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1 Rücksicht fährt auf allen Rädern Aktion für ein faires Miteinander von Radfahrern und Autofahrern ww.kues.de

2 2 Vorwort von Ralf Nagel, Staatssekretär 3 Grußwort Peter Schuler, Geschäftsführer der KÜS 4-5 Hinter den Zahlen verbergen sich Einzelschicksale! 6-7 Recht und Gesetz für Rad- und Autofahrer 8-11 So sind Kinder Erlebens- und Verhaltensweisen von Kindern im Straßenverkehr Kinder und Jugendliche unterwegs mit dem Fahrrad Tipps zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen beim Radfahren Helmpflicht Internetadressen zum Thema Verkehrserziehung 24 Literaturhinweise Tipps für das friedliche Miteinander von Rad- und Autofahrern 26

3 Vorwort von Ralf Nagel, Staatssekretär 3 Jedes Opfer im Straßenverkehr ist eins zuviel! Der Verkehr hat in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Trotz dieser Erhöhung ist die Zahl der Verkehrstoten von über im Jahr 1970 auf etwa im vergangenen Jahr zurückgegangen. Aber: Jedes Opfer im Straßenverkehr ist eins zuviel! Nur wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte für mehr Verkehrssicherheit engagieren und an einem Strang ziehen, wird es gelingen, die Unfallzahlen weiter zu senken. Gern habe ich die Schirmherrschaft für die Aktion der KÜS Fair auf allen Rädern übernommen. Diese Aktion fügt sich nahtlos in das Verkehrssicherheitsprogramm von Bundesminister Bodewig ein und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Für den unermüdlichen Einsatz vieler Helferinnen und Helfer bin ich sehr dankbar. Lassen Sie uns auch in Zukunft weiter gemeinsam und erfolgreich für mehr Sicherheit im Verkehr arbeiten. Ralf Nagel, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Vorwort aus Klapper

4 4 Grußwort Peter Schuler, Geschäftsführer der KÜS Fair auf allen Rädern gilt für jung und alt Liebe Radfahrer, liebe Autofahrer! Vor wenigen Wochen waren sie wieder unterwegs, die Könige der Fahrradszene. Es galt, Berge zu bezwingen, ein Zeitfahren zu gewinnen, als erster in einem knallgelben Trikot die Aufmerksamkeit aller auf sich zu lenken. Die Rede ist von der Tour de France, jenem legendären und schwersten Radrennen der Welt. So wie die Aufmerksamkeit für das Rad mit den Erfolgen deutscher Radrennfahrer und Teams kontinuierlich in den letzten Jahren angestiegen ist, so hat auch die Zahl der Freizeit-Radler zugenommen. Bunt wie eine Werbesäule, perfekt ausgerüstet und tief über den Lenker gebeugt, sieht man die Amateure mit teilweise beachtlicher Geschwindigkeit über die Straße rollen. Dazu kommen die Radler, die es eher gemütlich angehen lassen, etwas für die Fitness tun und ebenfalls auf der Straße unterwegs sind. Alle Altersklassen sind vertreten. Sie alle sind vollwertige Verkehrsteilnehmer und als solche mit Rechten und auch Pflichten versehen. Genau wie die Autofahrer.

5 5 In dieser Tatsache sehen wir von der KÜS auch die Berechtigung für unsere Verkehrssicherheitsaktion Fair auf allen Rädern. Denn nicht immer kommen Autofahrer und Radfahrer so reibungslos aneinander vorbei. Um hier Verständnis füreinander zu wecken und ein friedvolles, gelassenes Nebeneinander zu fördern, startet die KÜS diese Aktion. Wie im letzten Jahr haben wir über die KÜS-Partner in ganz Deutschland einiges an Material parat. Es geht dabei um Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mit speziellen Aktionen der Partner vor Ort, etwa an Schulen, aber auch einfach nur flächendeckend, soll Fair auf allen Rädern so einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Die Aktion Fair auf allen Rädern unterstützt die Verkehrs sicherheits-aktion Gelassen läuft s des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Berufsgenossenschaften. Herzlichst Ihr Peter Schuler Peter Schuler, KÜS-Bundesgeschäftsführer

