BEKANNTMACHUNG. Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung des Kreises Lippe für die unterversorgten Ortsteile. a) Auslober
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- Erika Holtzer
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1 BEKANNTMACHUNG Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung des Kreises Lippe für die unterversorgten Ortsteile a) Auslober Die Kommunen des Kreises Lippe: Augustdorf, Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Dörentrup, Extertal, Horn- Bad Meinberg, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe, Lügde, Oerlinghausen, Schieder- Schwalenberg Kontaktpersonen: Telefon:05231/62594 Telefon: 05231/ E- Mail: E- Mail: Technischer Ansprechpartner: Michael Logen MICUS Management Consulting GmbH Stadttor Düsseldorf Tel.: 0211/ logen@micus.de b) Verfahrensgegenstand Verfahrensgegenstand ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile und Gewerbegebiete im Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung in den unterversorgten Ortsteilen und Gewerbegebieten der Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn- Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Schieder- Schwalenberg und Lügde und der Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe nicht möglich ist. Aus diesem Grund sollen auf der Basis nachfolgender Richtlinien und der hierzu veröffentlichten Leitfäden Beihilfen zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung gewährt werden: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, Rd.Erl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen, II vom in der aktuellen Fassung Regionales Wirtschaftsförderprogramm (RWP) des Landes Nordrhein- Westfalen Infrastrukturrichtlinie (RWP), RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW vom IV A
2 Es ist vorgesehen, die im Auswahlverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Die Kommune behält sich eine Vergabe vor. Bei wirtschaftlich nicht selbsttragenden Ausbaumaßnahmen besteht für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile die Möglichkeit einer Beihilfe im Rahmen der Breitbandförderung des Landes Nordrhein- Westfalen auf der Basis der Richtlinie Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein- Westfalen - Infrastrukturrichtlinie, RdErl. MWME vom und des hierzu veröffentlichten Leitfadens. Die Beihilfe kann entweder mit einem öffentlich- rechtlichen Zuwendungsbescheid oder mit einem privatrechtlichen Vertrag weitergeben werden. Die Vergabe der Beihilfe erfolgt technologieneutral. Eine gebietsbezogene Aufteilung, z.b. nach Ortsteilen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Netzanbieter wird gebeten, Lösungen zur Breitbandversorgung der unterversorgten Ortsteile und Gewerbegebiete anzubieten. Näheres hierzu siehe unter e). Es können ausschließlich Projekte gefördert werden, die eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anbieter enthalten. Die Vorgaben hierfür orientieren sich an den Leitlinien der EU für die Breitbandförderung. Förderfähig ist nur die Wirtschaftlichkeitslücke. Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechts der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden. Ein Aufwandersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden. c) Informationen bezüglich der bestehenden Breitbandversorgung im Kreis Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde die aktuelle Versorgungssituation analysiert und unterversorgte Gebiete definiert. Ebenso wurden in einer Bedarfsanalyse sowohl private als auch gewerbliche Bedarfe erfasst. Ergänzende Unterlagen zur Lage der Ortsteile und Siedlungsbereiche sowie der unterversorgten Bereiche und Einwohnerstatistiken sind in den Projektunterlagen enthalten und auf Anfrage erhältlich. Die Bedarfsdatenrate der Haushalte ist aus der Umfrage (Fragebogenaktion) zu entnehmen. Der technische Ansprechpartner steht für Fragen bezüglich der vorhandenen relevanten Infrastrukturen zur Verfügung. Etwaige Abweichungen der ermittelten und prognostizierten Anzahl von unterversorgten Breitbandanschlüssen sind möglich, da eine Fragebogenaktion keine wissenschaftlichen und standardisierten Ergebnisse erzeugen kann. Abweichungen können daher keine Haftung der ausschreibenden Stelle begründen. Dieser Umstand ist bei der Ermittlung des Zuschussbedarfes entsprechend zu berücksichtigen. d) Ort der Ausführung: Ort der Ausführung ist das Kreisgebiet Lippe mit den in der Anlage aufgeführten unterversorgten Ortsteilen in den Städten Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn- Bad Meinberg, Lage, Lemgo, Oerlinghausen, Schieder- Schwalenberg und Lügde sowie den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Kalletal und Leopoldshöhe. Eine Liste dieser unterversorgten Ortsteile und Gewerbegebiete ist in Anlage A zu finden. Eine losweise Vergabe, d.h., von einzelnen Ausbaugebieten bzw. einer Kombination davon bleibt vorbehalten.
