Vorübergehende Verwendung Länderübersicht Stand: 4/2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorübergehende Verwendung Länderübersicht Stand: 4/2017"

Transkript

1 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Ägypten Hinterlegung max. sdauer 12 Albanien X X X 12 Algerien X X X Andorra X X X 24 Argentinien Armenien Aserbaidschan Äthiopien 36 nicht max. sdauer für landwirtschaftlichen Sektor 24 Monate, Verlängerung in Einzelfällen auf Antrag Verlängerung um weitere 12 Monate Je nach Art und szweck wird die max. sdauer bestimmt einer Sicherheit abhängig einer Sicherheit abhängig 24 * * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen 24 * * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen um 12 Monate 6 nicht Australien X X X 12 nicht Bahrain X 6 Monate bis 3 Jahre um einen Monat ; bei von der Regierung genehmigten Projekten längere Frist Quarantänebestimmungen wie bei normaler Einfuhr Die Regelzeit der vorübergehenden Die max. sdauer wird je nach Warenkategorie und szweck Belarus X X X 24* * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen Bosnien und Herzegowina X X X 24 Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

2 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Hinterlegung max. sdauer Brasilien X* X* 100** ) *Das wird außerdem bei Waren für wissenschaftliche, kulturelle oder erzieherische Zwecke, persönlichen Gebrauchsgegenstände von Reisenden und zu Sportzwecken eingeführten Waren akzeptiert. **Je Monat werden 1% der regulären Einfuhrabgaben fällig. Ohne Einfuhrabgaben nur in genau definierten Fällen; Burkina Faso Chile X X X 6 oder 12 Die sfrist im Normalfall beträgt 6 Monate, im Spezialfall 12 Monate. Verlängerungen sind auf Antrag. nur mit anteiliger Zahlung der Einfuhrabgaben ; bei Verbleib der Waren von mehr als 120 Tagen im Zollgebiet: Volle Zahlung der Einfuhrabgaben China VR X 6 Eine elektronische Erfassung des Carnets bei der Einfuhr ist erforderlich Côte d Ivoire X X X Max. sdauer wird nach Bedarf festgelegt, Verlängerung Ecuador Georgien Ghana 12 in bestimmten im Zollgesetz definierten Fällen längere sdauer 36 * * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben und 0,54% der Einfuhrumsatzsteuer szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe oder eine Zahlungsgarantie ist notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende. Verlängerung der Dauer in Ausnahmefällen. 3 nicht Verlängerung im Einzelfall Gibraltar X X X Keine generelle Wiederausfuhrfrist; Festsetzung im Einzelfall durch die Zollbehörden Hongkong X X entfällt entfällt Hongkong erhebt weder Zölle noch Umsatzsteuer Indien X 6 Das darf nur für Messen verwendet werden, die von der indischen Regierung oder der India Trade Promotion Organisation gefördert werden. Zur Beschleunigung der Abfertigung von in Indien wird empfohlen, das Carnet vorab an den in Indien bürgenden Verband FICCI zu faxen: oder , oder per atacarnet@ficci.com, wenn unter Angabe der indischen Einfuhrzollstelle Indonesien X X 36* *maximale sdauer im Verfahren 6 / 12 Monate Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

3 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Hinterlegung max. sdauer Island X X X 12 Israel X X X Japan X X X 24 Jemen Kamerun Verlängerung jeweils um 3 Monate bis max. 12 Monate 6 Abweichende sdauer kann von der Zollverwaltung bestimmt werden; Verlängerung. Vorübergehende im Lager: 1 bzw. 2 Jahre, abhängig von Art des Lagers. 12 Verlängerung im Einzelfall auf Antrag Kanada X X X 18 Einfuhr unter Zolltarifposition , Verlängerung bis 48 Monate Kasachstan X X X 24 Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen Katar Kirgisistan Kolumbien Kosovo Kuwait Kenia Tansania Uganda Burundi Ruanda Keine ATA- en 6 Monate bis 3 Jahre Die Regelzeit der vorübergehenden Die max. sdauer wird je nach Warenkategorie und szweck 24 * * * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen 6 Monate bis 5 Jahre 24 6 Monate bis 3 Jahre 12 nicht Unterschiedliche Verfahrensform (mit /ohne anteilige der Einfuhrabgaben) bzw. sdauer (für kurze/lange Zeiträume) je nach Charakter der Waren; Hinterlegung einer Sicherheit Die Regelzeit der vorübergehenden beträgt 6 Monate. Je nach Warenkategorie und szweck wird die max. Verlängerung (auf Antrag) im Einzelfall (Nr. 117 East African Community Management Act) Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

