COMPANY ESTABLISHMENT & IP PROTECTION
|
|
- Hannah Fromm
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 COMPANY ESTABLISHMENT & IP PROTECTION Susanne Rademacher Partner Head of Office BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Beijing Representative Office 22 October 2012
2 Page 2 RO oder WFOE oder JV oder doch eine andere Lösung? Foreign Invested Enterprises ( FIE ) M&A WFOEs RO No direct business activities permitted get to know the market Lizenzen Short term revenues versus lack of market presence/ protection of industrial property JVs Sustainable market entry with limited investment risks versus potential conflicts with partner interests Efficient corporate management and high profitability versus longer learning curve and time to market Short time market access acquiring existing assets versus due diligence risks and inherent post merger integration conflicts
3 Page 3 RO Registrierung
4 Page 4 RO Registrierung: Rechtsgrundlagen Interim Provisions of the State Council on Administration of Resident Representative Offices of Foreign Enterprises 30 Oktober 1980 Registration Measures of Resident Representative Offices of Foreign Enterprises, 15 März Januar 2010: State Administration of Industry and Commerce ( SAIC ) & Ministry of Public erlassen Notice on Further Strengthening the Registration Administration Resident Representative Offices of Foreign Enterprises (umgesetzt von Beijing AIC ab 15 Januar 2010)
5 Page 5 RO Registrierung: Hintergrund der Änderungen Einreichung gefälschter Gründungsunterlagen (Incorporation Certificates der Muttergesellschaften) Unzureichende Corporate Governance der ROs (zb Verlängerung der Registrierungszertifikate) Stille Schliessung von ROs ohne Deregistrierung Unerlaubte Geschäftstätigkeiten
6 Page 6 RO Registrierung ab 2010 Operative Laufzeit Vor 2010 Ab Jahre 1 Jahr Gilt auch für die Verängerung bestehender ROs Laufzeit nicht länger als Restlaufzeit der Muttergesellschaft
7 Page 7 RO Registrierung ab 2010 Mindestalter der Muttergesellschaft Vor 2010 Ab 2010 Egal 1 Jahr A
8 Page 8 RO Registrierung ab 2010 Antragsunterlagen Vor 2010 Ab 2010 Kopie bzw einfache Originale ausreichend Beglaubigte, überbeglaubigte und legalisierte HRB und Bankbestätigungen notwendig (keine Apostille) HK, Macao, Taiwan Gesellschaften sind Formerfordernis-befreit Gilt bei jeder Verlängerung in Beijing
9 Page 9 RO Registrierung ab 2010 Anzahl der Repräsentanten Vor 2010 Ab 2010 Unbeschränkt Bis zu 4, einschliesslich Chief Representative Bestehende ROs mit mehr als 4 Repräsentanten: keine zusätzlichen Bestellungen Alle Ausländer müssen als Repräsentanten bestellt werden
10 Page 10 Wesen von ROs non-profit making administrative body ausländischer Gesellschaften (Ausnahme: Kanzleien, WPs, StBs, etc., ) Non-legal person status
11 Page 11 RO Geschäftsbereich Carry out activities related to market research, presentation, promotional activities, and liaison activities with the parent company in relation to product sales, service provision, domestic procurement, and investment of the parent company Keine Berechtigung namens der Muttergesellschaft Verträge zu unterzeichnen
12 Page 12 RO Mitarbeiter
13 Page 13 Chinesische Mitarbeiter Keine direkte Anstellung bei dem RO bzw der Muttergesellschaft zur Entsendung Anstellung nur über Labor Dispatching Units ( LDU ), e.g. FESCO, die die Mitarbeiter anstellen und an das RO entsenden
14 Page 14 Chinesische Mitarbeiter Vertragsbeziehungen Labor Dispatch Agreement zwischen LDU und RO / Muttergesellschaft Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und LDU Möglich: Supplementary Agreement zwischen Mitarbeiter und RO (bonus, company rules, training, confidentiality and noncompetition obligations etc)
15 Page 15 Ausländische Mitarbeiter Vertragsbeziehung Arbeitsvertrag mit der Muttergesellschaft, ggf Entsendung Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Arbeitsvisum etc.
