INTERNATIONALE UND BILATERALE ABSTIMMUNG
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- Dörte Kramer
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1 INTERNATIONALE UND BILATERALE ABSTIMMUNG
2 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT Stubenring 1, 1010 Wien Text und Redaktion: Abteilung. IV/3 Nationale und Internationale Wasserwirtschaft Stabstelle für EU- und Internationale Koordination Alle Rechte vorbehalten. Wien, Dezember 2014
3 INHALT Inhalt Internationale und bilaterale Abstimmung Allgemeines zur Internationalen und bilateralen Abstimmung Internationale Koordinierung und Abstimmung in den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe Internationale Flussgebietskommissionen Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Donau Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Rhein Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Elbe Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit auf bilateraler und regionaler Ebene Allgemeines zu den bilateralen und regionalen Gewässerkommissionen Ständige Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag (Deutschland) Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee Österreichisch-Schweizerische Kommission für die Wasserkraftnutzung der gemeinsamen Innstrecke... 13
4 ALLGEMEINES ZUR INTERNATIONALEN UND BILATERALEN ABSTIMMUNG 4 1.INTERNATIONALE UND BILATERALE ABSTIMMUNG 1.1 Allgemeines zur Internationalen und bilateralen Abstimmung Gemäß den Vorgaben der EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) und der EU Hochwasserrichtlinie 2007/60/EG (HWRL) haben die EU Mitgliedsstaaten dafür zu sorgen, dass in grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten die Umsetzung dieser Richtlinien, insbesondere die Erstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung der Umweltziele und der Hochwasserrisikomanagementpläne, unter den Anrainerstaaten koordiniert erfolgt. Österreich hat Anteil an drei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE). Der Ausdruck Flussgebietseinheit ist die von der WRRL vorgegebene administrative Bezeichnung für ein grenzüberschreitendes Flusseinzugsgebiet. Rund 96% des österreichischen Staatsgebietes entwässern zur Donau, zirka 3% zum Rhein, und rund 1% zur Elbe. Die Flussgebietseinheit Donau umfasst 19 Staaten (davon 14 in erheblichem Ausmaß), jene des Rheins neun Staaten und jene der Elbe vier Staaten. Österreich hat die von der WRRL vorgeschriebene Verpflichtung, sich bei ihrer Umsetzung (Überwachung und Bewertung des Gewässerzustandes, Festlegung von Maßnahmenprogrammen) mit den anderen im jeweiligen Einzugsgebiet gelegenen Staaten zu koordinieren, in 55c Abs.3 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) näher ausgeführt. Demnach sind Fragen, welche nicht nur Österreich, sondern auch Nachbarstaaten (bei Grenzgewässern) oder die gesamte FGE betreffen, in den entsprechenden bilateralen oder multilateralen Gremien abzustimmen. Eine analoge Bestimmung für die HWRL ist in 55l Abs. 6 WRG ausgeführt. Dies sind für die bilaterale Koordination folgende mit den Nachbarstaaten auf der Grundlage von Kooperationsverträgen eingerichtete Grenzgewässerkommissionen: Die Ständige Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag (BRD) Die Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission Die Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission Die Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission Die Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau Die Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee
5 ALLGEMEINES ZUR INTERNATIONALEN UND BILATERALEN ABSTIMMUNG 5 Die Österreichisch-Schweizerische Kommission für die Wasserkraftnutzung der gemeinsamen Innstrecke Die Koordination in den internationalen Flussgebietseinheiten erfolgt über multilaterale Gewässerschutzkommissionen. Für die Donau über die Internationale Kommission zum Schutz der Donau - IKSD Für den Rhein über die Internationale Kommission zum Schutz des Rhein IKSR Für die Elbe über die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe - IKSE Für den Rhein und die Elbe, besitzt Österreich in den Kommissionen, aufgrund des kleinen Anteils an den jeweiligen Einzugsgebieten, lediglich Beobachterstatus. Aufgrund differenzierter Sichtweisen und Genauigkeitsansprüche bei der nationalen und bei der grenzüberschreitenden Betrachtung von Gewässerbewirtschaftungsfragen, der großen Anzahl von Anrainerstaaten in den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe und dem mit einer Detailtreue verbundenen Koordinationsaufwand sind die jeweils betroffenen Staaten übereingekommen, die zukünftigen Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe - in zwei sich ergänzenden Teilen zu erstellen: einem übergeordneten, auf multilateraler Ebene koordinierten Überblicksteil (Dachteil), und einem nationalen Berichtsteil, der die österreichischen Anteile an den drei internationalen Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe im Detail bearbeitet. Der folgende Berichtsteil Internationale Koordinierung in den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe umfasst eine Kurzzusammenfassung der übergeordneten internationalen Überblicksteile und beinhaltet all jene Informationen, die sich auf multilaterale Belange oder die jeweils gesamte internationale Flussgebietseinheit beziehen.
