Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
|
|
- Adrian Abel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Jugendamtsleitertagung
2 Zielsetzung Prävention durch frühzeitiges Erkennen von Belastungssituationen Beförderung der Zusammenarbeit zwischen Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe Information der Eltern über Unterstützungsangebote und spezifischer Hilfe Ergänzung und Etablierung bereits bestehender Netzwerke Auf- und Ausbau von Maßnahmen Verhinderung von Parallelstrukturen
3 Verwaltungsvereinbarungen und Fördergrundsätze Verwaltungsvereinbarung auf Bundesebene ( ) Landeskonzept BW ( ) Vereinbarung zwischen SM und KVJS ( )
4 Förderbereich I Aus- und Aufbau, sowie Weiterentwicklung von Netzwerken Einsatz von Koordinatoren Qualifizierung, Fortbildung Dokumentation und Evaluation Konkrete Arbeit der Koordinatoren Öffentlichkeitsarbeit
5 Förderbereich II Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Frühe Hilfen Einsatz Qualifizierung, Fortbildung, Fachberatung, Supervision Erstattung von Aufwendungen für die Teilnahme am Netzwerk Qualitätssicherung und Dokumentation
6 Förderbereich III Ehrenamtsstrukturen und in diese Strukturen eingebundene Ehrenamtliche im Kontext Frühe Hilfen Maßnahmen zur Qualitätssicherung Fachbegleitung und Koordinierung der Ehrenamtlichen durch hauptamtliche Fachkräfte Schulungen und Qualifizierungen Fahrtkosten der Ehrenamtlichen Erstattung der Aufwendungen zur Teilnahme am Netzwerk
7 Förderbereich IV Sonstige Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen Weitere zusätzliche Maßnahmen zur Förderung früher Hilfen Förderbereich I und II (Netzwerkkoordinatoren und Familienhebammen) sind bereits bedarfsgerecht abgedeckt Z. B. Modellprojekte werden zum Regelangebot
8 1. Förderperiode ( ) Antragsfrist war der Förderanträge (100%) fristgerecht eingegangen Viel Rücksprache- und Beratungsbedarf (Förderanträge und Zuwendungsbeträge) Zuwendungsbescheide wurden am versandt Auszahlung erfolgt am
9 Haushaltsjahr 2012 Verfügbar waren insgesamt In Anspruch genommen wurden 91% bzw Darin enthalten sind für die Koordinierung durch KVJS-LJA Die übrigen für die Koordinierung vorgesehenen Mittel ( ) wurden zur Verteilung vorgesehen. Insgesamt wurden nicht abgerufen Mittelauszahlung für Projekte und Maßnahmen Förderbereich I (Netzwerk) ca. 53% Förderbereich II (Familienhebammen) ca. 26% Förderbereich III (Ehrenamt) ca. 9% Förderbereich IV (Sonstige) ca.12%
10 Haushaltsjahr 2012 Wie war es in anderen Bundesländern Nicht alle 16 Bundesländer haben Mittel für 2012 abgerufen und verteilt. BW liegt mit einer Inanspruchnahme von 91% deutlich über dem Durchschnitt. Die Steuerungsgruppe hat am das SM beauftragt, Vergleichszahlen aus den anderen Bundesländern zu ermitteln
11 Haushaltsjahr 2013 Vorläufige Mittelzuweisung für Projekte und Maßnahmen % Vorwegabzug für überörtliche Maßnahmen Zur Verteilung kommen Überörtliche Maßnahmen (Beschluss der Steuerungsgruppe am ) Anträge Fördervolumen 2013 Kassenärztliche Vereinigung: Vernetzung lokaler Angebote mit vertragsärztlichen Qualitätszirkeln Landeshebammenverband: Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle für Familienhebammen und vgl. Berufsgruppen Uni Ulm: Erstellung eines Praxishandbuchs Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz auf Grundlage des gleichnamigen Projekts
12 Zeitplan für 2013 Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt: Austausch) Abgabefrist der (Zwischen-) Verwendungsnachweise für 2012 Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis (ww.kvjs.de/kinderschutz) Prüfbestätigung (zuständige Rechnungsprüfungsanstalt) Abrechenbar sind alle Mittel, die bis verwendet wurden Gesamtsumme des Zwischennachweises muss der des Zuwendungsbescheides entsprechen Ende Treffen der Koordinatoren (Schwerpunkt nach Bedarf)
13 Bescheide und Auszahlung 2013 Laut Verwaltungsvereinbarung erfolgt die Auszahlung erst im Oktober 2013 SM und KVJS-LJA prüfen derzeit, ob Bescheide und erste Auszahlung früher möglich sind In den Anträgen geltend gemachter Aufwand 2013 ist doppelt so hoch, wie die zur Verfügung stehenden Bundesmittel
14 Haushaltsjahr 2014 Dezember 13 Änderungsanträge der Förderanträge für Abgabefrist (Zwischen-)Verwendungsnachweis für Abgabefrist Gesamtverwendungsnachweis für die 1. Förderperiode ( )
2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern
2162-A Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,
MehrDie Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 gefördert vom: Konkrete Ziele der Bundesinitiative 3 Abs. 4 des Gesetzes
