allgemeines In 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich, zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. Dies gilt insbesondere bei Neuplanungen dann, wenn (wie im vorliegenden Falle) schutzwürdige Nutzungen in der Nachbarschaft bereits vorhandener Straßen geschaffen werden ("heranrückende Bebauung"). 3.2 Orientierungswerte der DIN Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel L eq (= Mittelungspegel L Am ) nach DIN und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN Teil 1- = Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt: Tabelle 1: Gebietsart Orientierungswert tags nachts Reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40/35 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) 45/40 db(a) Mischgebiet (MI) 60 db(a) 50/45 db(a) Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) 55/50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA-Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. -5-

6 3.3 Immissionsrichtwerte der TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten: Immissionsrichtwert in db(a) Gebietseinstufung Tag ( Uhr) Nacht ( Uhr) in Industriegebieten in Gewerbegebieten In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in reinen Wohngebieten In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diesen IRW um nicht mehr als tags nachts 30 db(a) 20 db(a) überschreiten. Darüber hinaus werden für reine Wohngebiete und allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 db(a) für die Ruhezeit angerechnet. -6-

7 Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: Uhr sonn- / feiertags: Uhr Uhr Uhr Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. 4. Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich in Pulheim-Geyen an der in Anlage 1 dargestellten Position und wird von folgenden Straße begrenzt: - südwestlich durch den Nellesweg - östlich durch die Manstedtener Straße - nördlich sowie nordwestlich durch Ackerflächen Das Gebiet kann insgesamt als relativ eben angesehen werden. Besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben, bestehen nicht. Die größten Teile des Bebauungsplangebietes sollen als Wohnfläche genutzt werden. Auch in der umliegenden bestehenden Nachbarschaft befinden sich überwiegend Wohnnutzungen. Im östlichen Bereich des Bebauungsplangebietes wird die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses geplant. 5. Berechnung der Verkehrsgeräuschimmissionen 5.1 Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Straßen Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS-90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS-90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. -7-

8 Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: und L r,t für die Zeit von Uhr Lr,N für die Zeit von Uhr. Die nach den Richtlinien RLS-90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: a) L m = L m,e + D S + D BM + D B mit Lm,E = Emissionspegel D S = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung DB = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE DV D Str.O D StG = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten: 50 km/h = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle -8-

9 DE = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS Verkehrsaufkommen der Straßen Im Dezember 2007 wurde an der Manstedtener Straße / Geyener Straße (K 25) an zwei Tagen das Verkehrsaufkommen erfasst. Die zu erwartende Verkehrsbelastung wurde als Grundlage für die schalltechnischen Berechnungen genutzt und wird nachfolgend zusammenfassend angegeben. Die Berechnungsparameter der angesetzten Straßen werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt: Straße DTV Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- L m,e (Kfz / 24 h) ( % ) geschwindigkeit oberfläche db(a) Tag/Nacht (km/h) Tag/Nacht Manstedtener Straße ,0 /5,0 50 nicht geriffelter Asphalt 61,1/52,4 6. Prognoseverfahren Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen wurde ein maßstäbliches, dreidimensionales Berechnungsmodell mit dem Schallimmissionsprognoseprogramm Immi 2009 der Firma Wölfel erstellt. Die einwirkenden Schallimmissionspegel werden in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen dargestellt. Dabei werden Reflexionseinflüsse und Abschirmwirkungen berücksichtigt. Die Position der Emittenten entsprechen den Vorgaben der Richtlinien. -9-

10 7. Berechnungsergebnisse Die Ergebnisse der einwirkenden Verkehrsgeräusche sind in den Anlagen 2 und 3 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- und Nachtzeitraum, bezogen auf das 1. Obergeschoss dokumentiert. Die Inhalte der einzelnen Anlagen ergeben sich wie folgt: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr tags, bezogen auf das 1. Obergeschoss farbiges Schallausbreitungsmodell Schallimmissionspegel Straßenverkehr nachts, bezogen auf das 1. Obergeschoss Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 tags, bezogen auf das 1. OG 8. Bewertung der Berechnungsergebnisse 8.1 Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN Die Orientierungswerte sollen gemäß Beiblatt zur DIN 18005, Teil 1 mit den Beurteilungspegeln der Geräusche der verschiedenen Arten von Schallquellen verglichen werden. Wegen der unterschiedlichen Einstellung der betroffenen zu den verschiedenen Arten von Geräuschquellen sollen die Beurteilungspegel der jeweiligen Geräuschquellen für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Gemäß Darstellung der farbigen Schallausbreitungsmodelle in den Anlagen 2 bis 3 sind folgende Ergebnisse festzustellen: Straßenverkehrsgeräusche: Südwestfassaden: L r 47/39 db(a) im 1. OG Tag/Nacht Südostfassaden: L r 51/42 db(a) im 1. OG Tag/Nacht Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Orientierungswerte der DIN für die Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet im Fall der einwirkenden Verkehrsgeräusche unterschritten, also eingehalten werden und somit keine Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen festgesetzt werden. -10-

