Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2015-I der Virtuellen Hochschule Bayern Konvergentes Medienrecht

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1 Aufgabenbeschreibung im Rahmen der Ausschreibung 2015-I der Virtuellen Hochschule Bayern Konvergentes Medienrecht Da es durchaus möglich sein kann, dass das Lehrangebot an den beteiligten Hochschulen unterschiedlich eingesetzt wird, sind bei jedem Punkt sämtliche eventuellen Varianten aufzuführen. 1. Beteiligte Hochschulen: Konsortialführende Hochschule der Universität Passau Trägerhochschule Straße, Nr. Innstraße 41 Postleitzahl, Ort Passau Verantwortlicher Ansprechpartner/Verantwortliche Ansprechpartnerin der Bedarfsanmeldung Prof. Dr. Kai von Lewinski Telefon-Nr. (0851) Fax-Nr. (0851) Studiengangsverantwortlicher/Studiengangsverantwortliche Prof. Dr. Jan-Oliver Decker Fakultät/Department Philosophische Fakultät Telefon-Nr. (0851) Fax-Nr. -- Hochschule 2 der Ludwig-Maximilians-Universität Trägerhochschule Straße, Nr. Oettingenstraße 67 Postleitzahl, Ort München Verantwortlicher Ansprechpartner/Verantwortliche Ansprechpartnerin der Bedarfsanmeldung Prof. Dr. Christoph Neuberger Telefon-Nr. (089) Fax-Nr. (089) christoph.neuberger@ifkw.lmu.de Studiengangsverantwortlicher/Studiengangsverantwortliche Prof. Dr. Carsten Reinemann Fakultät/Department Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung Telefon-Nr. (089) Fax-Nr. (089) carsten.reinemann@ifkw.lmu.de 2. Titel des zu realisierenden Lehrangebots: Konvergentes Medienrecht ggf. Untertitel: Rechtliche Grundlagen in ihrem kommunikationswissenschaftlichen Rahmen Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 1 -

2 3. Art des Lehrangebots: (Online-Vorlesung, -Seminar, -Übung, -Praktikum) Online-Vorlesung mit Abschlussklausur 4. Umfang des Lehrangebots: Zahl der SWS:2 Leistungspunkte nach ECTS:5 5 Inhalt des Lehrangebots: (Welchen Inhalt, welche Gliederung und welche Prüfungsanforderungen soll der Kurs haben?) Das Lehrangebot soll sich primär an Studierende der Medien- und Kommunikationswissenschaft, Journalistik, Informatik und Staatswissenschaften richten, aber für Nebenfachstudenten aller Fächer geeignet sein. Anders als in herkömmlichen Lehrveranstaltungen zum Medienrecht, die von der juristisch bedingten, aber der konvergenten Praxis und der Lebensanschauung widersprechenden systematischen Trennung in Presse, Rundfunk, Film und Internet geprägt sind, sollen die materiell strukturprägenden Aspekte hervorgehoben werden. Sie sollen dem Nicht-Juristen den Zugang zum Lernstoff erleichtern und so auch die cross-medialen Erscheinungen der heutigen Zeit rechtlich fassbar machen. Das Angebot soll aus 16 Einheiten (Teilen) bestehen, die jeweils von der Stoffmenge her einer Vorlesungsdoppelstunde entsprechen. Einzelheiten ergeben sich aus nachstehender Gliederung. Der Lernerfolg soll in einer Präsenzklausur abgeprüft werden, die in Passau und ggf. an anderen Hochschulstandorten stattfindet. Die Klausur wäre dabei keine juristische Klausur (Falllösung, Gutachtenstil), sondern bestünde aus einer Kombination von Freitextaufgaben sowie Wissens- und Ankreuzfragen. Gliederung des Kurses: 1. Abschnitt 1. Teil: Einführung. Geschichte. Struktur und Begriffe Begriffe "Medien" und "Öffentlichkeit"; Bedeutung der Medien; Geschichte der Medien und der Medienumbrüche; Mediensektoren und Konvergenz; Struktur und Systematik des Medienrechts 2. Teil: Medienverfassung (Un-)geschriebene Medienverfassung; Medienordnung als Verfassungsvoraussetzung; Gesetzgebungskompetenzverteilung; grundgesetzliche Medien- und insb. Rundfunkordnung; Meinungsneutralität des Staates; verfassungsrechtliche Grundprinzipien für Medien Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 2 -

