Strafrecht IV. Betrugs- u. untreueähnliche Delikte. Prof. Dr. D. Klesczewski

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1 Strafrecht IV Betrugs- u. untreueähnliche Delikte Prof. Dr. D. Klesczewski 1

2 Hinweise Zum Nachlesen: -Strafrecht, Besonderer Teil, Teil 2, S. 114 ff. -Zu Fall 1: BGH, NStZ 2012, 322 2

3 Computerbetrug, 263a I. Tatbestand A. Obj. Tb. 1. Einwirken auf den Ablauf einer EDV 2. Beeinflussen des Ergebnisses einer EDV 3. Unmittelbar vermögensmindernde Relevanz dieses Ergebnisses 4. Vermögensschaden B. Subj. Tb. 1. Vorsatz bezüglich A. 2. Bereicherungsabsicht II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Besonders schwerer Fall, 263a II, 263 III V. Strafantrag gem. 263a II, 263 IV, 247, 248a StGB 3

4 Einwirken auf eine EDV Programmmanipulation, 1. Var.: Fall 2 Unrichtige Daten, 2. Var.: Fall 1 Unbefugtes Verwenden von Daten, 3. Var.: Fälle 4, 5 Sonstiges Einwirken, 4. Var.: Fall 3 4

5 Fall 5: Unbefugtes Verwenden von Daten? Pro: Unbefugt = vertragswidrig Betrugsähnlichkeit, da Kassierer sich auch geirrt hätte NK-StGB/Kindhäuser, 263a Rn. 27 Contra: Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Systematik sprechen für Betrugsähnlichkeit Nicht zwingend, da Kassierer auch bewusst pflichtwidrig auszahlen könnte. BGHSt. 47, 160 5

6 Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, 266b I. Tatbestand A. Obj. Tb. 1. Berechtigter Karteninhaber a) Überlassung einer Karte b) Einräumung der Möglichkeit, den Kartenaussteller zu einer Zahlung zu veranlassen 2. Missbrauch der Möglichkeit 3. Vermögensschaden B. (Bed.) Vorsatz II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Strafantrag gem. 266b II, 248a StGB 6

7 Scheck- und Kreditkarten Scheck- und Kreditkarten setzen (mind.) Dreierbeziehung voraus: Zahlender Zahlungsempfänger Kreditinstitut Dreiecksbeziehung fehlt im Fall 6 Dreiecksbeziehung fehlt im Fall 5, falls es ein Geldautomat des kartenausgebenden Instituts ist Dreiecksbeziehung liegt im Fall 5 vor, falls es ein Geldautomat des kartenausgebenden Instituts ist 7

8 Erschleichen von Leistungen, 265a I. Tatbestand A. Obj. Tb. 1. Erlangen einer (entgeltlichen) Leistung a) eines Automates b) eines TK-Netzes o. c) eines Beförderungsmittels oder 2. Erlangen des Zutritts zu einer Einrichtung o. Veranstaltung 3. Erschleichen der Leistung B. Subj. Tb. 1. Vorsatz bezüglich 2.Absicht, das Entgelt nicht zu zahlen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Strafantrag gem. 265a III, 247, 248a StGB 8

9 Erschleichen von Leistungen I. Tatbestand A. Obj. Tb. 1. Erlangen einer (entgeltlichen) Leistung a) eines Automates b) eines TK-Netzes o. c) eines Beförderungsmittels oder 2. Erlangen des Zutritts zu einer Einrichtung o. Veranstaltung 3. Erschleichen der Leistung B. Subj. Tb. 1. Vorsatz bezüglich 2.Absicht, das Entgelt nicht zu zahlen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Strafantrag gem. 265a III, 247, 248a StGB 9

10 Warenautomaten als Tatobjekte von 265a StGB? Pro: Wortlaut Contra Wortlaut Strafbarkeit auch der Erschleichung von Leihen Rengier, BT I, 16 Rn. 3 Kein kriminalpolitisches Bedürfnis Gesetzgeberwille Systematik von 265 a StGB BGH, MDR 1952,

11 Beförderungserschleichung Rspr.: Jede ordnungswidrige Inanspruchnahme unter dem Schein der Normalität BGHSt. 53, 122 Teil der Lit.: Nur Inanspruchnahmen unter Überlistung von Kontrolleinrichtungen Fischer, 265a Rn

12 Versicherungsbetrug I. Tatbestand, 263 I II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Strafzumessungsregel, 263 III 2 Nr Inbrandsetzen einer Sache von bedeutendem Wert o. Versenken eines Schiffes (s. o. I.) 2. Vortäuschen eines Versicherungsfalles (s. o. II. A.) 3. Vorsatz 4. Keine Gegenindizien 12

13 Fall 9 Strafbarkeit des E I. Anzünden des Schuhgeschäfts I StGB II. Absenden der Schadensanzeige, 263 I, III 2 Nr. 5 StGB A. Tb. 1. Obj. Tb. a) Täuschung: Vortäuschen eines Ersatzanspruches aa) Zwar klagebegründenden Tatsachen von 1 I VVG gegeben bb) Aber rechtsvernichtende Einwendung, 81 I VVG -A hat zwar selbst nicht gehandelt -E ist aber ihr Repräsentant b) Irrtum, Verfügung, Schaden 2. Subj. Tb. B. Rw. u. Schuld 13

14 Fall 9 Strafbarkeit des B II. D. Strafzumessungsregel 1. Inbrandsetzen einer Sache von bedeutendem Wert (s. o. I.) 2. Vortäuschen eines Versicherungsfalles (s. o. II. A. 1 a) 3. Vorsatz a) Vorsatz, später Versicherung zu betrügen im Zeitpunkt der Brandstiftung b) Absenden der Schadensanzeige im Wissen um vorherige Verursachung des Versicherungsfalles 4. Keine Gegenindizien 14

15 Versicherungsmissbrauch, 265 I. Tatbestand, 265 I StGB A. Obj. Tb. 1. Versicherte Sache 2. Ausführungshandlung a) Beschädigen, b) in der Brauchbarkeit Beeinträchtigen c) beiseite Schaffen o. d) einem anderen Überlassen B. Subj. Tb. 1. Vorsatz bezogen auf A. 2. Absicht, die Versicherungssumme zu verschaffen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld IV. Tätige Reue ( 264 V, 264a III, 265b II StGB analog)? 15

16 Fall 10 Strafbarkeit des A wegen Verschenken der Kamera, 265 I StGB I. Tb. A. Obj. Tb. 1. versicherte Sache: Kamera 2. einem Dritten überlassen: Verschenken an P B. Subj. Tb. 1. Vorsatz 2. Absicht, sich Leistung aus der Versicherung zu verschaffen II. Rw. und Schuld III. Keine tätige Reue? 16

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