Muster für einen. Kreditvertrag: Vertrag über einen über die Crowdlending- Plattform vermittelten Kredit mit der Fidor Bank AG

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1 Muster für einen Kreditvertrag: Vertrag über einen über die Crowdlending- Plattform vermittelten Kredit mit der Fidor Bank AG 1 Parteien Die Fidor Bank AG Sandstr München (Gesetzliche Vertretungsberechtigte: Matthias Kröner, Dr. Michael Maier, Steffen Seeger, Eintragung der Hauptniederlassung im Handelsregister: Amtsgericht München Registernummer: HRB , Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE ) für alle Angelegenheiten dieses Vertrags vertreten durch die finmar GmbH c/o betahaus Hamburg Eifflerstrasse Hamburg schließt mit dem Kreditnehmer/der Kreditnehmerin Name (ggfs. Geburtsname) Vorname Geburtsdatum Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Auszahlungskonto/FidorPay-Konto Fidor ID Bankleitzahl Bank Fidor Bank AG Einziehungskonto Fidor ID Bankleitzahl Bank einen Kreditvertrag mit der Vertragsnummer. 2 Vertragsgrundlage 1. Mit diesem Kreditvertrag gewährt die Fidor Bank AG, Sandstraße 33, München (im Folgenden Fidor) dem Kreditnehmer (im Folgenden Kreditnehmer) einen annuitätischen, verwendungszweckfreien und unbesicherten Kredit in Höhe des in 3 Absatz 1 dieses Vertrags genannten Kreditnennbetrags. 2. Dieser Kreditvertrag kommt auf Vermittlung der finmar GmbH (im Folgenden finmar), c/0 betahaus Hamburg, Eifflerstrasse 43, Hamburg (Gesetzlicher Vertretungsberechtigter: Clas Beese, Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg Registernummer: HRB , Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE ) als Kreditvermittlerin zustande und ist

2 aufschiebend bedingt durch die entsprechende erfolgreiche Vermittlung des Verkaufs der zukünftig entstehenden Kreditforderung aus diesem Kreditvertrag durch finmar an einen oder mehrere Anleger. 3. Der Kreditnehmer hat sich auf der Plattform registriert. Nach Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der finmar, Eröffnung eines FidorPay-Kontos und Identifizierung hat er ein Kreditprojekt angelegt. Daraufhin nimmt finmar eine Bonitätsprüfung vor. Anschließend entscheidet finmar über die Freigabe des Projekts für die Website 4. Der Kreditvertrag ist in seinem Zustandekommen durch das Vorliegen der folgenden Voraussetzungen aufschiebend bedingt: a. der Kreditnehmer hat diesen Kreditvertrag an die Fidor c/o finmar unterschrieben zurückgesendet, b. es haben sich ein oder mehrere Anleger gefunden, die die gesamte zukünftige Kreditforderung von der Fidor kaufen wollen, c. die Fidor hat diesen Antrag angenommen. 5. Die Abwicklung des Kreditvertrags erfolgt trotz des Verkaufs und der Abtretung an den oder die Anleger durch finmar. 3 Konditionen und Kosten 1. Zunächst sind die Konditionen und Kosten tabellarisch aufgeführt, darunter werden die Positionen erläutert. Kreditnennbetrag Service-Gebühr an finmar ohne MwSt Service-Gebühr an finmar mit MwSt Auszahlungssatz 94,05% Auszahlungsbetrag Anzahl der Teilzahlungen / Laufzeit des Kreditvertrags (Monate) Sollzins und effektiver Jahreszins % / % Zusätzliche Tageszinsen % Monatliche Rate und Schlussrate Fälligkeit der Teilzahlungen Gesamtbetrag / Am jeweils letzten Tag des Monats 2. Für die Bearbeitung berechnet finmar, entsprechend den AGB von finmar, dem Kreditnehmer eine Service-Gebühr in Höhe von 5 % des Kreditnennbetrags. Auf diese Service-Gebühr wir die zur Zeit des Wirksamwerdens des Vertragsabschlusses geltende Umsatzsteuer (Stand 2013: 19%) berechnet. Der Betrag der Service-Gebühr wird durch die Fidor von dem Kreditnennbetrag abgezogen. 