6 6 Hinter den Zahlen verbergen sich Einzelschicksale! Die Bilanz der Verkehrsunfälle in Deutschland zeigt im positiven Sinne nach unten. Es gab im Jahre 2000 weniger Verletzte und Tote. Die meisten Kinder (15.600) verunglückten mit dem Fahrrad Verkehrsunfälle erfasste die Polizei im Jahre Dies vermeldete das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Für das Jahr 1999 hatte das Amt Unfälle registriert. Die Statistiker errechneten daraus einen Rückgang bei den Verkehrsunfällen zum Vorjahr von 3 %. Ein positiver Werdegang. Rückgänge gab es auch bei den tödlichen Unfälle. Von Toten auf bundesdeutschen Straßen ging die Zahl im Jahre 2000 auf zurück. Auch hier ist ein Rückgang um 3,7 % zu verzeichnen, bei den Verletzten waren es insgesamt 3,3 % Rückgang. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Saarland, Berlin und Brandenburg hatten weniger Verkehrstote als im Vorjahr, Zunahmen verzeichneten leider die Bundesländer Bremen und Bayern. Gegenstand der Veränderung Nachweisung in % Polizeilich erfasste ,0 Unfälle insgesamt davon Unfälle mit ,3 Personenschaden schwerwiegende Unfälle ,6 mit Sachschaden übrige Sachschadens ,9 unfälle Verunglückte insgesamt ,3 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

7 7 Ein besonderes Augenmerk gilt natürlich den schwächsten Verkehrsteilnehmern in unserem Land, den Kindern unter 15 Jahren. Mit 240 getöteten Kindern im Jahre 2000, allesamt sicherlich mit großem Leid beladene Einzelschicksale, starben 77 Kinder weniger bei Verkehrsunfällen als im Jahre 1999, ein Rückgang um 24 %. Alle 37 Stunden, so das Statistische Bundesamt, kam auf deutschen Straßen ein Kind ums Leben. Nach wie vor führen die als Mitfahrer im PKW getöteten Kinder mit 103 die traurige Liste der Statistiker an, 66 starben als Fußgänger und 55 als Radfahrer. Insgesamt verunglückten Kinder im Straßenverkehr wurden schwer verletzt, leicht verletzt. Alle 12 Minuten (!) kam damit ein Kind im Straßenverkehr zu Schaden. Die meisten Kinder verunglückten im Jahre 2000 mit dem Fahrrad, insgesamt Mit dem sogenannten Mikrozensus versucht das Statistische Bundesamt im Rahmen einer Haushaltsbefragung Informationen zu den Lebens- und Arbeitsverhältnissen zu gewinnen. Im Jahre 2000 war der Schwerpunkt dieser Untersuchung das Pendlerverhalten, also der Weg zur Arbeit/Ausbildungsstätte und zurück. Schüler und Studenten nutzen vermehrt den PKW, 13 % insgesamt. Den Löwenanteil machen die Fahrradfahrer und Fußgänger aus. Insgesamt 42 % aller Schüler und Studenten sind so unterwegs zur Ausbildungsstätte. Somit muss dieser Gruppe das ganz besondere Augenmerk in Sachen Verkehrssicherheit gewidmet sein. Im letzten Jahr nahm sich die KÜS mit ihrer Aktion Im Dunkeln sind Kinder besser bunt der besseren Sichtbarkeit von Kindern in der dunklen Jahreszeit an. In diesem Jahr steht die Aktion unter dem Motto Fair auf allen Rädern und soll dem friedlichen Miteinander und damit der Sicherheit von Radlern und Autofahrern im Verkehr dienen.