4 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Hinterlegung max. sdauer Korea (Süd) X X X 12 Macau X X X entfällt entfällt Madagaskar X X X 12 Malaysia X X X 3 nicht Marokko X X X 6 bis 24 je nach Ware Mauretanien Mauritius X X 6 nicht Mazedonien (FYROM) X X X 24 Mexiko X X X ein Monat bis zehn Jahre je nach Ware nicht Moldau X X X max. 3 Jahre Montenegro X X X 24 Mosambik 12 nicht Neuseeland X X X 12 nicht Nigeria 12 nur Foto- und Filmausrüstung Macau erhebt weder Zölle noch Umsatzsteuer Einmalige Verlängerung auf Antrag Verlängerung auf Antrag auf insgesamt bis zu 12 Monate Verlängerung auf Antrag um höchstens das Doppelte des ursprünglich gewährten Zeitraums max. sdauer nicht bekannt, wird je nach Warenkategorie und szweck festgelegt Verlängerung um 6 Monate, in Ausnahmen bis max. 3 Jahre Verlängerung in Ausnahmefällen auf Antrag mit einigen landesspezifischen Einschränkungen Verlängerung in Ausnahmefällen auf Antrag Verlängerung in Ausnahmefällen auf Antrag im Einzelfall Quarantänebestimmungen wie bei normaler Einfuhr Verlängerung auf Antrag höchstens zwei Mal um jeweils 6 Monate. Genehmigung nur für hochwertige Maschinen u. Ausrüstungen über US$ z.b. für den Ölsektor, die in Nigeria nicht vor Ort verfügbar sind. Norwegen X X X 12 Auf Antrag Verlängerung um ein Jahr. gilt nicht für norwegische Übersee-Territorien (Spitzbergen, Jan Mayen, Südpolarregionen Bouvetoya, Queen Maud und Insel Peter I. Oman Peru 6 18 nicht Die Regelzeit der vorübergehenden Die max. sdauer wird je nach Warenkategorie und szweck Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

5 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Hinterlegung max. sdauer Russland X X X 24* * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben szeit; eine Hinterlegung der vollen Summe ist nicht notwendig. Nur in Ausnahmen ist eine vollständig von Abgaben befreite vorübergehende ; Verlängerung in Ausnahmefällen Saudi- Arabien 6 Monate bis 3 Jahre Schweiz X X X 24 Senegal X X X 12 Serbien X X X 24 Seychellen Simbabwe 12 nicht Singapur X X X 3 nicht Südafrika X X X 12 nicht gilt auch für die anderen SACU- Staaten (Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland) Tadschikistan Taiwan X X X 6 nicht Thailand X X X 6 Türkei X X X 24 Die Regelzeit der vorübergehenden Die max. sdauer wird je nach Warenkategorie und szweck Verlängerung höchstens drei Mal um je ein Jahr. Bei Waren, deren vorübergehende über zwei Jahre dauert, werden die Zollabgaben ab dem 25. Monat für jeden Monat (auch den angefangenen) auf 3 % des Betrages festgesetzt, den Sie bei einer definitiven Einfuhrveranlagung bezahlen müssten. Verlängerung auf Antrag um weitere 12 Monate (Nrn. 169 bis 176 Customs Management Act, 2011) Max. sdauer nicht bekannt, einer Sicherheit abhängig Dauer kann auf Antrag auf bis zu 6 Monate verlängert werden. Einfuhrgenehmigungspflicht für sog. "regulated products" (z.b. Funksprechgeräte) 24 * Zahlung von monatlich 3% der Einfuhrabgaben während der vorüber-gehenden szeit oder Zahlung des Gesamtbetrages, der für die Dauer der szeit fällig werden würde. Bei Zahlung einer Summe in Höhe der regulären Einfuhrabgaben gilt die Ware als zur im Inland freigegeben. Vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan nur mit Carnet C.P.D. Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

6 Vorübergehende Länderübersicht Stand: 4/2017 Turkmenistan Hinterlegung max. sdauer Tunesien X X X Die Höhe der zu zahlenden Abgaben richtet sich nach der angegebenen Verlängerung um jeweils 6 Monate Ukraine X X X 36 Zahlung von 3% der Einfuhrabgaben während pro Monat der vorübergehenden szeit für die Gesamtdauer der vorübergehenden USA X X 12 nicht Usbekistan VAE X 6 Monate bis 3 Jahre 24 Verlängerung bis zu maximal drei Jahren Zahlung von monatlich 5% der Einfuhrabgaben szeit oder Zahlung des Gesamtbetrages, der für die Dauer der szeit fällig werden würde. Je nach Art und szweck wird die max. sdauer Germany Trade & Invest Trotz größter Sorgfalt keine Haftung für den Inhalt.

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1.

Reisekostenpauschale. in Euro. Afghanistan 925 1.500 1.800. Ägypten 500 1.500 1.800. Albanien 325 1.500 1.800. Algerien 475 1.500 1. Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475

Mehr

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/7 insge-samt da Erstanträge da Folgeanträge insgesamt Gewährung Verfahrenserledigungen Erstanträgen Albanien 121 1.295 1.247 96,3% 48 3,7% 517 - - 4 0,8% 32 6,2% 36 7,0% 362 70,0% 119 23,0% 916

Mehr

Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz

Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Übersicht über das Zahlungsverfahren beim Bundesamt für Justiz Hinweis: Eine Gewähr dafür, welche Form der Beglaubigung zur Vorlage deutscher Führungszeugnisse im Ausland erforderlich ist, wird nicht übernommen.

Mehr

Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer

Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer C A L L W O R L D W I D E Tarife 2012 Auch online unter: http://www.happyhandy.at Land Festnetz* Zugangsnummer Mobil* Zugangsnummer Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Anguilla Antigua

Mehr

Deutsche ins Ausland Pauschalen REISEKOSTEN für Hin- und Rückreise Studierende/ Promovierende, Aufenthalt bis zu 3 Monate

Deutsche ins Ausland Pauschalen REISEKOSTEN für Hin- und Rückreise Studierende/ Promovierende, Aufenthalt bis zu 3 Monate zu 3 6 Afghanistan 825,00 900,00 1.100,00 1.150,00 Ägypten 425,00 450,00 550,00 600,00 Albanien 300,00 325,00 400,00 425,00 Algerien 425,00 475,00 575,00 600,00 Andorra 400,00 425,00 525,00 550,00 Angola

Mehr

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am

2-20 Kanton Zürich: Bestand ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Nationalität und Bewilligungsart am Bestand ständige ausländische nach Nationalität und Bewilligungsart am 31.10.2016 Gesamttotal 386'118 181'211 204'907 266'741 121'152 145'589 119'377 60'059 59'318 EU-28/EFTA 263'001 117'833 145'168 258'062

Mehr

Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner A... 6 Afghanistan... 6 Ägypten... 6 Albanien... 6 Algerien... 6 Angola... 6 Äquatorialguinea... 6 Argentinien...

