Bürgerkreditvertrag. Vertrag über den Kauf und die Abtretung einer von LeihDeinerStadtGeld vermittelten kommunalen Kreditforderung

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1 Bürgerkreditvertrag Vertrag über den Kauf und die Abtretung einer von LeihDeinerStadtGeld vermittelten kommunalen Kreditforderung zwischen Fidor Bank AG Sandstraße München und Name: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Geburtsdatum: -Adresse: Kontoinhaber: Kontonummer: Bankleitzahl: im Folgenden auch als Sie bezeichnet über die Kreditforderung: Kundenummer: Vertragsnummer: Bürgerkreditprojekt: Höhe Ihrer Kreditforderung: Höhe Ihres Zinssatzes: Laufzeit: Darlehenstyp: Der Zins- und Tilgungsplan ergibt sich aus der entsprechenden Projektbeschreibung auf Präambel Dieser Vertrag regelt den Kauf der oben genannten künftigen Forderung aus dem künftigen Kommunalkreditvertrag mit der Kommune Musterstadt (d.h. juristische Person, die den Kredit für kommunale Zwecke nutzt, im Folgenden: Kreditnehmer ) zwischen der Fidor Bank AG, LeihDeinerStadtGeld und dem Forderungskäufer. Es handelt sich also um den Kaufvertrag über eine zukünftig entstehende Forderung. Durch Vermittlung der LeihDeinerStadtGeld GmbH (im Folgenden LeihDeinerStadtGeld oder LDSG ) und unter Nutzung des Online-Bürgerkreditmarktplatzes kommen zwischen Kreditnehmern und der Fidor Bank AG Kommunalkreditverträge zustande, wenn sich ein oder mehrere Forderungskäufer bzw. Bürger bei LDSG gefunden haben, die die Kreditforderung eigenverantwortlich auf Basis der von LeihDeinerStadtGeld bereitgestellten Informationen zum Kreditnehmer ausgewählt und darauf ein verbindliches Kaufangebot abgegeben haben, das Widerrufsrecht des Bürgers erloschen ist sowie die Fidor Bank AG den Antrag des Kreditnehmers auf Abschluss eines entsprechenden Kommunalkreditvertrages angenommen hat und die allgemeinen Nutzungsbedingungen der LeihDeinerStadtGeld GmbH erfüllt sind. Der jeweilige Kauf einer Forderung oder Teilforderung kommt gemäß Ihrer Vereinbarung mit LeihDeinerStadtGeld durch Vermittlung von LeihDeinerStadtGeld zustande. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Fidor Bank AG zwar Forderungsverkäufer ist, dabei LDSG gegenüber aber vor allem eine Abschluss- (Kreditvertrag mit Kreditnehmer) und Weiterleitungsfunktion (Forderungsverkauf an die Bürger) der von LDSG vorab auf der Online-Plattform zum Kauf angebotenen Kreditforderung einnimmt. Es gelten die allgemeinen Bedingungen der LDSG zu den Bürgern, die wichtige ergänzende Regelungen enthalten. -1-

