Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
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- Franziska Grosse
- vor 6 Jahren
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1 Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg Infoveranstaltung der LAG Freie Wohlfahrtspflege am Annika Wangerin Amt für regionale Landesentwicklung
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3 Amt für regionale Landesentwicklung Aufgaben des ArL Lüneburg: Regionale Landesentwicklung, EU-Förderung nach EFRE / ESF Strukturförderung ländlicher Raum Flurbereinigung / Landmanagement Domänenverwaltung
4 Strukturförderung ländlicher Raum ELER Fond = Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes Förderung nach ZILE = Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
5 Fördertatbestände allgemein Dorfentwicklung Flurbereinigung Flächenmanagement Ländlicher Wegebau Ländlicher Tourismus Kulturerbe Regionalmanagement g Basisdienstleistungseinrichtungen
6 Basisdienstleistung Zielsetzung 1. Daseinsvorsorge sichern / verbessern 2. Lebensqualität erhöhen 3. Arbeitsplätze schaffen, Wirtschaft stärken
7 Mittelausstattung Mittelausstattung für die Förderperiode : Insgesamt 25 Mio., davon 10 Mio. Umschichtungsmittel (letztere bedürfen keiner Kofinanzierung)
8 Fördertatbestände Vorarbeiten (Bsp.: Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Erhebungen, Untersuchungen und Folgeabschätzungen) Schaffung, Erhaltung, Verbesserung, Erweiterung von lokalen Dienstleistungseinrichtungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung (auch unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz) Erwerb von bebauten / unbebauten Grundstücken (im Zusammenhang mit Projekten) Abbruch von Bausubstanz (im Zusammenhang mit Projekten)
9 Beispiele aus der ZILE Richtlinie Dorf- oder Nachbarschaftsläden Barrierefreie Nah-/Grundversorgungseinrichtungen g g (z.b. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, ärztliche Versorgung, Apotheke, Post, Bank, Betreuung von Senioren)
10 Beispiele aus der ZILE Richtlinie Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, Senioren (z.b. Kinder- und Jugendclub, Veranstaltungsräume) Ländliche Dienstleistungsagenturen (z.b. Dorfhelferservice, Sozialstation, Betreutes Wohnen) Dienstleistungen zur Mobilität (Bsp.: Mitfahrzentrale, car-sharing)
11 Fördervoraussetzungen Förderung grds. nur in Orten bis Einwohnern Abstimmung mit angrenzenden Nachbarorten, um vor allem Konkurrenzsituation zu gleichen Einrichtungen zu ermitteln und Kundenpotenzial festzustellen. Bei nichtkommunalen Vorhaben übernimmt die Gemeinde die Abstimmung Markt- und Standortanalyse erforderlich
12 Förderempfänger, Fördersätze Gemeinden und Gemeindeverbände: Fördersatz 33 % - 63 % (abhängig von der Steuereinnahmekraft) Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts: Fördersatz 40 % Juristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen und Großunternehmen, sofern sie gemeinnützig sind und soziale Dienstleistungen erbringen: Fördersatz 30 % Bei Übereinstimmung mit ILEK / REK: Aufschlag um 10 % Punkte für öffentliche und 5 % Punkte für private Antragsteller
13 Sonstige Rahmenbedingungen Einnahmeschaffende Investitionen: ab einer Mio. zuwendungsfähige g Gesamtkosten zu berücksichtigen; KOM betrachtet dies unabhängig vom Status des Antragstellers; falls anzuwenden üblicherweise eine erhebliche Reduzierung des Zuwendungsbetrages Keine Förderung von Pflichtaufgaben Kommune kann kofinanzieren Alle Anträge werden bewertet und in ein Bewilligungsranking gebracht
14 Auswahlkriterien für alle Maßnahmen Strukturschwäche des Raumes Aus drei Jahren gemittelte Steuereinnahmekraft, wird jährlich fortgeschrieben Nach Abweichung vom Vergleichswert 0, 5 oder 10 Punkte Bevölkerungsentwicklung der letzten 10 Jahre Statistische Daten des LSN, werden jährlich fortgeschrieben Nach Abweichung vom Landesdurchschnitt 0, 5 oder 10 Punkte (je negativer die Abweichung, desto mehr Punkte) Gleiche Daten werden auch im EFRE / ESF für regional bedeutsame Maßnahme genutzt
15 Auswahlkriterien Zahl Arbeits- /Qualifizierungsplätze bis zu 20 P. Schaffung einer Einrichtung bis zu 20 P. Überörtliche Versorgungsbedeutung 20 P. Beitrag zur Innenentwicklung bis zu 40 P. Bedeutung des Projektes 20 P. Mobilität bis zu 10 P. Förderung der Gleichstellung 10 P. Klimaschutz / Klimaschutzfolgenanpassung bis zu 10 P. Ehrenamtliches Engagement g 10 P. Besondere Anforderungen 10 P.
16 Verfahren Antragsstichtage Grds. jährlich Ausnahme: Antrag im Rahmen der LEADER Förderung: kein Stichtag Kommunaler Steuerungsausschuss Zu beteiligen an allen regional bedeutsamen Maßnahmen des ELER / EFRE / ESF Wertgrenzen für die Beteiligung ( zuwendungsfähige Gesamtausgaben)
17 ArL Lüneburg Ihre Ansprechpartner Geschäftsstelle t Bremerhaven: Lienhard Varoga, Tel.: 0471 / Geschäftsstelle Lüneburg: Torben Braun, Tel.: / Geschäftsstelle Verden: Siegfried Dierken, Tel.: 04231/
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