Mehr

Ausländerinnen und Ausländer am Ort der Hauptwohnung in Berlin am nach Bezirken und Staatsanhörigkeiten

Ausländerinnen und Ausländer am Ort der Hauptwohnung in Berlin am nach Bezirken und Staatsanhörigkeiten 1 Ausländerinnen und Ausländer am Ort der Hauptwohnung in am 31.12.2012 nach Bezirken und Staatsanhörigkeiten Europa 371 177 70 440 46 524 20 954 45 403 20 406 22 938 38 762 55 984 7 183 7 046 12 626 22

Mehr

L O H N S T E U E R. Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum ( 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab

L O H N S T E U E R. Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum ( 3 Nr. 64 EStG) mit Zeitraum ab L O H N S T E U E R Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge zum 1.10. 2014 Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge Afghanistan 1.1.02 0 Ägypten 1.1.01 0 Albanien 1.9.02 0 Algerien 1.6.01 0 Angola

Mehr

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE

BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.113 7.865 96,9% 248 3,1% 3.455 - - 9 0,3% 43 1,2% 25 0,7% 77 2,2% 2.831 81,9% 547 15,8% 5.472 138 Bosnien und Herzegowina 122 8.474 5.705 67,3% 2.769 32,7% 6.594

Mehr

Promovierende, Hochschuladministratoren, Wissenschaftler (Promovierte, Professoren), Aufenthalt 3 bis 6 Monate

Promovierende, Hochschuladministratoren, Wissenschaftler (Promovierte, Professoren), Aufenthalt 3 bis 6 Monate Afghanistan 825,00 900,00 Ägypten 425,00 450,00 Albanien 300,00 325,00 Algerien 425,00 475,00 Andorra 400,00 425,00 Angola 1.050,00 1.125,00 Anguilla (brit.) 1.350,00 1.475,00 Antiguilla und Barbuda 1.350,00

Mehr

Übersicht. über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland

Übersicht. über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft Berlin, 7.10.2005 und Arbeit Übersicht über die bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) der Bundesrepublik Deutschland A. In Kraft getretene Verträge

Mehr

Preisliste "0180 Callthrough"

Preisliste 0180 Callthrough Deutschland Festnetz 01801110086 0,0390 Deutschland Mobilfunk 01805110086 0,1400 INTERNATIONAL Ägypten 01805110086 0,1400 Ägypten (Mobilfunk) 01803110086 0,0900 Albanien 01803110086 0,0900 Algerien 01803110086

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini, Stand 01.01.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 6. Bezirk: Jakomini Inländer/Ausländer HWS* NWS* O* Gesamt

Mehr

Anlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm

Anlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm 14.01.016 P R Ä M I E N P R O G R A M M 0 1 6 Anlage b) Termin- und Nationenliste Flugdienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm 1 Abkürzungen und Inhalt: Letzte Seite 14.01.016 P R Ä M I

Mehr

Deutsche ins Ausland AUFENTHALTSKOSTEN Studierende und Promovierende bei Workshops und bei der Teilnahme an

Deutsche ins Ausland AUFENTHALTSKOSTEN Studierende und Promovierende bei Workshops und bei der Teilnahme an EU-* bis zu 6 e, pro Afghanistan 800,00 71,00 19,00 Ägypten 800,00 38,00 19,00 Albanien 800,00 68,00 19,00 Algerien 800,00 60,00 30,00 Andorra 62,00 20,00 Angola 1025,00 83,00 26,00 Argentinien 800,00

Mehr

Kilometergeld und Reisekosten

Kilometergeld und Reisekosten Kilometergeld und Reisekosten 1. Kilometergeld Fahrzeug pro km Motorfahrrad und Motorrad mit einem Hubraum bis 250 ccm 0,14 Motorrad mit einem Hubraum über 250 ccm 0,24 PKW und Kombi 0,42 Zuschlag für

Mehr

Kongressreiseprogramm Zuschuss zu den Aufenthaltskosten 2015 (Tagespauschale) Land Region Pauschale protag

Kongressreiseprogramm Zuschuss zu den Aufenthaltskosten 2015 (Tagespauschale) Land Region Pauschale protag Kongressreiseprogramm Zuschuss zu den Aufenthaltskosten 2015 (Tagespauschale) Afghanistan Afghanistan 50,00 Ägypten Ägypten 56,00 Albanien Albanien 45,00 Algerien Algerien 61,00 Andorra Andorra 51,00 Angola

Mehr

Liste Pauschalsätze Kooperationsanbahnung

Liste Pauschalsätze Kooperationsanbahnung Liste Pauschalsätze Kooperationsanbahnung Land Pauschale Ländergruppe (TS) Pauschale Ländergruppe (FK) Tagessätze (TS) I = 50 EUR Fahrtkosten (FK) 1 = 400 EUR II = 80 EUR 2 = 800 EUR III = 110 EUR 3 =

