Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE. Fachdienst Bildung, Kultur und Sport

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1 Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE Fachdienst Bildung,

2 1) Was soll erfragt werden? Fachdienst Bildung, Der Landkreis Osnabrück ist Träger einiger allgemeinbildender Schulen im Sekundarbereich I. Hierzu gehören die Gymnasien und Förderschulen im Gebiet des Landkreises sowie die Integrierte Gesamtschule in Melle, während sich die Haupt-, Real- und Oberschulen sowie die Integrierte Gesamtschule in Fürstenau in der Trägerschaft der kreisangehörigen Städte, Gemeinden bzw. Samtgemeinden befinden. Der Landkreis ist grundsätzlich auch für die Errichtung, Ausstattung und Unterhaltung einer Gesamtschule in Bramsche zuständig. Der Kreistag hat mit Beschluss vom die Verwaltung beauftragt, im Gebiet der Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen, der Stadt Bramsche sowie der Gemeinde Wallenhorst eine Elternbefragung der 1. bis 4. Grundschulklassen durchzuführen und das Interesse der Eltern an der Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Bramsche zum zu ermitteln. Diese Befragung ist notwendig, um den langfristigen Bedarf für eine IGS nachzuweisen. Dieser Nachweis ist eine Grundvoraussetzung für die Einrichtung einer neuen Schule. 2) Was ist eine Integrierte Gesamtschule? Dem Prinzip der Integration folgend werden in der IGS Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsstärken (Hauptschul-, Realschul-, Gymnasialniveau) gemeinsam an einer Schule nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet. Sie besuchen in mehreren Fächern einen gemeinsamen Unterricht und nehmen grundsätzlich am gemeinsamen Schulleben teil. Trotz ihres integrativen Charakters ist die IGS aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung in Form von Fachleistungskursen erfolgt auf drei Anspruchsebenen: in Mathematik und Englisch ab dem 7., in Deutsch ab dem 8. und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang. In den Jahrgängen 7 und 8 (ggf. nur 7) kann auf die äußere Fachleistungsdifferenzierung verzichtet werden. Die Gesamtschule vermittelt eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten und selbstständiges Lernen und bereitet auf wissenschaftliches Arbeiten vor. Zudem befähigt sie die Schülerinnen und 2

3 Schüler, nach Maßgabe ihrer individuellen Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen. Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts an der IGS sind durch fachbezogene Vorgaben bestimmt. So gelten hier für die gymnasiale Oberstufe dieselben fachbezogenen Vorgaben wie für das Gymnasium. Eine Entscheidung über das pädagogische Konzept trifft die Schule im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Die IGS wird mindestens vierzügig, d. h. mit mindestens vier Klassen je Jahrgang geführt. Grundsätzlich werden in Gesamtschulen die Jahrgänge 5 bis 10 im Sekundarbereich I unterrichtet, es kann sich auch die gymnasiale Oberstufe (Jahrgänge 11 bis 13) anschließen. An der IGS in Bramsche wird es jedoch keine gymnasiale Oberstufe geben. Vielmehr ist eine Kooperation mit dem Greselius-Gymnasium in Bramsche vorgesehen. An der IGS sind alle Abschlüsse möglich, die auch an der Hauptschule, der Realschule, der Oberschule oder dem Gymnasium im Sekundarbereich I erworben werden können. Ebenso wie an diesen Schulen können Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen nach erfolgreicher Beendigung der 9. Klasse den Hauptschulabschluss und nach erfolgreicher Beendigung der 10. Klasse den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss oder den Erweiterten Sekundarabschluss I, der dann zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe berechtigt, erwerben. 3) Wann würde eine Gesamtschule errichtet und mit welchen Jahrgängen würde sie beginnen? Die Gesamtschule würde zum mit dem Jahrgang 5 beginnen. Voraussetzung für die Einrichtung der Gesamtschule ist eine langfristig ausreichende Schülerzahl, ein Beschluss des Kreistages sowie die Genehmigung durch die Landesschulbehörde. 4) Was geschieht mit den anderen Schulformen und den bisherigen Schülerinnen und Schülern in der Hauptschule und der Realschule Bramsche? Sofern in Bramsche eine IGS eingerichtet wird, wird dies voraussichtlich Auswirkungen auf die bestehende Schulstruktur in Bramsche haben, da das Schüleraufkommen allein aus Bramsche kaum ausreicht, um an allen bisherigen Bramscher Schulstandorten die gesetzlich vorgesehene Mindestzügigkeit zu erreichen. 3

4 Da die Stadt Bramsche Träger sowohl der Hauptschule als auch der Realschule ist, hat sie über deren weitere Zukunft zu entscheiden. Die mögliche Errichtung einer IGS hat nicht den Neubau eines Schulgebäudes zur Folge. Stattdessen ist vorgesehen, die IGS im Gebäude der Realschule Bramsche unterzubringen. Dies bedingt das jahrgangsweise Auslaufen der Realschule am jetzigen Standort und bedeutet, dass die bestehenden Klassen im Realschulgebäude weiterbeschult werden, bis der letzte Jahrgang den Abschluss erreicht hat. Die Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Realschule besuchen, können demzufolge den angestrebten Abschluss an der Realschule erwerben. Zum Schuljahr 2015/16 würde dann kein 5. Jahrgang im Gebäude der jetzigen Realschule mehr aufgenommen werden. 5) Was geschieht mit den Schülerinnen und Schülern, die keine Gesamtschule besuchen möchten? Diese haben das Recht, die nächstgelegene zuständige Schule zu besuchen, die den von ihnen gewünschten Bildungsgang anbietet. Dies ist jedoch abhängig von der zukünftigen Schulstruktur in Bramsche. 6) Können alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden? Aufgrund des Raumangebotes muss die Kapazität der Gesamtschule auf voraussichtlich vier Züge (Klassen) d. h. maximal 120 Schüler/innen pro Jahrgang beschränkt werden. Gibt es ebenso viele oder mehr Plätze als Schülerinnen und Schüler, so können alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden. 7) Was geschieht, wenn weniger Plätze an einer möglichen IGS in Bramsche vorhanden sind, als es Anmeldungen gibt? Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze durch das Losverfahren vergeben. Das Losverfahren kann dahingehend abgewandelt werden, dass a) zunächst vorrangig Schüler/innen aus einem eventuellen Schulbezirk aufgenommen werden und/oder b) Geschwisterkinder vorrangig berücksichtigt werden und/oder c) zur Erreichung eines repräsentativen Leistungsquerschnitts leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler unter Berücksichtigung ihrer Leistungsbeurteilungen (Zeugnisnoten) mit einem angemessenen Anteil berücksichtigt werden. 4