8 8 Recht und Gesetz für Rad- und Autofahrer 2 Abs. 2 StVO Radfahrer müssen äußerst rechts fahren, um das Überholen zu erleichtern. 2 Abs. 4 StVO Gebot des Hintereinanderfahrens beachten! Radwegbenutzungspflicht auf Grund der Kennzeichnung mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 beachten! Radfahrer dürfen zudem rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

9 9 2 Abs. 5 StVO Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sind von der Fahrbahn und vom Radweg ausgeschlossen und müssen den rechten oder linken Gehweg benutzen, und zwar in beide Richtungen. Kinder zwischen dem 8. und 10. Lebensjahr dürfen auf Gehwegen Rad fahren, können aber wahlweise auch die Fahrbahn oder Radwege benutzen. Kinder über 10 Jahre dürfen Gehwege nicht mit Fahrrädern befahren, sondern müssen die Fahrbahn benutzen. Selbstverständlich ist auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen. 5 Abs. 4 StVO Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Wer als Kraftfahrer einen Radfahrer überholt, muss je nach dessen Fahrweise und seiner eigenen Fahrgeschwindigkeit ausreichenden Seitenabstand einhalten, mindestens 1,5 bis 2 Meter. Beim Überholen von Radfahrern ist in diesem Zusammenhang stets deren Ausschwenken zu berücksichtigen. 5 Abs. 8 StVO Radfahrer dürfen an Fahrzeugen, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen, falls ausreichender Raum dazu vorhanden ist. Ausreichender Raum ist nur vorhanden, wenn die verbleibende Fahrbahnfläche ein gefahrloses Befahren durch den Zweiradfahrer ohne Gefahr der Kollision mit den wartenden Fahrzeugen oder einem rechts verlaufenden Bordstein gewährleistet.

10 10 9 Abs. 2 StVO Das Abbiegen eines Radfahrers ohne Richtungszeichen (Anzeigen der Armbewegung) ist grob verkehrswidrig. Abbiegende Radfahrer bleiben beim Rechtsabbiegen rechts eingeordnet. Beim Linksabbiegen haben sie sich entweder rechts von anderen Linksabbiegern einzuordnen, vorausgesetzt, es ist ausreichend Raum dazu vorhanden, oder die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus zu überqueren (Absatz 2 Satz 2, 3). 21a StVO Für Radfahrer besteht in Deutschland keine Schutzhelm-Pflicht. 23 Abs. 1 Satz 4 StVO Die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen hat der Fahrer an Fahrrädern auch bei Tage betriebsfertig mitzuführen. Auch tagsüber kann aus Witterungsgründen Beleuchtung des Fahrrades vorübergehend nötig werden (Details siehe 67 StVZO). 23 Abs. 1a StVO Das ab dem bestehende Handyverbot gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer. Dieses Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht. 23 Abs. 3 StVO Radfahrer dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen, nicht freihändig fahren und die Füße nicht von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, weil das Gefahr bringt, es sei denn, schlechter Wegzustand erfordert es ausnahmsweise.

11 11 27 Abs. 1 StVO Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. 27 Abs. 3 StVO Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bilden sich größere Lücken im Verband, so entfällt das Merkmal des geschlossenen Verbandes. 64a StVZO Fahrräder müssen mit mindestens einer helltönigen Glocke ausgerüstet sein. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig. 65 Abs. 1 StVZO Fahrräder müssen zwei von einander unabhängige Bremsen haben. 67 StVZO Einzelheiten zur lichttechnischen Einrichtung an Fahrrädern findet man in dieser umfangreichen Vorschrift.

12 12 So sind Kinder Frau Professor Dr. Maria Limbourg arbeitet im Fachbereich Erziehungswissenschaften, Psychologie und Sport an der Universität-GH Essen. Im Arbeitsbereich Verkehr gilt dort ihr besonderes Augenmerk der Situation von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr. In mehreren Veröffentlichungen hat die anerkannte Wissenschaftlerin bereits zu Themen der Verkehrserziehung Stellung genommen. Für die Verkehrssicherheitsaktion der KÜS Fair auf allen Rädern hat sie einen Beitrag über die Erlebens- und Verhaltensweisen von Kindern im Straßenverkehr sowie über die besondere Gefährdung von Kindern als Radfahrer zur Verfügung gestellt. In einem kurzen Beitrag fordert die Professorin die Helmpflicht für Kinder bzw. alle Radfahrer. Diese ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben.