11 9. Geräuschimmissionen durch das Feuerwehrgerätehaus 9.1 Art der Nutzung / Nutzungszeiten Die wesentlichen Geräuschemissionen des Feuerwehrgerätehauses entstehen u. a. beim Übungsdienst, bei Reparatur-, Pflege- und Wartungsarbeiten und bei der Abfahrt bzw. Rückkehr der Fahrzeuge. Darüber hinaus ist der Kfz-Verkehr der Mitarbeiter zu nennen. Die Nutzung des Feuerwehrgerätehauses erfolgt in der Regel tagsüber ( Uhr). Zu den Geräuschen des Übungsdienstes zählen u. a. die Anfahrt mit eigenem Pkw auf das Gelände, Antreten auf dem Hof, die Fahrzeugbesetzung, die Abfahrt zur Außenübung, die Rückkehr nach der Außenübung, Neubestücken der Einsatzfahrzeuge mit technischen Geräten und Schläuchen, das Säubern der Fahrzeuge, das Rangieren der Einsatz-Lkw auf dem Hof sowie die Demonstration der Geräte, wie z. B. tragbare Pumpen u. ä. Des Weiteren ist die Möglichkeit vorgesehen, Feierlichkeiten von Feuerwehrangehörigen, wie z. B. Geburtstage, Jubiläen, etc. auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses in seltenen Fällen pro Jahr durchzuführen. Unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebotes zu den vorhandenen / geplanten Wohnnutzungen und der Vermeidung von störenden Geräuschen sind diese Nutzungen im Rahmen von seltenen Ereignissen möglich. Der Übungsbetrieb wurde im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten mit einer täglichen Dauer von maximal 8 Stunden angenommen, womit der absolute Maximalfall abgebildet wird, in der Regel ist im täglichen Betrieb mit geringeren Schallemissionen zu rechnen. 9.2 Ansatz der Geräuschemissionen Zur Berücksichtigung der o. g. Geräusche wurde als Maximalansatz eine Flächenschallquelle gemäß DIN modelliert und mit einer flächenbezogenen Schallleistung von L wa " = 65 db(a)/m 2 über einen Zeitraum von 8 h belegt. Des Weiteren wurde eine Linienschallquelle zur Simulierung der ausrückenden Einsatzfahrzeuge mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von L wa = 63 db(a) in die Berechnungen übernommen. -11-

12 9.3 Berechnung der Schallimmissionen Zur Berechnung der Schallimmissionen (Beurteilungspegel L r ) am Immissionsort müssen die Schallausbreitungsbedingungen und die gegebenenfalls zu berücksichtigenden Abschirmwirkungen durch Gebäude, Schallschutzwände, o. ä. einfließen. Dies wird nach dem Verfahren der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - ermittelt. Dabei wird der Schalldruckpegel am Immissionsort im Abstand S m vom Mittelpunkt der Schallquelle nach folgender Gleichung ermittelt: L ft (DW) = L w + D c - A div - A gr - A atm - A bar - A misc Hierin bedeuten: L ft (DW): L w : äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel eines Teilstückes am Immissionsort bei Mitwind in db(a) Schallleistungspegel in db(a) D c = D o + D i + D omega : Richtwirkungskorrektur in db = Raumwinkelmaß + Richtwirkungsmaß + Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) A div : A atm : A gr : A bar : Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in db Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in db (bei 70 % Luftfeuchtigkeit und + 10 C Temperatur) Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes in db (Berechnung mit schallhartem Boden G = 0) Dämpfung aufgrund von Abschirmung in db (die vorhandenen Gebäude wurden als abschirmende Elemente im Computerprogramm lagerichtig berücksichtigt) -12-

13 A misc : L AT (DW): Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte in db (z. B. Dämpfung durch Bewuchs, Bebauung etc. im vorliegenden Fall nicht relevant) äquivalenter A-bewerteter Dauerschalldruckpegel am Immissionsort bei Mitwind summiert über alle Schallquellen in db(a) Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Zusatzbelastung wird gemäß TA-Lärm A.1.2b) der Langzeitmittelungspegel L AT (LT) herangezogen. Der A-bewertete Langzeitmittelungspegel L AT (LT) unter Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur C met wird folgendermaßen ermittelt: L AT (LT) = L AT (DW) - C met C met = C 0 (1-10 hs + dp hr ) mit C 0 : hs: hr: dp: Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Höhe der Schallquelle in Metern Höhe des Immissionspunktes in Metern Abstand zwischen Schallquelle und Immissionspunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Metern Im vorliegenden Fall wurde im Sinne einer pessimalen Berechnung die meteorologische Korrektur C met = 0 gesetzt. -13-