3 3. Teil: Mediengrundrechte Meinungsäußerungs- und -verbreitungsfreiheit (Art. 5 I 1 Var. 1 u. 2 GG); Medienfreiheit (Art. 5 I 2 GG); Informations- bzw. Rezipientenfreiheit (Art. 5 I 1 Var. 3 GG); Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Eigentumsgrundrecht; weitere Grundrechte. Kollisionen und Konkurrenzen 4. Teil: Medieninhalte. Medienakteure. Mediensektoren Medienberichterstattung, Medieninhalte; Medienakteure; Hilfsunternehmen und -tätigkeiten; Staat als Meinungsakteur und Medium; Überblick über die klassischen Mediensektoren (Presse, Film, Rundfunk, Telemedien) 2. Abschnitt: Medieninhalte 5. Teil: Selbstdarstellung und informationeller Schutz Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit und im Internet; PR und (Unternehmens-)Werbung; Begrenzung staatlicher Öffentlichkeitsarbeit; Schutz informationeller Selbstdarstellung und informationeller Schutz 6. Teil: Journalistisches Arbeiten Allgemeines (Journalismus aus der Mikroperspektive); Vielfalt von Rechtsquellen; Vorgaben für Recherche; Maßgaben für Themenaufbereitung 7. Teil: Stellung und Binnenorganisation von Medienveranstaltern Allgemeines (Journalismus aus der Mesoperspektive); Medienunternehmen und -anstalten und ihre Bündelungsfunktion; Redakteur und Redaktion; Verantwortungsstruktur; Redaktions- und Rundfunkdatenschutzbeauftragte; Medienarbeitsrecht 8. Teil: Äußerungsrecht. Werbung Allgemeines, insb. Medieninhalteforschung; Grundsatz der Inhaltsfreiheit und Ausnahmen; Pflichtinhalte; geforderte und geförderte Inhalte; immaterialgüterrechtlich geschützte Inhalte; Verbreitung fremder Werbung; Gewinnspiele ( 4 Nr. 6 UWG; 8a RStV); jugendgefährdende Inhalte; verbotene Inhalte 3. Abschnitt: Medienwirtschaft Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 3 -

4 9. Teil: Immaterialgüterrecht Allgemeines, insb. Informationswirtschaftsrecht; Urheberrechte im Medienbereich; Leistungsschutzrechte ( 70 ff. UrhG); Gemeinfreiheit 10. Teil: Medienvertrieb Allgemeines, insb. Medienmarkt; sektorspezifische Marktstruktur; Mittler (Grossisten, Telekommunikationsinfrastruktur); Archivierung 11. Teil: Medienfinanzierung Allgemeines, insb. Medienwirtschaft; unentgeltliche Verbreitung; Nutzungsentgelte; Abgaben; Werbeeinnahmen 12. Teil: Mediennutzungsschutz Allgemeines, insb. Mediennutzungsforschung: Mediennutzungsdatenschutz; Jugendschutz; Verbraucherschutz; (sonstiger und allgemeiner) Rezipientenschutz 4. Abschitt: Medienaufsicht und Medienregulierung 13. Teil: Medieninhalteaufsicht Abgrenzung von Inhalteaufsicht und Marktaufsicht; Aufsichtsbereiche; Kontrollinstitutionen; Zulassung(sfreiheit); Untersuchungs- und Ermittlungsbefugnisse; Eingriffsbefugnisse; Durchsetzung; Schaffung von Medienkompetenz 14. Teil: Medienmarktaufsicht und -regulierung Marktordnung; Marktzugang und Eröffnungskontrolle; Marktverhalten; Mediensubventionen; Medienbesteuerung; staatliche Medientätigkeit 15. Teil: Haftung Allgemeines; Haftungsprivilegien; Voraussetzungen der Durchsetzung von Ansprüchen; Medienrechtliche Haftung; datenschutzrechtliche Haftung; (allgemeine) zivilrechtliche Haftung; Wettbewerbsrecht; Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 4 -