MehrVerwaltungsvereinbarung. B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n
1 Verwaltungsvereinbarung B u n d e s i n i t i a t i v e N e t z w e r k e F r ü h e H i l f e n u n d F a m i l i e n h e b a m m e n 2 0 1 2 2 0 1 5 (gem. 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Mehrfür deren Auf- und Ausbau ein Rats- oder Kreistagsbeschluss besteht oder bis zum 31.12.2016 gefasst werden soll,
Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen für die Weiterleitung von Bundesmitteln an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke
MehrHerzlich Willkommen zum
Herzlich Willkommen zum 5. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen am 11.11.2015 im Tagungszentrum Gültstein Tagesordnung 10.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung 10.45 Uhr Aktuelles
MehrAusblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene
Ausblick über den weiteren Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen ab 2016 auf Thüringer Landesebene Referentin: Christine Kascholke Leiterin des Referates41 / Grundsatzangelegenheiten, Jugendhilfe, Frühe Hilfen
MehrII. Fachtag Frühe Hilfen Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen
II. Fachtag Gemeinsam wachsen! Workshop: Stand und Entwicklung Netzwerke Früher Hilfen in Niedersachsen 2016 Seite -1- Was ist ein soziales Netzwerk? primäre oder persönliche Netzwerke: Familie und Verwandtschaft
MehrFördergrundsätze des Freistaates Sachsen. gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung
Fördergrundsätze des Freistaates Sachsen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 1. Grundlage der Förderung Hier: zweite
MehrVerwaltungsvereinbarung
1 Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 2015 (gem. 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) Die Bundesrepublik Deutschland,
MehrHerzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg
Herzlich Willkommen zur Mitgliederversammlung 10. April 2013 in Nürnberg Beauftragte für Frühe Hilfen Petra Hemmerle Beauftragte für Frühe Hilfen Bayerischer Hebammen Landesverband e.v. Hebamme, Dipl.
MehrBundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen in NRW - Fördervoraussetzungen gefördert vom: Ziele der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 Stärkung der
MehrFrühe Hilfen in Hessen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frühe Hilfen in Hessen ZIELE, AUFGABEN, AKTEURE... INHALTSVERZEICHNIS 1. WAS SIND FRÜHE HILFEN? SEITE 2 2. WAS IST DIE BUNDESINITIATIVE FRÜHE HILFEN?
MehrHamburger Landeskonzeptentwurf
Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet
MehrFrühe Hilfen in Niedersachsen
Frühe Hilfen in Niedersachsen DIE UMSETZUNG DER BUNDESINITIATIVE NETZWERKE FRÜHE HILFEN UND FAMILIENHEBAMMEN IN NIEDERSACHSEN VON 2012-2014 Inhalt Zielsetzungen 01 Stand der Zielerreichung 03 Handlungsaufträge
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen
Schleswig-Holstein Der echte Norden Aktuelles aus der Bundesinitiative Frühe Hilfen Agenda 01 Überblick Bundesinitiative Frühe Hilfen 1.1 Rahmenbedingungen 1.2 Aktueller Stand 1.3 Ausblick 02 Landeskoordinierungsstelle
MehrEntwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen
MehrMinisterium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. 10. Oktober 2012
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 10. Oktober 2012 Gesamtkonzept und Fördergrundsätze des Landes Brandenburg zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke
MehrMinisterium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Präzisiertes Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 2015) gem. 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information
MehrRessourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen:
Ressourcen, Belastungen und Hilfebedarf junger Familien aus Sicht der Familienhebammen: Die Online Studie des NZFH 14. März 2014 in Berlin Kongress Armut und Gesundheit Träger Die Bundesinitiative Frühe
MehrNetzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz
MehrBundesinitiative Frühe Hilfen 2012-2015. Jugendamtsleitertagung 06.02.2015. Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle
Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012-2015 Jugendamtsleitertagung 06.02.2015 Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle von Frau Zwingmann Gliederung 1. Verwaltungsrechtliche Daten für die Jahre 2015 und
MehrLandeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Anlage Landeskonzept Hessen zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2014-2015 Frühe Hilfen und Kinderschutz sind ein vielschichtiges Themenfeld