16 WFOEs & JVs
17 Page 17 Gesetzesgrundlagen PRC Company Law, letzte grosse Anpassung 1. Januar 2006 PRC Law on Sino-Foreign Equity Joint Ventures & Implementation Rules PRC Law on Sino-Foreign Contractual Joint Ventures & Implementation Rules PRC Law on Wholly Foreign-owned Enterprises & Implementation Rules Diverse Administration Regulations betreffend spezieller Industrien (zb PRC Administration Regulations on Foreign-invested Insurance Companies etc)
18 Page 18 FIEs Gemeinsamkeiten Geschäftsbereich bestimmt erlaubte Aktivitäten Kapitalisierung Gründungsprozesse und Kosten Debt / equity Ratio Technologie / Know-how Transfer
19 Page 19 JVs EJV <=> CJV - Juristische Person - 2 Formen: + Vertragliche Vereinbarung + Juristische Person (idr Co.Ltd.) - Gewinnverteilung nach Unternehmensanteil (Abweichungen seit 2006 möglich nach Company Law) - Gewinnverteilung nach vertraglicher Vereinbarung
20 Page 20 Wholly Foreign-Owned Enterprise ( WFOE ) Sehr populär wo rechtlich möglich In der Regel als Co. Ltd. gegründet
21 Page 21 JVs & WFOEs Exit Scenarios Buy-Out Kapitalreduzierung Restructuring Liquidation Silent Go-Away
22 Page 22 M&A & Kartellrecht Provisions on the Merger or Acquisition of Domestic Enterprises by Foreign Investors, 8. September 2006 Guidance for the Anti-Monopoly Declaration by a Foreign Investor in the Merger or Acquisition of a Domestic Enterprise, 8. März 2007 Anti-monopoly Law, 1. August 2008 Verschiedenste Neben- und Ausführungsbestimmungen
23 Page 23 Monopolistisches Verhalten Monopoly agreements Abuse of dominant market position Concentration conducted by undertakings that may have the effect of eliminating or restricting competition Abuse of Administrative Powers to Restrict Competition
24 Page 24 Concentration nach chinesischem Kartellrecht Mergers Acquisitions of control over another business operator by acquiring its voting shares or assets to an adequate extent Acquisition of control by contract or other means
25 Page 25 Foreign Investment Guidance Catalogue Ziel: Industriepolitik und Lenkung der Wirtschaft Neue Fassung seit Anfang 2012 (davor Ende 2007) 4 Klassen: Encouraged, restricted, prohibited, permitted (default) Katalog muss im Zusammenhang mit anderen Texten gelesen werden: - Spezielle Industriebestimmugen - Lokale Kataloge bzw Regularien - Spezialkataloge
26 Page 26 Auswirkungen des Katalogs Erleichterung bei Genehmigungen Vorzugsbehandlung
27 Foreign Invested Partnerships
28 Page 28 Foreign Invested Partnerships General FIPs Mindestens 2 Partner Jeder Partner berechtigt Geschäfte namens des FIP zu tätigen Joint and Several Liability für Verbindlichkeiten des FIP Limited FIPs 2 bis 50 Partner Mindestens 1 General Partner (haftet als Gesamtschuldner, vertritt das FIP) Limited Partners: Haften in Höhe ihrer Einlage, nicht vertretungsberechtigt
29 Page 29 Foreign Invested Partnerships Unzulässige Partner State Owned Enterprises Börsennotierte Gesellschaften Mit öffentlichen Mitteln finanzierte Wohlfahrtseinrichtungen Gründungsprozess Wie RO nur Registrierung mit SAIC MOFCOM erhält nur Mitteilung von SAIC Aber: MOFCOM Genehmigung von restricted nach dem Foreign Investment Industrial Guidance Catalogue Ausländische natürliche und juristische Personen können Partner sein
30 IP Protection
