Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2013"

Transkript

1 Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung a. F. (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 27

2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 12 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 12 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) 13 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Vertragliche Restlaufzeiten Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Entwicklung der Risikovorsorge 18 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) 19 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) 20 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Marktrisiko ( 330 SolvV) Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung a. F. (Vergütungsbericht) 25 Seite: 2 von 27

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin BFA HGB IDW Instituts- VergV IRBA KSA KWG MaRisk SolvV TEUR TVöD Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankenfachausschuss Handelsgesetzbuch Institut der Wirtschaftsprüfer Instituts-Vergütungsverordnung Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung Tausend Euro Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Seite: 3 von 27

4 1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. In Kapitel 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen ( 7 InstitutsVergV) dargestellt. 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betreibt hauptsächlich Geschäfte mit Finanzinstrumenten. Erhaltene Kundeneinlagen werden zur Erwirtschaftung von Margen in Vermögenswerte investiert. Dazu werden Mittel an Unternehmen und Privatpersonen mit unterschiedlichen Ratings verliehen. Diese Geschäfte schließen nicht nur bilanzielle Transaktionen ein, sondern auch außerbilanzielle Transaktionen wie Bürgschaften, Garantien und Kreditzusagen. Derivative Finanzinstrumente werden im Bereich des Kundengeschäftes mittels Forward- Darlehen, Forward-Zinsvereinbarungen, Darlehen mit Sondertilgungsrechten und Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden eingesetzt. Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Risiken werden bewusst eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die sie von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des 25 a Abs. 2 KWG erfasst Seite: 4 von 27

5 werden. Ferner sind alle Mitarbeiter, Anlagen, Sach- und Organisationsmittel sowie Rechtsbeziehungen der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erfasst. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagementsystem gemäß 25 a KWG, das kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst wird. Von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement sind die bankaufsichtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)". Das Risikomanagementsystem gewährleistet die Risikoerkennung zum Schutz des Vermögens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und stellt dem Vorstand die erforderlichen Informationen zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat im Rahmen ihrer Risikosteuerung folgende Risikokategorien identifiziert, die in einem Risikomanagementkonzept beschrieben sind und jährlich bewertet werden: Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken. Gemäß den MaRisk und den internen Anweisungen sind Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken als wesentliche Risiken einzustufen. Außerdem werden Risiken als wesentlich eingestuft, wenn sie in der internen Risikoinventur eine bestimmte Risikokennzahl erreichen bzw. überschreiten. Im Risikomanagementkonzept sind alle erkennbaren Risiken zusammengeführt. Die jährliche Bewertung erfolgt unter Einbindung der Gesamtbanksteuerung durch die risikotragenden Bereiche. Über die Ergebnisse wird der Vorstand informiert. Die Interne Revision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat zur Risikosteuerung eine Geschäfts- und Risikostrategie verabschiedet, die auch Ziele der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten beinhaltet (z. B. die Kreditpolitik). Die Geschäfts- und Risikostrategie wird mindestens jährlich überprüft. Zur Erreichung der in der Geschäfts- und Risikostrategie formulierten Ziele ist das Eingehen von Risiken aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Es werden bewusst nur Risiken eingegangen, die klar identifizierbar sind und beherrschbar erscheinen. Seite: 5 von 27

6 Die geschäftspolitische Zielsetzung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld lautet daher: Risiken mit günstigem Chance-/ Risikoprofil werden bewusst eingegangen Risiken mit ungünstigem Chance-/ Risikoprofil sind zu vermindern bzw. zu kompensieren Risiken mit vertretbarem potenziellem Schaden werden akzeptiert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betrachtet sich demnach als risikobewusst. Entsprechend der Risikopräferenz sind die Risiken durch Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung zu vermeiden (Risiken werden nicht eingegangen), zu vermindern (Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Verlusthöhe, Versuch der Verbesserung der Beherrschbarkeit), zu versichern (Übertragung auf Dritte) oder selbst zu tragen. Die Betrachtungsweise ist periodenorientiert. Bei Marktpreisrisiken ergänzen wertorientierte Verfahren die periodenorientierten Darstellungen. Die Risikostrategie umfasst Entscheidungskriterien für das Abwägen von Chancen und Risiken, Obergrenzen für den Gesamtrisikoumfang (z. B. Verlustobergrenze) und Vorgaben zur Limitierung von wesentlichen Einzelrisiken. Sie beinhaltet außerdem strategische Grundaussagen. Risikotragfähigkeit und Limitierung Die Ermittlung und Limitierung der handelsrechtlichen Risikotragfähigkeit wird unter Beachtung der MaRisk im Wesentlichen auf der Grundlage des vom Ostdeutschen Sparkassenverband veröffentlichten Leitfadens vorgenommen. Die Einhaltung wird regelmäßig mittels einer Risikotragfähigkeitsanalyse durch den Bereich Gesamtbanksteuerung überwacht, bei der die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Risikolage einfließt. Die zugrunde liegenden Planwerte zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ergeben sich aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Durch verschiedene Strukturszenarien, definierte Risikoszenarien sowie die Durchführung von Stresstests werden erhöhte Risiken identifiziert und eine zeitnahe Steuerung ermöglicht. Dabei werden szenariobasiert folgende Risikoarten betrachtet: Adressenausfallrisiken: - Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (incl. Risiken aus Beteiligungen), - Adressenausfallrisiko Eigengeschäft, Seite: 6 von 27