6 INTERNATIONALE KOORDINIERUNG UND ABSTIMMUNG IN DEN FLUSSGEBIETSEINHEITEN DONAU, RHEIN UND ELBE Internationale Koordinierung und Abstimmung in den Flussgebietseinheiten Donau, Rhein und Elbe Internationale Flussgebietskommissionen Zusammenfassende Bewirtschaftungspläne gemäß WRRL wurden in den Internationalen Flussgebietseinheiten der Donau, des Rheins und der Elbe erstmals im Dezember 2009 fertig gestellt und veröffentlicht. Die Entwürfe der Aktualisierungen 2015 sowie erste Entwürfe von Hochwasserrisikomanagementplänen gemäß HWRL wurden im Dezember 2014 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die Endfassungen werden jeweils im Dezember 2015 veröffentlicht. Die Berichte geben Aufschluss über die international abgestimmte Vorgangsweise bei der Betrachtung jener Gewässer, die auf Grund ihrer Größe, Abflussmenge oder aus sonstigen Gründen in diesen gemeinsamen Bericht aufgenommen worden sind. Weiters wird mit diesen Berichten die erfolgte flussgebietsweite Koordinierung dokumentiert. Auf die Vollfassungen dieser Berichte kann über die nachstehenden Links zugegriffen werden: Internationale Kommission zum Schutz der Donau: Internationale Kommission zum Schutz des Rhein: Internationale Kommission zum Schutz der Elbe: Die Bearbeitung in allen drei Flussgebietseinheiten hat ergeben, dass die Problemstellungen zur Erreichung der Ziele unter der WRRL im Wesentlichen ähnlich sind. Sie betreffen: Die Wiederherstellung oder Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Fließgewässer, die auf Grund von vielfältigen Eingriffen gelitten hat (unter anderem durch die Wiederanbindung von Altarmen und Auen oder durch die Schaffung der Durchgängigkeit mit Hilfe von Aufstiegshilfen bei Kontinuumsunterbrechungen für Wanderfische); Die Reduzierung diffuser Einträge, die Oberflächengewässer und Grundwasser, letztendlich auch die empfangenden Meere beeinträchtigen (Nährstoffe, Pflanzenschutzmittel, gefährliche Stoffe aus Altlasten und andere); Die weitere Reduzierung der klassischen Belastungen, insbesondere durch sauerstoffzehrende Substanzen aus industriellen und kommunalen Quellen; Die vielfältigen Wassernutzungen (Schifffahrt, Energieerzeugung, Hochwasserschutz, raumrelevante Nutzungen und andere) mit Umweltzielen in Einklang zu bringen.
7 INTERNATIONALE KOORDINIERUNG UND ABSTIMMUNG IN DEN FLUSSGEBIETSEINHEITEN DONAU, RHEIN UND ELBE 7 Die Maßnahmenplanungen spiegeln die wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und die damit verbundenen überregionalen Umweltziele der internationalen Flussgebietseinheit wider Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Donau In einem Grundsatzbeschluss der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau im Jahr 2000 wurde entschieden, die EU-Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen. Dieser Beschluss wurde auch von jenen Staaten mitgetragen, die der EU nicht angehörten. Diese Kommission bildet die Koordinationsplattform und ist das verantwortliche Organ für die Erreichung dieses Ziels. Die Durchführung der praktischen Arbeit liegt bei den jeweiligen Arbeitsgremien gemäß ihren Zuständigkeitsbereichen. Ihre Benennung erfolgte in englischer Sprache, da Englisch als Verhandlungssprache festgelegt ist. Es sind dies die Monitoring and Assessment Expert Group (EG) (Kontrolle, Überwachung und Bewertung des Gewässerzustandes), die Pressure and Measure EG (Feststellung der Gewässerbelastungen und der möglichen Gegenmaßnahmen) und die Public Participation EG (Festlegung von Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung und PR-Aufgaben) sowie weitere mit speziellen Bearbeitungsgebieten befasste Arbeitsgremien (z.b. für Grundwasser, Nährstoffe, für die Vermeidung von unfallsbedingten Gewässerverschmutzungen). Zur koordinierten Zusammenführung der Arbeitsergebnisse aller Expertengruppen wurde im Jahre 1999 also noch vor dem Inkrafttreten der EU Wasserrahmenrichtlinie - eine eigene Arbeitsgruppe, die River Basin Management Expert Group