31 Page 31 Strategien gegen Marken- und Produktpiraterie Produktpiraterie ist eher ein kleines Problem in ländlichen Gebiete aber die chinesische Regierung kümmert sich um das Thema (Xu Kuang Di, ehemaliger Bürgermeister von Shanghai, Hamburg Summit 2006) Kein Patentrezept aber wesentliche Kernpunkte Strategie beginnt vor! Markteintritt Strategien entwickeln im Markenkrieg ein Kampf um Marktanteile
32 Wesentliche Elemente der Schutzstrategie für geistiges Eigentum Page 32 Betriebsinterne Maßnahmen Juristische Maßnahmen IP-Strategie Technische Sicherung Politische Maßnahmen
33 Juristische Maßnahmen als Teil der Gesamtstrategie Page 33 Eckpunkte: Umfassende Registrierung von gewerblichen Schutzrechten Anmeldung von Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Urheberrechten und Domain Namen Sensibles Vertragsmanagement Joint Venture Vertrag, (Geschäftsführer-) Anstellungsvertrag, Lizenzvereinbarungen mit Herstellern und Zulieferern, Geheimhaltungsvereinbarungen; VERTRÄGE REGISTRIEREN!!! Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten Administrative sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren Einbindung des chinesischen Zolls
34 Page 34 Markenanmeldung VR China Strenges First to File Prinzip in der VR China Örtliche Besonderheiten beachten Wortmarken in der VR China nicht bekannt Markenschutz in der VR China umfasst nicht, Hong Kong, Macao, Taiwan Strategie weltweit gleich zu klingen, in Asien mitunter kritisch; Expertenrat einholen; Namen in Landessprache übersetzen sonst sind böse Überraschungen möglich - Beispiel: Polo man dachte das würde reichen und wurde dann in China Dreibeiniges Pferd genannt da das Wort Polo im Chinesischen keine Bedeutung hat und sich deshalb schlecht einprägt.
35 Page 35 Markenanmeldung VR China Chinesische Bedeutung in Westliche Marken Übertragung Produkte Branche chinesischer Kultur 可 口 可 乐 wohlschmeckend Coca Cola ke kou ke le Getränke und erfrischend 奥 妙 geheimnisvoll OMO au miao Waschmittel und wunderbar 西 门 子 Elektrotechnik und SIEMENS Xi men zi Elektronik Tor zum Westen IKEA 宜 家 yi jia Möbel angenehme Familie Reebok 锐 步 rui bu Sportkleidung laufen mit Vitalität MAGGI 美 级 mei ji Fertigsuppen Leckerbissen BMW 宝 马 bao ma Automobile Schatz-Pferd BEITEN BURKHARDT 百 达 bai da Recht 100 Ziele erreichen
36 Page 36 Folgen der Registrierung am Beispiel einer Marke Formeller Markenschutz, u.a. Exklusives Nutzungsrecht beschränkt auf angemeldete Waren / Dienstleistungen (Ausnahme bekannte Marken) Schutz gegen die Registrierung einer gleichen oder ähnlichen Marke für gleiche oder ähnliche Waren / Dienstleistungen Durchsetzbarkeit Abschreckungswirkung der Registrierung Wirksamkeit informeller Maßnahmen kaum Ausnahme Administrative Verfahren Wirkt nur punktuell, lässt aber Durchsetzungswillen erkennen Gerichtliche Maßnahmen Wirksam gegen einzelne Verletzer, hohe Publizität, aber zeit- und kostenintensiv
37 Folgen der Nichtregistrierung am Beispiel einer Marke Page 37 Durchsetzbarkeit ohne Registrierung Erhebliche Beweisschwierigkeiten Nur bei bekannter Marke (hoher Standard der Bekanntheit erforderlich) oder evtl. aufgrund Urheberrecht Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb? Gefahren der Nichtregistrierung Dritter registriert Marke für sich => Unterlassungsanspruch gegen den legitimen Markennutzer - Erpressungspotential: Lösegeld für Rückübertragung - langwieriges Löschungsverfahren - Bis zum Ablauf des Verfahrens darf anmeldender Dritter Marke nutzen