7 Marktpreisrisiken: - Zinsspannenrisiken, - Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiko. Auf Grundlage der vom Bereich Gesamtbanksteuerung ermittelten Risikotragfähigkeit werden vom Vorstand risikobegrenzende Limite für diese Risikoarten beschlossen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse stehen der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld für verschiedene Szenarien Risikodeckungsmassen zur Abschirmung von handelsrechtlichen Verlustrisiken zur Verfügung, woraus sich ein Limitsystem ableitet. Ziel des Risikomanagements ist, mit verbleibenden Eigenmitteln in jedem Szenario eine ausreichende Eigenmittelausstattung gemäß Solvabilitätsverordnung sicherzustellen. Für das Risikoszenario werden bis Ende des Jahres 2014 Risiken im Gesamtwert von 71,2 Mio. limitiert. Bei Eintritt des Risikoszenarios würde das Prüfkriterium der Aufsicht 58,7% betragen. Im Rahmen der Stresstests werden Sensitivitätsanalysen (Veränderung eines Risikofaktors) und multivariate Szenarioanalysen (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) durchgeführt. Dabei werden neben aus der Historie abgeleiteten Stress-Szenarien auch hypothetisch aber wahrscheinlich mögliche Veränderungen von Risikoparametern verwendet. Adressenausfallrisiko Adressenausfallrisiken beinhalten die Gefahr, dass infolge der Bonitätsveränderung oder des Ausfalls eines Kreditnehmers Verluste entstehen. Hiervon sind sowohl bilanzwirksame Forderungen (z. B. Kredite und Wertpapiere) als auch nicht bilanzwirksame Ansprüche (z.b. Derivate) betroffen. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Grundsätzen der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite begrenzt. Dazu wurden Mindestbonitäten für Emittenten, Größenklassenlimitierungen pro Kreditnehmereinheit und Branchenvorgaben festgelegt. Handelsgeschäfte dürfen nur mit Emittenten und Kontrahenten im Rahmen der vergebenen Limitierung bzw. auf Basis der geregelten Soforthandelslinien abgeschlossen werden. Zur Erhebung und Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen. Die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Seite: 7 von 27

8 Verfahren, die anhand langjähriger Ratingerfahrung die Konsistenz der Prognosen mit den Beobachtungen prüfen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung und Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditcenter. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt eine Limitierung dieser Risikoart. Über Aussagen zu Größenklassen, Ratingeinstufungen, Branchenverteilungen und der Kreditvergabe (Neugeschäft) werden Steuerungsimpulse gegeben. Der potenzielle Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft wird zum 30. Juni, 30. September sowie zum 30. November eines Geschäftsjahres ermittelt und mit dem prognostizierten Bewertungsergebnis verglichen. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse auf Gesamtbankebene berücksichtigt. Die Verantwortung für die Prozesse und die Entscheidungen in Bezug auf die Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditservice / Abwicklung / Recht. Die Verlustrisiken im Kundenkreditgeschäft werden mittels des Berechnungstools für Kreditausfallkosten des OSV auf der Basis des aktuellen Kreditportfolios unter Berücksichtigung eines systematischen Faktors zur Abdeckung konjunktureller Schwankungen unter Verwendung des 99%-igen Quantilwertes simuliert. Für die Beteiligungen wird ein Bewertungsbetrag auf der Grundlage jährlicher Berechnungen berücksichtigt. Im Eigenhandelsgeschäft erfolgt die Simulation der Verlustberechnung auf der Basis der historisch beobachteten größten Ausfallwahrscheinlichkeit der Ratingklasse, bereinigt um die Rückflussquote für ungesicherte Papiere. Aufgrund unserer Berechnungen wurden die Adressenausfallrisiken für das Jahr 2014 im Risikoszenario auf 10,5 Mio. im Kundenkreditgeschäft (inkl. Beteiligungen) und 17,2 Mio. im Eigenhandelsgeschäft limitiert. Das Adressenausfallrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. Ergänzend wird auf den Punkt 10 Kreditrisikominderungstechniken verwiesen. Marktpreisrisiko Unter dem Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln. Das Marktpreisrisiko schließt das Zinsspannenrisiko ein. Seite: 8 von 27

9 Marktpreisrisiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung limitiert. Die Bestände des Eigenhandelsgeschäftes werden täglich IT-gestützt bezüglich ihres Risikogehalts gemessen. Die Periodenbetrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Die Überwachung des Marktpreisrisikos erfolgt im Bereich Gesamtbanksteuerung. Im Risikoszenario ergeben sich Bewertungsrisiken im Wertpapiergeschäft für einen Prognosezeitraum von einem Jahr bei steigenden Zinsen im mittel- und langfristigen Bereich bei gleichzeitigen sinkenden kurzfristigen Zinsen und unter gleichzeitiger Berücksichtigung individueller Spreadaufschläge in Höhe von 27,9 Mio.. Die höchsten Zinsspannenrisiken sind dagegen bei einem Andauern der Niedrigzinsphase zu verzeichnen. So wird bei einem Zinsrückgang von 100 Basispunkten ein um 0,3 Mio. geringerer Zinsüberschuss 2014 erwartet. Das Marktpreisrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. Bezüglich der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene wird auf Punkt 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) verwiesen. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Kreissparkasse Anhalt- Bitterfeld ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder inakzeptable Verluste entstehen. Die regulatorischen Vorgaben der Liquiditätsverordnung sind zu erfüllen. Es besteht ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem kurzfristigen (täglichen) Liquiditätsmanagement auch eine strategische Betrachtung vorsieht. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge begrenzt. Das interne Liquiditätsmanagementsystem betrachtet die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch und berücksichtigt dabei auch Stressszenarien. Somit ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse Anhalt- Bitterfeld gewährleistet. Das verwendete Verfahren basiert auf Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. In einer Zahlungsstrombilanz werden Liquiditätsströme unter realistischen und weniger wahrscheinlichen Bedingungen (Risiko- und Stressszenarien) dargestellt und analysiert. Es wurde ein Reichweitenlimit für die Liquidität festgelegt, worüber ein möglicherweise Seite: 9 von 27