13 13 Erlebens- und Verhaltensweisen von Kindern im Straßenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen benötigen unsere Kinder eine Reihe von Fähigkeiten, die erst Schritt für Schritt im Laufe der Kindheit ausgebildet werden: Kinder müssen Gefahrensituationen erkennen und voraussehen können. Sie müssen wissen, wie sie Gefahrensituationen meiden können und wie sie sich in Gefahrensituationen verhalten sollen, um nicht zu verunglücken. Sie müssen Entfernungen und Geschwindigkeiten von Fahrzeugen einschätzen können. Sie müssen aufmerksam sein und sich auf die für ihre Sicherheit wichtigen Aspekte des Straßenverkehrs konzentrieren. Sie dürfen sich nicht durch die vielfältigen Reize unserer Umwelt vom Straßenverkehr ablenken lassen. Sie müssen das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer einschätzen und voraussehen können. Sie müssen ihren Bewegungsapparat ausreichend beherrschen und koordinieren können, um als Fußgänger, Radfahrer oder Skater Gefahrensituationen bewältigen zu können. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes sind diese Fähigkeiten überhaupt nicht oder nur unvollständig vorhanden. Aus diesen Gründen verhalten sich Kinder im Straßenverkehr anders als Erwachsene und geraten häufig in Gefahr. Erwachsene können Kindern nur helfen, wenn sie sich auf ihre altersbedingten Besonderheiten im Straßenverkehr einstellen und sich Kindern gegenüber aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten.

14 14 Wenn die Kinder im Elternhaus, im Kindergarten und in der Schule auf die Teilnahme am Straßenverkehr ausreichend vorbereitet wurden und auch genügend Erfahrungen als Fußgänger bzw. als Radfahrer im Verkehr sammeln konnten, werden sie mit ca Jahren zu Fußgängern und mit ca Jahren zu Radfahrern, die mit den täglichen Anforderungen des Straßenverkehrs einigermaßen sicher umgehen können. Vor diesem Alter geraten die Kinder immer wieder in gefährliche Konfliktsituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, die leider manchmal mit einem Unfall enden. Typische kindliche Erlebens- und Verhaltensweisen im Verkehr Im Kleinkindalter fesseln vor allem lebhafte Eindrücke das Interesse der Kinder. Deshalb laufen sie schnell mal aus dem Kaufhaus oder aus dem Garten heraus und manchmal direkt vor ein Auto. Oder sie reißen sich plötzlich auf dem Gehweg von der elterlichen Hand los und laufen auf die Fahrbahn, wenn dort etwas für sie Interessantes zu sehen ist. Auch das kindliche Trotzverhalten kann zu solchen Verhaltensweisen führen. Diese Verhaltensweisen überraschen die Autofahrer und die Eltern sie haben damit nicht gerechnet. Im Vorschulalter vermischen sich bei den Kindern Realität und Phantasie im Spiel: Das Fahrrad ist ein Pferd oder ein Flugzeug, das Kind ist Superman. In seiner Phantasiewelt ist das Kind stark, für Gefahren ist darin kein Platz. Verkehrsunfälle können die Folge dieser Vermischung von Realität und Phantasie im Spiel sein. Im Schulalter rücken sportliche Aktivitäten in den Vordergrund. Radfahren, Skaten und Fußballspielen sind Beispiele solcher Tätigkeiten. Da viele dieser Aktivitäten auf der Straße stattfinden, können sich dabei Unfälle ereignen.

15 15 Kinder sind unruhiger als Erwachsene, sie haben einen starken Bewegungsdrang. Sie laufen, hüpfen und rennen auf Gehwegen und Straßen und werden für die Autofahrer unberechenbar. Kinder haben große Schwierigkeiten, einmal begonnene Handlungen (z. B. einem Ball nachlaufen) abzubrechen oder zu unterbrechen (z. B. am Bordstein anhalten, um sich umzusehen). Sie werden in der Regel hinter dem Ball herlaufen, ohne am Bordstein anzuhalten. Die motorischen Fähigkeiten für die sichere Beherrschung des Fahrrads sind erst mit ca. 9 bis 10 Jahren ausreichend ausgebildet, und auch mit dem Rad können die Kinder ihre Handlungen nur schlecht abbrechen sie fahren deshalb häufig plötzlich vom Gehweg auf die Fahrbahn. Neben entwicklungsbedingten motorischen Einschränkungen im Kindesalter sind auch zunehmend häufiger deutliche Motorik-Defizite als Folge von Bewegungsmangel in der Kindheit zu beobachten. Kinder können heute nicht mehr so häufig wie früher im Freien spielen, sie sitzen vor dem Fernseher oder beschäftigen sich mit dem Computer. Und sie werden von ihren Eltern aus Angst vor Unfällen mit dem Auto zum Kindergarten und teilweise auch noch zur Schule gefahren. So können Kinder immer seltener auf ihren Wegen ihren Bewegungsdrang befriedigen sie sitzen angegurtet im Kindersitz. Deshalb sind viele Kinder nicht mehr fähig, einfache körperliche Leistungen zu erbringen. Sie können nicht geradeaus laufen, sie können die Bewegungen von Armen und Beinen nicht koordinieren, sie können nicht mehr rückwärts gehen, ihre Muskulatur ist wenig ausgebildet, und viele Kinder haben Haltungsschäden. Da gut entwickelte psychomotorische Fähigkeiten auch im Straßenverkehr wichtig sind, erhöht sich durch Defizite in diesen Bereichen wiederum die Unfallgefahr.