2 1 Kaufgegenstand, Kaufpreis (1) Kaufgegenstand ist die oben genannte zukünftige Kreditforderung gegen ebenfalls oben genannten Kreditnehmer gemäß Ihrer vor Abschluss des Kreditvertrages bereits getätigten Auswahl zum Ankauf dieser Kreditforderung auf der LDSG- Plattform. (2) Der zu zahlende Kaufpreis entspricht dem Nennbetrag, im Fall des Kaufs einer Kreditforderung durch mehrere Forderungskäufer dem Ihrer Teilforderung entsprechenden Anteil am Nennbetrag des an den Kreditnehmer auszuzahlenden Kreditbetrages. (3) Sie bestimmen hiermit bzw. willigen hiermit ein, dass der von Ihnen auf das Treuhandkonto, das bei der Fidor Bank AG als Treuhänder für die Kommune als Treugeber besteht, eingezahlte Betrag nach Abschluss dieses Vertrages von der Fidor Bank AG abgebucht werden kann und damit insoweit, d.h. in Höhe dieses Betrages, als Erfüllung Ihrer nach diesem Vertrag bestehenden Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises für die Abtretung der Darlehensforderung an den Bürger gilt (Leistungs- bzw. Tilgungsbestimmung). (4) Es besteht für Sie die Verpflichtung den Kaufpreis für die anteilige Darlehensforderung innerhalb von drei Werktagen nach Ihrem verbindlichen Angebot zum Abschluss dieses Vertrages, also spätestens bis zum, unter Angabe des unter Angabe des unten genannten Verwendungszwecks auf folgendes Projekttreuhandkonto zu überweisen: Empfänger: Kontonummer: Bankleitzahl: Verwendungszweck: (5) Diese Forderung ist mit den anderen Teilforderungen der Gesamtkreditforderung gleichrangig. Die Forderungen sind selbstständig und unabhängig voneinander. Jeder Käufer hat nur ein Recht auf die Rückzahlung, des auf ihn entfallenden Anteils. 2 Bindung an ein Gebot, Zustandekommen des Forderungskaufs (1) Durch Ihre Abgabe der entsprechenden Willenserklärung (Abschluss des Bürgerkredit vergeben -Prozesses) auf der LDSG Online-Plattform geben Sie ein Gebot zum Kauf dieser zukünftigen Kreditforderung von der Fidor Bank AG und damit ein Angebot zum Abschluss dieses entsprechenden Forderungskaufvertrages mit der Fidor Bank AG ab. (2) Sie sind für die verbleibende Gültigkeitsdauer des Kreditprojektes, auf das Sie auf dem Online-Bürgerkreditmarktplatz geboten haben, zuzüglich einer Gebotsbindungsfrist an das Angebot gebunden. Die Gebotsbindungsfrist und die Gültigkeitsdauer eines Bürgerkreditprojektes betragen vier Wochen ab Veröffentlichung auf mit der einmaligen Option auf eine Verlängerung um vier Wochen oder davor bei vorzeitiger Schließung. (3) LDSG erklärt im Namen der Fidor Bank AG in einer an Sie versandten vor Ablauf der Gebotsbindungsfrist die Annahme oder Ablehnung des Kaufangebots von Ihnen. Sie verzichten hiermit auf den Zugang der originalen Annahmeerklärung. (4) Die Kreditforderung entsteht erst mit wirksamen Abschluss des diesem Vertrag zu Grunde liegenden zukünftigen Darlehensvertrages der Kommune mit der Fidor Bank AG. (5) Zum Abschluss eines Forderungskaufvertrages ist die Fidor Bank AG nicht verpflichtet. 3 Abtretung (1) Die Fidor Bank AG tritt hiermit die oben genannte zukünftige Forderung gemäß den mit Ihnen wirksam geschlossenen Forderungskaufverträgen gegen den Kreditnehmer aus dem von LDSG über den Online-Bürgerkreditplatz vermittelten zwischen der Fidor Bank AG und dem Kreditnehmer abgeschlossenen Kreditvertrag unter der Bedingung ab, dass ein endgültig wirksamer Forderungskaufvertrag zustande kommt und dass der Kaufpreis von Ihrem Guthaben bei der Fidor Bank AG bzw. von dem Treuhandkonto, das zwischen der Fidor Bank AG und der jeweiligen Stadt besteht und auf das Sie den Darlehensbetrag eingezahlt haben. Sie nehmen hiermit die Abtretung an. (2) Im Fall des Kaufs einer Kreditforderung durch mehrere Forderungskäufer gilt in Bezug auf vorstehenden Absatz 1 klarstellend, dass die Fidor Bank AG insoweit an jeden Forderungskäufer eine gleichrangige Teilforderung in Höhe des jeweiligen Kaufpreises bezogen auf die verkaufte Kreditforderung abtritt. (Wegen des Verhältnisses mehrerer Forderungskäufer für dasselbe Kreditprojekt zueinander siehe auch 10). 4 Recht zur Kündigung des Kreditvertrages, Gestaltungsrechte Neben- und Gestaltungsrechte aus dem Kommunaldarlehensvertrag, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kommunaldarlehensvertrages mit dem Kreditnehmer, werden an Sie abgetreten. Sie verpflichten sich hiermit wiederum gegenüber der Fidor Bank AG und gegenüber LDSG diese Rechte nicht selbst auszuüben, sondern per Ermächtigung diese durch LDSG ausüben zu lassen. Sofern und soweit Neben- und Gestaltungsrechte trotz dieser Bestimmung nicht auf Sie übergehen sondern bei der Bank verbleiben, ermächtigt die Fidor Bank AG LDSG, diese Rechte für sie auszuüben. Dies beinhaltet auch das Recht zur Unterbevollmächtigung. -2-