gegründet. Aufgrund der in ihrem Bereich anfallenden, sehr speziellen Arbeitsthemen wurden zwei weitere Arbeitsgremien gegründet. Die Informations- Management & Geographic Information System-Expert Sub Group wurde im Jahre 2001 eingesetzt und die Economic Expert Sub Group im Jahre Die Flood Protection EG ist mit der koordinierten Umsetzung der 2007 in Kraft getretenen EU Hochwasserrichtlinie befasst und zeichnet für die Erstellung des flussgebietsweiten Hochwasserrisikomanagementplans verantwortlich. Alle Arbeitsgremien werden von den Donaustaaten mit ihren Experten beschickt. Eine für das Donau-Einzugsgebiet sehr spezifische, noch offene Problemstellung ist mit der Frage verbunden, wie weit dem Leitfisch Stör, dessen Wanderung donauaufwärts durch die Kraftwerksstufen des Eisernen Tors blockieret wird, und anderen bedeutenden Fischarten (z.b. dem Huchen) die Areale der früheren Verbreitung wieder erschlossen werden können. Dies erfordert die Schaffung von Überwindungsmöglichkeiten an den künstlichen Kontinuumsunterbrechungen (Wehre, Sohlschwellen) durch Schaffung von Aufstiegs- und Abstiegshilfen.
8 INTERNATIONALE KOORDINIERUNG UND ABSTIMMUNG IN DEN FLUSSGEBIETSEINHEITEN DONAU, RHEIN UND ELBE Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Rhein Die internationale Flussgebietseinheit Rhein umfasst Teile der EU Staaten Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Belgien und Niederlande, sowie der Nicht EU Staaten Liechtenstein und Schweiz. Auf Grund der geografischen Ausdehnung mit Gebietsanteilen, die von den Zentralalpen im Süden bis zum Wattenmeer in der Nordsee reichen, umfassen die wasserwirtschaftlichen Fragestellungen ein weites Spektrum. Zur Umsetzung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der EU Hochwasserrichtlinie (HWRL) wurde unter (im Falle der Nicht EU Staaten freiwilliger) Zusammenarbeit der Anrainerstaaten das so genannte Koordinierungskomitee Rhein gebildet, dass auf Ebene der für Wasser zuständigen Generaldirektoren der Rheinanliegerstaaten beschickt wird. Zusätzlich wurde zur Vorbereitung der einzelnen Aspekte eine Strategiegruppe eingesetzt. Auf fachlicher Ebene wurden die Arbeiten in verschiedenen Arbeits- und Expertengruppen geleistet, wobei bereits neue Themen wie Klimawandel und Mikroverunreinigungen berücksichtigt wurden. Über die Abstimmung auf Ebene der Flussgebietseinheit Rhein hinausgehend wurden die Arbeiten teilweise auch auf Teileinzugsgebiete koordiniert. Hierfür wurde das Einzugsgebiet des Rheins von den Anrainerstaaten in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt. Für Österreich relevant ist Bearbeitungsgebiet Alpenrhein/Bodensee. Zentrale Aufgabenstellung zur Zielerreichung der WRRL dieses Bearbeitungsgebietes ist soweit noch realisierbar - die schrittweise Wiederherstellung des ursprünglichen Verbreitungsgebietes der Seeforelle Details zur Vorgangsweise in der Flussgebietseinheit Elbe Die internationale Flussgebietseinheit Elbe erstreckt sich über Teile der EU-Mitgliedstaaten Tschechien, Deutschland, Österreich und Polen. Zur Koordinierung ihrer Zusammenarbeit bei der Umsetzung haben sich die Staaten darauf verständigt, die Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe mithilfe der internationalen Koordinierungsgruppe EG-Wasserrahmenrichtlinie im Einzugsgebiet der Elbe (ICG WFD) umzusetzen. Die Staaten der internationalen Flussgebietseinheit Elbe haben sich darauf geeinigt, für die internationale Flussgebietseinheit Elbe einen gemeinsamen Bewirtschaftungsplan zu erarbeiten den Internationalen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Elbe. Er besteht aus dem gemeinsam erstellten A-Teil mit zusammenfassenden Informationen für die internationale Ebene und den von den einzelnen Staaten eigenverantwortlich erarbeiteten B-Teilen. Zur Arbeitsabwicklung wurde die Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet, die auf die Expertengruppen Oberflächengewässer, Grundwasser, Wirtschaftliche Analyse und Datenmanagement aufgeteilt ist.