MehrAmt für Jugend und Familie. - Jugendamt -
1 - Jugendamt Chancen von Anfang an Einsatz von Familienhebammen durch das Bielefelder Jugendamt Wie alles begann: 2006 Idee Prävention statt Intervention Kinderschutz durch Prävention Chancen von Anfang
MehrBundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gefördert vom: 1 18.04.2013 Claudia Rapp / Landeskoordinierungsstelle 1. Dokumentationsbogen für Familienhebammen Serviceangebot für alle Familienhebammen
Mehr1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative
1. Austauschtreffen für Netzwerkkoordinierende Früher Hilfen nach 1 KKG im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und die Landesjugendämter
MehrDie Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW
Die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen NRW Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 in Nordrhein-Westfalen gefördert vom: Gliederung Das Bundeskinderschutzgesetz/
MehrMINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE
MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT, FRAUEN UND FAMILIE Leitfaden zur Beantragung von Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe und
MehrFach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen
Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Ziel der Förderung 3. Fördervoraussetzungen 4. Gegenstand der Förderung 5. Antragsberechtigte
MehrUmsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 FAQ 2015) zum Förderverfahren 2014 und 2015
Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen (2012 2015) FAQ zum Förderverfahren 2014 und 2015 1. Muss ein Antrag gestellt werden, um Mittel aus der Bundesinitiative zu erhalten?
MehrNetzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven. Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner
Netzwerkstrukturen für Frühe Hilfen in Bremen und Bremerhaven Tagung Frühe Hilfen Wien, Dr. Barbara Baumgärtner Ablauf 1. Ausgangssituation 2. Grundlagen für Netzwerkbildung 3. Strukturen und Prozesse
Mehr8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien
8. BKiSchG / SGB V Stellungnahme und Antworten der Parteien Das BKiSchG sieht eine intensive Kooperation zwischen allen Akteurinnen und Akteuren vor, die im Kontakt zu Kindern stehen. Der Gesundheitsbereich
MehrPerspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH
Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH Fachtagung Bilanz und Perspektiven der Frühen Hilfen im Saarland Saarbrücken, 01. Juli 2013 Träger Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen Bundesinitiative
MehrRegelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune
Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune 07.03.2013 Kongress: Armut und Gesundheit 2013 Ilona Friedrich Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales Frühe Hilfen für Familien im Werra-Meißner-Kreis
MehrVernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW , Roland Müller
Vernetzung von vertragsärztlichen Qualitätszirkeln mit Angeboten der Frühen Hilfen - Modellprojekt der KVBW - 26.11.2014, Was sind Frühe Hilfen? 2 18.09.2014, Was sind Frühe Hilfen? Zielsetzung: Kinder
MehrKinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe
Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes 1 Grundlagen u.a.: 1. Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UN- Kinderrechtskonvention,
MehrKVJS. Jugendhilfe-Service. Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen in Baden-Württemberg
KVJS Jugendhilfe-Service Die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen 2012 2015 in Baden-Württemberg Inhaltsverzeichnis Die Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 wird
MehrNetzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt Sylke Israel (Sozialpädagogin Master of Arts) Jugendamt Familienzentrum Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Was Sie erwartet 1. Was sind Frühe Hilfen? 2. Angebote
MehrJahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./ in Köln/ Münster
Jahrestagungen Netzwerkkoordinierende Frühe Hilfen am 14./21.06.2016 in Köln/ Münster Aktuelle Ansätze und Entwicklungen zur Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten gefördert vom: Übersicht aktueller
MehrHerzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen
Herzlich willkommen zur Fachmesse Frühe Hilfen NRW im CongressCentrum Oberhausen Fachmesse Frühe Hilfen NRW Bilanz der Bundesinitiative Frühe Hilfen in NRW Vortrag bei der Fachmesse Frühe Hilfen NRW (28.10.2015)
MehrFortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.