3 5 Anonymität (1) Der Kauf der Kreditforderung und die Abtretung der Kreditforderung an Sie erfolgt, still, das heißt ohne Bekanntgabe Ihres Namens oder sonstiger persönlicher Daten (sowie allen weiteren etwaigen Käufern von Teilen der Kreditforderung). Dem Kreditnehmer wird lediglich eine Codierung mitgeteilt, mit der die Fidor Bank AG den Kreditvertrag versehen hat. (2) Die Fidor Bank AG gestattet ihnen, über eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person zu geschäftsüblichen Zeiten Einblick in den Original-Kreditvertrag zu nehmen, wenn diese Person sich der Fidor Bank AG gegenüber verpflichtet, Ihnen gegenüber den Namen und sonstigen Daten des Kreditnehmers geheim zu halten. Einsichtsverlangen sind schriftlich an LDSG zu richten. (3) Wird das zwischen Ihnen und LDSG geltende Vertragsverhältnis gemäß den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der LDSG aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt, und ist damit LDSG von Ihnen nicht mehr mit der Verwaltung ( 8) der Kreditforderung beauftragt, so händigt die Fidor Bank AG Ihnen die Originale oder Kopien des Kreditvertrages, auch im Falle der Abtretung von Teilforderungen, aus, wenn dieser zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt ist, und tritt Ihnen ggf. noch nicht abgetretene Neben- und Gestaltungsrechte aus diesen Kreditverträgen ab. Den Kreditnehmer setzt die Fidor Bank AG hiervon in Kenntnis und teilt ihm Ihren Namen mit. (4) Ab diesem Zeitpunkt kann der Kreditnehmer nur noch mit befreiender Wirkung an Sie leisten (bei Kauf einer Teilforderung betrifft dies nur den an Sie verkauften Teilbetrag). 6 Verhalten bei Nichtzustandekommen Sollte das Darlehen, gleich aus welchem Grund, nicht zustande kommen, steht dem Verkäufer das Recht zu, von allen mit dem Käufer geschlossenen Verträgen zurückzutreten. Alle geleisteten Zahlungen werden rückabgewickelt. Ein Anspruch auf Zinsen entsteht dem Käufer für diesen Zeitraum nicht. 7 Weitere Pflicht des Käufers Der Käufer verpflichtet sich seine Angaben zu Adresse und insbesondere der Kontoverbindung bei LDSG laufend zu aktualisieren um eine ordnungsgemäße Kommunikation über und eine sachgemäße Abwicklung des Bürgerkredits zu gewährleisten. 8 Ausschluss von Gesamtgläubigerschaft, Gesamthandsvermögen und Gründung einer GbR (1) Ist die Kreditforderung an mehrere Forderungskäufer verkauft und abgetreten worden, hält jeder Forderungskäufer eine gleichrangige Teilforderung. Eingehende Zahlungen stehen den Inhabern der Teilforderungen nach dem Verhältnis der Nennbeträge ihrer Teilforderungen zueinander zu. (2) Die Teilforderungen sind selbstständig und unabhängig voneinander, so dass jeder Forderungskäufer vom Kreditnehmer nur Zahlung der auf ihn entfallenden Teilforderung verlangen kann. (3) Die Teilforderungen stehen nur dem jeweiligen Forderungskäufer zu. Ein Gesamthandsvermögen wird zwischen den Forderungskäufern nicht gebildet. (4) Eine Gesamtgläubigerschaft unter den Bürgern ist ausgeschlossen. Jedem Eigentümer einer anteiligen Darlehensforderung steht nur die Rückzahlung dieses Anteils zu. (5) Umgekehrt hat der Darlehensnehmer nicht die Möglichkeit sich mit Einmalzahlung an einen der Bürger aus seiner Leistungsbefreiung aus dem Darlehensvertrag befreit. (6) Zwischen den Bürgern entsteht kein Gesamthandsvermögen. (7) Die Bürger bilden keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Haftungshinweise 9 Haftung für den Bestand der verkauften Forderung (1) Die Fidor Bank AG haftet im Sinne eines unabhängigen Garantieversprechens dafür, dass nach Kenntnis des Verkäufers die oben beschriebene Kreditforderung zum Zeitpunkt der Abtretung der Forderung besteht, abtretbar und nicht mit Einreden oder Einwendungen behaftet ist. (2) Die Fidor Bank AG wird den Kreditvertrag nach dem aktuellen, auf abrufbaren Musterkommunalkreditvertrag abschließen. (3) Die Fidor Bank AG steht ferner dafür ein, dass die Forderung nach Vertragsschluss dieses Forderungskaufvertrages in ihrem rechtlichen Bestand nicht verändert wird, insbesondere nicht durch Einreden, Einwendungen oder Zurückbehaltungsrechte, wie zum Beispiel Aufrechnung oder Verrechnung. Für Veränderungen des rechtlichen Bestands der Forderung nach erfolgter Abtretung haftet die Fidor Bank AG nicht im Fall von Aufrechnungen und Verrechnungen bzw. Geltendmachung von sonstigen Einreden bzw. Einwendungen, wenn diese in dem unmittelbaren Verhältnis zwischen dem Kreditnehmer und LDSG begründet sind. -3-