9 INTERNATIONALE KOORDINIERUNG UND ABSTIMMUNG IN DEN FLUSSGEBIETSEINHEITEN DONAU, RHEIN UND ELBE 9 Insgesamt ist festzuhalten, dass nur ein kleiner Teil des Elbe-Einzugsgebiets in Österreich liegt. Auf Grund der extensiven Nutzung des österreichischen Elbe-Einzugsgebiets sind zudem nur eine vergleichsweise geringe Belastung und somit nur ein kleines Reduktionspotential gegeben.
10 WASSERWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT AUF BILATERALER UND REGIONALER EBENE Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit auf bilateraler und regionaler Ebene Allgemeines zu den bilateralen und regionalen Gewässerkommissionen Eine weitere Plattform der Koordinierung und Abstimmung aller relevanten Bewirtschaftungsfragen bilden die bilateralen Grenzgewässerkommissionen, welche gemeinsam mit den Nachbarstaaten eingerichtet wurden. Von Österreich wurden die Bewirtschaftungspläne an den grenzbildenden und grenzüberschreitenden Gewässern mit folgenden Nachbarstaaten abgestimmt: Tabelle 1: Bilaterale und regionale Abstimmungsgremien Nachbarstaat Bundesrepublik Deutschland Tschechische Republik Slowakische Republik Republik Ungarn Republik Slowenien Republik Italien Fürstentum Liechtenstein Schweizerische Eidgenossenschaft Abstimmung der Bewirtschaftungspläne im grenznahen Raum ist erfolgt in Ständige Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau Ständige Österreichisch- Slowenische Kommission für die Mur Örtliche wasserwirtschaftliche Dienststellen Internationale Kommission zum Schutz des Rhein (IKSR) bzw. das für die Umsetzung der WRRL eingerichtete Koordinierungskomitee Anmerkungen Die Bewirtschaftungsplanung wurde in einer zum Zwecke der Koordinierung der Arbeiten zur Umsetzung der WRRL eingerichteten Arbeitsgruppe abgestimmt Die Bewirtschaftungsplanung wurde in einer zum Zwecke der Koordinierung der Arbeiten zur Umsetzung der WRRL eingerichteten Arbeitsgruppe abgestimmt Die Bewirtschaftungsplanung wurde auf Expertenebene abgestimmt Die Bewirtschaftungsplanung wurde auf Expertenebene abgestimmt Die Bewirtschaftungsplanung wurde auf Expertenebene abgestimmt Die Bewirtschaftungsplanung wurde auf Expertenebene abgestimmt Die erforderliche Abstimmung erfolgt aufgrund des nur wenige Quadratkilometer umfassenden Einzugsgebiets auf italienischer Seite ausschließlich auf regionaler (Kärnten) und lokaler Ebene. Die Abstimmung ist im Rahmen der Umsetzung der WRRL im internationalen Bearbeitungsgebiet Alpenrhein - Bodensee erfolgt.
11 WASSERWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT AUF BILATERALER UND REGIONALER EBENE Ständige Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag (Deutschland) Im Rahmen dieser Kommission wurde eine eigene Sachverständigen Arbeitsgruppe Schutz und Bewirtschaftung der Gewässer gebildet, in die die Aufgaben der Ad hoc Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie aufgegangen sind. Diese behandelt einzelne Aspekte der Umsetzung für die grenznahen bzw. grenzüberschreitenden Gewässer. Die Vertretung der deutschen Belange hat aufgrund des großen Anteils am Einzugsgebiet der Freistaat Bayern übernommen. Die Tagungen der Kommission erfolgen jährlich, die Sitzungen der Arbeitsgruppe sind zur Vorbereitung der Tagungen der Kommission entsprechend vorgelagert. Neben den Sitzungen der Sachverständigen Arbeitsgruppe wurden ergänzende Expertengespräche geführt. Sie bezogen sich insbesondere auf die gegenseitige Abstimmung des Monitorings und der Zustandsbeschreibung im Grenzbereich und auf Zeitplan und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit in den gemeinsamen Grenzstrecken am Unteren Inn und der Oberen Donau. Im Bereich der Staatsgrenze Österreich-Deutschland sind viele große Gewässer in Folge der Wasserkraftnutzung und des Hochwasserschutzes hydromorphologisch verändert. Die Durchgängigkeit im Gewässer wird durch zahlreiche Querbauwerke eingeschränkt. Die Gewässerstrecken wurden als erheblich verändert ausgewiesen. An den Oberflächengewässern sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, der strukturellen Verbesserung sowie in Einzelfällen der Wiederherstellung langfristig stabiler flussmorphologischer Verhältnisse (Salzach) oder der Verbesserung der Abflusssituation (beispielsweise im Einzugsgebiet der oberen Isar) vorgesehen. Eine besondere Stellung nimmt der grenzüberschreitende Tiefengrundwasserkörper Thermalgrundwasser ein, der sich vom südöstlichen Bereich Regensburg in Bayern bis nach Österreich in den Raum Linz erstreckt. Dafür wurden im Rahmen der Tätigkeit der Ständigen Gewässerkommission nach dem Regensburger Vertrag Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung entwickelt Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission Die Österreichisch-Tschechische Grenzgewässerkommission befasst sich in einem gesonderten Tagesordnungspunkt mit den Fragen der Wasserrahmenrichtlinie. Seit dem Jahr 2001 wurden 13 Tagungen der Grenzgewässerkommission abgehalten. Es wurde eine Arbeitsgruppe Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet deren Experten sich bisher 6-mal getroffen haben. Zudem wurden trilaterale Treffen der Regierungsbevollmächtigten der Republiken Österreich, Tschechien und Slowakei abgehalten.