5 Die Kriterien für das Losverfahren werden von der Schulleitung festgelegt. Die Schülerinnen und Schüler, die nicht aufgenommen werden, können dann die zuständigen Schulen mit dem gewünschten Bildungsgang besuchen. 8) Würde eine Gesamtschule als Ganztagsschule geführt? Eine neue Gesamtschule ist nicht automatisch auch Ganztagsschule. Vielmehr bedarf es hierfür einer gesonderten Genehmigung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, die der Schulträger beantragen kann. Auch die Schule selbst oder der Schulelternrat können nach Errichtung der Schule einen entsprechenden Antrag stellen, allerdings nur im Einvernehmen mit dem Schulträger. Die Zuweisung zusätzlicher Lehrerstunden für einen evtl. Ganztagsbetrieb liegt in der Regelungskompetenz des Landes. 9) Wenn ich mich/wir uns bei dieser Elternbefragung dafür ausspreche(n), mein/unser Kind an einer Gesamtschule unterrichten zu lassen, bin ich/sind wir dann verpflichtet, mein/unser Kind tatsächlich dort anzumelden? Nein! Es geht im Rahmen der Umfrage nur darum, das grundsätzliche Interesse an der Errichtung einer IGS zu erheben, um den Bedarf und die Auswirkungen auf andere Schulen und Schulformen festzustellen und somit eine gute Entscheidungsgrundlage unter Berücksichtung des Elternwunsches zu erhalten. Als Eltern haben Sie selbstverständlich das Recht, Ihr Kind auf eine andere als in der Befragung angegebene Schule zu schicken. 10) Was geschieht mit meinen/unseren Daten? Alle erhobenen Daten dienen ausschließlich der Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule in Bramsche. Die in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nach der Auswertung der Bögen vernichtet. 11) Wie läuft die Elternbefragung ab? Es werden die Eltern der Grundschulkinder (Klassen 1 bis 4) hinsichtlich ihres Interesses an einer Integrierten Gesamtschule in Bramsche befragt. Der Fragebogen (mit Rückumschlag) wird Ihren Kindern am 15. September 2014 durch die Schulen ausgehändigt. 5

6 Eine Gesamtschule kann eingerichtet werden, wenn das dauerhafte Bedürfnis für diese Schulform nachgewiesen ist. Für diesen Nachweis erwartet die Landesschulbehörde, die letztlich die Genehmigung für die Einrichtung einer neuen Schule erteilt, verlässliche Daten. Aus diesem Grund muss sichergestellt werden, dass für jedes Grundschulkind nur ein Fragebogen ausgefüllt wird. Die Fragebögen sollen daher über die Grundschulen an die Eltern verteilt werden. Die Schulen nehmen die Fragebögen dann in einem verschlossenen Umschlag wieder in Empfang und stellen dabei sicher, dass für jedes Kind nur ein Fragebogen abgegeben wird. Wie sich die Eltern entschieden haben, können die Lehrerinnen und Lehrer nicht erkennen. 12) Wann und wo soll der Fragebogen abgegeben werden? Der Fragebogen muss spätestens bis zum 26. September 2014 bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer abgegeben werden. 13) Wann und wo kann ich mich/können wir uns über die Errichtung von Gesamtschulen und die möglichen Auswirkungen informieren? Es sind folgende Informationsveranstaltungen geplant, an denen Vertreter der Stadt, der Gemeinde bzw. Samtgemeinde sowie des Landkreises Osnabrück teilnehmen werden: Für die Samtgemeinde Artland: Oberschule Artland um 19:00 Uhr Grundschule Nortrup um 19:00 Uhr Für die Samtgemeinde Bersenbrück: Oberschule Ankum, Gebäude B um 19:00 Uhr Gymnasium Bersenbrück um 19:00 Uhr Für die Samtgemeinde Neuenkirchen: Grundschule Merzen um 19:00 Uhr Grundschule Neuenkirchen um 19:00 Uhr 6

7 Für die Stadt Bramsche: Grundschule Engter um 19:00 Uhr Grundschule Im Sande um 19:00 Uhr Meyerhofschule um 20:00 Uhr Für die Gemeinde Wallenhorst: St.-Bernhard-Schule Rulle um 20:00 Uhr Erich-Kästner-Schule Hollage um 20:00 Uhr Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, die den grundsätzlichen Elternwunsch widerspiegeln, ist eine große Beteiligung an dieser Umfrage wünschenswert. Der Fragebogen sollte daher unbedingt ausgefüllt und in dem beigefügten Rückumschlag zurückgegeben werden. Osnabrück, 10. September 2014 Landkreis Osnabrück Fachdienst Bildung, Am Schölerberg Osnabrück Telefon: 0541/

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