Strategiepapier zur Prävention
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- Julia Neumann
- vor 6 Jahren
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1 1 Strategiepapier zur Prävention VDBW fordert gesetzliche Regelungen zur Prävention Einleitung: In Deutschland brauchen wir ein deutliches Mehr an Prävention und Gesundheitsförderung. Es wird leider zugelassen, dass viele Menschen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden - aufgrund von Erkrankungen, die durch Präventionsmaßnahmen vermeidbar gewesen wären. Es sind dies z.b. degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats, psychosomatische und psychische Erkrankungen, Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, chronische Atemwegserkrankungen und viele Stoffwechselerkrankungen. Durch rechtzeitige und zielgerichtete Prävention kann die für Menschen wie Unternehmen existenziell notwendige Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig gesichert werden. Wir als Betriebsärzte erreichen eine Zielgruppe von 40 Mio. Menschen im Berufsleben. Und wir erreichen insbesondere Menschen aus den unteren sozialen Schichten, die dem Thema Prävention noch nicht genügend aufgeschlossen sind und die vielfach überhaupt keinen Arztkontakt haben. Folgende Kernfelder gehören für uns dazu: Sensibilisierung innerhalb der gesamten Gesellschaft Festlegung von Gesundheitszielen Gefährdungsbeurteilung als Grundlage betrieblicher Maßnahmen Anreize zur Entwicklung betrieblicher Präventionskonzepte durch die Krankenkassen und durch die Unternehmen Ausbau der Forschungsförderung, insbesondere der Präventionsforschung zur Validierung bestehender Präventionsprogramme Ausbau der Arbeitsmedizin zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge 1. Sensibilisierung Die Sensibilisierung der gesamten Bevölkerung zu diesem Thema ist ein zentraler Schritt, um die Gesundheitskompetenz insgesamt langfristig zu stärken. Erfolgreiche Programme der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können hier den Weg weisen. Der Arbeitsplatz ist ein Umfeld, das einen starken Einfluss auf die körperliche, psychische und soziale Gesundheit hat.
2 Seite 2 Die Betriebsärzte vor Ort sind immer mehr gefragt, in den Betrieben und Verwaltungen zum Thema der gesundheitlichen Prävention kompetent zu informieren und zu beraten und bei betrieblichen Lösungsstrategien mitzuwirken. Es bedarf eines gemeinsamen Grundverständnisses zum Thema der gesundheitlichen Prävention, damit die unterschiedlichen Akteure eines Unternehmens effizient und effektiv agieren können. In einigen Leitfäden und Fachunterlagen hat unser Verband dazu Anregungen und Empfehlungen formuliert. Wichtigstes politisches Ziel ist es, in der Gesellschaft geeignete Gesundheitsziele zu definieren, Maßnahmen und Meilensteine festzulegen und sowohl Ergebnis wie auch Prozess zu evaluieren. Wir als Betriebsärzte können diese Gesundheitsziele durch Aktivitäten in den Betrieben vor Ort unterstützen. Dabei müssen die Möglichkeiten der Finanzierung derartiger Aktivitäten durch die Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen, aber auch anderer Sozialversicherungsträger ausgebaut und gesichert werden. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Die arbeitsmedizinische Betreuung ist an vielen Stellen derzeit nicht ausreichend und es besteht die Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes vor allem in kleinen und mittleren Betrieben weiter sinkt. Die Politik muss die geeigneten rechtlichen Grundlagen zur Stärkung der betriebsärztlichen Vorsorge schaffen, die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen und die arbeitsmedizinischen Lehrstühle ausbauen. Das Ziel, Erkrankungen zu vermeiden und zum Erhalt physischer und psychischer Gesundheit in der Arbeit beizutragen, bedarf der politischen Unterstützung wie auch der Weiterentwicklung von Erkenntnissen über Zusammenhänge und wirksame Gegenstrategien. Entsprechende Netzwerke und Kooperationen sind im Entstehen, benötigen aber ausreichende Ressourcen. Initiativen zur Prävention wird eine maßgebliche Bedeutung beigemessen, weil dem zentralen Thema Beschäftigungsfähigkeit durch Prävention und aktiver Gesundheitsförderung im Kontext des Arbeitsplatzes als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ein hoher Stellenwert zukommen wird. Für die notwendige bundesweite, flächendeckende und umfassende Stärkung der gesundheitlichen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine angemessene betriebsärztliche Versorgung auch für kleinere und mittlere Betriebe zwingend erforderlich.
