Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"

Transkript

1 Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Jugendamtsleitertagung

2 Zielsetzung Prävention durch frühzeitiges Erkennen von Belastungssituationen Beförderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe Information der Eltern über Unterstützungsangebote und spezifischer Hilfe Ergänzung und Etablierung bereits bestehender Netzwerke Auf- und Ausbau von Maßnahmen Verhinderung von Parallelstrukturen

3 Verwaltungsvereinbarungen und Fördergrundsätze Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene ( ) Landeskonzept BW ( ) Vereinbarung zwischen SM und KVJS ( )

4 Förderbereich I Aus- und Aufbau, sowie Weiterentwicklung von Netzwerken Einsatz von Koordinatoren Qualifizierung, Fortbildung Dokumentation und Evaluation Konkrete Arbeit der Koordinatoren Öffentlichkeitsarbeit

5 Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Frühe Hilfen Einsatz Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung, Supervision Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme am Netzwerk Qualitätssicherung und Dokumentation

6 Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Fachbegleitung und Koordinierung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Schulungen und Qualifizierungen Fahrtkosten der Ehrenamtlichen Erstattung der Aufwendungen zur Teilnahme am Netzwerk

7 Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung früher Hilfen Förderbereich I und II (Netzwerkkoordinatoren und Familienhebammen) sind bereits bedarfsgerecht abgedeckt Z. B. Modellprojekte werden zum Regelangebot

8 1. Förderperiode ( ) Antragsfrist war der Förderanträge (100%) fristgerecht eingegangen Viel Rücksprache- und Beratungsbedarf (Förderanträge und Zuwendungsbeträge) Zuwendungsbescheide wurden am versandt Auszahlung erfolgt am

9 Haushaltsjahr 2012 Verfügbar waren insgesamt In Anspruch genommen wurden 91% bzw Darin enthalten sind für die Koordinierung durch KVJS-LJA Die übrigen für die Koordinierung vorgesehenen Mittel ( ) wurden zur Verteilung vorgesehen. Insgesamt wurden nicht abgerufen Mittelauszahlung für Projekte und Maßnahmen Förderbereich I (Netzwerk) ca. 53% Förderbereich II (Familienhebammen) ca. 26% Förderbereich III (Ehrenamt) ca. 9% Förderbereich IV (Sonstige) ca.12%

10 Haushaltsjahr 2012 Wie war es in anderen Bundesländern Nicht alle 16 Bundesländer haben Mittel für 2012 abgerufen und verteilt. BW liegt mit einer Inanspruchnahme von 91% deutlich über dem Durchschnitt. Die Steuerungsgruppe hat am das SM beauftragt, Vergleichszahlen aus den anderen Bundesländern zu ermitteln

11 Haushaltsjahr 2013 Vorläufige Mittelzuweisung für Projekte und Maßnahmen % Vorwegabzug für überörtliche Maßnahmen Zur Verteilung kommen Überörtliche Maßnahmen (Beschluss der Steuerungsgruppe am ) Anträge Fördervolumen 2013 Kassenärztliche Vereinigung: Vernetzung lokaler Angebote mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln Landeshebammenverband: Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Familienhebammen und vgl. Berufsgruppen Uni Ulm: Erstellung eines Praxishandbuchs Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz auf Grundlage des gleichnamigen Projekts

12 Zeitplan für 2013 Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt: Austausch) Abgabefrist der (Zwischen-) Verwendungsnachweise für 2012 Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis (ww.kvjs.de/kinderschutz) Prüfbestätigung (zuständige Rechnungsprüfungsanstalt) Abrechenbar sind alle Mittel, die bis verwendet wurden Gesamtsumme des Zwischennachweises muss der des Zuwendungsbescheides entsprechen Ende Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt nach Bedarf)

13 Bescheide und Auszahlung 2013 Laut Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013 SM und KVJS-LJA prüfen derzeit, ob Bescheide und erste Auszahlung früher möglich sind In den Anträgen geltend gemachter Aufwand 2013 ist doppelt so hoch, wie die zur Verfügung stehenden Bundesmittel

14 Haushaltsjahr 2014 Dezember 13 Änderungsanträge der Förderanträge für Abgabefrist (Zwischen-)Verwendungsnachweis für Abgabefrist Gesamtverwendungsnachweis für die 1. Förderperiode ( )

2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern

2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern 2162-A Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,

Mehr

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 gefördert vom: Konkrete Ziele der Bundesinitiative 3 Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

