Aktuelle Entwicklungen und Fragen zur Nachhaltigkeitszertifizierung REDcert GmbH
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- Karl Heintze
- vor 6 Jahren
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1 Aktuelle Entwicklungen und Fragen zur Nachhaltigkeitszertifizierung REDcert GmbH
2 Themen Umstellung/Erweiterung der Nachhaltigkeitszertifizierung REDcert-EU-System THG-Einsparung individuelle Berechnung der THG- Emissionen Umsetzung der 36. BImSchV Offene Fragen
3 Stand REDcert-EU-System Spürbare Anstieg der Registrierungen, aber noch keine flächendeckende Ausbreitung Druck auf Abnehmerseite nimmt zu! Ziel: Ernte 2013 weitgehend unter EU-Systematik erfassen und vermarkten Keine rückwirkende Umbuchung von bereits DE-erfasster und vermarkteter Ware nach erfolgreicher EU-Zertifizierung von Erzeugern/Ersterfassern Noch nicht erfasste Ware (2012) kann ab dem Zeitpunkt der EU- Zertifizierung als EU-Ware erfasst werden BMU hat EU-KOM auf Drängern der Biokraftstoffverbände zur Genehmigung einer Übergangsregelung aufgefordert, Antwort wird in Kürze erwartet
4 Teilnehmerentwicklung im REDcert-System Stand: Systemteilnehmer (144) - davon aus dem EU-Ausland (18) Betriebsarten der Systemteilnehmer (Mehrfachnennungen) Ersterfasser (97) Ölmühle (13) Zuckerfabrik (9) Biokraftstoff-Hersteller (17) Lieferant / Händler (fl. BM) (7) Biogasanlagen (-) Sammelstellen (gem. 37. BImSchV) (-) Zertifizierungsleistung im System (..) davon im REDcert-EU-System Andere (-) Gültige (aktive) Zertifikate (102) Zertifizierungsstellen
5 Verteilung der Systemteilnehmer nach EU-Mitgliedstaaten (Stand: ) Belgien Dänemark Finnland Deutschland Frankreich Italien Luxemburg Niederlande Österreich Polen Slowenien Tschechische Republik Ukraine Vereinigtes Königreich Weißrussland
6 THG-Einsparung Bisheriger Terminplan Aktuelle THG-Emissions- Einsparung mind. 35% Heute! Ende der Altanlagen-Regelung -3,0% -4,5% Umstellung der Biokraftstoffquotenverpflichtung von Mindest-Menge (6,25%) auf Mindest-Einsparung THG-Gesamt-Emission Anhebung der THG-Mindestsparquote für alle Biokraftstoffe auf 50% Anhebung der THG-Mindestsparquote für Biokraftstoffe aus Neuanlagen (Inbetrieb ab ) auf 60%
7 KOM-Vorschlag Anhebung des Minderungssatzes Für Anlagen, die die Produktion ab dem aufgenommen haben, wird die Minderung der Treibhausgasemissionen, die sich aus der Nutzung von Biokraftstoffen und Biobrennstoffen ergibt, auf mindestens 60 % im Vergleich zum fossilen Vergleichswert (83,8 g CO2 eq/mj) festgelegt* * Derzeit gilt dieser Satz von mindestens 60 % ab dem für Anlagen, die ihre Produktion ab dem aufnehmen. Der Basissatz von mindestens 35 % gilt ab dem für Anlagen, die seit vor dem in Betrieb sind ( Altanlagen ). Dieser Satz von 35 % wird auf mindestens 50 % ab dem erhöht.