MehrGliederung. Rechtlicher Hintergrund Rolle und Aufgabe der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in NRW Förderverfahren Grundsätzliche Anmerkungen:
Rolle, Aufgaben und Aktivitäten der Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen Fachtag zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 in NRW gefördert vom: Gliederung
MehrFörderzeitraum von: bis: Projekt. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin
Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach 10 55
MehrErfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung
Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der
MehrErfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin
Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrOrientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort
Deutsche Sportjugend Projektkonzeption: Orientierung durch Sport Konkrete Hilfe für junge Flüchtlinge vor Ort Ein Beitrag der Deutschen Sportjugend (dsj), der dsj-mitgliedsorganisation und der Sportvereine
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
MehrFörderzeitraum von: bis: Projekt
Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur PROJEKTFÖRDERUNG Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der Institution / des Antragstellers)
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz - Inhalte & Empfehlungen zur Umsetzung Jahrestagung der Jugendpflegerinnen und Jugendpfleger im Rheinland Bonn, 16. November 2012 Sandra Eschweiler Bundeskinderschutzgesetz Artikelgesetz
MehrHinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis. Stand Dezember 2014
Hinweise und Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis Stand Dezember 2014 Verwendungsnachweis (VN) und Zwischennachweis (ZN) werden in der KUMASTA-Förderdatenbank erstellt und postalisch mit gültiger Unterschrift
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
Mehr1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)
Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal
MehrFrühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure
Frühe Hilfen in Schleswig-Holstein Ziele, Aufgaben und Akteure Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung 3 Inhalt Sehr geehrte Damen und Herren, Vorwort der
MehrNetzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald. Kooperationsvereinbarung
Netzwerk Frühe Hilfen Breisgau-Hochschwarzwald Kooperationsvereinbarung Zwischen dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, vertreten durch Frau Landrätin Störr-Ritter im Folgenden Landkreis genannt und -
MehrZuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz
Interdisziplinäre Fachtagung Zuwanderung Neue Herausforderungen für Frühe Hilfen und den Kinderschutz Erfurt am 04.11.2015 Zwei starke Partner für Thüringer Kinder und Eltern: Zielgruppen: Werdende Eltern
MehrMerkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren
Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes
MehrEHRENAMTSSTIFTUNG MV 1
28.10.2016 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Die Stiftung entstanden aus der Idee, ehrenamtliches & bürgerschaftliches Engagement durch Vernetzung, finanzielle Förderung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung & Weiterbildung
MehrFachkräftebündnis Leine-Weser am in Hameln
Regionale Konferenz Integration und Arbeit Handlungsschwerpunkt II: Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Wie können sich Unternehmen aktiv einbringen? Gabriele 19. September Zingsheim 2012
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrVERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten
1 VERWENDUNGSNACHWEIS für die Kindertagesstätten bzw. die Träger der Kindertagesstätten für die Förderperiode 2006/2007 im Rahmen der Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten bzw. der Förderung
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrFrühe Hilfen Kiel. Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013
Frühe Hilfen Kiel Fachtag Frühe Hilfen 08. November 2013 1. Das kennen Sie: die Grundlagen 2. Das sind unsere Überlegungen! Unsere Ziele und ihre Umsetzung 3. Die Struktur Leitungsteam und ihre Aufgaben
MehrEhrenamtliches Engagement ist in unserer Gesellschaft unverzichtbar und kann nicht hoch genug öffentlich gewürdigt werden.
Verwaltungsrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt vom 1. Dezember 2011 Ehrenamtliches Engagement ist
MehrStaatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-
Mehr3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg Uhr Aktuelles aus der Landeskoordinierungsstelle (inkl.
3. Treffen aller Netzwerkkoordinatoren Frühe Hilfen in Baden-Württemberg am 19.11.2014 im KVJS-Tagungszentrum Gültstein, Schlossstraße 31, 71083 Herrenberg-Gültstein Tagesordnung 09.00 Uhr Anmeldung und
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
MehrGood practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
MehrKooperationsvereinbarung zur. Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein
Kooperationsvereinbarung zur Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft Schleswig-Holstein Präambel: Die schleswig-holsteinische Wirtschaft erwartet auch infolge der demografischen Entwicklung künftig einen
MehrZwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerk für Kommunen Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase Förderung von Energieberatung
MehrRichtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap
Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrMigrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter
Förderkonzept Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter (Stand 20.01.2016) Ansprechpartnerin: Tuija Niederheide Kommunales Integrationszentrum Kreis Höxter Moltkestraße 12 37671 Höxter Tel.: 05271/
Mehrdas Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.