Verwaltungsvereinbarung. B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n

Verwaltungsvereinbarung. B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n 1 Verwaltungsvereinbarung B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n 2 0 1 2 2 0 1 5 (gem. 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und

Mehr

für deren Auf- und Ausbau ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum 31.12.2016 gefasst werden soll,

für deren Auf- und Ausbau ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum 31.12.2016 gefasst werden soll, Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen für die Weiterleitung von Bundesmitteln an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke

Mehr

Herzlich Willkommen zum

Herzlich Willkommen zum Herzlich Willkommen zum 5. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen am 11.11.2015 im Tagungszentrum Gültstein Tagesordnung 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung 10.45 Uhr Aktuelles

Mehr

Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene

Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene Referentin: Christine Kascholke Leiterin des Referates41 / Grundsatzangelegenheiten, Jugendhilfe, Frühe Hilfen

Mehr

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen

II. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft

Mehr

Fördergrundsätze des Freistaates Sachsen. gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung

Fördergrundsätze des Freistaates Sachsen. gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung Fördergrundsätze des Freistaates Sachsen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 1. Grundlage der Förderung Hier: zweite

Mehr

Verwaltungsvereinbarung

Verwaltungsvereinbarung 1 Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015 (gem. 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) Die Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg

Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg Beauftragte für Frühe Hilfen Petra Hemmerle Beauftragte für Frühe Hilfen Bayerischer Hebammen Landesverband e.v. Hebamme, Dipl.

Mehr

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW - Fördervoraussetzungen gefördert vom: Ziele der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 Stärkung der

Mehr

Frühe Hilfen in Hessen

Frühe Hilfen in Hessen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frühe Hilfen in Hessen ZIELE, AUFGABEN, AKTEURE... INHALTSVERZEICHNIS 1. WAS SIND FRÜHE HILFEN? SEITE 2 2. WAS IST DIE BUNDESINITIATIVE FRÜHE HILFEN?

Mehr

Hamburger Landeskonzeptentwurf

Hamburger Landeskonzeptentwurf Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet

Mehr

Frühe Hilfen in Niedersachsen

Frühe Hilfen in Niedersachsen Frühe Hilfen in Niedersachsen DIE UMSETZUNG DER BUNDESINITIATIVE NETZWERKE FRÜHE HILFEN UND FAMILIENHEBAMMEN IN NIEDERSACHSEN VON 2012-2014 Inhalt Zielsetzungen 01 Stand der Zielerreichung 03 Handlungsaufträge

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen

Schleswig-Holstein Der echte Norden. Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen Schleswig-Holstein Der echte Norden Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen Agenda 01 Überblick Bundesinitiative Frühe Hilfen 1.1 Rahmenbedingungen 1.2 Aktueller Stand 1.3 Ausblick 02 Landeskoordinierungsstelle

Mehr

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt

Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen

Mehr

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. 10. Oktober 2012

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. 10. Oktober 2012 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 10. Oktober 2012 Gesamtkonzept und Fördergrundsätze des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke

Mehr

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Präzisiertes Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 2015) gem. 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information

Mehr

Ressourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen:

Ressourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen: Ressourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen: Die Online Studie des NZFH 14. März 2014 in Berlin Kongress Armut und Gesundheit Träger Die Bundesinitiative Frühe

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012-2015. Jugendamtsleitertagung 06.02.2015. Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle

Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012-2015. Jugendamtsleitertagung 06.02.2015. Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012-2015 Jugendamtsleitertagung 06.02.2015 Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle von Frau Zwingmann Gliederung 1. Verwaltungsrechtliche Daten für die Jahre 2015 und

Mehr

Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Anlage Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2014-2015 Frühe Hilfen und Kinderschutz sind ein vielschichtiges Themenfeld

Mehr

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt - 1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang

Mehr

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gefördert vom: 1 18.04.2013 Claudia Rapp / Landeskoordinierungsstelle 1. Dokumentationsbogen für Familienhebammen Serviceangebot für alle Familienhebammen

Mehr

1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative

1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative 1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und die Landesjugendämter

Mehr

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW

Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 in Nordrhein-Westfalen gefördert vom: Gliederung Das Bundeskinderschutzgesetz/

Mehr

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Leitfaden zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe und

Mehr

Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen

Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ziel der Förderung 3. Fördervoraussetzungen 4. Gegenstand der Förderung 5. Antragsberechtigte

Mehr

Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 FAQ 2015) zum Förderverfahren 2014 und 2015

Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 FAQ 2015) zum Förderverfahren 2014 und 2015 Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 2015) FAQ zum Förderverfahren 2014 und 2015 1. Muss ein Antrag gestellt werden, um Mittel aus der Bundesinitiative zu erhalten?