Mehr

Liste der Vertragsstaaten. des Abkommens vom 28. Juli 1951 und/oder des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Liste der Vertragsstaaten. des Abkommens vom 28. Juli 1951 und/oder des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Liste der Vertragsstaaten des Abkommens vom 28. Juli 1951 und/oder des Protokolls vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge Stand: 23. Oktober 2014 Vertragsstaaten: Vertragsstaaten des

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Leistung Aufenthaltsort Einheit Preis 1 Anrufe in ausländische Festnetze Deutschland Ländergruppe 1 pro Minute 2 0,29 Ländergruppe 2 pro Minute 2 0,29

Mehr

Servicepreisliste Sparhandy Allnet-Flat-Tarife (Stand:11/2015)

Servicepreisliste Sparhandy Allnet-Flat-Tarife (Stand:11/2015) Servicepreisliste Sparhandy Allnet-Flat-Tarife (Stand:11/2015) Die nachstehenden Preise gelten für sämtliche Sparhandy Allnet-Flat-Tarife. Alle Preise in Euro und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Mehr

weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend mindestens 24 Stunden abwesend EUR EUR EUR EUR EUR Afghanistan

weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden abwesend mindestens 24 Stunden abwesend EUR EUR EUR EUR EUR Afghanistan Afghanistan 25 20 10 95 30 Ägypten 25 20 10 50 30 Äthiopien 25 20 10 175 30 Äquatorialguinea 41 33 16 226 30 Albanien 19 15 8 110 30 Algerien 32 26 13 190 30 Andorra 26 21 10 82 30 Angola 64 51 26 265

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: 18.11.2009 Karte 1.4 S 2285.1.1-1/14 St32/St33. 33a

Bayerisches Landesamt für Steuern. ESt-Kartei Datum: 18.11.2009 Karte 1.4 S 2285.1.1-1/14 St32/St33. 33a Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2010 In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung mit Wirkung ab 1. Januar

Mehr

DIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER

DIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER DIENSTREISE: SPESEN FÜR ARBEITNEHMER Spesen für Arbeitnehmer Auf Grundlage des Art. 77 (5) des polnischen Arbeitsgesetzbuches (kodeks pracy) bestimmen sich die Reisekosten für Inland- und Auslandsreisen

Mehr

Neu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. Ohne Anmeldung. Ohne Mindestumsatz. eety Die Wertkarte. Ohne mtl. Grundgebühr. Die ganze Welt um wenig Geld!

Neu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. Ohne Anmeldung. Ohne Mindestumsatz. eety Die Wertkarte. Ohne mtl. Grundgebühr. Die ganze Welt um wenig Geld! Neu! Weltweit ab 1 Cent/ Min. eety Die Wertkarte Ohne Anmeldung Ohne mtl. Grundgebühr Ohne Mindestumsatz Die ganze Welt um wenig Geld! dieweltkarte.at Österreichweite-Tarife * Anrufe ins Festnetz und alle

Mehr

Anhang I. Verzeichnis der Schlüsselzahlen für Staatsangehörigkeiten

Anhang I. Verzeichnis der Schlüsselzahlen für Staatsangehörigkeiten Automatisches Mitteilungsund Auskunftsverfahren Anhang I Verzeichnis der Schlüsselzahlen für Staatsangehörigkeiten zu den Datenübertragungs-Regelungen für das Automatische Mitteilungs- und Auskunftsverfahren

Mehr

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten und Botschaften Kurz-Übersicht Mintvorschriften ausländischer Behörden Stand: Februar 2014 Land durch IHK Ägypten 2* 4, wenn Ursprungsland nicht die Europäische

Mehr

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 2. Bezirk: St. Leonhard, Stand

Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 2. Bezirk: St. Leonhard, Stand Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 2. Bezirk: St. Leonhard, Stand 01.01.2017 Anwesende Bevölkerung nach Wohnsitz und Geschlecht im 2. Bezirk: St. Leonhard Inländer/Ausländer HWS* NWS*

Mehr

Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürger

Einreisevoraussetzungen für Österreichische Staatsbürger In der Regel ist zur Einreise in einen anderen Staat ein noch zumindest 3 Monate gültiger Reisepass erforderlich. Für die Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz genügt ein gültiger Reisepass

Mehr

WÄHLEN SIE IHR REISEZIEL NAHER OSTEN / ASIEN AFRIKA

WÄHLEN SIE IHR REISEZIEL NAHER OSTEN / ASIEN AFRIKA WÄHLEN SIE IHR REISEZIEL NAHER OSTEN / ASIEN AFRIKA ASIEN & OZEANIEN SÜDAMERIKA Afrika Marokko Tunesien West-Sahara Algerien Libyen Ägypten Senegal* Gambia Mauritanien Mali Burka-Faso Niger Tschad Sudan

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2003R1175 DE 09.08.2003 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1175/2003 DER

Mehr

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten und Botschaften Kurz-Übersicht Mintvorschriften ausländischer Behörden Stand: September 2011 Land durch IHK Ägypten 2 4, wenn Ursprungsland nicht die Europäische

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Übersicht über die ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und (Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2012 - BStBl 2011 I S. 1259 - in Fettdruck) Land Afghanistan

Mehr

PROMOS Fachkurse PROMOS Sprachkurse im Ausland

PROMOS Fachkurse PROMOS Sprachkurse im Ausland [Stand: 03.11.2015] PROMOS Fachkurse PROMOS Sprachkurse im Ausland Voraussetzungen Immatrikulierte deutsche Studierende und Doktoranden der Universität Leipzig oder diesen gemäß BAföG Gleichgestellte sowie

