Der Ausbau der Windenergie im Kreis Steinfurt Das Beispiel Neuenkirchen Svenja Haverkamp, Servicestelle Windenergie
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- Sabine Vogel
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1 Der Ausbau der Windenergie im Kreis Steinfurt Das Beispiel Neuenkirchen Svenja Haverkamp, Servicestelle Windenergie
2 Inhalte des Vortrages - Leitfrage Warum Windkraft in Neuenkirchen - St. Arnold? Gesetzgebung zur Windkraft Strategie Windkraft im Kreis Steinfurt Bilanzen und Potenziale Leitlinien Bürgerwindpark (zu beziehen bei Servicestelle Windenergie) Servicestelle Windenergie (Broschüre Wissenswertes über Windkraft zu beziehen s.o.) Schall, Schattenwurf, Immobilienwerte (Flyer Infraschall zu beziehen s.o.)
3 Gesetzgebung zur Windkraft laut 35 Bau Gesetzbuch ist die Windenergie im Außenbereich doppelt privilegiert zulässig (Ziel Energiewende und Daseinsvorsorge Windenergienutzung und öffentliche Versorgung mit Elektrizität ) d.h. Windenergieanlagen können prinzipiell überall errichtet werden, wo keine öffentlichen Belange dagegen sprechen (z.b. Gebäudeund Straßen, Schädigung Mensch und Natur z.b. gesicherte Abstände wg. Schallschutz und Vogelschutz) und die Erschließung gesichert ist Kommunen können laut 35 BauGB die Nutzung der Windenergie auf bestimmte Bereiche beschränken, indem sie Konzentrationszonen einrichten (diese Planung läuft derzeit in der Umgebung von St. Arnold) Dabei müssen sie der Windkraft substanziell Raum lassen Kommunen haben Verpflichtungen und können Windkraft nicht verhindern!
4 4. Überblick Strategie Kreis Steinfurt Ausbau der Windenergie ist zentrales Ziel für energieautark Schritt : Wo könnte man ausbauen bzw. Neustandorte für in der Zukunft abzubauende Anlagen finden? Ermittlung Potenzial-Flächen (2011) Ohne einen breiten gesellschaftlichen Konsens ist der Ausbau der Windenergie nur sehr begrenzt möglich! 2. Schritt: Wie erreichen wir mit Windparks große Akzeptanz und regionale Wertschöpfung? Entwicklung Leitlinien Bürgerwindpark (2011) Leitlinien alleine machen noch keinen Prozess aus, wir müssen zudem o gut informieren o transparente Verfahren durchführen o frühzeitige Konfliktbegleitung betreiben 3. Schritt: Wie erfolgt die Umsetzung des Windmasterplans? Einrichtung Servicestelle Windenergie (2012)
5 1. Schritt: Potenzialanalyse kreisweitewindpotenzialanalyse nach Abstandskriterien (z.b. 750m zu Siedlungen, 150m zu Autobahnen etc., siehe nächste Folien) Finanzierung durch die Stadtwerke und den Kreis Steinfurt Plus: Arten- und naturschutzfachliche Abschichtungder Potenzialflächen durch die Untere Landschaftsbehörde und die Biologische Station 2012 Aushändigung exklusiv an die Bürgermeister als Planungshilfe für die Kommunen ( kommunale Planungshoheit ) Ergebnis: Ca ha unbebaute Potenzialflächen mit geringem und mittlerem Risiko, die für die Planung zur Verfügung stehen
6 Gemeinde Neuenkirchen Potenzialanalyse: Tabukriterien Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und
7 Gemeinde Neuenkirchen Potenzialanalyse: Pufferzonen um Tabukriterien Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und
8 Gemeinde Neuenkirchen Potenzialanalyse: Weißflächen = Übriggebliebene Fläche entspr. vorherigen Karten Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und
9 Gemeinde Neuenkirchen Wind-Atlas = Artenschutzfachliche Einschätzung der Weißflächen Fläche Nr. 1 in St. Arnold ist sehr gut geeignet! Fläche Nr. 3 ist wg. Bundeswehr Flugplatz Rheine bisher nicht nutzbar. Ulrich Ahlke Amt für Klimaschutz und
10 2. Schritt: Leitlinien Bürgerwindparks Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt. o Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen Faire Teilhabe der nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen. o Entschädigung nicht mit dem Schwerpunkt auf die direkten Anlagenstandorte Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung. o Mindestanteil von 25% des Eigenkapitals in Händen einzelner Bürger (außerhalb der Gruppe der Flächeneigentümer in der Windvorrangzone) Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen. Geringe Mindestbeteiligung ab Euro. Einbeziehen der regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner. Einbeziehen der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen.