Mehr

Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner

Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner Ablauf 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen für Netzwerkbildung 3. Strukturen und Prozesse

Mehr

8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien

8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien 8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Akteuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich

Mehr

Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH

Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH Fachtagung Bilanz und Perspektiven der Frühen Hilfen im Saarland Saarbrücken, 01. Juli 2013 Träger Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen Bundesinitiative

Mehr

Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune

Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune 07.03.2013 Kongress: Armut und Gesundheit 2013 Ilona Friedrich Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales Frühe Hilfen für Familien im Werra-Meißner-Kreis

Mehr

Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW , Roland Müller

Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW , Roland Müller Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW - 26.11.2014, Was sind Frühe Hilfen? 2 18.09.2014, Was sind Frühe Hilfen? Zielsetzung: Kinder

Mehr

Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe

Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes 1 Grundlagen u.a.: 1. Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UN- Kinderrechtskonvention,

Mehr

KVJS. Jugendhilfe-Service. Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in Baden-Württemberg

KVJS. Jugendhilfe-Service. Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in Baden-Württemberg KVJS Jugendhilfe-Service Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012 2015 in Baden-Württemberg Inhaltsverzeichnis Die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 wird

Mehr

Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt

Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt Sylke Israel (Sozialpädagogin Master of Arts) Jugendamt Familienzentrum Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Was Sie erwartet 1. Was sind Frühe Hilfen? 2. Angebote

Mehr

Jahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./ in Köln/ Münster

Jahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./ in Köln/ Münster Jahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./21.06.2016 in Köln/ Münster Aktuelle Ansätze und Entwicklungen zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten gefördert vom: Übersicht aktueller

Mehr

Herzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen

Herzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen Herzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen Fachmesse Frühe Hilfen NRW Bilanz der Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Vortrag bei der Fachmesse Frühe Hilfen NRW (28.10.2015)

Mehr

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen

Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.

Mehr

Gliederung. Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen:

Gliederung. Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen: Rolle, Aufgaben und Aktivitäten der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Fachtag zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 in NRW gefördert vom: Gliederung

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Projekt. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Förderzeitraum von: bis: Projekt. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach 10 55

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung

Mehr

Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort

Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Deutsche Sportjugend Projektkonzeption: Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Ein Beitrag der Deutschen Sportjugend (dsj), der dsj-mitgliedsorganisation und der Sportvereine

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Förderzeitraum von: bis: Projekt

Förderzeitraum von: bis: Projekt Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur PROJEKTFÖRDERUNG Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der Institution / des Antragstellers)

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz - Inhalte & Empfehlungen zur Umsetzung Jahrestagung der Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger im Rheinland Bonn, 16. November 2012 Sandra Eschweiler Bundeskinderschutzgesetz Artikelgesetz

Mehr

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014

Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014 Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift

Mehr

Wo stehen die Frühen Hilfen?

Wo stehen die Frühen Hilfen? Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure

Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 3 Inhalt Sehr geehrte Damen und Herren, Vorwort der

Mehr

Netzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald. Kooperationsvereinbarung

Netzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald. Kooperationsvereinbarung Netzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald Kooperationsvereinbarung Zwischen dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, vertreten durch Frau Landrätin Störr-Ritter im Folgenden Landkreis genannt und -

Mehr

Zuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz

Zuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz Interdisziplinäre Fachtagung Zuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz Erfurt am 04.11.2015 Zwei starke Partner für Thüringer Kinder und Eltern: Zielgruppen: Werdende Eltern

Mehr

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren

Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes

Mehr

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 28.10.2016 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Die Stiftung entstanden aus der Idee, ehrenamtliches & bürgerschaftliches Engagement durch Vernetzung, finanzielle Förderung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung & Weiterbildung

Mehr

Fachkräftebündnis Leine-Weser am in Hameln

Fachkräftebündnis Leine-Weser am in Hameln Regionale Konferenz Integration und Arbeit Handlungsschwerpunkt II: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Wie können sich Unternehmen aktiv einbringen? Gabriele 19. September Zingsheim 2012

Mehr

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013

Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des

Mehr

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches

216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches 216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,

Mehr

VERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten

VERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten 1 VERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten für die Förderperiode 2006/2007 im Rahmen der Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten bzw. der Förderung

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Frühe Hilfen Kiel. Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013

Frühe Hilfen Kiel. Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013 Frühe Hilfen Kiel Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013 1. Das kennen Sie: die Grundlagen 2. Das sind unsere Überlegungen! Unsere Ziele und ihre Umsetzung 3. Die Struktur Leitungsteam und ihre Aufgaben

Mehr

Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden.

Ehrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden. Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt vom 1. Dezember 2011 Ehrenamtliches Engagement ist

Mehr

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-

Mehr

3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg Uhr Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle (inkl.

3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg Uhr Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle (inkl. 3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg am 19.11.2014 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein, Schlossstraße 31, 71083 Herrenberg-Gültstein Tagesordnung 09.00 Uhr Anmeldung und

Mehr

Das Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt

Mehr

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick

Mehr

Kooperationsvereinbarung zur. Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein

Kooperationsvereinbarung zur. Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein Kooperationsvereinbarung zur Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein Präambel: Die schleswig-holsteinische Wirtschaft erwartet auch infolge der demografischen Entwicklung künftig einen

Mehr

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung

Mehr

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap

Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter

Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter Förderkonzept Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter (Stand 20.01.2016) Ansprechpartnerin: Tuija Niederheide Kommunales Integrationszentrum Kreis Höxter Moltkestraße 12 37671 Höxter Tel.: 05271/

Mehr

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.

Mehr

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.

(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist. Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)

Mehr

Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen

Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen Fachtagung Frühe Hilfen im Saarland Rolle der Ärzteschaft Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen Renate Klein Saarbrücken, 7. Oktober 20115 Gliederung Konzept Frühe Hilfen Rahmenbedingungen

Mehr

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über

Rahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung

Mehr

Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen

Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen Workshop im Rahmen des FACHTAGs Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen

Mehr

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

Muster Kooperationsvereinbarung

Muster Kooperationsvereinbarung Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene

Mehr

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards

Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle

Mehr

Palliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren.

Palliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren. Palliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren. 8. Fachtagung Palliative Geriatrie, 11.10.2013, Berlin Wolfgang Pauls, Geschäftsleitung CBT-Wohnhaus Upladin Die CBT Das Wohnhaus

Mehr

Kommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen

Kommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen Kommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen Serviceagentur Ganztägig lernen Nordrhein-Westfalen Institut für soziale Arbeit e.v. Was verstehen wir unter kommunalen Qualitätszirkeln?

Mehr

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Chancen nutzen und Selbsthilfe stärken 29. Mai 2017 in Stuttgart Alfons Polczyk, Leiter des Referats Va3 Prävention, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mehr

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an

Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Projektförderung Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Es gibt keine Norm

Mehr

GUTER START INS KINDERLEBEN

GUTER START INS KINDERLEBEN DAS PROJEKT DAS PROJEKT Die frühe Förderung und Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen von Eltern ist wirksame Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung. Interdisziplinäre Vernetzung

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Anlage 13 Anlage 13 IGV Behandlungsmanual

Anlage 13 Anlage 13 IGV Behandlungsmanual Anlage 13 IGV Behandlungsmanual zur Integrationsversorgung für Patienten mit chronischen Wunden Behandlungsablauf Patient Aufgabe bei Wundversorgung Aufgabe im Netzwerk Wunde entsteht Hausarzt wird konsultiert

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert

Mehr

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien

2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion

Mehr

FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN

FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN Träger: Deutscher Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis e.v Jugend- und Sozialamt Stadt Pforzheim Gültstein, 09.Juli 2014 VORSTELLUNG Anne Nixdorff-Schickle, Familienhebamme

Mehr

Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten

Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten AGENTUR ZUM AUF- UND AUSBAU NIEDRIGSCHWELLIGER BETREUUNGSANGEBOTE Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 1. Ausgaben Für niedrigschwellige Betreuungsangebote fallen

Mehr

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.

Der ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt. Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und

Mehr

Finanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit. Projektabwicklung zu achten?

Finanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit. Projektabwicklung zu achten? Finanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit Informationsveranstaltung Lokaler Aktionsplan (LAP) Neunkirchen Worauf ist bei der Antragstellung und Projektabwicklung zu achten? Uta Hemmerich-Bukowski/

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)

Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt

Mehr

Fach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung

Fach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung Fach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung Inhaltsübersicht 1. Ziel der Förderung und Programmumfang 2. Gegenstand und Umfang der Maßnahmenförderung 3. Gegenstand und Umfang der Bauförderung

Mehr

Kinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015

Kinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015 Kinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015 Fachstelle Psychische Gesundheit Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung

Mehr

Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1

Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1 Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom 16.09.91 Nr. IV 4/5524-1/10/91 1 Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere

Mehr