Mehr

Staaten nach Klimazonen. Kalte Zone

Staaten nach Klimazonen. Kalte Zone Staaten nach Klimazonen Mehrfachnennungen sind möglich, da viele Staaten in mehrere Klimazonen aufgeteilt sind. Kalte Zone Eisregion Tundra Nördliche Nadelwälder (Taiga) kein Staat vorhanden Kanada Schweden

Mehr

Auslandstage- und er ab 1.5.2003 1. Die vom 1.5.2003 an geltenden Auslandstage- und er können der nachstehenden Liste entnommen werden. Besteht nach der Art des Dienstgeschäftes die Möglichkeit der Inanspruchnahme

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Übersicht über die ab 1. Januar 2009 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 110 Albanien 23 16 8 110 Algerien 48 32 16 80 Andorra 32 21 11 82 Angola 42 28 14 110 Antigua und Barbuda 42 28 14 85 Argentinien 42 28 14

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 0,29 USA/Kanada pro Minute 2 0,29 Übrige Welt pro Minute 2 0,99 SMS in Fest- und

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Übersicht über die ab 1. Januar 2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166 Albanien 29 20 113 Algerien 51 34 173 Andorra 34 23 45 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis 1 Europa pro Minute 2 0,29 USA / Kanada pro Minute 2 0,29 Übrige Welt pro Minute 2 0,99 SMS in Fest-

Mehr

Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld. Euro weniger als 24 Std. aber mindestens 14 Stunden abwesend

Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld. Euro weniger als 24 Std. aber mindestens 14 Stunden abwesend Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 10 vom 10. Mai 2011 239 Auslandstage- und Anlage zu 3 Abs. 1 AKEVO 24 24 Std. 14 weniger 8 bis zu. (ohne LandOrt Afghanistan 25 20 10 95

Mehr

für den Anund Abreisetag sowie bei einer Pauschbetrag für Übernachtungskosten von mehr als 8 Stunden je Kalendertag

für den Anund Abreisetag sowie bei einer Pauschbetrag für Übernachtungskosten von mehr als 8 Stunden je Kalendertag bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166 Albanien 29 20 90 Algerien 39 26 190 Andorra 34 23 45 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien

Mehr

Tarif. All-in M 200, 200 / 500. All-in M. All-in M 200, 200 / 500. Ideal für Normaltelefonierer. All-in M 200 200 / 500. Grundpreis und Leistungen

Tarif. All-in M 200, 200 / 500. All-in M. All-in M 200, 200 / 500. Ideal für Normaltelefonierer. All-in M 200 200 / 500. Grundpreis und Leistungen Tarif All-in M All-in M 200, 200 / 500 All-in M 200, 200 / 500 Ideal für Normaltelefonierer All-in M 200 200 / 500 Grundpreis und Leistungen 3 100 100 100 100 Innerdt. Sprachverbindungen, Mailbox-Abfrage,

Mehr

mindestens 14 Stunden

mindestens 14 Stunden Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Albanien 23 16 8 110 Algerien 39 26 13 190 Andorra 32 21 11 82 Angola 71 48 24 190 Antigua und Barbuda 42 28 14 85 Argentinien 36 24 12

Mehr

Übersicht über die ab 01. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Gültig ab: 01.

Übersicht über die ab 01. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Gültig ab: 01. EUR EUR EUR Afghanistan Afghanistan 25 95 1605 Ägypten Ägypten 33 113 2007 Albanien Albanien 19 110 1560 Algerien Algerien 39 190 2880 Andorra Andorra 26 82 1518 Angola Angola 64 265 4305 Antigua und Barbuda

Mehr

Übersicht über die ab 01. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Übersicht über die ab 01. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Afghanistan Ägypten Äthiopien Äquatorialguinea Albanien Algerien Andorra Angola Antigua und Barbuda Argentinien Armenien Aserbaidschan Übersicht über die ab 01. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge 25 95

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Übersicht über die ab 1. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland Abdruck Anlage 2 Übersicht über die ab 1. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für und im Ausland Land bei Stunden je Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166

Mehr

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014

Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014 BMF v. 18.11.2013 IV C 4 - S 2285/07/0005: 013 BStBl 2013 I S. 1462 Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2014 Bezug: BMF, Schreiben v. 4. 10. 2011 (BStBl 2011

Mehr

Empfehlungen zu Auslandsreisen mit dem Musikinstrument

Empfehlungen zu Auslandsreisen mit dem Musikinstrument Empfehlungen zu Auslandsreisen mit dem Musikinstrument Haben Sie einen Pass für Ihre Geige? Eine Musikerin erzählt: "Beinahe wäre meine Geige mitsamt Bogen in den Lagerhallen der amerikanischen Zollbehörde

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Übersicht über die ab 1. Januar 2015 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 50 33 226 Albanien 23 16 110 Algerien 39 26 190 Andorra 32 21 82 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten

Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Albanien 23 16 8 110 Algerien 48 32 16 80 Andorra 32 21 11 82 Angola 71 48 24 190 Antigua und Barbuda 42 28 14 85 Argentinien 36 24 12

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik WS15/16

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik WS15/16 1 Ungarn 6 1 Albanien 1 Armenien 17 China 1 Kamerun 1 Mazedonien 5 Russische Foederation 2 Ukraine 1 Ungeklärt 2 Vietnam 40 5 Armenien 1 Bosnien und Herzegowina 1 Brasilien 2 Bulgarien 3 China 1 Dänemark