16 16 Die Aufmerksamkeit von Kindern richtet sich spontan sehr stark auf nicht verkehrsbezogene Objekte (Tiere, spielende Kinder, Kiosk usw.). Ampeln, Fahrzeuge, Fußgängerüberwege usw. werden sehr viel seltener beachtet sie sind für Kinder nicht interessant. Von den für sie interessanten Reizen lassen sich die Kinder häufig so stark ablenken, daß sie im Verkehr in Gefahr geraten. Kinder lassen sich auch durch ihre eigenen Gedanken und Gefühle ablenken. So wird ein Kind, das gerade eine schlechte Zensur in der Schule bekommen hat, auf dem Weg nach Hause den Straßenverkehr kaum beachten. Ähnlich wird sich ein Kind verhalten, das von anderen Kindern geärgert wurde und jetzt auf dem Schulweg traurig oder wütend ist. Kinder unter ca. 14 Jahren können sich nicht auf zwei Sachen zugleich konzentrieren, sie können ihre Aufmerksamkeit nicht wie die Erwachsenen teilen. Ein Kind, das z. B. mit einem Ball spielt oder an die Anzahl der zu kaufenden Brötchen denkt, ist nicht in der Lage, zur gleichen Zeit auf den Verkehr zu achten. Erst ab ca. 8 Jahren sind die Kinder fähig, sich auch über eine längere Zeit (z. B. für die Gesamtdauer des Schulwegs) auf den Straßenverkehr zu konzentrieren. Voll ausgebildet ist diese Fähigkeit jedoch erst mit ca. 14 Jahren. Vorher lassen sich Kinder sehr leicht vom Straßenverkehr durch andere interessante Reize ablenken. Da sich die Konzentrationsfähigkeit der Kinder in der heutigen Zeit zunehmend verschlechtert (zu viel Fernsehen, Reizüberflutung), lassen sich inzwischen auch noch ältere Kinder zu leicht ablenken und das verringert ihre Verkehrssicherheit. Kinder entwickeln erst mit ca. 8 Jahren ein vorausschauendes Bewußtsein für Gefahren im Straßenverkehr. Vorher erkennen sie die Gefahren entweder überhaupt nicht oder zu spät, so daß sie keine Möglichkeit mehr haben, der Gefahr zu entgehen.

17 17 Jüngere Kinder (bis ca. 6 Jahren) können noch kaum Entfernungen schätzen, d.h. sie können nicht richtig beurteilen, ob ein herankommendes Fahrzeug noch sehr weit entfernt oder schon sehr nahe ist. Die Schätzung von Geschwindigkeiten ist auch noch für ältere Kinder (bis ca. 10 Jahren) sehr schwierig. Sehr junge Kinder (3-4 Jahre) können noch nicht einmal ein stehendes von einem fahrenden Auto unterscheiden. Jüngere Kinder (bis ca. 7 Jahren) können sich noch nicht in andere Personen hineinversetzen und ihre Absichten einschätzen; sie schließen von sich auf andere. Da sie selbst in der Lage sind, auf der Stelle stehen zu bleiben, gehen sie davon aus, daß auch Autos sofort anhalten können. Deshalb verstehen sie nicht, daß ein Auto einen Bremsweg benötigt. Sie erkennen auch nicht, daß ein Auto abbiegen will, daß es bremst usw. Wenn sie das Auto sehen, nehmen sie an, daß der Fahrer auch sie sieht. Die Verständigung mit den Autofahrern ist schwierig, sie können seine Zeichen nicht richtig deuten und das kann zu verhängnisvollen Mißverständnissen führen. Autos werden personifiziert, sie haben Augen (Scheinwerfer) und können die Kinder deshalb sehen eine verhängnisvolle Fehleinschätzung, besonders bei Dunkelheit! Jüngere Kinder sind noch nicht in der Lage, mit anderen Verkehrsteilnehmern insbesondere mit den Autofahrern zu kommunizieren. Sie können Gesten und Zeichen noch nicht richtig deuten, und deshalb kann es zu gefährlichen Mißverständnissen kommen.