12 WASSERWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT AUF BILATERALER UND REGIONALER EBENE Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission Die Österreichisch-Slowakische Grenzgewässerkommission liegt im Verantwortungsbereich des BMVIT und befasst sich in einem gesonderten Tagesordnungspunkt mit den Fragen der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Die Behandlung dieser Themen erfolgt in den einzelnen ordentlichen Tagungen und in so genannten Expertentreffen. Zudem wurden trilaterale Treffen der Regierungsbevollmächtigten der Republiken Österreich, Tschechien und Slowakei abgehalten Österreichisch-Ungarische Gewässerkommission In der Österreichisch-Ungarischen Grenzgewässerkommission erfolgt die Bearbeitung in Fragen der WRRL in den einzelnen ordentlichen Tagungen und in so genannten Expertentreffen. Seit Beginn des Jahres 2001 wurden 13 ordentliche Tagungen der Gewässerkommission abgehalten. Zudem wurden zahlreiche Expertentreffen sowie Treffen der Ersten Bevollmächtigten abgehalten, in denen verschiedene Aspekte der Umsetzung der WRRL erörtert wurden. Im Hinblick auf die Fragen der Bewirtschaftung der Gewässer lag der Schwerpunkt der Arbeiten der letzten Jahre bei der Lösung der Fragen im Hinblick auf die Nutzung der Raab. Die dort angesprochenen Aspekte, z.b. lokale Schaumbildungen, gehen über die Maßgaben der EU- Wasserrahmenrichtlinie hinaus. Dazu wurde bilateral ein Aktionsprogramm vereinbart, mit dem Österreich den ungarischen Forderungen entgegenkommt Österreichisch-Slowenische Kommission für die Mur In dieser Kommission erfolgt die Bearbeitung in Fragen der WRRL in den einzelnen ordentlichen Tagungen und in so genannten Expertentreffen. Seit Beginn des Jahres 2001 wurden 13 ordentliche Tagungen der Grenzgewässerkommission und zahlreiche Expertentreffen abgehalten, in denen verschiedene Aspekte der Umsetzung der WRRL erörtert wurden. Es ist zu erwähnen, dass an den Tagungen dieser Kommission fallweise auch Vertreter der Republiken Ungarn und Kroatien teilnehmen Österreichisch-Slowenische Kommission für die Drau In dieser Kommission erfolgt die Bearbeitung in Fragen der WRRL in den einzelnen ordentlichen Tagungen und in so genannten Expertentreffen. Seit Beginn des Jahres 2001 wurden 13 ordentliche Tagungen der Grenzgewässerkommission und zahlreiche Expertentreffen abgehalten, in denen verschiedene Aspekte der Umsetzung der WRRL erörtert wurden.
13 WASSERWIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT AUF BILATERALER UND REGIONALER EBENE Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee In dieser Kommission erfolgt die Bearbeitung in Fragen der WRRL in den einzelnen Tagungen und auf Ebene von Expertentreffen. Seit Beginn des Jahres 2001 wurden 13 ordentliche Tagungen der Kommission und zahlreiche Expertentreffen abgehalten, in denen verschiedene Aspekte der Umsetzung der WRRL erörtert wurden Österreichisch-Schweizerische Kommission für die Wasserkraftnutzung der gemeinsamen Innstrecke Die Behandlung von Fragen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt in den jährlichen Sitzungen der Grenzgewässerkommission sowie auf Expertenebene.
14 bmlfuw.gv.at
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