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik SS15. Ausländische Studenten 1. Studienfach insgesamt Staatsangehörigkeit

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Ausländer) entsprechend amtl. Statistik SS15. Ausländische Studenten 1. Studienfach insgesamt Staatsangehörigkeit Ausländische Studenten 1. Studienfach insgesamt Staatsangehörigkeit 1 Aethiopien 2 Österreich 2 Ungarn 9 1 Ägypten 1 Armenien 16 China 1 Kroatien 1 Mazedonien 3 Österreich 3 Polen 5 Russische Foederation

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Übersicht über die ab 1. Januar 2016 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea 36 24 166 Albanien 29 20 90 Algerien 39 26 190 Andorra 34 23 45 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien

Mehr

Auslandsreisekostensätze

Auslandsreisekostensätze Auslandsreisekostensätze Die Auslandsreisekosten werden aufgrund der Reisegebührenvorschriften des Bundes festgesetzt. Sie wurden mit Verordnung BGBl. 483/1993 (idf BGBl. II Nr. 434/2001) kundgemacht und

Mehr

DEUTSCH Preisliste für Versand und Versicherung mit DHL... 2 DHL Deutschland... 2 DHL Welt... 2

DEUTSCH Preisliste für Versand und Versicherung mit DHL... 2 DHL Deutschland... 2 DHL Welt... 2 Seite 1 von 13 Inhaltsverzeichnis / Table of content DEUTSCH... 2 liste für Versand und Versicherung mit DHL... 2 DHL Deutschland... 2 DHL Welt... 2 liste für Versand und Versicherung mit DHL Express...

Mehr

Verpflegungsmehraufwand Ausland 2013. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand 2013 mindestens 24 Stunden. Übernachtungspauschale

Verpflegungsmehraufwand Ausland 2013. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand 2013 mindestens 24 Stunden. Übernachtungspauschale Afghanistan 30 20 10 95 Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Äquatorialguinea 50 33 17 226 Albanien 23 16 8 110 Algerien 39 26 13 190 Andorra 32 21 11 82 Angola 77 52 26 265 Antigua und Barbuda 42

Mehr

DATEN ZUR WELTBEVÖLKERUNG

DATEN ZUR WELTBEVÖLKERUNG DATEN ZUR WELTBEVÖLKERUNG 2004 2050 swachstumsrate sveränderung 2004 bis 2050 Ackerland 2 Brutto- Inlandsprodukt 3, 4 Lebenserwartung 5 Männer Frauen unter 5- Jährigen an der HDI 3 GDI 3 Einführung des

Mehr

Reisekostenpauschalen 2015

Reisekostenpauschalen 2015 Afghanistan 30,00 20,00 95,00 Ägypten 40,00 27,00 113,00 Albanien 23,00 16,00 110,00 Algerien 39,00 26,00 190,00 Andorra 32,00 21,00 82,00 Angola 77,00 52,00 265,00 Antigua und Barbuda 53,00 36,00 117,00

Mehr

Reisekosten Ausland ab 01.01.2012

Reisekosten Ausland ab 01.01.2012 mind. 24 weniger als 24, Ägypten 30 20 10 50 Äthiopien 30 20 10 175 Afghanistan 30 20 10 95 Albanien 23 16 8 110 Algerien 39 26 13 190 Andorra 32 21 11 82 Angola 71 48 24 190 Antigua und 42 28 14 85 Barbuda

Mehr

Unterzeichnerstaaten und Ratifiziererstaaten des Römischen Statuts zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof

Unterzeichnerstaaten und Ratifiziererstaaten des Römischen Statuts zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof Themenbericht Unterzeichnerstaaten und Ratifiziererstaaten des Römischen Statuts zur Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshof Derzeit haben 139 Staaten das Römische Statut des Internationalen

Mehr

A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6

A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6 A1 Mobil Weltweit Seite 1 von 6 Afghanistan 4 4,99 2,49 0,50 0,99 1,99 Ägypten 3 3,99 1,99 0,45 0,99 1,99 Aland Inseln 1 0,228 0,06 0,072 0,24 0,023 Albanien 2 1,99 0,99 0,40 0,99 1,49 Algerien 4 4,99

Mehr

Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2016

Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 1. Januar 2016 Auslandstage- und er ab. Januar 206. Die vom. Januar 206 an geltenden Auslandstage- und er können der nachstehenden Liste entnommen werden. Besteht nach der Art des Dienstgeschäftes die Möglichkeit der

Mehr

Übersicht nach dem Bundesfinanzministerium gültig für Reisen ab 1. Januar 2015

Übersicht nach dem Bundesfinanzministerium gültig für Reisen ab 1. Januar 2015 Im Überblick: und bei Geschäftsreisen ins Ausland Übersicht nach dem Bundesfinanzministerium gültig für Reisen ab 1. Januar 2015 Land Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 27 18 86 Äquatorialguinea

Mehr

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1

Preis/Minute in Länder Zone 2. Preis/Minute in Länder Zone 1 Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese auch bei Roaming in

Mehr

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2)

abgehende Verbindungen /min 1) für Verbindungen zwischen 2 Zonen gilt die jeweils höhere Gebühr und Taktung 2) Inlandstarif nach Zielnetzen, wird laut Inlandstarif zu anderen Mobilfunkanschlüssen verrechnet. Sind im jeweiligen Tarif inkludierten Freieinheiten im Inland enthalten werden diese auch bei Roaming in

Mehr

BtM-Nummern der Einfuhr- und Ausfuhrländer gemäß 18 Betäubungsmittel-Aussenhandelsverordnung Stand: 15.02.2007