10 notwendiger strategischer Liquiditätsbedarf identifiziert werden kann. Im Rahmen dieser Beurteilung erfolgt auch eine Analyse der Refinanzierungsquellen. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat eine interne Warnmarke für die Kennzahl gemäß Liquiditätsverordnung definiert, welche über der aufsichtsrechtlichen Vorgabe liegt. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos findet im Bereich Gesamtbanksteuerung statt. Im Risikoszenario werden ausreichende Liquiditätsüberschüsse ausgewiesen, dass heißt die Reichweite der Liquidität beträgt 60 Monate und entspricht damit dem gesamten Betrachtungszeitraum. Das Liquiditätsrisiko wird aufgrund der MaRisk als wesentliches Risiko eingestuft. Das Liquiditätsrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. Operationelles Risiko Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der (internen) Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld limitiert operationelle Risiken in der Risikotragfähigkeitsbetrachtung. Das Management operationeller Risiken nutzt sowohl eine Ex-post- als auch eine Ex-ante-Methode. Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt. Branchentypisch werden hohe Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme gestellt. Dies gilt für die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Daten im Rechenzentrum, für die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betriebenen Systeme und für die betriebenen Netzwerke sowohl für die Sicherheit des laufenden Betriebes als auch für die Notfallvorsorge. Rechtliche Risiken werden u.a. durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen und den Einsatz der auch gesetzlich geforderten Sicherheits-, Compliance- und Geldwäschebeauftragten begrenzt. Schließlich werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. Zur Regelung der Arbeitsabläufe bestehen zentrale Vorgaben durch Vorstandsanweisungen. Weiterhin bestehen Regelungen für das Verhalten bei Notfällen. Diese werden turnusmäßig auf Wirksamkeit überprüft. Seite: 10 von 27

11 Die Schadensfälle werden systematisch erfasst. Im Geschäftsjahr 2013 sind keine bedeutenden Risiken oder Schadensfälle ab einem Betrag von 250 T aufgetreten. Die operationellen Risiken werden aufgrund der MaRisk als wesentliches Risiko eingestuft. Die operationellen Risiken sind aus Sicht der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vertretbar. Risikokonzentrationen Risikokonzentrationen bestehen im Bereich der Adressenausfallrisiken aufgrund der Höhe der ungesicherten Kredite an Landesbanken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Haftungsverbund der Sparkassenorganisation die Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Institute sichert. Des Weiteren bestehen Risikokonzentrationen im Bereich der Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Spreadrisiken). Simulationen zu Zinsspannenrisiken führen zu keinen signifikanten Risikobeträgen. Risiken für die Bewertung von Wertpapieren können durch Umwidmungsmaßnahmen (verbunden mit dem Wahlrecht einer Bewertung mit dem gemilderten Niederstwertprinzip) begegnet werden. Spreadrisiken werden im Rahmen der Ermittlung des handelsrechtlichen Marktpreisrisikos ergänzend ermittelt und berücksichtigt. Aus den Spreadaufschlägen sind derzeit keine erhöhten Risiken ableitbar. Die bestehenden Risikokonzentrationen werden insgesamt als vertretbar eingeschätzt. Risikoberichterstattung Die turnusmäßige Risikoberichterstattung i. S. der MaRisk erfolgt durch den Bereich Gesamtbanksteuerung. Der vierteljährliche Risikobericht gem. MaRisk beinhaltet neben einer Darstellung der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken die Überprüfung der Risikotragfähigkeitsberechnungen und die Ergebnisse der Stressszenarien. Weiterhin wird der Vorstand einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoinventur, der Szenarioanalysen zum strategischen Liquiditätsrisiko und die den operationellen Risiken zuzuordnenden Schadensfälle informiert. Täglich werden der Überwachungsvorstand und die Abteilung Treasury/Handel über die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken im Eigenhandelsgeschäft informiert. Weiter bestehen Regelungen zur Ad-hoc-Informationspflicht bei Eintreten wesentlicher Ereignisse. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten die eingetretenen Risiken vollständig durch das operative Ergebnis der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld getragen werden. Außerdem standen ausreichende Risikodeckungsmassen zur Abdeckung der im Rahmen der Risikoszenarien quantifizierten Risiken zur Verfügung. Seite: 11 von 27