4 (4) Die Fidor Bank AG haftet nicht dafür, dass die Angaben des Kreditnehmers in Bezug auf den Abschluss des Kreditvertrages richtig und vollständig sind, soweit die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht objektiv erkennbar war. Zur Klarstellung der Bonitätseinstufung der Kommune als Kreditnehmer sei folgendes erwähnt: Die Fidor Bank AG stuft jede bundesdeutsche Kommune gemäß der zum Zeitpunkt der Kreditprüfung bestehendem Rating der Bundesrepublik Deutschland ein, nimmt also keine eigene Bonitätsprüfung der Kommune vor. Aufgrund der von der Fidor Bank AG im Kontext des Bürgerkredits ausschließlich ausgeübte Abschluss- und Vermittlungsfunktion (siehe hierzu die Präambel) verzichtet die Fidor Bank AG auf ein weiteres internes Bonitätsrating des Kreditnehmers. Der Bürger erkennt diesen Umstand an und wird sich im Zweifel selbst ein Bild über die Bonität der Kommune über durch die auf der Plattform von LDSG bereitgestellten Informationen der Kommune machen. (5) Für das Risiko, dass es sich bei vorgelegten Unterlagen des Kreditnehmers um objektiv nicht erkennbare Fälschungen handelt, haftet die Fidor Bank AG ebenfalls nicht. 9 Risikohinweise, Empfehlung (1) Mit dem Kauf dieser Kreditforderung tragen Sie vollumfänglich das Risiko der Nichtleistung durch den Kreditnehmer bzw. der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Die Fidor Bank AG haftet nicht für das Risiko, dass der Kreditnehmer der von Ihnen gekauften Kreditforderung keine Zahlungen leistet. (2) Es obliegt allein Ihnen, eigenverantwortlich die Entscheidung zu treffen, ob sie unter Vermittlung von LeihDeinerStadtGeld diese Kreditforderung erwerben. Die über den Online-Bürgerkreditmarktplatz erhältlichen Hinweise stellen keine Beratungsleistung von der Fidor Bank AG dar und ersetzen auch keine fachkundige Beratung. LeihDeinerStadtGeld handelt bei der Darstellung von Bonitätsinformationen über die potentiellen Kreditnehmer auf dem Online-Bürgerkreditmarktplatz nicht als Erfüllungsgehilfe der Fidor Bank AG, sondern auf eigene Kosten und Rechnung. (3) Die Fidor Bank AG empfiehlt Ihnen, sich vor der Entscheidung gegebenenfalls über die wirtschaftlichen (u.a. auch über die Bonität der Kommune) und steuerlichen Folgen des Ankaufs einer Kreditforderung fachmännisch beraten zu lassen. Bedenken Sie insbesondere, dass die in den Kauf einer Kreditforderung investierten Mittel für Sie nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Soweit nicht besondere Kündigungsgründe vorliegen, kann der Kredit auf Seite des Forderungskäufers nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt werden. In Bezug auf die von Ihnen gekaufte Kreditforderung besteht wie bei jeder Geldanlage das Risiko des Totalverlustes. Eine Veräußerung der gekauften Kreditforderung ist nicht möglich. Investieren Sie nur Gelder, deren eventuellen Verlust Sie sich leisten können. 13 Allgemeine Haftungsbeschränkung (1) Die gesetzliche Haftung der Fidor Bank AG für Schadensersatz wird wie folgt beschränkt: a) Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet die Fidor Bank AG der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. b) Für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis haftet die Fidor Bank AG nicht. (2) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), wenn und soweit die Fidor Bank AG eine Garantie übernommen hat und für schuldhaft verursachte Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit). (3) Für Fälle der höheren Gewalt haftet die Fidor Bank AG nicht. (4) Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistungen der Fidor Bank AG infolge von unvorhersehbaren Ereignissen wie höherer Gewalt, Krieg, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und sonstigen außerhalb des Einflussbereiches der Fidor Bank AG oder LDSG liegenden und von der Fidor Bank AG nicht zu vertretenden unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen, ist die Fidor Bank AG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren vertraglichen Pflichten befreit. In einem solchen Fall ist die Fidor Bank AG verpflichtet, die gegenseitigen Pflichten nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen. (5) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. (6) Der Käufer ist verpflichtet angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr zu treffen. 15 Dauer des Vertrags, Kündigung & Gültigkeit der AGB (1) Die allgemeinen Nutzungsbedingungen von LeihDeinerStadtGeld haben uneingeschränkte, ergänzende Geltung. (2) Der Vertrag beginnt mit Abschluss des Kreditvergabeprozesses durch Sie (3) Eine Kündigung der in 8 beschriebenen Forderungsverwaltung ist ausgeschlossen. (4) Jede Kündigung hat in Schrift- oder Textform zu erfolgen. -4-

5 (5) Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. 16 Widerrufsbelehrung Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die LeihDeinerStadtGeld GmbH Adam-Karrillon-Str Mainz widerruf@leihdeinerstadtgeld.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Download etc.). Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 17 Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt für das Abbedingen der Schriftform. (3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Zweck dieses Vertrages entspricht. Gleiches gilt auch für etwaige Vertragslücken. -5-

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

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