38 Folgen der Nichtregistrierung am Beispiel einer Marke Page 38 Dreiste Produktpiraten (Fall Faber Castell) Hongkonger Agentur hat Schriftzug und Logo schon 2004 bei chinesischen Behörden angemeldet Produkt kopiert Faber Castell hat inzwischen Widerspruch eingelegt Voraussichtliche Verfahrensdauer für das Widerspruchsverfahren in China: mind. 5 Jahre Buntstift-Piraterie: Links das Originalprodukt, rechts die Kopie aus China Quelle: Spiegel-Online, Kosten der Rückgewinnung nicht unter EUR 5.000,- Daneben hat Faber Castell wohl politische Maßnahmen getroffen
39 Page 39 Besondere Erwägungen bei Erfindungspatenten Grundüberlegung: Anmeldung als Patent erfordert Offenlegung der Erfindung Anmeldung selbst kaum Abschreckungswirkung Oft erst durch Patentanmeldung (Offenlegung) Nachahmen möglich Bei Erzeugnispatenten Nachahmung auch durch Reverse Engineering möglich Anmeldung zu erwägen Wenn Know-how aus anderen Gründen offengelegt werden muss (wie Zertifizierungen, Ausschreibungen) Anmeldung zu erwägen Bei Prozess-Know-how überlegen, ob betriebsinterne Maßnahmen einen Grad von Geheimhaltung ermöglichen, die vor der Gefahr des Nachahmens besser schützen als Patentanmeldung
40 Page 40 Besondere Erwägungen bei Domainnamen (.cn) Vergabe auf einer sehr ausgeprägten first come, first serve -Basis Niedrige Registrierungskosten: ab 12 pro Domain und Jahr Hohes Schädigungspotential durch Drittregistrierer / aber Warnung vor Schreiben von (angeblichen) offiziellen Domain Name Registrars Rückgewinnungsmöglichkeiten beschränkt - Berechtigtes Interesse an Namen (z.b. Marke) muss nachgewiesen werden - Dem Domainbesitzer muss Bösgläubigkeit nachgewiesen werden - Vor Ablauf von zwei Jahren: Zügiges Domain Name Streitverfahren der CNNIC (ab 300 ohne anwaltliche Kosten) - Danach: Verfahren vor chinesischen Zivilgerichten
41 Page 41 Technologietransfer Registrierung des Lizenzvertrages Wirksamkeitsvoraussetzung/Vertrag von Behörde überprüft Laufzeit eines Lizenzvertrages Laufzeit frei verhandelbar; Gebrauch durch Lizenznehmer nach Ablauf der Lizenzlaufzeit frei verhandelbar Zusicherungen des Lizenzgebers Eigentumsgarantie Qualitätsgarantie, d.h. vollständig, fehlerfrei, aktuell und geeignet, das vereinbarte technische Ziel zu erreichen
42 Page 42 Technologietransfer Unwirksame Klauseln: Verpflichtungen des Lizenznehmers zu Handlungen, die mit dem Technologietransfer nicht notwendig in Verbindung stehen, z.b. Kauf von Technologie, Rohmaterialien, Produkten, Betriebsmitteln etc. Verpflichtung des Lizenznehmers, Lizenzgebühren für Patente zu bezahlen, welche bereits erloschen sind oder gelöscht wurden Einschränkung des Lizenznehmers, die eingeführte Technologie zu verbessern oder verbesserte Technologie nur eingeschränkt zu verwenden
43 Page 43 Technologietransfer Weitere unwirksame Klauseln: Einschränkungen des Lizenznehmers, von anderen Quellen ähnliche oder konkurrierende Technologie zu erwerben Unbillige Einschränkung des Lizenznehmers beim Einkauf von Rohmaterialien, Komponenten, Produkten oder Betriebsmitteln Unbillige Einschränkung des Lizenznehmers hinsichtlich Menge, Vielfalt oder Verkaufspreis der vom Lizenznehmer produzierten Waren Unbillige Einschränkung des Lizenznehmers, die mit der lizenzierten Technologie produzierten Waren zu exportieren
44 Durchsetzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Page 44 Abmahnungen Verwaltungsverfahren Zivilgerichtliche Klageverfahren Einleitung von Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Verletzer Schiedsverfahren
45 Durchsetzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Page 45 Informelle Maßnahmen Abmahnung Verhandlungen mit Schutzrechtsverletzer Kooperation?