12 Zur Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken bestehen angemessene Verfahren und Messmethoden. Dabei wird auch zukünftig sichergestellt, dass Risiken nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale eingegangen werden. Bei anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen, u.a. aufgrund der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet, werden die höchsten Risiken insgesamt bei einem starken Anstieg des Zinsniveaus in Verbindung mit der Ausweitung von Spreadrisiken und dem gleichzeitigen Eintritt signifikanter Ratingverschlechterungen im Kundenkredit- und Eigenhandelsgeschäft gesehen. Auf Grund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zufriedenstellenden Risikosituation wird die Risikolage als vertretbar erachtet. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses wurde aufgrund der untergeordneten Bedeutung von Tochterunternehmen für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß 296 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Offenlegung gemäß SolvV erfolgt daher auf Einzelinstitutsebene. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug TEUR per Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von TEUR und dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB in Höhe von TEUR. Das Ergänzungskapital besteht aus nachrangigen Verbindlichkeiten, welche die Anforderungen des 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Ursprungslaufzeit betrug zwischen 5 und 10 Jahren; die Verzinsung basiert auf der Kapitalmarktrendite zum Begebungszeitpunkt plus eines marktgerechten Risikoaufschlages. Die Emittentin verfügt zum Teil über ein (außerordentliches) Kündigungsrecht gem. 10 Abs. 5a Satz 5 KWG. Gläubigerkündigungsrechte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die dargestellten Eigenmittelinstrumente stellen die aufsichtsrechtliche Betrachtung zum dar, so dass es zu Differenzen im Vergleich zum festgestellten HGB- Jahresabschluss kommen kann. Seite: 12 von 27

13 in TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG dar.: offene Rücklagen dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn 0 dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB dar.: Sonstiges Kapital nach 10 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 8 KWG 0 dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) 0 dar.: Abzugspositionen nach 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 950 dar.: Wertberichtigungsfehlbeträge und erwartete Verlustbeträge nach 10 Abs. 6 a Nr. 1 und 2 KWG (nur bei IRBA-Anwendern) 0 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 2 b Satz 2 KWG 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 und 6 a KWG 0 davon: Summe der Abzugspositionen gem. 10 Abs. 6 a Nr. 1 und 2 KWG 0 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Die Unterlegung des Adressenausfallrisikos erfolgt nach der Methodik des Kreditrisikostandardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Seite: 13 von 27

14 Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko Standardansatz in TEUR Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 480 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute Gedeckte Schuldverschreibungen KI Unternehmen Mengengeschäft durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen im Standardansatz 0 Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz Marktrisiken Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Gesamt Kapitalquoten in % Gesamtkapitalquote Kernkapitalquote Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 28,8 26,3 Seite: 14 von 27

15 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten, abgeleitet aus dem Kreditvolumen nach 19 Abs. 1 KWG. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden von der entsprechenden Position abgesetzt, pauschale Wertberichtigungen und Vorsorgereserven wurden prozentual verteilt. 6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Gesamtbetrag der Forderungen Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in TEUR Wertpapiere Gesamtbetrag der Forderungen Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in TEUR Wertpapiere Deutschland EU (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EU) Gesamt Seite: 15 von 27

16 6.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die folgenden Angaben wurden auf wesentliche Branchen beschränkt. Hauptbranchen in TEUR Kredite, Zusagen und andere nichtderivative Wertpapiere außerbilanzielle Aktiva Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und selbständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva in TEUR Wertpapiere unter 1 Jahr Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre oder unbefristet Gesamt Seite: 16 von 27

17 6.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Forderungen im Rahmen der SolvV werden als in Verzug klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Kreissparkasse Anhalt- Bitterfeld dabei kontenbezogen ( 25 Abs. 16 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als notleidend orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB in TEUR Bestand Rückstellungen Nettozuführung/Auflösung von EWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen und selbständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt Im Rahmen der Offenlegung verzichtet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld auf eine Untergliederung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen i. H. v. 841 TEUR, der pauschalen Wertberichtigung aufgrund des Sommerhochwassers 2013 i. H. v. 300 TEUR sowie der Pauschalwertberichtigungen i. H. v TEUR. In der internen Steuerung werden diese Daten ebenfalls nicht verwendet und auch nicht EDV-technisch nachgehalten. Bei Krediten in Verzug ohne Wertberichtigungsbedarf wurde die Inanspruchnahme auf Kontoebene dargestellt. Die Überprüfung des Wertberichtigungsbedarfes erfolgte auf Basis der in Seite: 17 von 27

18 Punkt 6.7 dargestellten Verfahren. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dieser Bestand auch ausreichend besicherte Kredite sowie Forderungen beinhalten kann, bei denen zum Stichtag eine zu prolongierende Kreditlinie fällig war. 6.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet Notleidende und in Verzug geratene Kredite geographische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB in TEUR Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Deutschland EU (ohne Deutschland) Sonstige (ohne Deutschland und EU) Gesamt Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Notwendigkeit der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Es erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen im Verwertungsszenario erwartet werden können. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Seite: 18 von 27

19 Auf den latent gefährdeten Forderungsbestand wurden angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, basierend auf den Erfahrungswerten der Vergangenheit. Die Höhe der Pauschalwertberichtigungen wird entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Januar 1994 sowie in Anlehnung an die BFA-Stellungnahme 1/90 des IDW ermittelt. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Entwicklung der Risikovorsorge Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung Verbrauch Endbestand der Periode in TEUR EWB Rückstellungen PWB Aufgrund des Sommerhochwassers 2013 wurde zusätzlich eine pauschale Wertberichtigung i. H. v. 300 TEUR gebildet. 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Standardansatz vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung in TEUR Gesamt Seite: 19 von 27

