UNG. Gesetz über die Nutzung des Untergrundes. Vollzugstagung AfU TG März M. Baumann/AfU TG UNG. Gemeinsames Projekt
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- Hansl Kneller
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1 Gemeinsames Projekt Gesetz über die Nutzung des Untergrundes Konkordatskantone seit 1955: ZH, SZ, GL, ZG, SH, AR, AI, SG, TG und AG (bis 2008) für die Schürfung und Ausbeutung von Erdöl Schürfkonzession an SEAG erteilt. Am nicht mehr verlängert. Beschwerdeverfahren abgeschlossen und in Rechtskraft getreten M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 2 Regeln für die Erforschung des Untergrundes Gewinnung von Bodenschätzen Gewinnung erneuerbarer Energie (Geothermie) Räumliche Nutzung des Untergrundes Erhebung und Sammlung geologischer Daten Geothermie: Nur wenn Exploration, Standortsicherung und Nutzung geregelt sind, kann auch die Bereitschaft für Investitionen gefördert werden! M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 3 Regeln für die Nutzung des Untergrundes Unter Berücksichtigung der öffentlichen Interessen: Sicherheit Umweltverträglichkeit Wirtschaftlichkeit Ausgeschlossen: Gewinnung von Kies, Sand und Lehm sowie die dafür erforderlichen geologisch-geophysikalischen Untersuchungen M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 4
2 Definition Untergrund Definition Nutzung Teil des Erdinnerns, der nicht Gegenstand der Bundeszivilgesetzgebung ist Zum Untergrund gehören auch Bodenschätze Herrenlose Naturkörper gemäss Art. 724 ZGB Art. 667 ZGB: soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 5 Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen Geothermie Gasspeicherung Erstellung und Nutzung von Lagerinfrastrukturen Geologisch-geophysikalische Untersuchungen wie Grabungen, Bohrungen, seismische Untersuchungen.. M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 6 Definitionen Definitionen Bodenschätze: Metalle, Erze, Gesteine und Mineralien Salze Fossile Brennstoffe wie Erdöl, Erdgas, Kohle Asphalt und Bitumen Geothermie: Nutzung der Erdwärme, inkl. thermische Nutzung unterirdischer Gewässer Gasspeicherung: Einlagerung von Gasen wie Erdgas, Kohlendioxid, Wasserstoff oder Druckluft in unterirdischen Lagerstätten Lagerinfrastrukturen: Dienen der Zwischen- oder Endlagerung von Stoffen Ausnahmen: Abfälle und Kernmaterialien M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 7 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 8
3 Grundsatz Bewilligung gemäss Kanton hat Hoheit über den Untergrund Selber ausüben oder an Dritte übertragen Bewilligung Konzession M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 9 Erkundung des Untergrundes durch Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen in Hinblick auf konzessionspflichtige Nutzung gewerbsmässige Nutzung von Höhlen Einlagern von Stoffen in unterirdische Lagerinfrastrukturen Erdsonden, Erdsonden-Felder, Erdregister, Energiepfähle, Kälte- oder Wärmespeicher zur Nutzung der Geothermie ab 500 m Tiefe Leistung > 100 kw M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 10 Erdwärmesonden GSchG oder? EWS Neues Kriterium Bewilligung gemäss GSchG 500 m Bewilligung gemäss ab 500 m Tiefe oder Leistung > 100 kw Unterschiedliches Verfahren Wieviele Anlagen mit Kriterium > 100 kw?? Jahr Anzahl EWS- Felder (gross) Länge [m] Min. Max. Leistung [kw] Min. - Max Unterschiedliches Verfahren: - GSchG-Bewilligung ohne Auflage, nur Bohrung - -Bewilligung mit Auflage, Bohrung und Bauten/Anlage M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 11 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 12
