Grundsteuerlass nach 33 GrStG

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1 Grundsteuerlass nach 33 GrStG für r ein gemischt-genutztes genutztes Grundstück

2 Aufgabe 1 Bei einem gemischt-genutzten Grundstück mit vermieteten Wohnungen und eigengewerblich genutzten Geschäftsräumen ist eine Minderung der Ausnutzung des Grundstücks nicht eingetreten. Der normale Rohertrag der Wohnungen für 2006 beträgt ,00 wegen Zahlungsunfähigkeit eines Mieters beträgt der tatsächlich erzielte Rohertrag am nur ,00. Der Anteil der Wohnungen beträgt 40 v. H. des Einheitswertes. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

3 Lösung: Aufgabe 1 1. Ertragsminderung der Wohnungen: v. H. v. H. Die Ertragsminderung der Wohnungen beträgt = x 100 : = 33,33 Der Anteil der Wohnungen am Einheitswert beträgt 40 v. H. Es sind somit zu berücksichtigen: 33,33 x 40 : 100 = 13,33 2. Ertragsminderung der eigengewerblich genutzten Räume: Eine Minderung der Ausnutzung ist nicht eingetreten 3. Ertragsminderung für das gesamte Grundstück: 0,00 13,00 4. Es sind zu erlassen: Die Voraussetzung des 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG ist nicht erfüllt, so dass kein Grundsteuererlass gewährt werden kann

4 Aufgabe 2 Bei einem gemischt-genutzten Grundstück mit vermieteten Wohnungen und eigengewerblich genutzten Geschäftsräumen geht die bevorzugte Geschäftslage im letzten Jahr verloren. Der Umsatz sinkt dadurch von ,00 auf ,00. Der normale Rohertrag der Wohnungen für 2006 beträgt ,00. Der tatsächlich erzielte Rohertrag beträgt ebenfalls ,00. Der Anteil der Wohnungen beträgt 40 v. H. des Einheitswertes. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

5 Lösung: Aufgabe 2 1. Ertragsminderung der Wohnungen: v. H. V.H. Eine Minderung des Rohertrages liegt nicht vor. 2. Ertragsminderung der eigengewerblich genutzten Räume: Die Ertragsminderung für die eigengewerbliche Nutzung beträgt: x 100 : = 40,00 Der Anteil der eigengewerblich genutzten Räume beträgt 60 v. H. Es sind somit zu berücksichtigen: 40,00 x 60 : 100 = 24,00 3. Ertragsminderung für das gesamte Grundstück: 24,00 4. Es sind zu erlassen: 24 x 4 : 5 = 19,

6 Aufgabe 3 Bei einem gemischt-genutzten Grundstück mit vermieteten Wohnungen und eigengewerblich genutzten Geschäftsräumen geht der Umsatz durch einen Brandschaden im Jahr 2006 von auf zurück. Der normale Rohertrag der Wohnungen in 2006 beträgt wegen Zahlungsunfähigkeit eines Mieters beträgt der tatsächlich erzielte Rohertrag am nur Der Anteil der Wohnungen beträgt 40 v. H. des Einheitswertes. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

7 Lösung: Aufgabe 3 1. Ertragsminderung der Wohnungen: v. H. V.H. Die Ertragsminderung der Wohnungen Beträgt = x 100 : = 33,33 Der Anteil der Wohnungen am Einheitswert beträgt 40 v. H. Es sind somit zu berücksichtigen: 33,33 x 40 : 100 = 13,33 2. Ertragsminderung der eigengewerblich genutzten Räume: Die Ertragsminderung für die eigengewerbliche Nutzung beträgt: x 100 : = 40,00 Der Anteil der eigengewerblich genutzten Räume beträgt 60 v. H. Es sind somit zu berücksichtigen: 40,00 x 60 : 100 = 24,00 3. Ertragsminderung für das gesamte Grundstück: 37,33 4. Es sind zu erlassen: 37,33 x 4 : 5 = 29,

8 Grundsteuerlass ss nach 33 GrStG bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

9 Aufgabe 1 Zum Wirtschaftsteil des Betriebes gehören eine landwirtschaftliche und weinbauliche Nutzung. Die landwirtschaftliche Nutzung ist in 2006 von Schäden infolge von Naturereignissen betroffen. Der normale Rohertrag des Wirtschaftsteils des Betriebes am wird festgestellt. für die landwirtschaftliche Nutzung auf für die weinbauliche Nutzung auf Normaler Rohertrag insgesamt Die Rohertragsminderung bei der landwirtschaftlichen Nutzung soll betragen. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

