Kommunalrecht. Kommunale Gebietskörperschaft. Arten kommunaler Gebietskörperschaften. Kommunale Gebietskörperschaften als juristische Personen

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1 Kommunale Gebietskörperschaft Kommunalrecht Teil A - Grundlagen Körperschaft mitgliedschaftliche Struktur Gebiet Ortsbezug kommunal Gemeinschaft Arten kommunaler Gebietskörperschaften Bezirke Landkreise und kreisfreie Städte Große Kreisstädte Kreisangehörige Gemeinden Kommunale Gebietskörperschaften als juristische Personen Handeln durch Organe (z. B. im Prozess oder bei Rechtsgeschäften) Rechtsfähigkeit (z. B. Eigentum an Grundstükken und Gebäuden) Deliktsfähigkeit ( 89, 31 BGB) Parteifähigkeit ( 50 I ZPO, 61 Nr. 1 VwGO) Dienstherrnfähigkeit (Art. 3 Nr. 2 BayBG) Grundrechtsfähigkeit (sehr str.)

2 Verwaltungsorganisationstyp Selbstverwaltung Selbstverwaltung ist die Bildung rechtlicher Organisationseinheiten, die gegenüber dem staatsunmittelbaren Behördensystem institutionell verselbständigt, aber gleichwohl dem Staatsverband eingegliedert sind und sich dadurch auszeichnen, dass bestimmte öffentliche Angelegenheiten von den davon besonders berührten Personen, den Betroffenen, eigenverantwortlich verwaltet werden. (R. Hendler, in: Isensee/Kirchhof, HdBStR IV, 106 Rn. 20) Konsequenzen Kommunale Selbstverwaltung Staatsverwaltung Kommunale Selbstverwaltung ist dennoch Teil der Verwaltung. Gemeinderat Parlament Kommunale Selbstverwaltung und staatliche Verwaltung (vgl. Knemeyer Rn. 39) Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Staatsministerium des Innern Regierungen Landratsämter Bezirke Kreise und kreisfreie Städte Kreisangehörige Gemeinden diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen (BVerfGE 79, 127 (151)) = Weisung = Aufsicht

3 Zuordnung von Aufgaben zu Art. 28 II 1 GG Leistungsfähigkeit (-) (Tradition) Art. 83 BV Bei klarer Bundes- oder Landeskompetenz: I. d. R. keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft Inhalt des Art. 28 II GG (nach K. Stern und F.-L.- Knemeyer) Institutionelle Rechtssubjektsgarantie Es muss Gemeinden und Gemeindeverbände geben. kein individuelles Bestandsrecht Objektive Rechtsinstitutionsgarantie Allzuständigkeit der Gemeinden (nicht Gemeindeverbände) im örtlichen Bereich Eigenverantwortlichkeit ( Gemeindehoheiten) Subjektive Rechtsstellungsgarantie (Kommunen können ihr Selbstverwaltungsrecht verteidigen) Gemeindehoheiten Gebietshoheit Personalhoheit (Satzungsautonomie) Organisationshoheit Planungshoheit Kulturhoheit Finanzhoheit Eingriffe in Art. 28 II GG Vorfrage: Liegt eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft vor? Kernbereich der Selbstverwaltung betroffen? Wenn ja: Eingriff unzulässig Zulässigkeit von Eingriffen in den Randbereich: Gesetzliche Grundlage ( im Rahmen der Gesetze ) Legitimer Eingriffszweck Geeignetheit Erforderlichkeit

4 Kommunen in der Bayerischen Verfassung Art. 11 BV: Konkretisierung des Art. 28 II 1 GG Art. 11 II BV enthält Einrichtungsgarantie und subjektives Recht BayVerfGH behandelt Art. 11 II BV als grundrechtsähnliches Recht Art. 83 BV: Detailfragen des Verwaltungshandelns der Gemeinden Art. 10 BV: Konkretisierung des Art. 28 II 2 GG Art. 12 BV: Kommunalwahlen, Kommunalvermögen, Mitwirkung der Gemeindebürger Rechtsschutz der Gemeinden Gegen Bundesgesetz: Art. 93 I Nr. 4b GG Gegen Landesgesetz: Art. 98 S. 4 BV Gegen landesrechtliche Norm unterhalb des Landesgesetzes: 47 VwGO, Art. 98 S. 4 BV Gegen Einzelakt: 42 VwGO; bei landesrechtlichem Einzelakt: Art. 66, 120 BV, 51 ff. VfGHG Rechtsschutz der Gemeindeverbände Gegen Bundesgesetz: Art. 93 I Nr. 4b GG Gegen Landesgesetz: Art. 93 I Nr. 4b GG (Art. 98 S. 4 BV (-)) Gegen landesrechtliche Norm unterhalb des Landesgesetzes: 47 VwGO (Art. 98 S. 4 BV (-)) Gegen Einzelakt: 42 VwGO (Art. 66, 120 BV (-)) Einfluss des EU-Rechts auf die kommunale Selbstverwaltung Art. 28 I 3 GG, Art. 19 I EG Anwendungsvorrang des EU-Rechts Europäisierung der Verwaltung und des Rechts

5 Europarechtliche Rechtsstellung der Kommunen Kommunen als Verpflichtete des EU-Rechts Kommunalblindheit des Gemeinschaftsrechts Ausschuss der Regionen Ausblick: Kommunen im EU-Verfassungsvertrag Geschichtliche Eckdaten (19. und 20 Jh.) - Teil I 1808 Bayerische Gemeinden unter staatlicher Kuratel (Edikt des Grafen Montgelas) 1808 Preußische Städteordnung (Freiherr vom Stein) 1852 Distriktratsgesetz 1869 Erste Bayerische Gemeindeordnung 1919 Bayerisches Selbstverwaltungsgesetz 1927 Bayerische Gemeindeordnung 1935 Deutsche Gemeindeordnung Geschichtliche Eckdaten (19. und 20. Jh.) Teil II 1945/46 Provisorische Bayerische Gemeindeordnung 1952 Heute gültige Bayerische Gemeindeordnung 1971 Einführung der Verwaltungsgemeinschaft 1972 Gebietsreform auf Kreisebene 1976 Gebietsreform auf Gemeindeebene 1992 Kommunalwahlrecht für EU-Bürger 1995 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

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