8 Biokraftstoffquote Umstellung von Volumen% auf THG- Minderungsquote 37a BImSchG
9 Simulation THG-Quote Annahme: Erfüllung der Quote nur mit Biodiesel bei unveränderter Menge (6,25%) THG-Einsparung Gesamtkraftstoff mit Biodieselanteil aus Raps % THG Einsparung 3,4 3,2 3 2,8 2,6 2,4 2, Jetziger Standardwert Zielwert 2015 THG-Emissionen aus Biodiesel Raps in kg CO 2 eq/gj Der derzeitige Standardwert für Biodiesel aus Raps (52 kg CO 2 eq/gj) würde rechnerisch nicht ausreichen, um die geforderte THG- Einsparung (mind. 3%) zu gewährleisten!
10 Markteffekte THG-Quote Einschätzungen Anreiz für THG-optimierten Biokraftstoffen mit wenig BK die Quote erfüllen Je nach Kraftstoffart und -Mix unterschiedliche Kundenforderungen Biokraftstoffmarkt wird zunehmend THG-orientiert agieren. Lieferkette sollte sich auf entsprechende Forderungen/ Wünsche einstellen. Bestimmte Biokraftstoffe mit niedrigem THG- Sparpotential (Standardwert), z.b. Biodiesels aus Raps verlieren an Attraktivität, wenn keine besseren THG- Werte geliefert werden können.
11 Individuelle THG-Berechnung Kg CO 2 eq/gj Heute: Standardwert Anbau Transport Verarbeitung = Hürde: THG-Quote Hürde: Anhebung Sparquote -31% Realistisch? Sparmaßnahmen auf allen Stufen 43 Einsparung THG-Emissionen 60% 50% 35%
12 Treibhausgas-Emissionen beim Anbau Zu berücksichtigende Emissionsquellen : - Düngemittelproduktion N / P / K / Ca - Pflanzenschutzmittelproduktion - Kraftstoffverbrauch - Feldemissionen Quellen: z.b. JRC*, Hersteller Hersteller Eigene Aufzeichnungen JRC et.al. Zu betrachtender Zeitraum: - Von der Aussaat bis zur Ernte einer Biomasseart einschließlich des Aufwands für die Aufbereitung (Trocknung, Reinigung) *joint research center Nicht berücksichtigt werden:./. Vorfrucht / Fruchtfolge./. Ernteschwankungen./. Klimaeinflüsse
13 Beispiel Anbau Folgende Emissionen* liegen dem Teilstandardwert für den Anbau von Raps für Biodiesel zugrunde: Für 1 GJ RME fallen an: CO 2 eq / GJ RME Düngemittelproduktion N 21,47 kg + Düngemittelproduktion P/K/Ca/ 1,75 kg + Feldemission (N 2 O, NH 4 ) 22,77 kg + Kraftstoffverbrauch 5,87 kg + Trocknung/Reinigung 0,75 kg + Sonstige Hilfsstoffe 0,21 kg Gesamt-Emission 52,82 kg Gesamt-Emission (mit Allokation) 29,72 kg * Quelle Deutsches BiomasseForschungsZentrum DBFZ = 84% = 100%
14 Konsequenzen der THG-Quote!! Erfüllbarkeit der THG-Quote zum setzt voraus: Biomasse aus Ernte 2014 (ggf. auch 2013) muss die Anforderungen erfüllen. Ab Aussaat 2013 (ggf. auch 2012) müssen die Daten für eine individuelle THG-Berechnung gesammelt bzw. bereit gehalten werden. sind wir darauf vorbereitet?