3 Seite 3 3. Erfassung aller Belastungsfaktoren durch eine Gefährdungsbeurteilung Am Anfang jedes wirksamen Gesundheitsschutzes steht die Betrachtung aller Belastungen aus der Arbeit, einschließlich der psychischen Belastungen mit dem Ziel, Fehlbeanspruchungen zu vermeiden. Aus 5 des Arbeitsschutzgesetzes ergibt sich bereits die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Bedingungen hinsichtlich einer mit der Arbeit verbundenen potentiellen Gefährdung der Mitarbeiter zu bewerten. Leider ist dies nicht flächendeckend umgesetzt. Bei der Erfassung der Belastungsfaktoren, einschließlich der psychischer sollen zunächst Betriebs- und Werksärzte als betriebliche Experten den Arbeitgeber unterstützen. Darüber hinaus kann es im Einzelfall sinnvoll sein, weitere externe Experten hinzuzuziehen. Die Betriebsärzte verfügen über das entsprechende Methodeninventar. Die staatliche Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben muss jedoch verbessert werden. Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner arbeitsmedizinische Empfehlung Psychische Gesundheit im Betrieb den aktuellen Wissensstand zu dem Thema zusammengefasst und Handlungsempfehlungen zur Entwicklung und Sicherung von Gesundheitsressourcen im Betrieb formuliert, insbesondere zur Identifikation von psychischen Belastungen und Ressourcen im Rahmen der Gefährdungsermittlung und beurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung sollte am besten in ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagementsystem integriert werden. Hieraus müssen entsprechende zielgerichtete Maßnahmen der Verhaltens- aber auch der Verhältnisprävention abgeleitet werden. Der Betriebsarzt kann eine zentrale Rolle als neutraler Berater und Lotse beim betrieblichen Gesundheitsmanagement einnehmen. Wir als betriebliche Experten können die Arbeitgeber bei der Erfassung von Belastungsfaktoren unterstützen Die Gefährdungsbeurteilung "Psychische Belastung" muss integrativer Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzmanagementsystems werden. Aus der konkreten Gefährdungsbeurteilung müssen entsprechende zielgerichtete Maßnahmen der Verhaltens- aber auch der Verhältnisprävention abgeleitet werden. Der Betriebsarzt nimmt eine zentrale Rolle als neutraler Berater und Lotse in der gesundheitlichen Prävention und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ein.