4 Bewilligung, wenn Konzession gemäss Keine Rechte Dritter gefährdet oder beeinträchtigt Gewähr für umweltverträgliche und ordnungsgemässe Ausführung Einhalten der Vorschriften gemäss Abbau von Bodenschätzen Einlagern von Stoffen ab m 3 Erstellen von Bauten und Anlagen für die Nutzungen von: Bodenschätzen, Geothermie, Gasspeicherung und Lagerinfrastrukturen Geothermie mit thermischer Leistung > kw Gasspeicherung M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 13 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 14 Konzession, wenn Keine Konzession, für Untergrund geeignet ist Bauten und Anlagen werden zweckmässig, umweltverträglich und sicher erstellt, betrieben und unterhalten Finanzierung, inkl. Erkundung und Rückbaukosten, angemessen sichergestellt ist keine entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen vorhanden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden Unkonventionelle Förderung fossiler Brennstoffe Ausnahme: Finden im Rahmen eines Geothermieprojektes Verfahren, welche die Umwelt gefährden, insbesondere ober- und unterirdische Gewässer, sind verboten!! M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 15 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 16
5 Verfahren Verfahren, welche die Umwelt gefährden, insbesondere ober- und unterirdische Gewässer, sind verboten Der Regierungsrat bestimmt, welche Chemikalien verwendet beziehungsweise nicht verwendet werden dürfen Liste aufgrund Konzessionserteilung (Resultat der Prüfung und Beurteilung) Öffentliche Auflage - in Gemeinde(n) mit oberirdischen Bauten und Anlagen - mindestens 20 Tage Publikation im Amtsblatt Einspracheverfahren Koordinierter Entscheid: Nutzung, Baubewilligung und alle anderen notwendigen Bewilligungen (USG, GSchG, WaG, WBG, FG, NHG, PBG.) Anhörung Standortgemeinde M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 17 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 18 Sicherheitsleistung Haftung Die Bewilligungsinhaber oder Konzessionäre haften für Schäden Plus: Bestimmungen des Gesetzes über die Verantwortlichkeit Versicherung Nachweis ausreichender Versicherungsdeckung Bei Bewilligungs- oder Konzessionserteilung kann eine angemessene Sicherheitsleistung verlangt werden, für Deckung des Schadens bei Vorabklärungen Ersatzvornahme bei Nichteinhalten von Auflagen und Bedingungen Kosten der Wiederherstellung Kosten für die Interessenvertretung von Drittpersonen, die.. geschädigt wurden M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 19 M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 20
6 und Geothermie Nutzungsgebühren und Abgaben Dokumentation von Bohrungen Koordination bei grenzüberschreitenden Nutzungsvorhaben Strafbestimmungen M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 21 Durchwegs positive Grundhaltung bei allen politischen Vertretern im Rahmen des Erarbeitungsprozesses für das Gesetz: Aktive Förderung Geothermie, mit klaren Regeln Gute Grundlage für Geothermie schaffen, Grundlage, um Bohren zu können wenn Gas gefunden wird, dann nutzen Aspekt Gasvorkommen erschliessen ist nicht prioritär Haftung, Versicherung, Sicherheitsleistung M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 22 und Geothermie Nur wenn Exploration, Standortsicherung und Nutzung geregelt sind, kann auch die Bereitschaft für Investitionen gefördert werden! Tiefe Geothermie = er Wasserkraft Regeln für die Erforschung des Untergrundes Gewinnung von Bodenschätzen Gewinnung erneuerbarer Energie (Geothermie) Räumliche Nutzung des Untergrundes Erhebung und Sammlung geologischer Daten M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 23 Planungsschritte Erkundung Umzonung RiPlan Vorprojekt Bauprojekt Geothermieprojekt Machbarkeit UVP 1 UVP 2 Bau Betrieb Vorhersehbarkeit Planbarkeit Investitionssicherheit M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 24
7 Die Regeln sind heute für neue Projekte vorhanden Danke für Ihre Aufmerksamkeit M. Baumann, Abt. Wasserbau und Hydrometrie 25
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