3 Weiterhin ist die Vergabe abhängig von der Gewährung von Fördermitteln und den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln. e) Art und Umfang der Leistung Die Anbieter werden gebeten, Angebote für die Erschließung der unterversorgten Ortsteile in der Kommune abzugeben. Der Netzanbieter muss eine flächendeckende und stabile Breitband- Geschwindigkeit (=mind.95 % der Haushalte) von mindestens 2 Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Entsprechend dem von den Haushalten durch Befragung gemeldeten Bedarf an Übertragungsraten wird eine höhere Übertragungsrate ausdrücklich erwünscht. Die Zweckbindungsfrist für die Breitbandversorgung in den Ortsteilen beträgt 7 Jahre gemäß der Förderrichtlinie für den ländlichen Raum und 15 Jahre für die Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten gemäß dem RWP. Die Abgabe von Nebenangeboten ist zulässig. f) Auswahlverfahren Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen insbesondere der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Referenzen- die qualitativen Merkmale: Höhe des Beihilfebetrages (Gewichtung 40%), Leistungsfähigkeit und Zukunftssicherheit (Gewichtung 30%), Flächendeckung der Lösung in Bezug auf die Anzahl der erreichten Haushalte/ Gewerbebetriebe (Gewichtung 20%), Tarif- und Preismodell (Gewichtung 10%) g) Anforderung der Projektunterlagen: Die Projektunterlagen sind bis eine Woche vor Ende der Angebotsfrist bei folgenden Ansprechpartnern anzufordern: Telefon:05231/62594 Telefon: 05231/ E- Mail: u.stephanides@lippe.de E- Mail: a.gronemeier@detmold.de Die Projektunterlagen werden in elektronischer Form (Dateianhänge via E- mail) zur Verfügung gestellt. h) Angebotsabgabe und Frist für den Eingang der Angebote: Frist für den Eingang der Angebote: Datum: 31. Oktober 2012 Uhrzeit: 00:00 Uhr
4 Die Angebotsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag in zweifacher sowohl schriftlicher Ausführung als auch in elektronischer Form (auf CD- ROM) - jeweils 1x an und - abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Angebot Breitbandversorgung zu bezeichnen. i) Anschriften, an die die Angebote schriftlich auf direktem Weg oder per Post zu richten sind: j) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: Referenzen Beschreibung der erforderlichen Investitionen Zeitplan Netzausbau Übertragungstechnologie Beanspruchung von Grundstücken/Antennenstandorten Symmetrische Anschlüsse (SDSL) Zukunftssicherheit - Netzerweiterung: Vergrößerung, Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet Downloadrate Uploadrate Mbit/s Offener Netzzugang, Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene Verfügbarkeitsgarantie (> 95%/Tag) Ausfallsicherheit (< 0,5%/Jahr) Mindestvertragslaufzeit für Teilnehmer Marktkonforme Endkundenpreise Flatrate Internet- Telefonie (VoIP) Telefonie- (VoIP) Flatrate Kosten des offenen Zugangs Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: Frequenzbereich, Strahlungsleistung, Schutzabstände nach gültiger BImSchV Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Gesamtinvestition (Linien- und Übertragungstechnik, Infrastruktur und Systemtechnik), der Betriebskosten und der Einnahmen darzustellen. k) Bindefrist 31. Januar 2013
5 Detmold, den 5. Juli 2012
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