3. Der Auszahlungssatz ergibt sich aus dem Kreditnennbetrag (100%) abzüglich der Service-Gebühr (5% des Kreditnennbetrags zzgl. der hierauf entfallenden Umsatzsteuer (zur Zeit 19%), mithin derzeit 5,95%). Der Auszahlungssatz beträgt mithin bei den derzeit geltenden 19% Umsatzsteuer 94,05% des Kreditnennbetrags. 4. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich aus dem Auszahlungssatz (94,05%) multipliziert mit dem Kreditnennbetrag. 5. Die Laufzeit des Kredits beträgt die in der Tabelle ( 3 Absatz 1. dieses Vertrags) genannten Monate. 6. Die Laufzeit wird ab dem ersten Tag des Monats berechnet, der auf den Monat der Auszahlung des Kreditbetrags auf das Konto des Kreditnehmers folgt. Erfolgt die Auszahlung am ersten Tag eines Monats, so beginnt die gewählte Laufzeit am ersten Tag des Folgemonats. Unabhängig davon werden die Zinsen bereits ab Auszahlung der Kreditsumme berechnet, wie im nachfolgenden Absatz beschrieben. 7. Der Kredit wird mit dem Sollzinssatz auf den Kreditnennbetrag ab Auszahlung verzinst. Der Sollzinssatz ist in der Tabelle ( 3 Absatz 1. dieses Vertrags) angegeben. Der Kredit ist ab dem tatsächlichen Auszahlungstag zu verzinsen. Die Zinsen sind monatlich fällig (siehe 7 diesen Vertrages, Fälligkeit). 8. Die Angabe des effektiven Jahreszinses in der Tabelle ( 3 Absatz 1. dieses Vertrags) beruht auf der Annahme, dass der Auszahlungstag der Monatsletzte vor dem Beginn der Laufzeit ist.

3 9. Liegt der Auszahlungstag vor dem Monatsletzten, werden für jeden Tag ab Auszahlung bis zum Monatsletzten Tageszinsen in Höhe des in der Tabelle ( 3 Absatz 1. dieses Vertrags) auf den genannten Betrages berechnet. Die Tageszinsen werden zusammen mit der ersten Rate erhoben. Diese zusätzlichen Tageszinsen führen zu einer entsprechenden Verminderung des effektiven Jahreszins und einer Erhöhung der Gesamtzinsen und des Gesamtbetrages. 10. Die Höhe einer monatlichen Rate wird in der Tabelle ( 3 Absatz 1. dieses Vertrags) angegeben. Die Schlussrate kann durch Rundungsdifferenzen von der monatlichen Rate abweichen. Die Raten bestehen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. 11. Die Angaben zu Laufzeit, Gesamtbetrag und effektivem Jahreszins beruhen auf der Annahme, dass die Ratenzahlungen planmäßig zu den vereinbarten Terminen erfolgen. Im Fall von Ratenzahlungen zu früheren oder späteren Terminen ändern sich diese Angaben entsprechend. Insbesondere ergeben sich höhere Kosten, wenn vereinbarte Zahlungstermine nicht eingehalten werden. Dabei werden Verzugsgebühren und Kosten erhoben die der Preisliste, zu finden auf oder 8 Punkt 5 dieses Vertrages zu entnehmen sind. 12. Der Gesamtbetrag ist die Summe der Tilgungsraten, Zinsraten, Gebühren und Kosten. 