46 Durchsetzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Page 46 Maßnahmen der Verwaltungsbehörden Effizient bei eindeutig gelagerten Fällen wie Markenverletzungen, keine Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich Auch aufgrund Verletzung des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb Problematisch bei Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern und Urheberrechten Sonderfall: Urheberrechtsverletzung im Internet Anmeldung bei den Zollbehörden Zoll stoppt die Ein- und Ausfuhr von Plagiaten
47 Durchsetzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Page 47 Zivilgerichtsverfahren Spezielle Kammern bei Zivilgerichten größerer Städte bietet sich bei Patentverletzungsverfahren an Einstweiliges Verfügungsverfahren möglich Forderung von Schadensersatz möglich wenn nicht schlüssig nachgewiesen wird, Schätzung durch Gericht, dann max. RMB (ca. EUR )
48 Durchsetzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte Page 48 Strafverfahren Abschreckungswirkung => Freiheitsstrafen können verhängt werden bisher nur in Ausnahmefällen durchgesetzt (aber Tendenz steigend)
49 Page 49 Contact Beijing Suite 3130, 31 st Floor South Office Tower, Beijing Kerry Centre 1 Guang Hua Road, Chao Yang District Beijing P.R. China Tel.: (+86) (10) Fax: (+86) (10) Susanne.Rademacher@bblaw.com Jenna.Wang@bblaw.com Shanghai Suite 1001, 10 th Floor Chong Hing Finance Centre 288 Nanjing Road West Shanghai P.R. China Tel.: (+86) (21) Fax: (+86) (21) Willi.Vett@bblaw.com Oscar.Yu@bblaw.com Asia Desk Germany Ganghoferstrasse Munich Germany Tel: (+49) Fax: (+49) Bjoern.Etgen@bblaw.com
Investitionsführer Volksrepublik China -Firmengründung-
Investitionsführer Volksrepublik China -Firmengründung- 2. Auflage 2013 von Rainer Burkardt Burkardt & Partner Rechtsanwälte Room 2507, 25F, Bund Center 222 Yanan Dong Lu Shanghai 200002 M +86 186 1687
MehrRecht des geistigen Eigentums in Vietnam
Recht des geistigen Eigentums in Vietnam RA Stefan Ewers LL.M. (Melbourne) Rödl & Partner Vietnam 18.03.2014 1 Was sind Markenrechte Es gibt im Grundsatz vier Arten von Markenrechten Copyright Rechte an
MehrMarkenschutz in China. Dr. Paul Thaler
Markenschutz in China Dr. Paul Thaler April 7, 2011 1 Die Geschichte und aktueller Stand Die Geschichte aktueller Stand - nationale Gesetze i. Markengesetz ii. iii. iv. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
MehrHerzlich Willkommen. zum. Patente, Marken & Designs für KMU. Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft
Herzlich Willkommen zum «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU Liestal, 7. Juni 2011 Haus der Wirtschaft «KMU Business-Treff» Patente, Marken & Designs für KMU - Die Sicherung der eigenen
MehrSchutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China
Schutz von geistigem Eigentum in der Volksrepublik China Thomas Harringer Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbh Leiter Schutzrechte Marktrecherche 1.6.2015 IPR Situation VR China damals und heute
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrErweiterte Schriftlizenz: Mobile- und Application Lizenz
Erweiterte Schriftlizenz: Mobile- und Application Lizenz URW++ DESIGN & DEVELOPMENT GMBH Poppenbütteler Bogen 36 22399 Hamburg Germany TEL +49 (0) 40 60605 0 FAX +49 (0) 40 60605 111 info@urwpp.de www.urwpp.com
MehrSchritt für Schritt zu meiner.saarland-domain
Schritt für Schritt zu meiner.saarland-domain Die Vergabe der.saarland Domains wird zunächst in verschiedene Phasen unterteilt, die sich an unterschiedliche Interessengruppen richten Sie sind Inhaber einer
MehrChristina Klein. Wie Sie Ihre Ideen schützen können. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Wie Sie Ihre Ideen schützen können interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Die Markenanmeldung.............................. 3.