5 4. Abschnitt: Außerrechtliche Regelungen 16. Teil: Mediengovernance jenseits des Rechts Steuerung und Governance; Medienökonomie; Medienregulierung; Medienpolitik 6. Lern-/Qualifikationsziele: (Welche Ziele sollen für welche Studiengänge erreicht werden? Welche Kompetenzen sollen die Studierenden durch den Kurs erwerben?) Der Kurs soll den Rechtsrahmen für die (zunehmend) konvergenten Medien vermitteln, wobei die medienrechtlichen Aussagen um kommunikationswissenschaftliche Befunde zu Mediensystemen, -märkten, -inhalten, -technik, -ökonomie, -organisationen, -produzenten und Publikum ergänzt sind. Die Studierenden sollen nach dem und durch den Kurs in die Lage versetzt werden, in medienrechtlichen Problemfeldern die juristisch relevanten Aspekte zu ermitteln und zu strukturieren. Dadurch können sie Mediensachverhalte in einen juristischen Kontext übersetzen bzw. umgekehrt auch rechtliche Anforderungen an Medienakteure einordnen. Grundlage hierfür ist auch die Vermittlung von rechtlichen Faktenwissen und Kenntnissen über deren Entstehung und Kontext. 7. Mediendidaktische Anforderungen: (Welche Medien, die für das Lernen und Lehren notwendig sind (bspw. problemorientiertes Lernen), sollen verwendet werden? Welche Rolle sollen die Lehrenden übernehmen?) Hauptmedium des Kurses soll ein hypertextartiges Skript sein. In diesem sind die einzelnen Teile miteinander verknüpft, so dass der Kurs linear (v.a. für das erste Erschließen des Themas) als auch deliberativ (für die Wiederholung und punktuelle Erschließung) genutzt werden kann. Das Skript soll mehrere Textebenen enthalten: Ein knapper Überblickstext gibt jedem der sechszehn Teile seine Stuktur. Die medienwissenschaftlichen, geschichtlichen und verfassungsrechtlichen Hintergründe sollen als solche gekennzeichnet sein. Die Darstellung des Medienrechts selbst kann durch viele (kurze) Beispielsfälle aufgelockert werden. Vertiefungshinweise, wenn möglich auf Online-Quellen und die in allen bayerischen Hochschulen verfügbaren juristischen Datenbanken, sowie feingranulare kurze Literaturübersichten bilden ebenfalls eine Textschicht. Daneben können multimediale Inhalte eingebunden werden. Abgeschlossen werden soll der jeweilige Teil durch eine kurze Zusammenfassung und Kontrollfragen, die der Art der späteren Klausurfragen entsprechen, damit die Teilnehmenden mit der Art der Klausur vertraut werden. Die individuelle Betreuung soll durch die verantwortlichen Lehrstühle sichergestellt werden. Sie soll primär durch die Studierenden angestoßen werden. Nachfragen per oder über andere (Soziale) Medien sollen in den Kurs zurückgespielt werden und können z.b. Eingang in ein Wiki finden oder als weitere (Kommentar-Textschicht) Teil des Kursmaterials werden. -- Ein (Diskussions-)Forum ist nicht geplant, weil es erfahrungsgemäß (bei Nebenfachveranstaltungen) kaum je die kritische Maße für eine Diskussion mit und unter den Teilnehmern erreicht. Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 5 -