14 9.4 Berechnungsergebnisse Die Berechnungen der Beurteilungspegel aufgrund der Geräuscheinwirkung durch den angenommenen Maximalbetrieb des Feuerwehrgerätehauses sind in Form von farbigen Schallausbreitungsmodellen in Anlage 5 für den Tageszeitraum dargestellt, sowie nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Dabei wurde bereits die unter Ziffer 10 aufgeführte Schallschutzmaßnahme berücksichtigt. Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Immissionspunkt Beurteilungspegel L r in db(a) tags ( Uhr) zul. Immissionsrichtwert gemäß Bewertung TA Lärm in db(a) tags ( Uhr) IP 1 52,5 55,0 erfüllt IP 2 49,3 55,0 erfüllt IP 3 50,5 55,0 erfüllt Zur Berücksichtigung des Maximalpegels wurde im Bereich der Lkw-Fahrstrecke ein Spitzenpegel von L max. = 108 db(a) für das Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse berücksichtigt. Die berechneten Maximalpegel an den maßgebenden Immissionspunkten sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt. Maximalpegel gemäß TA Lärm Immissionspunkt einwirkender Maximalpegel L AFmax in db(a) tags ( Uhr) zul. Maximalpegel gemäß TA Lärm in db(a) tags ( Uhr) Bewertung IP 1 67,6 85,0 erfüllt IP 2 69,8 85,0 erfüllt IP 3 65,3 85,0 erfüllt Bewertung: Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm entsprechend der Gebietseinstufung allgemeines Wohngebiet unterschritten, also eingehalten werden. Des Weiteren werden die zulässigen Maximalpegel gemäß TA Lärm eingehalten. -14-

15 10. Schallschutzmaßnahmen Zur Einhaltung der vorgenannten Anforderungswerte werden gemäß Darstellung in Anlage 1 nordwestlich sowie südöstlich des Feuerwehrgerätehauses aktive Schallschutzmaßnahmen hergestellt. Dabei sind bei den schalltechnischen Berechnungen Erdwälle berücksichtigt worden, mit einer Gesamthöhe von h = 2,5 m über OK Gelände. Der nordwestliche Erdwall wird dabei über eine Länge von ca. 32 m, der südöstliche Erdwall über eine Länge von ca. 63 m gemäß Darstellung in Anlage 1 vorgesehen. Alternativ ist auch der Einsatz von Lärmschutzwänden möglich. Dabei sind grundsätzlich Konstruktionen zu verwenden, die den Anforderungen der ZTV Lsw06 - Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen entsprechen. Die Kriterien der - Schalldämmung DL R 24 db (entsprechend Gruppe B3 der DIN EN , Tabelle A1) und - Schallabsorption DL a > 8 db (entsprechend Gruppe A3 der ZTV Lsw06, Tabelle 1) müssen erfüllt werden. Hierzu eigenen sich z. B. Schallschutzelemente in Holzkonstruktion, die aufgrund der nahen Wohnhäuser, denen aus Aluminium oder Kunststoff vorgezogen werden sollten. Ausführungspläne können zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen baubegleitender Kontrollen freigegeben werden. -15-

16 11. Zusammenfassung Im vorliegenden schalltechnischen Prognosegutachten wurden die auf das Bebauungsplangebiet Nr. 98 in Pulheim-Geyen einwirkenden Verkehrsgeräusche untersucht und festgestellt, dass die Orientierungswerte der DIN für allgemeines Wohngebiet eingehalten werden. Somit kann auf die Vorgabe von passiven Schallschutzmaßnahmen verzichtet werden. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb des Feuerwehrgerätehauses an den nächstliegenden Wohnnutzungen eingehalten werden können, wenn die Schallschutzmaßnahme gemäß Ziffer 10 umgesetzt wird. Somit kann unter den gegebenen Voraussetzungen davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des Bebauungsplangebietes im Einklang mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz erfolgen kann. GRANER + PARTNER ppa. Simon i. A. Penkalla -16-

17 BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG Lichtenweg Bergisch Gladbach Stadt Pulheim Postfach Pulheim vorab per RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg Bergisch Gladbach T (02202) F (02202) Robert-Koch-Str Luth. Wittenberg T (03491) F (03491) info@graner-ingenieure.de wi A0006 sgut Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla - 13 Bebauungsplan Nr. 98, Pulheim-Geyen Schalltechnisches Prognosegutachten Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Brozio, anbei erhalten Sie das schalltechnische Prognosegutachten zu o. a. Objekt zu Ihrer Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in dreifacher Ausfertigung. Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder mailen Sie uns, wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Mit freundlichen Grüßen GRANER + PARTNER Anlage i. A. Michaela Willekens UNTERNEHMENSFORM: GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG GESCHÄFTSFÜHRUNG BRIGITTE GRANER BERND GRANER-SOMMER AMTSGERICHT KÖLN HRB 45768

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