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
Mehr1. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 2. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 4. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt. 5. [ ] [ ] im Folgenden [ ] genannt
Term Sheet 1. [ ] 2. [ ] 3. [ ] [ ],[ ], und [ ] im Folgenden einzeln und gemeinschaftlich auch Gründer genannt [ ] im Folgenden Gesellschaft genannt 4. [ ] 5. [ ] [ ],[ ], und [ ] im Folgenden gemeinsam
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrDie Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht
Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht erecht24 Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert 1 Checkliste - Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht 1. Ein Disclaimer (Haftungsausschluss)
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche
MehrProdukt- und Markenpiraterie. Durchsetzung von Marken-, Design - und Patentrechten in China - Praxisbericht Braun GmbH Sonja Klinger
Produkt- und Markenpiraterie Durchsetzung von Marken-, Design - und Patentrechten in China - Praxisbericht Braun GmbH Sonja Klinger Nationale Rechtsvorschriften 1. Markengesetz vom 23. August 1982, in
MehrMarkenrecht in der Verfahrenspraxis
Markenrecht in der Verfahrenspraxis Universität Wien VO 030350, SS 2015 RA Dr. Egon Engin-Deniz Partner Head of IP CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH www.cms-rrh.com Widerspruch gegen CTM Markenanmeldungen
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWindows Small Business Server (SBS) 2008
September 2008 Windows Small Business Server (SBS) 2008 Produktgruppe: Server Windows Small Business Server (SBS) 2008 Lizenzmodell: Microsoft Server Betriebssysteme Serverlizenz Zugriffslizenz () pro
MehrGewerbliche Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrIPR Erfahrungen in China- Wie sicher ist ihr Know-how? Professioneller Umgang mit IP-Rights Hannes Voraberger, Group Manager R&D November 2014
IPR Erfahrungen in China- Wie sicher ist ihr Know-how? Professioneller Umgang mit IP-Rights Hannes Voraberger, Group Manager R&D November 2014 AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrSQL Server 2008 Standard und Workgroup Edition
September 2008 Produktgruppe: Server Lizenzmodell: Microsoft Server Server/ Serverlizenz Zugriffslizenz () pro Gerät Zugriffslizenz () pro Nutzer Produktgruppe: Server Lizenzmodell: Microsoft Server Pro
MehrDomain Registration & Transfer. Version: 1.3 Datum: 10.07.2014 Alexander Pascual
Domain Registration & Transfer Abteilung: Customer Care Center Version: 1.3 Datum: 10.07.2014 Autor: Alexander Pascual Inhaltsverzeichnis 1 Domain Registration 1.1 Domain Registration bei Green.ch 1.2
MehrWas ist Open Source Software und wem gehört sie?
Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
Mehr11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg
11. Pantaenius-Immobilientagung 17.11.2011 in Hamburg Reaktionsmöglichkeiten und Strategien des WEG-Verwalters bei unberechtigter Abberufung/Kündigung aus wichtigem Grund Rechtsanwalt Dr. Jan-Hendrik Schmidt,
MehrLizenzierung von SharePoint Server 2013
Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrLizenzierung von SharePoint Server 2013
Lizenzierung von SharePoint Server 2013 Das Lizenzmodell von SharePoint Server 2013 besteht aus zwei Komponenten: Serverlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung der Zugriffe
MehrKundenregistrierung am egeodata Austria Portal
Kundenregistrierung am egeodata Austria Portal Dieses Tutorial soll zeigen, wie sich ein neuer Kunde am egeodata Austria Portal registriert. Die Registrierung ist erforderlich, um fortgeschrittene oder
MehrUrheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht
Urheber-, Patent- und Lizenzvertragsrecht 28. Oktober 2003 Berlin Einführung Sicherung von Rechten Urheber- und Patentrecht Lizenzierung Arbeits- und Subunternehmerverhältnisse Folie: 2 Inhalte und Referenten
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrLizenzierung von Windows Server 2012
Lizenzierung von Windows Server 2012 Das Lizenzmodell von Windows Server 2012 Datacenter und Standard besteht aus zwei Komponenten: Prozessorlizenzen zur Lizenzierung der Serversoftware und CALs zur Lizenzierung
MehrWelcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration
Welcome to Trend Micro Leitfaden Deal-Registration Copyright Infinigate 1 Was ist Deal Registration? Deal Registration löst Finder s Fee ab Finder s Fee ist zum 30. September abgekündigt worden. Bestehende
MehrIdee, Produkt, Logo. Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn
Idee, Produkt, Logo Was kann man wie markenrechtlich schützen? RA Markus Feinendegen, DHPG Bonn www.dhpg.de Seite 1 Gliederung I. Einführung II. III. IV. Wo kann man eine Marke registrieren lassen? Was
MehrSystemen im Wandel. Autor: Dr. Gerd Frenzen Coromell GmbH Seite 1 von 5
Das Management von Informations- Systemen im Wandel Die Informations-Technologie (IT) war lange Zeit ausschließlich ein Hilfsmittel, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen und Personal einzusparen. Sie hat
MehrGewerbliche Schutzrechte
VDI Bergischer Bezirksverein Wuppertal, 9. November 2004 Gewerbliche Schutzrechte - Chancen und Risiken - Christian W. Appelt German and European Patent and Trademark Attorney Warum IP? Intellectual Property
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrWettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014
Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de
MehrE-Commerce. Von Matthias Fenner und Matthias Schulze. Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen
E-Commerce Definition Rechtliches Beispiele Vor- und Nachteile Sicherheitsmaßnahmen Definition e-commerce = Online-Shopping oder Verkauf über das Internet wesentliche Elemente von Electronic Commerce sind
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrUrheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007
Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrNicht kopieren. Der neue Report von: Stefan Ploberger. 1. Ausgabe 2003
Nicht kopieren Der neue Report von: Stefan Ploberger 1. Ausgabe 2003 Herausgeber: Verlag Ploberger & Partner 2003 by: Stefan Ploberger Verlag Ploberger & Partner, Postfach 11 46, D-82065 Baierbrunn Tel.
MehrDie Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie. Claudia Naimi Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Die Zollbehörden als Partner im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie Das Tätigwerden der Zollbehörden nach VO (EG) Nr. 1383/2003 Tätigwerden der Zollbehörden Anhalten von Waren die im Verdacht stehen
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehre-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop
e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrDIE SCHRITTE ZUR KORREKTEN LIZENZIERUNG
Datacenter für Itanium-basierte Systeme Einsatz in virtuellen Umgebungen Für die Lizenzbestimmungen spielt es keine Rolle, welche Art der Virtualisierung genutzt wird: Microsoft Virtual Server, Microsoft
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrWorkshop. Die Wolken lichten sich. Cloud Computing"-Lösungen rechtssicher realisieren
mit:, Dr. Undine von Diemar, LL.M. (Michigan), Worum es geht Cloud Computing" ist als ein sehr erfolgreiches Geschäftsmodell für die Nutzung von IT- Infrastruktur über das Internet in aller Munde: Virtuelle,
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrEine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand
Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Im Mittelstand zu Hause BARDEHLE PAGENBERG ist eine mittelständische Kanzlei und
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrInstallation der SAS Foundation Software auf Windows
Installation der SAS Foundation Software auf Windows Der installierende Benutzer unter Windows muss Mitglied der lokalen Gruppe Administratoren / Administrators sein und damit das Recht besitzen, Software
MehrGarantien über den Markenschutz der Global X Games
Garantien über den Markenschutz der Global X Games Die Landeshauptstadt München und der Olympiapark GmbH garantieren diesbezüglich, dass das Logo der X Games und der Bezeichnungen ( X Games MUNICH 2013,
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehradvisory Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen
Unser Vorgehen Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen Ausgangslage Jedes Beteiligungsvorhaben ist für Käufer und Verkäufer individuell und bedarf einer professionellen Koordination. begleitet beide
MehrSQL Server 2005 Standard Edition SQL Server 2005 Enterprise Edition SQL Server 2005 Workgroup Edition
SQL Server 2005 Standard Edition SQL Server 2005 Enterprise Edition SQL Server 2005 Workgroup Edition Produktgruppe: Server SQL Server 2005 Standard Edition, Enterprise Edition, Workgroup Edition Lizenzmodell:
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrRatgeber Domain-Namen
Florian Huber / Florian Hitzelberger Ratgeber Domain-Namen Die 100 wichtigsten Fragen & Antworten rund um Internet-Domains 2. Auflage 2010 Verlag Florian Huber, Starnberg www.domainbuch.de Inhalt t z =
MehrAuslizenzierung von Biotech IP an Big Pharma der neue Königsweg für den Exit?