6 8. Technische Anforderungen: (Welche Anforderungen werden an das ContentManagementSystem, die zu verwendenden Tools und das LearningManagementSystem gestellt?) ILIAS oder ein vergleichbares Content-Management-System. Wichtig ist die Möglichkeit zur Verlinkung, zur Darstellung und zum Ein- und Ausblenden von Textebenen. -, Social Media- und Wiki-Funktion müssen vorhanden sein. 9. Anforderungen an die Betreuung: (Werden besondere Anforderungen an die Betreuung gestellt? Welche Qualifikation sollen die Tutoren/Tutorinnen aufweisen? Wer soll die Studierenden des Konsortiums und die Studierenden außerhalb des Konsortiums betreuen?) Die Betreuung soll durch einen Mitarbeiter mit mit mindestens dem Ersten Juristischen Examen erfolgen, der daneben auch für das (Rück-)Einspielen von solchem Feedback in den Kurs zuständig wäre (Pflege eines Wikis etc.). Bei Bedarf müssten sich auch die Kursverantwortlichen einschalten. 10. Besondere Anforderungen: Keine. - Ein Gesetzestext in der Hand der Studierenden mag hilfreich sein, kann aber durch die Verlinkung auf die einschlägigen Gesetze im Internet ersetzt werden. 11. Zeitvorgabe: (Vom Konsortium gewünschter Ersteinsatz lt. Bedarfsanmeldung) WS16/17 SS 17 (Zutreffendes bitte ankreuzen) 12. Erklärungen der beteiligten Trägerhochschulen: Konsortialführende Hochschule der Trägerhochschule Universität Passau Das oben beschriebene Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des folgenden Studiengangs bzw. die Curricula der folgenden Studiengänge eingefügt (Bitte auch Grad des Abschlusses nennen): Medien und Kommunikation (Bachelor) -- Universität Passau zusätzlich ggf. noch: Communication and Journalism (Bachelor) -- Universität Passau Wirtschaftsinformatik, Schwerpunk IT-Recht (Bachelor) -- Universität Passau Das Lehrangebot wird verankert als: Pflichtfach Wahlpflichtfach Das Lehrangebot dient als vollständiger Ersatz teilweiser Ersatz Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 6 -

7 (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Ergänzung einer bestehenden Präsenzveranstaltung. Es handelt sich um ein neues Lehrangebot. (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Über den Projektfortschritt werden die Projektpartner, die Studiengangsverantwortlichen und die vhb in regelmäßigen Abständen informiert. An den im Projektplan zu vereinbarenden Projekttreffen wird für die o.g. Hochschule der/die unter Punkt 1 benannte Ansprechpartner/in teilnehmen. Passau, Ort, Datum gez. Prof. Dr. Jan-Oliver Decker und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Hochschule 2 der Trägerhochschule LMU München Das oben beschriebene Lehrangebot wird nach Fertigstellung in das Curriculum des folgenden Studiengangs bzw. die Curricula der folgenden Studiengänge eingefügt: Kommunikationswissenschaft (Bachelor) -- LMU München Das Lehrangebot wird verankert als: Pflichtfach Wahlpflichtfach (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Das Lehrangebot dient als vollständiger Ersatz teilweiser Ersatz Ergänzung einer bestehenden Präsenzveranstaltung. Es handelt sich um ein neues Lehrangebot. (Zutreffendes bitte ankreuzen.) Über den Projektfortschritt werden die Projektpartner, die Studiengangsverantwortlichen und die vhb in regelmäßigen Abständen informiert. An den im Projektplan zu vereinbarenden Projekttreffen wird für die o.g. Hochschule der/die unter Punkt 1 benannte Ansprechpartner/in teilnehmen. München, Ort, Datum gez. Prof. Dr. Carsten Reinemann und Unterschrift der/des Studiengangsverantwortlichen bzw. der Studiendekanin/des Studiendekans Aufgabenbeschreibung Ausschreibung 2015-I - 7 -

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