20 Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die KSA- Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld jeweils nominiert sind. Forderungskategorie Nominierte Ratingagentur Zentralregierungen Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Verbriefungen - Standard & Poor s Rating Services - Moody s Investors Service Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen werden in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Die Beteiligungen der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifi- Seite: 20 von 27

21 schen Kriterien gem. HGB bewertet. Bei den Beteiligungspositionen werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Börsennotierte Beteiligungen bestanden zum nicht. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gem. HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben bzw. wertberichtigt, Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Nach Handelsrecht ( 340e Abs. 1 HGB) sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 4 HGB) zu bewerten. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Vergleich beizulegender Zeitwert in TEUR in TEUR Strategische Beteiligungen diversifizierte Portfolien andere Funktionsbeteiligungen diversifizierte Portfolien andere 0 0 Kapitalbeteiligungen diversifizierte Portfolien 0 0 andere 0 0 Im Jahr 2013 sind Erfolge i. H. v. 155 TEUR aus Beteiligungsabgängen entstanden. 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betreibt kein Verbriefungsgeschäft. Seite: 21 von 27

22 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keinen Gebrauch. Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist anweislich geregelt und als Teil unserer Geschäfts- und Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Regelungen in unseren Organisationsrichtlinien getroffen. Dabei werden die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zugrunde gelegt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditminderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld im Kontext ihrer Geschäftsund Risikostrategie. Für Zwecke der Solvabilitätsverordnung werden als Sicherheiteninstrumente ausschließlich Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um öffentliche Stellen. Aufgrund dieser Adressaten erwachsen daraus keine wesentlichen Risiken. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Diese privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als Kreditminderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des 35 SolvV i. V. m. 20a Abs. 4 bis 8 KWG. Seite: 22 von 27

23 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (Standardansatz) Garantien / Bürgschaften in TEUR Sonstige öffentliche Stellen Unternehmen Mengengeschäft überfällige Positionen Gesamt Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Zum Stichtag gab es keine Eigenmittelanforderungen aus Marktrisiken. 12 Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene ( 333 SolvV) Zinsänderungsrisiken werden regelmäßig betrachtet. Die Periodenbetrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich anhand des Konzepts der gleitenden Durchschnitte in Folge einer veränderten Geschäfts- und Zinsstruktur berechnet. Die Zinsreagibilität wird durch Mischungsverhältnisse bestimmt. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur werden die in der Mittelfristigen Unternehmensplanung formulierten Ziele berücksichtigt. Vierteljährlich werden verschiedene Zinsszenarien und deren Auswirkungen auf das erwartete Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis nach Bewertung der Kreissparkasse Anhalt- Bitterfeld simuliert, so z.b. die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der gesamten Zinsstrukturkurve um 100 bzw. 200 Basispunkte, ausgewählter Grenzzinsszenarien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder der Marktrisikoszenarien nach Maßgabe der Deutschen Seite: 23 von 27

24 Bundesbank (vgl. Finanzmarktstabilitätsbericht November 2007, S. 107 Tab. 2.1 der Bundesbank). Bei Eintreten einer Zinsveränderung über Nacht (+100 Basispunkte) verringert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um TEUR gegenüber dem Planszenario. Im Fall einer plötzlichen Zinssenkung um 100 Basispunkte verbessert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung um TEUR gegenüber dem Planszenario. Nach den zum Stichtag durchgeführten Szenarien ergibt sich für die Jahre eine hohe Belastung beim Zinsszenario PPP. Bei diesem Szenario werden Zinssteigerungen von teilweise mehr als 500 Basispunkten für einen Zeitraum von zwei Jahren simuliert. Die Abschreibungen auf Grund schwebender Verluste bei Wertpapieren werden in den Folgejahren auf Grund der Restlaufzeitverkürzung bzw. Fälligkeit wieder aufgeholt. Ein Zinsanstieg über Nacht um 200 Basispunkte würde im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls zu hohen Abschreibungen bei Wertpapieren führen, welche aber auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder ausgeglichen werden. Innerhalb der Szenarioberechnungen werden implizite Optionen bei Kundengeschäften berücksichtigt, indem empirisch ermittelte Kündigungsquoten bei kündbaren Einlagen in die Berechnungen einfließen sowie bei Darlehen die prognostizierten Sondertilgungen berücksichtigt werden. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten anhand von Instrumenten der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Das Zinsänderungsrisiko wird als Value at Risk über das Verfahren der modernen historischen Simulation dargestellt. Der Zinsrisikokoeffizient wird monatlich ermittelt. Dabei werden für variable Produkte aus der Analyse des Zinsanpassungsverhaltens der einzelnen Positionen Mischungsverhältnisse gleitender Geld- und Kapitalmarktzinsen abgeleitet. Die Überwachung des Markpreisrisikos erfolgt im Bereich Gesamtbanksteuerung. 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Schäden definiert, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Seite: 24 von 27

25 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat keine derivativen Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen i. S. 326 SolvV im Bestand. 15 Informationen zum Vergütungssystem nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung in der bis Ende 2013 geltenden Fassung (Vergütungsbericht) I. Qualitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.f. 1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Sparkassen, Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tariflichen Basis. 2. Geschäftsbereiche Die Sparkasse verfügt über folgende Geschäftsbereiche: a) Vertrieb Privat- und Firmenkunden b) Stabs- und Betriebsbereich Dem Geschäftsbereich a) und b) ist auch ein Vorstandsmitglied zugeordnet. 3. Ausgestaltung des Vergütungssystems 3.1. Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD- Sparkassen. Im Geschäftsbereich Vertrieb Privat- und Firmenkunden können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters heruntergebrochen sind. Eine angemessene Obergrenze wurde mittels Budgetierung festgelegt. Seite: 25 von 27