Mehr(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)
MehrFrühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen
Fachtagung Frühe Hilfen im Saarland Rolle der Ärzteschaft Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen Renate Klein Saarbrücken, 7. Oktober 20115 Gliederung Konzept Frühe Hilfen Rahmenbedingungen
MehrRahmenabkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Französischen Republik. über
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich - 2 - Die Regierung
MehrDas Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen
Das Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und pfleger in den Frühen Hilfen Workshop im Rahmen des FACHTAGs Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen
MehrZukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen
Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrMuster Kooperationsvereinbarung
Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrPalliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren.
Palliative Kultur im Pflegeheim. Die Würde des Todes und der Trauer wahren. 8. Fachtagung Palliative Geriatrie, 11.10.2013, Berlin Wolfgang Pauls, Geschäftsleitung CBT-Wohnhaus Upladin Die CBT Das Wohnhaus
MehrKommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen
Kommunale Qualitätszirkel für (offene) Ganztagsschulen in Nordrhein- Westfalen Serviceagentur Ganztägig lernen Nordrhein-Westfalen Institut für soziale Arbeit e.v. Was verstehen wir unter kommunalen Qualitätszirkeln?
MehrErgänzende unabhängige Teilhabeberatung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Chancen nutzen und Selbsthilfe stärken 29. Mai 2017 in Stuttgart Alfons Polczyk, Leiter des Referats Va3 Prävention, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
MehrInklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an
Inklusive Pädagogik in der Kindertagespflege Vielfalt fördern von Anfang an Projektförderung Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg Es gibt keine Norm
MehrGUTER START INS KINDERLEBEN
DAS PROJEKT DAS PROJEKT Die frühe Förderung und Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen von Eltern ist wirksame Prävention von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung. Interdisziplinäre Vernetzung
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrAnlage 13 Anlage 13 IGV Behandlungsmanual
Anlage 13 IGV Behandlungsmanual zur Integrationsversorgung für Patienten mit chronischen Wunden Behandlungsablauf Patient Aufgabe bei Wundversorgung Aufgabe im Netzwerk Wunde entsteht Hausarzt wird konsultiert
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert
Mehr2.1 Ziel der Förderung ist es, für schwerbehinderte Menschen im Sinne der Ziffer 1 durch die Gewährung von Inklusionsprämien
Anhang zur Verwaltungsvereinbarung Durchführungsgrundsätze zur Umsetzung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Für die Durchführung des Handlungsfeldes 3 der Initiative Inklusion
MehrFRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN
FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN Träger: Deutscher Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis e.v Jugend- und Sozialamt Stadt Pforzheim Gültstein, 09.Juli 2014 VORSTELLUNG Anne Nixdorff-Schickle, Familienhebamme
MehrPraxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten
AGENTUR ZUM AUF- UND AUSBAU NIEDRIGSCHWELLIGER BETREUUNGSANGEBOTE Praxistipp Finanzierung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten 1. Ausgaben Für niedrigschwellige Betreuungsangebote fallen
MehrDer ergänzende Lohnkostenzuschuss nach diesem Programm wird auf Grundlage des 53 Abs. 3 SGB XII als freiwillige Leistung gewährt.
Förderprogramm des Landkreises Konstanz ergänzende Eingliederungshilfeleistungen zur Integration ins Arbeitsleben für wesentlich behinderte Menschen im Sinne des 53 Abs. 3 SGB XII Präambel Der KVJS und
MehrFinanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit. Projektabwicklung zu achten?
Finanzierung von Projekten und Einzelmaßnahmen der Jugendarbeit Informationsveranstaltung Lokaler Aktionsplan (LAP) Neunkirchen Worauf ist bei der Antragstellung und Projektabwicklung zu achten? Uta Hemmerich-Bukowski/
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)
Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt
MehrFach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung
Fach- und Fördergrundsätze zur Offensive für Kinderbetreuung Inhaltsübersicht 1. Ziel der Förderung und Programmumfang 2. Gegenstand und Umfang der Maßnahmenförderung 3. Gegenstand und Umfang der Bauförderung
MehrKinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015
Kinder im seelischen Gleichgewicht (KIG III) Fabrina Cerf, 5. November 2015 Fachstelle Psychische Gesundheit Gesundheitsdepartement Kanton St.Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge ZEPRA Prävention und Gesundheitsförderung
MehrGrundsätze zur Förderung des Behindertensports vom Nr. IV 4/5524-1/10/91 1
Grundsätze zur Förderung des Behindertensports vom 16.09.91 Nr. IV 4/5524-1/10/91 1 Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere
Mehr