4 Vertragsschluss 1. Die Fidor nimmt den Antrag des Kreditnehmers auf Abschluss eines Kreditvertrages nur dann an, wenn die Gesamtsumme der durch die potentiellen Anleger in Form von Kaufangeboten bereitgestellten Beträge mindestens gleich zum Nennbetrag des Kredites ist und alle weiteren evtl. zur Kreditvergabe erforderlichen Dokumente vorhanden sind. Zur Annahme des Antrages des Kreditnehmers auf Abschluss des Kreditvertrages ist die Fidor jedoch auch dann nicht verpflichtet. Soweit der Vertrag nicht geschlossen wird, weil eine Auskunft i.s.d. 29 VII Bundesdatenschutzgesetz negativ ausfiel, wird der Kreditnehmer darüber unterrichtet. 2. Die von Fidor bevollmächtigte finmar übersendet diesen Vertrag per an den Kreditnehmer, welcher diesen zweifach ausdruckt und unterschrieben im Original an finmar zurück schickt. Die Fidor oder die von ihr bevollmächtigte finmar nehmen diesen Vertrag dann durch Unterschrift an. Der Kreditnehmer verzichtet hiermit auf den Zugang eines Originals der Annahmeerklärung durch die Fidor. Über die Annahme des Vertrages durch die Fidor informiert finmar den Kreditnehmer per E- Mail und übersendet eine elektronische Kopie dieses Vertrages. 5 Auszahlung Die Fidor zahlt den Kreditbetrag spätestens vier Bankarbeitstage nach Wirksamwerden dieses Kreditvertrages auf das von dem Kreditnehmer eingerichtete und auf Seite 1 genauer benannte FidorPay-Konto aus. 6 Kapitaldienst 1. Der Kapitaldienst erfolgt in monatlichen Raten. Die Raten setzen sich aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. 2. Die Höhe der monatlichen Raten, ausgenommen der Schlussrate, die aufgrund von Rundungsdifferenzen abweichen kann, ist in 2 Konditionen und Kosten dieses Vertrags angegeben. Infolge sofortiger Verrechnung der in jeder Rate enthaltenen Tilgungsanteile auf den ursprünglich ausgereichten Kreditbetrag verändert sich das Verhältnis von Zins und Tilgung in der Weise, dass bei gleich bleibender Rate die jeweils ersparten Zinsen zur Erhöhung des Tilgungsanteils einer Rate verwendet werden; der jeweilige Restsaldo bildet die Basis für die Verzinsung bis zur nächsten Ratenzahlung. Der Zinsanteil wird so im Laufe der Zeit geringer; der Tilgungsanteil wird entsprechend höher (so genanntes annuitätisches Darlehen). 7 Fälligkeit 1. Die Raten (Zins- und Tilgungsanteil) werden jeweils am letzten Tag eines Monats fällig, erstmals am letzten Tag des Monats in dem die Laufzeit nach 3.6 beginnt. 2. Der Kreditnehmer gerät mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wenn sein Einziehungskonto ( 8 Absatz 1 dieses Vertrags) zum Fälligkeitszeitpunkt keine ausreichende Deckung aufweist und er die fällige Zahlung auch nicht anderweitig an die Fidor gezahlt hat. Vom Zeitpunkt des Verzuges an

4 schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz. Verzugszinsen sind nur auf die offene Hauptschuld zu zahlen, nicht auf rückständige Zinsen. 8 Zahlungsabwicklung 1. Die Zahlung erfolgt im Wege der Abbuchung vom FidorPay-Konto des Kreditnehmers ( Einziehungskonto ). Durch die Unterschrift unter diesen Vertrag erteilt der in 2 dieses Vertrags näher bezeichnete Kreditnehmer der Fidor für die Dauer dieses Vertrags unwiderruflich eine Einzugsermächtigung, die von ihm zu entrichtenden Zahlungen aus dem Kreditvertrag zu Lasten dieses Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Die Fidor zieht die nach 6 fälligen Raten bei Fälligkeit, spätestens am 3. des jeweiligen Folgemonats ein. 2. Um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, verpflichtet sich der Kreditnehmer, für eine ausreichende Deckung des Einziehungskontos zu sorgen, sodass die Einziehung der Rate nach 7 Absatz (1) jeweils möglich ist. 3. Die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers gelten (vorbehaltlich einer nachträglichen Rücklastschrift) mit Wertstellung auf seinem bei der Fidor geführten Kreditkonto als erfüllt. 