26 Daneben kann ein Teil der Beschäftigten im Geschäftsbereich Vertrieb Privat- und Firmenkunden sowie im Stabs- und Betriebsbereich eine leistungsorientierte Sonderzahlung in begrenztem Umfang erhalten. Von den übertariflichen variablen Vergütungsbestandteilen gehen keine schädlichen Anreize zur Begründung oder Erhöhung von Risikopositionen aus Vergütungsparameter Vergütungsparameter sind die quantitativen und qualitativen Bestimmungsfaktoren, anhand derer die Leistung und der Erfolg der Mitarbeiter/innen bzw. Vorstände oder einer institutsinternen Organisationseinheit gemessen werden. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad aus Einzelzielen zusammen. Der Gesamtzielerreichungsgrad wird auf der Basis von fünf Zielclustern gebildet. Diese Ziele sind auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg der Sparkasse ausgerichtet Art und Weise der Gewährung Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung im Geschäftsbereich Privat- und Firmenkunden werden nachträglich jährlich ausbezahlt. Eventuelle leistungsorientierte Sonderzahlungen werden nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt. 4. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage, welche an den Gesamtunternehmenserfolg gekoppelt ist. Die Vergütung der Vorstände richtet sich nach den Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. 5. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Seite: 26 von 27

27 II. Quantitative Angaben gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.f. Geschäftsbereiche a) Vertrieb Privatund Firmenkunden b) Stabs- und Betriebsbereich Gesamtbetrag der festen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der festen Vergütungen Gesamtbetrag der variablen Vergütungen in TEUR Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütungen Erläuterungen zur tabellarischen Darstellung: Den Geschäftsbereichen a) und b) ist jeweils ein Vorstandsmitglied zugeordnet. Die daraus resultierenden Gesamtbeträge der festen bzw. variablen Vergütungen je Geschäftsbereich werden daher einschließlich der festen und variablen Vergütungsbestandteile des zuständigen Vorstandsmitglieds dargestellt. Bitterfeld-Wolfen, Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Seite: 27 von 27

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG

Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Solvabilitätsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2008 der Gabler-Saliter Bankgeschäft KG Beschreibung Risikomanagement Unser Risikomanagment haben wir im Lagebericht dargestellt. Eigenmittel

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010

s Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Risikomanagement ( 322 SolvV) 5 3. Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 5

Mehr

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008

Offenlegungsbericht der. Stadtsparkasse Porta Westfalica. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Porta Westfalica per 31.12.2008 gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 3 2. RISIKOMANAGEMENT... 3 3. ANWENDUNGSBEREICH...

Mehr

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013. und. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) - 1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Schönau-Todtnau nach 26a KWG zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Anwendungsbereich 3. Risikomanagement 4. Eigenmittelstruktur 5. Eigenmittelausstattung und

Mehr

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008

S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per 31.12.2008 S Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Rahden per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) (Säule-III Bericht nach Basel II) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010. und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Gronau Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht per 31.12.2010 Seite: 1 von

Mehr

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Kreissparkasse Groß-Gerau Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) PSD Bank Köln eg Angaben für das Geschäftsjahr 2013 (Stichtag 31.12.2013) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht per Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Versmold Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Starkenburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG. i.v.m. 319-337 SolvV. zum 31.12.2013. und Offenlegung nach. 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Starkenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013

vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 vpe WertpapierhandelsBank AG Offenlegungsbericht gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) für das Jahr 2013 Einleitung Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen

Mehr

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen

Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008. 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen Zahlen zur Solvabilitätsverordnung 2008 1. Eigenkapital 2. Kreditrisiko 3. Kreditrisikovorsorge 4. Sonstige Eigenkapitalanforderungen 1 Eigenkapital 1.1 Eigenkapitalstruktur 1.2 Kapitalanforderungen 1.3

Mehr

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse im Landkreis Cham. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a KWG per 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Allgemeines 4 2 Risikomanagement (

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Kirchweihtal eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. zum 31.12.2011 Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011 Mit dem vorliegenden Bericht setzt die Bank of China Niederlassung Frankfurt die Offenlegungsanforderungen nach 26a Abs. 1 KWG in Verbindung mit 319 bis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Bamberg. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Bamberg Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2

Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009. 1. Allgemeines 2. 2. Risikomanagement 2 Sparkasse Scheeßel Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Risikomanagement 2 3. Anwendungsbereich 2 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Grainet eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) - 1 - Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014

Vergütungsbericht. der. Sparkasse Neuss. gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Vergütungsbericht der Sparkasse Neuss gemäß InstitutsVergütungsVerordnung (InstitutsVergV) zum Stichtag 31.12.2014 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 1 Qualitative Angaben... 3

Mehr

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Raiffeisenbank Hohenau-Mauth eg Angaben für das Geschäftsjahr 2010 (Stichtag 31.12.2010) -

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2010 der Hohenzollerischen Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) 3

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13

Inhaltsverzeichnis. 8. Forderungsbeträge nach Risikogewichten 13 Offenlegung gemäß den Anforderungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Institutsvergütungsverordnung Zweckverbandssparkasse Duderstadt per Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2. Anwendungsbereich

Mehr

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Sparkasse Neu-Ulm - Illertissen Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement 5

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und

Offenlegungsbericht der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013. und Offenlegungsbericht der Sparkasse BonndorfStühlingen Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Sparkasse BonndorfStühlingen

Mehr

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Sparkasse Freyung-Grafenau. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel

Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegungsbericht der Sparkasse Scheeßel Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines 2 2.