11 Was sind die Vorteile eines Bürgerwindparks? Anwohner werden im Vorfeld mehr informiert und bei der Ausgestaltung des Parks beteiligt als bei einem über einen externen Projektierer getragenen Projekt, dass nur über das formelle Genehmigungsverfahren läuft (unter 20 Anlagen keine formeller Bürgerbeteiligung!) Anwohner können sich am Projekt finanziell beteiligen Knüpfung einer immobiliengebunden Beteiligung an Bürgerwindpark kann Wert der Immobilie steigern! Wenn mal etwas nicht läuft (z.b. Defekt der Anlage mit Geräuschentwicklung/wider Erwarten Schattenwurf auf Wohnbebauung), sitzt der Ansprechpartner direkt in der Nachbarschaft und nicht z.b. im Ausland oder München Die Wertschöpfung bleibt vor Ort. Z.B. generiert die Kommune neue Steuereinnahmen durch Gewerbesteuer und die Bürger können Pachteinnahmen, Entschädigungszahlungen oder Zinsen auf ihr angelegtes Kapital bekommen Beitrag zur Daseinsvorsorge für St. Arnold
12 3. Schritt: Die Servicestelle Windenergie unterstützt nur Projekte, die die Leitlinien Bürgerwindpark einhalten hat keine formellen, nur informelle Aufgaben begleitet den Prozess des Windenergieausbaus auf allen Ebenen zentrale Anlaufstelle für alle Akteure... hat ein Büro im Amt für Klimaschutz und ist ein über LEADER gefördertes Pilotprojekt ist bisher einzigartig in Deutschland
13 Schall: Lärmschutz gesetzliche Grundlage ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) Immissionsorte sind schutzwürdige Räume : Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Arbeitsräume wie Büroräume, Praxisräume, Schulungsräume Direkt an Gebäuden beginnende Außenflächen(z.B. Terrassen, Balkone) sind schutzwürdigen Räumen tagsüber zwischen Uhr und Uhr gleichgestellt. Grenzwerte müssen eingehalten werden, dies wird vor Erteilung der Genehmigung geprüft (Gutachten) und in der Genehmigung festgehalten Genehmigungsbehörde(Kreis Steinfurt) kann für jede Anlage Lärmwerte nachvollziehen Einhaltung der Grenzwerte wird von der Genehmigungsbehörde überwacht
14 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an
15 Infraschall Infraschallist tieffrequenter Schall unterhalb der Hörschwelle des Menschen Windkraftanlagen produzieren Infraschall(genauso wie Klimaanlagen und Autofahren) bei entsprechender Intensität kann Infraschallals Pulsieren wahrgenommen werden (ähnlich Bass in der Musik) wie immer ist die Menge/Höhe der Einwirkung entscheidend für die Frage nach einer schädlichen Wirkung: Denn Infraschallkann bei gewissen Frequenzen und Lautstärken schädlich sein. Aber Messungen bestätigen, dass diese Werte von Windkraftanlagen nicht erreicht werden. Angebliche Abstandforderungen des Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit Bezug zu Infraschall(oft im Internet zitiert) wurden von der WHO ganz klar zurück gewiesen Weitere Informationen finden sich im Flyer der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
16 Schattenwurf gesetzliche Grundlage ist der Windenergieerlass NRW 2011 Immissionsorte sind schutzwürdige Räume (s. Lärmschutz) Grenzwert: zu tolerieren sind bis zu 30 Minuten pro Tagbzw. 30 Stunden pro Kalenderjahr (entspricht tatsächlicher Beschattungsdauer von 8 Stunden) (Basis OVG Münster, Urteil , 7A 2140/00) Grenzwerte müssen eingehalten werden, dies wird vor Erteilung der Genehmigung geprüft (Gutachten) und in der Genehmigung festgehalten Genehmigungsbehörde(Kreis Steinfurt) kann für jede Anlage Schattenwurf nachvollziehen Hinweis: Forderungen nach Nullbeschattung haben keine Rechtsgrundlage. Unabhängig davon kann durch die Genehmigungsbehörde auf kooperativer Basis darauf hingewirkt werden, dass der Betreiber freiwillig auf die Ausnutzung der zulässigen Beschattungsdauer verzichtet. Somit gibt es dann gar keinen Schattenwurf auf Wohnbebauung. Dies ist übliche Praxis im Kreis Steinfurt.