4 Seite 4 4. Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) Ein gut funktionierendes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist für die Prävention und den Gesundheitsschutz von hoher Bedeutung. Die Unterstützung der betrieblichen Verantwortlichen durch Betriebs- und Werksärzteärzte ist hierbei unerlässlich. Wichtiger Bestandteil des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements ist die medizinische Rehabilitation, deren Ziel es ist, im konkreten Einzelfall den bestmöglichen Rehabilitationserfolg im Sinne der Teilhabe an Familie, Arbeit, Gesellschaft und Beruf zu erzielen. Entsprechend dem Lebensweltansatz der ICF steht für die gesetzlichen Rentenversicherungen der Erhalt der Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten im Vordergrund: Damit durch die Kenntnis des beruflichen Umfeldes und der individuellen Gesundheitsproblematik bei der Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen und der Verzahnung mit Präventionsmaßnahmen kommt Betriebs-und Werksärzten eine herausragende Bedeutung zu. Um den richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt in die richtige Rehabilitationseinrichtung zu vermitteln, braucht es einer verstärkten Einbindung von Betriebs- und Werksärzten in den Rehabilitationsprozess. Dazu gibt es mit einzelnen Rentenversicherungsträgern bereits entsprechende Vereinbarungen, anderen sollte dies aufgegeben werden. Mit allen Rentenversicherungsträgern werden Vereinbarungen abgeschlossen, damit Betriebs- und Werksärzte beim Abgleich von Anforderungsprofil und Fähigkeitsprofil zur frühzeitigen Erkennung und Identifikation eines Bedarfs an Leistungen zur Teilhabe unterstützen, Rehabilitation beantragen, Reha-Einrichtungen beraten und die den von der Rehabilitationsmaßnahme zurückkehrenden Patienten betriebsärztlich begleiten und beurteilen. 5. Gesundheitsförderung und Prävention als eigenständige Säule des Gesundheitswesens Das zugrunde liegende Ziel der Stärkung kann mittelfristig nur erreicht werden, wenn Gesundheitsförderung und Prävention als eigenständige Säule des Gesundheitswesens verankert werden können. Für eine umfassende und effiziente Prävention ist es wichtig, nicht an den Zuständigkeitsschnittstellen der einzelnen Sozialleistungsträger zu scheitern. Im Bereich der Prävention sind Sektoren- und Trägerübergreifende Maßnahmen notwendig, wobei die Arbeitsmedizin mit einer moderierenden und Fallsteuernden Leistung beitragen kann. Wichtig ist die Versorgung mit Früherkennungs-untersuchungen in betrieblichen Lebenswelten. Dazu müssen die arbeitsmedizinischen Möglichkeiten ausgebaut und im Sozialgesetzbuch V berücksichtigt werden. In Fachkreisen ist es unbestritten, dass gesetzgeberisch sinnvolle und notwendige Regelung über Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebs- oder Werksärzte ergänzt werden.
5 Seite 5 Darüber hinaus können auch diejenigen versicherten Personen erreicht werden, die bisher Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention nicht genutzt haben. Diese Untersuchungsanlässe können von Betriebs- und Werksärzten als niederschwellige Angebote auch zur Prävention von psychischer Gesundheit genutzt werden. Um das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit durch aktive Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge zu unterstützen, wird angeregt auch in den Betrieben den Früherkennungsuntersuchungen als wichtigen Teil der Prävention den entsprechenden Stellenwert beizumessen. Einfügung eines 132 f in das Sozialgesetzbuch V Soweit es erforderlich ist, über die betriebliche Lebenswelt zu Personen Zugang zu erhalten, die sonst nicht oder nur unzureichend mit Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten erreichbar sind, schließen die Krankenkassen oder ihre Verbände, in Ergänzung zur vertragsärztlichen Versorgung, Verträge über die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen nach 25 Abs. 1, einschließlich der Früherkennung psychischer Warnsymptome mit geeigneten Fachärztinnen und Fachärzten für Arbeitsmedizin oder den über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" verfügenden Ärztinnen und Ärzten oder deren Gemeinschaften. Für die sächlichen und personellen Anforderungen an die Leistungserbringung nach Satz 1 gelten als Mindestvoraussetzungen die Anforderungen für die vertragsärztliche Versorgung entsprechend." Finanzierung von Maßnahmen der Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung Die