18 18 Kinder und Jugendliche unterwegs mit dem Fahrrad Die Gefährdung von Kindern als Radfahrer Das Fahrrad ist bei Kindern und Jugendlichen ein beliebtes Verkehrsmittel. Es erlaubt ihnen eine individuelle und selbständige Mobilität und macht sie unabhängig von den elterlichen Chauffeur-Diensten. Je nach Alter und Radfahrmöglichkeiten vor Ort werden 26 % bis 44 % der täglichen Wege von Kindern mit dem Fahrrad zurückgelegt. Dabei verunglücken sie leider auch sehr häufig ( polizeilich erfaßte Radfahrerunfälle von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren im Jahr 1997). In den letzten 25 Jahren haben die Radfahrerunfälle im Kindes- und Jugendalter parallel zur Zunahme des Radfahrens um mehr als 60 % zugenommen. Jahr für Jahr registriert die Polizei ca. 100 tödliche Kinder- und Jugendunfälle mit dem Fahrrad, weitere 4000 Kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahren werden

19 19 schwer verletzt und bleiben zum Teil lebenslang behindert. Besonders stark vertreten ist unter den Verunglückten die Gruppe der 10- bis 15jährigen Kinder. Ursachen für die Gefährdung von Kindern als Radfahrer Kinder erwerben die für das Radfahren erforderlichen Fähigkeiten im Laufe ihrer Entwicklung. Es handelt sich dabei einerseits um psychomotorische Fähigkeiten (Gleichgewichthalten, Bremsen, Lenken, Spurhalten, Kurvenfahren usw.), die für die Beherrschung der Technik des Radfahrens erforderlich sind. Andererseits handelt es sich um geistige Fähigkeiten (Erkennen von Gefahren, Verständnis für den Straßenverkehr, Begreifen von Verkehrsregeln, Geschwindigkeitseinschätzung, usw.), die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind. Während die meisten psychomotorischen Fähigkeiten bei ausreichendem Radfahrtraining in der Familie und in der Grundschule bis zum Alter von ca. 8 bis 10 Jahren ausgebildet sind, dauert die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten noch bis zum Alter von ca. 12 bis 14 Jahren an. Die Ursachen für die erhöhte Gefährdung von Kindern und Jugendlichen als Radfahrer sind aber nicht nur bei den Kindern selbst zu suchen: Die Hälfte der Rad fahrerunfälle im Kindesalter wird nicht durch das kindliche Fehlverhalten, sondern durch das Fehl verhalten der beteiligten Autofahrer verursacht! Und nicht zuletzt trägt auch eine teilweise wenig kinderfreundliche Stadtplanung zur Gefährdung der jungen RadfahrerInnen bei, weil das Radwegnetz vor Ort noch unzureichend ist.