Auslizenzierung von Biotech IP an Big Pharma der neue Königsweg für den Exit? Agenda I. Finanzierungsmodelle im Biotech Sektor II. Kooperationen zwischen Big Pharma und Biotechs III. Problemfelder der
MehrBedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen
Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrGestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten. MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014
Gestaltung von Auftragsforschungsverträgen worauf ist zu achten MMag. Sabine Fehringer, LL.M. Vienna April 30, 2014 AUFTRAGSFORSCHUNG - Abgrenzungen Forschungsauftrag: dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse
MehrDie Bedeutung von.hamburg für die lokale Wirtscha:. Handelkammer Hamburg 08. August 2013
Die Bedeutung von.hamburg für die lokale Wirtscha:. Handelkammer Hamburg 08. August 2013 1 FAQ s.hamburg wozu? Wer kann.hamburg registrieren? Können alle denkbaren Begriffe als Domain registriert werden?
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrÜbungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht FS 2016 Fall 2 Schieflage in der Bar OA Dr. iur. des. Damiano Canapa 19.05.2016 Seite 1 Frage 1: Besteht ein Anspruch von C gegen B? Frage 1: Besteht ein Anspruch
MehrÜbersetzung aus der englischen Sprache
Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
MehrSignet der Feuerwehr und das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr
Signet der Feuerwehr und das Emblem der Deutschen Jugendfeuerwehr Information des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, Mai 2008 I. Das Signet der Feuerwehr Löschen (Brandbekämpfung) Bergen (Technische
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrGrundlagen des Markenmanagements
Grundlagen des Markenmanagements 2. Kapitel: Markenschutz 2.1 Rechtliche Grundlagen 2.2 Markenrechtsverletzung / Markenpiraterie Prof. Dr. Bettina Nyffenegger 2.1 Markenrecht in der Schweiz Markenschutz
MehrStoffgliederung. Internationales Marketing 1
Stoffgliederung 4. Strategien der Markterschließung bzw. des Markteintritts 4.1. Markterschließungsstrategien ohne eigene Auslandsmarktbearbeitung 4.1.1. Indirekter Export 4.1.2. Lizenzabkommen 4.1.3.
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrAlle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte
Alle Informationen zu Windows Server 2003 Übersicht der Produkte Downgrade-Rechte für Microsoft Windows Server 2003 Was sind Downgrade-Rechte? Gründe für Downgrades Wichtige EULA-Anforderungen für Downgrades
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrSophos UTM Support Services Guide
Sophos UTM Support Services Guide Einleitung In diesem Dokument sind die Sophos Support Services beschrieben, die von Sophos oder Sophos Partnern für die Sophos UTM Appliance, RED und Access Points geleistet
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
MehrZentrum Marke & Patent. Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis
Zentrum Marke & Patent Informations-Vortrag: Bedeutung der Recherche in der anwaltlichen Praxis Referent: Dipl.-Ing. Georg Götz Intellectual Property IP-Götz Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg
MehrVerbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung
Verbrauchertipp! Gesetz zur Button-Lösung ab 01.08.12 Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrBenutzerverwaltung Business- & Company-Paket
Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket Gemeinsames Arbeiten mit der easyfeedback Umfragesoftware. Inhaltsübersicht Freischaltung des Business- oder Company-Paketes... 3 Benutzerverwaltung Business-Paket...
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrStornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016
Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit
Mehr