BtM-Nummern der Einfuhr- und Ausfuhrländer gemäß 18 Betäubungsmittel-Aussenhandelsverordnung Stand: 15.02.2007 Seite 1/5 Afghanistan Afghanistan 301 70 01 Arabische Republik Ägypten Ägypten 301 73 95 Republik Albanien Albanien 301 70 18 Demokratische Volksrepublik Algerien Algerien 301 70 24 Fürstentum Andorra

Mehr

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland 2014. Abwesenheit von mindestens 24 Stunden

Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland 2014. Abwesenheit von mindestens 24 Stunden Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 30 20 175 Äquatorialguinea 50 33 226 Albanien 23 16 110 Algerien 39 26 190 Andorra 32 21 82 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien 36

Mehr

Übersicht über die ab 1. Januar 2014 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Übersicht über die ab 1. Januar 2014 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bei Afghanistan 30 20 95 Ägypten 40 27 113 Äthiopien 30 20 175 Äquatorialguinea 50 33 226 Albanien 23 16 110 Algerien 39 26 190 Andorra 32 21 82 Angola 77 52 265 Antigua und Barbuda 53 36 117 Argentinien

Mehr

IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010

IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010 IHK-Merkblatt Stand: Mai 2010 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt

Mehr

Auslandsreisekostentabelle 2013. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für 2013

Auslandsreisekostentabelle 2013. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für 2013 Unterdürrbacherstr. 101 97080 Würzburg Telefon 0931/98183 Telefax 0931/98115 Auslandsreisetabelle 2013 Email: stb-philipp-klein@t-online.de Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwendungen und 2013 Pauschbeträge

Mehr

Angebot. Tel.: Fax: Website: Shop:

Angebot. Tel.: Fax: Website:  Shop: Angebot Geschäftsführer: Markus Lackner & Oliver Heck Inhaltsverzeichnis APC SmartSlot Interface Expander - Fernverwaltungsadapter 3 Bestellformular 6 2 APC SmartSlot Interface Expander - 117,26 EUR Inkl.

Mehr

A1 Mobil Weltweit Data Seite 1 von 7

A1 Mobil Weltweit Data Seite 1 von 7 A1 Mobil Weltweit Data Seite 1 von 7 A1 Mobil Weltweit Data - Zone EU 100 KB Preis pro Aland Inseln alle 0,023 0,24 Belgien alle 0,023 0,24 Bulgarien alle 0,023 0,24 Dänemark alle 0,023 0,24 Deutschland

Mehr

Börserl 7GB von S-Budget Internet ab 25.07.2013

Börserl 7GB von S-Budget Internet ab 25.07.2013 Entgeltbestimmungen für den Tarif Börserl 7GB von S-Budget Internet ab 25.07.2013 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mehr

Verzeichnis. der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes in KIDICAP. Verfasser: Brigitte Moese

Verzeichnis. der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes in KIDICAP. Verfasser: Brigitte Moese Verzeichnis der Staatsangehörigkeit nach dem Schlüssel des Statistischen Bundesamtes in KIDICAP Verfasser: Brigitte Moese Stand: 12.03.2008 Seite 1 von 17 BAS015 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1

Mehr

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland

Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Abgehende Verbindungen von Deutschland ins Ausland Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze Einheit Preis Europa pro Minute 0,9 USA / Kanada pro Minute 0,9 Übrige Welt pro Minute 0,99 SMS in Fest- und Mobilfunknetze

Mehr

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Datenroaming Down- & Upload Preis pro 100 KB

Seite 1 von 5. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Datenroaming Down- & Upload Preis pro 100 KB Seite 1 von 5 bob weltweit für bigbob, bigbob 2009, bigbob 2011, bigbob 8,80, bob vierer 2008, bob vierer 2011, minibob, smartbob, smartbob 2011, smartbob XL, smartbob XL 9,90, superbob In folgenden Ländern

Mehr

Pauschbeträge 2015 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

Pauschbeträge 2015 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland Pauschbeträge 2015 Verpflegungsmehraufwendungen und skosten im Ausland Pauschbeträge Verpflegungsmehraufwendungen bei Afghanistan 30 20 20 95 Ägypten 40 27 27 113 Äthiopien 27 18 18 86 Äquatorialguinea

Mehr

ALPHA Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh. Pauschbeträge 2016 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland

ALPHA Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbh. Pauschbeträge 2016 für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland Pauschbeträge 2016 Verpflegungsmehraufwendungen und skosten im Ausland Verpflegungsmehraufwendungen bei, aber Afghanistan 30 20 20 95 Ägypten 40 27 27 113 Äthiopien 27 18 18 86 Äquatorialguinea 36 24 24

Mehr

Soziale Arbeit über Ländergrenzen hinweg- Der Internationale Sozialdienst

Soziale Arbeit über Ländergrenzen hinweg- Der Internationale Sozialdienst Soziale Arbeit über Ländergrenzen hinweg- Der Internationale Sozialdienst Struktur, Aufgaben, Arbeitsweise Verena Lingg Referentin ISD 1 Fachbereichstag Soziale Arbeit 19.11.2014 in München Deutsche Zweigstelle

Mehr

Seite 1 von 6. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen:

Seite 1 von 6. In folgenden Ländern kannst du surfen, MMS versenden und empfangen: Seite 1 von 6 Ägypten Vodafone 0,99 0,89 0,49 0,99 Aland Inseln alle Netze 0,023 0,24 Andorra alle Netze 1,39 1,19 Anguilla alle Netze 1,39 1,19 Antigua & Barbuda alle Netze 1,39 1,19 Argentinien alle