4. Ist der Kreditnehmer mit der Zahlung einer fälligen oder mehrerer fälliger Rate(n) ganz oder teilweise im Rückstand (z.b. durch Rückbelastung einer eingezogenen Rate oder bei fehlgeschlagenem Einziehungsversuch mangels Deckung des Einziehungskontos), mahnt finmar die Zahlung an. Für jede Mahnung wird dem Kreditnehmer eine Verwaltungs- und Rücklastgebühr gemäß der jeweils dann geltenden Preisliste von finmar in Rechnung gestellt. Dieses Verzeichnis ist in seiner jeweils aktuellen Form auf einsehbar, unter dem Menüpunkt Recht. Solange der Kreditnehmer sich mit Zahlungen im Rückstand befindet, ist er verpflichtet, seine fälligen Zahlungen unverzüglich per Überweisung unter Angabe seiner Fidor-ID im Verwendungszweck zu leisten. Eine aufgrund fehlender Angabe der Fidor-ID nicht durchführbare Zuordnung geht zu seinen Lasten. 5. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für den Kreditnehmer haben und die Erlangung eines Kredits in Zukunft erschweren. Für ausbleibende Zahlungen wird die Fidor dem Kreditnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr berechnen. Der Basiszinssatz beträgt derzeit (Juli 2014) -0,73 % Prozent jährlich. Er wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt und jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres festgesetzt. 6. SEPA MANDATIERUNG 1. Der Kreditnehmer hat mit diesem Kreditvertrag in Anlage 1 ein Mandat zum Lastschrifteinzug nach SEPA (SEPA-Mandat) an die Fidor erteilt, in welcher die Fidor als Gläubiger benannt ist. Mit dem Verkauf der Forderung wird statt der Fidor der jeweilige Anleger Gläubiger. Der Kreditnehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass die Fidor und deren Unterbevollmächtige weiterhin aufgrund des auf die Fidor als Gläubiger lautenden SEPA-Mandates die Lastschriften und alle damit zusammenhängenden Zahlungsvorgänge für das Projekt des Kreditnehmers vornehmen wird. Der Kreditnehmer verzichtet hiermit vollumfänglich auf alle Einwendungen, Einreden oder sonstigen Gegenrechte, welche sich daraus ergeben, dass statt des neuen Gläubigers die Fidor im SEPA-Mandat als Gläubiger benannt ist. Insbesondere verzichtet der Kreditnehmer auf sein Recht zur Rücklastschrift aufgrund der Änderung des Gläubigers und der dadurch entstehenden Diskrepanz zwischen rechtlichem Gläubiger und der Benennung des Gläubigers im SEPA Mandat. 2. Soweit die Fidor dies verlangt, ist der Kreditnehmer verpflichtet, SEPA Mandate für die neuen Gläubiger auszustellen. Für die entsprechenden Kosten haftet der Kreditnehmer, soweit er der Verwendung des bisherigen SEPA-Mandates, in welchem die Fidor als Gläubigerin benannt ist, widerspricht und dieser Widerspruch entgegen des Abschnitts a) dieses Paragraphs von Dritten, insbesondere Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden als wirksam angesehen wird.