Verbindlichkeit der Regelung nach 20 Abs. 5 SGB V ist nach unserer Überzeugung zu erhöhen. Angesichts der bereits bisher nicht annähernd ausgeschöpften Mittel der Kassen in diesem Bereich reicht die,,sollregelung nicht aus, stattdessen bedarf es einer Mussregelung. Impfungen auch durch Betriebsärzte Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten gesundheitlichen Präventionsmaßnahmen. Betriebsärzte können einen wichtigen Beitrag zur notwendigen Erhöhung der Impfraten leisten. Neben den beruflichen Indikationen sollen auch allgemeinen Schutzimpfungen durch Betriebsärzte durchgeführt werden können. Bislang sind die Kostenregelungen unbefriedigend. Die gesetzlichen Krankenkassen sind zu Finanzierungsregelungen zu verpflichten. Die Erfolgsgeschichte des klassischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zeigt, wie effektiv Prävention Abhilfe schaffen kann. Die Studie Vorteil Vorsorge die Rolle der betrieblichen Prävention für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland von Booz & Company im Auftrag der Felix Burda Stiftung zeigt sehr deutlich, dass verstärkte betriebliche Prävention als Investition in die Zukunft des Standortes Deutschland notwendig ist. Wirksamkeit
6 Seite 6 und Rentabilität betrieblicher Gesundheitsvorsorge zeigen in dieser Studie überzeugende Ergebnisse. 6. Zentrale Stellung des Arztes In einer evidenzbasierten Präventivmedizin kommt dem Arzt eine zentrale Stellung zu. Dazu ist es aus unserer Sicht zwingend erforderlich, dass die Ärzteschaft in einer erneut vorzusehenden ständigen Präventionskonferenz angemessen vertreten ist und bei der Berufung insbesondere die arbeitsmedizinische Fachkompetenz einbezogen wird. Wir sind bereit, uns in entsprechende Gremien einzubringen. Wichtig sind uns dabei klare Eckpunkte der Politik. Zentrale Stellung des Arztes in der Prävention sichern 7. Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge hat ein wichtiges zusätzliches Ziel eingeführt: die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Dies ist für die gesamte deutsche Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung, insbesondere vor dem Hintergrund der großen demografischen Veränderung. Wir haben als Betriebsärzte langjährige Erfahrung mit dem Thema Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit. Wir sind überzeugt, dass dazu die arbeitsmedizinischen Möglichkeiten ausgebaut werden müssen und im Sozialgesetzbuch V berücksichtigt werden müssen. Das bewährte System der altersabhängigen Vorsorgeuntersuchung, d.h. Kindervorsorgeuntersuchung U1 bis U11 und nachgeschaltet die Jugendschutzuntersuchungen vor Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit haben sich hervorragend bewährt. Diese Gedanken, insbesondere der Beratung der Jugendlichen vor Eintritt in das Arbeitsleben, müssen in die Erwachsenensphäre weitergetragen werden. Wir plädieren für eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge, eine regelmäßige betriebsärztliche Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Alter von 35, 45, 55 und 60. Dabei steht im Vordergrund das Gespräch mit dem Betroffenen über evtl. vorhandene Risiken. Falls Vorbefunde vorhanden sind, ist keine Untersuchung notwendig. Diese gesundheitlichen Risiken sind im Kontext mit den beruflichen Tätigkeiten zu sehen und daraus gemeinsam Handlungsempfehlungen für den Betroffenen abzuleiten. Falls Risiken bestehen, kann dies z.b. durch eine innerbetriebliche Qualifikation verbessert werden oder durch Maßnahmen der individuellen Gesundheitsförderung, z.b. bei Stoffwechselerkrankungen, aber auch durch arbeitsgestalterische Maßnahmen im Betrieb. Durch eine solch frühzeitige Intervention sind wir überzeugt, dass dies nachhaltig auf die Beschäftigungsfähigkeit hinwirken wird. Für die freiwillige Teilnahme sind Anreizstrukturen für die Mitarbeiter erforderlich, die aus unserer Sicht aus dem Rentenversicherungssystem kommen müssen, da dies ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung vorzeitiger Berentungen ist.
7 7 Betriebsärztliche Beratung zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit Mit dem Konzept betriebsärztlicher Beratung in den Altersstufen 35, 45, 55 und 60 schlagen wir eine innovative Struktur vor, um führzeitig Risiken begegnen zur können. Um die Beschäftigten zu motivieren sind Anreizsysteme dazu erforderlich. Dr. W. Panter Präsident Dr. Wahl-Wachendorf Vizepräsidentin
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