17 Wertverlust von Immobilien? Windenergieanlagen verändern das Landschaftsbild bzw. die Kulturlandschaft, so wie es die menschliche Kultur und Wirtschaftsweise immer tut Der Umbau der Gesellschaft zu einer Wirtschaftsweise der erneuerbaren Energiengeht mit entsprechenden Veränderungen der Kulturlandschaft und damit des Landschaftsbilds einher Einschätzungen zum Maß der Einwirkung durch Windenergieanlagen sind sehr subjektiv Es gibt kein ernstzunehmendes Gutachten, dass Wertverlust bestätigen würde (Prof. Hasse (2003) bezieht sich auf Aussagen von lediglich 13 befragten Maklern, von denen nur 3 Stück hohe Abschläge angeben.) Einschätzung lokale Experten (Carl-Christian Kamp, Kreissparkasse Steinfurt): Bei der Bewertung von wohnwirtschaftlichen als auch anderen Immobilien spielen viele Faktoren eine Rolle, die den Wert einer Immobilie beeinflussen. Im Rahmen unserer Wertschätzung sehen wir jedoch grundsätzlich keinen expliziten Abschlag für Immobilien vor, die sich in der Nähe von modernen Windenergieanlagen befinden. Evtl. kann eine, an eine Immobilie geknüpfte, Beteiligung an den Gewinnen eines Windparks den Wert der Immobilie sogar steigern, so wie das eine Solaranlage auf dem Dach tut?
18 Juristisches Vorgehen gegen einen Windpark? Die Windenergie ist im Außenbereich privilegiert zulässig, wobei das Rücksichtnahmegebot eingehalten werden muss ( Drittschutz der direkten Anwohner. Zusätzlich Artenschutz von windkraftsensitiven Arten kommen in St. Arnold nicht vor). Daher ist vor allem die TA-Lärmeinzuhalten. In Gerichtsverfahren um Windparks und die Nähe zur Wohnbebauung haben sich Abstände in Bezug auf optisch bedrängende Wirkung verfestigt: unter den 2- fachen Höhenabstand (Gesamthöhe des Anlage, Beispiel 200m = 400m) ist von einer bedrängenden Wirkung auszugehen, ab einem 3-fachen Höhenabstand (600m bei 200m Anlage) nicht. Bei mindestens 600 Metern Anstand ist eine Klage als Anwohner gegen den Windpark so gut wie aussichtslos. Wenn Bürgerinnen und Bürger ein Bürgerbegehren gegen die Ausweisung einer Windkonzentrationszone anstrengen würden, würden Sie Windenergie nicht verhindern, sondern im Gegenteil noch fördern Denn dann würde schlicht die Privilegierung im Außenbereich gelten und die Gemeinde könnte die Standorte nicht mehr steuern. Ein Bürgerbegehren gegen den Bau von Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren ist nicht möglich. Es gibt kein Recht auf einen unverbauten Blick und auch nicht auf einen Stillstand der Entwicklung der Umgebung oder Schutz vor evtl. Wertverlust eigener Immobilien.
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ulrich Ahlke, Amt für Klimaschutz und Svenja Haverkamp, Servicestelle Windenergie Kreis Steinfurt
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