10 Lösung: Aufgabe 1 1. Rohertragsminderung bei der landwirtschaftlichen Nutzung: v. H. v. H x 100 : = 25,00 2. Ertragsminderung für den gesamten Betrieb: 25,00 3. Es sind zu erlassen: 25,00 x 4 : 5 = 20,

11 Aufgabe 2 Zum Wirtschaftsteil des Betriebes gehören eine landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung. Der Wirtschaftswert des Betriebes ist wie folgt festgesetzt: landwirtschaftliche Nutzung forstwirtschaftliche Nutzung Wirtschaftswert Die forstwirtschaftliche Nutzung wurde in 2006 von einem Sturmschaden betroffen. Deshalb wurde der Einheitswert auf den fortgeschrieben und der Ertragswert der forstwirtschaftlichen Nutzung von ,00 auf ,00 herabgesetzt. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

12 Lösung: Aufgabe 2 1. Rohertragsminderung bei der landwirtschaftlichen Nutzung: v. H. v. H. Eine Ertragsminderung liegt nicht vor 2. Ertragsminderung für den gesamten Betrieb: Die Ertragsminderung für die forstwirtschaftliche Nutzung beträgt: x 100 : = 37,50 Der Anteil der forstwirtschaftlichen Nutzung am Wirtschaftswert beträgt: x 100 : = 66,67 Als Ertragsminderung sind zu berücksichtigen: 66,67 x 37,50 : 100 = 25,00 3. Ertragsminderung für den gesamten Betrieb: 25,00 4. Es sind zu erlassen: 25,00 x 4 : 5 = 20,

13 Aufgabe 3 Zum Wirtschaftsteil des Betriebes gehören eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Der Wirtschaftswert des Betriebes ist wie folgt festgesetzt: landwirtschaftliche Nutzung forstwirtschaftliche Nutzung Wirtschaftswert Im 2007 wurde die landwirtschaftliche Nutzung von einem Dürreschaden betroffen. Der normale Rohertrag der landwirtschaftlichen Nutzung soll betragen. Durch den Dürrenschaden ist lediglich ein Rohertrag in Höhe von erzielt worden. Die forstwirtschaftliche Nutzung wurde in 2006 von einem Sturmschaden betroffen. Deshalb wurde der Einheitswert auf den fortgeschrieben und der Ertragswert der forstwirtschaftlichen Nutzung von auf herabgesetzt. Der Prozentsatz der Ertragsminderung beträgt?

14 Lösung: Aufgabe 3 1. Rohertragsminderung bei der landwirtschaftlichen Nutzung: Die Ertragsminderung für die landwirtschaftliche v. H. v. H. Nutzung beträgt: x 100 : = 20,00 Der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzung am Wirtschaftswert beträgt 33,33 Als Ertragsminderung sind zu berücksichtigen 33,33 x 20,00 : 100 = 6,67 2. Ertragsminderung für den gesamten Betrieb: Die Ertragsminderung für die forstwirtschaftliche Nutzung beträgt: x 100 : = 25,00 Der Anteil der forstwirtschaftlichen Nutzung am Wirtschaftswert beträgt: x 100 : = 66,67 Als Ertragsminderung sind zu berücksichtigen: 66,67 x 25,00 : 100 = 16,67 3. Ertragsminderung für den gesamten Betrieb: 23,33 4. Es sind zu erlassen: 23,33 x 4 : 5 = 18,

15 Grundsteuerlass ss Praktische FälleF

16 Praktischer Fall 1 In einem Mietwohnungsgrundstück mit 6 gleichen Wohnung stehen 2 Wohnungen während des ganzen Jahres und eine Wohnung 7 Monate leer. Die Miete für eine Wohnung beträgt 600 monatlich. Den Ausfall der Minderung hat der Eigentümer nicht zu vertreten. Die Grundsteuer für das Grundstück beträgt Aufgabe: Wie hoch ist der Grundsteuererlass?

17 Lösung: Die Jahresrohmiete für das Grundstück beträgt: 600 x 12 = x 6 = Von dieser Jahresrohmiete fallen aus: a) 2 Wohnungen 600 x 12 = x 2 = b) 1 Wohnung 600 x 7 = Tatsächlicher Rohertrag: Berechnung der Minderung des Rohertrages: x 100 : = 43,06% An Grundsteuer sind zu erlassen: 43,06 % x 0,8 = 34,44 % 34,44 % von 3000 = 1.033,

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