20 20 Tipps zur Erhöhung der Sicherheit von Kindern und Jugendlichen beim Radfahren Kinder sollten nicht zu früh mit dem Radfahren beginnen. Bis zum Alter von 3 Jahren ist ein Dreirad das bessere Spielzeug. Für Kinder ab 3 Jahren ist ein Tretroller mit breiten, luftbereiften Rädern als Vorbereitung für das Radfahren ideal. Damit können sie ihre ersten Gleichgewichtsübungen machen. Ein Roller fährt nicht so schnell und Stürze haben keine so gravierenden Folgen wie beim Rad. Kinder sollten kein Fahrrad mit Stützrädern erhalten. Sie sollten das Radfahren ohne diese erlernen und sie sollten ihr Fahrrad erst dann benutzen, wenn sie in der Lage sind, das Gleichgewicht ohne Stützräder zu halten. Kinder im Vorschulalter sollten nur in einer vom Straßenverkehr geschützten Umgebung (Freizeitradweg, Park, Hof, verkehrsberuhigte Straße usw.) und möglichst unter Aufsicht radfahren. Die kleine Radtour mit den Eltern auf einem Freizeitradweg ist ideal für die ersten kindlichen Radfahrversuche. Der Gehweg ist für diese Altersgruppe zum Radfahren nicht geeignet, weil die Kinder häufig nicht zuverlässig dort bleiben sie fahren hin und wieder doch auf die Straße. Die Kinder sollten in der Regel erst dann mit dem Fahrrad zur Grundschule kommen, wenn sie die schulische Radfahrausbildung absolviert haben (4. Klasse). Ausnahmen sind dann möglich, wenn die vorhandenen Radwege nicht durch den Verkehr führen oder die Schul- und Wohnumgebung durchgehend verkehrsberuhigt ist.

21 21 Kinder sollten nur mit einem verkehrssicheren Fahrrad unterwegs sein mit ausreichend Luft in den Reifen und funktionsfähigen Bremsen, mit gespannten Ketten und mit Reflektoren und Licht. Eine häufige Kontrolle durch die Eltern ist hier dringend erforderlich, denn Kinder gehen mit ihren Rädern nicht sehr pfleglich um. Außerdem muß die Größe des Fahrrads unbedingt zur Körpergröße des Kindes passen.

22 22 Helmpflicht Im Jahr 1999 ereigneten sich in Deutschland kindliche Radfahrerunfälle, die meisten davon im Alter von 10 bis 14 Jahren. 80 Kinder kamen dabei ums Leben.

23 23 Etwa die Hälfte der kindlichen Radfahrerunfälle wurde durch den beteiligten Autofahrer verursacht, die andere Hälfte ist auf das Verhalten des Kindes zurückzuführen. Bei diesen ca. 50% durch die Kinder selbst verursachten Unfällen spielen die noch nicht ausreichend vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine wichtige Rolle. Die Kinder sind durch die Komplexität des Verkehrsgeschehens überfordert sie reagieren zu langsam und konzentrieren sich nicht ausreichend auf den Verkehr. Wann sind Kinder fähig, sich als Radfahrer sicher zu verhalten? Ab ca Jahren sind Kinder in der Lage, die für das Radfahren erforderlichen psychomotorischen Leistungen (Gleichgewichthalten, Bremsen, Lenken, Spurhalten, Kurvenfahren usw.) zu erbringen. Zu diesen motorischen Fähigkeiten müssen aber auch noch eine Reihe von geistigen Fähigkeiten hinzukommen (Erkennen von Gefahren, Verständnis für den Straßenverkehr, Begreifen von Verkehrsregeln, Geschwindigkeitseinschätzung, usw.), die für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich sind. Während die meisten psychomotorischen Fähigkeiten bei ausreichendem Radfahrtraining in der Familie und in der Grundschule bis zum Alter von ca. 8 bis 10 Jahren ausgebildet sind, dauert die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten noch bis zum Alter von ca. 14 Jahren an. Radfahrerschutzhelme 90 % der Verletzungen bei Radfahrerunfällen sind Kopfverletzungen. Ein Helm verhindert 80 % aller Kopfverletzungen und 88 % aller Hirnverletzungen, die häufig zu schweren körperlichen und geistigen Behinderungen führen können. Aus diesem Grund sollten alle Radfahrer einen Helm tragen. Damit zumindest Kinder besser geschützt sind, hat der Verkehrsgerichtstag 2001 in Goslar die Helmpflicht für Kinder gefordert. Besser wäre noch eine Helmpflicht für alle Radfahrer. Diese Forderung ließ sich aber bisher in Deutschland politisch nicht durchsetzen.