5 3. Der Kreditnehmer erkennt hiermit an, dass der Kreditvertrag selbst für sämtliche sich aus diesem ergebende Tilgungszahlungen als ausreichende Vorabinformation ( pre-notification ) für das SEPA-Lastschriftverfahren gelten. 9 Abtretung der Forderung 1. Die Fidor wird ihren Anspruch gegen den Kreditnehmer auf Zahlung von Tilgung und Zinsen, einschließlich Verzugszinsen aus diesem Kreditvertrag an einen Anleger bzw. mehrere Anleger abtreten, mit denen die Fidor einen entsprechenden Einzelforderungskaufvertrag abgeschlossen hat. Die Abtretung bezieht sich auch auf sogenannte Neben- und Gestaltungsrechte insbesondere auf das Recht zur außerordentlichen Kreditkündigung. Der oder die Anleger haben sich gegenüber der Fidor und der finmar dazu verpflichtet, diese Nebenund Gestaltungsrechte nicht selbst auszuüben, sondern haben die finmar mit der Ausübung der Neben- und Gestaltungsrechte beauftragt. Sofern und soweit Neben- und Gestaltungsrechte trotz dieser Bestimmung nicht auf den Anleger bzw. die Anleger übergehen, sondern bei der Fidor verbleiben, hat diese die finmar ermächtigt, die Neben- und Gestaltungsrechte für sie auszuüben. Sofern dies erforderlich ist, hat der Anleger bzw. haben die Anleger ihre Zustimmung zur Ausübung der Gestaltungsrechte erteilt. 2. Setzt sich der dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte Kreditbetrag aus Einzahlungen mehrerer Anleger zusammen, so erfolgt die Abtretung des Anspruchs aus dem Kreditvertrag der Fidor gegen den Kreditnehmer im Wege der Teilabtretung von einzelnen Teilforderungen der Gesamtkreditsumme. Diese Teilforderungen sind selbstständig und unabhängig voneinander, sodass der Anspruch jedes einzelnen Anlegers auf die seiner Einzahlung entsprechende Teilforderung beschränkt ist. Die Teilforderungen sind ferner gleichrangig, so dass die eingezogenen Raten auf die Forderungsinhaber im Verhältnis ihrer Teilforderungen geteilt werden. Umgekehrt kann sich der Kreditnehmer nicht dadurch von seinen Zahlungsverpflichtungen aus diesem Kreditvertrag befreien, dass er an einen der mehreren Anleger den offenen Gesamtbetrag zahlt. Die Gesamtgläubigerschaft zwischen den Anlegern ist ausgeschlossen. 3. Der Kreditnehmer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass die Fidor die einzelnen Teilraten im Auftrag und für Rechnung des Anlegers oder der Anleger bei ihm einzieht. Leistungen können mit befreiender Wirkung trotz der Abtretung nur an die Fidor erfolgen. Die Zahlung ist mit Eingang der Zahlung auf dem Verrechnungskonto (Kontoinhaber:, Kontonummer, Bankleitzahl bei der Fidor Bank AG) der Fidor wirksam erfolgt, unabhängig von der Weiterleitung der Zahlung an den oder die Anleger. 4. Der Kreditnehmer erteilt hiermit einen Lastschriftauftrag auch im Sinne der am geltenden Richtlinien zur SEPA-Lastschrift. Das entsprechende Formular Anlage 1 muss der Kreditnehmer auch vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit diesem Vertrag an die Fidor übermitteln. Es handelt sich ein erforderliches Dokument im Rahmen des Kreditvertrages, ohne dessen eine Auszahlung nicht stattfinden kann. Der Kreditnehmer hat mit dem Kreditvertrag und der Erteilung des SEPA-Mandates die gesetzlich erforderliche Vorabinformation für die SEPA- Lastschriften erhalten. 10 Verkauf und Abtretung an Inkassounternehmen Wenn das Kreditkonto des Kreditnehmers für die Dauer von 40 Tagen ununterbrochen einen Zahlungsrückstand aufweist, das heißt, sich der Kreditnehmer 40 Tage ununterbrochen mit einer oder mehreren fälligen Zahlungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise in Verzug befindet, ist der Anleger bzw. sind die Anleger auf Aufforderung der finmar verpflichtet, ihre gegen den Kreditnehmer bestehenden Kreditforderung(en) an ein von der finmar zu benennendes Inkassounternehmen zu verkaufen und abzutreten, welches in diesem Fall der neue Gläubiger des Kreditnehmers wird. Das Inkassounternehmen wird dann die Beitreibung der Forderung gegen den Kreditnehmer unternehmen, Leistungen können ab diesem Zeitpunkt mit befreiender Wirkung nur an das Inkassounternehmen erfolgen. 11 Kündigung