Mehr

Lieblingstarif ab 26.10.2015

Lieblingstarif ab 26.10.2015 Entgeltbestimmungen für den Tarif Lieblingstarif ab 26.10.2015 (Stand 10/2015) Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von VOLmobil als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mehr

Willi 9 GB (EUR 9,-) ab 01.07.2014

Willi 9 GB (EUR 9,-) ab 01.07.2014 Entgeltbestimmungen für den Tarif Willi 9 GB (EUR 9,-) ab 01.07.2014 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der T-Mobile

Mehr

Anlage b): Termin- und Nationenliste Beförderungs-, Beherbergungs- und Nebendienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm

Anlage b): Termin- und Nationenliste Beförderungs-, Beherbergungs- und Nebendienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm Anlage b): Termin- und Nationenliste Beförderungs-, Beherbergungs- und Nebendienstleistungen im Internationalen Preisträgerprogramm 07.01.016 P R Ä M I E N P R O G R A M M 0 1 6 01 Italien 14 1 1 18.06.-16.07..06.-10.07.

Mehr

Vodafone UK World. Cellhire

Vodafone UK World. Cellhire Vodafone UK World Sonder Angebot nur bei Cellhire Cellhire Netzwerke: Argentinien- Movistar Australien - Optus Brasilien - Claro China - China Mobile Deutschland- O2 Frankreich - Orange Holland - Vodafone

Mehr

Reisekosten - Reisekosten Ausland ab 01.01.2010, Checkliste

Reisekosten - Reisekosten Ausland ab 01.01.2010, Checkliste Reisekosten - Reisekosten Ausland ab 01.01.2010, Checkliste 1 Reisekosten Ausland ab 01.01.2010 Land Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheitsdauer je Kalendertag von Pauschbetrag

Mehr

Außenhandel. Statistisches Bundesamt. Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland

Außenhandel. Statistisches Bundesamt. Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt Außenhandel folge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 2015 Erschienen am 03.11.2016 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon:

Mehr

Börserl 3000 Vol2 von S-Budget Mobile ab 25.07.2013

Börserl 3000 Vol2 von S-Budget Mobile ab 25.07.2013 Entgeltbestimmungen für den Tarif Börserl 3000 Vol2 von S-Budget Mobile ab 25.07.2013 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

tele.ring Mücke ab 15.06.2015

tele.ring Mücke ab 15.06.2015 Entgeltbestimmungen für den Tarif tele.ring Mücke ab 15.06.2015 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der T-Mobile Austria

Mehr

o2 (Postpaid) - Seite 1/2 Stand:

o2 (Postpaid) - Seite 1/2 Stand: o (Postpaid) - Seite 1/ Reise Option Travel Day Pack EU Roaming Flat Voice & Data 1 GB für o Blue All-in S/M Consumer/SoHo für o Blue All-in S/M Consumer/SoHo für o Blue All-in L/XL/Premium Consumer/SoHO

Mehr

Statistische Erhebungen

Statistische Erhebungen Statistische Erhebungen 2010 Die deutsche Sprache in der Welt Netzwerk Deutsch Diese hier vorgestellte quantitative Erhebung zu Lernerzahlen für Deutsch als Fremdsprache im Jahr 2010 ist die umfassendste

Mehr

!!"!!Mobile! BIZ INCLUSIVE Small ab 01.07.2014

!!!!Mobile! BIZ INCLUSIVE Small ab 01.07.2014 Entgeltbestimmungen für den Tarif BIZ INCLUSIVE Small ab 01.07.2014 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der T-Mobile

Mehr

BASE (Postpaid) Stand:

BASE (Postpaid) Stand: BASE International (Eurotarif) TOP Reisevorteil Plus EU Reise Flat EU Reisepaket Woche EU Reisepaket Komfort Zone Kategorie Service Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten Taktung Kosten

Mehr

Reisekosten F Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über. die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder

Reisekosten F Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über. die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder 2 FMBl Nr. 1/2015 Reisekosten 2032.4-F Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

Mehr

TEAMPLAY ab 1.11.2014

TEAMPLAY ab 1.11.2014 Entgeltbestimmungen für den Tarif TEAMPLAY ab 1.11.2014 Die Allgemeinen Entgeltbestimmungen von T-Mobile als integrierender Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der T-Mobile Austria GmbH

Mehr

A1 Roaming Basic Seite 1 von 7

A1 Roaming Basic Seite 1 von 7 SMS Afghanistan 4 4,99 2,49 0,50 0,99 1,99 Ägypten 4 4,99 2,49 0,50 0,99 1,99 Aland Inseln 1 0,228 0,06 0,072 0,24 0,023 Albanien 2 1,99 0,99 0,40 0,99 1,49 Algerien 4 4,99 2,49 0,50 0,99 1,99 Andorra

Mehr

Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967

Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 SR 0.232.04; AS 1970 600 I Geltungsbereich der Verbandsübereinkunft am 28. Juli 2003 1 Ägypten*

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 29.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) vom 29. [RS SF Nr. 01/2013] [Rundschreiben Nr. 01/2013] in Kraft ab: 01.01.2013 BRE Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) Allgemeine

Mehr

Außenhandel. Statistisches Bundesamt. Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland

Außenhandel. Statistisches Bundesamt. Rangfolge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland Statistisches Bundesamt Außenhandel folge der Handelspartner im Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland 2014 Erschienen am 18.09.2015 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon:

Mehr