24 24 Internetadressen zum Thema Verkehrserziehung Literaturhinweise D. Ellinghaus & J. Steinbrecher (1996) Kinder in Gefahr Eine international vergleichende Untersuchung über die Gefährdung von Kindern im Straßenverkehr, Uniroyal Verkehrsuntersuchung, Nr. 21, Hannover/Köln R. Haldemann & W. Weber Verkehrssicherheit auf Schulwegen, bfu-report 25, Schweizerische Beratungsgesellschaft für Unfallverhütung, Bern 1994 C. Kohne, B. Mittelstädt & Von R. Kries (1996) Verkehrsunfälle bei Schulkindern. Risikofaktor Verkehrsumwelt. Vortrag bei der 92. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin. In: Monatsschrift für Kinderheilkunde, Suppl. 1, Band 144, H. 8, S.81

25 25 W. Kenneweg (1996) Kinderunfälle im Straßenverkehr. Vortrag beim Hearing vom In Bericht des Straßenverkehrsamtes der Stadt Dortmund, Dortmund, M. Limbourg (1996) Kinder und Verkehr alles verkehrt? In: Mobil und Sicher: Ratgeber Kinder im Straßenverkehr, Deutsche Verkehrswacht, Schmidt Römhild Verlag Lübeck, S M. Limbourg (1997) Kinder unterwegs im Verkehr Ansätze zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kindesalter. Verkehrswachtforum, Heft 3, Deutsche Verkehrswacht, Meckenheim M. Limbourg (1996) Schulwegunfälle: Häufigkeit, Ursachen und Prävention. In: Bericht über die Tagung Arbeitssicherheit bei der BG Chemie in Laubach, 1995, Asanger Verlag, Heidelberg I. Pfafferot (1993) Der sichere Schulweg. In Deutscher Verkehrssicherheitsrat: Handbuch der Schulverkehrserziehung, Bonn, S K. Seidenstecher Das Kind im Straßenverkehr, Verkehrsdienst 1/91 S

26 26 10 Tipps für das friedliche Miteinander von Rad- und Autofahrern 1. Die Fahrräder sollten technisch in einwandfreiem Zustand sein. Dies gilt natürlich auch für die Autos. 2. Kinder sollten ab drei Lebensjahren mit dem Tretroller beginnen, so kann das Gleichgewichtsempfinden trainiert werden. 3. Radfahrer sollten ohne Stützräder üben, das Rad sollte erst benutzt werden wenn die Kids das Gleichgewicht ohne Stützräder halten können. 4. Vorschulkinder sollten nur im geschützten Raum (Park, Hof, verkehrsberuhigte Straße etc.) und unter Aufsicht fahren. 5. Zur Grundschule sollten Kinder mit dem Rad erst nach der schulischen Radfahrausbildung (4. Klasse) fahren. 6. Wichtig für Räder/Autos: Reflektoren und reflektierende Kleidung bei den Radlern, Autos mit perfekt funktionierender Lichtanlage. 7. Beim Parken sollten die Autofahrer Radwege absolut vermeiden. 8. Das übersichtliche Fahren hilft allen. Ein herausgestreckter Arm auf dem Rad zeigt, das Abbiegen an, ein gesetzter Blinker am Auto informiert den Radfahrer. 9. Die öffentliche Straße ist keine Rennstrecke, weder für die Radler noch für die Autofahrer. 10. Gelassen läuft s, sagt der Bundesverkehrsminister. Recht hat er. Cool bleiben! Miteinander geht s besser auf den Straßen.

27 KÜS-Bundesgeschäftsstelle Ahlenweg Losheim am See Tel: (06872) Fax: (06872)

28 w Das coole NEON-Reflexband für Radfahrer gibt es bei allen KÜS-Partnern oder in der KÜS-Bundesgeschäftsstelle FB&O Die Aktion Fair auf allen Rädern unterstützt die Verkehrssicherheitsaktion Gelassen läuft s des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, des Deutschen Verkehrssicherheitsrates und der Berufsgenossenschaften. KÜS-Bundesgeschäftsstelle Ahlenweg Losheim am See Tel: (06872) Fax: (06872) info@kues.de Verantwortlich: Fachbereich Presse und PR der KÜS, Hans Georg Marmit Gestaltung: FB&O Werbeagentur GmbH, Saarbrücken

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