Stiftung für die Entlebucher Jugend
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- Berthold Otto
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1 Stiftung für die Entlebucher Jugend Gesuch um Ausbildungsbeiträge (Stipendien / Darlehen) Das Formular ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich, unterschrieben und zusammen mit den verlangten Unterlagen an den Präsidenten der Stiftung für die Entlebucher Jugend einzureichen. Wer schuldhaft falsche Angaben macht oder Änderungen anspruchsbegründeter Tatsachen nicht meldet, verwirkt den Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, bzw. diese können ganz gekürzt werden. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Beitragsgesuch stehen die örtlichen Stipendienstellen oder der Stiftungspräsident zur Verfügung. Gesuchseingabe: Das Gesuch ist zu Beginn der Ausbildung einzureichen. Treffen Gesuche verspätet ein, werden Beiträge nur noch für die verbleibende Ausbildungsdauer gewährt. 1. Gesuchstellende Person Gesuchs-Nr. Name, Vorname Strasse, Hausnummer PLZ, Ort Wohnsitz im Amt Entlebuch seit: Telefonnummer 2. Frühere Ausbildungsbeiträge Haben Sie bereits einmal bei der Stiftung ein Gesuch eingereicht? ja Wenn ja, für welche Ausbildung? Haben Sie bisher vom Kanton Luzern oder einer anderen Stipendienstelle Ausbildungsbeiträge erhalten? ja Wenn ja, von wem? 3. Ausbildung, für die Beiträge gewünscht werden Art der Berufslehre oder des Studiums Ausbildungsstätte, Ort Beginn der Ausbildung Voraussichtlicher Abschluss Besuch der Ausbildungsstätte Gegenwärtiges Arbeitspensum Vollzeit % 1
2 4. Vorbildung Anzahl Jahre Primarschule Realschule Sekundarschule Berufslehre als von bis Maturitätsschule von bis Seminarausbildung von bis andere Ausbildungen von bis 5. Bisherige Erwerbstätigkeit Monat/Jahr bis Monat/Jahr genaue Bezeichnung der Erwerbstätigkeit und des Arbeitsortes 6. Eltern, Inhaber der elterlichen Gewalt: Vater (bitte auswählen) Diese Angaben haben auch mündige gesuchstellende Personen zu machen. Vater: Mutter: Vormund: Beruf Beruf gestorben am gestorben am angestellt angestellt 7. Geschwister der gesuchstellenden Person Vorname Jg. Ausbildung wenn Ausbildung, Unterkunft und bis wann (Jahr)? Verpflegung 2
3 8. Ehegatte der gesuchstellenden Person Beruf / Ausbildung Ehegatte erwerbstätig Vollzeit wenn Teilzeit, wie viele Prozent? Name u. des Arbeitgebers % 9. Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten Schulgelder und Gebühren Schulmaterial, Lehrmittel, Exkursionen usw. Kosten für den günstigsten Fahrausweis zwischen Wohn- und Arbeitsort (öffentliche Verkehrsmittel) effektive Kosten pro Jahr Unterkunft und Verpflegung: Wenn Unterkunft, auswärtige Mittagessen pro Woche: Kosten für auswärtige Mittagessen pro Jahr Internat? nein Kleider, Schuhe Gesundheitskosten, einschliesslich Kranken- und Unfallversicherung Taschengeld Betrag für jedes Kind, für das die gesuchstellende Person unterhaltspflichtig ist. Betrag für den Unterhalt des nicht gesuchstellenden Ehegatten Total anerkannte Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten 10. Anrechenbare Eigen- und Fremdleistungen pro Jahr Erwerbs- oder Ersatzeinkommen der gesuchstellenden Person Einkommen aus Voll- oder Teilzeiterwerb Lehrlingslohn / Praktikumsentschädigung Sozialzulagen / Kinder- und Ausbildungszulagen Waisenrente, IV-Rente, Unterhaltsbeiträge/Alimente Ferienverdienst Anrechenbares Eigenvermögen der gesuchstellenden Person Elternbeitrag (inkl. Stiefeltern) gemäss Tabelle Ausbildungszulage für die gesuchstellende Person Erwerbs- oder Ersatzeinkommen des Ehegatten gem. Lohnausweis Total anrechenbare Eigen- und Fremdleistungen Fehlbetrag 3