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Schwerte Offenlegung nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008

VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 VR Bank eg 41539 Dormagen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...5

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Mayen Offenlegungsbericht nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31. Dezember 2013 05/08/2014 Seite: 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG)

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010. A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Hochfranken Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2012 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Höchstadt a. d. Aisch Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Fröndenberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Fallingbostel in Walsrode Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 32 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011

Volksbank Hohenlimburg eg Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung. per 31.12.2011 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung des Geschäftsmodells... 3 2 Einhaltung der Anforderungen der Instituts-Vergütungsordnung... 4 3 Daten zur

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 3 3 Anwendungsbereich 4 4 Eigenmittelstruktur

Mehr

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung

S Sparkasse Landshut. Offenlegungsbericht. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung S Sparkasse Landshut Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Risikomanagement 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich

Offenlegungsbericht der Stadtsparkasse Lengerich Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht / Vergütungsbericht 2013 Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009

Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 31.12.2009 Bordesholmer Sparkasse AG Offenlegungsbericht nach 26a Kreditwesengesetz zum Stichtag 1/24 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Abkürzungsverzeichnis... 3 2 Vorwort... 4 3 Risikomanagement ( 322

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht der Sparkasse Westholstein zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis A) Offenlegung nach 26 a Kreditwesengesetz (KWG) 1. Allgemeines 2. Risikomanagement 3. Anwendungsbereich 4. Eigenmittelstruktur

Mehr

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht. nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013. und. Offenlegung. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 4 2. Beschreibung des

Mehr

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte

Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte Volksbank Hohenneuffen eg Offenlegungsberichte } Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) Version 6.1 Stand 19.03.2013 Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln)

Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) Freiwillige Offenlegung nach 16 Abs. 1 InstitutsVergV sowie Art. 450 CRR (Vergütungsbericht der Kreissparkasse Köln) - Finanzgruppe Seite: 1 von 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 Einleitung

Mehr

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008

Spar- und Kreditbank eg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2008 Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2008 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...3 2 Beschreibung Risikomanagement...4 3 Eigenmittel...4 4 Adressenausfallrisiko...6

Mehr

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Kreissparkasse Eichsfeld Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement...4 3 Anwendungsbereich...4

Mehr

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg

Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Raiffeisenbank Kocher-Jagst eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung Risikomanagement... 3 2. Eigenmittel... 4 3. Adressenausfallrisiko...

Mehr

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Stadtsparkasse Grebenstein Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV)

Offenlegungsbericht. der Sparkasse Beckum-Wadersloh. nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) Offenlegungsbericht der Sparkasse Beckum-Wadersloh nach 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) und nach 16 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012

Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 Sparkasse Grünberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009

Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 Sparkasse Oberhessen Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2009 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement

Mehr

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2011. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14

Inhaltsverzeichnis. Seite 1 von 14 Offenlegungsbericht der Landsparkasse Schenefeld Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Risikomanagement

Mehr

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe

Mehr

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer

Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken. MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken MN-Seminar 12.05.2009 Martina Böhmer Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken Basel II Risiko- und Kapitalsteuerung in Banken 25 a Absatz 1 KWG Kreditinstitute sind

Mehr

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.

Offenlegungsbericht. Kreis- und Stadtsparkasse Hof. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Hof Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2008 Sparkassen-Finanzgruppe Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3

Mehr

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Sparkasse Dieburg. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010. und. Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Sparkasse Dieburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 21 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011

Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 Kreissparkasse Rhein-Hunsrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31. Dezember 2011 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) 1 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort und Anwendungsbereich

Mehr

s Sparkasse Donnersberg

s Sparkasse Donnersberg Offenlegungsbericht der Sparkasse Donnersberg Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Offenlegungsbericht 2008

Offenlegungsbericht 2008 Offenlegungsbericht 2008 Nach 26a KWG zum 31. Dezember 2008 1.Einleitung...3 2. Beschreibung des Riskomanagements ( 322 SolvV)...4 2.1 Geschäfts- und Risikostrategie...4 2.2 Risikosteuerung...4 2.3 Risikotragfähigkeit...5

Mehr

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013

Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2013 Seite: 1 von 18 Inhaltsverzeichnis

Mehr

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG

OFFENLEGUNGSBERICHT. NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) RAIFFEISENBANK VOLKMARSEN EG Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 6 Marktrisiko... 8 Operationelles

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010

Rhön-Rennsteig-Sparkasse. Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) s - Finanzgruppe Seite: 1 von 20

Mehr

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze

VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze Seite 1 von 10 VR-Bank Schwalm-Eder Volksbank Raiffeisenbank eg 34576 Homberg/Efze O F F E N L E G U N G S B E R I C H T 2011 Nach 26a KWG (i. V. m. 319 ff. SolvV) Seite 1/10 Inhaltsverzeichnis Beschreibung

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland. Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 InstitutsVergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht der Sparkasse Hanauerland

Mehr

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013

Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2013 Volksbank Allgäu-West eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 4 Adressenausfallrisiko... 5 Marktrisiko...