15 Diesbezügliche Aktivitäten Bereitstellung von Rechnen-Tools zur individuellen Ermittlung von THG-Emissionen im Prinzip verfügbar BioGrace ifeu-rechner Einzelne Forschungsvorhaben zur Ermittlung einzelbetrieblicher THG-Emissionen (u.a. Raps) Einrichtung einer REDcert-Arbeitsgruppe zur Abstimmung von praktikablen Verfahren und Systemregeln nutzbare und anerkannte Datenquellen für THG-Emissionen Ziel: möglichst geringer Aufwand für Einzelbetrieb durch Nutzung aggregierter, z.b. regionaler Daten
16 Herausforderungen an Landwirtschaft Information der Erzeugerbetriebe Flächendeckende Bereitstellung von Knowhow und Werkzeugen Abstimmung mit der nachgelagerten Erfassungskette bzgl. Dokumentationsanforderungen, Nachweisführung u. Unterstützung Politische Unterstützung für pragmatische Ansätze im nationalen wie im europäischen Kontext
17 36. BImSchV legt besondere/ergänzende Anforderungen fest an Zertifizierungssysteme und stellen Anerkennung und Eignung besondere Verfahrensbeschreibung (in Form von Verfahrensanweisungen) verschärfte Prüfintervalle Initial-Prüfung (vor erster Ausstellung eines DgNw). sowie Marktteilnehmer Zertifizierung von Sammelstellen Einbindung von Abfall-/Reststoff abgebenden Stellen (Stichprobenkontrollen) Besondere Kennzeichnung, Nachweis der Nämlichkeit Ausstellung von Doppelgewichtungsnachweisen (DgNw).
18 Formal-rechtliche Anforderungen Anerkennung als Zertifizierungssystem/-stelle nach BioKraft-NachV Anerkennungsbescheid v Besondere Eignung als Zertifizierungssystem/-stelle für Nachweisführung von Biokraftstoffen im Rahmen der 36. BImSchV Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom Ergänzungsbescheid vom Vorlage einer gesonderten Verfahrensanweisung bis REDcert ist damit vorbereitet und bereit, Zertifizierungsverfahren für Herstellungskette von Abfall- und Reststoff-basierten Biokraftstoffen im Rahmen des DE-Systems anzubieten.
19 Auditierung der Unternehmen Schnittstellen nach 2 (3) BioKraft-NachV Erst-Audit vor Zertifikatserteilung Zusätzlich 3 Audits p.a. vor Ort Abfall/Reststoff-abgebende Stellen (Entstehungsbetriebe) Stichprobenkontrollen nach Maßgabe der BLE Buchhalterisch in der Sammelstelle und Vor Ort im Entstehungsbetrieb siehe Stichprobenschlüssel
20 Stichprobenkontrolle Entstehungsbetriebe sind nach folgendem Schema durchzuführen: Prüfniveau = Risikoeinschätzung Stichprobenkontrolle - buchhalterisch und - vor-ort bei jeder vor-ort -Kontrolle einer Sammelstelle!!!
21 Nachweis der Nämlichkeit Massenbilanzierung gem. BioKraft-NachV ist bis zur letzten Schnittstelle nicht zulässig! stattdessen Nämlichkeit = nachvollziehbare Verbindung von Aufzeichnungen und Nachweisen mit der physisch vorhandenen Biomasse/Biokraftstoffe über die gesamte Kette - Eindeutige Chargenkennzeichnung - Erfassung nach Art und Menge der BM/BK für jede Charge - Ausweisung der Chargen auf allen Lieferdokumenten - Nachweis von Konversionsraten und Mengenänderungen (Schwund, Verlust etc.) - Chargenbildung (Mischung) zulässig bei vollständiger Chargenverfolgung - Körperliche Trennung von nicht-nachhaltigem und nicht-doppelgewichtungs-fähigem Material Massenbilanz erst nach der letzten Schnittstelle (über nabisy) zulässig Entstehungsbetrieb Letzte Schnittstelle Quotenverpflichteter Nämlichkeit Massenbilanz
22 Ausstellung von Doppelgewichtungsnachweisen(DgNw) zusätzlich zum bekannten Nachhaltigkeitsnachweis nach Maßgabe der BLE (Formular im Amtsblatt) Eingabe ausschließlich in nabisy über Web-Interface vor der erstmaligen Ausstellung ist mind. eine Vor-Ort- Kontrolle erforderlich => Meldung an die BLE durch die zuständige Zert.-stelle => Freigabe des Betriebes durch die BLE => Erstausstellung des DgNw in nabisy
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