4 11. Andere Stipendiengesuche Von welchen Stellen sind bereits Stipendien oder Beiträge ausgerichtet oder zugesichert worden und für welche Zeit? Jahr Kanton Bund (Biga) weitere Stellen 12. Weitere Angaben, die für die Beurteilung des Gesuches wesentlich sind Überweisung an: oder Post PC-Kontonummer Bank Kontonummer / Kontobezeichnung der Bank Name des Kontoinhabers Ich / Wir bestätige/n, dass dieses Gesuch vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt ist. Ort / Datum Unterschrift gesetzliche Vertretung Unterschrift gesuchstellende Person Das Gesuch ist, bei nicht Volljährigen, auch vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Dem Gesuch sind unbedingt folgende Unterlagen beizulegen: Bitte keine Originale, nur Fotokopien einsenden. - Kopie letzte definitive Steuerveranlagungsverfügung (mit Veranlagungs-Protokoll) der gesuchstellenden Person und der Eltern - Bestätigung der Ausbildungsstätte (Aufnahmeentscheid, Kostenbelege, Schul- / Studienbestätigung) - Lehrvertrag (nur beim ersten Gesuch) - Belege Fahrkosten Zustelladresse: Stiftung für die Entlebucher Jugend Präsident Robert Vogel Glaubenbergstrasse Entlebuch Tel
5 Stiftung für die Entlebucher Jugend Präsident Robert Vogel, Glaubenbergstrasse 20, 6162 Entlebuch Tel Merkblatt über Ausbildungsbeiträge der Stiftung für die Entlebucher Jugend Beitragsberechtigte Personen (Art. 5 und 3 Stiftungsstatuten) Stipendien oder Darlehen werden ausgerichtet an: a) Bürgerinnen und Bürger der Stiftungsgemeinden, die in einer der Stiftungsgemeinde Wohnsitz haben, b) Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in einer der Stiftungsgemeinde gesetzlich geregelten Wohnsitz haben. In Härtefällen kann der Stiftungsausschuss Ausnahmen bewilligen. Als Stiftungsgemeinden gelten die politischen Gemeinden Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Hasle, Flühli, Romoos, Schüpfheim und Werthenstein. Beitragsbedingungen (Art. 8 und 9 Stiftungsstatuten) Für die Festlegung der Ausbildungsbeiträge sind grundsätzlich die Bestimmungen in Art. 8 und 9 der Stiftungsstatuten massgebend. Aufgrund der relativ grossen Beitragszahlungen in den letzten Jahren, hat der Stiftungsausschuss eine restriktivere Beitragspraxis festgelegt. Bis auf weiteres gelten für die Ausbildungsbeiträge die folgenden Richtlinien: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers und dessen Eltern werden bei der Behandlung der Gesuche stärker berücksichtigt. Die Vermögensverhältnisse der Eltern sollten in der Regel folgende Limiten nicht überschreiten: steuerbares Einkommen 75' und steuerbares Vermögen 200' Bei einem Lehrlingslohn ab 1' pro Monat werden in der Regel keine Beiträge bewilligt. Ein Stipendienbeitrag wird vorwiegend nur dann gewährt, wenn ein Fehlbetrag ausgewiesen ist. Wenn die Lehre am Wohnort absolviert wird, wird nur ausnahmsweise bei besonderen finanziellen Härtefällen ein Beitrag gewährt. Ein Beitrag an Berufslehren wird vor allem im ersten und evtl. zweiten Lehrjahr gewährt, da am Anfang der Lehre der Lohn geringer ist. Es wird jeweils nur ein Beitrag für ein Jahr bewilligt. Für jedes Folgejahr ist ein neues Beitragsgesuch einzureichen. Keine Ausbildungsbeiträge werden gewährt bei: Ausbildungen, die nicht mehr als ein Jahr dauern, Ausbildungen im Rahmen der obligatorischen Schulzeit, inkl. 10. Schuljahr, Sprachaufenthalte, Berufslehren, wenn der Lehrort mit dem Wohnort identisch ist; in der Regel kein Beitrag, Ausnahmen bei finanziellen Härtefällen, Matura. Beschlossen an der Stiftungsausschuss-Sitzung vom , rev , rev
Gesuch um Ausrichtung von Stipendien und Studiendarlehen
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