Mehr

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012

Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Raiffeisenbank Ingersheim eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2012 Seite 1/10 Risikomanagement

Mehr

Sparkasse Werra Meißner

Sparkasse Werra Meißner Sparkasse Werra Meißner Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) zum 31.12.2013 Offenlegungsbericht nach SolvV 31.12.2013

Mehr

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010

Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per 31.12.2010 Volksbank Randerath-Immendorf eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Einleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Risikomanagement... 4 3 Eigenmittel...

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012. Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Stadtsparkasse Barsinghausen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite 1 von 18 Abkürzungsverzeichnis a.f. EWB HGB

Mehr

Sparkasse Neunkirchen

Sparkasse Neunkirchen Sparkasse Neunkirchen Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1

Mehr

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009

Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009 Sparkasse Fröndenberg Offenlegungsbericht nach 26a KWG zum 31.12.2009 Offenlegungsbericht gem. 319-337 SolvV Seite 1 von 17 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Einleitung 2 Risikomanagement ( 322

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG. der Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG der zum 31. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 3 2 Anwendungsbereich ( 323) 4 3 Risikomanagement ( 322) 4 4 Eigenmittelstruktur ( 324) 4 5 Eigenmittelausstattung

Mehr

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2013 Offenlegung gemäß 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3:

Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 23.137 4 Z 3: VOLKSBANK VÖCKLABRUCK-GMUNDEN e.gen. Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel

Mehr

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14

Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe. Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013. Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Bericht zur Offenlegung nach 26 a KWG zum 31. Dezember 2013 Offenlegungsbericht 2013 Seite 1 von 14 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 3 3. Anwendungsbereich ( 323

Mehr

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden

s Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer - Menden Offenlegungsbericht der Sparkasse Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2013 und Offenlegung nach 7 Instituts- Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Seite: 1 von 20 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2

Mehr

S Kreissparkasse Bersenbrück

S Kreissparkasse Bersenbrück S Kreissparkasse Bersenbrück Offenlegungsbericht nach 26a KWG in Verbindung mit den 319 ff. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) per 31.12.2010 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)

Mehr

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg

Offenlegungsbericht der Sparkasse Lüneburg Offenlegungsbericht der Offenlegung nach 26a KWG zum 31.12.2012 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2

Mehr

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.

Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl. Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12. Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl Offenlegungsbericht Offenlegung nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung zum 31.12.2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009

Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 2009 Bericht zur Offenlegung nach 26a KWG zum 31. Dezember 29 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Vorwort... 2 2. Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 2 3. Risikomanagement ( 322 SolvV)... 2 4. Eigenmittelstruktur ( 324

Mehr

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme

Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme Offenlegungsbericht nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319 ff. Solvabilitätsverordnung sowie Information über die Ausgestaltung der Vergütungssysteme nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Stichtag:

Mehr

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm.

Offenlegungsbericht 2010. nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung. Stichtag: 31.12.2010. www.sskm. Offenlegungsbericht 2010 nach 26a des Kreditwesengesetzes und nach 319ff. Solvabilitätsverordnung Stichtag: 31.12.2010 www.sskm.de Herausgeber Stadtsparkasse München Anschrift Stadtsparkasse München 80791

Mehr

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Saarpfalz Offenlegung nach 26 a KWG zum 31.12.2011

Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Saarpfalz Offenlegung nach 26 a KWG zum 31.12.2011 s Kreissparkasse Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Offenlegung nach 26 a KWG zum 31.12.2011 und Offenlegung nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) Kreissparkasse Talstraße 30 66424

Mehr

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn

Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander Wagner Robert Hagedorn Ermittlung des Änderungsbedarfs für die SAB aus der MaRisk-Novelle 2010, insbesondere hinsichtlich Stresstests, unter Beachtung der Spezifika einer Förderbank Stephanie Caspar Lisa Eggerstorff Alexander

Mehr

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV

nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2009 nach 26a KWG in Verbindung mit 319-337 SolvV - 2 - Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 Einleitung 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 3 Anwendungsbereich

Mehr

Spar- und Kreditbank Dauchingen eg

Spar- und Kreditbank Dauchingen eg Spar- und Kreditbank Dauchingen eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 339 SolvV) und der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung Risikomanagement...3 2

Mehr

Offenlegung nach 26 BWG

Offenlegung nach 26 BWG Offenlegung nach 26 BWG Die quantitative Offenlegung erfolgt auf Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2011. 1. Eigenmittelstruktur Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: 4 Z 2: Eigenmittel gemäß

Mehr

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH

Vergütungsbericht 2014. Volvo Financial Services GmbH VFS VB001 1 2014 Im folgenden VFS genannt gem. 7 der Institutsvergütungsverordnung 1 VFS VB001 2 Präambel Die VFS ist in den ABVolvoKonzern eingebunden und folgt mit dem Vergütungssystem den Konzernvorgaben.

Mehr

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008

Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 Rhön-Rennsteig-Sparkasse Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...3 1 Einleitung...4 2 Risikomanagement

Mehr

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014

Volksbank Haltern eg. Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. per 31.12.2014 Offenlegungsbericht im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung per 31.12.2014 Beschreibung des Geschäftsmodells Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Geschäftsmodells..Seite 3 2. Angaben zur Einhaltung

Mehr