6 1. Fidor beziehungsweise die von ihr oder von den Anlegern ermächtigte finmar hat das Recht, den Kreditvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen. 2. Dies betrifft zunächst das gemäß 314 BGB bestehende Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wonach eine fristlose Kündigung zulässig ist, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. 3. Wenn in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückerstattung des Kredites gefährdet wird, kann die Fidor beziehungsweise die entsprechend ermächtigte finmar den Kreditvertrag vor Auszahlung der Kreditsumme im Zweifel stets, nach erfolgter Auszahlung in der Regel, fristlos kündigen. 4. Wenn die gegen den Kreditnehmer bestehenden Kreditforderungen nach Maßgabe des 10 dieses Vertrags an ein Inkassounternehmen verkauft worden ist, wird dieses Unternehmen gegebenenfalls die Kündigung des Vertrags mit dem Kreditnehmer aussprechen. Dies wird indessen nur erfolgen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 Prozent, bei einer Laufzeit des Kreditvertrags über drei Jahre mit fünf Prozent des Nennbetrages des Kredites in Verzug sind und die finmar oder das Inkassounternehmen dem Kreditnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlangt werde. 5. Dem Anleger steht in diesem Fall die Geltendmachung des ihm durch die vorzeitigte Rückzahlung entstehenden Schadens zu. 12 Vorzeitige Rückzahlung Gemäß 500 II BGB steht dem Kreditnehmer das Recht zu, die Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen. Im Falle der vorzeitigen Erfüllung steht dem Anleger gem. 502 BGB eine angemessen Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn Zinsen nach einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz geschuldet sind. Die Maximalhöhe dieser Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus 502 I Satz 2 BGB. 13 Widerrufsinformationen Der Kreditnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Kreditgeber seine Pflichten aus 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB erfüllt hat. Der Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn er in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kreditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nachträglich in Textform informiert werden; die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Fidor Bank AG; c/o finmar GmbH, betahaus Hamburg Eifflerstrasse Hamburg team@finmar.com 14 Widerrufsfolgen Der Kreditnehmer hat innerhalb von 30 Tagen den Kredit, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.

7 15 Einbeziehung der AGB der finmar und der Fidor In Ergänzung zu diesem Kreditvertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste der finmar (zu finden unter und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fidor (zu finden unter sowie deren Preis-Leistungsverzeichnis ( Im Falle eines Widerspruches zwischen den beiden AGB gehen die AGB von Fidor vor. Im Fall eines Widerspruchs zwischen Regelungen dieses Kreditvertrages und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen dieses Vertrages vor. 16 Frühere Vorhaben Frühere auf der Plattform angelegte Projekte zum selben tatsächlichen Vorhaben sind hiermit gegenstandslos. 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten. 18 Zuständige Aufsichtsbehörde Die für die Fidor zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ), Graurheindorfer Str. 108, Bonn. Die für die finmar zuständige Aufsichtsbehörde ist die Freie und Hansestadt Hamburg; Bezirksamt Hamburg Mitte; Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Klosterwall 2, Hamburg. 19 Beschwerdeverfahren Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Fidor besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Bundesbank anzurufen. Bei Streitigkeiten 1. über Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsvorgängen über Zahlungsdienstleister wie zum Beispiel die Ausführung und Gutschrift von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sowie Verbraucherdarlehen und Streitigkeiten 2. zwischen Kunden, die als Verbraucher im Sinne des 13 BGB anzusehen sind, und dem Kreditinstitut aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen einschließlich damit zusammenhängender Streitigkeiten aus der Anwendung des 676h BGB kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. 20 Schlussbestimmungen 1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. 21 Angabe nach 3 Abs. 1 Nr. 3 Geldwäschegesetz Ich - der Kreditnehmer - handele auf eigene Rechnung. Ort Datum Ort Datum Unterschrift Kreditnehmer Fidor Bank AG Muster eines Kreditvertrags; Version 1.1; Stand 23. Mai 2014

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